Schlagwort: Maßnahmen

  • Ein Maßnahmen-Chaos

    MAINZ // Immer mehr Bundesländer passen die Zutrittsbeschränkungen im Einzelhandel an. DTZ gibt einen Überblick (Stand: 10. Februar, 11 Uhr):
    Baden-Württemberg Seit 9. Februar ist die 3 G-Zutrittsbeschränkung im Einzelhandel entfallen. Allerdings müssen nun durchgehend FFP2-Masken getragen werden.

    Eine Übersicht
    Bayern Die 2 G-Regel im Einzelhandel ist seit 9. Februar aufgehoben. Die Flächenregel (ein Kunde je angefangene zehn Quadratmeter) gilt weiter.
    Berlin Die 2 G-Regel im Einzelhandel bleibt vorerst bestehen. In Geschäften des Einzelhandels bis 200 Quadratmeter muss seit 12. Februar der 2 G-Nachweis unverzüglich nach Betreten kontrolliert werden. Es gilt eine durchgehende FFP2-Maskenpflicht.
    Brandenburg Die 2 G-Regelung im Einzelhandel wird abgeschafft. Dafür gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
    Bremen Die 2 G-Beschränkungen sind abgeschafft, das Tragen einer FFP2-Maske hingegen ist verpflichtend.
    Hamburg Die 2 G-Regel wurde durch eine FFP2-Maskenpflicht ersetzt.
    Hessen Bereits seit 7. Februar ist 2 G im Einzelhandel entfallen, FFP2-Masken sind nun Pflicht.
    Mecklenburg-Vorpommern Wo bisher 2 G galt, muss nun eine FFP2-Maske getragen werden. Im Einzelhandel des täglichen Bedarfs reicht eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung.
    Niedersachsen Die 2 G-Beschränkungen sind abgeschafft, das Tragen einer FFP2-Maske hingegen ist verpflichtend.
    Nordrhein-Westfalen 2 G gilt – vorläufig – weiter, es wird nur stichprobenartig kontrolliert.
    Rheinland-Pfalz Ende der 2 G-Regeln im Einzelhandel voraussichtlich am 18. Februar.
    Saarland Die 2 G-Regel wurde durch eine FFP2-Maskenpflicht ersetzt.
    Sachsen 3 G statt 2 G im Einzelhandel.
    Sachsen-Anhalt 2 G soll „zeitnah“ gestrichen werden.
    Schleswig-Holstein Keine Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel, FFP2- oder OP-Maske ist Pflicht.
    Thüringen Im Einzelhandel gilt die 3 G-Regel.

    red

  • Handel hofft auf Umsatzplus

    BERLIN // Die aktuelle Geschäftslage im Einzelhandel ist besonders bei kleineren Unternehmen und im innerstädtischen Bekleidungshandel weiter schlecht. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter 1300 Handelsunternehmen.

    Nach wie vor leiden viele Händler unter den durch die 2 G-Regelung ausgelösten Umsatzrückgängen. Aber: Unter der Voraussetzung, dass die Pandemie und die sie begleitenden Einschränkungen beim Einkauf zeitnah an Bedeutung verlieren, rechnet der HDE für das laufende Jahr mit einem Umsatzplus von nominal drei Prozent für die gesamte Branche.

    Ein von der Pandemie geprägtes Jahr
    „Nach einem schwierigen, von der Pandemie geprägten Jahr, hofft der Einzelhandel auf ein besseres 2022. Die Erwartungen werden sich aber nicht für alle Händler erfüllen können. 2 G macht es nach wie vor vielen Unternehmen unnötig schwer, wirtschaftlich erfolgreich zu arbeiten. Diese im Kampf gegen die Pandemie nutzlose Maßnahme muss endlich bundesweit fallen“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die aktuelle Verbandsumfrage zeigt: 46 Prozent der Händler, die unter 2 G arbeiten müssen, bewerten ihre Geschäftslage als schlecht. Ohne 2 G liegt der Wert bei 24 Prozent. Dazu kommen bei vielen Händlern große Probleme mit Lieferschwierigkeiten. Besonders die Segmente Sportartikel, Elektronik und Haushaltswaren sind massiv betroffen.

    Gros des Wachstums
    Wenn die Auswirkungen der Pandemie zeitnah nachlassen und Maßnahmen wie 2 G für den Handel zurückgenommen werden, rechnet der HDE für die Branche trotz aller Probleme insgesamt mit einem Umsatzplus von drei Prozent. Das Gros des Wachstums dürfte allerdings erneut aus dem Online-Handel kommen, der mit 13,5 Prozent Umsatzplus im Vergleich zum Vorjahr rechnen darf. Insgesamt werden sich die Umsätze im Einzelhandel inklusive des Online-Handels 2022 damit auf mehr als 600 Milliarden Euro belaufen. „Obwohl die Umsätze in der Gesamtbilanz wachsen werden, gibt es klare Verlierer. Besonders die innerstädtischen Einzelhändler werden auch in diesem Jahr noch unter Nachwirkungen der Corona-Krise leiden. Insgesamt könnten deshalb in diesem Jahr noch einmal knapp 16 000 Geschäfte verloren gehen“, so Genth.

    Seit dem Corona-Ausbruch waren viele Nicht-Lebensmittelhändler an 263 von 569 Verkaufstagen zwangsgeschlossen oder mit Einschränkungen wie der 2 G-Regel belegt. „In vielen Stadtzentren droht eine sich weiter verschärfende Situation. Der Handel ist das Rückgrat lebendiger Innenstädte. Die Politik muss endlich sicherstellen, dass die Corona-Hilfen rasch und zielgerichtet ankommen“, betont Genth. Dabei gehe es besonders um ein Absenken der Zugangshürden bei der Überbrückungshilfe. Bisher müssen die Unternehmen mindestens 30 Prozent Umsatzrückgang nachweisen, bei solch hohen Werten kommt in vielen Fällen aber jede Hilfe zu spät.

    vi

  • Erleichterungen bei Gewerbemieten

    BERLIN // Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu gewerblichen Mietverhältnissen während der Corona-Pandemie (Az. XII ZR 8 / 21) begrüßt und sieht sich in seiner bisherigen Auffassung bestätigt.

    Der BGH hatte deutlich gemacht, dass die Belastungen durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen staatlichen Maßnahmen in gewerblichen Mietverhältnissen nicht von vornherein ausschließlich vom Einzelhändler als Mieter zu tragen sind. Richtigerweise sind die Risiken daher zwischen den Parteien in einem angemessenen Verhältnis und unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls zu teilen. Der HDE sieht das als klaren Hinweis, dass Vermieter und Mieter in ihrem Vertragsverhältnis eine faire, ausgewogene Lastenverteilung anstreben müssen.


    Staatlichen Corona-Restriktionen

    „Das BGH-Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung. Es ist ein wichtiger Schritt, dass nun auch höchstrichterlich verbrieft ist, dass die finanziellen Risiken in Verbindung mit der Pandemie nicht allein auf die Mieterseite abgewälzt werden dürfen. Damit ist der Weg für eine Anpassung der Mieten in den individuellen Vertragsverhältnissen endlich grundsätzlich frei“, erklärt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Entscheidung hatten zahlreiche von den staatlichen Corona-Restriktionen betroffene Einzelhändler dringend erwartet.

    Einvernehmliche Einigung mit Vermieter
    Der HDE hatte seit Beginn der Corona-Krise die Auffassung vertreten, dass die Risiken im Zusammenhang mit der Pandemie in den Mietverhältnissen nicht einseitig bei den gewerblichen Mietern abgeladen werden dürften. In der Vergangenheit wurde in vielen Handelsbetriebe festgestellt, dass eine einvernehmliche Einigung mit dem Vermieter nicht möglich war. So haben nach einer HDE-Umfrage noch Anfang 2021 trotz einer bereits erfolgten gesetzlichen Klarstellung beispielsweise 60 Prozent der von den Geschäftsschließungen betroffenen Einzelhändler vergeblich auf ein Entgegenkommen des Immobilieneigentümers gewartet.

    Rechtssicherheit für Betroffene
    „Das Urteil wird es den von den Corona-Maßnahmen hart getroffenen Händlern deutlich erleichtern, mit ihren Vermietern eine Reduzierung der Miete zu erreichen“, betont Genth. Denn auch wenn es dabeibleibe, dass der Vertragsanpassungsanspruch von der spezifischen Situation im Einzelfall abhängig sei und pauschale Lösungen damit nicht in Betracht kämen, hätten die gewerblichen Mieter mit dieser Rechtsprechung wichtige Rechtssicherheit erhalten, die wegen der Blockade zahlreicher Vermieter in den Vertragsanpassungsverhandlungen dringend notwendig gewesen sei. „Wichtig ist, dass nach der Rechtsprechung bei der Einzelfallbetrachtung nur auf das konkrete Mietobjekt abzustellen ist“, so Genth weiter.

    vi

  • 2 G-Regeln rechtswidrig?

    BERLIN // Ein vom Handelsverband Deutschland (HDE) in Auftrag gegebenes Gutachten der Rechtsanwaltkanzlei Noerr kommt zu dem Ergebnis, dass 2 G-Einschränkungen für den Einzelhandel unter den derzeitigen Voraussetzungen rechtswidrig sind.

    Nicht verhältnismäßig
    „2 G-Regelungen für den Einzelhandel sind nicht verhältnismäßig und greifen in die verfassungsgemäß geschützten Rechte der betroffenen Einzelhändler ein. Deshalb muss sich die Politik besinnen und von 2 G-Regeln für den Einzelhandel Abstand nehmen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Das Gutachten sieht insbesondere eine Verletzung der Berufsfreiheit und des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Darüber hinaus liegt demnach auch eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundrechts vor. Kurzfristig sei der Staat zur Regelung finanzieller Ausgleichsmaßnahmen zur umfassenden Kompensation verpflichtet, die im Infektionsschutzgesetz indes nicht vorgesehen sei. Das Gutachten betont, dass 2 G-Regeln im Handel mittelfristig auch bei finanzieller Kompensation nicht mehr zu rechtfertigen sind, wenn der Gesetzgeber trotz Kenntnis der Gefährdungslage für die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung auf die Einführung einer Impfpflicht verzichtet.

    Massive Umsatzeinbußen
    Genth: „Die Politik muss den Tatsachen Rechnung tragen und darf jetzt nicht auf Autopilot schalten. Mit 2 G drohen vielen Einzelhändlern im Weihnachtsgeschäft massive Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent.“ Viele Handelsunternehmen wären dann in ihrer Existenz bedroht.

    Sollten sich die politisch Verantwortlichen allen Argumenten verschließen und doch auf 2 G im Einzelhandel setzen, fordert der HDE deutlich bessere Coronahilfen für die Branche. Genth: „Wenn 2 G deutschlandweit beim Einkauf eingeführt wird, dann braucht es aus rechtlichen Gründen umfassende Entschädigungsregelungen. Das muss deutlich mehr sein als die bisherigen Fixkostenzuschüsse.“

    vi

  • Jobmarkt euphorisch

    NÜRNBERG // Das IAB-Arbeitsmarktbarometer hat im Juni erneut deutlich zugelegt und ist gegenüber dem Vormonat um 2,7 auf 107,4 Punkte gestiegen. Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) klettert damit auf den höchsten Stand seit Beginn der Aufzeichnungen.

    Aussichten auf dem Arbeitsmarkt
    Die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt fallen für die nächsten Monate stark positiv aus. „Die Arbeitsagenturen haben noch nie eine so starke Verbesserung der Arbeitsmarktlage erwartet“, berichtet Enzo Weber vom IAB. „Die Infektionszahlen in Deutschland sind niedrig und die Weltkonjunktur zieht an. Jetzt ist das Zeitfenster da für eine starke Arbeitsmarkterholung“, sagt der Experte. Der noch immer große Rückstand gegenüber dem, was ohne Kriseneffekte erreichbar gewesen wäre, könnte so verringert werden.

    Ein Risiko bleibt allerdings durch eine mögliche erneute Zunahme des Infektionsgeschehens im Zuge der Ausbreitung neuer Virusmutationen und damit verbundener Eindämmungsmaßnahmen.

    nh

  • Handel fordert City-Bonus

    BERLIN // In einem [link|http://bit.ly/3x5iZ0r]Zehn-Punkte-Plan[/link] fasst der Handelsverband Deutschland (HDE) die zentralen Initiativen und Maßnahmen zusammen, die der künftige Bundestag aus Sicht des Einzelhandels auf den Weg bringen sollte. So schlägt der HDE die Ausgabe eines City-Bonus für den Einkauf im von den Lockdowns betroffenen Einzelhandel vor und fordert eine konsequente Präventionsstrategie zur Vermeidung eines weiteren Corona-Lockdowns.

    Anreize für Stadtzentren schaffen
    „Aus der Krise kommen wir nur mit einem kraftvollen Neustart. Damit das gelingt, sind vom künftigen Bundestag konkrete und zielgenaue Maßnahmen gefragt“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
    Nun gelte es, Anreize für den Besuch der Stadtzentren zu schaffen. Genth: „Einen wirksamen und zielgerichteten Impuls würde ein staatlich finanzierter City-Bonus setzen. Einen solchen Gutschein in Höhe von 200 Euro könnten alle Bürger in stationären Handelsbetrieben einlösen, die unmittelbar von Schließungen betroffen waren.“
    Der Zehn-Punkte-Plan beinhaltet zudem unter anderem Forderungen nach verlässlicheren Sonntagsöffnungen, für mehr Wettbewerbsfairness sowie nach einer Wachstumsagenda.

    vi

  • Lage angespannt

    BERLIN // Viele Handelsbetriebe und Innenstadtgeschäfte durften ihre Türen in den vergangenen Wochen wieder öffnen. Eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter mehr als 750 Handelsunternehmen zeigt, dass die Lockerungen der Corona-Maßnahmen einen positiven Effekt auf die Entwicklung von Umsatz und Kundenfrequenz im Einzelhandel hatten.

    Sowohl Umsätze als auch Kundenzahlen liegen allerdings noch immer rund acht Prozent unter dem Vorkrisenniveau. Der Einzelhandel bleibt daher auf staat‧liche Unterstützung und erfolgreiche Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie angewiesen.

    Leichter Optimismus
    „Unter den Händlern ist leichter Optimismus zu spüren. Doch die Öffnungsschritte sind kein Grund zur Entwarnung. Die Krise ist noch nicht überstanden“, betont HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Aus der aktuellen HDE-Umfrage geht hervor, dass die Situation besonders im Schuh- sowie im Bekleidungshandel angespannt ist. Etwa 25 bis 33 Prozent der Befragten fürchten, ihr Geschäft ohne weitere Unterstützung noch in diesem Jahr aufgeben zu müssen. „Trotz Lockerungen stehen viele Handelsbetriebe am Rand ihrer Existenz. Zu erkennen sind extreme Unterschiede zwischen den Branchen, über die bundesweite Öffnungen nicht hinwegtäuschen dürfen“, erklärt Genth.

    Lockdown verhindern
    Der HDE mahnt daher: „Ein erneuter Lockdown muss unbedingt verhindert werden. Selbst bei aktuell weitgehend geöffneten Türen haben sich Umsätze und Kundenzahlen noch nicht normalisiert.“ Derzeit kommen im Durchschnitt 16 Prozent weniger Kunden in die Innenstädte als vor der Krise. Es komme jetzt darauf an, einer vierten Corona-Welle mit gezielten Maßnahmen bestmöglich entgegenzuwirken.

    vi

  • Quo vadis, deutsche Wirtschaft?

    WIESBADEN / NÜRNBERG / MÜNCHEN // Trotz rapide sinkender Inzidenzen und – auf Landes-, Kreis- und zum Teil sogar auf kommunaler Ebene – differenzierten Lockerungen der Corona-Maßnahmen ist die Stimmung in der Wirtschaft weiter verkatert. DTZ nennt aktuelle Zahlen.

    Corona-Krise
    Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank im ersten Quartal 2021 gegenüber dem Vorquartal um 1,8 %. Das teilt das Statistische Bundesamt mit. Nachdem sich die deutsche Wirtschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 zunächst etwas erholt hatte (+8,7 % im 3. Quartal und +0,5 % im 4. Quartal), führte die Corona-Krise zum Jahresbeginn 2021 zu einem erneuten Rückgang der Wirtschaftsleistung. Gegenüber dem vierten Quartal 2019, dem Quartal vor Beginn der Corona-Krise, war die Wirtschaftsleistung 5,0 Prozent geringer.


    Verschärfte Einschränkungen

    Besonders deutlich machten sich die anhaltenden und teilweise verschärften Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zum Jahresbeginn bei den privaten Konsumausgaben bemerkbar: Diese lagen 5,4 Prozent niedriger als im Vorquartal. Kein Wunder, dass auch die Bruttowertschöpfung im Handel (inklusive Verkehr und Gastgewerbe) im ersten mit 3,2 Prozent erheblich niedriger lag als im Vorquartal.

    Im Vorjahresvergleich lag das BIP im ersten Quartal 2021 preisbereinigt 3,4 Prozent niedriger als im ersten Quartal 2020. Einer der Gründe: die deutliche Konsumzurückhaltung im privaten Bereich (-9,1%). Der Bereich Handel, Verkehr, Gastgewerbe trug ein Minus von 8,2 Prozent zur Bruttowertschöpfung bei.

    Erfreulicher die Lage am Arbeitsmarkt
    Erfreulicher ist die Lage am Arbeitsmarkt. So ist das IAB-Arbeitsmarktbarometer im Mai gegenüber dem Vormonat deutlich um 2,0 auf 104,6 Punkte gestiegen. Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt damit positive Aussichten für die Arbeitsmarktentwicklung an. Zuletzt stand das Arbeitsmarktbarometer im März 2018 so günstig.

    Der Positivtrend des IAB-Arbeitsmarktbarometers setzt sich damit fort. Die Arbeitsagenturen werden in ihren Einschätzungen zur Arbeitsmarktentwicklung optimistischer. „Die Aussicht auf deutliche Lockerungen der Corona-Einschränkungen lässt die Arbeitsmarkterwartungen nach oben springen“, sagt Enzo Weber vom IAB.

    Die Aussichten bei der Beschäftigungsentwicklung haben sich weiter verbessert. Die entsprechende Komponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers legte im Mai um 1,2 Punkte zu und liegt nun bei 103,2 Punkten. „Die Zeichen stehen auf Erholung, aber ein Rekordbeschäftigungswachstum wie in den Jahren vor der Krise ist noch nicht in Sicht“, so Weber.

    Stimmung in den Chefetagen der deutschen Wirtschaft
    Optimistisch zeigt sich das Münchner Ifo-Institut: Die Stimmung in den Chefetagen der deutschen Wirtschaft habe sich merklich verbessert. Der Ifo-Geschäftsklimaindex ist im Mai von 96,6 auf 99,2 Punkte gestiegen. Dies ist der höchste Wert seit Mai 2019. Die Unternehmen waren zufriedener mit ihrer aktuellen Geschäftslage. Zudem blicken sie deutlich optimistischer auf die kommenden Monate. Die deutsche Wirtschaft nimmt Fahrt auf.

    Auch im Handel konnte der Index deutlich zulegen. Die Händler waren zufriedener mit ihrer aktuellen Geschäftslage. Zudem kehrte ein vorsichtiger Optimismus bei den Erwartungen zurück. Dabei hoffen die Einzelhändler vor allem auf weitere Lockerungen.

    red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    Corona und kein Ende. Im Moment dreht sich alles um das geplante Infektionsschutzgesetz (Entscheidung bei Redaktionsschluss noch nicht gefallen). Damit bestimmt der Bund an den Ländern vorbei, schwarze Tage für Demokratie und Föderalismus. Erstaunlicherweise regt sich auf Seiten der Parlamentarier, deren Auftrag vom Souverän damit praktisch ausgehebelt wird, kaum Widerstand.


    Maßnahmen

    Dabei ist das meines Erachtens noch nicht einmal das Hauptproblem. Das liegt vielmehr darin, dass Betroffene bisher Maßnahmen gerichtlich überprüfen lassen können, wie es ja immer wieder vorkommt – und wobei die beanstandeten Maßnahmen ja oft auch aufgehoben werden. Werden jedoch die Maßnahmen per se in Gesetzesform gebracht, dann entfällt dieser „Rechtsschutz“. Lediglich der Weg zum Bundesverfassungsgericht stünde den Bürgern offen; allerdings hat Karlsruhe sich in der Pandemie bislang erstaunlich zurückgehalten und die Hürden vor einer Verfassungsbeschwerde sind hoch.

    Branche
    Erstaunlich gelassen gehen die Märkte und die Wirtschaft (noch) mit der Situation in Deutschland und in Europa um. „Folgt man den Einkaufmanager-Indizes, so befindet sich die Stimmung in der Wirtschaft auf einem Rekordhoch“, schreibt die Privatbank Ellwanger&Geiger in einem aktuellen Report. Andere Indikatoren liefern zwar ein pessimistischeres Stimmungsbild. Zumindest die europäischen Einzelhandelsumsätze lagen im Februar (+3,0 Prozent) noch deutlich unter denen des Vorjahres, allerdings hatten Beobachter mit Schlimmerem gerechnet. Dennoch liegt die Branche am Boden.

    Innenstädte und Einkaufszeiten
    Kein Wunder, dass sich eine Bewegung formiert, die einen großzügigeren Umgang mit den Ladenöffnungszeiten in der Zeit nach Corona anstrebt. Der ursprüngliche Vorschlag kam von Marcel Fratscher, Präsident des DIW. FDP, Handel und Kommunen sehen das ähnlich. Während Fratscher die Innenstädte attraktiver machen möchte, sieht die FDP in Entzerrungen der Einkaufszeiten einen Beitrag zum Infektionsschutz sowie eine Hilfe im Wettbewerb mit dem Online-Handel.

    Sonntagsöffnungen
    Und der HDE erklärte, mit Sonntagsöffnungen könne wenigstens etwas verlorener Umsatz wieder aufgeholt werden. Nur die Gewerkschaft Verdi möchte ihren Mitgliedern die Sonntagsarbeit ersparen. Ob eine solche Blockade-Haltung angesichts der verheerenden Daten aus der Branche vernünftig ist, mag dahingestellt bleiben.

    Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.


    Herzlich,


    Marc Reisner,

    Chefredakteur DTZ

  • Schluss mit Lockdown

    BERLIN // „Nach einem Jahr mit Lockdowns und Einschränkungen ist der Einzelhandel auf eine schnelle Krisenbewältigung angewiesen.“ Darauf hat HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth hingewiesen. Jetzt seien zielgenaue Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie gefordert. Corona-Maßnahmen müssten dort ansetzen, wo die Infektionsgefahr erhöht ist, das sei im Einzelhandel und beim Einkauf nicht der Fall.

    Zeitliche Befristung
    Sollte die Politik einen weiteren Lockdown beschließen, erwartet der HDE dabei zwingend eine zeitliche Befristung mit einer verbindlichen Öffnungsstrategie. „Ein erneuter Lockdown darf lediglich eine zeitlich eng befristete Übergangslösung sein.“ Zudem müssten die Hilfen endlich dort ankommen, wo sie gebraucht würden. So bekämen etwa Unternehmen mit vielen Filialen keine ausreichende finanzielle Unterstützung.

    vi