Schlagwort: Glücksspiel

  • Westlotto nimmt den Schutz von Kindern und Jugendlichen ernst

    MÜNSTER // Als erste deutsche Glücksspielgesellschaft fordert Westlotto ein Verbot des Geld-Glücksspiels „Coin Master“ für Kinder und Jugendliche. Der aktuelle Fall um das Spiel zeigt: Jeden Tag sind Kinder und Jugendliche mit ihrem Smartphone einer Gefahr ausgesetzt. Denn mit diesen Spiele-Apps werden Millionengeschäfte durch In-App-Käufe erwirtschaftet und Minderjährige systematisch an das Glücksspiel unter Geldeinsatz herangeführt.

    Als staatlicher Lotterieveranstalter legt Westlotto höchsten Wert auf Verbraucherschutz. „Besonders der Schutz von Kindern und Jugendlichen liegt uns am Herzen. Denn Glücksspiel in jungen Jahren birgt die Gefahr, dass der Spaß am Spiel später zur Sucht wird“, heißt es bei Westlotto in Münster.

    Doch viele Anbieter von Online-Spielen scheine dies nicht zu interessieren: Es fänden sich immer mehr Angebote im Netz, die kindgerecht wirkten, die Spielfreude aber in die falsche Richtung lenkten. Aktuelles Beispiel: „Coin Master“, erhältlich ohne Altersbeschränkung – ein Online-Spiel, das einfach als App aufs Smartphone geladen werden kann.


    Bunte Welt für Kinder und Jugendliche

    Kindern und Jugendlichen bietet sich eine bunte Welt: Ein virtuelles Dorf, das von lustigen Figuren bevölkert ist. Doch was harmlos scheint, ist in Wirklichkeit ein knallhartes Geschäft mit minderjährigen Spielern. Um das Dorf zu erhalten, benötigen die Spieler sogenannte „Coins“, die erspielt beziehungsweise gekauft werden müssen – mit echtem Geld. 119,99 Euro ist der Höchstbetrag pro Transaktion. „Schnell können hier Tausende von Euro verpulvert werden“, warnt Westlotto und teilt weiter mit: „Angebote wie Coin Master alarmieren uns, denn für Kinder und Jugendliche sind sie völlig ungeeignet. Westlotto schließt sich daher als erster staatlicher Lotterieveranstalter der Forderung nach Indizierung des Spiels an. Entsprechende Anträge wurden bereits bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien gestellt. Diese unterstützen wir.“

    Auch bei Jugendlichen beliebte Promis wie Pietro Lombardi, Dieter Bohlen oder Influencerin Bianca Claßen von „Bibis Beauty Palace“ werben für diese App. Westlotto fordert, diese Geld-Glücksspiel-für-Kinder-Werbung sofort zu beenden.

    Axel Weber, Leiter für verantwortungsvolles Glücksspiel bei Westlotto, erklärt: „Glücksspiel oder glücksspielähnliche Produkte sind nicht für Kinder und Jugendliche geeignet. Diese Auffassung wird durch die Wissenschaft gestützt. Es gehört zu unserem Selbstverständnis, diesem Risiko entgegenzuwirken, denn als staatlicher Lotterieanbieter fühlen wir uns der gesellschaftlichen Verantwortung verpflichtet.“

    Prävention in den Schulen
    Doch Verbote allein schaffen noch keinen wirksamen Schutz. Zusätzlich ist Prävention notwendig. Daher engagiert sich das staatliche Glücksspielunternehmen für Aufklärung an Schulen und unterstützt die sogenannten „Smart Camps“. Hier werden Schüler von Experten wie professionellen Trainern, Sportlern aus der E-Sport-Szene, Youtubern und Instagramern geschult. Sie lernen, jetzt und in Zukunft verantwortungsvoll mit digitalen Angeboten umzugehen – ohne erhobenen Zeigefinger oder Verbote.

    „Auf diese Weise wollen wir unserer Verantwortung gerecht werden und dafür sorgen, dass die junge Generation sich bewusst entscheiden kann, welche Online-Angebote sie nutzt und von welchen sie die Finger lässt. Denn nur so können wir erhalten, worauf es uns ankommt: den unbeschwerten und sicheren Spaß am Spiel“, so Axel Weber. Im Interview erläutert er, weshalb Westlotto Coin Master und ähnliche Geld-Spiele ablehnt.

    vi

    (DTZ 49/19)

  • Internetspielumsätze wachsen

    STUTTGART // Die über das Internet getätigten Spielumsätze der staatlichen Glücksspielunternehmen gehen deutlich nach oben. So hat etwa Toto-Lotto Baden-Württemberg die Online-Einsätze in den vergangenen fünf Jahren mehr als verdreifacht. Waren es 2013 erst 20,6 Millionen Euro, so beliefen sich die über den Eigenvertrieb auf www.lotto-bw.de eingenommenen Spieleinsätze (inklusive Silvester-Millionen und Logeo) im Gesamtjahr 2017 auf 63,7 Millionen Euro. Das waren 18,6 Prozent beziehungsweise rund zehn Millionen Euro mehr als 2016.

    Am Gesamtumsatz der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg im Jahr 2017 in Höhe von 933,2 Millionen Euro hatte das Online-Geschäft einen Anteil von 6,8 Prozent und somit 1,2 Prozentpunkte mehr als noch im Vorjahr. Die Einsätze der gewerblichen Spielvermittler, die die Einsätze ihrer baden-württembergischen Kundschaft bei der Gesellschaft einspielen müssen, sind hierin nicht enthalten.

    Die Anzahl der Kunden, die sich auf der Website von Toto-Lotto Baden-Württemberg registriert und sich entweder in einer Annahmestelle oder auf www.lotto-bw.de identifiziert haben, belief sich Ende vergangenen Jahres auf rund 203. 000.

    Trotz des Zuwachses im Online-Geschäft bilden die rund 3200 Annahmestellen im Land nach wie vor das Rückgrat. „Sie sind die wichtigsten Säulen des Vertriebs und die ersten Ansprechpartner rund um das Thema Lotto“, betont Geschäftsführer Georg Wacker.

    red

    (DTZ 33/18)

  • Glücksspiel boomt

    STUTTGART // „Deutschland ist das Paradies für illegale Glücksspielanbieter in Europa!“ So fasst Tilman Becker, Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim, die Ergebnisse einer neuen Analyse zusammen. Schuld an der Misere sei das Versagen der Länder bei der Glücksspielregulierung, so der Wissenschaftler.

    Aktuelle Zahlen zeigen, dass die Bruttospielerträge in diesem Sektor von 2014 auf 2015 von 1,08 Milliarden auf 1,53 Milliarden Euro gestiegen sind – ein Plus von knapp 42 Prozent und ein Steuerschaden von etwa 400 Millionen Euro.

    Weitere Ergebnisse will die Universität am 12. März auf einer Pressekonferenz vorstellen.

    red

    (DTZ 08/18)

  • Malu Dreyer appelliert an Schleswig-Holstein

    MAINZ // Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, hat an das Land Schleswig-Holstein appelliert, die Reform des Glücksspielstaatsvertrags nicht scheitern zu lassen.

    Alle übrigen Bundesländer hätten ein großes Interesse daran, das Vertragswerk zu verabschieden. Sonst werde die angestrebte Glücksspielregulierung wieder ganz zurückgeworfen, warnte Dreyer. „Wir alle werden jetzt unsere Staatsverträge auf den Weg geben in die Landtage, und dann hoffen wir, dass Schleswig-Holstein am Ende doch noch mitmacht“, so die SPD-Politikerin.

    red

    (DTZ 46/17)

  • Ausstieg aus Vertrag

    KIEl // Der schleswig-holsteinische Landtag hat beschlossen, dem zweiten Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrag nicht zuzustimmen.

    Nur die SPD im nördlichsten Bundesland hatte sich für den Vertrag ausgesprochen, die Landesregierung aus CDU, Grünen und FDP strebt dagegen eine – rechtlich verankerte – Ausstiegsoption an.

    Nach mühsamen Verhandlungen hatten sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer im Oktober vergangenen Jahres auf einen neuen Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrag geeinigt, der am 1. Januar 2018 in Kraft treten sollte.

    Drei Monate vor dem vorgesehenen Starttermin steht das Vertragswerk nun allerdings vor dem Aus. Denn Gesetzeskraft erlangen die Regelungen nur dann, wenn die Landesparlamente aller 16 Bundesländer zustimmen.

    red

    (DTZ 39/17)

  • Erwin Horak verzichtet

    MÜNCHEN // Der frühere Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayerns, Erwin Horak, wird nun doch nicht Berater des privaten Glücksspiel-Konzerns Novomatic.

    Der ehemalige Spitzenbeamte des Freistaats reagiert mit seinem Rückzug auf eine entsprechende Forderung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen.

    red

    (DTZ 38/17)

  • Glücksspiel wird reformiert

    BERLIN // Die Regierungschefs der Bundesländer wollen das Glücksspielwesen in Deutschland reformieren. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. März in Berlin unterzeichneten sie die geänderte Fassung des Glücksspiel-Staatsvertrags.

    Noch im laufenden Jahr soll das Vertragswerk von den Parlamenten der 16 Bundesländer ratifiziert und zum Jahresbeginn 2018 in Kraft treten. Ein wichtiger Eckpunkt ist die Neuregelung bei den Sportwetten. Die bisherige Begrenzung auf bundesweit höchstens 20 Sportwetten-Konzessionen wird aufgehoben. In Zukunft sollen alle, die sich um eine Lizenz bewerben, eine Konzession erhalten, wenn sie die festgelegten Mindeststandards erfüllen.

    Die übrigen Spielangebote des Deutschen Lotto- und Toto-Blocks (DLTB), zum Beispiel Lotto 6 aus 49 oder Eurojackpot, bleiben weiterhin ausschließlich in staatlicher Hand. Online-Casino-Spiele sind unverändert verboten.

    Der DLTB begrüßt die Änderung des Glücksspielstaatsvertrags: „Mit der Unterzeichnung des Änderungsgesetzes haben die Regierungschefs der Länder vor kurzem ein wichtiges Signal für die Neuordnung des umkämpften Glücksspielmarktes gesetzt. Das verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Glücksspiel wird dadurch gestärkt“, betont Torsten Meinberg. Er ist gemeinsam mit Michael Heinrich Federführer des DLTB. Beide sind zugleich Geschäftsführer der Lotto Hamburg GmbH. Michael Heinrich, ergänzt: „Wir erwarten, dass die beschlossenen Gesetzesänderungen zu einer Beruhigung auf dem Glücksspielmarkt beitragen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die gesetzgeberischen Möglichkeiten auf allen politischen Ebenen konsequent umgesetzt werden.“

    Besonders befürworten die DLTB-Verantwortlichen die Absicht der Länder, den illegalen Online-Casino-Markt konsequent zu bekämpfen: „Online-Casino-Spiele bergen eine hohe Spielsuchtgefahr“, mahnt Meinberg und fügt hinzu: „Sie müssen daher verboten bleiben. Eine Liberalisierung dieses Segments kann auch wirtschaftlich große Folgeprobleme nach sich ziehen: Das Betrugs-, Manipulations- und Geldwäscherisiko ist hoch.“

    Meinberg appelliert an die Politik, für einen effizienteren und konsequenteren Vollzug der bestehenden Gesetze auf allen Ebenen zu sorgen. „Der Schwarzmarkt der Online-Casinos und der illegalen Schwarzlotterien im Internet muss endlich ausgetrocknet werden“, sagt er und unterstreicht eine zentrale Forderung des DLTB an die Politik: „Wichtig ist, dass die Glücksspiel-Aufsichten der Länder finanziell und personell so schlagkräftig ausgestattet werden, dass sie den um sich greifenden Wildwuchs im Glücksspielmarkt künftig wirkungsvoller eindämmen können.“

    Die DLTB-Chefs unterstreichen, dass bei den staatlichen Lotteriegesellschaften die Gemeinwohlorientierung im Mittelpunkt steht. Das Lotteriemonopol sichere eine gesellschafts- und sozialverträgliche Durchführung von Lotterien, sei manipulationssicher und habe sich bewährt. „Der Schutz der Bevölkerung vor Spielsucht und gefährlichen Glücksspielen hat für uns oberste Priorität“, betont Heinrich.
    red

    (DTZ 13/17)

  • Lottoland beantragt Lizenz

    GIBRALTAR // Die Firma Lottoland hat in Bayern, in Niedersachsen und im Saarland einen Antrag auf die Veranstaltung einer Primärlotterie gestellt. Das Unternehmen ist ein privater Online-Lottoanbieter beziehungsweise Buchmacher mit Lizenzen der gibraltarischen, britischen, australischen und irischen Glücksspielaufsicht.

    Das Spielprinzip soll staatlichen Lotterien ähneln. 23 Prozent der Einnahmen sollen laut Firmenaussage gemeinnützigen Zwecken zugute kommen. Mit einer Erlaubnis durch die zuständigen Landesbehörden wäre Lottoland der erste private Veranstalter einer „Großen Lotterie“ in Deutschland, also einer Lotterie mit höheren Gewinnsummen. Lottoland würde den Spielplan aufsetzen, die Ziehung nach eigenen Angaben durch eine neutrale Instanz und unter staatlicher Aufsicht vornehmen lassen und die Einsätze nach einem festgelegten Gewinnplan verteilen. Die Abgabe der Teilnahmescheine wäre an eigenen Annahmestellen und Lotterie-Terminals sowie im Internet möglich.

    Falls Lottoland eine Konzession erhalten sollte, habe man stationäre Partner zur Hand, nennt diese aber nicht. „Mit über fünf Millionen Kunden wissen wir, wie man Menschen für Lotto begeistert. Nun wollen wir unser Angebot auch auf den stationären Bereich ausweiten und eine originäre Lotterie auf die Beine stellen“, sagt Rolf Stypmann, Unternehmenssprecher von Lottoland. Der 69-Jährige war bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 30. September 2013 ‧Geschäftsführer der staatlichen Toto-Lotto Niedersachsen GmbH.

    „Wir sind sehr gespannt, ob uns die zuständigen Landesbehörden eine Konzession erteilen werden oder zumindest mitteilen, unter welchen Bedingungen wir eine Erlaubnis erhalten können. Juristisch wäre eine jedenfalls vorläufige Konzessionsvergabe nur konsequent. Organisatorisch können Privatunternehmen Lotterien mindestens genauso gut und sicher veranstalten wie der Staat. Das sehen wir in Italien, Großbritannien oder Österreich“, erklärt Stypmann.

    Sein früherer Arbeitgeber Toto-Lotto Niedersachsen verweist darauf, dass die von Lottoland angebotenen Zweitlotterien weder in Niedersachsen noch anderswo im Bundesgebiet erlaubt sind: „Zweitlotterieanbietern ist es ausweislich obergerichtlicher Entscheidungen verboten, Glücksspiele in Deutschland zu vermitteln und zu bewerben. Insofern verbleibt es daher auch für den Bereich der Zweitlotterien im Internet bei dem Grundsatz, dass jeder EU-Mitgliedsstaat im Glücksspielbereich über die konkrete Ausgestaltung selbst zu entscheiden hat. Für die Zweitlotterien gibt es kein Konzessionsverfahren, das mit dem Sportwettenbereich vergleichbar wäre.“ Das im Glücksspielstaatsvertrag verankerte staatliche Veranstaltungsmonopol im Lotteriebereich sei sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit Europarecht vereinbar.

    Lottoland zahle in Niedersachsen keine Steuern und Abgaben, sodass die Firma keinen Beitrag zum Gemeinwohl leiste. Darüber hinaus agiere der Buchmacher nicht transparent gegenüber den Verbrauchern, die mitunter irrtümlich glaubten, dass sie an Primärlotterien, zum Beispiel an Lotto 6 aus 49 oder Eurojackpot, teilnehmen würden.

    red

    (DTZ 11/17)

  • Lotto- und Toto-Verband NRW klagt gegen Westlotto

    MÜNSTER // Der Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen (NRW) klagt vor dem Amtsgericht Münster. Grund ist der Streit mit der Westdeutschen Lotterie (Westlotto) um die Frage, wer die amtlichen Gebühren für den Betrieb einer Lottoannahmestelle zu tragen hat.

    Der Verband und Westlotto sind sich seit über einem Jahr nicht einig, wer letztlich die Genehmigungsgebühren für den Betrieb einer Lotto-Annahmestelle zu zahlen hat.

    Die zuständigen Behörden sehen den Glücksspielanbieter in der Pflicht, der wiederum lässt sich die Gebühren von den selbstständigen Annahmestellen erstatten. Im Raum steht eine Genehmigungsgebühr von 1.250 Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren. Da es die 3.500 Annahmestelle in NRW alle fünf Jahre betrifft, ist insgesamt allein bei der erstmaligen Erhebung ein Betrag von über vier Millionen Euro zu zahlen.

    „Verschiedene außergerichtliche Klärungsversuche sind gescheitert; weder mit Westlotto noch mit der Hauptgesellschafterin NRW.Bank noch mit NRW-Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans persönlich konnte eine für alle Seiten befriedigende Lösung gefunden werden“, sagt Tobias Buller, Geschäftsführer des Verbandes.

    Unter dem Aktenzeichen 3 C 1660/16 ist die Verbandsklage bei dem Amtsgericht Münster seit 16. Juni anhängig.
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    (DTZ 25/16)

  • Neue Lotterie für Hessen

    WIESBADEN // Lotto Hessen hat den Startschuss für die neue Umweltlotterie GENAU bereits im März gegeben. Am 15. April findet jetzt die erste Ziehung statt.

    Der Name steht dabei für „Gemeinsam für Natur und Umwelt“. Im Mittelpunkt stehen der Natur- und Umweltschutz sowie das gemeinsame Gewinnerlebnis.

    Und so funktioniert das neue Glücksspiel: Jeder Tipper gibt auf seinem Spielschein eine hessische Postleitzahl seiner Wahl an und erhält pro Los eine fünfstellige Identifikationsnummer, die sogenannte Los-ID. Aus allen teilnehmenden Losen wird dann die Los-ID gezogen.

    Jeden Freitag wird in der Lotteriezentrale in Wiesbaden eine Los-ID ermittelt. Das ermittelte Los gewinnt mindestens 10.000 Euro. Alle teilnehmenden Lose im Landkreis des Hauptgewinners gewinnen. Außerdem profitiert ein Umweltprojekt. Welche Natur- und Umweltprojekte mit 5000 Euro gefördert werden, entscheiden die jeweiligen Wochengewinner.

    Ein Los der neuen Umweltlotterie kostet fünf Euro und ist in allen Verkaufsstellen von Lotto Hessen sowie online erhältlich.
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    (DTZ 14/16)