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  • Konsumgütermesse fürs Frühjahrs- und Sommergeschäft

    HAMBURG // Die „[linkn|https://nordstil.messefrankfurt.com/]Nordstil[/link]“, die vom 16. bis 18. Januar 2016 in Hamburg stattfindet, ist die regionale Orderplattform für den norddeutschen Raum.

    Die Konsumgütermesse bietet ein umfassendes Produktangebot, gegliedert in die Segmente „Einrichtung & Dekoration“, „Stil & Design“, „Geschenke & Papeterie“, „Küche & Genuss“, „Garten & Saisonales“, „Entspannung & Pflege“ sowie „Schmuck & Mode“.

    Auf der [linkn|https://nordstil.messefrankfurt.com/]Nordstil[/link] kann sich der Einzelhandel zwischen Weser, Elbe, Harz und dem Öresund für das Frühjahrs- und Sommergeschäft eindecken. red

    (DTZ 49/15)

  • Neuer Geschäftsführer bei Aral

    BOCHUM // Rolf Schanzmann ist seit kurzem neuer Geschäftsführer der Aral Mineralölvertrieb GmbH. Der 55-Jährige hat die Aufgabe von Stefan Brok übernommen. Brok, der zudem seinen Posten als Aral-Vorstandsvorsitzender an Patrick Wendeler abgetreten hat, verlässt den Mineralölkonzern zum Jahresende.

    Schanzmann ist bereits seit 37 Jahren für Aral im Einsatz. Wesentliche Stationen seiner bisherigen Laufbahn waren verschiedene leitende Funktionen im Vertrieb, Einkauf, Controlling sowie im Handels- und Großkundengeschäft. Seit 2011 führt Schanzmann das Großhandelsgeschäft von Aral in Deutschland und übernahm im vergangenen Jahr die Leitung des gesamten Handels- und Großkundengeschäfts mit Kraft- und Brennstoffen in den Ländern Deutschland, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz und Tschechien. red

    (DTZ 49/15)

  • Hans Bockhop verlässt Arnold André

    BÜNDE // Der seit 2012 als Direktor für Marketing und Vertrieb Deutschland verantwortliche Hans Bockhop verlässt Arnold André zum Ende des Jahres.

    Bockhop hat in seiner Zeit in Bünde gemeinsam mit seinen Teams in Vertrieb und Marketing die Erfolgsgeschichten insbesondere der Marken „Clubmaster Mini“ und „Handelsgold Sweets“ fortgeschrieben und die Marktposition des Unternehmens aus Bünde in den Premiumsortimenten verbessert. Hans Bockhop will sich 2016 neuen beruflichen Aufgaben widmen. pi

    (DTZ 49/15)

  • Spanien: Rekordmenge von 41 Tonnen Tabak sichergestellt

    SEVILLA // Spanische Fahnder haben mehr als 41 Tonnen illegalen Tabaks, der für rund vier Millionen Zigarettenpackungen gereicht hätte, beschlagnahmt. Der Fund hat nach Behördenangaben einen Marktwert von 6,6 Millionen Euro. Die Beamten nahmen im südspanischen Jaen und in Madrid elf beteiligte Zigarettenfälscher fest.

    Dies sei die größte Menge gewesen, die in Spanien jemals beschlagnahmt worden ist, heißt es in einer Stellungnahme der Polizei. Die Bandenmitglieder hätten den Tabak, der ursprünglich zu Dünger und Pflanzenschutzmitteln verarbeitet werden sollte, bei drei Firmen angekauft, und ihn stattdessen illegal als Zigarettentabak weiterverkauft.

    Der Fahndungserfolg bewahrte den Fiskus vor etwa 5,5 Millionen Euro Steuerschaden. Die Ermittler waren dem Betrug auf die Spur gekommen, nachdem legale Zigarettenhändler in Jaen darüber beklagt hatten, dass ihr Umsatz in den vergangenen Monaten um 30 Prozent zurückgegangen sei. red

    (DTZ 49/15)

  • Eindringlicher Appell an die Hüter des Koalitionsvertrags

    BERLIN // Der Verbandes der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) richtet einen eindringlichen Appell an die Bundesregierung, den Koalitionsvertrag auch für mittelständische Tabakunternehmen einzuhalten.

    Die Äußerungen der Bundeskanzlerin als „Wächterin des Koalitionsvertrags“ anlässlich des gestrigen Arbeitgebertages der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) dürfen nach Ansicht des Verbandes der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) nicht nur auf die Werkverträge beschränkt bleiben, sondern müssen, wie es der Koalitionsvertrag regelt, auch für andere Gesetze in der Umsetzung gelten. Denn: Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag stets auf eine generelle 1 : 1-Umsetzung von EU-Richtlinien verwiesen, um insbesondere mittelständische Unternehmen nicht mit zusätzlichen nationalen Anforderungen zu knebeln.

    „Wir hoffen sehr, dass die Bundesregierung ihren Worten Taten folgen lässt“, sagt Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer im VdR. „Neben der Kanzlerin haben auch führende Politiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion stets auf eine 1 : 1-Umsetzung von EU-Richtlinien hingewiesen. Die mittelständische Tabakwirtschaft erwartet dasselbe im Rahmen der Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie!“

    Massive Nachteile gegenüber EU-Wettbewerbern
    In diesen Tagen werden die Referentenentwürfe des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie diskutiert, die in vielen Punkten über die Brüsseler Vorgaben hinausgehen. Aus Sicht der mittelständischen Tabakfirmen würde das befürchtete „Draufsatteln“ durch die Bundesregierung jene vor massive Umsetzungsprobleme stellen und zu vehementen Nachteilen gegenüber europäischen Wettbewerbern, insbesondere zu großen, internationalen Konzernen, führen.

    Der Appell von Foersters an die Bundesregierung lautet daher: „Bitte nehmen Sie die Sorgen des deutschen Mittelstandes ernst und folgen Sie auch im Rahmen der Tabakregulierung ihren eigenen Worten, um faire und praxistaugliche Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer zu schaffen.“ vi

    (DTZ 49/15)

  • BAT plant Hybrid-Zigarette

    LONDON // British American Tobacco (BAT) plant mit iFuse die Einführung eines neuen zigarettenähnlichen Produkts.

    Pressemeldungen zufolge kombiniert der Hersteller darin E-Zigaretten-Technologie und Tabak, um den Geschmack zu verstärken. Die neue Hybrid-Zigarette soll zunächst in einem nicht näher genannten europäischen Markt getestet werden, kündigt ein Unternehmenssprecher an. BAT wolle Rauchern mit iFuse eine attraktivere Alternative zur E-Zigarette anbieten, heißt es.

    Bei iFuse wird ein Liquid in einem Gerät, ähnlich der E-Zigarette, erhitzt. Allerdings wird der Dampf an der Spitze vor dem Mundstück durch eine kleine Menge Tabak geleitet, was den Geschmack verstärken soll. Firmenangaben zufolge ist die Hybrid-Zigarette durch diese neue Technologie weniger gesundheitsbedenklich als vergleichbare Produkte. Weiterhin sei sie leicht zu handhaben, kompakt und günstig.

    Das neue Produkt wird laut BAT den „Produkten der nächsten Generation“ (englisch: „next generation products“)zugeordnet. Der Marktanteil dieser Sparte wird aktuell auf umgerechnet rund vier Milliarden Euro beziffert. Bis 2020 rechnet der Hersteller mit einem Anstieg auf bis zu zwölf Milliarden Euro, was laut BAT allerdings nur einem Bruchteil des weltweiten Zigarettenmarktes mit knapp 639 Milliarden Euro entspreche.
    red

    (DTZ 48/15)

  • Kabinett des Schreckens

    BERLIN // Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) grundsätzlich 1 : 1 in deutsches Recht umsetzen. So sieht es der jetzt vorgelegte offizielle Referenten-Entwurf für ein neues Tabakgesetz vor.

    Der Teufel steckt bei den vorgesehenen Regelungen allerdings im Detail. So wurden einzelne Punkte gegenüber der Erstvorlage zwar angepasst, in zahlreichen anderen geht der Entwurf jedoch weiterhin über eine 1 : 1-Umsetzung der EU-Richtlinie hinaus. Ein ganz wichtiger Aspekt, die Problematik einer Fristverlängerung für die Produktionsumstellung, wurde gar nicht berücksichtigt.

    Experten warnen allerdings, dass das Umsetzen der Vorschriften bis Mai 2016 ohnehin nicht mehr zu schaffen sei. Denn für das Umstellen auf die neuen Warnhinweise benötigt die Industrie gemäß Gutachten der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK), je nach Produkt, zwischen 15 und 20 Monaten.
    Ebenfalls wichtig: Das ursprünglich vom BMEL beabsichtigte Verbot für Außenwerbung- ist im Rahmen der TPD-Umsetzung nicht mehr geplant. Doch hier droht das berüchtigte „dicke Ende“. Stattdessen nämlich soll die Außenwerbung durch ein Änderungsgesetz ab Juli 2020 verboten werden. Die Einschränkung der Kinowerbung soll aber bereits ab Inkrafttreten des neuen Tabakgesetzes gelten. Werbespots für Tabakerzeugnisse sollen dann nur noch in Filmen für Erwachsene gezeigt werden dürfen. Ebenso sollen Samplings für Zigaretten und Feinschnitt zu Werbezwecke ab Mai 2016 untersagt werden; für andere Tabakerzeugnisse – zum Beispiel für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak – soll das Verbot ab 2020 gelten.

    Nicht komplett gestrichen wurde in dem jetzt präsentierten Referentenentwurf die Übergangsfrist für Men-tholprodukte bis Mai 2020. Allerdings wurde dieser Punkt nur unzureichend geregelt. Denn er betrifft in der jetzigen Fassung lediglich Menthol auf Tabaksträngen, bei vielen Mentholerzeugnissen erfolgt die Anwendung jedoch in anderer Form, zum Beispiel über Packungs-Inlays, was bereits ab Mai 2016 untersagt werden soll.

    Harsche Kritik durch Verbände
    Bei Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak soll Artikel 11 der EU-Tabakproduktrichtlinie übernommen werden. Demnach würde es keine kombinierten Bild- und Textwarnhinweise außen auf den Packungen geben, jedoch größere Textwarnhinweise. Auch innen sieht die TPD 2 Textwarnhinweise vor.
    Kein Wunder, dass auch die Verbände auf die Barrikaden gehen. „Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft an die betroffenen Verbände versandten Referentenentwürfe für ein Tabakerzeugnisgesetz und eine Tabakerzeugnisverordnung gehen erneut deutlich über die seitens der EU zur nationalen Umsetzung vorgegebenen Regelungen hinaus“, wettern die Branchenverbände, der Verband der Rauchtabakindustrie (VdR) und der Deutsche Zigarettenverband (DZV).
    Beide Verbände äußern harsche Kritik an den jetzt vorgelegten Regelungen und fordern „eine schnelle 1 : 1-Umsetzung der EU-Tabakprodukt-Richtlinie und angemessene Fristenverlängerung für die Anpassung der Produktion“.

    Gutachten wird ignoriert
    Vor allem der DZV kritisiert die bis heute fehlende Planungs- und Rechtssicherheit für alle Unternehmen aufs Schärfste und fordert eine Regulierung mit Augenmaß. „Ziel muss eine 1 : 1-Umsetzung der EU-Richtlinie sein, um nationale Alleingänge zu Lasten der Wirtschaft, der Verbraucher und des Bundeshaushaltes zu verhindern“, sagt DZV-Geschäftsführer Jan Mücke. Die durch das Gesetz notwendig werdenden Umstellungen in der Produktion und bei der Verpackung seien in der Kürze der Zeit nicht zu leisten. Die Umstellungsfrist zum 20. Mai des kommenden Jahres sei für die deutschen Tabakhersteller nicht zu halten. Aufgrund der knappen Termine drohe ein Stillstand der Produktion.
    Auch Hauptgeschäftsführer Michael von Foerster vom VdR ist extrem besorgt: „Ich weiß nicht mehr, was unsere Mitgliedsfirmen ihren Mitarbeitern in der Produktion sagen sollen. Ohne praktikable Übergangsfristen muss ein Produktionsstopp ab Mai 2016 in Erwägung gezogen werden.“

    Dass das Gutachten einer anerkannten Technischen Hochschule ignoriert und die Umstellungsfristen nicht angepasst würden, mache die Ignoranz der Ministerien gegenüber der gesamten Branche deutlich. Verschärft werde diese unhaltbare Situation durch angestrebte willkürliche Verbote bestimmter Inhaltsstoffe ohne wissenschaftlichen Nachweis und ohne eine ausreichend lange Frist zur Rezepturanpassung auf Seiten der Hersteller. Diese intransparenten Verbote einer Vielzahl von Zusatzstoffen in Pfeifentabaken, Zigarren und Zigarillos sowie Kau- und Schnupftabaken sowie der Verzicht auf wissenschaftliche Kriterien bei einem Verbot von Tabakerzeugnissen seien nicht nachvollziehbar.
    Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Fuchs sowie der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der Fraktion Joachim Pfeiffer hatten erst jüngst erklärt, dass Europäische Richtlinien nur „1 : 1“ umgesetzt werden dürften. Ein „zusätzliches Draufsatteln“ würde die deutsche Wettbewerbsfähigkeit beschädigen. Genau das mache die Bundesregierung nun. Sowohl VdR als auch DZV halten zudem die geplanten Verbote der Außenwerbung sowie des sogenannten Samplings, der kostenlosen Abgabe von Tabakprodukten zu werblichen Zwecken an erwachsene Konsumenten für inakzeptabel. Hersteller legaler Produkte müssten mit ihren Kunden kommunizieren können, sonst würden Grundregeln der sozialen Marktwirtschaft verletzt.
    red

    (DTZ 47/15)

  • Verantwortung übernehmen – Alltag gestalten

    BERLIN // Rund vier Wochen lang stellten sich in diesem Jahr junge Auszubildende der Unternehmensgruppe Dr. Eckert einer spannenden Herausforderung: Eigenverantwortlich übernahmen sie ein komplettes Geschäft, gestalteten gemeinsam den Filialalltag und bestimmten alle Abläufe.

    Das mit dem Futurum-Vertriebspreis ausgezeichnete Projekt „Auszubildende führen eine Filiale“ fand dieses Jahr zum 11. Mal statt.

    „Mit der Azubi-Filiale möchten wir unsere jungen Kollegen bestärken, ihren bisher erworbenen Fähigkeiten zu vertrauen und Verantwortung zu tragen“, fasst die für Aus- und Weiterbildung der Unternehmensgruppe zuständige Daniela Jobst das Projekt zusammen.

    In diesem Jahr nahmen neun Auszubildende von den Standorten Halle, Cottbus, Dessau, Wilhelmshaven und Berlin an der Ausbildungsfiliale teil. Sie erledigten dabei im Monat Oktober alle in einer normalen Filiale anfallenden Aufgaben – von Warenbestellung und -präsentation über Regalpflege und Planung des Mitarbeitereinsatzes bis hin zur Beratung der Kunden und der eigenständigen Gestaltung von Sonderaktionen. Da die Lehrlinge aus unterschiedlichen Filialen der Unternehmensgruppe stammen und einander nicht oder bestenfalls wenig kennen, lernen sie in kurzer Zeit auch die Zusammenarbeit in einem fremden Umfeld mit neuen Kollegen.

    In den Filialen sowie in den beiden Zentralen der Unternehmensgruppe absolvieren aktuell 68 Auszubildende einen Ausbildungsberuf als Kaufleute im Einzelhandel oder Kaufleute für Büromanagement.
    pi

    (DTZ 47/15)

  • US-Forscher räumen mit Vorurteilen zur E-Zigarette auf

    NEWARK // Die E-Zigarette wird eher von Ex-Rauchern als von Rauchern konsumiert, während Nichtraucher so gut wie nie dampfen werden. Das sind Ergebnisse einer Studie, die im Auftrag der US-Hochschulen Rutger School of Public Health und dem Schroeder Institute for Tobacco Research and Policy Studies durchgeführt wurde.

    In dem Bericht räumen die Forscher mit zahlreichen Vorurteilen gegenüber dem elektronischen Genuss auf. Wie zum Beispiel der These, dass Raucher die E-Zigarette zusätzlich zur herkömmlichen Zigaretten nutzen.
    Tatsächlich, so die Wissenschaftler, überwiegen beim E-Konsum ehemalige Raucher: 13 Prozent der Ex-Raucher gaben an, jetzt zu dampfen. Demgegenüber konsumieren 3,5 Prozent der Raucher E-Produkte parallel zum herkömmlichen Tabakprodukt, heißt es.

    Weiterhin ist die Anzahl derjenigen Erwachsenen, die niemals Tabakprodukte geraucht haben, aber E-Zigarette dampfen, „extrem niedrig.“ Lediglich 0,4 Prozent der Konsumenten betreffe dies.

    Fazit der Forscher: Die E-Zigarette sei eine Alternative zum herkömmlichen Tabakkonsum und unterstütze den Konsumrückgang, betonen sie. Ein Blick auf den Einsatz von Nikotin-Ersatzprodukten wie Nikotin-Kaugummis oder -Pflaster zeige dies: Knapp 93 bis 97 Prozent der Nutzer rauche trotzdem wieder.
    red

    (DTZ 47/15)

  • Überzogene Regulierungswut wird zum Sargnagel für den Mittelstand

    BERLIN // Die vergangene Woche vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) an die betroffenen Verbände versandten Referentenentwürfe für ein Tabakerzeugnisgesetz und eine Tabakerzeugnisverordnung gehen nach Ansicht der Branchenverbände deutlich über die seitens der EU zur nationalen Umsetzung vorgegebenen Regelungen (TPD 2) hinaus.

    Sie stoßen auf harsche Kritik von VdR (Verband der deutschen Rauchtabakindustrie) und DZV (Deutscher Zigarettenverband). Beide fordern eine schnelle 1:1-Umsetzung der EU-Tabakprodukt-Richtlinie und angemessene Fristenverlängerung für die Anpassung der Produktion.

    Fehlende Planungs- und Rechtssicherheit
    Der DZV kritisiert die bis heute fehlende Planungs- und Rechtssicherheit für alle Unternehmen auf das Schärfste und fordert eine Regulierung mit Augenmaß. „Ziel muss eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie sein, um nationale Alleingänge zu Lasten der Wirtschaft, der Verbraucher und des Bundeshaushaltes zu verhindern“, so DZV-Geschäftsführer Jan Mücke.

    Die durch das Gesetz notwendig werdenden Umstellungen in der Produktion und bei der Verpackung sind in der Kürze der Zeit nicht zu leisten. Die Umstellungsfrist zum 20. Mai 2016 ist für die deutschen Tabakhersteller nicht zu halten. Ein Gutachten der Technischen Hochschule Leipzig (HTWK) attestiert für Zigaretten eine Umsetzungsfrist von 15 Monaten, bei Feinschnitttabak sind es mindestens 18 Monate. Es droht ein Stillstand der Produktion.

    Produktion in Gefahr
    Hauptgeschäftsführer Michael von Foerster vom VdR ist daher extrem besorgt: „Ich weiß nicht mehr, was unsere Mitgliedsfirmen ihren Mitarbeitern in der Produktion sagen sollen. Ohne praktikable Übergangsfristen muss ein Produktionsstopp ab Mai 2016 in Erwägung gezogen werden."

    Die Nichtbeachtung des vorgelegten Gutachtens einer anerkannten Technischen Hochschule und fehlende Anpassung der Umstellungsfristen mache die Ignoranz der Ministerien gegenüber einer gesamten Branche deutlich. Verschärft wird diese unhaltbare Situation durch angestrebte willkürliche Verbote bestimmter Inhaltsstoffe ohne wissenschaftlichen Nachweis und ohne eine ausreichend lange Frist zur Rezepturanpassung auf Seiten der Hersteller. Diese intransparenten Verbote einer Vielzahl von Zusatzstoffen in Pfeifentabaken, Zigarren, Zigarillos sowie Kau- und Schnupftabaken sowie der Verzicht auf wissenschaftliche Kriterien bei einem Verbot von Tabakerzeugnissen sind für die betroffene Industrie nicht nachvollziehbar.

    Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Fuchs sowie der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der Fraktion Joachim Pfeiffer erklärten erst jüngst, dass Europäische Richtlinien nur 1 : 1 umgesetzt werden dürfen. Ein „zusätzliches Draufsatteln“ würde die deutsche Wettbewerbsfähigkeit schädigen.

    Genau das macht die Bundesregierung hier. Sowohl VdR als auch DZV halten zudem die geplanten Verbote der Außenwerbung sowie des sogenannten Samplings, der kostenlosen Abgabe von Tabakprodukten zu werblichen Zwecken an erwachsene Konsumenten, für inakzeptabel. Hersteller legaler Produkte müssten mit ihren Kunden kommunizieren können, sonst würden Grundregeln der sozialen Marktwirtschaft verletzt.
    pi

    (DTZ 47/15)