Schlagwort: Corona

  • Verordnete Zwangspause nutzen

    MAINZ // Die wegen der Corona-Krise verfügte Schließung weiter Teile des deutschen Einzelhandels führt dazu, dass manche Angestellte nun über Zeit verfügen, die sie auch für eine ganz spezifische Fortbildung einsetzen können: Beratungsintensive Produkte wie Pfeifen verlangen ein Fachwissen, das man sich aktuell auch von zuhause aus leicht online aneignen kann. Anbieter und Importeure machen auf ihren Seiten diverse Angebote. DTZ hat sich für Sie durchs Netz geklickt.

    Einen Überblick
    Einen Überblick über das aktuelle Sortiment bietet [link|https://www.vauen.de/vauen.html]Vauens Online-Auftritt[/link]. Dabei kann man sich jede Pfeife in vergrößerter Darstellung anschauen – fast so, als hätte man sie in der Hand. Auch die einzelnen Tabake von A wie Auenland bis Z wie Zeppelin werden in Wort und Bild dargestellt. Spannend ist der Einblick in die Pfeifenherstellung, den verschiedene Videos bieten.

    Hintergründe
    [link|https://www.arnold-andre.info/]Arnold André – The Cigar Company[/link] importiert die Tabake des dänischen Produzenten Mac Baren, der auf einer Unterseite der Webpräsenz des Bündener Unternehmens nicht nur sein Unternehmen und die angebotenen Tabake vorstellt, sondern auch über einzelne Tabaksorten informiert: Warum sind Virginia und Burley die Hauptsorten für Rohtabak, der für Pfeifentabak verwendet wird? Wie kommt Latakia zu seinem besonders rauchigen Aroma? Und wie wird Tabak überhaupt angebaut? In kurzen Textabschnitten erfährt man auch, wie Pfeifentabak produziert wird und welche Geschichte dahintersteckt.

    Bei Importeur [link|https://www.kopp-pipes.com/de/]Kopp [/link] in Offenbach kann man sich über das komplette Sortiment und kleine Geschichten, die hinter den einzelnen Serien stecken, informieren. Diese Fakten kann man dann wiederum gewinnbringend im Kundengespräch einbringen.

    Pfeife anzünden
    „Bevor man eine Frage beantwortet, sollte man immer erst seine Pfeife anzünden“, lautet ein Zitat Albert Einsteins, das den Internetauftritt des Tabakforums schmückt. Der Zusammenschluss von Importeuren und Anbietern von Pfeifen und -tabak kürt nicht nur den „Pfeifenraucher des Jahres“ – die aktuelle Zeremonie musste aufgrund der Corona-Krise verschoben werden –, sondern informiert auch über die Pfeifenherstellung und Tabakveredelung.

    Auch einzelne Händler präsentieren auf ihren Seiten Hintergrundwissen. So bietet das Freiburger Fachgeschäft Meier auf seiner Website ein „1 x 1 des Pfeiferauchens“ und gibt hilfreiche Tipps von der Auswahl der Pfeife bis zum Einrauchen und Säubern des Rauchgeräts.

    jgw

  • Bundes-Soforthilfen stehen bereit

    BERLIN // Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für Soloselbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte durch die Länder steht. Die Anträge [lpdf|102](Musterantrag/Pdf)[/lpdf] können ab sofort abgerufen werden.

    Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben sich mit den Bundesländern auf den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung geeinigt [lpdf|104](Verwaltungsvereinbarung/Pdf)[/lpdf].

    Damit können in den nächsten Tagen die Anträge auf Sofort-Hilfe (Pdf 102)bei den unten genannten Ansprechpartnern in den Ländern gestellt werden. Die Auszahlung soll schnell und unbürokratisch erfolgen. Hier geht es zu den Anträgen.

    Das Bundeskabinett hatte vor kurzem Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler und Landwirte in einem Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro verabschiedet.

    Eine Übersicht über die zuständigen Stellen in den Ländern finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.

    Ebenfalls finden Sie nachfolgend einen Kurzüberblick mit den wichtigsten Fragen, z.B. wer einen Antrag stellen kann und welche Angaben für die Antragstellung erforderlich sind.

    Kerninhalte Verwaltungsvereinbarung: Wer kann wo einen Antrag stellen?
    Die Verwaltungsvereinbarung einschließlich der Vollzugsregelungen stellt klar, wer wo seinen Antrag stellen kann und welche Nachweise erforderlich sind. Nachfolgend ein Überblick.

    Antragsberechtigte: sind Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind. Sie müssen ihre Tätigkeit von einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.[lpdf|103](Soforthilfe/Leistungsempfänger/Pdf)[/lpdf].

    Umfang der Soforthilfe: Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise. Unternehmen bzw. Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate.

    Nachweis des Liquiditätsengpasses durch Corona-Krise: Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.

    Auszahlung über die Länder: Länder haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie[link|https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/03/2020-03-29-PM-Verwaltungsvereinbarung-Soforthilfe-Anlage.pdf;jsessionid=26BD2A68206EBA6BEAB298526D4AA1F6.delivery2-replication?__blob=publicationFile&v=7] hier[/link].

    Unbürokratisches Antragsverfahren. Das Soforthilfe-Programm verzichtet bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren, um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu gewährleisten. Die Angaben zum Antrag müssen aber richtig sein – Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen. Anträge können bei den zuständigen Ansprechpartnern in den Ländern in Kürze elektronisch gestellt werden.

    Antrags- und Auszahlungsfrist. Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.

    Kumulierung mit anderen Beihilfen und steuerliche Relevanz: Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen. Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird er bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Zwar ist der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig, aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss, also frühestens im nächsten Jahr. Nur wenn im Jahr 2020 ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde, wird dann auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig.

    pi

  • Finanzielle Unterstützung in der Krise

    MAINZ // In den Zeiten von Covid-19 herrscht bei dem Großteil der Unternehmen eine große Unsicherheit. Viele Fragen hinsichtlich möglicher finanzieller Unterstützung kommen auf, wenn durch die jetzige Situation beispielsweise Aufträge entfallen oder Lieferengpässe entstehen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sind hiervon betroffen.

    Finanzielle Hilfe
    Um den wirtschaftlichen Schaden so weit wie möglich zu minimieren und früh genug den Zugang zu finanzieller Hilfe zu finden gilt es, schnell Maßnahmen einzuleiten. Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC hat eine Übersicht der derzeit angebotenen Unterstützungen seitens Banken, Staat und Krankenkassen zusammengestellt.

    Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
    Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die Stundung kann erfolgen, wenn ein Unternehmen aufgrund der aktuellen Krise in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Voraussetzungen: Erhebliche Härte für das Unternehmen, ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse oder wenn diese nach Einzug der Sozialversicherungsabgaben eintreten würden. Dies ist nur bei situativer Überschuldung möglich. Beantragt werden muss dies bei der zuständigen Krankenkasse.

    Steuerliche Unterstützungsmaßnahmen
    Steuerliche Unterstützungsmaßnahmen: Das Bundesfinanzministerium hat die Länder im Wesentlichen zu folgenden Maßnahmen angewiesen: .Erleichterung der Finanzbehörden, Stundungen von Steuerschulden gewähren. Wenn Unternehmen unmittelbar von den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus betroffen sind, wird bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichtet.

    Erleichterung der Voraussetzungen, um Vorauszahlungen von Steuerpflichtigen anzupassen. Durch die Krise entstandene Zinsen oder zinsähnliche Instrumente sollen soweit wie möglich erlassen werden, wenn das Virus dafür ursächlich ist. Es werden ohne besondere Nachweise Anpassungen der Vorauszahlungen ermöglicht. Die Hürden der Voraussetzungen für die Stundung sollen von den zuständigen Stellen deutlich herabgesetzt werden.
    Beantragt werden muss die Hilfe beim Finanzamt.

    Kurzarbeitergeld
    Kurzarbeitergeld: Die Arbeitsagentur zahlt anteiligen Lohn basierend auf tatsächlich gearbeiteten Stunden. Der Lohn wird durch die Bundesagentur für Arbeit mit 60 Prozent (für Mitarbeiter mit Kind 67 Prozent) des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts aufgestockt. Die Regel-Bezugsdauer beträgt maximal zwölf Monate. Voraussetzungen: Vorübergehender erheblicher Arbeitsausfall und Entgeltverluste von mindestens zehn Prozent für mindestens zehn Prozent der Mitarbeiter. Die Beantragung erfolgt über das Portal der Bundesagentur für Arbeit. Das Kurzarbeitergeld kann rückwirkend ab 1.  März beantragt werden.

    Anhebung der Bürgschaftsobergrenze
    Maßnahmen wirtschaftliche Bewältigung: Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro, höhere Risikoübernahme des Bundes durch Erhöhung der Rückbürgschaft und beschleunigter Entscheidungsprozess. Dies gilt branchenübergreifend für alle gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen (kurz KMU) sowie die freien Berufe.

    Corona-Hilfe für Unternehmen
    [bul]ERP-Gründerkredit: Bis zu 200 Millionen Euro Kreditbetrag; bis zu 30 000 Euro Kreditbetrag für kleine Unternehmen, die noch keine fünf Jahre bestehen, maximal zehn Jahre mit zwei Tilgungsfreijahren
    Voraussetzung: Kleine gewerbliche Unternehmen und Freiberufler, Jahresumsatz von maximal zehn Millionen Euro.
    Beantragt werden kann diese Hilfe über Finanzierungspartner bei der KfW. Die Corona-Sonderkonditionen sind: Risikoübernahme von bis zu 80 Prozent für Betriebsmittelkredite bis 200 Millionen Euro, Öffnung der Haftungsfreistellung für Unternehmen mit Jahresumsatz bis zu zwei Milliarden Euro.

    [bul]KfW-Unternehmerkredit: Bis zu 200 Millionen Euro Kreditbetrag und Betriebsmittel ab 1,0 Prozent effektivem Jahreszins.
    Voraussetzungen: Gewerbliche mittelständische Unternehmen und Freiberufler, maximaler Gruppenumsatz von zwei Milliarden Euro, fünf Jahre am Markt.

    [bul]Schutzschirm: Bundesweite Maßnahmen wie Soforthilfen, Kredite und Stabilitätsfonds wurden in der vergangenen Kalenderwoche auf den Weg gebracht.

    Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für große Unternehmen
    50 Milliarden Euro an Soforthilfen für Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler: 9000 Euro für Firmen mit bis zu fünf und 15 000 Euro für Firmen mit bis zu zehn Vollzeitbeschäftigten.
    Erhöhung der Staatsgarantie (staatliches Kreditrisiko) bei Kredit-Sonderprogrammen der KfW auf 90 Prozent. Außerdem soll es Mittel für die Förderung des unternehmerischen Know-hows geben.
    Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft [link|http://www.pwc.de]PwC[/link] veröffentlicht auf ihrer Homepage auch die landesspezifischen Hilfsmaßnahmen, sofern bereits welche beschlossen wurden.

    red

  • Arnold André ist für die Coronakrise gut gerüstet

    BÜNDE // Die rasante Ausbreitung des Coronavirus stellt viele Menschen und Unternehmen vor eine besondere Herausforderung. Zigarrenhersteller Arnold André hat frühzeitig reagiert und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter umgesetzt.

    So wurden beispielsweise in der Produktion die Schichten getrennt, damit sich die Kollegen nicht begegnen und das Ansteckungsrisiko minimiert wird. Alle Konferenzen, Tagungen und Reisetätigkeiten wurden bis auf Weiteres eingestellt. Das gilt auch für die Mitarbeiter im Außendienst, die aus dem Homeoffice den Handel betreuen.

    Maßnahmen auch für übrigen Standorte getroffen
    Die Maßnahmen gelten an allen Standorten in Bünde, Königslutter, Portugal und Frankreich, teilt man aus Bünde mit. Vorsorglich wurde die Manufaktur Arnold André Dominicana für zwei Wochen geschlossen, um das Gesundheitssystem der Dominikanischen Republik zu entlasten.

    Aktuell seien keine Kurzarbeit geplant, und alle Betriebsabteilungen inklusive des Service für den Handel liefen reibungslos. Die Kontinuität der betrieblichen Abläufe sei gewährleistet und die vorhandenen Lagerbestände seien ausreichend, um auch längere Ausfallzeiten zu überbrücken. Das gelte sowohl für Marken aus eigener Herstellung als auch für solche von Partnern im Ausland, heißt es aus dem Unternehmen. red

  • Handel im Netz für alle

    MAINZ // Die stationären Einzelhändler leiden unter der Schließung ihrer Geschäfte oder des ausbleibenden Kundenstroms aufgrund der verschärften Corona-Maßnahmen. Eine Initiative will nun für sie uneigennützig eine Online-Verkaufsplattform aufbauen. Diese soll Einzelhändlern den Angaben zufolge in Deutschland bereits ab Ende März bereitgestellt werden.

    Online innerhalb von 14 Tagen
    Stationäre Einzelhändler, die bisher nicht über ein eigenes Shop- und Liefersystem verfügen, sollen mit dem System innerhalb von 14 Tagen eine eigene Online-Verkaufsmöglichkeit schaffen können, um Umsatzausfälle zu reduzieren, heißt es von der Initiative „Händler helfen Händlern“.

    Verkaufskanal für stationäre Händler
    Beteiligt sind neben Shopware die Firmen Netresearch und IT-Systems sowie weitere Partner. Ein finanzielles Interesse gebe es nicht, heißt es. Gedacht ist der Verkaufskanal für stationäre Einzelhändler, die ihre Waren weiter lokal verkaufen möchten. Die Warenauslieferung könnte über Lieferdienste, Getränkelieferanten, regionale Logistikdienstleister und Taxen abgewickelt werden.

    red

  • Mietern wird geholfen

    MAINZ // Wegen der Corona-Schutzmaßnahmen bleiben in Deutschland viele Geschäfte teilweise oder komplett geschlossen. Selbstständige beklagen Verluste durch die Zwangsschließungen. Was passiert, wenn man aufgrund der ausbleibenden Einkünfte die Miete nicht mehr zahlen kann?

    Was ist mit meiner Miete?
    Mit diesem Thema haben sich in den vergangenen, durch das Coronavirus geprägten Wochen leider auch viele Tabakfachhändler auseinandersetzen müssen. Sie fragten sich etwa: Was ist mit meiner Miete? Schulde ich den Mietzins, auch wenn ich die Räumlichkeiten gar nicht benutzen kann? Habe ich zumindest Anrecht auf eine Mietzinsreduktion oder könnte ich allenfalls – wenn ich auch nach der Krise keine Perspektiven mehr für diesen Standort sehe – vorzeitig aus dem Mietvertrag aussteigen? Und falls sich herausstellt, dass ich weiter zahlen muss: Kann ich beim Vermieter auf Kulanz hoffen? Oder gibt es sogar die Möglichkeit, dass der Staat für meine Miete aufkommt, wenn ich es vorübergehend selbst nicht kann?

    Schutz vor Kündigungen
    Dazu hat nun die Bundesregierung etwas erlassen. Der Deutsche Mieterbund begrüßt und unterstützt den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, mit dem Mieter vor Kündigungen in Folge der Covid-19-Pandemie geschützt werden sollen.

    Vorgesehen ist, dass Mietern, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise ihre Miete im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September 2020, also sechs Monate lang, ganz oder teilweise nicht zahlen können, nicht gekündigt werden darf. Der Mieter hat bis Ende September 2022 Zeit, die in diesem Zeitraum nicht gezahlte Miete nachzuzahlen. Der sechsmonatige Zahlungsrückstand kann also bis Oktober 2022 nicht zur Kündigung des Mieters führen. Dies bedeutet schnellen und unbürokratischen Schutz für die Mieter.

    Gespräch suchen
    Wichtig ist, darin sind sich alle Experten einig, das Gespräch mit seinem Vermieter zu suchen. Nicht ratsam ist es, die Miete ohne vorangegangenes Gespräch nicht zu zahlen. Das nicht nur, weil ein kooperativer Weg in jedem Fall die bessere Lösung ist: Der Mieter riskiert damit, eine Abmahnung. Aber: Der Konkurs eines Mieters bedeutet für den Vermieter nicht nur, dass keine Mietzinsen mehr fließen. Die Lokalität steht ihm auch für längere Zeit nicht zur Verfügung, denn die amtlichen Verfahren können Monate in Anspruch nehmen. Auch Nachmieter werden sich derzeit kaum schnell finden lassen.

    Gemeinsam Lösungen finden
    Mieter und Vermieter sitzen weitgehend im selben Boot. Dies macht die Frage nach der geltenden rechtlichen Situation zwar nicht überflüssig, aber es entschärft sie doch deutlich. Der Schaden für alle kann am ehesten in Grenzen gehalten werden, wenn Mieter und Vermieter die Situation gemeinsam regeln.

    kh

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    manchmal bin ich dieser Tage genervt. Genervt vom täglichen Blick auf die Zahlen, von dem auch ich mich nur schwer freimachen kann. Wo gab es die größten Fallzunahmen? Welches Land hat die mieseste Sterbestatistik wegen Corona? Dabei vergessen wir häufig, dass gerade hinter den Verstorbenen meist nicht nur berührende Einzelschicksale stehen, sondern auch Angehörige und Freunde, die trauern. Vielleicht sollten wir ab und zu innehalten und an diese Menschen denken.

    Schiefes Bild
    Was mich ebenfalls nervt: der derzeitige Hang, Begriffe (wieder) einzuführen. Wer hat sich bloß diesen Schwachsinn mit der „Bazooka“ ausgedacht?! Nicht nur, dass es sich um einen unangebrachten militärischen Begriff handelt – es wird auch noch ein schiefes Bild benutzt. Passender wäre wohl eher etwas wie die (finanzielle) „Streubombe“. Aber das scheint dann doch wieder zu negativ belastet… Und warum sprechen wir plötzlich vom „Social Distancing“? Wieso wird die verschleiernde „Triage“ wieder ausgegraben? Es gibt eine ganze Reihe weiterer Beispiele.

    Unbürokratische Hochform
    Die Politik ist kein Unternehmer. Auch wenn aktuell viele Menschen das gerne so hätten. Die Verantwortung für die eigene Firma bleibt jedoch beim Inhaber. Und diese – zumindest diejenigen, mit denen ich in den vergangenen Tagen gesprochen habe – finden das auch gut so. Die Aufgabe der Politik und insbesondere der Verwaltung ist es, den Unternehmern gerade in der Krise zur Seite zu stehen. Dass da auch Ämter zur unbürokratischen Hochform auflaufen können, ist mehr als erfreulich. So berichtet ein Unternehmer aus Berlin, er habe seine kleine Firma unkompliziert und schnell am Telefon beim Arbeitsamt registrieren lassen können. Und der Mitarbeiter sei obendrein noch sehr freundlich gewesen. Und det in Balin!

    Wechsel der Maxime
    Gestern hatte ich ein längeres Gespräch mit einem führenden Vertreter unserer Branche. Er mahnte, auch in Deutschland müssten wir uns Gedanken machen, wie lange der unbedingte Schutz des menschlichen Lebens Vorrang vor dem ökonomischen Überleben eines ganzen Landes bestehen bleiben könne. Ethiker, Politiker, Mediziner und viele andere diskutieren das bereits. Ein Wechsel der Maxime wäre ein gigantischer Schritt. Andere Nationen sind da viel weiter. In Frankreich etwa werden Corona-Kranke über 80 Jahre nicht mehr beatmet.

    Die Bundesregierung hat spät, aber womöglich nicht zu spät gehandelt. Deshalb könnte uns dieser absolute soziale Katastrophenfall erspart bleiben.

    Und um sie nicht mit so schwarzen Gedanken in den Tag zu entlassen: Öffnen Sie zwischendurch einfach mal ein Fenster und lauschen Sie ins Freie. Der Verkehrslärm hat deutlich abgenommen, das Zwitschern der Vögel untermalt das kalte, aber sonnige Frühlingswetter. Grundsätzlich ist das Leben schön!

    Lassen wir uns nicht unterkriegen.

    Herzlich
    Marc Reisner
    Chefredakteur DTZ

  • KfW-Corona-Hilfe für Unternehmen

    FRANKFURT // Die KfW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, und ihre Finanzierungspartner bündeln vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ihre Kräfte: Die Förderkredite, die die KfW im Auftrag der Bundesregierung den Unternehmen zur Verfügung stellt, leiten die deutschen Kreditinstitute an ihre Kunden weiter.

    Die KfW stellt ab sofort die bestehenden [link|https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-2.html]Programme [/link] zu verbesserten Bedingungen zur Verfügung. Hierzu zählt vor allem das Angebot einer deutlich ausgeweiteten Übernahme des Kreditrisikos für die durchleitenden Banken (bis 90 Prozent des Kreditvolumens).

    Unternehmen können bei ihren Hausbanken oder bei jeder anderen Bank, die KfW-Kredite durchleitet, Anträge auf Corona-Hilfe stellen.

    pi

    (DTZ 14/20)

  • Corona zum Trotz – Osterkampagne „Wir verkaufen weiter!“

    KÖLN // Um zu überleben, sind Händler mehr denn je auf ihre lokalen Kunden angewiesen und das müssen sie jetzt kommunizieren. Der BTWE, der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels, startet vor diesem Hintergrund eine Osterkampagne, um aktiv den Verkauf zu bewerben.

    Die Händler erhalten dazu eine Muster-Pressemitteilung mit Tipps und Hinweise, so dass sie pünktlich zum Ostergeschäft bei ihrer Zeitung, Anzeigenblatt und dem lokalen Radio- und Fernsehsender aktiv werden können.

    Die Idee: Viele Händler müssen zwar ihre Geschäfte schließen, bleiben aber per Lieferdienst aktiv. Sie sollten zu Bestellungen über WhatsApp, per Telefon, per E-Mail, über ihren Webshop sowie Plattformen aufrufen.

    Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es bei Franziska Köster unter [link|mailto:btwe@einzelhandel-ev.de]btwe@einzelhandel-ev.de[/link].

    pi

    (DTZ 14/20)

  • Logistikzentren sollen 24 Stunden öffnen

    BERLIN // Um Engpässe in der Corona-Krise zu verhindern, will Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) Logistikzentren länger offen halten, meldet die „Lebensmittel Praxis“. Diese sollten 24 Stunden lang aufbleiben können. Dazu sollen flexiblere Arbeitszeiten eingeräumt werden, heißt es weiter. Scheuer rede auch mit Kommunalverbänden darüber, die Nachtzulieferung von 22 Uhr bis 6 Uhr zu lockern.

    In diesem Zusammenhang war bereits das Sonntags-Fahrverbot für Lastwagen von Ländern gelockert worden. Der Handel sieht die Versorgung generell als gesichert an, dennoch führen Hamsterkäufe immer wieder zu Leerständen.

    Probleme im Lieferverkehr
    Hinzu kamen Probleme im Lieferverkehr. Infolge der neuen Grenzkontrollen in Europa war es zu einem Megastau etwa an der deutsch-polnischen Grenze gekommen, der sich bis zum Freitag vorerst aufgelöst hatte. Scheuer habe sich eingeschaltet, um den Stau zu beenden und viele Gesprächen mit der polnischen Regierung geführt, hieß es.

    red

    (DTZ 14/20)