Schlagwort: EU

  • Zigarren-Talk

    DORTMUND // Die Liefersituation bei kubanischen Zigarren ist auch im dritten Jahr der Pandemie weiterhin angespannt.

    In der neusten Ausgabe von „InterTabac Meets …“, erklärt Christoph A. Puszkar, Marketing und PR-Leiter von 5th Avenue, mit welchen Herausforderungen Hersteller, Importeure und Händler der Premium-Zigarren aktuell zu kämpfen haben. 5th Avenue ist offizieller Alleinimporteur von Havanna Zigarren in den Märkten Deutschland, Österreich und Polen.

    Nachfrage ungebrochen
    „Die Nachfrage nach kubanischen Zigarren ist beim Konsumenten ungebrochen groß“, sagt Puszkar im Interview, allerdings sei die Produktionssituation im Land noch immer nicht so, wie vor der Pandemie: „Kuba ist wie die gesamte Welt von Corona betroffen. Wichtige Manufakturen konnten aus Hygieneschutz nur mit halber Belegschaft arbeiten. Dazu hatten viele der Tabak-Rollerinnen auch persönlich mit den Folgen der Pandemie zu kämpfen, etwa wenn die Kinderbetreuung ausgefallen ist. Allerdings wurde uns in Aussicht gestellt, dass sich die Situation vor Ort in der zweiten Jahreshälfte verbessert“, so Puszkar.

    Das Interview auf der Online-Plattform „Business Insights" der InterTabac befasst sich mit der momentanen Situation auf Kuba sowie mit einem Ausblick auf Live Events wie den „Habanos Days“, dem „Festival de Habanos“ sowie der „InterTabac“.

    Zum Interview geht es [link|https://business-insights.intertabac.de/media-center#InterTabacmeets1]hier[/link].

    pi

  • China: Neue Regeln für E-Zigaretten

    MAINZ // In China treten zum 1. Mai 2022 neue Regeln betreffend E-Zigaretten in Kraft. Die Änderungen wirken sich auch auf den deutschen Markt aus. Die Maßnahmen betreffen alle Unternehmen, die in China E-Zigaretten herstellen und beziehen sich auf sämtliche Produktformen. Tabakerhitzer sind von diesen ausgenommen.

    Im Wesentlichen geht es darum, dass alle Unternehmen der Branche sich registrieren lassen, eingetragene Marken verwenden, die Vorschriften für Etiketten und Warnhinweise verwenden und sich regelmäßig als auch unangekündigt kontrollieren lassen müssen.

    Lizenz für E-Produkte
    Auch Großhändler benötigen eine Lizenz, wenn sie E-Produkte exportieren möchten. Dabei gilt die Regel, dass die für den Export hergestellten Produkte den Normen und Vorschriften des Importunternehmens und damit des Importlandes entsprechen müssen. Verfügten Importeur und Zielland nicht über einschlägige Normen und Vorschriften, so gälten für die Produkte stattdessen die chinesischen Vorgaben, heißt es in dem Gesetz.

    Insgesamt sind im neuen Maßnahmenkatalog die Anforderungen für Exportware etwas gelockert worden. So müssen sich Firmen, die ausschließlich für den Export bestimmte Produkte herstellen, nicht mehr registrieren lassen. Für die Einhaltung aller Maßnahmen ist Chinas staatliche Tabakmonopolverwaltung (STMA) zuständig.

    Beobachter gehen davon aus, dass die chinesische E-Zigarettenbranche durch den rechtlichen Rahmen eine gesicherte Existenzberechtigung erhält. Befürchtungen, die Industrie könnte wie in anderen asiatischen Staaten verboten werden, sind damit vom Tisch.

    red

  • Tabakhandel ohne Wachstum

    WIESBADEN // Der Einzelhandelsumsatz in Deutschland ist im Januar gegenüber dem Vormonat real um 2,0 Prozent gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat lag das Plus bei 10,3 Prozent.

    Allerdings stammen diese Zahlen aus der Zeit vor dem russisch-ukrainischen Krieg. Zudem weist das erhebende Statistische Bundesamt darauf hin, dass der starke Umsatzanstieg gegenüber dem Vorjahresmonat mit dem Teil-Lockdown im Januar 2021 sowie mit dem Auslaufen der befristeten Mehrwertsteuersenkung im Dezember 2020 zusammenhängt.

    Bei „Lebensmitteln, Getränken, Tabakwaren“ gab es gegenüber dem Vormonat einen Rückgang um 5,6 Prozent.

    pi

  • Streit um „Smokytheken“

    KÖLN/LUXEMBURG // Der (Rechts-)Streit um die Verdeckung von Bildwarnhinweisen durch Warenautomaten (sogenannte Smokytheken) geht in die nächste Runde. Darauf weist der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) hin.

    In dem von der Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei geführten Prozess gegen zwei Münchner Supermärkte sind nach Einschätzung des Verbandes die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) beantworteten Vorlagefragen bisher nicht der Schlüssel zur Klärung des Falles.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte vor kurzem verkündet, dem EuGH noch einmal die zwei der insgesamt vier Fragen vorlegen zu wollen, die der EuGH in der Rechtssache C-370/20 am 9. Dezember 2021 nicht beantwortet hatte.

    Hintergrund des Falles war die Anschuldigung, die vorgeschriebenen Warnhinweise für Tabakwaren seien auf den Warenautomaten nicht erkennbar (DTZ berichtete).

    Warnhinweise nicht erkennbar?
    Bisher hat der BGH unter Berücksichtigung der Auslegungskriterien des EuGH unter anderem noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob es sich bei den Abbildungen auf dem streitgegenständlichen Warenautomaten aufgrund ihrer Gestaltung hinsichtlich Umrissen, Proportionen und Markenlogo um „Abbilder von Packungen“ handelt.

    Mit diesem Schritt widerspricht der BGH der Auffassung des EuGH, dass die Vorlage-fragen zur Lösung des Sachverhalts hinreichend beantwortet seien.

    Ob und inwiefern sich der EuGH zu den beiden unbeantworteten Vorlagefragen äußern wird, ist laut BDTA aktuell nicht einzuschätzen.

    vi

  • Sieben Millionen Zigaretten beschlagnahmt

    ATHEN // In Griechenland hat der Zoll knapp sieben Millionen Zigaretten beschlagnahmt. Sie sollten weiter in die EU und das Vereinigte Königreich geschmuggelt werden, berichtet die Nachrichtenagentur AFP.

    Beamte der zentralen Hafenbehörde von Igoumenitsa in Westgriechenland hielten einen 64-jährigen Mann an, der einen Kühllastwagen fuhr. Bei einer anschließenden Zoll-Kontrolle wurden laut AFP rund 7,2 Millionen Zigaretten entdeckt, die in über 5000 Joghurtbehältern versteckt waren. Der Fahrer wurde daraufhin wegen Schmuggels festgenommen. Nach Angaben der Behörden beliefen sich die Zölle und Steuern auf die beschlagnahmten Zigaretten auf über 1,5 Millionen Euro.

    „Die beschlagnahmte Menge geschmuggelter Zigaretten sollte auf den illegalen Märkten der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs verteilt werden“, informierte ein Behördensprecher.


    red

  • Liebe Leserinnen und Leser,

    aufgrund einer IT-Störung verzögern sich leider Produktion und Versand der DTZ.

    Wir sind zuversichtlich, dass es sich um ein einmaliges Ereignis handelt und Sie ab der kommenden Woche wieder wie gewohnt Ihre DTZ erhalten. Ich bitte um Verständnis,

    Ihr Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Immer mehr Posten unbesetzt

    NÜRNBERG // Im vierten Quartal 2021 gab es bundesweit knapp 1,7 Millionen offene Stellen. Das ist bei der seit 1989 durchgeführten Firmenbefragung der höchste je gemessene Wert. Gegenüber dem dritten Quartal 2021 stieg die Zahl der offenen Stellen um 303 000 oder rund 22 Prozent, im Vergleich zum vierten Quartal 2020 um 507 000 oder 43 Prozent. Das geht aus der IAB-Stellenerhebung hervor, einer regelmäßigen Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

    Das Verhältnis von sofort zu besetzenden offenen Posten und der gesamten betrieblichen Nachfrage nach Personal, die so genannte Vakanzrate, beträgt im Bundesdurchschnitt 4,0 Prozent. Hierbei entspricht die gesamte betriebliche Personalnachfrage der Summe der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und der sofort zu besetzenden, offenen Stellen.

    Personalnachfrage deutlich gestiegen
    Auf 100 von den Unternehmen nachgefragten Angestellten kommen also vier offene Jobs. Im dritten Quartal 2021 waren es noch 3,2 unbesetzte Stellen, im vierten Quartal des Vorjahres 2,8. „Die Personalnachfrage ist somit deutlich gestiegen“, sagt Arbeitsmarktforscher Alexander Kubis, „mit 4,3 Prozent sofort zu besetzenden, offenen Stellen ist die Personalnachfrage im Osten höher als in Westdeutschland mit 3,9 Prozent.“ Insgesamt gab es im vierten Quartal 2021 in Westdeutschland rund 1,3 Millionen offene Jobs, in Ostdeutschland waren es 348 000.

    Etwa 215 000 der unbesetzten Stellen waren bei Großbetrieben mit mindestens 250 Beschäftigten zu besetzen. Mittlere Unternehmen mit 50 bis 249 Angestellten hatten rund 425 000 offene Stellen. Die Mehrheit der unbesetzten Posten gab es mit 671 000 bei kleineren Firmen mit zehn bis 49 Beschäftigten. Auf Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern entfielen 379 000 offene Stellen; dort lag der Anstieg bei 19 Prozent.

    pnf

  • Wie sich Einzelhändler aktuell verhalten sollten

    Welche rechtlichen Konsequenzen müssen Groß- und Einzelhändler in Kauf nehmen, die illegale Disposables verkaufen?
    Dave Bourtscheidt: Händler sollten ihr bestehendes Sortiment und anstehende Neulistungen an Einweg-E-Zigaretten dringlichst mit höchster Sorgfalt auf Konformität und Verkehrsfähigkeit prüfen. Neben dem Verbraucherwohl auch zum eigenen Schutz, denn die Haftung dürfte bei den illegalen Importen häufig beim Händler selbst bleiben. Der Verkauf von nicht verkehrsfähigen Einweg-E-Zigaretten stellt häufig nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern berührt auch das Strafrecht. Das gilt zum Beispiel beim Verkauf nikotinhaltiger Einweg-E-Zigaretten mit mehr als zwei Millilitern Liquid oder einer Nikotinstärke von mehr als 20 Milligramm je Milliliter Liquid, also mehr als zwei Prozent.

    Wie gefährlich ist der Konsum solcher illegal produzierter Einweg-E-Zigaretten?
    Bourtscheidt: Jedem muss klar sein: Illegale Erzeugnisse unterliegen keiner Kontrolle. Die Beschaffenheit der Elektronik, die Zusammensetzung des Liquids sowie die Nikotindosierung sind für jeden Konsumenten ein völlig unkalkulierbares Risiko. Die Produktionsbedingungen vieler Artikel sind mehr als erschreckend, diese Produkte stellen eine große Gefahr für Verbraucher dar und sollten keinesfalls konsumiert werden.


    Wo beziehungsweise seit wann tauchen die unzulässigen Disposables auf?

    Bourtscheidt: Das Angebot an illegalen Produkten gibt es im jetzigen massiven Umfang seit rund drei Monaten. Die auch als Disposables oder E-Shishas bezeichneten Einweg-E-Zigaretten liegen stärker denn je im Trend. Besonders der Tabakwarenfachhandel und Kioske, aber auch Tankstellen sowie Shisha-Stores erleben dabei einen regelrechten Nachfrage-Boom. Konforme und legale Ware ist jedoch absolute Mangelware, da diese Produkte viele Rechtsgebiete berühren, insbesondere, weil sie nikotinhaltige Liquids enthalten. Das Angebot an nichtkonformen Produkten ist dagegen enorm groß. Neben wenigen etablierten Branchenteilnehmern wird die Masse der angebotenen Waren über erst kurz am Markt agierende und oft branchenfremde Lieferanten und über unbekannte fliegende Händler vertrieben. Es erinnert an die Zeit, in der an jeder Ecke plötzlich Atemschutzmasken angeboten wurden, rechtliche Anforderungen und Qualitätsstandards waren auch dort häufig nicht gegeben – teils aus purer Unwissenheit, teils aus profitgetriebenem kriminellem Kalkül.

    max

  • Tabakerhitzer im Fokus

    BRÜSSEL // Charakteristische Geschmacksrichtungen in verschiedener Darreichungsform verbietet die europäische Richtlinie 2014/40/EU für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen.

    Doch nun hat die Europäische Kommission Änderung dieser Vorschrift erarbeitet, mit der auch Tabakerhitzer (Iqos, Glo) dem Verbot unterliegen, sie mit Filtern, Papieren, Packungen, Kapseln oder sonstigen technischen Merkmalen zu vertreiben, die den Geruch, Geschmack oder sonstige Rauchintensität verändern. Außerdem sollen Tabakerhitzer nicht mehr von der Pflicht befreit werden können, gesundheitsbezogene Warnhinweise auf die Verpackungen aufzubringen.

    red

  • Bündnis gegen ungesundes Essen

    BERLIN // In der öffentlichen Diskussion um gesündere Ernährung sprechen sich Mediziner und Verbraucherschützer für massive Einschränkungen bei Werbung in Online-und TV-Medien sowie Radio aus, die sich gezielt an Kinder richtet. Ein entsprechendes Werbeverbot soll zwischen 6 und 23 Uhr gelten.

    Dazu haben sich AOK-Bundesverband, der Bundesverband der Verbraucherzentrale und das Wissenschaftsbündnis Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) in einem Bündnis zusammengeschlossen.
    Mit ihrem Appell wollen sie vor allem eine umfassende Werbebeschränkung für Lebensmittel mit einem hohen Zucker-, Fett- und Salzgehalt erreichen. Die Ampelkoalition hatte sich im Koalitionsvertrag bereits darauf festgelegt, die an Kinder gerichtete Werbung einzuschränken.

    100-Meter-Bannmeile um Kitas
    Bei Plakatwerbung für solche Produkte solle eine 100-Meter-Bannmeile um Kitas, Schulen und Spielplätze gelten, heißt es. Gesunde Lebensmittel, die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erfüllten, sollen von Verboten nicht betroffen sei.

    pi