Schlagwort: E

  • Gummibärchen und E-Liquids

    HAMM // Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden, dass der Verkauf von nikotinfreien Aromastoffen für E-Zigaretten und E-Shishas im Online-Handel ohne Altersbeschränkungen zulässig ist.

    Damit hat das OLG ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Bochum bestätigt.
    Ein Unternehmen aus Lünen hatte gegen eine Firma aus Bünde geklagt. Beide betreiben einen Online-Handel unter anderem mit Liquids und Aromen für E-Zigaretten. Stein des Anstoßes ist ein nikotinfreies „Aroma Gummibärchen“, das die beklagte Firma im Angebot hat.

    Laut Artikelbeschreibung ist das Aroma nicht nur zum Kochen oder Backen, sondern auch zur Aromatisierung von E-Liquids geeignet. Diese Aromastoffe wurden ohne Altersverifikation verschickt, was die Klägerin bei einem Testkauf herausfand. Ihrer Ansicht zufolge verstieß das Angebot damit gegen das Jugendschutzgesetz.

    Die beklagte Firma wiederum war der Ansicht, ein handelsübliches Lebensmittelaroma zu vertreiben, das ohne Altersbeschränkung verkauft werden darf. Das OLG gab jetzt der beklagten Firma in Bünde recht: Angebot und Versand von Aromastoffen für E-Zigaretten werden nicht durch das Jugendschutzgesetz eingeschränkt (siehe auch www.goo.gl/z8Fynl).

    Der unsachgemäße Gebrauch der Aromastoffe durch Minderjährige werde dadurch verhindert, dass Kinder und Jugendliche die Geräte wie E-Zigarette oder Shisha durch die Altersbeschränkung nicht kaufen können.

    Das[link|http://www.goo.gl/z8Fynl] Urteil[/link] ist nicht rechtskräftig. Die Klägerseite kann noch in Revision gehen.

    pi/red

    (DTZ 18/17)

  • Schiebur verlässt Lekkerland

    FRECHEN // Kay Schiebur, Chief Supply Chain Officer (CSCO) der Lekkerland AG & Co. KG, hat sich nach fünfzehn Jahren, davon neun als Vorstand für den Bereich Logistik und vier für den Einkauf, entschieden, seinen Vertrag mit Lekkerland nicht zu verlängern. „Dieser Schritt ist keine Entscheidung gegen Lekkerland, aber für mich ist es nun die richtige Zeit für eine berufliche Neuorientierung“, so Schiebur.

    Der 48-Jährige hat die Logistik des Unternehmens seit 2002 maßgeblich gestaltet und entwickelt. Unter seiner Führung wurden die strategische Ausrichtung der europäischen Standortstruktur vorangetrieben und die Beschaffungs- und Kontraktlogistik implementiert. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit waren die Digitalisierung der Wertschöpfungskette von der Warendisposition bis zur papierlosen Auslieferung und die Einführung der innovativen Multitemperatur-Logistik. In den Jahren, in denen er als Vorstandsmitglied auch den Einkauf mitverantwortete, legte er den Schwerpunkt auf die Neuausrichtung des Eigenmarkensortiments.

    „Der Aufsichtsrat und die Gesellschafter bedauern und respektieren die Entscheidung von Kay Schiebur“, so Lorenz Bresser, Vorsitzender des Aufsichtsrats, „wir bedanken uns bei ihm für die langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine berufliche und private Zukunft alles Gute.“

    Die Suche nach einem geeigneten Nachfolger ist bereits gestartet. Bis dieser gefunden ist, wird Schiebur weiter als Vorstand für die Lekkerland Gruppe tätig sein.

    pi

    (DTZ 18/17)

  • E-Kontroverse nur Erfindung

    GRAZ // Der Toxikologe Bernhard-Michael Mayer von der Karl-Franzens-Universität im österreichischen Graz sagt: Das Verteufeln der E-Zigarette durch offizielle Stellen ist ein „gesundheitspolitischer Skandal“.

    Der Toxikologe macht deutlich, dass es „wunderschöne Publikationen“ gebe, denen zufolge giftige Stoffe im Blut von Rauchern vor und nach dem Umstieg aufs Dampfen gemessen wurden. „Innerhalb weniger Wochen waren die auf dem selben Niveau wie Nichtraucher“, so Mayer gegenüber „steiermark.orf.at“.

    Laut Mayer ist die Kontroverse um die E-Zigarette eine Erfindung von Pharma-Branche und Politik: „Es ist natürlich so, dass die Pharma-Industrie sehr viel Geld mit Nikotinersatz-Produkten macht.“ Zudem entfalle so die Tabaksteuer. Mayer: „Dadurch verlieren die nationalen Regierungen massiv Steuergeld.“

    Ähnlich beurteilt auch der Frankfurter Suchtforscher Heino Stöver die E-Zigarette. Er ist Herausgeber eines entsprechenden Buches.

    red

    (DTZ 18/17)

  • Aus für Produktkarten?

    BERLIN // Es ist nur eine kleine Änderung, aber sie kann für den Handel gravierende Folgen haben. Am 12. Mai entscheidet der Bundesrat über die „Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung“.

    Darin heißt es unter Punkt 1: „In Paragraph 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 erster Halbsatz werden nach dem Wort ‚Inverkehrbringens‘ die Wörter ‚einschließlich des Anbietens zum Verkauf‘ eingefügt.“ Dabei geht es um die sogenannten gesundheitsbezogenen Warnhinweise sowie die Maßnahme des Handels, vor die Packungen Produktkarten zur schnelleren Orientierung im Regal zu stecken.

    Der Bundestag hatte dazu im März eine Ausarbeitung (Aktenzeichen PE 6-3000-15/17) durch die Unterabteilung Europa erstellen lassen. Darin wurden insbesondere die Begriffe „Verdeckung“ und „in Verkehr bringen“ analysiert. Folgerung der Verfasser: Es spräche die überwiegenden Argumente dafür, dass mit dem Inverkehrbringen nicht erst die Abgabe an den Verbraucher durch den Einzelhandel gemeint sei. Vielmehr beziehe sich der Gesetzestext auch „auf das Vorhalten von Tabakprodukten in Verkaufsstellen einschließlich des Anbietens zum Verkauf“.

    Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates empfehlen der Ländervertretung in einer aktuellen Vorlage (Drucksache 221/1/17 vom 2. Mai 2017), die Tabakerzeugnisverordnung entsprechend zu ändern. Der Bundesrat hat diese Punkte für den 12. Mai auf seine Tagesordnung gesetzt. In der Empfehlung heißt es, die vorgeschlagene Änderung sei erforderlich, „um Probleme in der Tabaküberwachung abzuwenden und die Handlungsfähigkeit des Vollzuges zu gewährleisten“.

    Bei den betroffenen Verbänden gibt man sich vergleichsweise gelassen. Bereits im Januar hatten der Deutsche Zigarettenverband (DZV) und der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) in einer gemeinsamen Stellungnahme darauf hingewiesen, dass Produktkarten „eindeutig rechtskonform“ seien. Unter anderem, so DZV-Geschäftsführer Jan Mücke, falle der stationäre Handel aufgrund des fehlenden grenzüberschreitenden Sachverhaltes nicht in den Regelungsbereich der EU-Richtlinie. Tatsächlich heißt es im Erwägungsgrund 48, mit der Richtlinie würden keine Vorschriften über „heimische Verkaufsmodalitäten“ harmonisiert. Damit, so Mücke, fehle der Bundesregierung die sogenannte Verordnungsermächtigung – selbst wenn der Bundesrat die Änderung beschließen sollte. Zudem verwies Mücke darauf, dass Berlin stets erklärt habe, die TPD 2 eins zu eins umzusetzen. Die nun angestrebte Anpassung sei nur mit einem neuen Gesetz realisierbar.

    In der aktuellen Beschlussvorlage geht es außerdem um das Verbot von Zusatzstoffen, um das Mentholverbot für Liquids für E-Zigaretten sowie um angemessene Übergangsfristen beim Umstellen der Produktion.

    max

    (DTZ 18/17)

  • BDTA tagt in Dresden

    KÖLN / Dresden // Am 17. und 18. Mai findet die Jahrestagung des BDTA im Taschenbergpalais in Dresden statt. In die Fachtagung am Mittwoch, 17. Mai, ab 14 Uhr, wird der BDTA-Vorsitzende Michael Reisen mit einer Grundsatzrede einführen.

    Zudem gibt es eine Podiumsdiskussion mit Vertretern der tabakherstellenden Industrie zu marktrelevanten und regulatorischen Themen. Moderiert wird diese Diskussionsrunde vom stellvertretenden Vorsitzenden Paul Heinen.

    Traditionell wird die Tagung durch den Vortrag eines externen Referenten abgerundet. In diesem Jahr steht Stephan Grünewald vom Rheingold Institut in Köln zur Verfügung.

    Am 18. Mai ab 9.30 Uhr treffen dann die Mitglieder des BDTA zur ordentlichen Mitgliederversammlung zusammen. Hier stehen neben der Abhandlung der Regularien auch Neuwahlen zur Besetzung des BDTA-Vorstandes auf der Tagesordnung. Zum Abschluss der zweitägigen Tagung wird BDTA-Geschäftsführer Carsten Zenner seinen Bericht über die Arbeitsschwerpunkte des BDTA vortragen.

    Weitere Informationen zur Tagung sind über die Geschäftsstelle des BDTA abrufbar.

    pi

    (DTZ 17/17)

  • EU-Parlament will Werbung im Internet einschränken

    BRÜSSEL // Das EU-Parlament will strengere Werbevorgaben für Youtube und andere Bewegtbildplattformen im Internet durchsetzen. Außerdem soll die Reklame für Zigaretten und Alkohol im Netz künftig verboten sein.

    Der Erlass des Kultur- und Medienausschusses des EU-Parlaments sieht vor, dass für Filme, die auf Videoportalen wie Youtube und anderen laufen, bald dieselben Werberichtlinien wie für TV-Sender gelten, berichtet die „Neue Züricher Zeitung“ (NZZ).

    Die Urheber dieser Bewegtbilder werden damit gesetzlich verpflichtet, auf Produktplatzierungen und Sponsoring explizit hinzuweisen. Dies gilt für Video-Inhalte jeder Art.

    Aktuell gibt es hierfür keine eindeutigen Regeln, so die NZZ. Die neue EU-Richtlinie soll dies ändern. Die Produzenten der Online-Videos werden darin aufgefordert, auf die Werbeinhalte explizit hinzuweisen.

    Weiterhin will der Medienausschuss des EU-Parlaments den Video-Anbietern verbieten, Werbung für Zigaretten und Alkohol zu verbreiten, so die NZZ.

    red

    (DTZ 17/17)

  • Tagespresse bremst Abwärtstrend

    BERLIN // Der Jahresbeginn 2017 führt bei der Entwicklung am deutschen Pressemarkt zu einem differenzierten Bild: Die Gesamtverkäufe in einzelnen Printgattungen sind rückläufig. Dabei können die Tageszeitungen ihre Verluste jedoch deutlich eindämmen, in geringerem Maß auch die Publikumszeitschriften.

    Für die Publikumspresse macht der Absatz ihrer elektronischen Ausgaben weiterhin einen wachsenden Anteil an ihren Gesamtverkäufen aus. Dies teilt die Informationsgesellschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. in der Auflagenerhebung für das erste Quartal mit.

    Die Tageszeitungen einschließlich der Sonntagsausgaben und aktuellen Sonntagszeitungen verkauften im ersten Quartal des laufenden Jahres durchschnittlich pro Erscheinungstag 16,69 Millionen Exemplare gegenüber 17,63 Millionen Stück im ersten Quartal 2016. Damit ist der Auflagenverlust der Tagespresse im ersten Jahresviertel gegenüber dem Jahresverlauf 2016 abgebremst.

    Die Gesamtverkäufe der Wochenzeitungen sind zum Jahresbeginn 2017 im direkten Vergleich zum Vorjahr mit 1,71 Millionen Exemplaren nahezu stabil; im 4. Quartal 2016 war für die Wochenpresse im Jahresvergleich noch ein leichtes Auflagenplus zu verzeichnen (4/2016: rund 1,72 Millionen verkaufte Stück).

    Im ersten Quartal 2017 liegt die verkaufte Auflage der Publikumspresse mit rund 92,76 Millionen Exemplaren um 4,37 Prozent unter dem Vorjahresergebnis (1/2016: 97,00 Millionen Stück). Im dritten Quartal und zum Jahresende 2016 fielen die Rückgänge ihrer Gesamtverkäufe im direkten Jahresvergleich mit einem Minus von 5,77 beziehungsweise 4,68 Prozent noch stärker aus.

    kh

    (Weitere Informationen folgen in DTZ 18/17)

  • Wünsche des Mittelstands

    BERLIN // Josef Sanktjohanser, Präsident im Handelsverband Deutschland, und der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks Hans Peter Wollseifer, haben die Erwartungen des Mittelstands zur Bundestagswahl 2017 vorgestellt.

    Dabei hat der Mittelstand die folgenden Punkte als Kernbereiche für das politische Handeln nach der Bundestagswahl identifiziert:
    [bul]Offene Grenzen. Die Politik muss sich dem wieder erstarkenden Protektionismus entschlossen entgegenstellen.
    [bul]Qualifizierte Fachkräfte. Um alle Potenziale zu heben, braucht es nicht zuletzt eine Berufsbildung, die sich an den Bedürfnissen der Unternehmen orientiert.
    [bul]Schnelles Internet. Um die Chancen der Digitalisierung umfänglich zu nutzen, müssen Bund und Länder den Breitbandausbau beschleunigen.
    [bul]Effiziente, wirtschaftliche Lösungen in der Klimaschutzpolitik.
    [bul]Zugang zu Krediten. Dafür müssen EU- und Bundespolitik die Bankenregulierung differenziert und entlang der Systemrelevanz ausgestalten.
    [bul]Investitionsfreundliches Steuerrecht. Die Besteuerung muss vor allem zum Erhalt und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstandes fortentwickelt werden.
    [bul]Weniger Bürokratie und besseres E-Government. Es muss einfach sein, Verwaltungsprozesse zu digitalisieren.

    pi

    (DTZ 17/17)

  • Neue Formate

    BASEL // Davidoff hat seine klassischen Core-Linien – auch als „White Label“ bekannt – neu konzipiert, um Verkauf und Navigation im Fachgeschäft zu erleichtern und den aktuellen Präferenzen der Aficionados für bestimmte Formate und Anlässe entgegenzukommen.

    „Der neue Look und die innovative Markenarchitektur bringen frische Energie in unser erfolgreiches Kerngeschäft. Die Qual der Wahl macht es vielen Aficionados beim Zigarrenkauf nicht leicht. Ihnen die Unterschiede zwischen den einzelnen Marken und Linien nahezubringen, kann für den Händler eine Herausforderung sein. Deswegen haben wir die Kernfamilie unseres Zigarrenangebots bereinigt und ihr eine transparente, leicht nachvollziehbare Struktur gegeben, ohne unsere preisgekrönten Blends anzutasten. Um den aktuellen Ansprüchen der Aficionados gerecht zu werden, haben wir zudem unsere Signature- und Grand-Cru-Linien mit neuen Formaten erweitert“, so Charles Awad, Chief Marketing Officer bei der Oettinger Davidoff AG.

    Die wichtigsten Veränderungen:
    [bul]Frisches, neues Verpackungsdesign als Navigationshilfe.
    [bul]Umstrukturierung des Angebots in die vier Kernlinien Signature, Grand Cru, Aniversario und Millennium mit der weißen Davidoff-Bauchbinde.
    [bul]Die bisherigen Serien Mille und Classic verschmelzen zur neuen Signature-Linie. Die Special Series wird mit der Aniversario zur erweiterten Aniversario-Linie zusammengefasst.
    [bul]Eine zweite Bauchbinde mit dem neuen Namen der Linien hilft beim Unterscheiden der Einzelzigarren im Humidor.
    [bul]Erweiterung mit neuen Formaten: Petit Corona und Toro ergänzen die Signature-Linie.

    pi

    (DTZ 17/17)

  • Lotto-Verband NRW legt Berufung ein

    MÜNSTER // Der Lotto- und Toto-Verband NRW hat am 3. April beim Landgericht Münster Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Münster vom 7. März eingelegt.

    In dem Rechtsstreit geht es darum, wer die Kosten für die drastisch erhöhten Genehmigungsgebühren für das Betreiben einer Lottoverkaufsstelle zu tragen hat. Diese wurden im Oktober 2014 von 20 Euro auf 250 Euro pro Jahr angehoben und komplett auf die Annahmestellenleiter abgewälzt. Die erste Instanz hat entschieden, dass WestLotto die Genehmigungsgebühren von den Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen durch Abzug in der Provisionsabrechnung zu Recht einbehält.

    Tobias Buller, Geschäftsführer des klagenden Verbandes: „Wir werden das Urteil durch das Landgericht Münster als letzte Instanz prüfen lassen. Nicht nur vor dem Hintergrund, dass das Amtsgericht Münster im Rahmen der kurzen Urteilsbegründung verlauten ließ, dass man die Sache ,auch ganz anders’ sehen könne, erscheint uns eine abschließende Prüfung notwendig, um das Thema endgültig beenden zu können.“ Und Buller erklärt weiter: „Es bleibt schlichtweg eine Frechheit, dass sich das Land Nordrhein-Westfalen für die gleiche Tätigkeit ihrer Behörden seit Oktober 2014 das fast 13-Fache bezahlen lässt. Ob hier die Behörde ihr Ermessen korrekt ausgeübt hat, wird möglicherweise im Rahmen eines weiteren Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht zu klären sein.“ red

    (DTZ 16/17)