Schlagwort: Zigaretten

  • China: Neue Regeln für E-Zigaretten

    MAINZ // In China treten zum 1. Mai 2022 neue Regeln betreffend E-Zigaretten in Kraft. Die Änderungen wirken sich auch auf den deutschen Markt aus. Die Maßnahmen betreffen alle Unternehmen, die in China E-Zigaretten herstellen und beziehen sich auf sämtliche Produktformen. Tabakerhitzer sind von diesen ausgenommen.

    Im Wesentlichen geht es darum, dass alle Unternehmen der Branche sich registrieren lassen, eingetragene Marken verwenden, die Vorschriften für Etiketten und Warnhinweise verwenden und sich regelmäßig als auch unangekündigt kontrollieren lassen müssen.

    Lizenz für E-Produkte
    Auch Großhändler benötigen eine Lizenz, wenn sie E-Produkte exportieren möchten. Dabei gilt die Regel, dass die für den Export hergestellten Produkte den Normen und Vorschriften des Importunternehmens und damit des Importlandes entsprechen müssen. Verfügten Importeur und Zielland nicht über einschlägige Normen und Vorschriften, so gälten für die Produkte stattdessen die chinesischen Vorgaben, heißt es in dem Gesetz.

    Insgesamt sind im neuen Maßnahmenkatalog die Anforderungen für Exportware etwas gelockert worden. So müssen sich Firmen, die ausschließlich für den Export bestimmte Produkte herstellen, nicht mehr registrieren lassen. Für die Einhaltung aller Maßnahmen ist Chinas staatliche Tabakmonopolverwaltung (STMA) zuständig.

    Beobachter gehen davon aus, dass die chinesische E-Zigarettenbranche durch den rechtlichen Rahmen eine gesicherte Existenzberechtigung erhält. Befürchtungen, die Industrie könnte wie in anderen asiatischen Staaten verboten werden, sind damit vom Tisch.

    red

  • Kein Stress beim Verkauf von E-Liquids

    MAINZ // Aufregung im Handel: Bei einigen Geschäftsinhabern, die Liquids für E-Zigaretten verkaufen, herrscht aktuell Unsicherheit, welche Ware bis wann verkauft werden darf. DTZ nennt die Fakten.

    Als Mitte August des vergangenen Jahres die neuen Steuerregeln für alle Flüssigkeiten verkündet wurden, die in E-Zigaretten verdampft werden, kritisierten das sowohl Hersteller als auch Händler und Konsumenten. Denn: Die zu erwartenden Preissteigerungen sind enorm – allerdings vor allem im letzten Steuerschritt, der 2024 in Kraft tritt. Doch schon ab 1. Juli dieses Jahres wird Dampfen teurer, sowohl bei nikotinhaltigen als auch bei nikotinfreien Flüssigkeiten (DTZ berichtete).

    Dabei regelt das Gesetz klar, welche Fristen gelten. Bis zum 30. Juni 2022 dürfen die Produzenten sämtliche Liquids noch steuerfrei herstellen. Diese steuerfreien Altbestände dürfen aktuell noch unbefristet weiterverkauft werden.

    Ab Juni neue Liquids mit Steuerbanderole
    Bislang gibt es kein gesetzliches Ende dieser Übergangsfrist. Doch das Bundesfinanzministerium will den Handel mit unversteuerten Flüssigkeiten bis einschließlich 13. Februar 2023 begrenzen. Fest steht: Alle Hersteller sind verpflichtet, ab 1. Juli 2022 neue Liquids nur mit aufgebrachter Steuerbanderole herzustellen.

    Aber: Alle Basen und Liquids, die im ersten Halbjahr des Jahres produziert wurden, können auch nach dem 1. Juli 2022 weiter legal ohne Steuerbanderole verkauft werden. Das gilt sowohl für die Hersteller als auch für den Handel.

    Falls das Finanzministerium sich mit der Frist durchsetzen kann, dürfen ab 13. Februar 2023 nur noch versteuerte Produkte in die Geschäfte kommen und dort verkauft werden. Steffen Kahnt, Geschäftsführer beim Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE), weist darauf hin: „Wenn ab 13. Februar 2023 bei Liquids nur noch Ware mit Steuerzeichen verkaufbar ist, muss jeder Unternehmer seine Bestände rechtzeitig überprüfen und entsprechend abverkaufen. „Noch ist unklar, wie mögliche Verstöße geahndet werden könnten, da die meisten Verkäufe unter der Bagatellgrenze liegen dürften.

    Steuerfreier Ware
    Zurzeit wichtiger ist jedoch die Frage, wie sich Einzelhändler verhalten sollten. Branchenkenner meinen, es sei sinnvoll, sich jetzt mit steuerfreier Ware einzudecken und in der Zeit bis 13. Februar 2023 abzuverkaufen. Das bringe all den Händlern einen Wettbewerbsvorteil, die dann günstiger verkaufen können als ihre Konkurrenten, die nur noch auf versteuerte Produkte zugreifen können. Kein Wunder, dass viele Hersteller bereits auf Hochtouren produzieren. So sagt zum Beispiel Stephan Endler von Nikoliquids: „Wir möchten dem Handel unsere breite Palette an Liquids und Basen zu günstigen, steuerfreien Preisen anbieten. Daher füllen wir seit Monaten unsere Lager mit steuerfreier Ware.“

    Denn die Differenz zwischen unversteuerter und versteuerter Neuware beim Einkauf wird nach dem ersten Steuerschritt erheblich sein: Auf ein Liquid im Zehn-Milliliter-Fläschchen werden ab 1. Juli 2022 jeweils 1,60 Euro Tabaksteuer fällig, das macht einschließlich der dann höheren Mehrwertsteuer einen Aufschlag von rund 1,90 Euro.


    max

  • Sieben Millionen Zigaretten beschlagnahmt

    ATHEN // In Griechenland hat der Zoll knapp sieben Millionen Zigaretten beschlagnahmt. Sie sollten weiter in die EU und das Vereinigte Königreich geschmuggelt werden, berichtet die Nachrichtenagentur AFP.

    Beamte der zentralen Hafenbehörde von Igoumenitsa in Westgriechenland hielten einen 64-jährigen Mann an, der einen Kühllastwagen fuhr. Bei einer anschließenden Zoll-Kontrolle wurden laut AFP rund 7,2 Millionen Zigaretten entdeckt, die in über 5000 Joghurtbehältern versteckt waren. Der Fahrer wurde daraufhin wegen Schmuggels festgenommen. Nach Angaben der Behörden beliefen sich die Zölle und Steuern auf die beschlagnahmten Zigaretten auf über 1,5 Millionen Euro.

    „Die beschlagnahmte Menge geschmuggelter Zigaretten sollte auf den illegalen Märkten der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs verteilt werden“, informierte ein Behördensprecher.


    red

  • Tabakkonzerne reagieren auf Invasion

    MAINZ // Der Druck war groß. Die internationalen Sanktionen trafen alle Wirtschaftsbeteiligten – auch die Zigarettenindustrie. Einige der großen Hersteller ziehen sich aus Russland zurück. Sie folgen damit dem Beispiel zahlreicher multinationaler Konzerne wie VW, McDonald's, Starbucks oder Coca-Cola.


    Stopp für Investitionen und Produkteinführungen

    Philip Morris International (PMI) kündigte vor kurzem an, man werde seine geplanten Investitionen im Land aussetzen und alle Produkteinführungen absagen. Darüber hinaus werde die lokale Produktion wegen Unterbrechungen der Lieferkette „herunterfahren“, teilt ein PMI-Sprecher mit. Wie und in welchem Umfang, wurde nicht gesagt, schreibt „The Sydney Morning Herald“. Russland ist den Angaben zufolge einer der größten Märkte für den Tabakerhitzer Iqos von PMI.

    Imperial Brands war einer der ersten Zigarettenhersteller, der einen Stopp seiner Aktivitäten in Russland ankündigte. Die Produktion in Wolgograd, der Verkauf und das Marketing für Russland werde demnach eingestellt. Die Entscheidung falle vor dem Hintergrund internationaler Sanktionen und der daraus folgenden schwerwiegender Störungen. „Wir werden unsere russischen Mitarbeiter unterstützen und sie weiterhin bezahlen, während die Produktion unterbrochen ist“, informiert ein Firmensprecher.

    British American Tobacco (BAT) will eigenen Angaben zufolge sein Geschäft in Russland weiter betreiben. Man habe eine Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter vor Ort. „Wir haben alle geplanten Kapitalinvestitionen in Russland ausgesetzt und werden uns auf unsere lokal produzierten Tabakprodukte konzentrieren – einschließlich unserer Tabakerhitzer“, teilt ein Firmensprecher mit. Man beobachte und bewerte die Situation vor Ort immer wieder neu. „Wir halten uns an alle internationalen Sanktionen im Zusammenhang mit diesem Konflikt in vollem Umfang und werden dies auch weiterhin tun“, erklärt man bei BAT.


    Den Mitarbeitern verpflichtet

    Japan Tobacco (JT) kündigt an, dass seine Tochtergesellschaft Japan Tobacco International (JTI) mit sofortiger Wirkung alle neuen Investitionen und Marketingaktivitäten sowie den geplanten Start des Tabakerhitzers Ploom X in Russland aussetzen werde.
    Russland ist JT-Angaben zufolge einer der größten Märkte von JTI. Der Hersteller betreibt vor Ort vier Fabriken und beschäftigt fast 4000 Menschen im Land. Man fühle sich seinen Mitarbeitern dort verpflichtet und werde sie auch weiterhin beschäftigen, kündigt das Unternehmen an.

    Der dänischen Zigarren- und Pfeifentabakhersteller Scandinavian Tobacco hat seine Aktivitäten in Russland zum 1. März eingestellt. Das Unternehmen will damit, Druck auf das russische Regime ausüben und klarstellen, „dass wir ihre Handlungen nicht akzeptieren werden“, teilt der Produzent aus Kopenhagen mit.

    Die Tabakbranche folgt damit dem Beispiel einer wachsenden Zahl von US-amerikanischen und europäischen Firmen und Labels wie Apple, Mercedes-Benz, Adidas, Puma, Netflix, Sony Filmstudios, Rolex, Amazon oder Paypal. Sie alle haben angekündigt vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine, ganz oder zumindest einen Teil ihrer Tätigkeiten in Russland einzustellen.

    red/kes

  • Wie sich Einzelhändler aktuell verhalten sollten

    Welche rechtlichen Konsequenzen müssen Groß- und Einzelhändler in Kauf nehmen, die illegale Disposables verkaufen?
    Dave Bourtscheidt: Händler sollten ihr bestehendes Sortiment und anstehende Neulistungen an Einweg-E-Zigaretten dringlichst mit höchster Sorgfalt auf Konformität und Verkehrsfähigkeit prüfen. Neben dem Verbraucherwohl auch zum eigenen Schutz, denn die Haftung dürfte bei den illegalen Importen häufig beim Händler selbst bleiben. Der Verkauf von nicht verkehrsfähigen Einweg-E-Zigaretten stellt häufig nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern berührt auch das Strafrecht. Das gilt zum Beispiel beim Verkauf nikotinhaltiger Einweg-E-Zigaretten mit mehr als zwei Millilitern Liquid oder einer Nikotinstärke von mehr als 20 Milligramm je Milliliter Liquid, also mehr als zwei Prozent.

    Wie gefährlich ist der Konsum solcher illegal produzierter Einweg-E-Zigaretten?
    Bourtscheidt: Jedem muss klar sein: Illegale Erzeugnisse unterliegen keiner Kontrolle. Die Beschaffenheit der Elektronik, die Zusammensetzung des Liquids sowie die Nikotindosierung sind für jeden Konsumenten ein völlig unkalkulierbares Risiko. Die Produktionsbedingungen vieler Artikel sind mehr als erschreckend, diese Produkte stellen eine große Gefahr für Verbraucher dar und sollten keinesfalls konsumiert werden.


    Wo beziehungsweise seit wann tauchen die unzulässigen Disposables auf?

    Bourtscheidt: Das Angebot an illegalen Produkten gibt es im jetzigen massiven Umfang seit rund drei Monaten. Die auch als Disposables oder E-Shishas bezeichneten Einweg-E-Zigaretten liegen stärker denn je im Trend. Besonders der Tabakwarenfachhandel und Kioske, aber auch Tankstellen sowie Shisha-Stores erleben dabei einen regelrechten Nachfrage-Boom. Konforme und legale Ware ist jedoch absolute Mangelware, da diese Produkte viele Rechtsgebiete berühren, insbesondere, weil sie nikotinhaltige Liquids enthalten. Das Angebot an nichtkonformen Produkten ist dagegen enorm groß. Neben wenigen etablierten Branchenteilnehmern wird die Masse der angebotenen Waren über erst kurz am Markt agierende und oft branchenfremde Lieferanten und über unbekannte fliegende Händler vertrieben. Es erinnert an die Zeit, in der an jeder Ecke plötzlich Atemschutzmasken angeboten wurden, rechtliche Anforderungen und Qualitätsstandards waren auch dort häufig nicht gegeben – teils aus purer Unwissenheit, teils aus profitgetriebenem kriminellem Kalkül.

    max

  • Disposables werden zum Problemthema

    BERLIN // Keine Werbung, kein Verkauf an Minderjährige, umfangreiche Kennzeichnungspflich‧ten – sogenannte Disposables unterliegen strengen Regeln. Dennoch überschwemmen aktuell illegale Produkte den deutschen Markt.

    Die E-Zigarettenbranche ist alarmiert, denn Einweg-E-Zigaretten sind günstig und für das schnelle Dampfen zwischendurch scheinbar bestens geeignet. Kein Wunder, dass Hersteller versuchen, unkontrollierte Billigprodukte an den Konsumenten zu bringen. Solche Ware kommt oft aus Asien und wird nicht selten über Soziale Netzwerke verkauft und bar bezahlt. Neben juristischen Folgen drohen den Konsumenten gesundheitliche Auswirkungen, denn die Zusammensetzung und die Produk‧tion solcher Erzeugnisse werden nicht überwacht.


    Hinweise auf Meldepflichten und Beipackzettel

    Nun hat der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) eine Übersicht erstellt, worauf Bezieher solcher Produkte achten sollten. Unter den Tipps finden sich Hinweise auf Meldepflichten und Beipackzettel ebenso wie auf Pflichtangaben auf den Verpackungen sowie auf Nikotinstärken und Füllmengen.

    Die Informationen sind beim VdeH abrufbar. Auch DTZ wird in den kommenden Ausgaben weiter berichten. Zurzeit gilt für jeden Händler: Vorsicht beim Einkauf von Einweg-E-Zigaretten!

    red

  • Tabakerhitzer im Fokus

    BRÜSSEL // Charakteristische Geschmacksrichtungen in verschiedener Darreichungsform verbietet die europäische Richtlinie 2014/40/EU für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen.

    Doch nun hat die Europäische Kommission Änderung dieser Vorschrift erarbeitet, mit der auch Tabakerhitzer (Iqos, Glo) dem Verbot unterliegen, sie mit Filtern, Papieren, Packungen, Kapseln oder sonstigen technischen Merkmalen zu vertreiben, die den Geruch, Geschmack oder sonstige Rauchintensität verändern. Außerdem sollen Tabakerhitzer nicht mehr von der Pflicht befreit werden können, gesundheitsbezogene Warnhinweise auf die Verpackungen aufzubringen.

    red

  • BVTE: Mentholverbot unsinnig

    BERLIN // Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte vor einigen Wochen eine Stellungnahme zu den Gesundheitsrisiken von Aromen in E-Zigaretten veröffentlicht. Nun hat der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) dazu Stellung genommen.

    Obwohl über die Aufnahme und Wirkung von Aromastoffen nur wenig bekannt sei, wurden bereits Erweiterungen der Liste der verbotenen Inhaltsstoffe vorgeschlagen, teilt der BVTE mit. „Wir waren sehr überrascht, dass dabei ausgerechnet Menthol verboten werden soll“, sagte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE. „Dieser Stoff wird seit Jahrzehnten in Lebensmitteln, Verbraucherprodukten oder Medikamenten sicher verwendet.“


    BfR-Empfehlung

    Das BfR begründete seine Empfehlung mit einer vermeintlichen Rolle von Menthol bei der Entstehung von Atemwegserkrankungen und dem Auftreten von schweren systemischen Symptomen bei Mäusen. Darunter versteht man Krankheitsmerkmale, die unabhängig vom Aufnahmeweg auftreten. Als Quelle wird ein Übersichtsartikel zitiert, der zwei Einzelfälle aus den 1990er-Jahren mit mentholhaltigen Hustenbonbons beziehungsweise einer Zahncreme in Verbindung bringt. Die eigentliche Bewertung von Menthol umfasst nur einen kurzen Absatz, der sonst keine Belege für Gesundheitsrisiken enthält. An einigen Stellen stimmen die Literaturhinweise nicht mit den inhaltlichen Aussagen überein. Mit der Hypothese einer erleichterten Inhalation von Nikotin und Aerosolen ändert das BfR seine frühere Einschätzung und zitiert dazu einen Bericht, der sich ausschließlich mit Tabak und Tabakrauch befasst.

    Fachliche Mängel
    „Das sind erhebliche fachliche Mängel, die die Kernaussagen der Stellungnahme infrage stellen“, erklärte Mücke weiter. „Auf dieser unzureichenden wissenschaftlichen Grundlage kann und darf kein Mentholverbot in E-Zigaretten verhängt werden.“ Mit der Bewertung und der Verbotsempfehlung für Menthol könne niemand zufrieden sein, auch nicht das federführende Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) oder der zuständige Agrarausschuss des Bundestags.

    Letztlich müsse nun Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90 / Die Grünen) abwägen, ob ein Mentholverbot in E-Zigaretten wirklich erforderlich ist. Durch die Veröffentlichung seiner Empfehlungen setzt das BfR die politischen Entscheidungsprozesse erheblich unter Druck.

    Der BVTE will nun verstärkt darauf achten, dass sich die Regularien von E-Zigaretten tatsächlich an wissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichtet. Der Verband mahnt dafür einen Dialog mit dem BfR an. Die öffent‧liche Diskussion zu den Aromenverboten sollte nun mit allen Stakeholdern geführt werden.

    vi

  • „Meilenstein für Harm Reduction“

    BRÜSSEL / WIEN // In einer Abstimmung im Europäischen Parlament haben EU-Abgeordnete ein gemeinsames Vorgehen im Kampf gegen Krebs gefordert. Zudem legten sie einen Bericht mit klaren Forderungen gegenüber der EU-Kommission vor.


    EU-Sonderausschuss zur Krebsbekämpfung

    Allein im Jahr 2020 starben in den EU-Mitgliedstaaten 1,3 Millionen Personen an Krebs, bei 2,7 Millionen wurde Krebs diagnostiziert. Die EU-Kommission rechnet damit, dass es bis 2035 EU-weit rund 24 Prozent mehr Krebsfälle geben könnte. Laut dem EU-Sonderausschuss zur Krebsbekämpfung BECA ist Rauchen mit 15 bis 20 Prozent der verursachten Krebsfälle das häufigste Risiko. Ernest Groman, wissenschaftlicher Leiter des Nikotin Instituts Wien: „Die Zahlen sind erschreckend. Umso mehr freut es mich, dass die wissenschaftliche Evaluierung von Nikotin und alternativen Rauchprodukten inklusive deren Risikobeurteilung endlich auf eine neutrale Basis gestellt werden soll. Die gesamteuropäische Forderung nach einer wissenschaftsgetriebenen Herangehensweise an das Thema ist der Anfangspunkt vom Ende der Fehlinformationen, die im Zusammenhang mit Nikotin, E-Zigarette und Tabakerhitzer herumgeistern.“

    Unter anderem hält der BECA-Bericht fest, dass E-Zigaretten einigen Rauchern beim schrittweisen Aufhören helfen könnten. Groman: „Natürlich muss man hier zwischen geschlossenen und offenen Systemen der Nikotinaufnahme unterscheiden. Offene Systeme, bei denen der Konsument andere Stoffe beimischen kann, müssen anders bewertet werden als geschlossene Systeme, bei denen die lnhaltsstoffe klar sind.“ Groman stellte vier Forderungen auf: „Erstens: Jugendschutz muss höchste Priorität haben. Zweitens: Gar nicht erst anfangen. Drittens: Aufhören. Viertens: Wenn das nicht geht, dann wechseln.“

    pi

  • Gutachten: Menthol ist unproblematisch

    BERLIN // Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat vor wenigen Wochen eine Stellungnahme zu Aromen in E-Zigaretten veröffentlicht. Darin empfiehlt die Behörde die Aufnahme etwa von Menthol in die Liste verbotener Inhaltsstoffe in elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern.

    Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) hat den Pharmakologen und Toxikologen Bernhard-Michael Mayer gebeten, ein Gutachten zur Stellungnahme des BfR und im Besonderen zum gesundheitlichen Risiko von Menthol zu erstellen. Fazit: „Menthol ist bei üblicher Anwendung in E-Zigaretten nicht toxisch. Dessen Verbot würde die Attraktivität des Dampfens mindern und keinesfalls zur Reduktion der Raucherquoten beitragen.“

    Bedeutung von Menthol
    In seinem Gutachten verdeutlicht Mayer die Bedeutung von Menthol für Dampfer: Menthol ist ein häufig verwendetes Aroma in Liquids, das nicht nur in Sorten mit Mentholgeschmack vorkommt, sondern in niedriger Konzentration auch in zahlreichen handelsüblichen Liquids enthalten ist, um deren Geschmack abzurunden. Eine eingeschränkte Verfügbarkeit von Menthol würde die Attraktivität von Fertig-Liquids vermindern und damit den nachhaltigen Umstieg von Rauchern auf das Dampfen erschweren.

    Dampfer könnten bei einem Verbot mentholhaltiger Liquids ihre Liquids mit dem adäquaten Aroma aus anderen Quellen versetzen und damit nicht nur das Verbot umgehen, sondern sich auch möglicherweise einer gesundheitsschädlichen Gefahr aussetzen. Liquid-Hersteller würden Menthol vermutlich durch alternative „Cooling Agents“-Zusätze ersetzen, deren Wirkungen auf den Organismus vergleichsweise wenig untersucht sind.

    Wirkung von Nikotin
    Der Grazer Experte Mayer weist darauf hin, dass Menthol die atemwegsreizende Wirkung von Nikotin verstärkt und dadurch die Reduktion der erforderlichen Nikotinkonzentration von Liquids erlaubt. Menthol sei in Arzneimitteln und zahlreichen anderen Produkten enthalten, die als gesundheitsfördernd gälten und deren vielfältige und langjährige Anwendungen keinen Hinweis auf Schädlichkeit erbrächten. Menthol ist als nicht-toxische Substanz in der Europäischen Union gelistet.

    Jugendliche könnten durch Menthol nicht leichter E-Zigaretten konsumieren, da der Stoff nicht wie in Tabakzigaretten die Atemwegsreizung maskiert, sondern im Dampf von E-Zigaretten verstärke.

    Dazu erklärt Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG: „Aromen sind ein äußerst wichtiges Argument für erwachsene Raucher, auf die E-Zigarette umzusteigen. Wie die aktuellen Zahlen zeigen, dampfen nur sehr wenige Jugendliche in Deutschland. Ein Verbot von Menthol macht vor dem Hintergrund keinen Sinn und das Gutachten von Professor Mayer zeigt, dass es keine Anhaltspunkte für eine gesundheitsschädliche Wirkung von Menthol gibt.“

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