BERLIN (DTZ/da). Die Ministerpräsidenten der Länder beraten am 15. Dezember 2010 in Berlin über einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag. Der derzeitige Staatsvertrag läuft Ende 2011 aus.
Auf der Tagung wird über drei stark voneinander abweichende Staatsvertrags-Entwürfe verhandelt.
[bul]Modell 1 sieht eine Modifizierung des bisherigen Staatsvertrags mit einem strengen Spielerschutz vor. Kontrolliertes Spielen über das Internet soll nach diesem Entwurf wieder möglich sein. Zur Bekämpfung der Spielsucht soll es diesem Entwurf zufolge für sämtliche Glücksspiele eine zentrale Sperrdatei geben, an die suchtgefährdete Spieler gemeldet werden. Bei den Spielcasinos gibt es das ja bereits.
In den Annahmestellen besteht für stärker suchtgefährdende Spielarten wie zum Beispiel „Keno“ die Kundenkarten-Pflicht. Mit der Sperrdatei soll verhindert werden, dass die Einsätze eines Spielteilnehmers insgesamt 500 Euro im Monat überschreiten. Die Lotterie- und Wettveranstalter müssten ihre Umsätze sowie die Namen, Geburtsdaten und Adressen all ihrer Kunden zentral melden.
[bul]Der zweite Entwurf für einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag ist komplett konträr zur ersten Variante und schlägt eine Freigabe der Sportwetten und Lotterien (mit Ausnahme von Zahlenlotto 6 aus 49) in Form eines Lizenzmodells vor, bei dem ausgewählte private Anbieter zugelassen werden könnten.
[bul]Modell 3 präferiert eine zeitlich befristete Liberalisierung von Sportwetten, wobei an eine begrenzte Zahl privater Wettanbieter Konzessionen vergeben werden könnten. Bei dem Entwurf soll nach eineinhalb Jahren die Auswirkung der Freigabe des Wettmarktes überprüft werden. Dieser Staatsvertrag würde nach sieben Jahren außer Kraft treten, wenn sich nicht mindestens 13 Bundesländer für eine Verlängerung aussprächen.
Unterschiedliche Auffassungen in den Bundesländern
Für welchen Entwurf sich die Ministerpräsidenten der Länder am 15. Dezember entscheiden werden oder ob womöglich zwei Modelle zu einem neuen Entwurf verschmolzen werden, ist derzeit völlig offen. So mancher in der Lotterie- und Wettbranche schließt nicht aus, dass die Ministerpräsidenten die Angelegenheit auf die Zeit nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg im Frühjahr 2011 vertagen werden.
Denn in den Bundesländern herrscht keine Einigkeit. Verschiedene CDU/FDP-regierte Bundesländer neigen zu einer Öffnung des Glücksspielmarkts. Schleswig-Holstein zum Beispiel drängt bereits seit längerem auf eine Glücksspielregelung, die auch private Wettanbieter zulässt.
Für den Fall, dass sich die Ministerpräsidenten nächste Woche nicht auf einen Konsens verständigen, will die CDU/FDP-Regierungskoalition in Kiel einen entsprechenden Gesetzentwurf im Landtag einbringen. Von SPD-regierten Ländern werden derartige Pläne abgelehnt.
So hat etwa der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Staatssekretär Martin Stadelmaier, die Haltung der von schwarz-gelben Länderregierungen zum staatlichen Glücksspielmonopol kritisiert. Stadelmaier warnt: „Die Aufgabe des staatlichen Monopols, wie sie von CDU/FDP-Koalitionen geführte Länder fordern, würde zu drastischen Einnahmeverlusten in vielfacher Millionenhöhe für den Sport in Rheinland-Pfalz führen.“ Stadelmaier sprach sich dafür aus, den jetzigen Glücksspielstaatsvertrag vorsichtig weiterzuentwickeln.
(49/10)