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  • Stühlerücken beim BVTE

    BERLIN // An der Spitze des Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse, kurz BVTE, hat es ein Sesselrücken gegeben: Nach dem Rücktritt von Ralf Wittenberg vom Amt des BVTE-Vorstandsmitgliedes wurde Oliver Engels einstimmig in den Vorstand gewählt.

    Engels habe die Wahl angenommen, informiert Hauptgeschäftsführer Jan Mücke. Der BVTE vertritt in Deutschland die Interessen von Herstellern und Händlern klassischer Tabakerzeugnisse wie Zigaretten, Zigarren, Rauchtabak, Schnupftabak und Kautabak sowie neuartiger Produkte wie Tabakerhitzer und E-Zigaretten.

    red

  • Arbeitsmarkt robust

    NÜRNBERG // Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist im August um 0,6 auf 98,3 Punkte gestiegen. Gegenüber dem Vormonat habe sich die Lage am Arbeitsmarkt somit weiter stabilisiert, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

    Starke Verringerung
    „Die Arbeitslosigkeit hat sich gefangen, die Entlassungszahlen haben sich vorerst wieder normalisiert“, sagt Enzo Weber vom IAB. Im August lag die Arbeitslosigkeitskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers bei 98,9 Punkten und damit um 1,4 Zähler höher als im Vormonat. Zur Verbesserung trage auch bei, dass belastende Sondereffekte wie die starke Verringerung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nun wieder nachließen.

    Kein Selbstläufer
    Die Beschäftigungskomponente des Frühindikators konnte an die Anstiege aus den Vormonaten nicht anknüpfen und sank wieder leicht um 0,3 auf 97,6 Punkte. „Es zeichnet sich ab, dass die Erholung der Beschäftigung kein Selbstläufer ist“, erklärt Weber. So hätten sich viele Arbeitskräfte in der Krise vorerst vom Arbeitsmarkt zurückgezogen. Auch wenn die Wirtschaft derzeit auf Erholungskurs sei, bestünden Risiken: „Der durch Corona beschleunigte wirtschaftliche Transformationsprozess, dem sich die Unternehmen gegenübersehen, stellt eine große Herausforderung für den Arbeitsmarkt dar.“ Zudem bleibe die Unsicherheit steigender Infektionszahlen.

    Monatlicher Frühindikator
    Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein seit dem November 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Die Skala reicht von 90 (sehr schlecht) bis 110 (sehr gute Entwicklung).

    pi

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    nur sechs Prozent der Corona-Toten sind ausschließlich an Covid-19 gestorben. Alle anderen hatten im Durchschnitt 2,6 weitere schwerste Erkrankungen. Haben sich da wieder irgendwelche „Covidioten“, wie Kritiker der staatlichen Maßnahmen häufig diffamiert werden, zu Wort gemeldet?

    Drei Aspekte
    Nein, es waren die CDC, die Centers for Disease Control and Prevention, eine Behörde des US-amerikanischen Gesundheitsministeriums. Drei Aspekte finde ich daran erstaunlich: Dass erstens eine staatliche Stelle versucht, Fakten zurechtzurücken. Dass zweitens eine mediale Berichterstattung über dieses offizielle Statement praktisch nicht stattfindet. Und dass drittens der deutsche Rechtsmediziner Klaus Püschel ziemlich genau das bereits vor fünf Monaten gesagt und dafür geschmäht wurde.

    Neuer Grenzwert
    Übrigens gab es einen Zeitungsbericht aus der New York Times, der mich ebenfalls gefreut hat. Demnach haben amerikanische Wissenschaftler gefordert, den Grenzwert bei den (teuren) PCR-Tests nach unten zu setzen. Ziel ist es, die infektiösen von den infizierten Getesteten besser zu unterscheiden. Was recht trivial klingt, hätte in der Praxis erhebliche Auswirkungen. So hätte der Test bei einer Stichprobe in einem New Yorker Labor nur noch bei 30 Prozent der Tests angeschlagen, in Massachusetts wären demnach 85 bis 90 Prozent der Fälle negativ statt positiv gewesen. Die Folgen für Quarantäne, Nachverfolgung und so fort wären gravierend. Und falls Sie jetzt über amerikanische Pseudo-Wissenschaftler lästern möchten – der SPD-Gesundheitsapostel Karl Lauterbach und der Virologe Hendrik Streeck sehen das genauso, das Robert Koch Institut empfiehlt deutlich niedrigere Grenzwerte. Für Christian Drosten und Co. öffnet sich damit ein Königsweg, um deutlich gemäßigtere Maßnahmen in den Fokus zu rücken.

    Überzogene Ängste
    Allerdings wird es mehr bedürfen, um die völlig überzogenen Ängste der Bundesbürger wieder abzubauen, nachdem sie monatelang geschürt wurden. Immerhin kommen ermutigende Zeichen aus der Wirtschaft. Nicht nur, dass die Aktienindices sich weiter erfreulich entwickeln. Jüngst teilte auch die Bundesregierung mit, das Bruttoinlandsprodukt werde 2020 wohl „nur“ um 5,8 Prozent sinken.

    Blaues Auge
    Das ist zwar ein dramatischer Wert, aber nicht so katastrophal, wie lange befürchtet wurde. Zum Vergleich: 2009, im Jahr der Finanzkrise, schrumpfte die deutsche Wirtschaftsleistung um 5,7 Prozent. Allerdings hat die konjunkturelle Entwicklung zwei Komponenten: Volkswirtschaftlich kommen wir mit einem blauen Auge davon, auf Ebene der Einzelunternehmen droht vielen der Untergang.

    Ich wünsche Ihnen und uns, dass wir die kommenden Monate überstehen.

    Haben Sie ein schönes Wochenende.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Schärfere Regeln für E-Zigaretten?

    BERLIN // Der E-Branche droht neuer Ärger durch die Politik. Nach DTZ-Informationen wird der Bundesrat auf Antrag Thüringens am 18. September voraussichtlich beschließen, schärfere Regelungen für E-Zigaretten anzustoßen.

    Begründung
    Die Bundesregierung soll demnach gebeten werden, bei einer nächsten Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes „nikotinhaltige und nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter den Tabakerzeugnissen im Hinblick auf alle werblichen Einschränkungen gleichzustellen“. Das Bundesland begründet den Vorstoß damit, dass das Suchtpotenzial und die Toxizität von Nikotin denen herkömmlicher Tabakwaren entsprächen. Und aromatisierte Liquids könnten auch in nikotinfreien E-Zigaretten Giftstoffe freisetzen.

    Verbraucherschutz
    Der Antrag schließt: „Es ist vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar, warum bestimmte Erzeugnisse, und hiervon speziell nikotinfreie und nikotinhaltige elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter, in bestimmten werblichen und Marketingaspekten gegenüber anderen Tabakerzeugnissen bessergestellt sein sollen. Eine perspektivische Gleichstellung aller Erzeugnisgruppen in diesen Punkten ist aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes dringend geboten.“

    Geringere Belastung
    Immerhin konstatiert der Antrag, dass beim Konsum von E-Zigaretten die Belastung mit bestimmten, für den Konsum von Tabakprodukten typischen Verbrennungsprodukten geringer sei. Nach Information von DTZ sind die entsprechenden Abstimmungen in den Bundesrats-Ausschüssen bereits erfolgt. So hat der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz vor wenigen Tagen mit 16 Stimmen und ohne Gegenvoten für den Antrag gestimmt. Wie zu hören war, könnten sich auch andere Ausschüsse wie der für Familie und Gesundheit sowie der für Wirtschaft für den Antrag aussprechen.

    max

  • Messe in den Startlöchern

    FRANKFURT // Die Corona-Auszeit versetzt Deutschland und die Welt derzeit in einen Ausnahmezustand. Das Bedürfnis nach persönlichen Kontakten und dem direkten Austausch wächst. Gerade deshalb ist es wichtig, in dieser Zeit nach vorne zu blicken: Die Flächen der Ambiente sind bereits zu 90 Prozent belegt. Vom 19. bis zum 23. Februar 2021 zeigt sie die wichtigsten Themen der gesamten Konsumgüterpalette in den Segmenten Dining, Living und Giving.

    Schwieriges Jahr
    „Corona-bedingt steht der gesamten Konsumgüterbranche ein schwieriges Jahr bevor. Wir blicken aber mit Optimismus in die Zukunft: Mit 90 Prozent ist die Ambiente zum jetzigen Zeitpunkt bereits gut belegt. Daran merken wir einmal mehr, dass die weltgrößte Konsumgütermesse auch im nächsten Jahr für die Handelsbranche ein gesetzter Termin ist. Besonders nach so einer schwierigen Zeit braucht der Handel neue Impulse zum Ankurbeln des Konsums. Zudem ist das Bedürfnis nach Austausch und persönlichen Kontakten vermehrt spürbar. All das finden Aussteller und Messebesucher auf der Ambiente“, erklärt Nicolette Naumann, Bereichsleiterin Ambiente.

    Erstklassige Kontakte
    Aussteller und Messegäste der diesjährigen Ambiente profitierten trotz der zu diesem Zeitpunkt beginnenden Auswirkungen des Coronavirus auf das Reiseverhalten von sehr guten Orderbedingungen. Das zeige, dass die Ambiente die herausragende Anlaufstelle für die Branche sei. Aussteller und Fachbesucher könnten erstklassige Kontakte knüpfen, sich über die aktuellen Herausforderungen nach der Corona-Pause austauschen, über Entwicklungen in Markt und Design sprechen sowie Trends und Chancen in allen Segmenten erleben. Zu den bereits angemeldeten Ausstellern zählen namhafte Dining-Marken; auch Branchengrößen der Living- und Giving-Branche werden zur kommende Ambiente wieder mit dabei sein.

    red

  • Wer muss für die Kippen zahlen?

    BERLIN // Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) hat die durch Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) und den VKU-Präsidenten und Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD) vorgestellte Littering-Studie zu den Kosten für Sammlung und Entsorgung von Einwegkunststoffartikeln im öffentlichen Raum als nicht nachvollziehbar kritisiert. Die Studie ist laut DZV ungeeignet, um auf sie politisch weitreichende Entscheidungen zu gründen.

    Untergeordnete Rolle
    Zigarettenkippen spielen mengenmäßig, sowohl im Volumen als auch beim Gewicht, im Aufkommen des öffentlichen Abfalls eine eher untergeordnete Rolle mit nur einem bis 1,5 Prozent (Gewicht) und 0,9 bis 1,2 Prozent (Volumen) am Einwegplastik-Abfall. Dennoch sollen die Hersteller von Tabakproduktfiltern fast doppelt so viel zahlen wie die Getränkebecherhersteller (225 Millionen Euro versus 120 Millionen Euro; Becher: mehr als vier Prozent Gewicht / fast 20 Prozent Volumen).

    In der Studie werden laut DZV keine einzelnen Kostenberechnungsfaktoren erläutert. Zwar wird deutlich gemacht, dass die Kostenaufwände für Tabakproduktfilter zum Teil per Stück (Streumüll) veranschlagt werden und die Kosten für die Infrastruktur bei den Papierkörben mitbedacht wurden. Die dieser Annahme zugrunde liegenden Rohdaten werden jedoch nicht genannt.

    Unklare Zuordnung
    Es werde zudem nicht klar, wie das von VKU (Verband Kommunaler Unternehmen) beauftragte Institut INFA von Stichproben-Daten auf Stückzahlen gekommen ist. Unklar sei, ob gezählt, gerechnet und/oder gewogen wurde. „Selbst wenn die Ergebnisse der Studie über den mengenmäßigen Anteil stimmen würden, sind dennoch die Kostenberechnungen nicht transparent und nicht nachvollziehbar für Tabakproduktfilter“, sagte dazu DZV-Geschäftsführer Jan Mücke.

    Hersteller halten sich an gesetzliche Vorgaben
    Zigarettenhersteller setzen bei fast allen Zigaretten Filter ein, um die gesetzlich zulässigen Höchstwerte an Nikotin, Kohlenmonoxid und Teer nicht zu überschreiten. Über die Hälfte der Zigarettenabfälle würden über den Hausmüll entsorgt, für den die Verbraucher bereits hohe Entsorgungsgebühren an die kommunalen Entsorger zahlen müssten, so der DZV weiter. Auch im Umfeld von Beherbergungsbetrieben und Gaststätten würden Zigarettenabfälle ordnungsgemäß gegen Gebühr entsorgt. Im Rahmen einer Mischkalkulation und über Straßenreinigungsgebühren zahlten die Verbraucher schon heute für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen, die im öffentlichen Raum entstehen, darunter auch Zigarettenabfälle.

    Verbraucher in der Pflicht
    Der DZV wies darauf hin, dass nur ein kleiner Teil der Verbraucher Zigarettenabfälle illegal in die Umwelt oder im öffentlichen Straßenraum durch achtloses Wegwerfen entsorge. Nicht die Hersteller seien dafür verantwortlich, sondern einzelne Verbraucher. Es gebe es Vollzugsdefizit bei der Verfolgung dieser schon heute mit empfindlichen Bußgeldern zu ahndenden Ordnungswidrigkeiten. Neben dem Ordnungsrecht müsse hier mit Sensibilisierungsmaßnahmen reagiert werden.

    Hersteller bekennen sich zur Produktverantwortung
    Der DZV führte außerdem aus, dass seine Mitgliedsunternehmen sich zu ihrer Produktverantwortung bekennen und sich bereits in erheblichem Maße mit Anti-Littering-Kampagnen sowie mit einem hohen finanziellen Aufwand für Maßnahmen der Abfallvermeidung, beispielsweise mit Taschenaschenbecheraktionen an Nord- und Ostsee, engagieren würden. Der DZV und seine Industriepartner hätten bereits zu Beginn des Jahres eine Studie zu Zigarettenabfällen in Auftrag gegeben; mit Ergebnissen sei im Herbst zu rechnen.

    Um die notwendige Kostentransparenz und -effizienz herzustellen, forderte der DZV, die vorgesehene Kostenanlastung der Hersteller auf unabhängige Daten zu stützen. Der VKU sei in diesem Verfahren kein unabhängiger Akteur, seine Mitglieder verfolgten eigene wirtschaftliche Interessen. Deshalb könnten auch keine Kostenentscheidungen auf Daten des VKU und seiner Beauftragten gestützt werden.

    Privatwirtschaftliche Organisationsform
    Der effektivste und effizienteste Weg hierzu scheint dem DZV vorrangig eine gemeinsame privatwirtschaftliche Organisationsform der Finanzierung durch alle betroffenen Branchen zu sein, die auf gesetzlicher Grundlage beruhe und zugleich durch eine zentrale Stelle als beliehene Behörde hoheitliche Aufgaben wie Kostenfestsetzung und -verteilung wahrnehme. Hierfür sei es zweckmäßig, an bereits bestehende Strukturen im Verpackungsgesetz anzuknüpfen und das Verpackungsgesetz zur Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie in seinem Anwendungsbereich zu erweitern.

    Littering – ein gesamtgesellschaftliches Problem
    Littering sei, so der DZV, ein gesamtgesellschaftliches Problem, der Konsument sollte im Zentrum der Verantwortung stehen. Eine pauschale und einseitige Kostenübernahme der Entsorgungskosten durch die Hersteller sei nicht zielführend gegen Littering (englisch für Vermüllung). Diese Verschiebung der Verantwortung ändere nicht das Fehlverhalten von Konsumenten, habe keine Lenkungswirkung und führe nicht zu weniger Abfall. Aus Sicht des DZV gibt es für diese Problematik keine schnelle Lösung durch eine einzelne Maßnahme. Neben einer stärkeren Sanktionierung und Umwelterziehung müssten auch geeignete Entsorgungsmöglichkeiten geschaffen werden.

    Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) kritisierte die VKU-Studie. Sie berücksichtige nicht, dass der Verpackungsmarkt gegenwärtig einem starken Wandel unterworfen sei, der durch den Rückgang von Kunststoffverpackungen gekennzeichnet sei. Dies müsse bei der Berechnung der Kostenbeteiligung berücksichtigt werden. Der BVE warnte in diesem Zusammenhang vor einer weiteren übermäßigen Kostenbelastung der Ernährungswirtschaft.

    red

  • Ein Erfolgsmodell für viele

    KOBLENZ // Mit einem Umsatz von 375,6 Millionen Euro und einem Jahresüberschuss von knapp 668 000 Euro hat das Koblenzer Glücksspielunternehmen Lotto Rheinland-Pfalz das Jahr 2019 abgeschlossen. Der Bilanzgewinn aus Jahresüberschuss und Gewinnvortrag betrug insgesamt rund 1,2 Millionen Euro. Das wurde im Rahmen einer Bilanz-Pressekonferenz per Videokonferenz mitgeteilt.

    Kontinuierlicher Aufwärtstrend
    „Lotto Rheinland-Pfalz ist und bleibt ein Erfolgsmodell für viele – und das auch nach über 70 Jahren seines Bestehens“, sagte Geschäftsführer Jürgen Häfner. Im Jahr 2019 erzielte die „Glücksschmiede“ unter den selbst formulierten Leitbildadjektiven „sportlich – sozial – sicher“ einen Gesamtumsatz von 375,6 Millionen Euro. Das war zwar etwas weniger als im Vorjahr (379,8 Millionen Euro), aber immer noch deutlich mehr als im Jahr 2017 (363 Millionen Euro). „Somit wird der kontinuierliche Aufwärtstrend nach einem Jahr der Stabilisierung konsequent fortgeführt“, erklärte Häfner.

    Anspruchsvolles Umfeld
    „In einem nach wie vor anspruchsvollen Umfeld geht Lotto Rheinland-Pfalz weiter seinen Weg, stärkt Bewährtes und etabliert mit Augenmaß Neues. Dadurch steht das Unternehmen für das gemeinwohlorientierte Glücksspielwesen in Rheinland-Pfalz und erfüllt damit den über allem stehenden staatlichen Kanalisierungsauftrag“, konstatierte der Vorsitzende des Aufsichtsrats, der rheinland-pfälzische Staatssekretär Stephan Weinberg. Es sei deshalb zu begrüßen, dass in dem Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags 2021 das staatliche Lotteriemonopol gesichert und gestärkt werde.

    Positive Entwicklung
    Besonders hervorgehoben wurde die positive Entwicklung beim traditionsreichen Lotto 6 aus 49. Nach einigen Jahren des Rückgangs wurde 2019 die Trendwende geschafft und ein Zuwachs von 3,9 Prozent erreicht. Dies verdeutliche, dass die klassischen Zahlenlotterien die Spielteilnehmer ansprechen würde. „Mit einer behutsamen Produktveränderung im September dieses Jahres, die neben einem attraktiveren Gewinnplan auch eine Einsatzanpassung von 1,00 Euro auf 1,20 Euro beinhaltet, werden wir den Klassiker für die Zukunft weiterentwickeln. So erhöhen sich in allen Gewinnklassen die theoretischen Gewinnquoten, auch bei einem einfachen Sechser ohne Superzahl werden dann deutlich mehr Millionengewinne möglich sein; zudem kann der Jackpot schneller in zweistellige Millionenhöhen steigen und bis zur Höchstsumme von 45 Millionen Euro anwachsen“, kündigte Häfner an.

    Eurojackpot
    Die Spieleinsatzkurve der noch relativ jungen Lotterie Eurojackpot legte zwar im vergangenen Jahr durch die vergleichsweise geringere Entwicklung des Jackpots eine kleine Verschnaufpause ein. Mit einem Minus von rund 14,7 Prozent sanken die Spieleinsätze hier auf knapp 68 Millionen Euro. Da 2019 aber im Vergleich zu 2018 ein Plus von 61 Prozent zu verzeichnen war, kann man hier von einer Konsolidierung auf hohem Niveau sprechen.

    Gesamtausschüttung
    Die Gesamtgewinnausschüttung von Lotto Rheinland-Pfalz betrug im zurückliegenden Jahr rund 224 Millionen Euro. Insgesamt 55 Spielteilnehmer aus Rheinland-Pfalz haben Beträge von 100 000 Euro und mehr gewonnen. Neun von ihnen gewannen sogar eine Million Euro und mehr. Den höchsten Gewinn sicherte sich ein Spielteilnehmer aus der Südpfalz mit 63,2 Millionen Euro im Eurojackpot.

    Lotto Rheinland-Pfalz konnte 2019 auch wieder einen enormen Beitrag zum Gemeinwohl leisten: Aus Steuern und Einnahmen aus der Veranstaltung der staatlichen Lotterien flossen dem Land Rheinland-Pfalz über 125 Millionen Euro zu. „Das sind jeden Tag über 343 000 Euro – Gelder, ohne die die Realisierung vieler gesamtgesellschaftlich elementar wichtiger Projekte nicht möglich wären“, hob Geschäftsführer Häfner hervor. Gewinner waren auch viele Organisationen des Gemeinwohls in Rheinland-Pfalz.

    Online positiven Trend fortsetzen
    Auch im Online-Bereich konnte Lotto Rheinland-Pfalz den positiven Trend fortsetzen. Über 24,6 Millionen Euro an Spieleinsätzen wurden über www.lotto-rlp.de generiert. Das ist der höchste Umsatz, seitdem das Unternehmen seine Spielangebote auch im Internet bereithält. „Unser größter Erfolgsfaktor sind aber nach wie vor die rund 930 Lotto-Annahmestellen. Durch diese leisten wir auch einen enormen Beitrag zur Kanalisierung im ländlichen Raum“, betonte Jürgen Häfner, der darauf verwies, dass das Glücksspielunternehmen der größte Filialist im Land und in jeder vierten Ortsgemeinde vertreten ist.

    Die rund 180 Mitarbeiter des Unternehmens, die acht Bezirksdirektionen und die zirka 5200 Arbeitskräfte in den Annahmestellen seien dabei nach wie vor die Basis dafür, dass das staatliche Glücksspielangebot seine starke Position in Rheinland-Pfalz halten werde.

    Erstes Halbjahr 2020
    Häfner ging auf der Bilanz-Presse-konferenz auch kurz auf die aktuelle Situation im ersten Halbjahr 2020 ein: „Da sich während der Corona-Pandemie auch das Einkaufsverhalten verändert hat, nutzen die Kunden unter anderem bei Lotto 6 aus 49, beim Eurojackpot und auch bei den Zusatzlotterien zudem unser Angebot der Mehrwochenscheine oder des Abo-Spiels.“

    Sehr zufrieden zeigten sich sowohl Aufsichtsratsvorsitzender Stephan Weinberg als auch Geschäftsführer Jürgen Häfner über die aktuelle Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, die über alle Produkte hinweg bei rund 8,5 Prozent über dem Vorjahreswert lag.

    vi

  • Lohnersatz zu hoch?

    BERLIN // Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat im Rahmen einer Online-Befragung vor kurzem rund 240 Personen gefragt, welche Bezugshöhe von Kurzarbeitergeld sie bei Alleinstehenden in bestimmten Situationen als angemessen betrachten.

    Das zentrale Ergebnis der IAB-Studie lautet: Die Lohnersatzquote sollte aus Sicht der Befragten nicht im Zeitablauf steigen, sondern vielmehr bei einem geringeren Verdienst höher ausfallen.


    Großzügigere Konditionen

    Anders als vom Bundestag beschlossen würden die Befragten ab dem vierten Monat kein höheres Kurzarbeitergeld gewähren als in den ersten drei Monaten. Anlässlich der Covid-19-Pandemie wurden in Deutschland die Konditionen beim Bezug von Kurzarbeitergeld großzügiger ausgestaltet.

    Ausnahmen
    Während das Kurzarbeitergeld bislang generell 60 Prozent des Nettolohns bei Beziehern ohne Kinder beziehungsweise 67 Prozent bei Beziehern mit Kindern betrug, erstattet die Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Umständen nun ab dem vierten Monat 70 / 77 Prozent und ab dem siebten Monat 80 / 87 Prozent des Nettoentgelts.

    Im Durchschnitt gaben die Teilnehmer der Umfrage in ihren Antworten an, eine Lohnersatzquote von knapp 70 Prozent des letzten Nettolohns sei angemessen.

    pi

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    an den aktuellen Entscheidungen in Berlin erkennt man, wie ernst die Lage für viele deutsche Unternehmen ist. Denn das Kurzarbeitergeld – das bis zur Corona-Krise als verdeckte Arbeitslosigkeit galt – wird auf bis zu 24 Monate verlängert. Heute bezeichnen Experten wie Marcel Fratzscher vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) diese Finanzspritzen als wesentliches Mittel zur Stabilisierung der Beschäftigung. Das kostet natürlich neue Milliarden. „Wir müssen uns auf sehr harte Jahre einstellen“, kommentiert Fratzscher.

    Verhaltene Stimmung
    Da mutet es nahezu absurd an, dass das ifo-Geschäftsklima im August zum vierten Mal in Folge besser ausfiel. Ifo-Präsident Clemens Fuest sagte dazu, die deutsche Wirtschaft sei auf Erholungskurs. Allerdings stieg die Stimmung im Handel nur sehr verhalten. Ach ja: An den Börsen klettern die Kurse ebenfalls. Der deutsche Blue-Chip-Index Dax sprang in dieser Woche gar auf mehr als 13.200 Zähler und damit auf das Niveau vom Jahresbeginn, als hierzulande noch niemand über eine Pandemie nachdachte…


    Zum Schluss …

    And now for something completely different – Monty-Python-Fans wissen, wovon ich rede. Ist es Ihnen nicht auch schon so gegangen? Sie betreten eine Bäckerei, möchten sich an einem Stück frischen Pflaumenkuchen freuen – und sind im Nu umzingelt von Wespen. Die schwarz-gelben Nervensägen sind derzeit besonders fleißig unterwegs und stürzen sich auf alles Mögliche, was sie verzehren können. Falls auch Sie ein Problem mit den fliegenden Insekten haben, probieren Sie doch einmal diesen Trick aus: Füllen Sie eine Sprühflasche (etwa einen leeren Behälter für Glasreiniger) mit klarem Wasser und sprühen Sie die Wespen an. In der Regel flüchten diese vor dem vermeintlichen Regen in ihr Nest – und Sie haben vorerst Ruhe.

    Ach, wären doch Viren ebenso leicht loszuwerden…

    Ich wünsche Ihnen ein wunderbares Wochenende.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • CDU / CSU: „Alles korrekt“

    BERLIN // Die Vereinigung MUT – Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft hat in einem Schreiben an verschiedene Bundespolitiker das Verfahren bemängelt, mit dem der Bundestag noch vor der Sommerpause das „Zweite Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“ verabschiedet hat. Insbesondere sei es unterlassen worden, eine breitere Meinungsvielfalt der gehörten Sachverständigen sicherzustellen.

    Anhörung öffentlich
    Nun liegt eine Antwort von Albert Stegemann vor, der für die CDU / CSU-Fraktion im Bundestag sitzt und der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft vorsitzt. Stegemann schreibt: „Zunächst ist festzuhalten, dass die Anhörung öffentlich war. Sie konnte über das Parlamentsfernsehen oder den Livestream des Deutschen Bundestages im Internet von jedem Interessierten verfolgt werden. Das Gesetz wurde auch in zwei öffentlichen Plenardebatten beraten. Insofern war das parlamentarische Verfahren transparent.“

    Fraktionenschlüssel
    Mit Blick auf die MUT-Kritik, die Unternehmen und Verbände der Tabak- und Werbewirtschaft hätten kein Gehör gefunden, erklärt Stegemann, dass insgesamt neun Sachverständige nach dem Fraktionenschlüssel benannt werden konnten. Seine Fraktion habe sich dabei auf Reiner Hanewinkel vom IFT (Institut für Therapie- und Gesundheitsförderung), Ulrike Helbig von der Deutschen Krebshilfe sowie einen Vertreter des Bundesinstituts für Risikobewertung verständigt.


    DZV als Sachverständiger vertreten

    Stegemann weiter: „Die Belange (…) der Tabakwirtschaft waren den Ausschussmitgliedern der CDU / CSU-Fraktion durch Gespräche und durch die Einreichung entsprechender Positionspapiere der betroffenen Unternehmen bekannt.“ Zudem sei in der ersten Anhörung im Dezember 2018 etwa der Deutsche Zigarettenverband als institutioneller Sachverständiger vertreten gewesen. Daher habe man sich letztlich für die Werbebeschränkungen entschieden.

    red