Schlagwort: Tabaksteuer

  • Absatzschwacher November?

    WIESBADEN // Stabil zeigen sich die Tabaksteuereinnahmen des Staates in den ersten zehn Monaten des laufenden Jahres. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum stieg das Steueraufkommen um 1,3 Prozent auf knapp 11,6 Milliarden Euro. Dabei schnitten Zigaretten mit einem Minus von 0,8 Prozent schwächer ab, bei Zigarren und Zigarillos gab es einen Rückgang um 0,4 Prozent.

    Dagegen gab es einen deutlichen Zuwachs bei Feinschnitt um 20,6 Prozent auf gut 1,6 Milliarden Euro. Das Plus bei Pfeifentabak inklusive Wasserpfeifentabak stieg bei 46,7 Prozent auf 184,4 Millionen Euro.

    Aktueller Monat
    Schwierig einzuschätzen ist die Situation für den aktuellen Monat November. Mit Blick auf den Nettobezug von Steuerzeichen sind die erwarteten Absatzzahlen eher schwächer. Insgesamt resultiert ein Rückgang um 6,7 Prozent, wobei Zigaretten mit einem Minus von 8,4 Prozent den größten Anteil ausmachen.

    Homeoffice
    Allerdings: Die Steuerzeichen wurden weitgehend vor Bekanntgabe des Lockdown bezogen. Ein steigender Bedarf im heimischen Homeoffice und ein geringerer Anteil an illegalen Produkten könnten den Absatz bis zum Jahresende noch positiv beeinflussen.

    max

  • Erfreuliche Tabaksteuerstatistik

    BERLIN // Corona sei Dank? Der deutsche Fiskus hat seit Jahresbeginn 10,146 Milliarden Euro Tabaksteuer eingenommen und damit gut ein Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Das Plus ging dabei auf Kosten der Zigarette und war getrieben vor allem durch die Verkäufe von Feinschnitt und Pfeifentabak (inklusive Wasserpfeifentabak).

    Zugleich lässt der Nettobezug von Steuerzeichen im September einen weiter steigenden Absatz erwarten: Die Summe der Steuerwerte kletterte um insgesamt 4,1 Prozent, wobei die Zigarette 1,7 Prozent ausmachte, Feinschnitt 21,2 Prozent. Schwankend zeigt sich in den ersten drei Quartalen der Absatz von Zigarren und Zigarillos. red

  • „Gefahrenpotenzial beachten“

    BERLIN // Ein Vorstoß der Grünen, die EU-Tabaksteuerrichtlinie schnellstmöglich zu einer Richtlinie für Rauch- und Dampfprodukte weiterzuentwickeln, war kürzlich Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses. DTZ fasst die Ergebnisse zusammen.

    Neue Steuerkategorien
    In ihrem Antrag schreibt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, mit der neuen Richtlinie solle sichergestellt werden, dass auch tabakfreie sowie nikotinhaltige und nikotinfreie Rauch- und Dampferzeugnisse wie Liquids für E-Zigaretten oder künftige Rauch- und Dampfproduktentwicklungen durch Schaffung neuer Steuerkategorien mit einer Steuer jenseits der Umsatzsteuer belegt werden könnten. Außerdem sollten in einer Langzeitstudie die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen neuer Tabak- und Rauchprodukte untersucht werden.

    Wirksame Präventionsinstrumente
    Nach Ansicht der Antragsteller sind die neuen Dampfgeräte nicht harmlos. Tabakerhitzer und E-Zigaretten seien nach dem aktuellen Forschungsstand nicht so schädlich wie Zigaretten, trotzdem sei die gesundheitsschädliche und potenziell krebserregende Wirkung dieser Waren bereits festgestellt worden. Zu den Wirkungen von Steuern heißt es, die Tabaksteuererhöhungen der Vergangenheit hätten gezeigt, dass Steueranpassungen besonders bei den preissensiblen Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu den wirksamsten Präventionsinstrumenten gehörten. Bisher würden die neuartigen Dampfprodukte nicht adäquat besteuert.


    Kritik am Konzept

    Das Aktionsbündnis Nichtrauchen begrüßte in seiner Stellungnahme den Vorstoß der Grünen, wollte aber deren Vorschlag einer differenzierten Besteuerung von herkömmlichen Tabakwaren und Erzeugnissen wie E-Zigaretten und Tabakerhitzern nicht mittragen. Studien deuteten auf gravierende Gesundheitsfolgen auch bei den neuen Produkten hin, hieß es. So enthalte der Dampf krebserregendes Formaldehyd, auch Auswirkungen auf das Lungengewebe und die Fruchtbarkeit zeigten sich in Studien. Daher sollten diese Angebote genauso hoch besteuert werden wie Rauchprodukte.

    DKFZ unterstützt Antrag
    Dagegen unterstützte Professor Ute Mons vom Deutschen Krebsforschungszentrum den differenzierten Ansatz im Antrag der Grünen. Einerseits erzeugten die neuen Erzeugnisse Schadstoffe, andererseits wisse man aber, dass deren Mengen bei all diesen Produkten deutlich niedriger seien als beim Rauchen.

    Der Gefäßchirurg Professor Martin Storck vom Städtischen Klinikum Karlsruhe führte aus, eine steuerliche Gleichbehandlung sei nicht gerecht, denn „eine deutliche Risikoreduktion ist besser als Rauchen“.

    VdeH warnt
    Der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) betonte in seiner Stellungnahme, E-Zigaretten seien nachweislich ein probates Mittel, um das wesentlich gesundheitsschädlichere Tabakrauchen aufzugeben. Der VdeH-Vorsitzende Michal Dobrajc verwies vor dem Ausschuss auf Erfahrungen in anderen Ländern, die zeigten, dass nach der Einführung von Steuern auf E-Zigaretten wieder mehr geraucht werde. So seien in den USA für jedes Fläschchen Flüssigkeit, das weniger verkauft wurde, sechs Packungen Zigaretten mehr verkauft worden.

    Schwarzmarkt im Auge behalten
    Auf einen anderen Aspekt wies Berthold Wigger vom Karlsruher Institut für Technologie hin: Die Besteuerung sollte den Konsumenten Anreize geben, von den schädlichsten zu den am wenigsten schädlichen Produkten zu wechseln. Legal verkaufte Dampfartikel könne man auf ihre Inhaltsstoffe hin kontrollieren. Auf keinen Fall sollte die Besteuerung Anreize geben, auf unkontrollierte Erzeugnisse vom Schwarzmarkt auszuweichen, wie dies in Griechenland geschehen sei.

    Fiskalische Belastung
    Auch Professor Wolf-Dieter Heller vom Institut für Tabakforschung wies auf unerwünschte Folgen hoher fiskalischer Belastungen hin. So habe etwa Italien eine hohe Steuer auf E-Zigaretten eingeführt, worauf deren Verkauf auf nahezu Null zurückgegangen sei. Nachdem die Steuer dann wieder abgeschafft worden sei, sei der Verkauf deutlich gestiegen. In Deutschland hätten massive Steuererhöhungen auf Zigaretten in den Jahren 2002 und 2005 dazu geführt, dass wesentlich mehr Zigaretten im Ausland und auf dem Schwarzmarkt gekauft wurden.

    red

  • Kampf gegen Zigarettenfälscher

    GRÄFELFING // Im Licht der Aushebung einer illegalen Zigarettenfabrik in Kleve unterstreicht Philip Morris Deutschland die Notwendigkeit, auch weiterhin eng mit den Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den illegalen Tabakhandel zu kooperieren.

    Moderne Herstellungsanlage
    Am 18. August wurde im Raum Kleve von der Zollfahndung Essen unter Federführung der Staatsanwaltschaft Kleve eine hochprofessionelle, moderne Herstellungsanlage zur Produktion illegaler Zigaretten ausgehoben. Das Produktionsvolumen der sichergestellten Anlage betrug nach ersten Ermittlungen und Hochrechnungen rund zehn Millionen Stück Zigaretten pro Woche.
    Laut der Gewerkschaft der Polizei beläuft sich der wöchentlich geschätzte Tabaksteuerschaden für den deutschen Fiskus auf zirka 1,5 Millionen Euro.

    Enorme Mengen
    „Die Verfügbarkeit dieser enormen Mengen illegaler Zigaretten auf dem Schwarzmarkt untergräbt nicht nur die Staatseinnahmen, sondern schädigt auch Unternehmen – einschließlich unser eigenes. Außerdem finanzieren die aus dem illegalen Zigarettenhandel erzielten Einnahmen häufig andere Felder der organisierten Kriminalität“, sagt Markus Schütz, Senior Manager Illicit Trade Prevention bei Phillip Morris Deutschland.

    Großer Erfolg
    „Dieser Schlag gegen die Zigarettenfälscher ist ein großer Erfolg. Unser Dank gilt der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zollfahndung“, erklärt Schütz weiter. „Aber wir sind fest davon überzeugt, dass weder die Sicherheitsbehörden noch die Industrie allein dem Problem des illegalen Tabakhandels Herr werden können. Aus diesem Grund sollten wir an einem Strang ziehen und einen engeren Erfahrungs- und Informationsaustausch forcieren, wie Philip Morris es bereits mit Sicherheitsbehörden in anderen EU-Staaten erfolgreich praktiziert“.

    Nachhaltige Erfolge
    Das Vorgehen habe bereits zu nachhaltigen Erfolgen an den EU-Außengrenzen geführt. Hier konnte, laut der jährlichen Untersuchung des illegalen Zigarettenhandels in der EU durch KPMG, in den vergangenen Jahren der Schmuggel deutlich eingedämmt werden. Der jüngste Aufgriff zeige aber, dass die Kriminellen bereit sind ihr Betätigungsfeld zu verlagern. Schütz: „Nun werden innerhalb Deutschlands illegale Waren mit einer nie gekannten kriminellen Energie produziert.“ Es handle sich hierbei um die vierte industrielle Produktionsanlage für illegale Zigaretten, die in Deutschland sichergestellt werden konnte. Letztmalig geschah dies vor 15 Jahren.

    Erhöhte Wachsamkeit
    Eine erhöhte Wachsamkeit und effektivere Aufstellung der Sicherheitsbehörden fordert auch die Gewerkschaft der Polizei Bezirksgruppe Zoll. Deren Vorsitzender Frank Buckenhofer erklärt zu der Festsetzung der illegalen Zigarettenfabrik: „Solche Erfolge des Zollfahndungsdienstes sind immer wieder dem äußerst engagierten Einsatz und Improvisationstalent der hochmotivierten Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsbeamten geschuldet. Sie dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Zoll im Kampf gegen die Kriminalität nicht gut genug aufgestellt ist.

    Bekämpfung der Arbeitsmarkt- und Steuerkriminalität
    Erfolge bei der Schmuggel- und Geldwäschebekämpfung, bei der Bekämpfung der Arbeitsmarkt- und Steuerkriminalität, wozu auch das Aufspüren dieser illegalen Zigarettenfabrik durch das Zollfahndungsamt Essen gehört, sind nicht das Ergebnis tauglicher Behördenstrukturen, sondern bestenfalls der Arbeit eifriger Kolleginnen und Kollegen, die trotz widriger Bedingungen mit voller Hingabe ihren Beruf ausüben. Auf ihrem Rücken spüren sie täglich, dass es an Personal fehlt, an sachlicher Ausstattung, an den nötigen Behördenstrukturen mit tauglichen Melde- und Befehlswegen sowie einer dafür erforderlichen kriminalpolitischen strategischen Ausrichtung des Zolls.“ Deshalb fordert die Gewerkschaft der Polizei seit Jahren, die Vollzugsdienste des Zolls in einer schlagkräftigen Finanzpolizei zu bündeln.

    pnf

  • „Steuerpolitisch bewährt“

    BERLIN // Die Bundesregierung hat keine Pläne, den Verpackungszwang für Tabakwaren in bestimmten Fällen aufzuweichen. Die bestehende Regelung habe sich aus „steuerpolitischen Gründen“ bewährt, schreibt sie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Die Abgeordneten hatten darin den Verpackungszwang insbesondere mit Blick auf die Abgabe von losem Wasserpfeifentabak in Shisha-Bars thematisiert.

    Sicht der Bundesregierung
    Aus Sicht der Bundesregierung dient die Regelung der „Beweiskraftsicherung des Steuerzeichens, mit dem die Tabaksteuer entrichtet wird und das nur auf geschlossene und verkaufsfertige Kleinverkaufsverpackungen angebracht werden darf“.

    Die Bundesregierung stellt zudem klar, dass ein in der Anfrage angeführtes Geschäftsmodell, nach dem nur die Vorbereitung der rauchfertigen Wasserpfeife und deren Verleih an den Endkunden in Rechnung gestellt werden, die Abgabe des Tabaks aber unentgeltlich erfolgt, nicht statthaft ist. Die unentgeltliche Abgabe von Wasserpfeifentabak sei nur als Probe oder zu Werbezwecken gestattet.

    red

  • Einnahmen steigen

    BERLIN // Finanzminister Olaf Scholz kann sich freuen: Bereits den dritten Monat in Folge sind die Einnahmen aus der Tabaksteuer gestiegen.

    1,37 Milliarden Euro im Juli
    Steuerten die Raucher im Mai knapp 1,2 Milliarden Euro und im Juni 1,24 Milliarden Euro zum Staatshaushalt bei, kletterte der Betrag im Juli auf 1,37 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Juli des vergangenen Jahres verzeichnete der Fiskus ein Einnahme-Plus von 26,5 Prozent.

    Zigarette
    Den größten Anteil am Tabaksteuer-Aufkommen hat seit Jahrzehnten die Zigarette. Im Juli 2020 beliefen sich die Einkünfte des Bundesfinanzministeriums bei Deutschlands meistverkaufter Tabak-Art auf 1,16 Milliarden Euro.

    Feinschnitt & Co.
    Feinschnitt steuerte 180,1 Millionen Euro zu den Tabaksteuereinnahmen bei. Für Pfeifentabak, wozu auch Shisha-Tabak zählt, weist das Statistische Bundesamt einen Wert von 23,9 Millionen Euro aus, während es bei Zigarren/Zigarillos 6,1 Millionen Euro waren.

    red

  • Anfrage der Grünen

    BERLIN // Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen thematisiert in einer Kleinen Anfrage die Besteuerung von Roh- und Wasserpfeifentabak.

    „Fragwürdige Regelungen“
    Nach ihrer Ansicht enthalte das Tabaksteuergesetz „fragwürdige Regelungen, die für den Betrieb von Raucher- und Shisha-Bars weder praktikabel noch wirtschaftlich sind“.

    Von der Bundesregierung will die Fraktion unter anderem Auskunft zu Daten rund um Rohtabak. Zudem interessiert sich die Fraktion für die Einschätzung zum Verpackungszwang insbesondere im Zusammenhang mit Wasserpfeifentabak.

    pi

  • Wechselhafte Entwicklung

    BERLIN // Zwei Monate im Plus, vier im Minus – im Vergleich mit der Vorjahresentwicklung sieht die aktuelle Tabaksteuerstatistik fürs erste Halbjahr reichlich durchwachsen aus. Aufgrund der starken Ausschläge liegt 2020 jedoch zurzeit mit knapp 0,6 Prozent höher als 2019. Absolut belaufen sich die Tabaksteuereinnahmen auf 6,483 Milliarden Euro, im Vorjahreszeitraum waren es rund 6,445 Milliarden.

    Betrachtet man die einzelnen Kategorien, so fällt bei der Zigarette vor allem der Januar mit einem Zuwachs um 156,9 Prozent gegenüber dem ersten Monat 2019 auf. Bei Zigarren und Zigarillos dreht nach schwachem Beginn der Absatz immer deutlicher ins Plus – im Juni waren es 53,8 Prozent im Vergleich zu 2019. Bei Feinschnitt fielen nach gutem Jahresstart die Monate Mai und Juni leicht schwächer aus, hier verbuchten die staatlichen Statistiker Rückgänge um 5,1 und 3,4 Prozent. Und bei Pfeifentabak sind in Sachen Steuer enorme Zuwächse zu verbuchen, die auf Monatsbasis bis zu 135,7 Prozent betrugen. Allerdings verfälschen der enthaltene Shisha-Tabak und zunehmend auch die Heet-Sticks für Iqos etwas die Bilanz.

    Mit Blick auf den Netto-Bezug von Steuerzeichen könnte der Juli ebenfalls recht erfreulich ausfallen: Im Juni erwarben die Hersteller Siegel für 1,450 Milliarden Euro und damit fast 35 Prozent mehr als im Juni 2019.
    red

  • Schwacher Monat

    BERLIN // Die Tabaksteuereinnahmen sind im Mai deutlich gesunken, Insgesamt nahm der Fiskus knapp 1,2 Milliarden Euro ein, davon entfielen gut 1,0 Milliarden auf Zigaretten. Im Vergleich zum Vorjahr war das ein Gesamtminus von 10,0 Prozent; auf Zigaretten entfiel ein Rückgang um 11,4 Prozent. Auch Feinschnitt verlor.

    Starker Januar
    Nach einem sehr starken Januar und einem erfreulichen April liegt das gesamte Tabaksteueraufkommen für die ersten fünf Monate des Jahres derzeit um fast 1,4 Prozent höher als 2019. Ein Grund für die relativ schwachen Einnahmen des Staates im Mai könnten Vorzieh-Effekte der Konsumenten im Haupt-Corona-Monat April gewesen sein. Damals hatten alle Kategorien zugelegt, was zu einer Steigerung um 21,5 Prozent geführt hatte.

    Auch der Nettobezug von Steuerzeichen war rückläufig: im April um 8,6, im Mai um 7,6 Prozent. Besonders auffällig sind die – gegenläufigen – Bewegungen beim Pfeifentabak (plus 73,4 Prozent nach 22,5 Prozent) und bei Zigarren / Zigarillos (minus 34,5 Prozent nach plus 50,9 Prozent).

    pi

  • Lockdown für Mehrwertsteuer

    BERLIN // 130 Milliarden Euro will die Bundesregierung ausgeben, um die deutsche Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen. DTZ geht der Frage nach, wie insbesondere die Mehrwertsteuersenkung sich auf den Fachhandel auswirkt.

    Binnennachfrage
    Die Aussage ist klar: Die Regierung möchte „die Konjunktur stärken und die Wirtschaftskraft Deutschlands entfesseln“. Dabei soll unter anderem der Mehrwertsteuersatz vom 1. Juli bis zum 31. Dezember von 19 auf 16 beziehungsweise von sieben auf fünf Prozent reduziert werden. Diese „Stärkung der Binnennachfrage“ lässt Berlin sich 20 Milliarden Euro kosten.

    Positiv sieht denn auch der Handelsverband Deutschland (HDE) das Maßnahmenbündel: „Es werden wichtige Konjunkturimpulse gesetzt, die auch den Handel wieder in Schwung bringen können“, sagt Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Zudem wirke eine reduzierte Mehrwertsteuer in diesem Umfeld tendenziell preissenkend.

    Förderpotenzial
    Das Förderpotenzial ist denn auch wenig umstritten. Allerdings stellen sich Beobachter die Frage, ob der Steuernachlass tatsächlich beim Konsumenten ankommt und wie das schnelle Umstellen funktionieren soll. Denn für den Handel stellt eine Umpreisung für alle Artikel einen immensen Mehraufwand dar.

    Nebensortimente
    Noch deutlicher wird die Situation mit Blick auf Nebensortimente wie Presse und Buch. Für sie muss der Händler den Umsatzsteuersatz zahlen, der beim Versandbeginn gilt. Für ein Buch, das am 30. Juni das Logistikzentrum verlässt, ist somit der alte Steuersatz fällig, einen Tag später der reduzierte Satz.

    Neue Berechnung
    Spannend wird es im Laden, denn, erläutert Ralf Klein von der Essener Steuerberatungsgesellschaft FRTG: „In Deutschland gilt die Buchpreisbindung für den Brutto-, also den Ladenpreis. Der Bruttobetrag muss neu berechnet werden, auch wenn der Einkauf zum alten Steuersatz erfolgte.“ Bleibt die Frage, ob der Handel ein Buch, das bislang 19,90 Euro gekostet hat, tatsächlich für dann 19,53 Euro verkauft. Schließlich unterliegen Bücher, Zeitungen und Zeitschriften der Preisbindung. Damit darf der aufgedruckte Preis nicht unterschritten werden – eigentlich. Es drohen zudem Abmahnungen. Den praktikablen Weg, auf großen Schildern auf die temporär ermäßigten Steuersätze hinzuweisen, verbietet zudem die Preisangabenverordnung. Die Möglichkeit, einfach die alten Preise zu kassieren und die gesparte Mehrwertsteuer im Handel zu behalten, verbietet sich aufgrund drohender Imageschäden.

    Tabakfachhandel
    Einfacher haben es reine Tabakwarenhändler, denn im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz heißt es: „Für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember gilt für Zwecke der Berechnung der Mindeststeuer (…) weiter der zum 1. Januar 2020 gültige Steuersatz von 19 Prozent.“ Der Grund: „Eine Änderung der Mindeststeuerberechnung hätte umfassende Auswirkungen auf den gesamten Tabaksteuertarif und zwangsläufig den Druck und die Bestellung neuer Steuerzeichen, die Vernichtung von alten Steuerzeichen und bereits mit alten Steuerzeichen versehenen Tabakwaren sowie gegebenenfalls den Rückruf bereits im Handel befindlicher Ware zur Folge.

    Insgesamt bleibt jedoch das Problem, dass die Umstellung aufgrund der kurzen Frist in einer juristischen Grauzone erfolgen muss.

    max