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  • Niko Liquids und Juul einigen sich

    ESSEN / HAMBURG // Die beiden E-Zigaretten-Unternehmen Juul Labs Germany und Niko Liquids haben ihre juristischen Auseinandersetzungen beigelegt. Das geht aus einer gemeinsamen Presseerklärung hervor, die die Firmen vor wenigen Tagen verschickten.

    In den Streitigkeiten ging es unter anderem um fehlerhafte Kennzeichnungen von Produkten, die unterlassene Anmeldung von Liquids für den deutschen Markt sowie nicht zutreffende Nikotinstärken. Nach DTZ-Informationen hatten sich die Streithähne seit September gegenseitig mit Unterlassungsverfügungen überzogen.

    In der aktuellen Pressemitteilung heißt es: „Juul Labs Germany und die Niko-Liquids-Gruppe geben bekannt, dass sie eine außergerichtliche Einigung zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten zwischen ihren Unternehmen erzielt haben.“ Die Einigung sehe unter anderem vor, dass alle wechselseitigen Rechtsstreitigkeiten mit sofortiger Wirkung beigelegt und alle anstehenden Gerichtstermine aufgehoben werden.

    Nach DTZ-Informationen standen noch zwei Verhandlungstermine an, die nun jedoch hinfällig geworden sind. Ob und in welcher Höhe ein finanzieller Ausgleich gezahlt wurde, teilten die betroffenen Unternehmen nicht mit.

    Niko will Juul listen
    Für den Handel sei entscheidend, dass Juul Labs ab sofort wieder seine derzeitigen Pods in den Markt ausliefern könne, da das Verkaufsverbot für diese Kapseln mit sofortiger Wirkung aufgehoben sei, heißt es in der Mitteilung. Überraschende Ergänzung: Die Juul-Produkte werden außerdem ab Januar 2020 in den Shops von Niko Liquids gelistet.

    Dass die Unternehmen alle Streitigkeiten beigelegt haben, wird auch aus der Formulierung deutlich, dass Juul Labs und die Niko-Liquids-Gruppe darüber hinaus vereinbart haben, künftig partnerschaftlich zusammenzuarbeiten.

    In einer gemeinsamen Stellungnahme kommentierten Markus Kramer, Geschäftsführer von Juul Labs Deutschland, und Stephan Endler, Gründer der Niko-Liquids-Gruppe, die Einigung mit den Worten: „Wir freuen uns, dass wir die juristischen Auseinandersetzungen zwischen unseren beiden Unternehmen nun ein-vernehmlich beilegen konnten. Wir können uns jetzt wieder mit ganzer Kraft darauf konzentrieren, erwachsenen Rauchern eine Umstiegsoption zu bieten – ganz im Sinne unserer Mission, das Leben der weltweit einen Milliarde erwachsenen Raucher zu verbessern.“

    Die Auseinandersetzungen, die öffentlichkeitswirksam ihren Ausgangspunkt auf der InterTabac 2019 hatten, trafen die Beteiligten ebenso wie die gesamte Branche zu einem äußerst unglücklichen Zeitpunkt. Neben dem zunehmend diskutierten Werbeverbot auch für E-Zigaretten verunsicherten Meldungen über Erkrankungen und Todesfälle in Folge des Konsums von E-Zigaretten die Verbraucher. Nur sehr langsam setzte sich die Erkenntnis durch, dass die Ursache dieser Erkrankungen in gepanschten, illegalen Liquids lag.


    Umsatz eingebrochen

    Die Branche klagt über massive Umsatzeinbrüche: Einzelne Vape-Shops verkauften bis zu 80 Prozent weniger. Beobachter erwarten denn auch eine deutliche Bereinigung – sowohl im Handel als auch bei den Herstellern. Betroffen waren vor allem offene Systeme. Auch das Argument der Lebensverbesserung für Nikotinnutzer zog nicht mehr: Raucher stiegen praktisch gar nicht mehr um.

    pi / max

    (DTZ 50/19)

  • Werbung auf dem Auto

    BRAKE // Fahrzeugwerbung ist ein anerkanntes Marketing‧instrument. Doch unter Tabakwarenhändlern besteht hier wohl noch Luft nach oben. Nicht allzu häufig sieht man nämlich im Straßenbild Kfz aus der Branche, die als fahrende Visitenkarte genutzt werden. Wer sich näher mit Reklame auf dem Fahrzeug befassen möchte, sollte allerdings einiges berücksichtigen. DTZ klärt auf.

    Wir haben zu diesem Thema mit Experten aus der Branche gesprochen. Einer von ihnen ist Helmut Kammerer aus dem hessischen Marburg. Er ist als Unternehmensberater auf mittelständische Firmen spezialisiert und hat sich auch als Kolumnist und Buchautor einen Namen gemacht. „Das Design und die Botschaft“, erläutert Kammerer im Hinblick auf Fahrzeugbeschriftung, „müssen sich konsequent in das Gesamtkonzept einfügen, mit dem das Unternehmen für sich wirbt und sich präsentiert. Es darf da keine Brüche geben.“ Zum einen seien die Wiedererkennung und Identifikation erforderlich. Zum anderen müsse sich die Werbebotschaft durch Originalität und Kreativität von Mitbewerbern abheben. „Die Werbebotschaft sollte zielgruppengerecht und verständlich vermittelt werden“, rät der Experte. Von Provokationen wie zum Beispiel sexistischen Sprüchen oder Bildern leicht bekleideter Damen, mit denen Aufmerksamkeit erregt werden kann, rät der Unternehmensberater jedoch ab. Seine Überzeugung: „Solche Werbung kann Unternehmern leicht auf die Füße fallen – insbesondere, wenn Beschwerden möglicherweise zu öffentlichen Rügen durch den Deutschen Werberat führen sollten oder im Internet einen Shitstorm zum Toben bringen.“

    Professionelle Unterstützung
    Ohne professionelle Unterstützung geht es kaum. Mit der Warnung vor dem (plumpen) Auffallen um jeden Preis rennt Helmut Kammerer bei Julia Busse offene Türen ein. Die Geschäftsführerin und Sprecherin des Deutschen Werberates weiß: „Nur positive Aufmerksamkeit kann sich auch positiv auf das Unternehmen auswirken.“ Außerdem: Der Deutsche Werberat ist nicht zimperlich, wenn es darum geht, sexistische Werbung ins Visier zu nehmen. So verbieten die „Verhaltensregeln des Deutschen Werberates gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen“ in Ziffer 5 bereits jetzt, „Personen auf ihre Sexualität (zu) reduzieren oder ihre sexuelle Verfügbarkeit nahe(zu)legen“. Ziffer 4 verbietet den Eindruck, „Personen seien käuflich zu erwerben oder mit Objekten gleichzusetzen“. Vor jede Fahrzeugwerbung sollten genaue Überlegungen des Fachhändlers geschaltet sein. Er muss sich genau überlegen, welche Botschaft er kommunizieren will. Und er sollte bedenken: Ohne professionelle Unterstützung lässt sich eine wirksame Fahrzeugbeschriftung relativ schwierig realisieren. Deshalb münden die Überlegungen des Fachhändlers in vielen Fällen in den Entwurf eines Grafikers. Dieser bringt sich normalerweise mit eigenen Vorstellungen ein, greift dabei auf seine beruflichen Erfahrungen zurück.

    Fläche sinnvoll nutzen
    Den Entwurf des Grafikers setzt dann meist ein Werbetechniker um und sorgt für das Anbringen am Fahrzeug. Eine Herausforderung ist, dass die zur Verfügung stehende Fläche sinnvoll aufgeteilt werden muss. Dabei spielen auch bauliche Besonderheiten des Fahrzeuges oder Störelemente wie Türkanten und Zierleisten eine Rolle. Die Fenster bleiben entweder frei, oder sie werden vollflächig mit zertifizierter Lochrasterfolie beklebt. Hierbei liegen die Tücken im Detail. Ein Beispiel: Oft sind die Adresse und die Telefonnummer in Verbindung mit dem Firmennamen auf Firmenfahrzeugen zu sehen. Aber: Wie viele potenzielle Kunden können sich diese Angaben tatsächlich merken, wenn sie dem Fahrzeug für kurze Zeit im Straßenverkehr begegnen? Laura Dopp meint: „Naheliegender als die gesamte Anschrift ist das Nennen der Stadt beziehungsweise des Ortes sowie ein Verweis auf die Webseite – insbesondere, wenn diese so prägnant benannt wurde, dass sie sich leicht merken lässt.“ Dopp leitet im niedersächsischen Oldenburg eine Werbeagentur, ist ausgebildete Mediengestalterin. Sie empfiehlt: „Soziale Medien wie Facebook oder ein eigener Blog sollten nur erwähnt werden, wenn sie tatsächlich gepflegt werden und kein Nischendasein führen.“

    Wo genau sollten die Kontaktdaten angebracht werden? Im Schmutzbereich, also den bodennahen Flächen des Fahrzeugs, sind sie auf jeden Fall falsch aufgehoben. Dopp hat noch mehr Praxistipps parat: „Empfehlenswert sind auffallende Fotos oder Grafiken, damit das Fahrzeug zum echten Eyecatcher wird.“


    Firmenlogos, -farben und -schriften
    Nach Ansicht der Oldenburgerin sollten Unternehmer bei der Beklebung idealerweise auf das Verwenden des Firmenlogos sowie der Firmenfarben und Firmenschriften achten. Auf diese Weise entstehe ein „echter Wiedererkennungswert“. Die Werbeagentur-Chefin bedauert: „Leider vergessen viele Unternehmer bei der Beklebung tatsächlich, dass sie ein schickes und teures Logo haben – und lassen sich die Beklebung dann beispielsweise in einer Arial-Schrift in schwarz erstellen.“ Verspielte oder geschwungene Schriften sollten eher zurückhaltend verwendet, die Lesbarkeit stets als entscheidendes Kriterium im Blick bleiben. Vor der endgültigen Beklebung ist ein Referenzdruck ratsam.

    Die Materialwahl ist neben der Flächenaufteilung und den inhaltlichen Aspekten ein herausragender Punkt. Bärbel Baumgart, Inhaberin einer in Norddeutschland aktiven Werbeagentur, betont: „Vor der Entscheidung für die richtige Beklebung müssen die Dauer und Art des Einsatzes bekannt sein.“ Wenn ein Unternehmen auf wechselnde Angebote aufmerksam machen möchte, eignen sich vor allem Freiflächen auf dem Fahrzeug oder leicht lösbare Folien.

    „Von Anfang an“, empfiehlt die Marketingexpertin, „sollte die Möglichkeit der Entfernung ein Thema sein – erst recht bei Leasing-Fahrzeugen“. Folienwerbung benötige eine behutsame Pflege ohne aggressive Reinigungsmittel, so Bärbel Baumgart. Ein Schutzlaminat habe sich vor allem bei Digitaldrucken bewährt, weil es die Drucke vor Farbabrieb und UV-Strahlen schütze. Sogar die Reinigung mit einem Hochdruckreiniger sei bei einem Schutzlaminat möglich.

    tk

    (DTZ 49/19)

  • „Geld-Spiele für Minderjährige sind uns ein Dorn im Auge“

    MÜNSTER // Für Westlotto steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen ganz oben. Im Interview erläutert Axel Weber, Leiter Responsible Gaming des staatliche Lotterieanbieters, weshalb Westlotto ein Verbot von Geld-Glücksspielen für Kinder fordert.

    Warum äußert sich Westlotto zu dem Thema Spiele-Apps?
    Axel Weber: Westlotto legt als staatlicher Lotterieanbieter Wert auf umfassenden Kinder- und Jugendschutz. Dieser ist im Bereich des Glücksspiels besonders wichtig, da der Konsum von Glücksspielen in jungen Jahren das Risiko eines späteren Suchtverhaltens erhöht. Es gehört zu unserem Selbstverständnis, diesem Risiko entgegenzuwirken.

    Was ist die Kritik an Geld-Glücksspiel für Kinder?
    Weber: Wir sind der Auffassung, dass Glücksspiel oder glücksspielähnliche Produkte nicht für Kinder und Jugendliche geeignet sind. Diese Auffassung wird durch die Wissenschaft gestützt. Wir kritisieren, dass Coin Master und andere ähnliche Spiele, dies ignorieren und junge Menschen so bedenkenlos unnötigen Gefahren ausgesetzt werden können: der Gefahr der Verschuldung und der Entwicklung eines Suchtverhaltens.

    Was tut Westlotto, um Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Glücksspiels zu schützen?
    Weber: Von unserem Glücksspielangebot sind Menschen unter 18 Jahren ausgeschlossen. Das stellen wir durch Schulungen von Mitarbeitern und Partnern sowie regelmäßige Testkäufe sicher. Auch beim Spielen im Internet sorgen wir durch Identifizierungs- und Authentifizierungsmaßnahmen dafür, dass Minderjährige nicht teilnehmen können. Außerdem setzen wir auf Prävention und engagieren uns für Aufklärung an Schulen. Westlotto unterstützt die sogenannten „Smart Camps“. Hier werden Schüler von Experten wie professionellen Trainern oder Sportlern aus der E-Sport-Szene, Youtubern und Instagramern geschult.

    Warum steht Coin Master in der Kritik?
    Weber: Bei Coin Master werden aktiv kostenpflichtige In-App-Käufe beworben, durch die Kinder und Jugendliche leicht in die Schuldenfalle tappen können. Außerdem werden Kinder und Jugendliche, ohne die nötige Reife zu haben, systematisch an das Thema Glücksspiel herangeführt.

    Woher könnte mein Kind Coin Master überhaupt kennen?
    Weber: Viele beliebte Youtuber und andere sogenannte Influencer in den sozialen Medien machen Werbung für Coin Master, zum Beispiel Pietro Lombardi, Simon Desue, die PrankBros und Bibi mit „Bibis Beauty Palace“. Also Personen, die sich eindeutig an eine sehr junge Zielgruppe wenden. Dieter Bohlen und Daniela Katzenberger sind weitere Prominente, die für das Spiel werben.

    Ist Glücksspiel nicht für Kinder und Jugendliche verboten?
    Weber: Ja, aber bei Coin Master handelt es sich nur um sogenanntes „simuliertes Glücksspiel“, da es keine Geldgewinnmöglichkeit gibt und der Ausgang des Spiels von einem Algorithmus bestimmt wird. „Simuliertes Glücksspiel“ ist für Kinder und Jugendliche nicht verboten – unserer Meinung nach eine bedenkliche Lücke im Jugendschutzgesetz.

    Wo wird Coin Master angeboten?
    Weber: Im App Store von Apple und im Google-Play-Store.


    Was kann ich tun, wenn mein Kind Coin Master oder andere jugendgefährdende Spiele spielt?

    Weber: Information und Aufklärung bieten die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter bzga.de oder auch die Webseite jugendschutz.de.

    Wer steckt hinter Coin Master, und wie erfolgreich ist die Firma?
    Weber: Ein Unternehmen namens Moon Active. An ihm sind Manager beteiligt, die bereits führende Funktionen bei großen Firmen der verbotenen Online-Glücksspielbranche hatten, zum Beispiel bei Bwin. Coin Master macht zirka 280 Millionen US-Dollar Umsatz. Das Spiel wurde bereits millionenfach auf Smartphones heruntergeladen und liegt im Google Play Store auf Platz 1 der erfolgreichsten Apps.

    Gibt es noch weitere Spiele, die ähnlich funktionieren?
    Weber: Ja, zum Beispiel Coin Kings, Coin Trip oder Coin Hunter.

    pnf

    (DTZ 49/19)

  • Westlotto nimmt den Schutz von Kindern und Jugendlichen ernst

    MÜNSTER // Als erste deutsche Glücksspielgesellschaft fordert Westlotto ein Verbot des Geld-Glücksspiels „Coin Master“ für Kinder und Jugendliche. Der aktuelle Fall um das Spiel zeigt: Jeden Tag sind Kinder und Jugendliche mit ihrem Smartphone einer Gefahr ausgesetzt. Denn mit diesen Spiele-Apps werden Millionengeschäfte durch In-App-Käufe erwirtschaftet und Minderjährige systematisch an das Glücksspiel unter Geldeinsatz herangeführt.

    Als staatlicher Lotterieveranstalter legt Westlotto höchsten Wert auf Verbraucherschutz. „Besonders der Schutz von Kindern und Jugendlichen liegt uns am Herzen. Denn Glücksspiel in jungen Jahren birgt die Gefahr, dass der Spaß am Spiel später zur Sucht wird“, heißt es bei Westlotto in Münster.

    Doch viele Anbieter von Online-Spielen scheine dies nicht zu interessieren: Es fänden sich immer mehr Angebote im Netz, die kindgerecht wirkten, die Spielfreude aber in die falsche Richtung lenkten. Aktuelles Beispiel: „Coin Master“, erhältlich ohne Altersbeschränkung – ein Online-Spiel, das einfach als App aufs Smartphone geladen werden kann.


    Bunte Welt für Kinder und Jugendliche

    Kindern und Jugendlichen bietet sich eine bunte Welt: Ein virtuelles Dorf, das von lustigen Figuren bevölkert ist. Doch was harmlos scheint, ist in Wirklichkeit ein knallhartes Geschäft mit minderjährigen Spielern. Um das Dorf zu erhalten, benötigen die Spieler sogenannte „Coins“, die erspielt beziehungsweise gekauft werden müssen – mit echtem Geld. 119,99 Euro ist der Höchstbetrag pro Transaktion. „Schnell können hier Tausende von Euro verpulvert werden“, warnt Westlotto und teilt weiter mit: „Angebote wie Coin Master alarmieren uns, denn für Kinder und Jugendliche sind sie völlig ungeeignet. Westlotto schließt sich daher als erster staatlicher Lotterieveranstalter der Forderung nach Indizierung des Spiels an. Entsprechende Anträge wurden bereits bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien gestellt. Diese unterstützen wir.“

    Auch bei Jugendlichen beliebte Promis wie Pietro Lombardi, Dieter Bohlen oder Influencerin Bianca Claßen von „Bibis Beauty Palace“ werben für diese App. Westlotto fordert, diese Geld-Glücksspiel-für-Kinder-Werbung sofort zu beenden.

    Axel Weber, Leiter für verantwortungsvolles Glücksspiel bei Westlotto, erklärt: „Glücksspiel oder glücksspielähnliche Produkte sind nicht für Kinder und Jugendliche geeignet. Diese Auffassung wird durch die Wissenschaft gestützt. Es gehört zu unserem Selbstverständnis, diesem Risiko entgegenzuwirken, denn als staatlicher Lotterieanbieter fühlen wir uns der gesellschaftlichen Verantwortung verpflichtet.“

    Prävention in den Schulen
    Doch Verbote allein schaffen noch keinen wirksamen Schutz. Zusätzlich ist Prävention notwendig. Daher engagiert sich das staatliche Glücksspielunternehmen für Aufklärung an Schulen und unterstützt die sogenannten „Smart Camps“. Hier werden Schüler von Experten wie professionellen Trainern, Sportlern aus der E-Sport-Szene, Youtubern und Instagramern geschult. Sie lernen, jetzt und in Zukunft verantwortungsvoll mit digitalen Angeboten umzugehen – ohne erhobenen Zeigefinger oder Verbote.

    „Auf diese Weise wollen wir unserer Verantwortung gerecht werden und dafür sorgen, dass die junge Generation sich bewusst entscheiden kann, welche Online-Angebote sie nutzt und von welchen sie die Finger lässt. Denn nur so können wir erhalten, worauf es uns ankommt: den unbeschwerten und sicheren Spaß am Spiel“, so Axel Weber. Im Interview erläutert er, weshalb Westlotto Coin Master und ähnliche Geld-Spiele ablehnt.

    vi

    (DTZ 49/19)

  • Wissenschaftler rügen Medien

    LONDON // Der „E-Cigarette Summit 2019“, der vor kurzem in der Royal Society in London stattfand, war die zweite E-Zigaretten-Konferenz innerhalb einer Woche in der britischen Hauptstadt. Der Gipfel ist eine der angesehensten Veranstaltungen für E-Zigaretten und Nikotin-Technologie weltweit. DTZ ist vor Ort auf Spurensuche gegangen.

    Der Andrang war groß. Innerhalb kürzester Zeit war die Veranstaltung ausgebucht. Neben namhaften Vertretern aus Wissenschaft und Forschung waren auch knapp 100 internationale Pressevertreter anwesend.

    Eines der Hauptthemen der Podiumsdiskussionen war die Darstellung der Gesundheitsrisiken durch E-Zigaretten in den Medien. Entsprechend eröffnete Ann McNeill, Professorin für Tabaksucht am King‘s College in London, mit dem Plädoyer für „Fakten statt Fiktion“ die Konferenz.

    Professor John Britton, Direktor des britischen Zentrums für Tabak- und Alkoholstudien, appellierte in seinem Vortrag über „Vaping and Lung Disease“ leidenschaftlich an die Medienvertreter, auch an die Konsequenzen ihres Handelns zu denken: „Es wäre schön, wenn unsere Medienkollegen daran denken würden, dass ihre Beiträge dazu führen können, dass Menschen wieder anfangen zu rauchen und sie daran sterben können“, erklärte er in Bezug auf die Krankheitsfälle in den USA, die in Verbindung mit gepantschtem THC-Öl stehen.

    Bekenntnis zur E-Zigarette
    Das vielleicht Auffälligste am Gipfel war das offene Bekenntnis der Teilnehmer zur E-Zigarette. Damit war aber die Sorge verbunden, dass die bereits erzielten Fortschritte durch die irreführende Berichterstattung in den Medien rückgängig gemacht werden könnten.

    Tim Phillips vom unabhängigen Marktforschungsunternehmen ECigIntelligence untersuchte die Reaktion des E-Zigarettenmarkts auf die „Krise“. In seinem Vortrag schließt er ein Wachstum für den globalen Markt zwischen 2019 und 2020 aus. Für die USA rechnet Phillips sogar mit einem Rückgang um 40 Prozent, anstelle des ursprünglich erwarteten Anstiegs um 20 Prozent im kommenden Jahr. „Ich denke, die Krise ist wirklich ein Wendepunkt für die Branche“, sagte er. Dies habe enorme Auswirkungen auf den Markt insgesamt, nicht nur in den USA, sondern auf die Branche weltweit.

    Verhältnismäßigkeit beachten
    Cliff Douglas, Direktor des Zentrums für Tabakkontrolle der American Cancer Society, erklärte: „Die Beiträge über eine sogenannte Jugend-Vaping-Epidemie in den USA, in Verbindung mit den Todesfällen durch gepantschte THC-Liquids mit Vitamin E-Acetat, hat landesweit Angst erzeugt, und viele ehemalige Raucher wieder zur Zigarette greifen lassen.“ Dabei sei es gleichgültig, dass Juul und ähnliche Produkte nicht davon betroffen seien, so Douglas. Die alarmierenden Schlagzeilen bringen die E-Zigarette damit in Verbindung und verunsichern die breite Masse der Konsumenten. Auf diese Weise verliere die E-Zigarette ihre Bedeutung als Alternative zur Tabakzigarette in der öffentlichen Diskussion. „Wir müssen ein gewisses Maß an Verhältnismäßigkeit wahren“, betonte Douglas.

    Zum Thema „Wissenschaft, Sicherheit und Gesundheitsschutz“ beteiligten sich Wissenschaftler wie Robert West, Peter Hajek, Konstantinos Farsalinos und John Britton an der Podiumsdiskussion. Britton etwa wies darauf hin, dass der Gebrauch von E-Zigaretten zwar das Risiko für einige Arten von Lungenerkrankungen geringfügig erhöhen könne, solche Fälle jedoch selten seien und das Risiko „viel geringer ist als beim Tabakrauchen“. Robert West erklärte, dass „die Forschung im Bereich der E-Zigarette erhebliche Schwächen in der Durchführung von Laborstudien und klinischen Studien aufweist“, und dass die Wissenschaftler häufig dem Druck ausgesetzt waren, „bestimmte Ergebnisse zu liefern“. Und obwohl die Vorteile der E-Zigaretten allgemein bekannt seien, gebe es Aufklärungsbedarf. Die Industrie müsse ihre Hausaufgaben machen, forderte Deborah Arnott, Geschäftsführerin des britischen Bündnis Action on Smoking and Health (ASH). Sie appellierte an die Branche, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.

    Sophie Jean

    (DTZ 49/19)

  • Mehr Diskussionen

    BERLIN // In Sachen Totalwerbeverbot für Tabakwaren und E-Zigaretten kommt die CDU / CSU-Fraktion nicht so recht voran. Erst hatten einige Parlamentarier gefordert, die für den 25. November vorgesehene Abstimmung über den Vorschlag zu vertagen (DTZ berichtete); tatsächlich soll das Thema jetzt voraussichtlich am 10. Dezember behandelt werden.

    Gleichzeitig ist wohl der wirtschaftspolitische Flügel mit dem Vorgehen der Initiatoren und mit einigen Inhalten nicht einverstanden. Beobachter gehen davon aus, dass es zwar weiteren Diskussionsbedarf gibt, das Positionspapier aber – eventuell mit leichten Anpassungen – freigegeben wird. Das Gesetz könnte Anfang 2020 verabschiedet werden.

    red

    (DTZ 49/19)

  • „Viele Fehlinformationen“

    LONDON // Seit kurzem hat das amerikanische E-Zigaretten-Unternehmen Juul einen Medizinischen Direktor. Auf dem jüngsten „E-Cigarette Summit“ in London haben Marc Reisner, Chefredakteur von DTZ, und Sophie Jean, Korrespondentin in London, Mark Rubinstein getroffen, um über jugendliche Dampfer, Lungenerkrankungen und die Aussichten für sein Unternehmen zu sprechen.

    Doktor Rubinstein, was haben Sie bisher gemacht?
    Mark Rubinstein: Ich bin Mediziner und war bis zu meinem Eintritt bei Juul Labs praktizierender Arzt. Mein Schwerpunkt liegt in der Gesundheitsprävention bei Teenagern. Und mein Ziel ist es, zu verhindern, dass Jugendliche mit dem Rauchen anfangen.

    Und wie sind Sie zu Juul gekommen?
    Rubinstein: Ich bin zu Juul gekommen, um dort über Nikotinsucht zu recherchieren. Viele meiner Kollegen an der Uni haben das Potenzial der E-Zigarette gesehen, waren aber zugleich frustriert über die Fehlinformationen, die auch von unserer Universität kamen. Es gab eine klare Trennung zwischen Pros und Antis. Ich wollte helfen, aufklären, vermitteln.

    Das ist auch notwendig. In den USA gab es schlimme Fälle von Lungenerkrankungen, die offenbar durch Vitamin-E-Acetat verursacht wurden …
    Rubinstein: Lassen Sie mich zunächst klarstellen, dass Juul kein Cannabis, kein Cannabisöl oder THC-Produkte verkauft, so dass es hier keinen unmittelbaren Zusammenhang zu unseren Produkten gibt.


    Okay, aber warum ist dieses Acetat so gefährlich?

    Rubinstein: Weil laut CDC …

    … das ist eine amerikanische Gesundheitsbehörde …
    Rubinstein: … das Öl aus dem Vitamin E-Acetat offenbar die Lunge reizt und Ablagerungen in der Lunge hinterlässt. Das wiederum kann eine sogenannte lipoide Pneumonie verursachen – eine Entzündung der Lunge.

    Können Verbraucher gefährliche Flüssigkeiten erkennen?
    Rubinstein: Eine gute Frage. Aber ich fürchte: leider nicht. Vitamin-E-Acetat hat ziemlich genau die gleiche Farbe und Viskosität wie THC-Öl. Wenn Sie also eine gepantschte THC-Patrone hochhalten und schütteln, sieht der Inhalt genauso aus wie reines THC.

    Das THC-Öl wurde gestreckt?
    Rubinstein: Genau. Es ist wie zu den Hochzeiten des Kokains, als die Leute den Stoff mit Talkumpuder verschnitten, um ihre Gewinne zu maximieren. Das machen diese Kriminellen auch mit illegalem THC. Die CDC empfiehlt daher auch, THC-Öl nur in Apotheken zu kaufen.

    Die US-Gesundheitsbehörde FDA teilte bereits am 5. September mit, dass die Krankheit mit einem Vitamin E-Acetat in Verbindung gebracht werden könne. Glauben Sie, dass die Behörde Fehler begangen hat, als sie die Öffentlichkeit nicht früher warnte?
    Rubinstein: Ich denke, jeder in den Staaten ist ein wenig ratlos darüber, warum es so lange gedauert hat, bis man zur Wurzel dieses Problems gelangt ist. Wenn die betroffenen jungen Männer früher zugegeben hätten, dass sie Cannabis-Produkte konsumiert haben, hätte man da schneller sein können.


    Sie sprechen immer von jungen Männern …

    Rubinstein: Ja, denn es waren fast nur junge Männer. Die Zahlen und das Alter stimmen mit den Daten von Cannabis-Konsumenten überein und unterscheiden sich von denen von E-Zigaretten-Nutzern. E-Zigaretten werden fast zu gleichen Teilen von Männern und Frauen gedampft.

    Dieses Problem hat den gesamten Markt getroffen. Wird er sich erholen?
    Rubinstein: Wir hoffen es. Viele Menschen sind irritiert, weil immer von Cannabis- oder E-Zigaretten die Rede ist. Diese scheinbare Verbindung macht den Leuten Angst.

    Ist es ein Problem, dass von E-Zigaretten gesprochen wird, statt etwa von ENDS?
    Rubinstein: Eine solche Umbenennung wäre sinnvoll. Bei ENDS handelt es sich um elektronische Geräte zur Nikotinabgabe, Tabakerhitzer werden also auch erfasst.

    Dabei steht ENDS für Electronic Nicotine Delivery Systems.
    Rubinstein: Genau.

    In Deutschland verzeichnen die Fachgeschäfte Umsatzeinbrüche um bis zu 80 Prozent. Wie sieht es in den USA aus?
    Rubinstein: Da gibt es Sorgen vor allem bei den Anbietern offener Systeme, weil diese leicht manipuliert werden können. Auch bei Patronen gibt es keine absolute Sicherheit. Aber auch aus wirtschaftlichen Gründen ist das Befüllen von Pods mit THC-Öl nicht sinnvoll. Das gibt es praktisch nicht.

    Gibt es Ihrer Meinung nach Länder, die der E-Zigarette besonders offen gegenüberstehen?
    Rubinstein: Großbritannien ist sicher das freundlichste Land in Bezug auf E-Zigaretten und Schadensminderung im Allgemeinen. Für mich ist es interessant, dass E-Zigaretten unter Ärzten ein so heißes Thema geworden sind. In mancher Hinsicht ähnelt die Situation der bei Impfstoffen, die oft umstritten sind. Ich bin jedoch der Ansicht, dass alle Ärzte Impfstoffen positiv gegenüberstehen.

    Muss man Ärzte besser über die relativen Risiken von E-Zigaretten im Vergleich zum Rauchen aufklären?
    Rubinstein: Das ist eine schwierige Frage. Je mehr Untersuchungen belegen, dass E-Zigaretten Erwachsenen den Übergang von Tabakzigaretten erleichtern, dass E-Zigaretten einen weitaus geringeren Gehalt an giftigen Dämpfen aufweisen als Zigaretten und dass E-Zigaretten nicht mit den Lungenerkrankungen zusammenhängen, desto größer wird auch die Akzeptanz unter Medizinern sein.

    Noch aber ist Nikotin das Thema vieler Mediziner?
    Rubinstein: Ja, und es gibt viele Fehlinformationen, etwa, dass Nikotin Krebs verursacht oder der Schuldige an vielen Krankheiten ist – und nicht die Nebenstoffe der Tabakverbrennung.

    Wie gefährlich ist denn Nikotin in E-Zigaretten?
    Rubinstein: Ich würde niemals sagen, dass es sicher ist, und es ist definitiv für Jugendliche nicht sicher. Leider experimentieren Jugendliche, wir wissen das, mit allen möglichen Dingen. Sehen Sie: Ich habe in einer Klinik für Teenager gearbeitet, und wir hätten dicht machen können, würden Jugendliche nicht experimentieren, denn wir hätten keine Fälle von sexuell übertragbaren Krankheiten, ungewollten Schwangerschaften und so fort. Aber im Ernst: Ich möchte nicht, dass Jugendliche Nikotin konsumieren. Aber für erwachsene Raucher ist das Nikotin ohne die schädlichen Bestandteile der Verbrennung definitiv weniger gefährlich.

    Juuls Hauptzielgruppe sind Raucher. Was halten Sie vom Dual-Use?
    Rubinstein: Das ist eine gute Frage. Wissen Sie, wir forschen intensiv. In Kürze werden wir eine Studie veröffentlichen, die zeigt, dass Geschmacksrichtungen für Erwachsene wichtig sind, um einen vollständigen Wechsel zu vollziehen. Raucher, die Frucht- und andere Aromen verwenden, werden mit größerer Wahrscheinlichkeit vollständig auf E-Zigaretten umsteigen als Erwachsene, die Tabakaromen verwenden und deshalb eher parallel rauchen und dampfen.

    Wie sehen Sie die Rolle von E-Zigaretten in – sagen wir – fünf Jahren?
    Rubinstein: In den USA liegt der Tabakzigarettenkonsum jetzt auf dem niedrigsten Stand aller Zeiten, auch bei Teenagern. Das ist auch eine Folge der zunehmenden Verbreitung von E-Zigaretten, die sich fortsetzen wird. Es wäre toll, wenn Erwachsene das Rauchen aufgeben würden. Ich selbst mag auch das Passivrauchen nicht.


    Sie haben nie selbst geraucht?

    Rubinstein: Wissen Sie, als ich ein Teenager war, habe ich es versucht. Aber ich mag den Geruch nicht.


    Und dampfen Sie?

    Rubinstein: Ich habe es einmal versucht, als ich zu Juul kam, um zu sehen, wie es schmeckt.


    Herr Rubinstein, herzlichen Dank für dieses Gespräch.

    max

    (DTZ 49/19)

  • Wissenschaft im Vergleich

    STARNBERG // In der Diskussion um E-Zigaretten und Tabakerhitzer gibt es scharfe Grenzen zwischen Befürwortern und Gegnern. Es lohnt sich genau hinzuschauen, stellen die Experten des Medical Data Institutes (MDI) aus Starnberg fest.

    Mainzer Studie
    In der aktuellen Studie der Universität Mainz mit 20 Rauchern zeigen sich 15 Minuten nach dem Konsum einer nikotinhaltigen E-Zigarette akute Effekte auf die Gefäßfunktion. Diese verschlechtere sich, heißt es. Anders in einer vergleichbaren Studie der Universität Dundee in Schottland mit 114 Rauchern. Die Probanden konsumierten entweder Tabakzigaretten, E-Zigaretten oder nikotinfreie E-Zigaretten. Im Gegensatz zur Mainzer Untersuchung stellten die schottischen Wissenschaftler fest, dass sich diese innerhalb eines Monats nach dem Wechsel von einer Tabakzigarette auf eine E-Zigarette signifikant verbesserte. Unabhängig davon, ob E-Zigaretten mit oder ohne Nikotin verwendet wurden.

    Selektive Wahrnehmung
    „Die selektive Wahrnehmung schlechter Ergebnisse führt dazu, dass die Studie aus Mainz in der deutschen Presse vielfach wiedergegeben und als das Ende der E-Zigarette angesehen wurde“, heißt es in der MDI-Mitteilung.


    Untersuchungen weltweit positiv

    Die Ergebnisse aus Dundee stehen nicht nicht allein. Bereits 2018 publizierten Wissenschaftler der Universität Catania (Italien) zusammen mit englischen Kollegen, dass sich der Gesundheitszustand bei 22 lungenkranken Patienten mit COPD, die auf die E-Zigarette umgestiegen sind, innerhalb von drei Jahren signifikant verbesserte. Auch eine amerikanische Untersuchung des National Health Interview Surveys (NHIS), an der zwischen 2016 und 2017 insgesamt rund 60.000 Probanden teilnahmen, kommt im September 2019 zu dem Ergebnis, dass sich der Konsum der E-Zigarette positiv auswirke.

    Britischer Blick
    International wird der Wert der Mainzer Studie daher skeptisch gesehen: Auf der Website des britischen Science Media Centre schreibt Peter Hajek, Director of the Tobacco Dependence Research Unit an der Queen Mary University of London: „Die Autoren haben zwei Effekte festgestellt. Nikotin aus E-Zigaretten erzeugte bei menschlichen Rauchern eine typische akute stimulierende Wirkung, wie sie auch nach dem Kaffeetrinken beobachtet wird, die an sich keine Gefahr signalisiert.

    Wer sponsert die Studien?
    Bei Mäusen und in Gewebeproben wirkte Acrolein, eine Chemikalie, die beim Frittieren von E-Liquids entstehen kann, schädlich. Dies ist jedoch für Menschen nicht relevant.“ Wichtig sei bei wissenschaftlichen Studien auch immer die Frage, wer die Studie denn finanziert hat, so das MDI. So steht in der Publikation der schottischen Studie, dass sie von der British Heart Foundation gesponsert wurde. In der Mainzer Studie werden neben der Mainzer Herzstiftung, die Boehringer Ingelheim Stiftung als Sponsor genannt, deren Vorstand vom Pharmazieunternehmen Boehringer Ingelheim Pharma besetzt ist.

    pi

    (DTZ 48/19)

  • Studie zum Dampfen

    BERLIN // Eine neue Umfrage im Auftrag des Verbandes des E-Zigarettenhandels (VdeH) unter 2008 Erwachsenen in Deutschland zeigt: Trotz wissenschaftlicher Erkenntnisse, die das ungemeine Potenzial der E-Zigarette zur Risikoreduzierung unterstreichen, geben 57 Prozent der Befragten an, dass sie E-Zigaretten – entgegen der wissenschaftlichen Faktenlage – für genauso schädlich oder sogar schädlicher halten als herkömmliche Tabakzigaretten. Vor zwei Jahren hatte dieser Anteil bei 54 Prozent gelegen.

    Zwei Drittel der Raucher wollen weiter rauchen, obwohl sie Tabakprodukte für schädlich halten. Gefragt, ob sie E-Zigaretten ausprobieren wollten, stimmten fünf Prozent der befragten Raucher zu, 91 Prozent lehnten das ab. Die Forderung des VdeH: „Gesundheitsbehörden und Politik müssen ihrer Pflicht zur Aufklärung der Bevölkerung dringend deutlicher und schneller nachkommen!“

    red

    (DTZ 48/19)

  • Weitere Diskussion ums Verbot

    BERLIN // Eine Entscheidung zum Tabakwerbeverbot rückt näher. Umso deutlicher versuchen die unterschiedlichen Interessengruppen, ihre Vorstellungen und Vorschläge bei den zuständigen Parlamentariern zu positionieren.

    So wetterte zuletzt Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, in „Der Spiegel“: „Die langwierige Diskussion um die Plakatwerbung ist trostlos.“ Die Ärzteschaft sei für ein generelles Werbeverbot, auch für E-Zigaretten: „Da kann man der Industrie nicht entgegenkommen.“

    Bei dieser Haltung ist Reinhardt sich einig mit SPD und der neuen Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU). Auch sie fordern, elektronische Produkte wie E-Zigaretten und Tabakerhitzer mit einem vollständigen Werbeverbot zu belegen.

    Gegen Werbeverbot
    Ganz anders sehen das neben den großen Verbänden der Tabakbranche wie DZV (Deutscher Zigarettenverband), VdR (Verband der Rauchtabakindustrie) und dem noch jungen BVTE (Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse) wichtige Vertretungen anderer Branchen. So bittet Manfred Parteina, Hauptgeschäftsführer beim Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW), die Politiker in einem Schreiben (liegt DTZ vor) darum, sich „gegen eine Ausschaltung der Tabakwerbung“ auszusprechen. Mit differenzierten Argumenten stellt der ZAW vor allem auf juristische Aspekte ab. Dabei macht Parteina deutlich: „Eine Ablehnung des Tabakwerbeverbots bedeutet nicht, sich für das Rauchen in unserer Gesellschaft stark zu machen.“ Vielmehr sei ein Votum gegen ein entsprechendes Verbot „eine Stimme für die Geltung der Grundregeln freier Märkte“.


    Signalwirkung für andere Branchen

    Neben verfassungsrechtlichen Bedenken verweist der ZAW auf eine mit einem Werbeverbot verbundene Signalwirkung auf andere Branchen. Wer Werbung aufgrund gesundheitspolitischer Argumente verbieten wolle, mache sich unglaubwürdig, wenn er Werbung zulasse, die für Fettleibigkeit, Alkoholmissbrauch oder umweltschädliches Verhalten verantwortlich sei. Folge: „Werbeverbote sind dann als taugliches Mittel zur Konsumsteuerung politisch anerkannt.“ Dies würde jedoch den wissenschaftlichen Studien zur Funktion von Werbung widersprechen.


    Markenverband warnt

    Auch der Markenverband erhebt in der aktuellen Diskussion seine Stimme. Geschäftsführer Alexander Dröge bittet Bundestagsmitglieder (Schreiben liegt DTZ vor), dem „weitreichenden Verbotspapier“ nicht zuzustimmen. Die enthaltenen Verbote seien „extrem kurzfristig und sehr weitreichend“. Der Markenverband greift verschiedene Punkte der Vorlage auf und prüft sie auf ihren Wahrheitsgehalt. Da geht es zum Beispiel um die Behauptung, Tabakwerbung verführe junge Menschen zum Rauchen. Dröge verweist in diesem Zusammenhang auf eine aktuelle Metastudie der European Business School, derzufolge Jugendliche aufgrund des Vorbildverhaltens von Eltern und Peer Groups, also etwa Freunde oder Sportkameraden, mit dem Tabakkonsum begännen. Ein totales Werbeverbot könne hier kontraproduktiv wirken, da Eltern sich in der Folge aus ihrer Vorbildfunktion entlassen fühlen könnten.

    Dröge belegt außerdem, dass große verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein Werbeverbot bestünden, da die stets als Vorgabe herangezogene WHO-Rahmenkonvention den Rahmen der deutschen Verfassung einhalten müsse. Bereits 2003 habe das Bundeskanzleramt der Weltgesundheitsorganisation mitgeteilt, das Rahmenabkommen sei unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich Möglichen in Deutschland bereits umgesetzt worden.

    Sachlicher Meinungsaustausch
    Schließlich setzt sich der Markenverband für E-Zigaretten und Tabakerhitzer ein. Es sei nicht schlüssig, dass für sie trotz deutlich geringeren Risikopotenzials die gleichen Vorgaben und Fristen gelten sollten wie für Zigaretten: „Ohne eine valide Risikobewertung lässt sich ein Werbeverbot faktisch gar nicht begründen.“

    Unterdessen wird auch aus den Reihen der Unionsparlamentarier Unmut laut. So haben 15 CDU-Abgeordnete unter der Führung von Maik Beermann einen Brief an Fraktionschef Ralph Brinkhaus unterschrieben (Brief liegt DTZ vor). Darin fordern die CDU-Politiker, die für den 25. November – und damit nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe – vorgesehene Abstimmung über das Positionspapier zum Tabakwerbeverbot um eine Woche zu verschieben. Dies, so Beermann, „würde die Möglichkeit des sachlich fundierten Meinungsaustausches und somit die Einbindung der Fraktion verbessern“.

    Hintergrund: Brinkhaus war vor einem Jahr unter anderem deshalb gewählt worden, weil er die Fraktion stärker in die Entscheidungsfindung bei politischen Weichenstellungen einbeziehen wollte. Nun sei das Positionspapier den Parlamentariern jedoch erst am 13. November zugestellt worden, vor dem 25. eine Meinungsbildung und ein Diskurs kaum möglich. Das sei umso bedauerlicher, als das Papier im Gegensatz zu gültigen Beschlüssen des CDU-Parteitages 2015 zu diesem Sachverhalt stünden.

    max

    (DTZ 48/19)