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  • Arbeitsschutz an der Verkaufstheke für Kiosk und Co

    LANGENFELD // Acrylglas-Stellwände am Verkaufsort schützen besser vor dem ungewollten Übertragen des Virus durch Tröpfchen, wie sie beim Sprechen, Niesen oder Spucken entstehen.

    Die transparenten Schutzwände des Display-Herstellers Deinzer spenden sowohl Kunden als auch Mitarbeitern mehr Sicherheit im gegenseitigen Umgang, ohne dabei die Kundenansprache zu beeinträchtigen. Das Bezahlen und die Warenausgabe erfolgen durch eine in der Scheibe mittig ausgesparte Durchreiche.

    Die Langenfelder bieten den Nies- und Spuckschutz speziell für Einzelhandelsläden, Kioske und Tankstellen in standardisierter Größe an.

    Weitere Informationen unter: [link|http://www.deinzer.de]www.deinzer.de[/link].

    red

    (DTZ 14/20)

  • Corona zum Trotz – Osterkampagne „Wir verkaufen weiter!“

    KÖLN // Um zu überleben, sind Händler mehr denn je auf ihre lokalen Kunden angewiesen und das müssen sie jetzt kommunizieren. Der BTWE, der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels, startet vor diesem Hintergrund eine Osterkampagne, um aktiv den Verkauf zu bewerben.

    Die Händler erhalten dazu eine Muster-Pressemitteilung mit Tipps und Hinweise, so dass sie pünktlich zum Ostergeschäft bei ihrer Zeitung, Anzeigenblatt und dem lokalen Radio- und Fernsehsender aktiv werden können.

    Die Idee: Viele Händler müssen zwar ihre Geschäfte schließen, bleiben aber per Lieferdienst aktiv. Sie sollten zu Bestellungen über WhatsApp, per Telefon, per E-Mail, über ihren Webshop sowie Plattformen aufrufen.

    Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es bei Franziska Köster unter [link|mailto:btwe@einzelhandel-ev.de]btwe@einzelhandel-ev.de[/link].

    pi

    (DTZ 14/20)

  • KfW-Corona-Hilfe für Unternehmen

    FRANKFURT // Die KfW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, und ihre Finanzierungspartner bündeln vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ihre Kräfte: Die Förderkredite, die die KfW im Auftrag der Bundesregierung den Unternehmen zur Verfügung stellt, leiten die deutschen Kreditinstitute an ihre Kunden weiter.

    Die KfW stellt ab sofort die bestehenden [link|https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-2.html]Programme [/link] zu verbesserten Bedingungen zur Verfügung. Hierzu zählt vor allem das Angebot einer deutlich ausgeweiteten Übernahme des Kreditrisikos für die durchleitenden Banken (bis 90 Prozent des Kreditvolumens).

    Unternehmen können bei ihren Hausbanken oder bei jeder anderen Bank, die KfW-Kredite durchleitet, Anträge auf Corona-Hilfe stellen.

    pi

    (DTZ 14/20)

  • Rheinland-Pfalz sagt Milliardenhilfe zu

    MAINZ // Rheinland-Pfalz bringt wegen der Corona-Krise finanzielle Unterstützung auf den Weg. Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am Dienstag den Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen. Das Landeskabinett habe sich mit dem „Schutzschild für Rheinland-Pfalz“ auf einen sehr hohen Nachtragshaushalt geeinigt.

    Die Landesregierung werde für die Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen 3,3 Milliarden Euro in einer Kombination aus Bürgschaften, Barmitteln und Verpflichtungsermächtigungen bereitstellen und am Freitag in den Landtag einbringen. In den 3,3 Milliarden Euro sind 800 Millionen Euro enthalten für die aktuelle Krisenbewältigung, um die Menschen zu schützen und bestmöglich zu versorgen.

    Soforthilfeprogramm für Wirtschaft und Arbeit
    „Viele Menschen fürchten um ihre Existenz. Deswegen haben wir zuallererst eine Milliarde Euro für ein Soforthilfeprogramm für Wirtschaft und Arbeit vorgesehen. Die kleinen und mittleren Unternehmen spielen eine Schlüsselrolle in unserer Wirtschaft. Sie sind unser Rückgrat für Arbeit und Beschäftigung. Ihnen gilt unser Schutz“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Der Nachtragshaushalt diene aber zuallererst dazu, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die Strukturen in der Gesundheitsversorgung einsatz- und leistungsfähig zu halten und auszubauen. Die Barmittel, die im Nachtrag für die Bekämpfung der Corona-Pandemie und zur Bewältigung ihrer Folgen bereitgestellt werden, betragen rund eine Milliarde Euro.

    Konkret sehen die Soforthilfen von Bund und Land folgendes vor:

    Selbstständige und Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten:
    [bul]9000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
    [bul]10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf. Insgesamt beträgt die Soforthilfe 19.000 Euro.

    Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten:
    [bul]15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
    [bul]10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
    Insgesamt beträgt die Soforthilfe 25.000 Euro.

    Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten:
    [bul]Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Landes-Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme.
    Insgesamt beträgt die Soforthilfe 39.000 Euro.

    pi

    (DTZ 14/20)

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    Die Furcht vor Corona treibt manchmal wirklich skurrile Blüten. Während eines Spaziergangs, berichtet eine Bekannte, sei sie durch einen schmalen Hohlweg gekommen, durch den ihr ein Paar mittleren Alters entgegenkam. Sie wollte zügig passieren, die beiden anderen krabbelten hektisch den steilen Hang empor. In Berlin dagegen scheint der Umgang mit den Viren immer noch gelassen. Auf Nachfrage eines Bürgers teilte die Polizei entspannt mit: „Tinder Dates laufen nach unserer Erfahrung in der Regel zu zweit ab. Und meist geht es dabei ja auch nur ums Reden.“ Naja.

    In Bayern ist vieles anders
    Mein täglicher Blick in die Bundesländer bringt heute nur eine – nicht ganz neue – Erkenntnis: In Bayern ist vieles anders. So heißt es aus dem Wirtschaftsministerium des Freistaats: „Dominiert der verbotene Teil des Sortiments, dürfen nur ausdrücklich erlaubte Dinge verkauft werden.“ So dürften etwa Tabakläden, die sonst überwiegend Tabak verkaufen, aktuell nur noch Zeitungen verkaufen. Wir halten Sie über weitere Hinweise aus den Bundesländern natürlich auf dem Laufenden.

    Strukturieren Sie Ihre Tage
    Schließlich noch mein Appell: Strukturieren Sie Ihre Tage, ob Sie nun im Homeoffice sitzen oder gar nichts tun können. Nutzen Sie das schöne Wetter zu (erlaubten) Spaziergängen – vielleicht, um Pläne zu schmieden, wie Sie mit Ihrem Business die nächsten Wochen überstehen. Denn es dürfte vier soziale Entwicklungen geben: ein Ansteigen häuslicher Gewalt, möglicherweise eine Zunahme der Suizidrate, deutlich mehr Scheidungen und – in einer Zeit, in der wir hoffentlich auf eine abgeschlossene Corona-Zeit zurückblicken können – einen wahren Baby-Boom. Ein wenig von der Rolle zu sein, ist allerdings nur natürlich. So erklärt die Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie: „Dass Sie in der Quarantäne mit Ihren Tieren, Pflanzen oder Haushaltsgeräten reden, ist völlig normal. Deswegen müssen Sie sich nicht bei uns melden. Eine fachliche Hilfe sollten Sie erst aufsuchen, wenn diese anfangen, Ihnen zu antworten.“

    Ich wünsche uns allen starke Nerven, die nötige Gelassenheit und gute Gesundheit. Lassen wir uns nicht unterkriegen.

    Herzlich
    Marc Reisner
    Chefredakteur DTZ

    (DTZ 14/20)

  • Leipziger Bahnhofsbuchhandlung wieder offen

    BERLIN / LEIPZIG // Knapp 24 Stunden nach der Schließung durch das Ordnungsamt darf die Bahnhofsbuchhandlung Ludwig am Leipziger Hauptbahnhof heute in der Mittagszeit wieder öffnen. Zeitungen und Zeitschriften – die Bahnhofsbuchhandlung hält mehr als 7000 Präsenztitel vor – dürfen nach dem heutigen Bescheid des Ordnungsamtes dann wieder verkauft werden. Die Buchabteilung bleibt geschlossen.

    Präsenz an Bahnhöfen
    Die Bahnhofsbuchhandlung Ludwig gehört zur Unternehmensgruppe Dr. Eckert mit rund 350 Standorten, darunter mehr als 250 eigengeführte Geschäfte in den Bereichen Presse, Buch, Tabak und Convenience: Bahnhofsbuchhandlungen der Marke Ludwig, Pressefachgeschäfte der Marke Eckert, Tabakwarenfachgeschäfte der Marke Barbarino und T.H.Kleen sowie Convenience Stores unter den Labels Adam’s und ServiceStore DB. Die meisten Geschäfte der Unternehmensgruppe Dr. Eckert befinden sich an Bahnhöfen.

    pi

    (DTZ 14/20)

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser

    Das renommierte ifo-Institut hat seine Prognose für Deutschland für das laufende und das kommende Jahr neu berechnet. Wenig überraschend kommen die Wissenschaftler zu dem Schluss: „Die deutsche Wirtschaft schrumpft in diesem Jahr.“ Allerdings fällt das Szenario im Gegensatz zu anderen Visionen weniger dramatisch aus: Aufs Gesamtjahr betrachtet könnte, so das ifo, das Bruttoinlandsprodukt um 1,5 Prozent sinken, 2021 dann um 3,7 Prozent nach oben schießen. Klingt gut, hilft aber nicht dabei, dass Unternehmen und Bürger 2020 erst einmal überstehen müssen.

    Exponentieller Zuwachs
    Eine der großen Ungewissheiten ist derzeit der exponentielle Zuwachs der Corona-Erkrankten. Sie alle kennen das Märchen vom Bauern, dem Reis und dem indischen Kaiser Sessa. Der Monarch wollte einen Höfling belohnen. Dieser erbat sich ein Reiskorn für das erste Feld eines Schachspiels, danach jeweils die immer wieder verdoppelte Anzahl. Da Sessa keine exponentiellen Funktionen kannte, willigte er ein – und musste feststellen, dass aller Reis seines Reichs nicht ausreichte, um die Ehrenschuld zu begleichen. Und so ähnlich, fürchten manche Auguren, könnte es auch bei Corona zugehen. So erklärte WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus jüngst, es habe 67 Tage gedauert, bis die ersten 100.000 Fälle bestätigt waren, elf Tage für die zweiten 100.000 und nur vier Tage für die dritten 100.000 Fälle. Dramatisch? Klingt so, ja. Nun hat jedoch ein Mediziner aus Mainz – nicht irgendeiner, sondern ein Professor mit zwei Doktortiteln von der Johannes-Gutenberg-Universität – sich zu Wort gemeldet. Kernaussage: „Es liegt in der Natur der Exponentialrechnungen, dass diese Rechnungen mit exponentiellen Fehlern behaftet sind. Wenn man sich bei den Eingangsbedingungen, mit denen die Formeln gespeist werden, ein bisschen irrt, enthält die Rechnung einen sich exponentiell fortpflanzenden Fehler.“ Er geht davon aus, dass die Situation – zumindest in Deutschland – handhabbar bleibt. Hoffen wir, dass er recht behält.

    Branche braucht klarere und eindeutige Vorgaben
    Für unsere Branche sind jedoch zeitnah andere Fragen entscheidend. Viele Händler wissen nicht, ob sie öffnen dürfen oder nicht. Über Hessen und Mecklenburg-Vorpommern haben wir bereits gestern berichtet. In Nordrhein-Westfalen und Thüringen ist der Tabakwaren-Einzelhandel zwar nicht ausdrücklich in den Ausnahmen genannt, laut BTWE haben jedoch Ordnungsämter einzelnen Händlern ausdrücklich erlaubt, Tabak und Lotto anzubieten. Da wäre es wünschenswert, wenn aus den Fachabteilungen klarere und eindeutige Vorgaben kämen.

    Kommen Sie gesund durch diese Wochen!

    Herzlich
    Marc Reisner
    Chefredakteur DTZ

    (DTZ 14/20)

  • Branche im steten Wandel

    MAINZ // Seit diesem Jahr müssen Kassensysteme über eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen (DTZ berichtete).

    Dieses Sicherheitsmodul schließt Manipulationen aus. Weiterhin neu ist die Meldepflicht für jede verwendete Kasse beim zuständigen Finanzamt. Darüber hinaus besteht die Belegausgabepflicht. All dies führt zu Umstellungen, derer die Anbieter von Kassensystemen rechtzeitig Herr werden müssen. DTZ hat sich umgehört, wie die Reaktionen und Vorgehensweisen der Firmen sind.
    Lesen Sie mehr im DTZ-Special "Kassensysteme" in der Printausgabe DTZ 13/20.

    kh

    (DTZ 14/20)

  • Corona-Virus: Acht-Punkte-Programm für den Einzelhandel

    BERLIN // Die Corona-Epidemie stellt den Einzelhandel vor sehr große Herausforderungen. Viele Handelsunternehmen müssen schließen – die verlorenen Umsätze liegen pro Tag bei rund 1,15 Milliarden Euro. Gleichzeitig sehen sich die Lebensmittelhändler mit ungewöhnlich großem Kundenaufkommen und logistischen Herausforderungen konfrontiert. Der Handelsverband Deutschland (HDE) zählt in einem Acht-Punkte-Programm auf, was der Handel braucht, um die Coronavirus-Krise meistern zu können?

    Bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen setzen (1)
    Der Föderalismus kommt an seine Grenzen, wo er eine einheitliche Krisenbewältigung behindert. Die national tätigen Unternehmen benötigen einen einheitlichen Rechtsrahmen, um die Vorgaben zur Bekämpfung der Corona-Krise in ihren Unternehmen umsetzen zu können. Unterschiedliche gesetzliche Vorgaben in den Bundesländern und unterschiedliche Umsetzungen in Städten, Landkreisen und Kommunen insbesondere bei Zugangsregelungen zu offenen Geschäften und Hygienebestimmungen führen zu einem Chaos in der Umsetzung und sind für die Unternehmen nicht mehr überschaubar.

    Liquidität durch Soforthilfen sicherstellen (2)
    Der Staat muss dem mittelständischen Fachhandel Soforthilfen in Form von Direktzuschüssen gewähren, damit die Liquidität bei den von den Geschäftsschließungen betroffenen mittelständischen Betrieben gewahrt bleibt. Diese Direktzuschüsse sollten von den Finanzämtern ausgezahlt werden. Denn diese verfügen über alle nötigen Daten wie Unternehmensdaten und Bankverbindungen.

    Steuern, Gebühren und Sozialversicherungsbeiträge stunden (3)
    Fällige Steuern, Gebühren und Sozialversicherungsbeiträge sollten für mindestens sechs Monate zinslos gestundet werden.

    Unternehmen für Vermögensschäden entschädigen (4)
    Die von den staatlich verfügten Geschäftsschließungen betroffenen Unternehmen müssen für die erlittenen Vermögensschäden entschädigt werden. Eine gesetzliche Grundlage könnte das Infektionsschutzgesetz sein.

    Gewerbemieten des Handels aussetzen (5)
    Die Händler brauchen während der Schließungen ihrer Betriebe eine Aussetzung der Gewerbemieten und Reduzierung der Miete auf die laufenden Betriebskosten.
    Außerdem sollte den Handelsmietern zusätzlich die Stundung dieser Kosten ermöglicht werden. Die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten des Mieters, eine Anpassung des Mietvertrags wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB durchzusetzen, dürfen dadurch in keiner Weise beeinträchtigt werden.

    Unbürokratische Arbeitnehmerüberlassung (6)
    Unbürokratische Arbeitnehmerüberlassung ermöglichen, Arbeitszeitgesetz liberalisieren und Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte anheben
    Arbeitnehmer, die wegen Geschäftsschließungen zurzeit ohne Tätigkeit sind, sollen unbürokratisch an Handelsunternehmen ausgeliehen werden können, die dringenden Bedarf an weiteren Arbeitnehmern haben.
    Zudem muss die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz umgehend bundesweit aufgehoben und die Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte von aktuell 450 € befristet auf 1000 € angehoben werden, damit in dieser Krisensituation der erhöhte Arbeitsaufwand in der Logistik sowie den geöffneten Geschäften bewältigt und die Bevölkerung insbesondere mit Lebensmitteln versorgt werden kann.

    Flächendeckende Logistik erleichtern (7)
    Die Umsetzung von Sondergenehmigungen für Lastkraftwagen für Fahrten und Belieferungen am Sonntag muss einheitlich für Deutschland geregelt werden. Derzeit existieren in den Bundesländern unterschiedliche Regeln, die Lastkraftwagen müssen aber meist durch mehrere Bundesländer fahren. Die Post- und Paketzustellung sollte in diese Sondergenehmigungen einbezogen werden, um das Transportvolumen gleichmäßiger zu verteilen.

    Grenzüberschreitende Arbeitnehmerfreizügigkeit und freien Warenverkehr gewährleisten (8)
    Auswirkungen auf Berufspendler müssen so gering wie möglich gehalten werden. Arbeitnehmer aus europäischen Nachbarländern müssen zur Arbeit kommen können, da sie für die Aufrechterhaltung der Betriebstätigkeit vieler Handelsunternehmen und Logistiker unabdingbar sind.

    Der freie Warenverkehr in Europa ist ein zentraler Bestandteil der Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Lebens. Derzeit verhindern infolge von Grenzkontrollen kilometerlange Staus die schnelle Abwicklung von Transporten. Die Staats- und Regierungschefs müssen sich unmittelbar auf Wege für eine funktionierende Schnellabfertigung einigen.

    pi

    (DTZ 14/20)

  • Zeitschriftenverkauf bleibt erlaubt

    KÖLN // Von den aufgrund der Corona-Epidemie seitens der Behörden verhängten Ladenschließungen bleiben Geschäfte, die Zeitschriften verkaufen, ausgenommen. Eine entsprechende Mitteilung gab die Bundesregierung am 19. März heraus.

    In den ursprünglichen Leitlinien zur Bekämpfung der Epidemie vom 16. März war – neben einigen anderen Branchen – ausdrücklich lediglich der Zeitungsverkauf, nicht aber der Zeitschriftenverkauf von den Ladenschließungen ausgenommen worden. Das hatte teils zu Irritationen in der Pressevertriebsbranche geführt.


    Aktuelle Ausnahmesituation

    Die nun erfolgte Präzisierung begrüßte der Gesamtverband Pressegroßhandel in Köln. "Wir danken der Bundespolitik für die Klarstellung", erklärte Hauptgeschäftsführer Kai-Christian Albrecht. Die Presse und der Pressevertrieb erfüllten gerade in der aktuellen Ausnahmesituation eine für die Allgemeinheit wichtige Aufgabe, um die Versorgung vor Ort mit verlässlichen Nachrichten, Hintergründen und Kommentierungen zu gewährleisten.

    Die Versorgung der Bevölkerung mit Zeitungen und Zeitschriften über den Pressegroß- und Einzelhandel erfordere außerordentliche Anstrengungen von allen Beteiligten, laufe aber insgesamt vergleichsweise störungsfrei, teilte Albrecht zudem mit. Die Lieferketten seien stabil.

    vi

    (DTZ 14/20)