Schlagwort: Rauchverbot

  • Rauchverbot verfassungswidrig

    HAMBURG/KARLSRUHE (DTZ/red). Für Hamburgs Raucher wird der Restaurant-Besuch wieder gemütlicher. Statt vor der Tür dürfen sie in einem separaten Raum ihren Tabak zum Menü genießen.

    Demnach müssen Restaurantbetreiber in der Hansestadt die gleiche Möglichkeit zur Einrichtung von Raucherräumen haben wie Betreiber von reinen Schankwirtschaften. Das hat das Bundesverfassungsgericht Medienberichten zufolge in einem am Dienstag veröffentlichen Beschluss entschieden.

    Die Richter erklärten eine Bestimmung des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz von Passivrauchern für verfassungswidrig (Az. 1 BvL 21/11).

    Bisher durften nach einer bundesweit einmaligen Regelung in Hamburg nur reine Schankwirtschaften wie beispielweise Kneipen oder Bars, die kein Essen anbieten, getrennte Raucherräume einrichten.

    Dies verstoße gegen die Freiheit der Berufsausübung in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, entschieden die Richter. Eine vergleichbare Regelung gibt es nach Angaben des Gerichts in anderen Bundesländern nicht. Entweder herrscht dort ein striktes Rauchverbot oder die Einrichtung von abgeschlossenen Raucherräumen sei zulässig, unabhängig davon, ob in der Gaststätte Speisen angeboten werden oder nicht.

    Anlass war die Klage einer Hamburger Wirtin einer Gaststätte in einem Autohof. Sie wollte einen getrennten Raum als Raucherraum deklarieren, da 80 Prozent ihrer Gäste Raucher seien. Die Lkw-Fahrer könnten problemlos auf raucherfreundliche Lokale in den benachbarten Bundesländern ausweichen. Durch das strikte Gesetz habe sie eigenen Angaben nach viele Stammkunden verloren.

    Die Hamburger Gesundheitsbehörde will das Urteil prüfen.

    (DTZ 08/12)

  • Kuwait verbannt Raucher aus der Öffentlichkeit

    KUWAIT CITY (DTZ/red). In Kuwait ist das Rauchen in der Öffentlichkeit seit Anfang dieser Woche verboten. Im Zusammenhang mit dem Rauchverbot müssen Betreiber von Cafés, Restaurants und Hotels separate Räume für Raucher einrichten.

    Die Verordnung verbietet den Tabakgenuss und das Rauchen von Wasserpfeifen (Shishas) auf Plätzen, in Flughäfen, Cafés, Restaurants, Einkaufszentren und Erholungsgebieten.

    Mit diesem Schritt habe das Industrie- und Handelsministerium die Empfehlungen der Gesundheitsbehörden umgesetzt und das Rauchverbt auf das gesamte Emirat ausgedehnt, berichtet der Online-Dienst „gulfnews.com“.

    Bei Nichtbeachtung droht der Staat rechtliche Schritte einzuleiten, die allerdings in der Presse nicht näher beschrieben werden. Für die Einhaltung des Gesetzes sorgen Kontrolleure, die alle öffentlichen Plätze und Räume überwachen, heißt es.

    (DTZ 07/12)

  • FDP in NRW hat Bierdeckel-Aktion für Kneipenvielfalt gestartet

    DÜSSELDORF (DTZ/pnf). Mit Beginn der Karnevalswoche hat die FDP in Nordrhein-Westfalen eine landesweite Aktion gegen das von der NRW-Regierung geplante ausnahmslose Rauchverbot in der Gastronomie gestartet.

    Seit Montag wurden 500 000 Aktions-Bierdeckel in mehreren tausend Kneipen des größten deutschen Bundeslandes verteilt. Dazu erklärte Joachim Stamp, Generalsekretär der FDP-NRW, gegenüber der NRW-Ausgabe der Bild-Zeitung: „Die FDP hat einen umfassenden Nichtraucherschutz in der Gastronomie ermöglicht. Dieser funktioniert und wird von Nichtrauchern und Rauchern akzeptiert. Ein absolutes Rauchverbot dagegen ist grüne Bevormundungspolitik.“ Wie Stamp weiter erläuterte, gehörten Nichtraucher effektiv geschützt, aber Raucher nicht kriminalisiert: „Die FDP kämpft für den Erhalt unserer Eckkneipen.

    sSie sind untrennbarer Bestandteil unserer Kneipenkultur. Viele Eckkneipen werden schließen, wenn Raucher in den eigenen vier Wänden bleiben und dort ihre Familien zuqualmen.“ Unter dem Motto „Grün-Rotes Rauchverbot ist der sichere Kneipentod“ wirbt die FDP mit einer halben Million Bierdeckeln in mehreren tausend Kneipen in NRW für den Erhalt der Kneipenvielfalt. Stamp: „Grün-Rot will, dass selbst an Karneval in keiner Kneipe mehr geraucht werden darf, das ist weltfremd und falsch! Wer Karneval überreglementiert, macht unser Brauchtum kaputt.“

    (DTZ 07/12)

  • Rauchverbot für Raucherclubs

    MÜNCHEN (DTZ/red). Das strikte bayerische Rauchverbot gilt auch für Rauchervereine und Raucherclubs.

    Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einem aktuellen Urteil (Az.: Vf. 26-VII-10) festgehalten und wies damit eine Popularklage beim Verfassungsgerichtshof ab.

    Der Kläger wollte eine Ausnahmegenehmigung für Rauchervereine und –clubs durchsetzen. Als Begründung führte er an, dass Gaststätten und Vereinsräume, zu denen nur „eine nach bestimmten Kriterien abgrenzbare Personengruppe Einlass erhalte“, nicht öffentlich zugänglich seien und von daher nicht unter die Verordnung fallen würden.

    Die Richter wiesen den Antrag ab und halten fest, dass das strikte Rauchverbot in Gaststätten mit der Bayerischen Verfassung vereinbar sei. Die Regelung „soll Besucher von Gaststätten vor den gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen schützen“. Dazu darf der Gesetzgeber „dieses Ziel auch in Gaststättenräumen verfolgen, die den Mitgliedern von Rauchervereinen oder -clubs vorbehalten sind“, heißt es.

    Darüber hinaus sei das Rauchen in so genannten „geschlossenen Gesellschaften“ zulässig, da sie gegenüber den „offenen Rauchervereinen“ nur einen bestimmten zumeist mit Einladung begrenzten Personenkreis betreffen, der zu einem festgelegten Termin zusammenkomme.

    (DTZ 06/12)

  • Gewerkschaft lehnt Rauchverbot ab

    ESSEN (DTZ/pnf). Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) im Ruhrgebiet ist gegen ein absolutes Rauchverbot in der nordrhein-westfälischen Gastronomie.

    Sie sagt entschieden Nein zu entsprechenden Plänen der rot-grünen Landesregierung, die nach bayerischem Vorbild den Tabakgenuss in Gaststätten, auf Volksfesten und Karnevalsveranstaltungen per Gesetz komplett untersagen will . Die NGG befürchtet ein „Kneipensterben“ und damit einhergehend den Verlust von Arbeitsplätzen in der Gastronomie, aber auch bei Brauereien, in der Getränkewirtschaft und der Tabakbranche.

    Die Gewerkschaft spricht sich dafür aus, die Gästen selbst entscheiden zu lassen, ob sie ein Raucherlokal oder eine Nichtraucher-Einrichtung besuchen möchten. Der Nichtraucher-Schutz sei wichtig, jedoch schieße ein totales Rauchverbot weit über das Ziel hinaus, heißt es bei der NGG. Die derzeitige Regelung, wonach das Rauchen nur in kleinen Kneipen (unter 75 Quadratmetern) und in Raucher-Nebenräumen gestattet ist, werde von der Bevölkerung akzeptiert.

    (DTZ 05/12)

  • Norwegen schränkt Raucher ein

    OSLO (DTZ/red). Für Anne-Greth Strom-Erichsen ist der Weg klar vorgezeichnet: Die norwegische Gesundheitsministerin will ihr Land in eine rauchfreie Zukunft führen, berichtet der Nachrichtendienst United Press International (upi).

    Erste Schritte kündigte die Politikerin bereits in einer Parlamentssitzung Mitte Januar, an. Demnach können Arbeitgeber künftig das Rauchen während der Arbeitszeit verbieten. Darüber hinaus plant Strom-Erichsen den Verkauf von 10er-Zigarettenpackungen zu verbieten, ein Rauchverbot für Schüler auf dem Schulgelände sowie eine entsprechende Verordnung für öffentliche Gebäude einzuführen.

    (DTZ 04/12)

  • Petition gegen totales Rauchverbot in NRW

    BONN (DTZ/vi). Die Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) arbeitet an einem Gesetzentwurf, der das NRW-Nichtraucherschutzgesetz deutlich verschärfen soll. Es ist geplant, ein absolutes Rauchverbot in der gesamten Gastronomie in NRW zu erlassen. Gegen diese Rauchverbots-Pläne regt sich der Widerstand.

    So läuft derzeit im Internet eine Petition, die man nicht nur online unterzeichnen kann, sondern auch ausdrucken und verteilen. Die Unterstützer dieser Petition fordern ein klares Votum gegen eine Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen.

    Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) unterstützt die Petition der Bürger für Freiheit und Toleranz (BFT) und bittet darum, sich an dieser Petition zu beteiligen. Die Online-Petition kann direkt im Internet unterzeichnet werden: [link|http://bit.ly/NRW-Petition]NRW-Petition [/link]. Fachhändler können aber auch Unterschriftenlisten in ihren Geschäften auslegen. Den Sammelbogen findet man im Internet unter: [link|http://bit.ly/NRW-Petition-Unterschriften]NRW-Petition-Unterschriften[/link].

    Das Formular kann in beliebiger Anzahl ausgedruckt und vor Ort verteilt werden. Alle ausgefüllten Unterschriftsbögen dann en bloc per Post schicken an: BFT e.V. Bürger für Freiheit und Toleranz, Chiemseering 11, 85551 Kirchheim bei München.

    An der Petition können sich Bürger aus allen Bundesländern beteiligen. Die Petition endet am 8. März 2012.

    (DTZ 04/12)

  • Zigarrenträume in London

    LONDON (DTZ/red). In England ist die Zigarrenszene in Bewegung. Für die Aufbruchsstimmung sorgen die Hotels der Hauptstadt, die mit offensiven Angeboten ihren Gästen eine bekannte Genusswelt attraktiv aufbereitet anbieten, berichtet die Onlineausgabe des „London Evening Standard“.

    Das englische Rauchverbot hat viele Aficionados verschreckt und vielen Gastronomen ihre Gäste vergrault. Seit 2007 ist das Rauchen in geschlossenen Räumen verboten. Eine staatliche Vorgabe, die jetzt der Nährboden für neue kreative Lösungen ist. Eine davon ist der so genannte „cosa“, ein Zigarrenraum oder –salon, der Medienberichten zufolge vor allem von jungen Zigarrenliebhabern begeistert angenommen wird.

    Dahinter verbirgt sich in nüchternen Worten der gesetzlich erlaubte Raucherbereich, der sich mindestens zu 50 Prozent unter freiem Himmel befinden muss. „Cosa“ ist eine umgangssprachliche Zusammensetzung der englischen Worte „cosy outdoor smoking area“, die sinngemäß einen gemütlichen Raucherbereich unter freiem Himmel bezeichnet.

    Die Hotelmanager der Metropole können sich laut eignen Angaben nicht über zu wenig Zuspruch beklagen, besonders weibliche Aficionados genießen zunehmend ihre Zigarren in der ansprechenden Atmosphäre. Die Zigarre erlebe eine „Wiederauferstehung“ in London, zitiert der „Evening Standard“ den Manager des „May Fair“-Hotels, Anthony Lee.

    (DTZ 03/12)

  • Online-Petition gegen totales Gastrorauchverbot in NRW

    DÜSSELDORF (DTZ/vi). Mit einer Online-Petition an die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) appelliert die Vereinigung „Bürger für Freiheit und Toleranz eV. (BFT)“ an die Politik, keine Verschärfung des derzeitigen Nichtraucherschutzgesetzes in NRW vorzunehmen.

    Das bestehende Gesetz, das Ausnahmen von dem Rauchverbot in der Gastronomie nur noch in kleinen Kneipen (unter 75 qm) und in Raucher-Nebenräumen zulässt, stößt nach Auffassung der BFT auf große Zufriedenheit der Bürger. Durch ein zwischenzeitlich ergangenes Gerichtsurteil, das Raucher-Clubs in der Gastronomie untersagt, ist auch das von Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) vorgebrachte Argument einer Wettbewerbsverzerrung innerhalb der Gastronomie vom Tisch.

    Die von Steffens geforderte Verschärfung des Nichtraucherschutzes mache daher keinen Sinn. Einerseits sei ein weitgehender Nichtraucherschutz in der Gastronomie bereits heute garantiert. Andererseits würde ein generelles Gastrorauchverbot einen erheblichen Teil der Gesellschaft in NRW maßgeblich benachteiligen und ausgrenzen. Hinzu kämen die erheblichen wirtschaftlichen Nachteile für die Kleingastronomie. In diesem Zusammenhang weist die BFT darauf hin, dass eine repräsentative Stichprobe in Bayern eben diese umsatz- und arbeitsplatzvernichtende Wirkung genereller Gastrorauchverbote klar belegt.

    Die BFT, in der Bürger sowie etliche kleine und mittelständische Unternehmen der Gastronomie, Getränke- und Tabakbranche ihre Interessen bündeln, sieht in der Online-Petition eine ganz wichtige virtuelle Solidaritätskundgebung, die es durch hohe Beteiligung zu unterstützen gilt. BFT-Vorsitzender Bodo Meinsen: „ Wir wollen mit Volkes Stimme dokumentieren, dass die Bürger in NRW keine neuen, überzogenen Gastrorauchverbote haben wollen. Wir freuen uns über jeden, der die Petition auf unserer Seite „www.freiheit-toleranz.de“ unterzeichnet und zusätzlich auch Kunden, Freunde, Familie und Kollegen motiviert, sich an der Petition zu beteiligen.“

    Gestartet ist die Petition am 9. Dezember 2011; sie läuft insgesamt 90 Tage, also bis zum 8. März 2012. Voraussichtlich zu diesem Zeitpunkt wird sich das Landesparlament in NRW mit dem Steffens-Gesetzentwurf intensiver befassen.

    (DTZ 51/11)

  • Rauchverbot im Taxi

    WIEN (DTZ/red). Ab 1. Januar 2012 müssen Taxis in der österreichischen Hauptstadt rauchfrei fahren. Die Maßnahmen seien im Interesse der Konsumenten und des Tourismusstandorts sowie zur Qualitätssicherung des Taxi-Gewerbes getroffen worden, zitiert der Österreichische Rundfunk (ORF) die zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ).

    Weiterhin sollen ab 2013 alle eingesetzten Fahrzeuge mit einer funktionierenden Klimaanlage ausgestattet sein.

    (DTZ 50/11)