GENF (DTZ/red). Die Welthandelsorganisation WTO überprüft die Einführung der Einheitspackung (engl. Plain Packaging) für Tabakprodukte in Australien.
Hintergrund ist eine Beschwerde der WTO-Mitglieder Kuba, der Ukraine, Indonesiens, Honduras und der Dominikanische Republik. Die Länder sehen in dem Gesetz eine Verletzung der globalen Vertragsverpflichtungen Australiens, die es als WTO-Mitglied befolgen sollte. Der Sachverhalt liegt jetzt bei der WTO-Schlichtungsstelle in Genf. Nach Einschätzung von Beobachtern kann es bis zu einer Klärung Jahre dauern.
Der Vorwurf der Beschwerdeführer ist unmissverständlich: Das australische Gesetz ist nicht nur ein Freibrief für Fälscher und Schmuggler und eine Missachtung internationaler Handelsverträge, sondern es ignoriert darüber hinaus das Recht an geistigem Eigentum und die Markenrechte der einzelnen Unternehmen, heißt es in einer offiziellen Mitteilung.
Im Dezember 2012 hat Australien das Plain Packaging, die Einheitspackung für Tabakprodukte, eingeführt. Seitdem dürfen Tabakprodukte wie Zigaretten nur noch in olivfarbenen Verpackungen ohne Markenlogo verkauft werden.
(DTZ 18/14)
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