Rauchen in Restaurants erlaubt

HAMBURG (DTZ/red). Wiederholt wurde in Hamburg über das Rauchverbot entschieden. Ab September darf in Restaurants und Kneipen wieder geraucht werden.

Die Hamburgische Bürgerschaft (Parlament) hat eine Entscheidung getroffen:
SPD, Linke und Teile der CDU sprachen sich für eine Lockerung des Nichtraucherschutzes aus.

Das Rauchen in der Gastronomie ist ab 1. September wieder erlaubt, wenn die Wirte Raucherräume anbieten, in denen spezielle Lüftungsanlagen installiert sind. In Lokalen, die kleiner als 75 Quadratmeter sind, darf weiterhin geraucht werden, wenn sie nur einen Raum haben, keine Speisen servieren und junge Erwachsene unter 18 Jahren keinen Zutritt haben.

Weiterhin komplett rauchfrei bleiben öffentliche Bereiche wie z.B. Spielhallen. Ausnahmen sind Gefängnisse und Krankenhäuser.

Die Änderungen waren eine Reaktion auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die bisherigen Regelungen stellten einen verfassungswiedrigen Nachteil für Restaurants gegenüber Eckkneipen dar.

(DTZ 24/12)

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