ERFURT (DTZ/pnf). Die Landesregierung von Thüringen hat am 19. Januar 2010 beschlossen, das am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Nichtraucherschutzgesetz des Landes zu ändern.
Künftig soll das Rauchen in kleinen Einraumgaststätten bis zu einer Größe von maximal 75 Quadratmetern wieder erlaubt sein. Die kleinen Kneipen müssen als Raucherlokal gekennzeichnet sein, können keine in den eigenen Räumen zubereitete Speisen anbieten und dürfen Jugendlichen unter 18 Jahren keinen Zutritt gewähren.
Auch in Spielhallen wird der Tabakgenuss in einem abgetrennten Nebenraum wieder möglich. Ausnahmen gibt es außerdem für Festzelte.
Dem Thüringer Landtag wird der Gesetzentwurf voraussichtlich Ende Januar vorgelegt. In der Praxis ändert sich nicht viel, denn Thüringen hatte bereits nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Übergangsregelungen das Verbot gelockert.
(DTZ 3/10)
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