EP-Abgeordneter Dr. Werner Langen stellt „plain packaging“ in Frage

CDU-Politiker befürchtet unverhältnismäßigen Eingriff in bestehendes Recht

BRÜSSEL (DTZ/pnf). Nach Auffassung der EU-Kommission sollen die Bestimmungen für die Verpackung von Tabakwaren durch die Einführung von generischen, also schwarz-weiß genormten Verpackungen („plain packaging“) weiter verschärft werden.

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Der CDU-Europaabgeordnete Dr. Werner Langen hat sich deshalb mit der Frage an die EU-Kommission gewandt, auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse die Kommission ihre Annahme stützt, dass die Einführung von „plain packaging“ zu einer tatsächlichen Verringerung des Tabakkonsums in der Europäischen Union führen könnte.

Ohne wissenschaftlich fundierte Begründung
Die Überlegungen der Kommission könnten zudem einen schweren und unverhältnismäßigen Eingriff in die bestehende Rechtslage nach sich ziehen, erläuterte Dr. Langen auf seiner Homepage. So würde die Einführung von „plain packaging“ ohne eine wissenschaftlich fundierte Begründung nach deutschem Recht beispielsweise gegen Grundrechte wie die Eigentumsfreiheit, die Meinungsfreiheit und die Berufsfreiheit verstoßen.

„Eine faktische Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten unter Berufung auf den Schutz der öffentlichen Gesundheit darf auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nur mittels einer wissenschaftlich nachgewiesenen geeigneten Maßnahme erfolgen. Diesen Nachweis ist die Kommission jedoch bisher schuldig geblieben“, erklärte Dr. Langen kürzlich in Brüssel.

Der CDU-Europaabgeordnete stellte klar, dass der Gesundheitsschutz ein hohes Gut sei und gerade auch beim Tabakkonsum ausreichend berücksichtigt werden müsse. Allerdings dürfe der Schutz eines wichtigen Rechtsguts nicht zur Verletzung anderer Rechtsgüter führen.

Verstoß gegen bestehende Abkommen?
In diesem Zusammenhang stelle sich deshalb die Frage, ob „plain packaging“ nicht zusätzlich gegen bestehende Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums verstoßen würde, wonach die Benutzung einer Marke im geschäftlichen Verkehr nicht ungerechtfertigt durch besondere Erfordernisse erschwert werden darf.

„Die EU-Kommission muss diese offenen Fragen, die Bestandteil des Gemeinschaftsrechts sind, zunächst klären und neue Maßnahmen angemessen begründen. Erst dann kann sie zusätzliche Anforderungen an die Verpackung von Tabakprodukten erheben“, so Dr. Langen abschließend.

(DTZ 48/09)

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