Entweder essen oder rauchen / Keine Ausnahmen mehr für Bierzelte und Vereinsheime
HAMBURG (DTZ/red). Die Hamburger Koalition brachte die Gespräche um das Nichtraucherschutz nach langem Hickhack jetzt auf einen Nenner: Der Kompromiss, den CDU und GAL ausgehandelt haben, sieht vor, dass in entsprechend gekennzeichneten Einraumkneipen und Bars mit bis zu 75 Quadratmetern Fläche, die nur Getränke ausschenken, geraucht werden darf. Personen unter 18 Jahren haben keinen Zutritt.
Reine Schankkneipen mit mehr als 75 Quadratmetern Fläche dürfen ein Raucherseparee einrichten. Der Raucherraum muss erstens strikt abgetrennt und zweitens kleiner als der Nichtraucherbereich sein.
In allen gastronomischen Betrieben, in denen Essen angeboten wird, gilt ein komplettes Rauchverbot. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Solei oder ein Mehr-Gänge-Menü handelt. Ausnahmen, zum Beispiel für Raucherklubs, Bierzelte oder Vereinsheime – gibt es nicht mehr.
Inwieweit der Kompromiss Bestand vor Gericht hat, muss sicherst noch zeigen. CDU und GAL sind sich bewusst, dass Gastwirte gegen das neue Gesetz klagen können. Schwarz-Grün nimmt diese Möglichkeit in Kauf, da nur diese Lösung in der Regierungskoalition mehrheitsfähig ist.
(DTZ 47/09)
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