Zigaretten: Reemtsma setzt auf sicheres Timing

Frühzeitiger Einstieg in neue 19er-Mindestinhalte

HAMBURG (DTZ/fnf). Am 22. Juli 2009 ist die gesetzliche Regelung des Mindestpackungsinhalts von 19 Zigaretten in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2010 keine Zigarettenpackungen mit weniger als 19 Stück vom Handel an Konsumenten verkauft werden dürfen.

Die Einhaltung dieser Verordnung wird ab dem 1. Januar durch Kontrollen der zuständigen Ämter überprüft. Im Verzugsfall muss mit Sanktionen gerechnet werden. Reemtsma hat sich bezüglich der Produktion bereits frühzeitig auf diese Vorgabe eingestellt. Randmarken wie beispielsweise Reval und Roth-Händle werden bereits seit Juni als 19er an den Handel ausgeliefert.

Erfolgreiche Schnelldreher
Erfolgreiche Schnelldreher wie JPS und West sind seit Mitte Juli ebenfalls umgestellt. Michael Kaib, Vertriebschef bei Reemtsma, erläutert die Gründe: „Wir wollen unseren Handelspartnern ein möglichst großes Zeitfenster für den Abverkauf der Alt-Ware bieten. Dies ist auch eine berechtigte Forderung des Handels, der wir in vollem Umfang nachkommen werden. Wir gehen davon aus, dass bei sachgerechtem Handling keine Gefahr von überhöhten Beständen an 17er Ware zum Jahresende besteht.“

Reemtsma hat für den Handel die wichtigsten Fakten, Argumentationshilfen und Tipps zusammengestellt: Rund 6 Monate Abverkaufsfrist für den Handel an Konsumenten bis zum 31. Dezember 2009. Die Anhebung der Packungsgröße ist keine versteckte Preiserhöhung.

Höhere Stückzahl pro Packung
Reemtsma empfiehlt: „Machen Sie Ihren Kunden deutlich, dass der neue Preis sich ausschließlich aus der höheren Stückzahl pro Packung ergibt! Für die JPS bedeutet dies beispielsweise eine stückpreisneutrale Umstellung von 3,80 Euro für 17 Stück auf 4,25 Euro für 19 Stück.

Regelmäßige Kontrolle der aktuellen Bestände durch den Handel – sowohl im Regal / Zigarettenträger als auch im Lager. Verkaufen nach dem „first in – first out“– Prinzip, d. h. was zuerst geliefert wird, wird auch zuerst verkauft. Dies gilt insbesondere für eher seltener nachgefragte Marken. Zigarettenpackungen mit „alten Inhalten“ (17 Stück) sollten deshalb immer vorne im Regal platziert sind. Auch die Mitarbeiter sollten auf die Wichtigkeit dieser Vorgehensweise hingewiesen werden.

(DTZ 31/09)

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