Raucherclubs zulässig

Verfassungsgerichtshof weist Tabakgegner ab

MÜNCHEN (DTZ/pnf). Nach einem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes dürfen weiterhin Raucherclubs im Freistaat betrieben werden. Die Richter wiesen den Antrag einer Nichtraucherinitiative auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Die Tabakgegner wollten die für die Raucherclubs geltende Ausnahme vom Rauchverbot außer Kraft setzen lassen, bis eine endgültige Entscheidung ihrer Klage gegen die Raucherclubs gefällt wird. Das Gericht hält aber ein sofortiges Verbot der Raucherclubs im öffentlichen Interesse nicht für geboten.

Gleichzeitig wies der Gerichtshof aber auch den Antrag eines Wirtes auf einstweilige Anordnung ab, der im Rauchverbot für Einraumkneipen einen Verstoß gegen die bayerische Verfassung sieht.

(DTZ 36/08)

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