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  • HDE und E-Commerce-Verband gegen Paketsteuer

    BERLIN // Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat sich gegen den Vorschlag ausgesprochen, Pakete von Online-Händlern mit einer Abgabe zu belegen. Aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war der Vorschlag gekommen, zugunsten des stationären Einzelhandels einen „Innenstadtfonds“ einzurichten.

    Keine neue Steuern
    Der HDE argumentiert, im Verhältnis zum internationalen Online-Handel gehe es vor allen Dingen um einen fairen Wettbewerb. „Dazu braucht es keine neuen Steuern auf Pakete, sondern bessere Kontrollen, um sicherzustellen, dass auch bei Lieferungen aus Fernost unsere hiesigen Regelungen für Produktsicherheit und Steuerzahlungen eingehalten werden“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Eine Paketsteuer träfe auch viele heimische Online-Händler, die korrekte und pünktliche Steuerzahler sind, so Genth. „Zudem wäre das ein Bärendienst gegenüber dem Drittel der stationären Händler, die sich ein Online-Standbein aufgebaut haben.“

    Klares Nein
    Mit einem klaren Nein gegen eine Paketsteuer positioniert sich der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (Bevh). Dazu Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer: „Der Verkauf über das Internet ist besonders in der Krise für tausende stationäre Händler der letzte Anker, der sie über Wasser hält. Viele von ihnen haben in einem Kraftakt über die letzten Monate auf online umgestellt, um sich ein zweites Standbein aufzubauen. Und das möchte die CDU nun besteuern? Das ist eine Umverteilung vom Heute zum Gestern."

    red

  • Urteil für Dampfer

    MÜNCHEN // Großer Erfolg in Bayern: Das Verwaltungsgericht in München hat vor wenigen Tagen per einstweiliger Anordnung entschieden, dass „Einzelhandelsgeschäfte mit elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern zu den sonstigen für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften“ gehörten und somit auch während des geltenden Lockdowns zur Öffnung befugt seien. Geklagt hatte iSmoke-Smart, Mitglied im Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG).

    Frank Hackeschmidt, BfTG-Vorstandsmitglied und einer der Geschäftsführer von iSmokeSmart, erklärte dazu: „Endlich hat das Gericht auf führende Suchtforscher gehört und eingesehen, dass der Bedarf an Vaping-Produkten nur über den Fachhandel gedeckt werden kann.“

    vi

  • Tabakwarenverkauf und Corona-Vorgaben

    MAINZ // Wie bereits im ersten Shutdown im Frühjahr, ist es auch im jetzigen Winter-Lockdown in den 16 Bundesländern unterschiedlich geregelt, ob Tabakwarengeschäfte öffnen dürfen oder nicht. Zudem gibt es auch innerhalb der Länder voneinander abweichende Auslegungen der jeweiligen Landes-Vorgaben durch die Ordnungsämter der Kommunen.

    Bundesländer entscheiden unterschiedlich
    In verschiedenen Bundesländern dürfen Tabakwarenhändler ihre Geschäfte aufmachen, so etwa in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und in Thüringen. Hier zählen Tabakerzeugnisse zu den Produkten des täglichen Bedarfs. In einigen der verbleibenden Bundesländer dürfen Tabakwarenläden auch im jetzigen Winter-Lockdown ihre Pforten öffnen, wenn mehr als 50 Prozent des Sortiments auf den Verkauf „erlaubter“ Produkten entfällt.

    Wie schon im Frühjahr zählen Presseerzeugnisse ausdrücklich zu den erlaubten, weil systemrelevanten Artikeln. Gleiches gilt für Postdienstleistungen. In manchen Ländern zählen auch Spirituosen zu den Lebensmitteln, deren Verkauf weiterhin gestattet ist.

    red

  • Risikoprofil berücksichtigen

    BERLIN // Nachdem sich der Bundestag mit dem Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, die EU-Tabaksteuerrichtlinie auf E-Zigaretten auszuweiten, befasst hat, hat der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) seine Kritik an möglichen Zusatzsteuern auf E-Zigaretten wiederholt.

    Maßnahme kontraproduktiv
    Michal Dobrajc, Vorsitzender des VdeH: „Wer die Zahl der Raucher im Land verringern will, kann nicht gleichzeitig neue Steuern auf E-Zigaretten befürworten. Das ist kontraproduktiv. Neue Steuern würden aktiven Rauchern den Umstieg auf ein Produkt mit deutlich niedrigerem Risikoprofil erschweren. Aktuelle Erfahrungen etwa in Großbritannien zeigen, dass sich E-Zigaretten gut zur Rauchentwöhnung eignen. Wer von der herkömmlichen auf die E-Zigarette umsteigt, verringert den Schadstoffeintrag um 95 Prozent. Unsere Position ist klar: Keine neuen Steuern auf E-Zigaretten!“

    Dobrajc wies zudem auf die schwierige Situation der Branche angesichts der Corona-Pandemie hin: „Die vielen kleinen und mittleren Unternehmen unserer Branche werden durch den Lockdown hart getroffen. Das letzte, was wir in dieser Ausnahmesituation gebrauchen können, sind neue Steuern.“

    Deutlich geringeres Risiko
    Der VdeH hatte bereits vor einigen Monaten in einer Anhörung des Finanzausschusses in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass ein nach aktuellem wissenschaftlichen Erkenntnisstand offensichtlich vorhandenes, im Vergleich zum Tabakrauch allerdings deutlich geringeres Risiko von E-Zigaretten, keine neue Verbrauchssteuer zu Lenkungszwecken aus Gründen des Gesundheitsschutzes rechtfertige.

    Dobrajc: „Es gibt keinen vernünftigen Grund, ein Produkt, das keinen Tabak enthält und dazu geeignet ist, Raucher von der wesentlich schädlicheren Tabakzigarette wegzubringen, in das Tabaksteuerregime einzubeziehen und mit einer zusätzlichen Steuer zu belegen.“

    vi

  • Höhere Qualität für E-Zigaretten

    BERLIN // E-Zigaretten ermöglichen im Vergleich zu herkömmlichen Tabakprodukten einen potenziell risikoärmeren Nikotingenuss – aber Verdampfer und Liquids sollten geprüfte Qualitätsware aus dem Fachhandel sein. Darauf hat der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) hingewiesen.

    Hohe gesetzliche Anforderungen
    Gerade in Deutschland unterliegt die Herstellung von E-Zigaretten und deren Liquids hohen gesetzlichen Anforderungen. Um die bestmögliche Qualität und Sicherheit für ihre Produkte zu gewährleisten und das Vertrauen der Verbraucher in diese Produktkategorie zu stärken, gehen die BVTE-Mitgliedsunternehmen nun einen Schritt weiter und haben für die Produktion von E-Zigaretten zusätzliche wichtige Kriterien identifiziert.

    Pharmazeutische Reinheit
    Wesentliche Bestandteile von Liquids – etwa Propylenglykol, Glycerin und Nikotin – sollten ausschließlich von pharmazeutischer Reinheit sein, alle anderen Inhaltsstoffe für die Verwendung in Lebensmitteln geeignet sein.

    Zudem stellen die BVTE-Mitglieder Überlegungen zur Risikobewertung in Bezug auf die Inhalation und einer thermischen Zersetzung an. Aus diesem Grund sollte in Liquids etwa keine Sucralose verwendet werden.


    Qualität und Sicherheit

    Die Herstellung von Liquids und E-Zigaretten sollte immer angepasst an den aktuellen wissenschaftlichen Stand unter Berücksichtigung von Standards erfolgen. Diese Standards legen die technischen und qualitativen Anforderungen an Produkte fest.

    Die „BVTE-Aussagen zur Qualität und Sicherheit von E-Zigaretten“ sollen einen Beitrag dazu leisten, das Vertrauen der Verbraucher in diese potenziell risikoärmeren Produkte zu stärken. Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE: „Unsere Mitgliedsunternehmen bieten als verantwortungsvolle Hersteller hochwertige E-Zigaretten und Liquids für erwachsene Nikotin-Konsumenten an. Es ist an der Zeit, dass die Politik potenziell weniger schädliche Produkte als Chance anerkennt und die Akzeptanz und Verbreitung dieser Erzeugnisse im Markt durch eine angemessene Regulierung und eine umfassende Verbraucheraufklärung unterstützt.“

    Aktuelle Studienlage
    Bei vielen Konsumenten besteht eine erhebliche Unsicherheit über diese neuartigen Produkte. Ende 2019 schätzten mehr als 60 Prozent der Deutschen die gesundheitlichen Risiken des E-Zigaretten-Konsums als genauso hoch oder gar höher, verglichen mit dem Konsum klassischer Tabakzigaretten, ein. Tatsächlich sind E-Zigaretten nach aktueller Studienlage „deutlich weniger schädlich als herkömmliche Zigaretten“.

    red

  • Handel: Mehr Hilfen notwendig

    MAINZ // DTZ hat Branchenvertreter gefragt, wie sie das Jahr 2021 sehen und wie ihre Erwartungen sind. In den folgenden Ausgaben drucken wir die Statements ab. In Folge 3: Steffen Kahnt, Geschäftsführer beim Handelsverband Tabak (BTWE).

    Zweiter Lockdown
    Der zweite Lockdown stellt den Einzelhandel mit Fokus Tabakwaren und E-Zigaretten erneut auf eine harte Probe. Die Zwangsschließungen sind eine schwere Hypothek für die Handelsunternehmer, die je nach Bundesland, Standort und Sortiment ganz unterschiedlich davon betroffen sind.

    Handel nicht allein lassen
    Die Einzelhandelsorganisation hat im Bund und in den Ländern bis zuletzt dafür gekämpft, dass Einzelhandelsgeschäfte nicht erneut geschlossen werden müssen. Bundesregierung und Länderregierungen dürfen die Händler jetzt nicht allein lassen. Die bisher vorgesehenen Gelder reichen bei weitem nicht aus, um eine Pleitewelle in den Innenstädten zu verhindern. Sonst so attraktive Geschäftslagen wie Bahnhöfe, Flughäfen oder Einkaufszentren sind zudem seit Beginn der Pandemie besonders benachteiligt und die staatlichen Hilfen bei weitem nicht ausreichend.

    Die Pandemie kostet Bund und Länder sehr viel Geld. Umso wichtiger ist es, dass auch die nächste Bundesregierung nach der Wahl in diesem Jahr bei einer Tabaksteuererhöhung verantwortungsbewusst agiert. Zwei Prämissen sind aber klar: Mehrstufige marktschonende kleine Schritte haben sich grundsätzlich bewährt. Und: Wenn die Besteuerung von E-Zigaretten kommt, muss sie europäisch angepackt werden.

    BTWE lehnt Verbot ab
    Der BTWE hat sich mit Stellungnahmen und im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Tabakwerbeverbot dafür eingesetzt, dass legale Produkte legal beworben werden dürfen. Werbeverbote für Tabakprodukte lehnt der BTWE grundsätzlich ab. Nicht zuletzt das geplante Werbeverbot für Verdampfer und Erhitzer ist gesundheitspolitisch ein Treppenwitz! Wichtiger BTWE-Erfolg: Das Recht des Fachhandels, für seine Produkte im Geschäft und im Schaufenster zu werben, wird nicht angegriffen. Der BTWE ist gespannt, wie der Fachhandel in Zukunft vom neuen Marketingmix der Hersteller profitieren wird.

    Klassische Sortimente
    Der Handel verdient immer noch 95 Prozent seines Geldes vor allem mit klassischen Sortimenten. Zigaretten, Rauchtabak, Pfeifentabak, Zigarren, Zigarillos, Pfeifen und Raucherbedarfsartikel sind die Stars in unseren Geschäften. Diese Stars haben jedes Jahr mit jeder Menge Innovationen ihren großen Auftritt beim Messe-Highlight InterTabac. Aber auch wir Menschen brauchen das Dortmunder Kraftzentrum, denn Geschäfte werden zwischen Menschen gemacht. Und der persönliche Kontakt ist durch nichts zu ersetzen. Die InterTabac ist deshalb auch 2021 ein Pflichttermin für alle, die erfolgreich sein wollen. Tragen Sie sich den 16. bis 18. September 2021 fest in den Kalender ein.

    Für Klarheit sorgen
    Wie wichtig der Dialog zwischen den Wirtschaftsstufen ist, haben die letzten Wochen und Monate gezeigt. Zuletzt griffen lokale Ordnungsbehörden Handelsunternehmer an, die die neuartigen Nicotine Pouches / OND vermarkten. Hier müssen Politik und Gerichte endlich für Klarheit sorgen. Es kann nicht sein, dass der Händler am Ende der Dumme ist. Auch das seit dem Mai 2020 geltende Rückverfolgungssystem lief lange nicht ganz rund. Wir hoffen, dass die letzten Signale von den IT-Experten im Handel endlich Besserung bringen.

    Neue Produkte von großer Bedeutung
    Für den Tabakwaren-Fachhandel sind Innovationen und neue Produkte sowohl bei den klassischen Tabakwaren als auch bei neuen Produkten von großer Bedeutung. Neuigkeiten wecken die Neugier des Kunden und damit seine Bereitschaft, im Tabakwaren-Fachgeschäft einzukaufen. Sicher sind die Corona-Krise und das Tabakwerbeverbot Herausforderungen, der sich Industrie und Handel stellen müssen. Der BTWE ist jedoch auch für die Zukunft zuversichtlich, dass die Tabakfamilie Wege finden wird, um die große Vielfalt unserer Genussmittel zu erhalten und weitere innovative Produkte im Markt einzuführen.


    Steffen Kahnt

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    schön, dass Sie sich auch diesen ersten Newsletter im neuen Jahr anschauen. Das DTZ-Team wünscht Ihnen ein glückliches, gesundes und erfolgreiches 2021. Möge es besser werden als 2020.

    Dafür allerdings stehen die Zeichen nicht allzu gut. Die verschärfte Verlängerung des harten Lockdowns ist beschlossene Sache – begründet auf einer Stellungnahme der Leopoldina (als Reaktion haben zwei renommierte Wissenschaftler die Akademie in offenen Briefen scharf kritisiert, die Rede ist unter anderem von „mit meinem Gewissen nicht vereinbaren“), auf den Ratschlägen eines sechsköpfigen Gremiums (ein Epidemiologe war meines Wissens nicht dabei) und auf der Basis von Zahlen des Robert-Koch-Instituts, das nach eigenem Bekunden vor dem 17. Januar keine aussagekräftigen Daten liefern kann. Oh, natürlich sprechen wir über in bestimmten Bevölkerungsgruppen gravierende Sterbezahlen. Wir sprechen aber auch über rund vier Milliarden Euro wöchentlich, die der Lockdown kostet. Und wir sprechen über eine Firmenlandschaft, die zunehmend aus sogenannten Zombies besteht, aus Unternehmen also, die nur mit Hilfe staatlicher Gelder überleben. Das böse Erwachen wird kommen, wenn diese Zahlungen eingestellt werden.

    Corona-Quiz
    An dieser Stelle – wir alle sind ja seit zehn Monaten betroffen – möchte ich Sie zu einem kleinen Corona-Quiz einladen:

    1) Wie viele Beatmungsgeräte hat die Bundesregierung nach der ersten Bestellung über 10.000 Stück bei Drägerwerk in Lübeck nachgeordert?

    2) Nachdem spätestens im Sommer „Experten“ jeder Couleur über die drohende zweite Welle schwadroniert haben – um wie viel Prozent wurde die Kapazität der Intensivbetten aufgebaut?

    3) Wie viele neue Krankenhäuser wurden errichtet?

    4) Wie hoch muss die Auslastung deutscher Intensivstationen sein, damit diese schwarze Zahlen schreiben? Zu welchem Grad sind die deutschen Intensivbetten seit Jahren durchschnittlich ausgelastet?

    Wirtschaftliche Entwicklung
    Während Sie über den Lösungen brüten, lassen Sie uns noch einen Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung werfen. Da kein Bürger ahnen kann, mit welchen Maßnahmen wir bis zur Bundestagswahl im September noch rechnen müssen, tappen auch die Ökonomen weitgehend im Dunklen. Für Deutschlands Konjunktur im Jahr 2021 reichen die Prognosen von 2,8 Prozent (OECD) bis zu 4,9 Prozent (RWI). Dabei haben alle Institute den harten Lockdown bis Ende Januar bereits berücksichtigt – und ihre Vorhersagen teils deutlich nach unten korrigiert. Die Zahlen sehen denn auch etwas besser aus als sie sind, denn das Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (BIP) wird auf Basis des Vorjahres berechnet – und 2020 war ein besonders schwaches Jahr. Wie es tatsächlich aussehen wird?

    Drastische Berichte
    Ich bin nicht sehr optimistisch, denn die aktuelle Corona-Lage führt zu teils – gelinde gesagt – erratischen Maßnahmen. Wir wissen längst, dass die Toten zu etwa 80 Prozent in der Altersgruppe 80+ zu beklagen sind, die meisten davon in Alten- und Pflegeheimen, denen – nicht zuletzt aufgrund von Quarantäne-Anordnungen – das Personal fehlt. Drastische Berichte in lokalen Medien haben das belegt. Auch Kanzlerin und Länderchefs haben das erkannt und fordern unter Punkt 6 des neuen Maßnahmenkatalogs, es müsse in diesen Einrichtungen verpflichtend mehrfach pro Woche getestet werden. Allerdings, so heißt es in dem Papier weiter: „Vielfach fehlen in den Einrichtungen die personellen Kapazitäten, solche Schnelltests vor Ort durchzuführen.“

    Neue Regeln
    Aber Merkel und Co. haben eine Lösung parat: „Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine umfassende Umsetzung der Testanordnung sicherzustellen.“ Im Klartext: Die Heim-Manager wissen jetzt schon nicht, wie sie es schaffen sollen, möchten sich doch aber gefälligst selbst darum kümmern. Mir gefällt auch Punkt 2 gut, in dem klar gemacht wird, dass „private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet“ sind. Was für ein Irrsinn! Gemeint ist, dass nur zwei Leute aus verschiedenen Haushalten sich treffen dürfen. Laut Verordnung allerdings dürfen zum Beispiel zwei Leute aus einem Haushalt einen Dritten treffen. Für die beiden ist das in Ordnung, der Dritte jedoch verstößt gegen die Vorschriften. Aber eine ganze Reihe der Punkte auf dieser und Listen der Länder zeigt, dass die Verfasser nicht besonders weit gedacht haben. Ausgangsverbot ab 20 Uhr? Wer soll denn damit geschützt werden? 15-Kilometer-Radius? Wenn ich aus einer dicht besiedelten Gegend zum Joggen in ein einsames Waldstück fahre?

    Im Übrigen zeigen zahlreiche Studien und Korrelationsberechnungen, dass Lockdowns die Verbreitung des Virus nicht stoppen. Auch die WHO hat ja formuliert, dass solche Maßnahmen nur absolute Ultima Ratio sein dürfen. (Lassen Sie mich aber auch darauf hinweisen, dass es eine Reihe von Studien gibt, die Lockdowns als wirksam herausstellen.)

    Auflösung des Quiz‘
    Und nun zur Auflösung unseres kleinen Quiz‘:

    1) Keines – vielmehr nahm der Bund dem Hersteller nur 1557 Geräte ab und stornierte den Rest. Für Drägerwerk kein Verlustgeschäft, denn die Maschinen wurden ins Ausland verkauft, der Bund übernahm Handlings- und Logistikkosten.

    2) Gar nicht – vielmehr sank die Kapazität vierten Quartal um rund 44 Prozent. Der kommunizierte Hauptgrund: Personalmangel. Ein weiterer Grund dürfte der Wegfall der Freihaltepauschale sein…

    3) Keines – stattdessen wurden mindestens 21 geschlossen. Lassen Sie mich beispielhaft das Krankenhaus Ingelheim – weil vor den Toren unseres Redaktionsstandortes Mainz gelegen – herauspicken. Im März 2020 wurde die Klinik zum Corona-Spezialkrankenhaus mit 40 zusätzlichen Intensivbetten ausgebaut. Anfang Dezember war die Einrichtung insolvent und schloss zum Jahresende 2020 ihre Pforten. Laien fragen sich, warum mitten in der „zweiten Welle“ ein spezialisiertes Krankenhaus dicht macht, während manche Großunternehmen wie die Lufthansa mit Milliardenbeträgen gerettet werden.

    4) Nach Aussagen von Krankenhausmanagern sind Intensivstationen quasi die Cash-Cows des Krankenhausbetriebs. Mindestens 80 Prozent der Betten sollten belegt sein, im Durchschnitt sind es 90 Prozent. (Und ja: Mir ist klar, dass das medizinische Personal derzeit besonders belastet ist – meines Erachtens ein gravierender Systemfehler).

    Bleibt zu hoffen, dass unsere Branche die Situation möglichst unbeschadet übersteht – als Ganzes und jeder Einzelne von Ihnen mit Ihrem Unternehmen.

    Ich wünsche Ihnen ein schönes Winterwochenende.

    Herzlich,
    Marc Reisner,

    Chefredakteur DTZ

  • „Tabak bleibt weiter attraktiv“

    HAMBURG // Das aktuelle Jahr hat die Menschen und die Branche vor neue Herausforderungen gestellt. Im Gespräch mit DTZ resümiert Reemtsma-Manager Bernd Lutter über Veränderungen, Schwerpunkte, Nachhaltigkeit und neue Produkte in Zeiten der Corona-Pandemie.

    Das Jahr 2020 war sehr bewegt. Wo gab es die größten Veränderungen?
    Bernd Lutter: Der Umgang mit dem „New Normal“ hat uns alle beschäftigt. In der Lockdown-Phase Anfang des Jahres ist auch unser Außendienst ins Homeoffice gegangen und sah sich damit konfrontiert, den Kundenkontakt, der ja auch deutlich vom persönlichen Kontakt lebt, digital zu gestalten. Mein Dank geht an unsere Kolleginnen und Kollegen, die in diesem herausfordernden, veränderten Umfeld die enge Zusammenarbeit mit dem Handel aufrechthalten konnten. Aber natürlich hat diese Zeit und gerade das Homeoffice nicht nur den Außendienst sondern alle Kollegen betroffen.

    Wie sieht es beim Handel aus?
    Lutter: Beim Handel haben wir ein sehr wechselhaftes Bestellverhalten registriert, was die Lager- und Produktionsstätten mit Herausforderungen konfrontiert hat. Hervorgerufen unter anderem durch Hamsterkäufe am Anfang der Pandemie und damit verbunden rni verändertes Einkaufsverhalten der Kunden. Das schlug sich im Bestellverhalten nieder.

    Und welche Erfahrungen haben Sie in dieser Zeit gemacht?
    Lutter: Mein persönliches Learning aus diesem Jahr ist sicher, dass Flexibilität und Agilität noch wichtiger geworden sind. In diesem Sinne hat Reemtsma die Marktdynamik bestmöglich gemeistert und auf Veränderungen erfolgreich reagiert.

    Wie hat die Corona-Pandemie Ihr Geschäft beeinflusst?
    Lutter: Positiv ist, dass unser Produktmix und unser Fokus auf Konsumentenwünsche sich bewährt haben: Tabak war und ist weiter attraktiv. In diesem Jahr gibt es keinen Rückgang im Konsum, der Markt ist stabil. Damit sehen wir uns in unserer Strategie bestätigt, dem Konsumenten die Wahl zu lassen, in welcher oder welchen Produktkategorien er sich bewegt.

    Können Sie das konkretisierten?
    Lutter: Aufgrund der aktuellen Situation hat der Trend zu Großformaten sowohl im Zigaretten als auch Feinschnitt noch weiter zugenommen. Sicher getrieben durch eine gestiegene Preissensibilität in Zeiten von zum Beispiel Kurzarbeit. Zusätzlich gab es eine Veränderung im Einkaufsverhalten, wenn auch vielleicht nur temporär. „One-stop-Shopping“ ist derzeit im Rahmen von Kontaktbeschränkungen ein wichtiges Thema geworden. Ebenso hat sich die Verweildauer in den Geschäften reduziert. Wichtig für den Handel ist es daher, ausreichend Warenbestand zu haben, um der erhöhten Nachfrage je Einkauf gerecht zu werden und auf Nachfrageschwankungen angemessen reagieren zu können.

    Wie erleben Sie die Situation im Handel?
    Lutter: Man merkt, dass der Handel aufgrund des sehr dynamischen Kaufverhaltens des Konsumenten in Teilen sehr angespannt ist. Normalerweise stark frequentierte Standorte wie Bahnhöfe fallen temporär aus dem Fokus der Konsumenten. Tabakwaren bleiben aber eine Stütze im Umsatz des Einzelhandels und wir alle hoffen ja, dass im nächsten Jahr wieder eine Form von Normalität einkehrt.

    Das heißt …?
    Lutter: Die Botschaft, die mir wichtig ist: Wir sehen uns bei all diesen Veränderungen im Handel auch weiter als verlässlicher Industriepartner und im engen Schulterschluss mit dem Handel.

    Welche Produktsegmente sind für Reemtsma aktuell besonders interessant?
    Lutter: Wir sehen uns weiter in unserem Ansatz bestätigt, der den Konsumenten und dessen Bedürfnisse ins Zentrum der Strategie stellt. Vor diesem Hintergrund ist Tabak für uns weiter wichtig. Interessant und begrüßenswert ist die aktuelle langsame Erholung des E-Zigaretten-Markts nach dem Einbruch vor einem Jahr.

    Das bedeutet konkret?
    Lutter: Hier partizipieren wir von der Markenstärke der Myblu. In der Einzelbetrachtung auf Devices (Geräte, Anmerk. d. Red.) sind wir im klassischen Handel weiter Marktführer und insgesamt als Marke mit führend als die zweitstärkste EVP-Marke. Unsere Pipeline in allen Kategorien ist weiter reich gefüllt und ich freue mich, dass wir 2021 mit Zuversicht und Stärke angehen werden. Ich darf leider keine Details vorwegnehmen, bin aber sicher, dass unser Gesamtportfolio insgesamt weiter bestens aufgestellt sein wird.


    Wie nehmen Sie die neuen Einschränkungen bei der Tabakwerbung ab 2021 wahr?

    Lutter: Ein Werbeverbot bedeutet für alle Unternehmen faktisch ein Kommunikationsverbot mit dem erwachsenen Konsumenten in der Öffentlichkeit. Unternehmen, die im Wettbewerb stehen, benötigen im Kampf um Marktanteile die Möglichkeit, für ihre Produkte werben zu können, um sich von Wettbewerbern abheben zu können. Außerdem braucht ein Konsument die Möglichkeit, sich über Produkte informieren zu können. Ein Werbeverbot schafft diese notwendigen Elemente ab. Tatsächlich beschäftigt uns dieses Thema aber schon seit längerer Zeit – nicht nur wegen der rechtlichen Veränderungen. Insbesondere mit dem Blick auf den Jugendschutz haben wir unsere Maßnahmen schon immer zukunftsorientiert ausgerichtet.


    Was heißt das im Detail?

    Lutter: Mit dem Blick auf die anstehenden Veränderungen in den Kommunikationsmöglichkeiten verstehen wir uns als enger Partner des Handels und wollen dem Handel unter anderem Sicherheit und Know-how mitgeben. Von daher sehen wir uns in unserer langfristigen Strategie des Schulterschlusses mit dem Handel bestätigt. Die Bedeutung dieser engen Zusammenarbeit wird aus unserer Sicht mit dem schrittweisen Inkrafttreten der Werbeverbote für klassische Tabakwaren und neuartige Produkte künftig noch zunehmen.

    Herr Lutter, danke für das Gespräch.

    max

  • Katastrophe für den Handel

    BERLIN // Wie befürchtet: Jetzt ist er da, der scharfe Lockdown. Für die Einzelhändler mit Fokus Tabakwaren oder E-Zigaretten sieht es nicht gut aus. Schließlich heißt es in der Verordnung aus Berlin: „Der Einzelhandel wird ab dem 16. Dezember bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von Non-food-Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden.“

    Bekannte Ausnahmen
    Dabei gibt es die bereits aus dem März bekannten Ausnahmen wie mit dem Einzelhandel für Lebensmittel, den Wochenmärkten für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdiensten, Getränkemärkten, Reformhäusern, Babyfachmärkten, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Kfz-Werkstätten und dem Zeitungsverkauf.

    HDE empört
    Kein Wunder, dass der Handelsverband Deutschland HDE auf die Barrikaden geht. „Der Einzelhandel hat in den vergangenen Monaten mit seinen Hygienekonzepten einen großen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geleistet. Wenn jetzt Geschäftsschließungen als notwendig angesehen werden, darf die Bundesregierung die Branche nicht im Regen stehen lassen“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

    Pleitewelle in den Innenstädten
    Die bisher vorgesehenen Gelder reichten bei weitem nicht aus, um eine Pleitewelle in den Innenstädten zu verhindern. Der betroffene Non-food-Handel werde Verluste von etwa 60 Prozent für den Dezember verbuchen. Im Vorjahresvergleich würden so zwölf Milliarden Euro Umsatz verloren gehen. Der Lockdown treffe knapp 200 000 Handelsunternehmen, 99 Prozent davon seien kleine und mittelständische Firmen. Der Innenstadt-Einzelhandel steht für bis zu 600 000 Beschäftigte, von denen durch den Lockdown bis zu 250 000 Jobs verloren gehen könnten. Den Lockdown könnten viele Firmen ohne Staatshilfen nicht überstehen. Die Überbrückungshilfen reichten nicht aus, um die betroffenen Handelsunternehmen zu retten.

    Fachhandel und Vape-Shops
    Nach gegenwärtigem Stand sind Tabakwarenhandel und Vape-Shops von den Schließungen betroffen, sofern kein Pressesortiment angeboten wird. Wer schließen muss, kann auf die bis Ende Juni 2021 geltende Überbrückungshilfe III hoffen. Antragsberechtigt sind Firmen, Soloselbständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro. Ab wann Anträge möglich sind, ist jedoch noch offen.

    Für die von den Schließungs-Entscheidungen vom 13. Dezember erfassten Betriebe werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt. Der Handel kann voraussichtlich Förderhöchstbeträge bis zu 500 000 Euro pro Monat erwarten. Dabei sollen Abschlagszahlungen entsprechend der Regelungen der außerordentlichen Wirtschaftshilfen (maximal 50 000 Euro) ermöglicht werden.

    red

  • E-Zigarette vor spannendem Jahr

    KÖLN // DTZ hat Branchenvertreter gefragt, wie sie das Jahr 2021 sehen und wie ihre Erwartungen sind. In den folgenden Ausgaben drucken wir die Statements ab. In Folge 2: Dustin Dahlmann, Vorsitzender im Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG).

    Zwei Drittel sind optimistisch
    Zwei Drittel der deutschen E-Zigarettenhändler und -hersteller sind optimistisch. Sie bewerten die Chancen für die E-Zigarette trotz zuletzt schwieriger Umstände als gut (46 Prozent) oder sogar sehr gut (22 Prozent). Das sind Ergebnisse einer 2020 durchgeführten Umfrage des BfTG, an der rund 600 Branchenvertreter teilgenommen haben.

    Branche erwartet Umsatzwachstum
    Die Branche erwartet für 2021 ein Umsatzwachstum von rund 20 Prozent. Dieser Optimismus zeigt die Stärke und Beharrlichkeit der E-Zigarettenbranche, die es wie viele Wirtschaftszweige 2020 wegen der Pandemie-Auswirkungen nicht leicht gehabt hat. Die schwere Krise des globalen E-Zigarettenmarkts gegen Ende 2019, die durch eine falsche Medienberichterstattung zu den Vorfällen in den USA ausgelöst wurde, hat sich Anfang 2020 deutlich abgeschwächt. Das Vertrauen in das Produkt E-Zigarette ist zurückgekehrt, und viele Konsumenten haben verstanden, dass Dampfen nach wie vor eine erheblich sicherere Alternative zum Rauchen ist. Dieses Vertrauen bildet das Fundament für das Wachstum des Markts. Perspektivisch ist die Branchenentwicklung dabei an die politischen Rahmenbedingungen gekoppelt.

    Stationärer Handel
    Vertriebskanäle: Der stationäre Handel entwickelt sich stärker als andere Kanäle und ist innerhalb eines Jahres um 14 auf 52 Prozent gewachsen. Nur noch jeder zehnte Händler (11 Prozent) vertreibt seine Produkte ausschließlich online. 2019 hatten noch 15 Prozent der Teilnehmer angegeben, E-Zigaretten und Zubehör ausschließlich über einen Online-Shop zu verkaufen. 37 Prozent der Händler nutzen beide Vertriebswege.

    Fachhandel punktet
    Hinsichtlich der Beratungskompetenz punktet der Fachhandel und kann Umsteiger vor Ort gezielter ansprechen als der reine Online-Händler. In Zeiten des Lockdowns hat sich eine zweigleisige Strategie bewährt, weil ein Teil des Bestandskundengeschäfts des Fachhandels auf Online-Shops umgelenkt werden konnte.

    Politische Entwicklung
    Zur politischen Entwicklung: 2021 werden die Weichen für die EU-Gesetzgebung der kommenden Jahre gestellt. So erwarten wir etwa deutliche Signale im Bezug auf die EU-Tabakprodukt-Richtlinie und einen ersten Entwurf der Direktive zu Verbrauchssteuern. Der europäische Verband IEVA ist 2020 stark gewachsen und kann damit das Interesse der europäischen Branche gut vertreten. Besonders hilfreich für die Verbandsarbeit ist die positive Entwicklung der wissenschaftlichen Faktenlage zur E-Zigarette. Es geht sowohl in Brüssel als auch in Berlin darum, die relevanten Stakeholder über das gesundheitspolitische Potenzial der E-Zigarette aufzuklären und das Thema Schadensminimierung noch stärker in den Fokus der politischen Entscheider zu rücken.

    Fokus der Verbandsarbeit
    Im Fokus der deutschen Verbandsarbeit stehen im Superwahljahr 2021 die Themen Steuern, Aromen und die Auswirkungen der WHO / FCTC-Konferenz auf die Politik.
    Das BfTG ist zudem im regelmäßigen Austausch mit relevanten Entscheidern. E-Zigaretten müssen im Sinn der Schadensminimierung und als Anreiz für Umsteiger einen deutlichen Preisvorteil gegenüber Tabakprodukten bieten. Ein wichtiges Ergebnis der Anhörung am im September im Finanzausschuss war die Anerkennung der Schadensminimierung durch E-Zigaretten. Hier gilt es, die wissenschaftliche Evidenz auch 2021 als Grundlage für steuerrechtliche Entscheidungen zu nutzen.

    Entwicklungen in Europa
    Mit Sorge sehen wir die Entwicklungen in einigen europäischen Staaten, welche die Aromenvielfalt eingeschränkt haben oder dies planen. Auf europäischer und deutscher Ebene klären wir die Entscheider über die Wichtigkeit von Aromen für erwachsene Dampfer auf. Eine 2020 durchgeführte Umfrage des europäischen Verbands IEVA zeigt, dass mehr als 65 Prozent der erwachsenen Nutzer von E-Zigaretten Frucht- oder Süß-Liquids konsumieren. Etwa 80 Prozent der Dampfer würden nicht auf Tabakaromen umsteigen, wenn alle anderen Geschmacksrichtungen außer Tabak verboten würden. Resultat: Viele Nutzer würden sich auf dem ungeregelten Schwarzmarkt orientieren oder zurück zur Tabakzigarette wechseln. Diese Gefahr muss dem Gesetzgeber bewusst sein, und unsere Argumentation hierzu wird immer besser verstanden.

    Diskussion um E-Zigarette
    Am 8. November 2021 soll die neunte Conference of the Parties (COP 9) der WHO / FCTC in Den Haag starten. Ein wichtiger Bestandteil der Debatten wird die Diskussion um die E-Zigarette sein. Es ist nicht zu erwarten, dass dem Thema Harm Reduction auf der Konferenz der richtige Stellenwert beigemessen wird. Wir sehen es als eine unserer Hauptaufgaben an, der Politik zu zeigen, dass die WHO-Strategie beim Thema Tabakkontrolle zu kurz greift. Hierzu sind zahlreiche Veranstaltungen auf deutscher und europäischer Ebene geplant.

    Fazit: Die Branche blickt mit Zuversicht in die Zukunft. Aber es gibt viel zu tun, um die Bedingungen für wirtschaftliches Wachstum möglichst positiv zu gestalten. Dazu brauchen die Verbände die Unterstützung der Branche.

    Dustin Dahlmann