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  • Gute Entwicklung bei DTV Tabak

    FRECHEN (DTZ/fnf). Nach dem deutlichen Plus von 5,5 Prozent im ersten Quartal legte DTV Tabak nochmals stark zu und kommt im Halbjahresergebnis 2011 beim Rechnungsumsatz auf fast 10 Prozent Plus zum Vorjahr.

    Die Spezialisierung auf Tabakwaren (91 Prozent des Umsatzes) zahlt sich nach Aussage der Gesellschaft aus. Allerdings weist auch das Prepaid-Geschäft ein deutliches Plus von 10,6 Prozent aus. Alle Zahlen in der Halbjahresbilanz 2011 von DTV Tabak bestätigen die günstigen Wachstumsprognosen, die sich das Unternehmen für das Jahr 2011 gestellt hat, so Geschäftsführer Bernd Eßer.

    Auch der Automat mache da mit einem Plus von 1,5 Prozent keine Ausnahme. Nicht zuletzt durch Strukturveränderung bei den Automatenstandorten sowie durch Erhöhung der Anzahl Wahlknöpfe pro Automat konnte ein durchschnittliches Umsatzplus von 7,3 Prozent pro Automat erreicht werden.

    Das Einzelhandels-Franchisesystem der Gruppe – „Tabac&co“ – meldet ebenfalls ein herausragendes Ergebnis für die erste Hälfte des Jahres. Mit einem Zuwachs von 9,43 Prozent liegt es weit über dem Markttrend. Den Erfolg in allen Bereichen führt die Gruppe unverändert auf ihre Spezialisierung zurück: „Tabak ist das Kerngeschäft. Hier soll höchste Kompetenz für maximale Ergebnisse sorgen.“

    Als Schlüssel dazu wird eine ausgeprägte erfolgsorientierte Zusammenarbeit mit dem Einzelhandel gesehen, was bei diesem wiederum zu besseren Erträgen führen soll. Als Beispiel nennt DTV Tabak flexible Angebote in der Warenversorgung, die für eine Reduzierung der Kapitalbindung sorgen und dem Einzelhändler die Führung eines breiten Sortiments ermöglichen. Mit fairen Konditionen und attraktiven monatlichen Aktionen will die Gruppe ihren Kunden zusätzliche Einnahmemöglichkeiten verschaffen.

    Mit der erneuten Umsatzsteigerung auf 9,89 Prozent zum Vorjahr sieht die DTV Tabak ihren Anspruch auf die Nummer 1 unter den nationalen Fachgroßhandelsgruppen bestätigt, sowohl als nationaler Anbieter wie auch für die Position der Gesellschafterbetriebe in den Märkten der Regionen.

    (DTZ 30/11)

  • Der Großteil der Kunden scheint die höheren Zigaretten- und Feinschnittpreise

    MAINZ (DTZ/fok). Ein massiver Einbruch der Verkaufszahlen nach den Steuer- und Preiserhöhungen für Zigaretten und Feinschnitt ist bisher ausgeblieben. Inzwischen ist die altpreisige Ware nahezu komplett ausverkauft, so dass sich die Verbraucherreaktion auf die neuen Preise relativ valide einschätzen lässt.

    Wie eine (nicht repräsentative) Umfrage im Tabakwaren-Einzelhandel zeigt, sind die Umsatzzahlen im Zeitraum Juni bis MitteJuli beim Großteil der Unternehmen gegenüber dem Vorjahr stabil, teils gilt diese Aussage auch für die Absatzzahlen. Vor allem bei der Zigarette setzte nach Aussage der Händler dieses Mal keine größere Wanderbewegung zu kostengünstigeren Alternativen wie dem Feinschnitt ein. Beim Feinschnitt melden die Befragten aber häufigere Wechsel zwischen den Preissegmenten zu den billigsten Produkten.

    Standort: Ein entscheidendes Kriterium

    Je nach Standort haben jedoch auch Grenzeinkäufe und Schmuggelware für besonders preissensible Kunden eine steigende Anziehungskraft. So stellte etwa Katharina Bentz, Fachhändlerin im saarländischen Bexbach, im Juli einen Rückgang des Feinschnittumsatzes von mehr als 10 Prozent fest, wobei sie in Gesprächen mit den Kunden hörte, dass diese den Ferienbeginn verstärkt nutzen, um im benachbarten Luxemburg einzukaufen.

    Das gipfelte in einer Szene, bei der eine Frau in ihrem Laden ganz offen Feinschnitt aus Luxemburg anderen Kunden zum Kauf anbot. Außerdem stellte Frau Bentz fest, dass Großdosen von Feinschnitt, die die 20-Euro-Preisschwelle überschritten hatten, deutlich weniger nachgefragt wurden. Das Interesse an kleineren Packungseinheiten sei dagegen gestiegen. „Der Preisschritt beim Feinschnitt war schon massiv, da gibt es vereinzelt sogar Kunden, die laut darüber nachdenken, ob sie nicht wieder zur Fabrikzigarette zurückkehren sollten“, konstatiert Frau Bentz.

    Hohe Akzeptanz

    Bei der Fabrikzigarette selbst wurden nach ihrer Erfahrung die neuen Preise sehr gut akzeptiert, der Absatz blieb zu den Vergleichsmonaten des Vorjahres stabil. Neben dem geringeren Preisschritt bei den Zigaretten sieht sie auch die große Packungsvielfalt mit ihrer nicht immer sehr hohen Preistransparenz als Ursache für die hohe Akzeptanz. Ärgerlich seien dagegen die ab und zu auftretenden Lieferprobleme der Hersteller für einige Produkte gewesen.

    Das Pech der anderen

    Und manchmal profitiert man auch vom Pech der anderen: Der Fall einer Bananenspinne im Bexbacher Real-Markt und die damit verbundene zeitweilige Marktschließung brachte dem Fachgeschäft von Katharina Bentz kurzfristig einen unerwarteten Umsatzschub. Zuweilen läuft das aber auch in die andere Richtung. So bei dem Oberhausener Fachhändler Helmut Hoesen, der seit der Schließung eines Discounters in der Nachbarschaft die Reduzierung der Kundenfrequenz auch im eigenen Geschäft spürt.

    Die Preiserhöhungen dagegen, so seine Feststellung, haben sich bisher bei ihm weder bei Zigaretten noch beim Feinschnittabsatz negativ ausgewirkt. Es habe auch keine nennenswerten Verschiebungen zwischen den beiden Segmenten gegeben. Ähnlich sieht es auch Lisa Büschke vom Fachgeschäft Georg van der Mee in Neuruppin: „Die Kunden murren etwas, finden sich dann aber mit den neuen Preisen ab. Der Umsatz blieb im wesentlichen stabil, preiswerte Tabake haben etwas zugelegt.“

    Umsätze stabil
    So schätzt auch Fred Puck, Fachhändler in Düsseldorf, die Situation ein: „Insgesamt sind die Umsätze stabil geblieben. Allerdings hat der Feinschnitt noch mal etwas zugelegt. Die Kundenreaktion war vielleicht auch deshalb nicht so ausgeprägt, weil die Preiserhöhung schon lange angekündigt war und als Ursache die Tabaksteueranhebung auszumachen war.“ Sorge bereitet ihm der hohe Anteil an Schmuggelzigaretten rund um seinen Standort, wo auch viele Russen wohnen. „Es ist schon erschreckend, dass die Leute bei uns ein Billig-Einwegfeuerzeug kaufen und dabei die Schmuggelmarke Jin Ling ohne Hemmungen offen in der Hand halten.“

    Standort Bahnhof ist differenziert
    Differenziert beobachtet Brigitte Schröder, Fachhändlerin am Oberhausener Bahnhof, die Entwicklung. Bei Stammkunden mit hohen Qualitätsansprüchen wirkten sich die höheren Preise nicht auf die Kaufbereitschaft aus. Anders dagegen bei Laufkundschaft, soweit sie die preiswerte Schiene bevorzuge: „Die suchen dann ganz gezielt nach den preisgünstigsten Angeboten, auch die Nachfrage nach altpreisiger Ware war hier sehr stark. Insgesamt entwickelte sich der Umsatz knapp stabil.“ Eine Rolle spielt dabei die Ferienzeit, die an einem Bahnhof mit sehr hohem Pendleranteil sich immer deutlich bemerkbar mache.

    Auch sie klagt über Lieferprobleme bei einigen Feinschnitt- und Zigarettenmarken. Über eine Umsatzdelle im Juni, ein Wiederansteigen im Juli bei insgesamt stabilen Umsätzen berichtet Ulrich Trumpff in seinem Fachgeschäft im Bochumer Bahnhof. Vor allem beim Feinschnitt gab es aufgrund des kräftigen Preisanstiegs erst einmal „allergische“ Reaktionen. Trumpff merkt außerdem an, dass die Kunden bei manchen Änderungen sehr stark ihr Kaufverhalten ändern.

    So etwa bei einer Zigarettenmarke, die bei der Big Pack bei gleichbleibendem KVP den Inhalt reduziert und gleichzeitig das Packungsformat verkleinert hatte. Da sackte der Absatz in seinem Laden für diese Packungsvariante um 30 Prozent nach unten, während die Maxi dieser Marke, aber auch Wettbewerbsprodukte deutlich zulegten.

    (DTZ 30/11)

  • BRÜSSEL Bevölkerung gegen EU-Pläne zur Verschärfung der Tabakproduktrichtlinie

    BRÜSSEL (DTZ/red). Mit großer Mehrheit haben sich die EU-Bürger gegen eine Verschärfung der Tabakproduktrichtlinie (TPD) ausgesprochen und damit den Plänen der EU-Kommission eine Absage erteilt.

    Das ist das Ergebnis der öffentlichen Konsulation zur geplanten Überarbeitung der Richtlinie, die vom 24. September bis 17. Dezember 2010 im Internet stand. Gesundheitskommissar John Dalli hat das Ergebnis diese Woche in Brüssel vorgestellt.

    Insgesamt wurden rund 85.000 abgegebene Antworten gezählt, wobei 96 Prozent der Beiträge von einzelnen EU-Bürgern stammen, informiert Dalli.

    Mehrheitlich stimmten die Beteiligten damit auch gegen ein Auslageverbot im Handel, gegen neutrale Einheitspackungen und gegen ein Zusatzstoffverbot.

    (DTZ 31/11)

  • BAT steigert Gewinn im ersten Halbjahr

    LONDON (DTZ/red). Der Tabakkonzern British American Tobacco (BAT) hat im ersten Halbjahr eigenen Angaben nach weniger Zigaretten verkauft, dafür gelang es dem Unternehmen dennoch einen Umsatzsteigerung von zwei Prozent auf 7,44 Milliarden Pfund (rd. 8,4 Mrd. Euro) zu erreichen.

    Bereinigt bleibt ein Gewinn von 1,87 Mrd. Pfund (rd. 2,1 Mrd. Euro), informiert das Unternehmen. BAT sieht eigenen Angaben nach ein „weiteres sehr gutes Jahr“.

    (DTZ 30/11)

  • Warnhinweise ohne Einfluss auf das Rauchverhalten

    HAMBURG (DTZ/fnf). Das Rauchverhalten der meisten Raucher wird durch Warnhinweise auf Zigarettenpackungen nicht beeinflusst. Das hat eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag der Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH ergeben.

    Fast neun von zehn der befragten 1 007 Raucher (88 Prozent) gaben an, dass sich ihr Rauchverhalten seit Einführung schriftlicher Warnhinweise im Jahr 2003 nicht verändert hat. Lediglich zehn Prozent haben daraufhin ihren Tabakwarenkonsum reduziert. Auch als Informationsquelle leisten Warnhinweise offenbar keinen wirklichen Mehrwert: Nahezu alle Raucher (99 Prozent) fühlen sich ausreichend über die gesundheitlichen Risiken des Rauchens informiert. Mit 59 Prozent der Nennungen ist „Rauchen tötet/kann tödlich sein“ mit weitem Abstand der bekannteste Warnhinweistext.

    Ein Sechstel der Befragten kann allerdings spontan keinen konkreten Text einer der zurzeit verwendeten Warnhinweise nennen. Auch die Einführung größerer Warnhinweise hätte laut Emnid-Umfrage keine nennenswerten Auswirkungen auf das individuelle Rauchverhalten. So gaben 83 Prozent der Befragten an, ihr Konsumverhalten deswegen nicht zu ändern. Nur neun Prozent gehen davon aus, dass sie weniger rauchen würden. Selbst die Abbildung von Schockbildern wie beispielsweise von Raucherlungen oder Bilder von Kehlkopfkrebs hätte bei zwei Dritteln der Raucher keinerlei Effekt auf ihr Rauchverhalten.

    Lediglich jeder fünfte Raucher räumte ein, dass ihn dies dazu bewegen könnte, seinen Tabakkonsum zu reduzieren, und für jeden Zehnten könnte dies ein Grund sein, mit dem Rauchen aufzuhören. Der Umfrage zufolge werden wohl auch weitere Einschränkungen bei der Verpackungsgestaltung und Präsentation von Tabakprodukten im Handel kaum Einfluss auf die Konsumgewohnheiten haben. So würden bei 86 Prozent der befragten Raucher einheitliche schwarz-weiße Verpackungen nicht zu einer Reduzierung ihres Tabakkonsums führen. Das gilt für 82 Prozent der Befragten auch bei einer Verbannung von Zigaretten unter die Ladentheke.

    Diese Umfrage-Ergebnisse decken sich mit den Auswertungen der Auswirkungen von Warnhinweisen und Präsentationsverboten in Kanada. Die Canadian Tobacco Use Monitoring Survey im Auftrag des kanadischen Gesundheitsministeriums zeigt, dass die dortigen Regulierungsmaßnahmen zu keiner signifikanten Verringerung des Raucheranteils geführt haben.

    Doch gerade solche drastischen Regulierungsmaßnahmen werden zurzeit im Rahmen der Revision der europäischen Tabakproduktrichtlinie innerhalb der Europäischen Kommission diskutiert. „Die Emnid-Umfrage hat gezeigt, dass sich die EU in Sachen Tabakregulierung meilenweit von der Stimmung der Konsumenten entfernt hat. Die derzeit geplanten Regulierungen haben keinen Einfluss auf das Konsumverhalten der Verbraucher, verstoßen aber gegen elementare Marken- und Eigentumsrechte“, erklärt Sebastian Blohm, Leiter Kommunikation und Politik bei Reemtsma.

    (DTZ 30/11)

  • Hall Tabakwaren übernimmt 700 Automaten

    MÖNCHENGLADBACH (DTZ/fnf). Die Mönchengladbacher Tabakwarengroßhandlung Hall Tabakwaren übernimmt zur Jahresmitte von Kollegenfirmen mehr als 700 Zigarettenautomaten mit einem Nettoumsatz von rund 3,5 Mio. Euro zur Stärkung des Automatengeschäftes in den bestehenden Niederlassungen.

    Zum 1. Juli 2011 wurde das Automatengeschäft der Fa. Karl-Eugen Zembrod in Ostrach/Ravensburg übernommen. Mitte Juli 2011 folgte das Automatengeschäft der Fa. Alparslan Cengel in Dortmund und zum 1. August 2011 wird das Automatengeschäft der Fa. Kahge GmbH in Ilvesheim/Mannheim integriert. Die Automaten werden entsprechend in die Hall Niederlassungen Baienfurt/Ravensburg, Hilden und Worms integriert.

    Hall Tabakwaren mit seinen Geschäftsfeldern Tabakwarengroßhandel und Automatenaufstellung erwartet für das Jahr 2011 einen Umsatz von 690 Mio. Euro (netto) nach 675 Mio. Euro in 2010.

    (DTZ 29/11)

  • Fiskus erzielte im ersten Halbjahr 2011 eine Steigerung der Tabaksteuereinnah

    WIESBADEN (DTZ/SB/fok). Der Bund hat sein Ziel, durch die Tabaksteuererhöhung Anfang Mai fiskalische Einnahmeverbesserungen zu erzielen, bisher erreicht. Im ersten Halbjahr 2011 beliefen sich die Tabaksteuereinnahmen (netto) auf insgesamt 6,195 Mrd. Euro. Das waren 7,1 Prozent bzw. 411 Mio. Euro mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

    Allerdings muss man realistischerweise einkalkulieren, dass ein Teil der Steigerung aus technischen Effekten zum Jahreswechsel und ein weiteres Teil aus Herstelleraktivitäten im Zuge der Umstellung auf die neuen Preise resultieren dürfte. Das kräftige Einnahmepolster schmolz zum Ende des Halbjahres wieder ab. So sackten im Juni 2011 die Tabaksteuereinnahmen auf 1,027 Mrd. Euro ab, 7,5 Prozent weniger als im Vergleichsmonat des Vorjahres.

    Die Fabrikzigarette erbrachte übrigens im 1. Halbjahr 2011 ein Tabaksteuer-Einnahmenplus von 6,5 Prozent, die Steuereinnahmen auf Feinschnitt stiegen um 10,9 Prozent. Beim Bezug von Tabaksteuerzeichen ergibt sich für das 1. Halbjahr 2011 folgendes Bild: Für Zigaretten wurden netto Banderolen für 42,007 Mrd. Stück (plus 2,7 Prozent), bezogen; deren Kleinverkaufswert bezifferte sich auf 9,777 Mrd. Euro (plus 4,2 Prozent). Der Steuerzeichenbezug für Feinschnitt erfolgte für ein Volumen von 13 721,1 Tonnen (plus 6,9 Prozent), dessen Kleinverkaufswert 1,473 Mrd. Euro (plus 14,2 Prozent) betrug. Hier zeigt sich ganz deutlich der durch die höhere Tabaksteuer bedingte stärkere Preisanstieg. Bei Zigarren und Zigarillos wurden im 1. Halbjahr Banderolen für 2,094 Mrd. Stück bezogen (plus 7,9 Prozent); deren Kleinverkaufswert lag bei 352,7 Mio. Euro (plus 8,3 Prozent).

    Auch beim Pfeifentabak gab es kräftige Steigerungsraten, offensichtlich vor allem durch das Wachstum niedrigpreisiger Angebote: Hier stieg der Banderolenbezug auf ein Volumen von 398,0 Tonnen (plus 16,5 Prozent); der Kleinverkaufswert erhöhte sich um 13,9 Prozent auf 45,0 Mio. Euro. Über alle versteuerten Tabakprodukte gerechnet ergibt sich für das erste Halbjahr 2011 ein Kleinverkaufswert von 11,648 Mrd. Euro (plus 5,5 Prozent). Der Juni 2011 als letzter Berichtsmonat der aktuellen Steuerstatistik zeigt bei den Banderolenbezügen klare Bremssignale: Bei der Zigarette reduzierte sich die Menge im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresmonat um 22,4 Prozent auf 5,995 Mrd. Stück, der Wert ging um 19,6 Prozent auf 1,428 Mrd. Euro zurück.

    Beim Feinschnitt schrumpfte die Menge um 7,9 Prozent auf 2 219,3 Tonnen, der Wert ging durch den Preisschritt allerdings um 6,2 Prozent auf 258,5 Mio. Euro nach oben. Für Zigarren/Zigarillos wurden im Juni Banderolen für 333,7 Mio. Stück (minus 23,7 Prozent) im Wert von 62,5 Mio. Euro (minus 14,3 Prozent) bezogen. Und beim Pfeifentabak stieg die Menge um 13,6 Prozent auf 63,9 Tonnen, der Wert erhöhte sich um 11,1 Prozent auf 7,0 Mio. Euro. Der durchschnittliche Kleinverkaufswert einer versteuerten Zigarette lag im Juni 2011 bei 23,8 Cent gegenüber 23,0 Cent im Vergleichsmonat des Vorjahres. Beim Feinschnitt lag der KVW bei 116,5 Euro pro Kilogramm gegenüber 101,0 Euro ein Jahr zuvor.

    (DTZ 29/11)

  • Bundestag: Jugendschutz bei Zigarettenautomaten gewährleistet

    BERLIN (DTZ/vi/fok). Der Deutsche Bundestag hat auf Empfehlung seines Petitionsausschusses im Juni entschieden, der Forderung von 1 356 Petenten, wonach die Aufstellung von Zigarettenautomaten im öffentlichen Straßenland zu untersagen sei, nicht nachzukommen.

    Die Petition war mit der Aussage begründet worden, Zigarettenautomaten würden „entscheidende Mitverantwortung dafür tragen, dass sich Kinder und Jugendliche schon lange vor dem gesetzlich zulässigen Mindestalter ungehindert mit Tabakwaren versorgen können.“ Nach Meinung der Petenten werde dies auch nicht durch die Alterszugangskontrolle per GeldKarte verhindert, weil sich Kinder die GeldKarte ihrer Eltern oder Verwandten ausleihen könnten.

    Sogar der Vandalismus von Jugendlichen gegen Zigarettenautomaten wird als Grund genannt, um ein solches Aufstellverbot zu fordern. Im Rahmen seiner Prüfung der Petition stellt der Ausschuss unter Berücksichtigung einer Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums heraus, dass er Maßnahmen zur Verringerung des Tabakkonsums, vor allem bei Kindern und Jugendlichen, ausdrücklich begrüße.

    Er führt dabei die Vielzahl der bereits ergriffenen Maßnahmen auf, mit besonderem Fokus auf der 2003 in Kraft getretenen Neuregelung des Jugendschutzgesetzes, wonach die Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche untersagt ist. Um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen, haben die Zigarettenautomatenbetreiber ihre Geräte komplett mit einer technischen Sicherung versehen, die via chipbasierten Bankkarten sowie EU-Führerschein eine wirkungsvolle Altersverifikation vornimmt.

    Der Petitionsausschuss kam bei seiner jetzigen Prüfung zum Ergebnis, dass die bereits existierenden gesetzlichen Vorschriften und die im Vollzug dieser Vorschriften erfolgte Umsetzung der technischen Sicherung von Zigarettenautomaten derzeit ausreichen, um das Abgabeverbot von Tabakwaren durch Automaten an Jugendliche wirksam zu regeln.

    In Bezug auf die Vermutung der Petenten, Erwachsene würden ihre GeldKarten an Kinder und Jugendliche ausleihen, damit diese Zigaretten am Automaten ziehen könnten, erläutert der Ausschuss in seiner Begründung auch die entsprechenden Passagen des Jugendschutzgesetzes: „Ordnungswidrig handelt nach dem Jugendschutzgesetz auch, wer als Person über 18 Jahren ein Verhalten eines Kindes oder einer jugendlichen Person herbeiführt oder fördert, das durch das Jugendschutzgesetz gerade verhindert werden soll.

    Hierzu gehören auch die Abgabe von Tabakwaren und das Gestatten des Rauchens. Unter die Begriffe des „Förderns“ und des „Herbeiführens“ fallen alle Handlungen, die für ein Verhalten eines Kindes oder eines Jugendlichen, das den Vorschriften nicht entspricht, kausal geworden sind. … Das kann z.B. auch das unberechtigte Zurverfügungstellen einer Bankkarte sein.“ Als Fazit kam der Ausschuss zur Überzeugung, dass die bereits eingeleiteten Maßnahmen ausreichend sind und das Petitionsverfahren abzuschließen sei; der Deutsche Bundestag schloss sich dem Votum seines Ausschusses an.

    (DTZ 29/11)

  • Hersteller bei Umsetzung der CEN-Norm schon weit fortgeschritten

    MAINZ (DTZ/fok). Das Europäische Komitee für Normung (CEN) hat, wie DTZ bereits in Ausgabe 49/10 berichtete, auf Betreiben der EU-Kommission am 17. November 2010 ein neues Normprüfverfahren zur Beurteilung der Zündneigung von Zigaretten (EN ISO 12863) verabschiedet, die ein Jahr später, also ab dem 17.November 2011 mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt und im Bundesanzeiger in Kraft treten wird.

    Diese Norm bedingt die Verwendung von Zigarettenpapieren für Fabrikzigaretten, die das selbständige Weiterglimmen der Zigaretten an bestimmten Stellen unterbrechen können. Als Begründung wird der Schutz der Konsumenten vor unbeabsichtigten Bränden genannt. Die vorhandenen Technologien, sogenannte LIP-Zigaretten (LIP = Low Ignition Propensity = geringe Zündeigenschaften), sind z.B. mit einem speziellen Zigarettenpapier ausgestattet, bei dem auf der Innenseite schmale Papierstreifen mit geringer Luftdurchlässigkeit dafür sorgen, dass die Zigarette an dieser Stelle von selbst erlöschen kann, wenn nicht an ihr gezogen wird.

    Allerdings ist bei fahrlässigem Verhalten des Rauchers auch durch die neue Technik keine 100-prozentige Brandverhinderung möglich; deshalb spricht man auch von Zigaretten mit verringerter Zündneigung und nicht von brandsicheren Zigaretten. Seitens der Hersteller hat man die Umstellung auf die neuen LIP-Zigaretten schon früh in Angriff genommen, denn die Europäische Kommission geht davon aus, dass ab dem 17. November 2011 nur noch normkonforme Zigaretten im Umlauf sind.

    So meldet aktuell die Firma Reemtsma, dass das Unternehmen bereits ab Mitte Juli 2011 sein gesamtes Zigaretten-Produktportfolio auf die neue Norm umgestellt hat. Auch JTI, Philip Morris und BAT teilten auf Anfrage mit, dass sie im Umstellungsprozess weit fortgeschritten sind und damit die Voraussetzungen schaffen, dass auch im Handel nach dem 17. November 2011 nur noch normkonforme Produkte ihrer Zigarettenmarken angeboten werden. Für Zigaretten, die der neuen Norm entsprechen, gibt es keine Kennzeichnungspflicht. In Einzelfällen, z.B. bei den Philip Morris-Marken, werden aber auch Packungen, Gebinde und Umkartons entsprechend markiert.

    Handel sollte „first in first out“-
    Prinzip und Reichweiten beachten

    Als grundsätzliche Vorgehensweise empfehlen die Hersteller dem Handel, bereits vorhandene Bestände stets vor neu gelieferter Ware zu verkaufen (first in first out-Prinzip). Eine Beachtung der Reichweiten der jeweiligen Marken/Versionen ist ebenfalls zu empfehlen. Der BTWE forderte in diesem Zusammenhang eine praxisnahe Regelung seitens der Industrie für eventuell noch vorhandene Altbestände.

    In einigen anderen Ländern, z.B. in Kanada, Australien, Südafrika und in Teilen der USA gibt es bereits seit geraumer Zeit Vorschriften für Zigaretten mit geringerer Zündneigung. Die Erfahrungen aus diesen Ländern zeigen, dass die Konsumenten diese Zigaretten gut akzeptieren, im Regelfall die neue Technologie auch gar nicht bemerken. Denn der Geschmack und die Qualität der Zigaretten wird durch die neue Papiertechnologie nicht beeinflusst, heben die Hersteller hervor. Die neue Norm gilt übrigens nur für Fabrikzigaretten.

    Zigarettenblättchen und -hülsen sowie Ecocigarillos sind von der Norm nicht erfasst. Modell einer der verwendeten Technologien für LIP-Zigaretten, bei der die Zündneigung durch die spezielle Gestaltung des Zigarettenpapiers reduziert wird.

    (DTZ 29/11)

  • Lotto: Gericht grenzt Hartz IV-Bezieher weiterhin aus

    OLDENBURG (DTZ/red). Menschen mit zu hohen Schulden oder kleinem Einkommen wie etwa Hartz IV-Empfänger können bzw. müssen in niedersächsischen Annahmestellen weiterhin von Sportwetten wie Oddset oder Toto ausgeschlossen werden. Eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen die Toto-Lotto Niedersachsen GmbH in Hannover bleibt bestehen, so das Landgericht Oldenburg.

    Wie bereits berichtet, hatte den Antrag auf eine einstweilige Verfügung der Internet-Sportwetten-Anbieter Tipico mit Sitz auf Malta gestellt. Danach ist Toto-Lotto Niedersachsen bei einem Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro u. a. untersagt worden, Sportwetten an solche Personen zu verkaufen, von denen bekannt ist, dass sie Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen. Dazu können insbesondere auch Empfänger von Hartz IV-Leistungen zählen. Toto-Lotto Niedersachsen hat gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt. Geschäftsführer Dr. Rolf Stypmann warnt, dass hier eine millionenfache Personengruppe diskriminiert und in die Arme illegaler Sportwettenanbieter getrieben wird.

    (DTZ 28/2011)