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  • Ägypten verzichtet auf Tabaksteuererhöhung

    KAIRO (DTZ/red). Ägypten verzichtet auf zusätzliche Steuereinnahmen. Mit dieser politischen Kehrtwende überraschte Präsident Mohammed Mursi die Öffentlichkeit.

    Am Sonntag noch hatte er eine Steuererhöhung auf Waren und Dienstleistungen wie Alkohol, Zigaretten und Führerscheine angekündigt. Jetzt der Rückzug.

    Die Entscheidung soll die aufgebrachten Massen beruhigen, heißt es. Hintergrund ist der Proteststurm, der Medienberichten zufolge nach der Veröffentlichung am Wochenende in den sozialen Netzwerken über die Regierung hereingebrochen war und die Demonstrationen der Opposition und Kritiker der Regierung auf der Straße.

    Nach Einschätzung von Beobachtern riskiert Mursi mit dem Rückzug die Vergabe eines IWF-Kredits an Ägypten in Höhe von umgerechnet rund 3,7 Mrd. Euro. Die geplanten Steuern sind Teil eines Sparpakets, das die Regierung für den Internationalen Währungsfonds (IWF) geschnürt hat.

    Dafür erwartet der IWF die Zusage, dass das Land den Abbau seines aktuellen Haushaltsdefizits von 11 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Angriff nimmt. Das Land will das Etat-Minus bis Ende 2014 auf 8,5 Prozent reduzieren.

    Am 19. Dezember entscheidet der IWF unter Führung von Christine Lagarde über die Kreditvergabe und macht seine Zusage u.a. von stabilen wirtschaftlichen Faktoren wie den Konjunkturaussichten abhängig, berichtet die Nachrichtenagentur „Reuters“.

    (DTZ 50/12)

  • Große Zigarillo-Marken für feinen Tabakgenuss zwischendurch

    MAINZ (DTZ/da). In Zeiten der Rauchverbote ist der Trend zum kürzeren Rauchgenuss eine Erfindung unserer Zeit, könnte man meinen. Das mag nicht falsch sein, ist aber allenfalls die halbe Wahrheit.

    Denn während die Kopfzigarre seit den 70er Jahren massiv an Absatzbedeutung verloren hat, hat just zu jener Zeit ihr kleines Schwesterprodukt, das Zigarillo, seinen Siegeszug begonnen. Namhafte Marken, die sich auch heute noch einer großen Beliebtheit erfreuen, wie zum Beispiel „Clubmaster“ von Arnold André oder „Mehari´s“ von Agio, kamen damals auf den Markt. Sie sorgten dafür, dass der seit den 60er Jahren rückläufige Markt der „braunen Ware“ nicht vollends in die Bedeutungslosigkeit versank.

    Im Absatz sind die „Kleinen“ im Vergleich zu ihren „größeren Schwestern“ jedenfalls ganz groß. In den vergangenen 40 Jahren ist ihr Anteil am Markt der klassischen Zigarren und Zigarillos sprunghaft gestiegen. Bereits in den in den 80er Jahren hatten sie einen Marktanteil von zirka 60 Prozent. Heutzutage sind Zigarillos mit einem Marktanteil von rund 90 Prozent (im Jahr 2011) dominierend.

    Dabei sind die aromatisierten Zigarillos die absatzstärkste Produktkategorie, auf die mehr als die Hälfte des gesamten Zigarillo-Marktvolumens entfällt. Mengenmäßig an der Spitze der Aromatic-Zigarillos steht die Marke „Moods“ von Dannemann. Sie ist gleichzeitig in Deutschland die meistverkaufte Zigarillo-Marke überhaupt. Unter den Top-ten-Zigarillo-Marken im Fach- und Nebenhandel nähert sich die „Moods“ laut Erhebungen des Marktforschungsinstituts Nielsen der 30-Prozent-Hürde und verweist damit Marken wie „Clubmaster“, „Handelsgold Nr. 100 Königsformat“, „Mehari´s“ und „Nobel Petit“ auf die nächsten Plätze. In den Absatzkanälen Lebensmittelhandel und Tankstellen ist die Marktbedeutung der „Moods“ sogar noch größer.

    Die genannten Markenfamilien stellt „Die Tabak Zeitung“ in den nachfolgenden Berichten vor. Neben diesen absatzstarken Produkten gibt es eine ganze Reihe weiterer Marken, die sich gerade auch im Fachhandel einer großen Beliebtheit erfreuen, von aromatisierten Produkten à la „MC-Special“ über die kleineren Ausgaben der großen Premiumzigarren bis hin zu den Erzeugnissen von Villiger und Woermann Cigars mit ihrem „Seefahrer“-Zigarillo. DTZ hat deshalb die Berichterstattung über die meistverkauften Zigarillo-Marken um informative Texte über eine Reihe weiterer gefragten Marken ergänzt.

    (Lesen Sie das komplette Zigarillo-Special in der aktuelle Printausgabe DTZ 50/12)

  • Experte: E-Zigaretten unterliegen nicht NRW-Gastrorauchverboten

    DÜSSELDORF (DTZ/fok). Rund zwei Wochen nach dem Beschluss des NRW-Landtags mit Mehrheit von Grün-Rot, das bestehende Nichtraucherschutzgesetz deutlich zu verschärfen und auch für Gastronomie, Festzelte und Brauchtumsveranstaltungen ein totales Rauchverbot ohne Ausnahmen ab 1. Mai 2013 auszusprechen, ist im größten deutschen Bundesland die Empörungswelle noch nicht abgeklungen.

    In der Presselandschaft überwiegen derzeit die kritischen Stimmen, die die Aussperrung der Raucher und die Existenznöte der Wirte beklagen. Unvergessen auch die 18 abstimmungsentscheidenden SPD-Abgeordneten, die nach dem Wahlgang bekannten, sie hätten zwar für die Gesetzesverschärfung gestimmt, dies decke sich aber nicht mit ihrer persönlichen Meinung, ihre Abstimmung ist also nicht kraft individueller Überzeugung sondern nur kraft parteipolitischem Herdentrieb, sprich Fraktionszwang erfolgt.

    Auch die Interpretation des neuen Gesetzes birgt überraschende Momente. So ließ die in dieser Sache federführende Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) nach der Verabschiedung des Gesetzes verkünden, das Gastrorauchverbot beinhalte auch den Gebrauch von E-Zigaretten. Doch aufmerksame Beobachter aus diesem Geschäftsfeld stellten kurz darauf fest, dass das neue Nichtraucherschutzgesetz diese Aussage nicht abdeckt. Dort sind E-Zigaretten nicht genannt, und ob der Gebrauch von E-Zigaretten als Rauchen zu bezeichnen ist, dafür existiert kein juristisches Indiz. Lediglich in der Begründung des Gesetzentwurfs hatte das Gesundheitsministerium den Gebrauch von E-Zigaretten neben dem von Tabakprodukten und Shishas aufgeführt, für die das Gesetz gelte.

    Die Begründung ist jedoch nicht Teil des beschlossenen Gesetzes. Steffens hatte schon in der Vergangenheit wiederholt den Konfrontationskurs in Sachen E-Zigarette gesucht, zuletzt, indem sie ein von ihr in Auftrag gegebenes und aus Steuermitteln finanziertes Gutachten über die Zulässigkeit des freien Verkaufs von E-Zigaretten ein Jahr lang in den Schubladen schmoren ließ, weil es zu einem anderen Ergebnis als sie selbst und ihr Ministerium gekommen war. Erst die Anfrage eines Piraten-Abgeordneten hatte dies zu Tag gebracht.

    „Das Nichtraucherschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen, das am 1. Mai 2013 in Kraft tritt, erweitert den örtlichen Anwendungsbereich des Rauchverbots, definiert aber den Vorgang des Rauchens nicht neu,“ stellt jedenfalls ein juristischer Fachexperte auf Anfrage des Verbandes des e-Zigarettenhandels fest.
    Was Rauchen ist, sei weder in der bisherigen noch in der neuen Gesetzesfassung definiert. Nach der einzigen dazu vorliegenden Stimme in den Kommentaren (Rathke/Zipfel Lebensmittelrecht 2012, VTabakG § 3 Rn. 8) verstehe man unter Rauchen die Erzeugung von Rauch durch eine Pyrolyse. Elektrisch erzeugter Nikotindampf entstehe nicht durch einen Verbrennungsprozess und sei deshalb kein Rauchen im Wortsinne. Folge man dem, sei die E-Zigarette von der Neuregelung nicht erfasst.

    (DTZ 50/12)

  • Dalli, Dalli… auch ohne Dalli

    BRÜSSEL (DTZ/fok). Der neue EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg drückt aufs Tempo. Nur wenige Tage nach seiner Ernennung leitete er am Freitag vergangener Woche die Inter Service Consultation zur Überarbeitung der Tabak-Produkt-Richtlinie ein.

    Nur noch bis zum 11. Dezember 2012 läuft dieser Abstimmungsprozess zwischen den verschiedenen Kommissions-Ressorts. Von den insgesamt 27 Kommissaren sind 20 in das Verfahren eingebunden, der deutsche EU-Kommissar Günther Öttinger und der österreichische Kommissar Johannes Hahn wurden nicht einbezogen.

    Beide sind, ebenso wie die sie entsendenden Länder, nicht gerade als Freunde von Überregulierungen bekannt, und so erhält diese Auswahl zur Inter Service Consultation schon vorab ein „Geschmäckle“. Ein Ersuchen um Verlängerung der Frist wurde abgelehnt. Im Anschluss bis zum 19. Dezember können dann alle Kommissare an dem Verfahren teilnehmen, aber nur im Rahmen eines mündlichen Verfahrens.

    Wie zu erwarten war, erweist sich der unschöne Abgang von John Dalli nun als Nachteil für die Tabakbranche, weil es dem über seine maltesischen Seilschaften gestolperten Ex-Kommissar gelang, sich in Teilen der Öffentlichkeit als Opfer darzustellen. Nachfolger Borg setzt nun auf forsches Vorgehen, um möglicher Kritik der „Antis“ zu entgehen, und es wird nun auch für die besonnenen Kommissionsmitglieder relativ schwierig, ihre Bedenken gegen die geplanten Überregulierungen in die Waagschale zu werfen. Bedenken gibt es reichlich, nicht nur in der Tabakbranche, sondern auch in anderen Markenartikelbranchen und in den Verlagen.

    Hauptkritikpunkte sind Überlegungen der EU zu Plain Packaging oder übergroßen Warnhinweisen mit ihren negativen Auswirkungen auf diverse Grundrechte von Herstellern und Vermarktern, jetzt bei Tabak, künftig wohl auch bei weiteren legalen Konsumgütern.
    (DTZ 49/12)

  • Zigarettenauslieferungen im November eher verhalten

    MAINZ (DTZ/fok). Ein regenreicher November und zunehmende Konjunkturwarnungen haben nicht nur die Stimmung der Bürger gedrückt, sondern auch den Absatz von Zigaretten sinken lassen.

    So bezifferten sich die Auslieferungen an den Handel in diesem Monat auf 6,451 Mrd. Stück Zigaretten; das waren 3,9 Prozent weniger als im gleichen Monat des Vorjahres. Von diesen Auslieferungen waren 5,652 Mrd. Stück Industriemarken (minus 2,7 Prozent) und ca. 799 Mio. Stück Handelsmarken (minus 12,5 Prozent).
    Für den Zeitraum Januar bis November 2012 kumuliert, bezifferten sich die Zigarettenauslieferungen auf 75,892 Mrd. Stück an Industriemarken (minus 1,5 Prozent) und ca. 8,889 Mrd. Stück an Handelszigaretten (minus 8,0 Prozent).

    Auch beim Feinschnitt setzte sich die das Absatzwachstum der Vormonate nicht fort. Im November wurden hier insgesamt 2 173 Tonnen ausgeliefert; das waren allerdings nur 0,2 Prozent weniger als im November des Vorjahres. Überraschend setzte sich hier aber das Wiedererstarken des Absatzes klassischer Feinschnitttabake fort. Auf diese entfielen 1 133 Tonnen (plus 0,2 Prozent). Schnittoptimierte Tabake erreichten ein Absatzvolumen von 494 Tonnen (minus 7,5 Prozent). Auf Volumentabake entfielen 546 Tonnen (plus 6,6 Prozent). Feinschnitt-Handelsmarken bezifferten ihr Absatzvolumen auf ca. 608 Tonnen (minus 5,3 Prozent). Bei den Feinschnitt-Industriemarken stieg der Absatz um 2,0 Prozent auf 1 565 Tonnen.

    Im Zeitraum Januar bis November 2012 kumuliert weisen die Auslieferungen an Feinschnitt jedoch noch ein Plus auf. Die Auslieferungen lagen insgesamt bei 24 554 Tonnen und damit um 1,7 Prozent höher als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Von dieser Menge waren 12 746 Tonnen klassische Feinschnitttabake (minus 2,6 Prozent). Schnittoptimierte Tabake bezifferten sich im Elf-Monats-Zeitraum auf 5 670 Tonnen (minus 14,5 Prozent) und Volumentabake auf 6 139 Tonnen (plus 38,5 Prozent).

    Deutlich rückläufig ist der Absatz von Eco-Filtercigarillos. Hier betrugen die Auslieferungen im November 195 Mio. Stück (minus 20,4 Prozent) und im Elf-Monats-Zeitraum 2,372 Mrd. Stück (minus 10,3 Prozent).

    (DTZ 49/12)

  • Zweite Casa del Habano in Düsseldorf

    DÜSSELDORF (DTZ/da). Neben der Casa del Habano von Muhammet Genc in unmittelbarer Nähe der „Kö“ eröffnet eine zweite Casa del Habano in Düsseldorf. Den Zuschlag des Franchisegebers Habanos S. A. haben die Geschwister Patricia und Marc Benden erhalten.

    Die neue Casa in der ersten Etage ihres Fachhandelsunternehmens in Düsseldorf-Bilk erhält einen separaten Eingang, einen eigenen Klimaraum und eine Lounge.

    (DTZ 49/12)

  • Australiens Gruselkabinett

    SYDNEY (DTZ/red). Seit 1. Dezember ist das weltweit härteste Rauchverbot in Australien in Kraft. Olivfarbene Einheitsverpackungen und schockierende Bilder sollen Raucher abschrecken. Hinzukommt der Preis von umgerechnet 14 Euro pro Zigarettenpackung.

    Für Beobachter scheint klar, dass die Bilder ihre Wirkung tun. Die neuen Schachteln sind alles andere als attraktive Blickfänge. Bei der Befragung von Fachhändlern stellt sich heraus, dass die Konsumenten verärgert bis verstört auf die neuen „Designs“ ihrer Marken reagieren, berichten australische Zeitungen. Hinzukommt, dass die Markennamen nur noch in einer einheitlichen Schrift auf der Packung gedruckt werden dürfen, was wiederum die Arbeitsabläufe im Lager und Verkauf erschwert. Das neue Gesetz gilt für alle Tabakerzeugnisse.

    Australien will mit der visuellen Abschreckung vor allem Kinder und Jugendliche schützen, heißt es. Doch ob die Verpackung tatsächlich allein für ein rückläufiges Konsumverhalten verantwortlich ist, bezweifeln Kritiker.

    Neben der Tatsache, dass vor allem das Verbotene seinen besonderen Reiz für Heranwachsende habe, sei auch der der Preis ein Aspekt, der vielen Konsumenten unangenehm aufstößt, heißt es. Für eine Schachtel Zigaretten muss der Kunde in Australien umgerechnet 14 Euro bezahlen.

    (DTZ 49/12)

  • Wer einmal online spielt, kehrt nicht in die Annahmestelle zurück

    MÜNSTER (DTZ/ws). Tobias Buller sieht das Internet als massive Bedrohung für die Lotto-Verkaufsstellen. „Für das Überleben des terrestrischen Vertriebs ist ein verbesserter Ertrag unabdingbar“, fordert der Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbands der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen (LTV NRW) im DTZ-Interview.

    Tobias Buller: „Jede andere Möglichkeit als in den Annahmestellen in NRW das Spielgeschäft zu betreiben, stellt eine Bedrohung für den terrestrischen Vertrieb dar oder ganz plakativ: Jede Mücke sticht! Wir werden in nächster Zeit aufmerksam zu beobachten haben, wie sich das Verhalten der Kunden auf die Umsätze vor Ort auswirkt. Eines ist aber sicher: Wer einmal beginnt online zu spielen, wird nicht so schnell wieder in die Annahmestelle vor Ort zurückkehren. Der Kunde ist eben bequem – das merkt der Einzelhandel bereits seit Jahren.“ Deshalb heiße es, sich auch in der Glücksspielbranche darauf einzustellen und die Zeichen der Zeit zu erkennen. Vielleicht auch neue Kundenbindungsinstrumente zu entwickeln!

    „ Die bayerischen Lotto-Verkaufsstellen werden mit einer Provision von 3,2 Prozent in der Spitze am Online-Umsatz beteiligt. Ist das eine Steilvorlage für Nordrhein-Westfalen?“, fragte DTZ den LTV-Geschäftsführer. Darauf antwortete Buller: „ Mit den Steilvorlagen ist das so eine Sache. Natürlich wird die bayerische Lösung Gesprächsthema mit WestLotto sein. Ohne Investition von etwas zu profitieren, ist leicht gesagt – aber nicht leicht umzusetzen. Wir sind bereit, unseren Beitrag zum Zusammenwachsen von On- und Offline-Spielgeschäft zu leisten. Dafür und schließlich auch für das Überleben des terrestrischen Vertriebs ist aber ein verbesserter Ertrag unabdingbar.“

    In Bayern sei die Situation allerdings ganz anders als in anderen Bundesländern. Das fange bei der Zahl der engagierten Annahmestellen im Verband an und höre bei der Politik auf. Ein Zusammenwirken von Politik und Annahmestellen wie in Bayern würde er sich in NRW natürlich auch wünschen. Realistisch sei das aber wohl nur eine Wunschvorstellung.

    (DTZ 49/12)

  • NRW-Landtag beschließt striktes Rauchverbot

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Die rot-grüne Landesregierung hat letzten Donnerstag Fakten geschaffen: Ab 1. Mai 2013 darf in den Gaststätten von Nordrhein-Westfalen nicht mehr geraucht werden. Und obwohl alle Abgeordnete der Grünen und SPD für eine Verschärfung des bisherigen Gesetzes stimmten, waren nicht alle davon überzeugt.

    Bei der namentlichen Abstimmung haben Medienberichten zufolge 18 der 99 SPD-Abgeordneten persönliche Bedenken darüber geäußert, dass es keine Ausnahmen vom Rauchverbot für Eckkneipen und Brauchtumsveranstaltungen gibt.

    In der Debatte am Donnerstag (20. November) verteidigte Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) das Gesetz damit, dass es bisher zu viele Ausnahmen gegeben habe. CDU- und FDP-Politiker haben die Verordnung scharf attackiert.

    Das aktuelle Gesetz verbietet das Rauchen in Gaststätten und Kneipen und auf Brauchtumsveranstaltungen wie Karnevalssitzungen und Schützenfesten. Die Verordnung erstreckt sich auch auf Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie auf öffentlichen Einrichtungen und Einkaufszentren. In Schulen, Universitäten und Spielplätze ist das Rauchen nicht erlaubt.

    Eine Ausnahme gibt es nur für echte geschlossene Gesellschaften. Das heißt, die private Veranstaltung darf nicht öffentlich zugänglich sein. Der Gastgeber muss alle Gäste der Feier namentlich anmelden und die Veranstaltung muss in einem streng abgetrennten Raum stattfinden. Für Biergärten gilt das Rauchverbot nicht.
    Neben Zigaretten gilt das Verbot auch für Zigarren, Zigarillos und Wasserpfeifen.

    Die Pressemitteilung des NRW-Gesundheitsministeriums hatte in diesem Zusammenhang auch E-Zigaretten genannt, doch machten Anbieter darauf aufmerksam, dass dies nicht durch den Wortlaut des neuen Gesetzes abgedeckt und wohl nur Ausdruck der persönlichen Antipathie von Gesundheitsministerin Steffens gegen E-Zigaretten sei.

    Für die Kontrolle des Gesetzes sind die Ordnungsämter zuständig. Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 2 500 Euro erhoben werden.

    Rauchen auf der Inter-tabac 2013?
    Tageszeitungen vor allem im Dortmunder Raum warfen die Frage auf, ob künftig auf der Inter-tabac das Rauchen in den Hallen noch erlaubt sein wird. Auf Anfrage der Tabak Zeitung erklärte die Messeleitung, dass zunächst einmal feststehe, dass die Inter-tabac auch weiter stattfinden werde und dass auf der Messe geraucht werden dürfe. Ob dies allerdings wie bisher ohne Einschränkungen in den Hallen der Fall sein werde und welche weiteren Schlüsse aus dem neuen Gesetz zu ziehen seien, das werde derzeit von der Messe noch einer genaueren Analyse unterzogen.

    (DTZ 49/12)

  • NRW-Ministerin Steffens ignoriert eigenes Gutachten zu E-Zigaretten

    SEEVETAL (DTZ/ots/pnf). Der Konsum von E-Zigaretten ist kein „Rauchen“ im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, welches das NRW-Gesundheitsministerium bereits Ende 2011 in Auftrag gegeben und bisher nicht veröffentlicht hatte, da das Resultat wohl nicht zur geplanten Strategie passte.

    Ende Oktober hatte der Vorsitzende der Piratenfraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen, Dr. Joachim Paul, Ministerin Steffens gebeten, das Rechtsgutachten zur elektrischen Zigarette zur Verfügung zu stellen. Die Gutachter kommen zu folgendem Ergebnis: „Vor dem Hintergrund der gesetzgeberischen Zielsetzung ist das Rauchverbot des NiSchG NRW nicht auf den Gebrauch einer E-Zigarette zu erstrecken.“ (Rechtsgutachten Prof. Dr. Franz-Josef Dahm unter Mitwirkung von Dr. Daniel Fischer).

    Diese Ergebnisse des eigens beauftragten und mit Steuergeldern bezahlten Gutachtens werden von Gesundheitsministerin Steffens ignoriert. Stattdessen hat sich die Politikerin dafür stark gemacht, die elektrische Zigarette in die neue Version des NischG NRW aufzunehmen und der Tabakzigarette gleichzustellen, obwohl bei der elektrischen Variante kein Tabak verbrannt wird.

    Dac Sprengel, Vorsitzender des Verbands des eZigarettenhandels: „Ohne die Initiative der Piraten wäre dieses Gutachten wohl in den Archiven des Gesundheitsministeriums verschwunden. Es ist in höchstem Maße verwunderlich, warum Frau Steffens so eisern an ihrer Strategie festhalten darf, die E-Zigarette weiter zu diskreditieren, obwohl die Fakten so offen für die elektrische Alternative sprechen.“

    Und weiter: „Sie hat mit ihrem unsäglichen, inzwischen höchstrichterlich untersagten Erlass Ende letzten Jahres genug Schaden angerichtet und die Existenz zahlreicher Händler zerstört. Außerdem hat sie damit mehrere 100 000 neue E-Zigaretten-Nutzer verunsichert.“

    Nahezu zeitgleich hat die Ministerin jedoch einen juristischen Etappensieg erzielt, meldet „Welt Online“. Das Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass die Ministerin vor nikotinhaltigen E-Zigaretten warnen darf, da sie als Arzneimittel anzusehen, aber nicht zugelassen seien (Az 16 K3792/12). Dieses Urteil kommt zu einem völlig anderen Ergebnis als das Oberverwaltungsgericht in Münster, das bereits im April entschieden hatte, dass E-Zigaretten keine Arzneimittel darstellten. Gegen das aktuelle Urteil in Düsseldorf hat ein E-Zigaretten-Hersteller bereits Berufung vor dem OVG eingereicht. Ein Termin hierfür steht aber noch nicht fest.

    (DTZ 48/12)