Kategorie: Uncategorized

  • Mehr Fachhändler auf der Frankfurter Messe

    FRANKFURT (DTZ/jgw). Frankfurt – die Messestadt zeigt sich im Frühjahr für die Tabakbranche seit Jahren in doppelter Form: Zum einen lädt die internationale Frühjahresmesse Ambiente, zum anderen die Hotelmesse im benachbarten Marriott ein, um Angebot und vor allem Neuheiten zu präsentieren.

    Zur Ambiente versammelten sich die Aussteller von A wie Akra bis Z wie Zippo im einstigen „Pipe-House“, wo es vor allem das klassische RBA-Sortiment an Feuerzeugen, Humidoren, Aschenbechern und anderen Accessoires war, was Interesse und Kaufbereitschaft der Besucher weckte. Da man auch hier das Rad nicht jedes Jahr neu erfinden kann, stachen hier und da originelle Ideen heraus.

    Gleiches gilt für den Bereich Pfeife, der sich im Marriott besichtigen ließ: Auch wenn sich die Aussteller über den erstmals nachlassenden ausländischen Besuch wunderten und sich noch immer einen stärkeren Besuch ihrer inländischen Kunden wünschten, war man unterm Strich mit dem Messeergebnis doch zufrieden. Allerdings ist eine Diskussion in Gang gekommen, die die Form zukünftiger Präsenz in Frankfurt zum Gegenstand hat.

    Für beide Messen gilt: Die präsentierten Neuheiten wurden vom Publikum stets goutiert, um für das Frühlingsgeschäft gerüstet zu sein.

    (DTZ 07/14)

  • Formfehler rettet Raucher

    DÜSSELDORF (DTZ/kes). Friedhelm Adolfs darf aller Voraussicht nach in seiner Wohnung bleiben. Das Landgericht Düsseldorf lehnte in der Berufung das Räumungsurteil des Amtsgerichts Düsseldorf wegen eines Formfehlers bei der Kündigung ab.

    In der mündlichen Verhandlung hat Richter Ralf Wernscheid eine fristlose Kündigung für unwirksam erklärt. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs muss ein Vermieter die Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist aussprechen. Im Fall Adolfs habe zwischen Abmahnung und fristloser Kündigung mehr als ein Jahr gelegen. Dies ist zu lang, informiert das Landgericht. Die Vermieterin und ihre Anwältin können innerhalb von drei Wochen in einem Schriftsatz auf Wernscheids Ausführungen reagieren.

    Vielleicht helfe eine „geringfügige Veränderung an der Wohnungstür“, um eine Geruchsbelästigung im Haus zu vermeiden, zitiert der „Kölner Stadtanzeiger“ Richter Wernscheid.

    Das Urteil soll am 13. März, 8:45 Uhr im Saal 2111 im Landgericht Düsseldorf verkündet werden.

    (DTZ 06/14)

  • Volksbegehren gegen NRW-Rauchverbot verschoben

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Das Volksbegehren „Nichtrauchen – Rauchen –Wahlfreiheit (NRW)“ wird verschoben. Bis zum Monatsende konnte das Aktionsbündnis „NRW genießt“ die Basisfinanzierung nicht sicherstellen.

    Der nächste Termin könnte im Sommer liegen. Bis dahin will die Initiative die „erforderlichen Geldmittel“ sammeln. „Dann wäre auch ein günstiger Zeitraum für die amtliche Listenauslegung und die freie Sammlung der Unterschriften“, sagt Christoph Lövenich, Vertrauensperson des Volksbegehrens.

    Für eine Verlegung spreche auch, so Lövenich, dass andernfalls die Unterschriftensammlung in die Sommerferien falle.

    Das Bündnis ruft weiter zur finanziellen Unterstützung für das erste Volksbegehren in NRW seit 35 Jahren auf. Inhalt der angestrebten Gesetzesänderung ist es, die von der rot-grünen Landesregierung zum 1. Mai 2013 eingeführte Verschärfung rückgängig zu machen und das alte Gesetz wieder in Kraft zu setzen.

    (DTZ 06/14)

  • Parlament präzisiert Tabakgesetz

    WIEN (DTZ/kes). Der österreichische Nationalrat schafft Klarheit: Am 29. Januar beschloss das Parlament die Gesetzesänderung des Tabakgesetzes. Damit sind die Forderungen der Nichtraucher-Lobby und die Unsicherheiten der Gastronomie vom Tisch.

    Künftig gilt, was bereits 2008 in der Novelle des Tabakgesetzes beschlossen wurde. „Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass es dem Gast zumutbar ist zum Betreten des Nichtraucherraumes durch den Raucherbereich zu gehen. Ähnlich sieht er es für den Gang zur Toilette aus“, erläutert Klaus W. Fischer, VCPÖ-Präsident und Fachhändler in Wien, auf Anfrage von DTZ. Der VCPÖ begrüßt, dass das österreichische Parlament die Wünsche von Rauchern und Nichtrauchern respektiere und jetzt Rechtssicherheit für die in Umbauten investierten 100 Millionen Euro schafft.

    In der Vergangenheit hatte es Kritik an dem Tabakgesetz gegeben. Immer wieder hatten Kritiker die Forderungen nach einem strikten Verbot ohne Wahlmöglichkeiten geäußert. Die öffentliche Debatte sowie der bereits „schwammig formulierte Gesetzestext“ (Fischer) von 2008 hat die Gastronomie verunsichert. Betroffene Wirte und Inhaber reichten Klage gegen das Gesetz ein.

    „Mit ihrem Beschluss haben die Parlamentarier jetzt festgelegt, dass der Status quo zulässig ist“, sagt Fischer, „und gleichzeitig eine langwierige juristische Auseinandersetzung verhindert.“

    Seit sechs Jahren existiert ein Rauchverbot, das „klar definierte Ausnahmeregelungen“ enthält, sagt Fischer. Bis 50 Quadratmetern kann der Wirt entscheiden, zwischen 50 und 80 Quadratmeter, sofern eine Teilung möglich ist, kann jeweils ein abgetrennter Nichtraucher- und Raucherbereich eingerichtet werden. „Die österreichische Gastronomie bietet eine ausreichende Anzahl an Nichtraucherlokalen, sowie auch Lokale für Raucher und gemischte Varianten. Dies schafft eine Wahlfreiheit für alle Gäste, die nicht wieder abgeschafft werden darf“, betont der VCPÖ-Präsident.

    (DTZ 06/14)

  • Arnold André setzt Akzente bei eigenen Marken und beim Importprogramm

    BÜNDE (DTZ/da). Für die rund um den Globus verkauften Marken „Clubmaster“ und „Handelsgold“ sieht man bei Arnold André national und international weiteres Wachstumspotenzial.

    Akzente setzt das Familienunternehmen im Bereich der eigenen Marken bei „Clubmaster“, „Independence“, „Vasco da Gama“ und „Buena Vista“. Darüber hinaus richtet sich das Augenmerk auf den Verkauf der Marken der Partnerunternehmen, allen voran der Oettinger Davidoff AG. „Wir werden aber auch unsere anderen Partner selbstverständlich nicht vernachlässigen“, betonen Rainer Göhner und Wiljo van Maren, die beiden Geschäftsführer von Arnold André, im DTZ-Interview.

    DTZ: Bei welchen Marken aus eigener Produktion haben Sie im vergangenen Jahr Schwerpunkte gesetzt?
    Wiljo van Maren: Das taten wir vor allem bei „Clubmaster (Mini)“ und „Handelsgold (Sweet)“, weil wir bei diesen Produkten national und international immer noch Wachstumspotenzial haben. Speziell in Deutschland haben wir aber auch die Marke „Independence“ nicht vernachlässigt, wo wir Events veranstaltet haben und mit der „Independence Stealth Black Light“ eine aufmerksamkeitsstarke Limited Edition eingeführt haben. Darüber hinaus wurde die „Vasco da Gama“-Serie um zwei weitere Formate (Robusto, Cigarros) ergänzt.
    2014 werden wir bei den genannten Marken weitere Akzente setzen. Aktuell haben wir bei „Clubmaster“ mit der „Mini Superior Blue Gold“ eine neue Variante innerhalb der bestehenden Serie auf den Markt gebracht. Und auch unsere neue Premiummarke „Buena Vista“ wollen wir in den Fokus rücken.

    DTZ: Bis Mitte der 90er Jahre konzentrierte sich Arnold André im Zigarren- und Zigarillogeschäft ausschließlich auf die Herstellung und den Verkauf von Shortfiller-Erzeugnissen. 1996 kam das Longfillergeschäft hinzu. Welchen Anteil an Ihrem gesamten Zigarren- und Zigarillo-Umsatz haben Premiumzigarren derzeit? Rechnen Sie mit einer steigenden Bedeutung?
    Wiljo van Maren: Premium (Import-) Zigarren haben an unserem Zigarren- und Zigarillo-Umsatz einen Anteil von zirka 18 Prozent des Netto-Waren-Werts (also ohne Steuern) in Deutschland. Wir rechnen auf jeden Fall mit einer steigenden Bedeutung, weil wir – allen voran – natürlich Ambitionen der Oettinger Davidoff AG gerecht werden möchten. Der Fokus lag 2013 bei der Marke „Davidoff“. Oettinger Davidoff hat sehr viel investiert in ein neues Shopkonzept und einen neuen Markenauftritt für „Davidoff“ und hat außerdem mit der „Davidoff Nicaragua“ eine neue Linie entwickelt. Alle Aktivitäten unsererseits sind hiervon geprägt, sei es über Events, Tour Gastronomique, Schaufensterdekorationen, Schulungen oder unsere Aktivitäten in der Gastronomie und Hotellerie. Oettinger Davidoff hat aber deutlich mehr zu bieten als die Marke „Davidoff“. In einigen anderen Marken unseres Partners steckt noch viel Potenzial, was wir in den kommenden Jahren ausschöpfen möchten.

    DTZ: Gilt das auch für die anderen Premiummarken?
    Wiljo van Maren: Selbstverständlich. Unsere anderen langjährigen Partner wie La Aurora und J. C. Newman möchten sich natürlich auch weiterentwickeln und überraschen uns immer wieder mit sehr starken neuen Produktkreationen. Es ist zu erwarten, dass sich das erfolgreich fortsetzen wird.
    Außerdem haben wir mit unserer Eigenentwicklung „Buena Vista“ neue Akzente gesetzt. Hiermit zeigen wir, dass sogar im Segment der handgerollten Premiumzigarren echte Innovationen möglich sind. Auch diesen Weg möchten wir weiter gehen.

    DTZ: Arnold André hat ein neues Deckblatt-Bobinenwerk in der Dominikanischen Republik. Welche Vorteile hat die Bobinierung in Santiago gegenüber der in Indonesien in Kooperation mit Swedish Match?
    Rainer Göhner: Die Vorteile des Betriebes in der Dominikanischen Republik liegt zunächst insbesondere in der Unabhängigkeit. Mit der Produktion in Santiago sind wir in jeder Beziehung frei von den einschränkenden Bedingungen, die mit einer unter fremder Regie stattfindenden Produktion einhergeht.
    Darüber hinaus ergeben sich durch die Nähe zu den Rohstoffmärkten in Südamerika große logistische Vorteile. Neben den Kostenvorteilen ist natürlich auch die Affinität zur Tabakverarbeitung in der Dominikanischen Republik ein wichtiger Standortvorteil. Letztlich war auch die politische Stabilität in diesem Land für uns ein wichtiges Kriterium für die Entscheidung, den Betrieb dort zu gründen. Insgesamt sind wir mit der Fabrik in Santiago hervorragend aufgestellt. Die beschriebenen Vorteile des Betriebes in der Dominikanischen Republik, die Produktivität des Werkes in Königslutter und die Flexibilität des Standortes Bünde ergänzen sich zu einer wirtschaftlich sinnvollen Einheit. An dieser Stelle möchte ich noch einmal hervorheben, dass die Verlagerung unserer Aktivitäten in die Dominikanische Republik keinen Einfluss auf die Arbeitsplätze an den deutschen Standorten hat.

    DTZ: Werden Sie Ihr Engagement in der Dominikanischen Republik weiter ausbauen?
    Rainer Göhner: Mit der Übernahme eines direkt an unsere Fabrik angrenzenden Gebäudes haben wir die Möglichkeit geschaffen, unsere Aktivitäten dort weiter auszubauen. Seit Juni 2013 fertigen wir in der Dominikanischen Republik auch Einlagetabake für die Produktion in Königslutter. Der Betrieb in der Dominikanischen Republik bietet uns alle Möglichkeiten, zusätzliche Wege zu gehen.

    DTZ: Wie viel Fachhandelskunden haben Sie? Ist deren Zahl in den zurückliegenden Jahren gesunken?
    Wiljo van Maren: Wir besuchen aktuell zirka 5 700 Fachhändler, wovon wir knapp tausend als A-Fachhändler bezeichnen. Leider hat die Zahl der Fachhändler in den letzten Jahren abgenommen. Dennoch muss ich ganz klar sagen: Ohne den Fachhandel geht es nicht. Er ist unser wichtigster Partner.

    Das komplette Interview lesen Sie in der DTZ-Printausgabe 6/2014 vom 7. Februar.

    (DTZ 06/14)

  • „Auf Butterberge und Milchseen folgt die TPD“

    BERLIN (DTZ/vi/da). Nach den Butterbergen und Milchseen ist die EU nun dabei, mit der Tabakproduktrichtlinie (TPD) ein „Bürokratiemonster“ zu verabschieden.

    „Das ist ein Vorschriftenkatalog zu Lasten der Wirtschaft. Damit wird den Unternehmen der Tabakbranche massiv geschadet, ohne dass ein Mehrwert für den Gesundheitsschutz erkennbar ist“, kritisieren der Geschäftsführer und der Referent Industriepolitik des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV), Dr. Dirk Pangritz und Matthias Heddenhausen, das EU-Vorhaben. Die Umsetzung der TPD in deutsches Recht werde die Branche über das Jahr 2014 hinaus begleiten.

    Insgesamt beinhalte der Richtlinientext so viele Widersprüche und komplizierte, kaum nachvollziehbare Regelungen für Industrie und Handel, dass man die kommenden Monate für eine erneute gründliche Analyse nutzen müsse. „Wir werden uns als Branche gemeinsam dafür einsetzen, dass im Zuge der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht zum einen eine operable Umstellung der Produktion für die Hersteller und ein reibungsloser Abverkauf im Handel gewährleistet wird. Zum anderen muss angesichts der absehbaren enormen Herausforderung für sämtliche Wirtschaftsteilnehmer nicht nur von weitergehenden Regelungen abgesehen, sondern vielmehr die verbleibenden Umsetzungsspielräume in der Richtlinie für wirtschafts- und verbraucherfreundliche Lösungen auf dem deutschen Markt genutzt werden“, sagt Pangritz.

    Wie schwierig dies werden dürfte, zeige ein Blick auf die Vorgaben der Richtlinie zu Umsetzungs- und Übergangsfristen. Diese verdeutlichten exemplarisch, von welch realitätsfernen Vorstellungen sich die Entscheidungsträger in Brüssel und Straßburg in ihren Beratungen über die TPD haben leiten lassen. Dazu erklärt Heddenhausen: „Sah die 2001 verabschiedete erste TPD noch eine Umsetzungsfrist in nationales Recht von zwei Jahren und eine zusätzliche Frist von ebenfalls zwei Jahren für die anschließende Umstellung der Produktion und die Marktbereinigung von Altware vor, so sind die Fristen diesmal viel kürzer. In den Verhandlungen über die neue, deutlich komplexere Richtlinie einigte man sich darauf, den Zeitraum für Produktionsanpassung und Abverkauf auf zwölf Monate zu halbieren. Die Herstellung von Waren mit den bislang vorgeschriebenen Warnhinweisen soll sogar nur in den ersten 24 Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie möglich sein.“ Danach dürften ausschließlich Packungen mit den neuen großflächigen Bildwarnhinweisen produziert und in Verkehr gebracht werden.

    Praxis- und realitätsfernWelche Folgen dies in der Praxis haben wird, erläutert Dirk Pangritz: „Die Mitgliedsunternehmen des DZV sehen sich, genauso wie die übrigen Hersteller von Tabakerzeugnissen und deren Zulieferer, mit dem alles andere als unwahrscheinlichen Szenario konfrontiert, dass erst kurz vor Ablauf der zweijährigen Umsetzungsfrist vom Gesetzgeber Rechtssicherheit geschaffen wird.“ Erst dann sei mit präzisen und verlässlichen Regelungen – unter anderem zum künftigen Warnhinweisaufdruck – zu rechnen. Um nicht gegen die EU-Vorgaben zu verstoßen, müsste anschließend quasi „über Nacht“ die Produktion umgestellt werden. Das heißt konkret: Es müssen neue Maschinen beziehungsweise Maschinenkomponenten bestellt und installiert, vorhandene Maschinen modifiziert sowie die erforderlichen Materialien bereitgestellt werden. Man müsse nicht selbst in der Produktion arbeiten, um zu begreifen, dass ein solch weitreichender Eingriff in den Fertigungsprozess eine entsprechend lange Vorlaufzeit von mehreren Monaten erfordere.

    Dass Realitätsverweigerung und Wirtschaftsfeindlichkeit auch die inhaltlichen Regelungen des TPD-Kompromisses geprägt hätten, sei keine neue Erkenntnis. Bei der bald anstehenden Umsetzung dieser Inhalte in nationales Recht komme somit dem deutschen Gesetzgeber die besondere Verantwortung und Herausforderung zu, den „miserablen EU-Rechtsakt“ in ein operables Regelwerk für den deutschen Markt zu übertragen. „Hier wollen wir, die Verbände und Unternehmen der Tabakwirtschaft, der Politik und Verwaltung mit unserer Expertise beratend zur Seite stehen“, betont Pangritz, und er ergänzt: „Es ist jedoch allen Wirtschaftsteilnehmern bewusst, dass die Spielräume für die nationalen Gesetzgeber eng begrenzt sind. Die neue TPD wird die Herstellung und den Handel mit Tabakerzeugnissen nachhaltig verändern.“

    „Unterm Strich wird den Unternehmen der Tabakwirtschaft mit dem neuen Regelwerk massiv geschadet – ohne dass beim besten Willen ein Mehrwert für den Gesundheitsschutz erkennbar ist.“

    Die Branche erhalte mit der neuen TPD einen Regulierungsrahmen, der den Handel im EU-Binnenmarkt, eigentlich das primäre Ziel der Richtlinie, nicht fördere, sondern ganz eindeutig erschwere und zum Teil sogar gänzlich verhindern werde.

    Ausführlicher Bericht in der DTZ-Printausgabe 6/2014 vom 7. Februar.

    (DTZ 06/14)

  • „Die Zukunft der E-Zigarette“

    WIESBADEN (DTZ/wmc). Am 17. und 18. März findet der internationale Workshop „Die Zukunft der E-Zigarette“ im Dorint Hotel, Wiesbaden, statt. Dort werden unter anderem weltweit führende Unternehmen aus den Bereichen Qualitätskontrolle und Aroma-/Geschmacksstoffen das Thema Unbedenklichkeit der E-Zigarette diskutieren.

    Jedes Medikament, das weltweit in so kurzer Zeit so vielfach verwendet worden wäre, hätte bei dem bisherigen Sicherheitsprofil der E-Zigarette jeden Bedenklichkeitstest mit Bravour bestanden. Nikotinpflaster und Kaugummis waren anfangs rezeptpflichtig bis die Behörden zu dem Schluss kamen, dass Nikotin per se kaum gesundheitsgefährdend sei, insbesondere da man es ja auch mit mündigen Bürgern zu tun habe, so dass ein Missbrauch unwahrscheinlich sei.

    Ähnlich verhält sich die Lage bei Schmerzmitteln. So ist zum Beispiel Ibuprofen 800 Milligramm rezeptpflichtig, 400 Milligramm jedoch in der Apotheke frei verkäuflich. Auch hier wird auf den mündigen Bürger gesetzt, der ja schließlich auch mit zweimal 400 Milligramm selbst dosieren könnte. Am meisten profitierte dabei die Pharmaindustrie, die Umsätze stiegen sprunghaft. Und wenn man die Verrenkungen der jüngsten Zeit in Brüssel zum Thema Regulierung der E-Zigarette verfolgt, kann man schon den Eindruck gewinnen, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Umso wichtiger ist es, dass schnellstmöglich einheitliche und verbindliche Standards eingeführt werden um die Unbedenklichkeit zu untermauern. Auch das wird Thema auf dem internationalen E-Zigaretten-Workshop in Wiesbaden sein.

    (DTZ 05/14)

  • E-Paper sind auf dem Vormarsch

    BERLIN (DTZ/pi). Nach der aktuellen Auflagenerhebung der IVW müssen die Zeitungen und Zeitschriften am deutschen Medienmarkt auch zum Ende des vergangenen Jahres einen Rückgang ihrer Gesamtverkäufe hinnehmen.

    Dabei haben sich allerdings die Auflagenverluste für die Tageszeitungen im zurückliegenden Quartal gegenüber dem Vorjahr weiter abgeschwächt. Zudem verzeichnen die Abo-Verkäufe der Tages- und Wochenzeitungen im Vergleich mit dem Vorquartal leichte Zuwächse. Die Auflagenverluste der Publikumspresse sind dagegen stärker als im vorigen Quartal. Weiter positiv entwickeln sich die aktuell verkauften Gesamtauflagen digitaler Ausgaben (E-Paper) von Zeitungen, Publikums- und Fachzeitschriften.

    Tageszeitungen Von den deutschen Tageszeitungen wurden einschließlich der Sonntagsausgaben und aktuellen Sonntagszeitungen im vierten Quartal des zurückliegenden Jahres durchschnittlich pro Erscheinungstag 20,10 Mio. Exemplare verkauft. Die Tagespresse verliert damit gegenüber dem Vorjahr rund 3,53 Prozent ihrer verkauften Auflage (4/2012: 20,84 Mio. Exemplare). Im vorangegangenen Quartal lag dieser Rückgang noch bei 3,64 Prozent. Die Anzahl der E-Paper ist von rund 0,27 Millionen Stück in 4/2012 auf aktuell 0,46 Mio. Verkäufe gestiegen, was ein Plus von rund 72 Prozent bedeutet.

    Wochenzeitungen Die wöchentlich erscheinenden Zeitungen verlieren im direkten Jahresvergleich 1,05 Prozent ihrer Gesamtverkäufe und verzeichnen aktuell rund 1,75 Mio. Exemplare. Gegenüber dem Vorquartal (3/2013: rund 1,74 Mio. verkaufte Exemplare) bringt der Vergleich ein leichtes Plus von 0,59 Prozent.

    PublikumszeitschriftenIm aktuellen Berichtszeitraum erzielten die Publikumszeitschriften ein Gesamtergebnis von 104,54 Mio. verkauften Exemplaren (4/2012: 108,16 Mio. Stücke). Damit liegen die Verkäufe im vierten Quartal 2013 um 3,35 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Im dritten Quartal 2013 betrug der Verlust im Vorjahresvergleich noch 3,07 Prozent.

    FachzeitschriftenDie Fachpresse muss zum Jahresende 2013 abermals einen stärkeren Rückgang ihrer Gesamtverkäufe hinnehmen: Von den Fachzeitschriften wurden aktuell durchschnittlich 11,85 Mio. Stück und damit rund 2,54 Prozent weniger Exemplare als im Vorjahreszeitraum verkauft (4/2012: 12,16 Mio. Stück). Im gleichen Zeitraum sank die insgesamt verbreitete Auflage der Fachpresse um 1,78 Prozent auf aktuell 21,84 Mio. Exemplare.

    Kundenzeitschriften Für die Kundenzeitschriften sind die Verkäufe von Exemplaren zur Weitergabe an Kunden im vierten Quartal 2013 mit nunmehr 39,80 Mio. Stück um 6,24 Prozent gegenüber dem Vorjahr (4/2012: 42,44 Mio. Exemplare) deutlich stärker gesunken als im Vorquartal. Auch bei der Gesamtverbreitung verzeichnen die Kundenzeitschriften einen deutlich erhöhten Verlust von jetzt 4,69 Prozent (4/2013: 51,16 Mio. Stück gegenüber 53,68 Mio. Exemplare in 4/2012); im dritten Quartal 2013 betrug hier der Rückgang gegenüber dem Vorjahr 0,99 Prozent.

    (DTZ 05/14)

  • Großbritannien kündigt E-Zigarettenverbot an

    LONDON (DTZ/red). Großbritannien will den Verkauf von E-Zigaretten an Minderjährige verbieten.

    Darüber hinaus plant die Regierung die Regelung auszudehnen. Das Verkaufsverbot gilt auch für Erwachsene, wenn diese die elektrischen Produkte für Minderjährigen kaufen. Bereits jetzt dürfen junge Erwachsene unter 18 Jahren keine herkömmlichen Zigaretten in Großbritannien kaufen.

    Die geplante Regelung soll vom Parlament zügig und parteiübergreifend beschlossen werden, heißt es.

    (DTZ 05/14)

  • E-Shishas in der Kritik

    KÖLN (DTZ/red). Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) warnt von E-Shishas.

    Bisher fehlen unabhängige Analysen, die eine Unbedenklichkeit nachweisen, daher rate man vom Konsum ab, sagte die BZgA-Direktorin Elisabeth Pott am Montag in Köln.

    E-Shishas sind elektronische Wasserpfeifen. Im Prinzip funktionieren sie ähnlich wie E-Zigaretten, indem sie Liquids verdampfen. Wie bei herkömmlichen Shishas ist der Geschmack bei E-Shishas aromatisiert. Vor allem die süßen und fruchtigen Aromen könnten für Kinder und Jugendliche attraktiv sein, sagte BZgA-Dirktorin Pott.

    (DTZ 05/14)