Kategorie: Uncategorized

  • Schössler wegen Betrugs verurteilt

    KOBLENZ // Das Koblenzer Amtsgericht hat Hans-Peter Schössler, den früheren Geschäftsführer der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, wegen Betrugs zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt.

    Der Ex-Lotto-Chef muss außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 72 000 Euro zahlen. Er hatte in zwei Fällen nicht abgeholte Gewinne widerrechtlich für die rheinland-pfälzische Lottogesellschaft verbucht und dem Deutschen Lotto- und Toto-Block vorenthalten. Die in Rheinland-Pfalz erspielten Gewinne sollten nach seiner Vorstellung ausschließlich in diesem Bundesland und nicht, wie es korrekt gewesen wäre, bundesweit ausgespielt werden.

    Konkret ging es bei den rund sechs beziehungsweise fünf Jahre zurückliegenden Fällen um einen Gewinn beim Spiel 77 in Höhe von 470 000 Euro und um einen Gewinn von einer Million Euro bei einer Sonderauslosung. Die Million hatte ein anonymer Spieler aus Rheinland-Pfalz nicht abgeholt, dem Deutschen Lotto- und Toto-Block wurde sie jedoch als zugestellt gemeldet. Anschließend floss das Geld in eine landesweite und nicht, wie es richtig gewesen wäre, in eine bundesweite Sonderauslosung. Schössler, der mehr als 16 Jahre an der Spitze von Lotto Rheinland-Pfalz stand, hatte sich selbst angezeigt und bereits im März dieses Jahres um die vorzeitige Auflösung seines Dienstvertrags gebeten. Sein Anwalt hatte für den 66-Jährigen, der sich bei der Sache nicht persönlich bereicherte, Freispruch gefordert.
    da

    (DTZ 48/14)

  • Neuer Teilnahmerekord am Habanos-Point-Konzept

    WALDSHUT-TIENGEN // Bereits 80 Fachhändler in Deutschland werden vom Habanos-Importeur 5th Avenue Products als „Habanos Point“ geführt. Am 21. November endete ein Workshop in Waldshut-Tiengen, dem Sitz der 5th Avenue Products Trading GmbH als offiziellem Alleinimporteur von Habanos in Deutschland, mit der Übergabe der Urkunden an die neuen Teilnehmer.

    Habanos Point ist ein Konzept für Tabakwarenfachgeschäfte in Deutschland, das im Jahr 2011 gestartet wurde und seitdem von Habano s.a., Havanna, weltweit umgesetzt wird. Neben den „La Casa del Habano“ und den „Habano Specialists“ werden mit dem Titel „Habanos Point“ bestimmte Geschäfte ausgezeichnet, die durch ihr Sortiment, ihre Kompetenz und ihr Engagement für die Havanna überzeugen.

    Alle „Habanos Points“ halten ein sorgfältig ausgewähltes Habanos-Sortiment dauerhaft bereit und präsentieren es in ansprechender Form. Fachgerechte Lagerung in einem Klimaschrank oder einem begehbaren Humidor bei optimaler Befeuchtung ist dabei selbstverständlich. Diese Geschäfte werden außerdem vorrangig mit neuen Produkten und Spezialitäten beliefert.

    Bei „Habanos Points“ werden ausschließlich von Habanos autorisierte Importe angeboten. 5th Avenue Products veranstaltet außerdem spezielle Schulungen, an denen Inhaber und Angestellte der Geschäfte teilnehmen und vertieftes Produktwissen erwerben. Erkennbar sind die „Habanos Points“ am entsprechenden Logo und an der von 5th Avenue ausgestellten Urkunde.
    Pnf

    (DTZ 48/14)

  • E-Liquids sind keine Medizin

    LEIPZIG // Klare Worte aus Leipzig: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten keine Arzneimittel sind. Damit dürfen die Produkte frei verkauft werden.

    Die Stadt Wuppertal hatte im Februar 2012 einer Fachhändlerin den Vertrieb von Liquids verboten. Die Frau, die ihr Geschäft daraufhin hatte schließen müssen, hatte gegen diese Entscheidung geklagt und in zweiter Instanz gewonnen. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht bestätigte jetzt dieses Urteil. Begründung: „Liquids werden nicht als Mittel zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten vermarktet.“ Daher unterlägen sie nicht dem Arzneimittelgesetz.

    Und eine zweite Entscheidung trafen die Leipziger Juristen: Dabei ging es um eine Pressemitteilung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums, in der vor dem Handel mit E-Zigaretten und Liquids gewarnt wurde – ebenfalls mit der Begründung, es handele sich um Arzneimittel. Wie in der Vorinstanz verbot das Bundesverwaltungsgericht entsprechende Äußerungen, da „die öffentlichen Äußerungen die Wettbewerbsposition der Klägerin am Markt faktisch ähnlich wie eine Verkaufsbeschränkung beeinträchtigten“.

    Die Urteile vom 20. November des laufenden Jahres können unter den Aktenzeichen 3 C 25.13, 3 C 26.13 und 3 C 27.13 über die Homepage des Gerichts (www.bverwg.de) oder über den unten stehenden QR-Code abgerufen werden.
    In der Branche sorgen die Entscheidungen aus Leipzig für kollektives Aufatmen. Denn damit ist sowohl der Verkauf von E-Zigaretten-Liquids im stationären Fachhandel als auch via Internet problemlos möglich. Das freut nicht nur die Geschäftsinhaber, sondern auch die vielen „Dampfer“, deren Zahl laut „Verband des eZigarettenhandels“ (VdeH) deutschlandweit bis zum Jahresende auf etwa drei Millionen klettern dürfte.

    Doch das juristische Gezerre hat mit den Leipziger Urteilen noch kein Ende. Insbesondere in der Pressemitteilung des NRW-Gesundheitsministeriums vom Dezember 2011 sieht der VdeH die Ursache für starke Umsatzeinbußen der Unternehmen, die ihre Produkte in NRW verkaufen. Dazu zählten auch alle Händler, die nicht in NRW ansässig sind, jedoch einen gewichtigen Teil ihres Umsatzes in dem bevölkerungsreichsten Bundesland erwirtschaften. Folge: Der Verband will auf Schadensersatz klagen und ruft alle betroffenen Händler und Hersteller in der Bundesrepublik auf, sich einer entsprechenden Klage anzuschließen. Die Rede ist von einem Gesamtvolumen von schätzungsweise 90 Millionen Euro.

    VdeH-Vorsitzender Dac Sprengel: „Gesundheitsministerin Steffens hat einen persönlichen Feldzug gegen die E-Zigarette auf Kosten der Steuerzahler geführt und ist nun endgültig damit gescheitert. Der Handel ist 2012 massiv eingebrochen und konnte sich in den letzten zwei Jahren nur allmählich wieder von dieser unsäglichen Kampagne erholen.“

    Noch relativ offen ist, welche Auflagen auf den Vertrieb von E-Zigaretten im Rahmen der neuen Tabakproduktrichtlinie zukommen, die die Produkte als „tabakverwandt“ einstuft.
    max

    (DTZ 48/14)

  • „Neue Strategien“

    WORMS // Das „Netzwerk Rauchen“ hat einen neuen Vorstand gewählt. Im Amt bestätigt wurde der Bundesvorsitzende Michael Löb. Neuer Stellvertreter ist der Luxemburger Aktivist Luc Hinterscheid, Chef der Association pour la Défense des Droits et Libertés Fondamentales des Citoyens.

    Die Finanzen des Vereins betreut künftig Reinhold Weißmann aus Taunusstein, der seine Führungserfahrungen dem Vereinsziel, der Verteidigung der Menschenrechte, zur Verfügung stellt. Das Team werde die bedrohten Freiheitsrechte der Bürger verteidigen und wiederherstellen, erklärte Luc Hinterscheid: „Wir haben neue Strategien entwickelt, die bislang noch niemand angewendet hat, zumindest nicht in dieser Art und Weise.“ Einzelheiten wollte Hinterscheid jedoch nicht verraten.
    Reinhold Weißmann betonte, er werde mit einem professionellen Finanzmanagement zum Gelingen beitragen.

    „Wir sind Menschen, die es verstehen zu leben, und daher können wir auch mit Begeisterung arbeiten. Der ganze Mensch ist unser Anliegen, deswegen gibt es bei uns keine widernatürliche Trennung von Arbeit und Vergnügen“, erklärt Michael Löb die gute Stimmung trotz konzentrierter Sitzungstätigkeit.
    Höhepunkt des Treffens war der Vortrag der Liverpooler Aktivistin Brigitte Schulze unter dem Titel „Raucherparadies Deutschland“.
    red

    (DTZ 47/14)

  • Frankenberger verliert ÖDP-Bundesvorsitz

    ERLANGEN // Sebastian Frankenberg ist auf dem Bundesparteitag der ÖDP in Erlangen als Bundesvorsitzender abgewählt worden. Bundesweit bekannt wurde der 33-Jährige als Initiator des Volksentscheids für das Rauchverbot in bayerischen Wirtshäusern.

    Die ÖDP hat die schwäbische Politikerin Gabriela Schimmer-Göresz zur neuen Bundesvorsitzenden gewählt. Die 62-Jährige setzte sich mit 50,6 Prozent gegen den bisherigen Parteichef Frankenberger durch. Diesem hatten nur 39,5 Prozent der Anwesenden in Erlangen ihr Vertrauen ausgesprochen.
    red

    (DTZ 47/14)

  • Blick zurück und nach vorne

    NEUMÜNSTER // Der Tabak Shop Schmahl ist in Neumünster mit seinen über 80 000 Einwohnern fest verankert und genießt in dieser Form in der Stadt und in ihrer Umgebung eine Alleinstellung. Ein Rückblick auf die 50-jährige Geschichte des Fachhandelsunternehmens Schmahl in Neumünster zeigt eine Chronik, die drei Generationen in Beruf und Familie miteinander verbindet. Der heute 76-jährige Jürgen Schmahl und seine Ehefrau Astrid starteten ihren Berufsweg mit einer Ausbildung zum Bankkaufmann.

    Es folgte die Leitung einer Großkantine und dann der Schritt in die Selbständigkeit mit eigenen Tabakläden. Mit sechs Geschäften war die Firma in den 60er und 70er Jahren erfolgreicher Filialist. Tabak, Lotto und Presse gaben den Ton an.

    Damals stand Oliver Schmahl als Lehrling im elterlichen Geschäft in den Startlöchern. Mit dem heute 47-Jährigen kam die nächste Generation ins Unternehmen. Gemeinsam mit seiner Ehefrau Margot hat er 1995 das Hauptgeschäft übernommen.

    Mit dem Ausbau ihres Fachgeschäfts in zentraler Lage von Neumünster und einer Filiale im SB-Warenhaus von Famila stellte das Paar die Weichen für die Zukunft.

    Der Standort im Zentrum, unmittelbar gegenüber dem Rathaus und neben der Fußgängerzone, sorgt heute für eine tägliche Frequenz von über 700 Kunden. Dank Umzug und Umbau der Räumlichkeiten unmittelbar neben dem alten Geschäft erhöhte sich die Verkaufsfläche auf mehr als 100 Quadratmeter.

    Das Warensortiment entspricht dem Anspruch der Tabakgenießer und wurde mit Spirituosen ideal ergänzt. Die beiden Produktgruppen ließen sich unter dem Dach Genuss als Leitmotiv gut und kundenorientiert miteinander verbinden. Den Anspruch, ein gehobenes Tabakwarengeschäft zu sein untermauert der Tabak Shop Schmahl nicht zuletzt durch ein umfangreiches Angebot für Zigarren und Pfeifenraucher. So lagern etwa im rund zehn Quadratmeter großen Klimaraum eine Reihe bekannter Marken. Dem Pfeifenraucher wiederum bietet sich eine Auswahl von mehr als 300 Pfeifen und von über 160 Artikel beim Tabak.

    Seit dem Umbau im Jahr 2010 sind Spirituosen erfolgreich integriert. Ihre Bedeutung hat seitdem ständig zugenommen. Die begehbare Lounge für Spirituosen in der Mitte des Geschäftes zieht spontan die Blicke der Besucher auf sich. Über 200 Whisky-Sorten mit dem Schwerpunkt auf Single Malt werden geführt. Hinzukommen weitere namhafte Spirituosen-, Wein- und Champagner-Marken.

    Auch den Schnelldrehern kommt angesichts der hohen Kundenfrequenz des Fachgeschäfts eine große Bedeutung zu. Speziell Zigaretten, Feinschnitt und Zigarillos erfordern für die Abwicklung eine große Verkaufstheke. Lotto und breite Regalflächen für Presseprodukte sind ebenfalls im Laden integriert.

    Mittlerweile meldet sich mit Sohn Jan-Mika bereits die dritte Generation der Familie Schmahl zu Wort. Er schlug zum Beispiel vor, einen Online-Shop aufzubauen. Dieser steht seit dem 1. April unter [link|http://www.whiskystore24.com]www.whiskystore24.com [/link] zur Verfügung.
    red

    (DTZ 47/14)

  • „Genießerinsel“ wechselt den Besitzer

    KONSTANZ // Die Unternehmensgruppe Dr. Eckert hat Mitte November im Einkaufszentrum „Seerhein-Center“ in Konstanz am Bodensee eine neue Barbarino-Filiale eröffnet. Das Geschäft wurde vom bisherigen Besitzer Wolfgang Müller übernommen und firmierte zuvor auf anderer Fläche in dem Center unter dem Namen „Genießerinsel“.

    Mehr als 30 Jahre lang hatte Wolfgang Müller den Laden gemeinsam mit seiner Ehefrau geführt, ehe er ihn aus Altersgründen an die Unternehmensgruppe übertrug. „Wir freuen uns besonders, dass Herr Müller sowohl die Verhandlungen als auch die Vereinbarung mit uns als absolut seriös und sehr professionell empfindet. Im Rahmen unserer Expansionsbemühungen sind wir durchaus auch an der Übernahme von weiteren Bestandsobjekten interessiert“, sagt Thomas Hierholz, Geschäftsleiter Verkauf und Expansion bei Dr. Eckert.

    Auf rund 50 Quadratmetern Verkaufsfläche präsentiert das neu gestaltete Tabakwarenfachgeschäft die komplette Palette für den Genussraucher. Ergänzt wird das Angebot durch rund 800 Pressepräsenztitel, eine Lotto/Toto-Annahmestelle sowie den Verkauf von Briefmarken und Fahrkarten für den regionalen Busverkehr. Filialleiterin Anja Seidel und ihr dreiköpfiges Team führen mit diesem Tabakwarenfachgeschäft die insgesamt dritte Konstanzer Filiale der Unternehmensgruppe Dr. Eckert.
    red

    (DTZ 47/14)

  • BAT weist Vorwürfe zurück

    LONDON // Der britische Zigarettenhersteller British American Tobacco (BAT) wehrt sich gegen den Vorwurf eine Mitschuld am Zigarettenschmuggel nach Großbritannien zu tragen.

    Dies sei „ungerechtfertigt“ und „unangebracht“, zitiert der „Observer“ einen Unternehmssprecher. Seit Jahren habe BAT erhebliche Ressourcen investiert, um den illegalen Handel mit Tabakprodukten zu bekämpfen, heißt es.
    Im vorliegenden Fall hat die britische Steuerbehörde HM Revenue & Customs (HMRC) BAT mit einem Bußgeld in Höhe von umgerechnet 814 000 Euro belegt. Grund: Der Hersteller soll mehr Tabak, als tatsächlich konsumiert werden könnte, in ein Niedrigsteuer-Land geliefert haben.

    Die britische Behörde vermutet eigenen Angaben zufolge, dass ein Teil dieser Produkte als Schmuggelgut wieder zurück ins Hochsteuer-Land Großbritannien fließt. Grundlage für ihre Argumentationskette ist ein Zusatz im Tobacco Products Duties Act von 1979. Das Gesetz sieht unter anderem eine Geldstrafe bis maximal 6,3 Millionen Euro für Hersteller vor, die Schmuggel erleichtern.

    „Wir sind ein Unternehmen, und keine Strafverfolgungsbehörde“, sagt ein BAT-Sprecher. „Für Zigarettenhersteller, die über Einzelhändler ihre Ware verkaufen, ist es unmöglich abzuschätzen, ob der Verbraucher legale oder illegale Absichten hat.“ Es gebe zwei Sorten von Menschen, die Tabakprodukte ins Vereinigte Königreich bringen: Schmuggler, die einen illegalen Profit erzielen wollen und normale Verbraucher, die als EU-Bürger von ihrem Recht Gebrauch machen, Produkte zum persönlichen Konsum aus EU-Staaten einzuführen und die diese zu günstigeren Preisen einkaufen, heißt es.

    Es ist das erste Mal, dass die HMRC auf diese Weise gegen einen Hersteller vorgeht. Im vorliegenden Fall handelt es sich Medienberichten zufolge um Feinschnitt-Lieferungen nach Belgien.
    red

    (DTZ 47/14)

  • Achtung: Betrug am Telefon

    STUTTGART // Bei dem Unternehmen häufen sich Beschwerden über Telefonanrufe von Firmen, die aggressiv für die Teilnahme an Lotterien und Gewinnspielen werben.

    Auch über Betrugsversuche mit angeblich erzielten Gewinnen in Lotto-Annahmestellen berichten die Stuttgarter.
    Die Betrugsmasche ist besonders perfide: Es werden gezielt ältere Menschen angerufen. Am Telefon heißt es dann im Namen von Lotto Baden-Württemberg: „Sie spielen doch bestimmt in der Annahmestelle von xyz.“ Bejaht dies der Angerufene, wird ein Gewinn in Aussicht gestellt: „Diese Annahmestelle hat im Rahmen einer Sonderauslosung einen Preis gewonnen. Damit Sie diesen Preis erhalten, brauchen wir nur Ihre Kontonummer …“

    Marion Caspers-Merk, Geschäftsführerin der Staatlichen Toto-Lotto GmbH, stellt klar: „Lotto Baden-Württemberg steht nicht hinter solchen Anrufen. Wir werben weder telefonisch für unsere Produkte, noch verlangen wir am Telefon die Bankdaten unserer Kunden. Unlautere und illegale Geschäftspraktiken lehnen wir entschieden ab. Ich kann die Menschen in Baden-Württemberg nur davor warnen, ihre persönlichen Daten am Telefon leichtfertig preiszugeben.“

    In der Stuttgarter Lotto-Zentrale schilderten verunsicherte Kunden zuletzt wieder häufiger den Fall, dass ihnen Anbieter bei Preisgabe der Bankverbindung exklusive Gewinnchancen versprochen hätten. Kunden berichteten auch von offensichtlichen Betrugsversuchen. So wären sie zum Beispiel durch den Hinweis, sie hätten bei einem Gewinnspiel gewonnen, zu
    kostenpflichtigen Rückrufen verleitet worden. Eine weitere verbreitete Betrugsmasche: Lotto-Teilnehmer sollen eine Bearbeitungsgebühr überweisen, bevor sie einen angeblichen Lottogewinn erhalten. Das Geld ist dann weg.
    red

    (DTZ 46/14)

  • „Fernsehen ist Schwachsinn“

    MAINZ/KÖLN // Auf Dr. Mark Benecke passt die Bezeichnung „bunter Vogel“ wie auf kaum jemand anderen. Das liegt einerseits an den zahlreichen Tattoos. 

    Außerdem an den Hobbys von Deutschlands wohl bekanntestem Forensiker, der unter anderem Mitglied der „Kölner Donaldisten“, der Schlagerpunkband „Die Blonden Burschen“, Präsident des Vereins „Pro Tattoo“ sowie NRW-Landesvorsitzender von „Die Partei“ ist. Und schließlich ist es die lockere Art, mit der der 44-Jährige über Mordopfer, Blutspritzer und menschliche Abgründe plaudert.

    Entspannt bleibt der studierte Biologe, Zoologe und Psychologe Benecke nicht zuletzt, weil er eine gute Pfeife zu schätzen weiß. Lesen Sie das ganze Interview mit dem „puristischen Genießer“, wie er sich selbst bezeichnet, im neuen „Smokers Club“, der dieser DTZ heute beiliegt. Und wer weitere Exemplare für sein Geschäft ordern möchte, kann dies unter der Rufnummer 0711 / 7594 - 302 tun.
    red

    (DTZ 46/14)