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  • Widerstand gegen höhere Gebühren

    MÜNSTER // Der Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen (LTV) leistet Widerstand gegen die Gebührenerhöhung für die rund 3600 Lottoverkaufsstellen des Landes.

    Die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen haben mit Wirkung zum 1. Oktober 2014 die Genehmigungsgebühr für den Betrieb einer Lottoverkaufsstelle drastisch erhöht. Mussten bis dahin hundert Euro entrichtet werden, müssen die Annahmestellen im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland seitdem 1250 Euro zahlen – und das alle fünf Jahre.

    Der LTV hat sich daraufhin im November ein juristisches Gutachten besorgt. Demzufolge habe eine Klage gegen die hohe Gebühr Aussicht auf Erfolg. Der Haken an der Sache: Weder eine Annahmestelle noch der Lottoverband sind befugt, eine Klage zu erheben, sondern nur Westlotto. Doch die Lotteriegesellschaft habe ja keinerlei Schaden durch die Gebührenanhebung, heißt es beim LTV, der Gespräche mit Landtagsabgeordneten geführt und den Petitionsausschuss eingeschaltet hat.

    Am 6. Januar hat LTV-Geschäftsführer Tobias Buller schließlich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage erhoben, um Einblick in die Akte der Bezirksregierung zu erhalten und so zu erfahren, wie die Gebührenerhöhung begründet wird.
    red

    (DTZ 03/15)

  • Frankenberger in Österreich aktiv

    LINZ // Sebastian Frankenberger hat als Initiator des Volksbegehrens für Nichtraucherschutz in Bayern seine Spuren hinterlassen. Seine Kandidatur für die Kammerwahlen des Wirtschaftsbundes in Oberösterreich, sorgt für Aufsehen.

    Frankenberger steht Erfolg versprechend auf Listenplatz drei als Branchensprecher für die Fremdenführer. Seine Kandidatur steht in der Sparte Tourismus und Freizeittourismus zur Disposition – Frankenberger arbeitet als Austria-Guide-Fremdenführer in Ried und Schärding (beides Oberösterreich).

    Es sei allerdings davon auszugehen, dass sich der ehemalige ÖDP-Bundesvorsitzende und Wegbereiter des kompletten Rauchverbots in der bayerischen Gastronomie (2010) auch in die aktuelle österreichische Rauchverbotsdebatte einmischen wird, schreibt die österreichische Online-Zeitung „nachrichten.at“. „Ich unterstütze das aktuelle Vorhaben, in Österreich einen konsequenten Nichtraucherschutz einzuführen“, wird Frankenberger zitiert.

    Anders als in Bayern gibt es in Österreich nicht die Möglichkeit eines von den Bürgern ausgehenden und für die Politik bindenden Volksentscheids.
    red

    (DTZ 03/15)

  • Für eine Fortsetzung der Tabaksteuerpolitik

    KÖLN // Die Verabschiedung, Veröffentlichung und darüber die Inkraftsetzung der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie war aus politischer Sicht das bestimmende Ereignis des Jahres 2014.

    Klar und damit für Unternehmen planbar im Hinblick auf den Einsatz und die Steuerung von notwendigen Investitionen ist allerdings etwas anderes als das, was die Europäische Union mit dieser Richtlinie vorgelegt hat. Bekanntermaßen bedürfen viele Regelungen und Anforderungen noch einer Klarstellung durch die Europäische Kommission im Rahmen so genannter Delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte. Überdies muss auch in Deutschland Rechts- und Investitionssicherheit schnellstmöglich geschaffen werden, da der Countdown bis zum Stichtag, zu dem nur noch richtlinienkonforme Produkte durch das herstellende Gewerbe produziert werden dürfen, bereits in Gang gesetzt wurde – dies aber ohne ein genaues Zeitfenster, bis wann die noch fehlenden und notwendigen Rechts- und Durchführungsvorschriften beschlossen und veröffentlicht werden sollen.

    Größter Herausforderung: Tracking & Tracing System
    Im Ergebnis wirft die TPD – speziell auch in der für den Tabakwaren-Großhandel und die Zigarettenautomatenbetriebe größten Herausforderung eines Tracking & Tracing – Systems – zwar ihre dunklen Schatten voraus, viele Sachverhalte zur Ausgestaltung der Verpflichtungen sind aber noch ungeklärt oder bislang eher vage formuliert. Von hoher Relevanz für die Verbände der deutschen Tabakwirtschaft wird daher der Gesetzentwurf des federführenden Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Umsetzung der Inhalte der TPD in deutsches Recht sein, der für das erste Halbjahr 2015 zu erwarten ist. Unerlässlich aus Sicht des BDTA ist aber auch, dass die deutsche Administration in den Verhandlungen zu den noch ausstehenden Rechtsakten auf dem „Brüsseler-Parkett“ auf das jeweils branchenspezifische Fachwissen zurückgreift, damit auch an der Praxis orientierte und verhältnismäßige Lösungsansätze, die vor allem auch die Möglichkeiten des überwiegend mittelständisch geprägten Tabakwaren-Großhandels berücksichtigen, mit in die Gesamtbetrachtung einbezogen werden.

    Aufgabe der Politik: Planungssicherheit
    Stichwort Planungssicherheit: Um den Gegenbeweis anzutreten, dass Politik sehr wohl auch einen für Staat und Wirtschaft planbaren und verhältnismäßigen Rechtsrahmen setzen kann, muss positiv das fünfstufige Tabaksteuer-Modell hervorgehoben werden.

    Das Modell hat seit Mai 2011 die notwendigen externen Impulse dafür gesetzt, dass Hersteller von Fabrikzigaretten und Feinschnittprodukten jährlich eine individuelle Bewertung und Überprüfung des Kleinverkaufspreises für ihre Produktkategorien vornehmen mussten und auch in 2015 müssen. Das Leitmotiv dieses Modells, über regelmäßig wiederkehrende, moderate Tabaksteuerschritte auch marktschonende, herstellerindividuelle Anpassungen der Kleinverkaufspreise mit einem entsprechend positiven Effekt auf die Gesamtwirtschaftlichkeit des Tabakmarktes und die Einnahmesituation des Bundes zu erwirken, ist aufgegangen. Überdies kann man die Feststellung treffen, dass über die Gestaltung von tarif- und strukturrechtlichen Vorgaben für die Besteuerung von Tabakerzeugnissen im Rahmen des Modells auch Fehlentwicklungen im Markt – als Ergebnis einer völlig überzogenen Tabaksteuerpolitik der Jahre 2002 bis 2005 (Fabrikzigarette) – langsam wieder zurückgeführt werden konnten.

    Aus dieser Betrachtung heraus hat sich das Tabaksteuermodell für Staat und Wirtschaft gleichsam bewährt.

    Branche braucht Kontinuität
    Die Ausrichtung der Tabaksteuerpolitik in Deutschland sollte daher auch in Zukunft vor allem marktschonend und planbar für Staat und Wirtschaft ausgerichtet werden, damit diese Verbrauchsteuer nicht – wie zu Beginn des Jahrtausends geschehen, zum Spielball verschiedenster fiskalischer Interessen verkommt. Überzogene, unverhältnismäßig hohe Tabaksteuerschritte, so die Lehren der Vergangenheit, beschleunigen Fehlentwicklungen im Tabakmarkt und die Substitution in billigere, in Deutschland versteuerte und nicht in Deutschland versteuerte Tabakprodukte.

    Aus Sicht des BDTA ist ein Ergebnis dieser verfehlten Politik zu Beginn des Jahrtausends auch, dass der Schmuggel seit Jahren auf einem hohen Niveau bei etwa 20 Prozent verharrt – mit den entsprechenden negativen Konsequenzen auf die Ertragslage von heimischer Wirtschaft und Staat. Und es ist nicht erkennbar, dass der Anteil nicht in Deutschland versteuerter Zigaretten im kommenden Jahr signifikant zurückgeht.


    Der Tabakmarkt und das Zigarettenautomatengeschäft
    Aufgrund der noch ausstehenden Betrachtung des Statistischen Bundesamtes für das 4. Quartal 2014 kann eine abschließende Beurteilung des Tabakmarktes in Deutschland für 2014 im Rahmen dieses Beitrages noch nicht erfolgen. Die bislang vorliegenden Erkenntnisse lassen aber die Einschätzung zu, dass der Tabakwaren-Großhandel und der Zigarettenautomaten aufstellende Handel auf ein insgesamt zufriedenstellendes Geschäftsjahr zurückblicken können.

    Für die Branche überraschend kam zum Jahreswechsel 2014 die Ankündigung der Volks-und Raiffeisenbanken, marktschonend aus dem bargeldlosen Bezahlverfahren Geldkarte auszusteigen. Positiv haben wir daher die Entscheidung aufgenommen, dass derzeit die Unterstützung des Jugendschutzmerkmals auf allen VR-Bankkarten nicht zur Disposition steht, so dass auch in Zukunft flächendeckend die Altersverfikation an Zigarettenautomaten weiterhin sicher und gesetzeskonform über die kontogebundene Bankkarte aller Privat- und Geschäftsbanken erfolgen kann.

    Gute Zusammenarbeit: Europäische Zentralbank mit BDTA
    Überdies mussten auch 2014 wieder alle „im Feld“ befindlichen Automaten, die über einen Banknotenleser verfügen, auf die Annahme der neuen 10-Euro-Banknote softwareseitig vorbereitet werden. Hilfreich war, dass die Europäische Zentralbank die Hinweise des BDTA/ETV (Europäischer Tabakwaren-Großhandels Verband) aufgenommen hat und die Einführung der 10-Euro-Banknote so terminiert hat, dass eine Akzeptanz an nahezu allen Lesegeräten mit Datum der Einführung durch die Zigarettenautomatenbetriebe gewährleistet werden konnte. Wir gehen daher auch davon aus, dass die Einführung der neuen 20-Euro-Banknote, die ebenfalls für das Automatengeschäft von hoher Relevanz ist.

    Arbeitsschwerpunkte im neuen Jahr
    Ohne Zweifel wird der Fortgang der Umsetzungsarbeiten im Hinblick auf ein Tracking & Tracing System (technische Ebene) und die Erarbeitung der genauen Umsetzungsverpflichtungen für die jeweiligen Akteure innerhalb der Wertschöpfungskette (operative Ebene) auf der Brüsseler Ebene unsere volle Aufmerksamkeit erfordern.
    vi

    (DTZ 03/15)

  • Kubanische Zigarren bleiben Streitpunkt

    HAVANNA/WASHINGTON // Mit einer historischen Kehrtwende scheinen Barack Obama, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, und Kubas Staatschef Raúl Castro die Jahrzehnte dauernde Feindschaft zwischen den USA und dem Karibikstaat beenden zu wollen.

    Allerdings seien zwei zentrale Probleme des US-Handelsembargos noch nicht gelöst – sagte Castro im Rahmen der Verhandlungen: So dürfen die Amerikaner bei der Rückreise aus Kuba Waren im Wert von bis zu 400 Dollar mitnehmen. Und kubanische Zigarren dürfen nur zum Eigengebrauch in die USA eingeführt werden. red

    (DTZ 02/15)

  • Geregelte Rauch-Zeiten jetzt auch für Wohnungseigentümer?

    MÜNCHEN // Nicht nur rauchenden Mietern droht Ungemach, wie im landesweit bekannten gewordenen Fall von Friedrich Adolfs, der aktuell kurz vor dem Rauswurf steht – auch das Rauchen in der Eigentumswohnung kann nach einem, noch nicht rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München, zeitlich beschränkt sein.

    Die Münchner Richter entschieden, dass dem Eigentümer permanentes Rauchen untersagt werden kann. Denn die übrigen Wohnungsinhaber im Haus hätten einen Anspruch darauf, nicht dauerhaft dem Rauch ausgesetzt zu sein. Daher sei es rechtens, dem Raucher zeitliche Vorgaben zu machen. Im vorliegenden Fall soll der Eigentümer rauchfreie Zeiten von 11 Uhr bis 13 Uhr, von 17 Uhr bis 19 Uhr sowie von 23 Uhr bis 7 Uhr einhalten. (Az.: 485C28018/13) red

    (DTZ 02/15)

  • Brasiliens Raucher im Visier

    SÃO PAULO // Ausgerechnet Brasilien: In dem Land, das seit Jahren den Titel des weltweit führenden Tabakexporteurs hält, wurde nun eines der härtesten Gesetze der südlichen Welthalbkugel gegen den Tabakgenuss eingeführt. Seit wenigen Wochen wurde dort das Rauchen durch das sogenannte „Lei Antifumo“ im ganzen Land stark eingeschränkt.

    Das Gesetz trat Anfang Dezember in Kraft und verbietet das Rauchen in geschlossenen Räumen, die von mehreren Personen genutzt werden. Das gilt sowohl für öffentliche als auch für privat oder geschäftlich genutzte Räumlichkeiten. Der Genuss von Zigaretten, Zigarillos und anderen Tabakprodukten wird somit faktisch in allen Bars, Klubs und Restaurants verboten.

    Religiöse Rituale eine der wenigen Ausnahmen
    Die Regelung sieht nur wenige Ausnahmen vor. Darunter fallen Tabakwarenläden, Forschungsinstitute, Filmsets sowie Kliniken und Krankenhäuser, in denen Patienten rauchen dürfen. Allerdings gibt es hierfür Auflagen: Die Räume müssen über starke Rauchabzugsgeräte verfügen, dort dürfen weder Lebensmittel noch Getränke verkauft werden. Eine Ausnahme wurde ebenfalls für den Tabakgenuss während religiöser Riten geschaffen. Damit sind vor allem aus Afrika eingewanderte Rituale gemeint, bei denen traditionell Zigarren geraucht werden.

    Das Gesetz verbietet auch die Einrichtung von Raucherkabinen und erstreckt sich auch auf die Benutzung von Nargileh-Tabak. Fortan dürfen Brasilianer also lediglich zuhause, auf der Straße oder in Tabakfachgeschäften rauchen. Wirten, die sich nicht an das Verbot halten, drohen drakonische Geldstrafen zwischen 60.000 und 450.000 Euro sowie der Entzug des Gewerbescheins.

    Dagegen will nun der brasilianische Verband der Bar- und Restaurantbesitzer Abrasel vor Gericht gehen. „Das Gesetz schränkt die individuelle Freiheit des Einzelnen ein, ein legales Produkt zu konsumieren“, sagt Verbandschef Paulo Solmucci. Die Geldstrafen seien zudem viel zu hoch, beklagt sich Solmucci: „Sie könnten die Gastronomen in die Ruin treiben“.

    „Wie Kriminelle behandelt“
    Bisher hatten lediglich neun Bundesstaaten Antirauchergesetze verabschiedet, darunter die wirtschaftlich starken Regionen São Paulo und Rio de Janeiro. Nun gilt die Regelung landesweit – und sorgt für viel Wirbel. „Ich bin Raucherin und habe immer die Nichtraucher respektiert, doch nun werde ich plötzlich wie eine Kriminelle behandelt“, beschwert sich Leserin Silvania Arman in einem Kommentar auf der Website der Tageszeitung O Estado de S. Paulo. mar

    (DTZ 02/15)

  • Schwarzmarkt Ruhrgebiet

    ESSEN // Das Ruhrgebiet zählt europaweit zu den größten Schwarzmärkten für Zigaretten. Die Essener Zollfahndung hat im vergangenen Jahr mehr als 20 Millionen Zigaretten sichergestellt. Dem Staat entgehen durch den illegalen Handel Steuereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich.

    Gelagert werde die Ware oft in Großgaragen am Rand des Ruhrgebiets. Die Zigaretten würden wie zum Beispiel in Berlin im Straßenhandel angeboten. Darüber hinaus zusätzlich in Vereinen, am Arbeitsplatz oder innerhalb von Familien. Meist seien die Zigaretten gefährlicher als handelsübliche Ware, weil sie oft gefährliche Inhaltsstoffe enthielten, sagt das Zollkriminalamt. red

    (DTZ 02/15)

  • Mit neuem Geschäftsführer auf Vertriebsoffensive

    BONN // Mit Olaf Ruf ist es laut Snoke gelungen, den Posten mit einem Fachmann zu besetzen. Ruf kenne sowohl den Tabakwarenmarkt als auch den Lebensmitteleinzelhandel und habe dadurch Kontakte zu wichtigen Entscheidern der Branchen. Bei Reemtsma war Ruf jahrelang für die Komplettvermarktung aller Industrie- und Handelsmarken des Hamburger Unternehmens sowie Imperial Tobacco in den Lebensmitteleinzelhandel verantwortlich.

    Ruf sehe, wie auch Finanz-Analysten, das Zukunftspotenzial in der E-Zigarette, heißt es bei Snoke. Seine Hauptaufgabe ist jetzt, die E-Zigarette Snoke landes- und europaweit über die Vertriebskanäle nach vorne zu bringen. pi

    (DTZ 02/15)

  • Produktionsstart am neuen Standort

    BREMEN // Brinkmann Raucherbedarf, aus der Brinkmann Tabakfabriken GmbH hervorgegangen, beginnt mit der Arbeit am neuen Standort am Bremer Kreuz. Seit kurzem ist die Produktion von Filterhülsen in der Bruchweide angelaufen.

    Die ersten Maschinen waren bereits im November am ehemaligen Firmensitz in der Herrmann-Ritter-Straße demontiert und in der neuen Halle zusammen gebaut worden. Weitere Produktionskomponenten sollen in den kommenden Wochen aufgestellt und in Betrieb genommen werden. Am Umzug war auch die komplette Belegschaft von 80 Angestellten beteiligt.

    Praktischer Neubau
    Für die neu geplante Produktionsstruktur erwies sich das bestehende Gebäude als unpraktisch: Mehrgeschossigkeit, Deckenhöhe und Rampenzahl sprachen dagegen. Die neue, 7800 Quadratmeter große Halle am Bremer Kreuz verfügt über moderne, helle Räumlichkeiten, ist verkehrsgünstig gelegen, ebenerdig und großzügig geschnitten. Außerdem ermöglicht die Infrastruktur eine prozess-günstige Maschinenaufstellung. Der Inhaber, die Mignot-&-De-Block-Gruppe, investierte dafür sieben Millionen Euro.

    Brinkmann Tabakfabriken fertigte zwischen 2008 und 2010 Filterhülsen für Gizeh Raucherbedarf, den deutschen Teil der Mignot-&-De-Block-Gruppe. Mit der Übernahme der Filterhülsenproduktion von British American Tobacco will die Unternehmensgruppe Mignot & De Block jetzt ihre Kompetenz im „Make-Your-Own“-Geschäft stärken. pnf

    (DTZ 02/15)

  • Ein Jahr mit vielen Verlierern?

    KÖLN // In knapp anderthalb Jahren wird sich durch die Einführung übergroßer Schockbilder auf den Verpackungen die Optik der Tabakwarengeschäfte massiv negativ verändern.

    Die Schockbilder in der jetzt vorgesehenen Größe werden nicht nur die legalen Produkte, sondern auch die Kunden egal ob Raucher oder Nichtraucher sowie die Mitarbeiter diskriminieren, weil sie sich dann statt in einem breit sortierten, genussorientierten Tabakwaren-Geschäft in einem Grusel-Kabinett befinden werden. Das ist umso tragischer, weil Schockbilder in anderen Ländern die Ziele der Politik nicht erreicht haben.

    Praxistauglichkeit muss sich noch erweisen
    Ob die auf der vergangenen Inter-tabac vorgestellten ersten neuen Präsentationsregale richtlinienkonform, praxistauglich und finanzierbar sind und somit weite Teile der negativen Optik auf Dauer verhindern helfen, wird sich herausstellen. Wir sind zuversichtlich bei unserer Jahrestagung 2015 in Rösrath weitere Informationen zum Thema Warenpräsentation nach Inkrafttreten der Tabakproduktrichtlinie präsentieren zu können.

    Der BTWE ist grundsätzlich der Auffassung, dass diese neue Laden-Optik keinen wesentlichen Einfluss auf die Kauf- und Rauchentscheidungen der erwachsenen Genussraucher haben wird. Auch in Ländern mit vergleichbaren Regelungen wie beispielsweise Australien und Kanada existiert kein überzeugend belegter Wirkungszusammenhang zwischen Packungsdesign und der Entscheidung von Nichtrauchern, mit dem Rauchen zu beginnen oder von Konsumenten, das Rauchen aufzugeben.

    Der BTWE befürchtet aber, dass diese Einführung übergroßer Schockbilder, weil sie der Einführung von Einheitsverpackungen durch die Hintertür gleichkommt, ein Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt mit gefälschten Zigaretten eröffnet wird. Schon jetzt wird mehr als jede fünfte in Deutschland konsumierte Zigarette nicht mehr hierzulande versteuert. Jetzt muss davon ausgegangen werden, dass das Ende der Fahnenstange für nicht in Deutschland versteuerte Zigaretten noch nicht erreicht ist. Umsatzverluste im Fachhandel sind programmiert.

    Verlierer Jugendschutz
    Ein weiterer Verlierer wird der Jugendschutz sein. Nur durch den legalen Verkauf von Zigaretten kann der Jugendschutz in Deutschland effizient und flächendeckend gewährleistet werden. Auf dem Schwarzmarkt fragt niemand nach dem Ausweis.

    Für alle Konsumenten gilt zudem: Während die in Deutschland versteuerten Zigaretten einer strengen Regulierung mit gesetzlich festgelegten Höchstwerten an Teer, Nikotin, Kohlenmonoxid und anderer Inhaltsstoffe unterliegen, entziehen sich gefälschte und geschmuggelte Zigaretten jeglicher Kontrolle.

    Beratungskompetenz noch wichtiger
    Durch die Umsetzungen und Auswirkungen der EU-Tabakprodukt-Richtlinie wird es künftig noch mehr als bisher auf die Beratungskompetenz des Tabakwaren-Facheinzelhandel ankommen. Durch die großflächigen Schockbilder werden der Informationsgehalt der Verpackungen sowie der Wiedererkennungseffekt von Marken beträchtlich sinken. Diese Informationslücken wird dann der Fachhandel noch umfassender als bisher schließen.

    Hinzu kommen Merkwürdigkeiten in der Richtlinie, die ebenfalls eine noch intensivere fachkompetente Unterstützung und Beratung in den Fachgeschäften insbesondere für Pfeifenraucher und Schnupftabakliebhaber erforderlich machen. Beide Produktgruppen sind zwar vom sogenannten Aromenverbot ausgenommen, dürfen in Zukunft aber die Geschmacksrichtung nicht mehr auf der Packung nennen. Und genau hier ist die Beratungskompetenz des Fachhandels dann ebenfalls umfassender gefragt als bisher.

    BTWE-Brancheninitiative fällt Schlüsselrolle zu
    Im Zuge der Umsetzung der Brüsseler Richtlinie wird die BTWE-Brancheninitiative „Tabak Spezialist“ bereits in diesem Jahr nochmals einen Schwung bekommen. Mit dem Logo „Tabak Spezialist“ gibt der BTWE den Tabakwaren-Fachgeschäften die Möglichkeit, den Kunden die Vielfalt und die Qualität ihrer Angebote rund um das Kulturgut Tabak sowie ihre Kompetenz als qualifizierter Spezialist an ihren Standorten augenfällig zu präsentieren.

    Rund 600 Tabakfachgeschäfte haben dieses Logo bereits installiert. Nach BTWE-Schätzungen können rund 5000 Fachgeschäfte dieses Signet erhalten, weil sie die Vergabekriterien erfüllen. Da sich die Signet-Inhaber schriftlich auch zur Einhaltung aller branchenspezifischen Gesetze und Verordnungen verpflichten und vom BTWE aktuell über neue Bestimmungen informiert werden, steht das Logo „Tabak Spezialist“ für ein Gütesiegel der besonderen Art für den legalen Qualitätsvertrieb von Tabakwaren an erwachsene Genussraucher.

    Wir werden unserer Initiative „Tabak Spezialist“ in diesem Jahr einen zusätzlichen eigenständigen digitalen Auftritt geben. Unter www.tabak-spezialist.de werden wir ein neues Tabak-Genuss-Portal für Endkunden starten mit vielen Informationen, Tipps und Terminen rund um das Kulturgut Tabak. Ein klarer Themenschwerpunkt wird das genussorientierte Rauchen bilden, beim dem die Tabak-Spezialisten einen besonderen Kompetenzvorsprung haben.

    Kunden motivieren
    Kern dieses neuen Internet-Portals werden die Anschriften und Kontaktdaten aller Tabakwarengeschäfte sein, die bereits das Signet Tabak Spezialist erworben haben. Natürlich ist es auch unser Ziel, alle Besucher – also erwachsene Genussraucher – zum Einkaufsbesuch bei einem der Tabak Spezialisten zu motivieren.

    Händler, die dabei sein und das Signet Tabak Spezialist für Ihr Unternehmen beantragen wollen, surfen bei [linkn|http://www.tabakwelt.de/ ]www.tabakwelt.de [/link]vorbei, der offiziellen BTWE-Homepage. Dort finden Sie alle Informationen, Verträge und Angebote zur BTWE-Initiative „Tabak Spezialist“.

    Umso mehr Fachgeschäfte sich entschließen, mit diesem Signet in der Öffentlichkeit ein Zeichen zu setzen, desto eher wird es gelingen, das Kulturgut Tabak aus der sogenannten Schmuddelecke herauszuholen. vi

    (DTZ 02/15)