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  • Testmarkt Japan

    TOKIO // Die Nachfrage ist groß: Japaner greifen mehr denn je zu E-Zigaretten. Die Industrie reagiert mit landesweiten Markteinführungen.

    Für Philip Morris International und Japan Tobacco ist Japan ein attraktives Testgebiet, in dem sie ihre E-Produkte ins Rennen um die Gunst der Konsumenten schicken können, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.

    Für 18. April hat Philip Morris International die landesweite Markteinführung von iQOS in Japan angekündigt. Mit dem E-Produkt, in dem ein Tabak-Stick erhitzt wird, verbindet die Nummer eins der Tabakbranche hohe Erwartungen, auch für den internationalen Markt. Eine Packung mit 20 „Heatsticks“ wird für umgerechnet 3,62 Euro im Handel angeboten. Der gleiche Preis, der auch für ein Päckchen Marlboro fällig wird, so Reuters. Für das elektronische Gerät selbst müssen Verbraucher knapp 78 Euro zahlen. Bisher hat der US-Hersteller die Marke nur in ausgewählten Städten wie in der Schweiz oder Italien getestet. Japan ist das erste Land, das für iQOS erschlossen wird.

    Japan Tobacco, weltweit drittgrößte Zigarettenhersteller und mit 60 Prozent Marktführer in Japan hat mit Ploom Tech eine E-Zigarette für umgerechnet knapp 31 Euro pro Gerät im japanischen Handel platziert. Die dazugehörigen mit Tabak gefüllten Kapseln werden in Packungen zu je fünf Stück für rund 3,62 Euro angeboten.

    Beide Hersteller setzten den Angaben zufolge auf echten Tabakgeschmack, als Verkaufsargument bei den Konsumenten.
    red

    (DTZ 13/16)

  • Neue Optik und größeres Angebot

    STUTTGART // Kurz nach der Übernahme der beiden Bahnhofsbuchhandlungen in Ansbach und Schwabach zum Jahreswechsel präsentieren sich die beiden neuen Geschäfte der Unternehmensgruppe Dr. Eckert in neuer Optik.

    „Durch die Filialen Ansbach und Schwabach setzen wir unsere mittelfristige Expansionsplanung, auch im flächenmäßig größten Bundesland Bayern zu wachsen, weiter fort“, erklärt Thomas Hierholz, Geschäftsleiter Verkauf & Expansion der Unternehmensgruppe.

    Bereits am 18. Februar wurde die Eckert-Filiale in Ansbach wiedereröffnet. Das etwa 230 Quadratmeter große Geschäft charakterisiert nun eine hellere, freundlichere Optik, mehr Platz für die Kunden und größere Sortimente. Neben dem Angebot von rund 2000 Präsenztiteln an Zeitungen, Zeitschriften und internationaler Presse sowie Büchern wurde die Angebotspalette um Zigaretten, Tabakwaren, Zigarillos, Raucherbedarf, Getränke und Süßwaren ergänzt und den Kundenbedürfnissen angepasst. in der Ansbacher Eckert-Filiale gibt es jetzt auch den kompletten Lotto-/Toto-Service sowie Telefonkarten.

    Die 137 Quadratmeter große Eckert-Filiale am Bahnhof Schwabach wird noch bis zum 7. April umgebaut. Künftig werden in der Bahnhofsbuchhandlung Bücher und rund 1500 Pressepräsenztitel angeboten. Filialleiterin Maria Leisentritt und ihr vier-köpfiges Team verkaufen Tabakwaren, Getränke, Süßwaren, Geschenkartikel und bieten den vollständigen Lotto-/Toto-Service.
    pi

    (DTZ 13/16)

  • Hersteller rechnen mit E-Zigaretten-Steuer ab 2017

    BERLIN // Die Hersteller von elektronischen Zigaretten stellen sich auf eine Besteuerung ihrer Produkte ein.

    „Mit einer Steuer für E-Zigaretten rechne ich frühestens im nächsten Jahr“, sagte Dac Sprengel, Vorstandschef des Verbandes des E-Zigarettenhandels in Deutschland (VdeH) der „Welt am Sonntag“. Aktuell arbeitet die EU-Kommission an einem Papier, das die E-Zigarette regulieren soll.

    Sprengel erwartet eine moderate Abgabe, da die E-Produkte nicht mit herkömmlichen Tabakprodukten vergleich bar seien. „Vielleicht kommt eine Nikotinsteuer dabei heraus“, zitiert ihn die Sonntagszeitung.
    red

    (DTZ 13/16)

  • Mehr Konzessionen

    BERLIN // Die Ministerpräsidenten haben sich mehrheitlich für Änderungen beim Glücksspielstaatsvertrag im Bereich der Sportwetten ausgesprochen.

    Michael Heinrich und Torsten Meinberg, die Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks und Geschäftsführer von Lotto Hamburg, begrüßen die vorgesehene Erteilung von 40 Wetten-Konzessionen und die einstweilige Akzeptanz der 35 Unternehmen, die im Konzessionsverfahren erfolgreich die zweite Stufe erreicht haben.

    Dagegen reicht es nach Überzeugung von Norman Faber, dem Präsidenten des Deutschen Lottoverbandes (DLV), nicht, nur die Anzahl der Lizenzen zu erhöhen. Solche „kleinen“ Lösungen verhinderten eine Kanalisierung der Glücksspielumsätze in den regulierten Bereich. Die Ministerpräsidenten unterzeichnen den geänderten Glücksspielstaatsvertrag voraussichtlich im Juni.
    red

    (DTZ 12/16)

  • Theo Goßner verabschiedet

    MÜNSTER // Nach mehr als sechs Jahren an der Spitze von Westlotto geht Theo Goßner Ende März in den Ruhestand. Zum Abschied sagten jetzt Mitarbeiter, Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sowie internationale Kollegen der Eurojackpot-Kooperation dem Sprecher der Geschäftsführung auf Wiedersehen.

    Seit Januar 2010 sorgt der gebürtige Bayer dafür, dass sich das Unternehmen stetig weiterentwickelt und sich auf dem zunehmend umkämpften Glücksspielmarkt als Marktführer behauptet. So ebnete Goßner den Weg für das digitale Angebot auf www.westlotto.de und trieb gleichzeitig die Modernisierung der Ausstattung der derzeit rund 3500 Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen (NRW) voran.

    „Sie haben entscheidenden Anteil daran, dass Lotto immer auf der Höhe der Zeit geblieben ist“, stellte NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans heraus, der gleichzeitig die Bedeutung des Erhalts des Lotterie-Monopols betonte.

    Das Unternehmen lässt Goßner nur ungern ziehen. „Eigentlich hätten wir Sie nicht gehen lassen dürfen“, erklärte Michael Stölting, Vorsitzender des Aufsichtsrats von Westlotto und zuständiges Vorstandsmitglied der Gesellschafterin NRW Bank.

    Neben seiner Funktion bei Westlotto ist Goßner auch Chairman der Eurojackpot-Kooperation. Von Münster aus hat der Mitinitiator die Geschicke der europäischen Gemeinschaftslotterie seit ihrem Start im März 2012 gelenkt.

    Goßners Nachfolger als Sprecher der Westlotto-Geschäftsführung wird Andreas Kötter, der bereits Geschäftsführer des Unternehmens ist. Bereits zum 1. Januar ist Christiane Jansen als neue Geschäftsführerin berufen worden.
    vi

    (DTZ 12/16)

  • Schwarzmarkt gefährdet Jugendliche

    FRANKFURT Ab Mai müssen großformatige Schockfotos auf Zigarettenschachteln gedruckt werden. Sie sollen vor allem Jugendliche vor den Gefahren des Rauchens warnen. Doch Jugendschutz funktioniert anders und nur im autorisierten Handel, betont der Bundesverband der Lotto-Toto-Verkaufsstellen (BLD).

    Der Verband nimmt Stellung zur Entscheidung des Bundesrats, der vergangene Woche dem Gesetz zur Umsetzung der entsprechenden Tabakproduktrichtlinie zugestimmt hat.
    Darin fordert BLD die Politik auf, die organisierte Kriminalität und den illegalen Handel stärker als bisher zu bekämpfen.

    „Viel wichtiger als Schockfotos ist das persönliche Gespräch, um Jugendliche vom Rauchen abzuhalten“, sagt Günther Kraus, Geschäftsführer des BLD. „Für diese Art der Aufklärung sind alle Mitarbeiter unserer mehr als 24 000 Lotto-Toto-Verkaufsstellen unersetzlich. Unsere Händler nehmen das Thema Jugendschutz sehr ernst und achten darauf, dass Tabak und Zigaretten nicht an Minderjährige verkauft werden.

    Der Zigaretten-Schwarzmarkt mit seinen illegalen Straßenhändlern macht unsere Arbeit jedoch schnell zunichte. Da helfen auch keine Schockfotos, zumal diese bei illegal gehandelten Marken vermutlich keine Rolle spielen werden“, warnt Kraus.

    Viele gefälschte Zigaretten werden unter unhygienischen Bedingungen mit zum Teil giftigen Inhaltsstoffen hergestellt. Die kriminellen Organisationen legen keinen Wert auf Qualitätskontrollen.

    Der BLD fordert die Politiker aller Parteien auf, die organisierte Kriminalität und den illegalen Handel stärker als bisher zu bekämpfen und die Verbraucher intensiver über die Risiken des illegalen Zigarettenhandels aufzuklären.
    pi

    (DTZ 12/16)

  • Bundesrat stimmt Gruselbildern zu

    BERLIN // Der Bundesrat hat das vom Bundestag verabschiedete Tabakerzeugnisgesetz bestätigt. Das Gesetz sieht eine Reihe einschneidender Maßnahmen vor.

    So werden Raucher ab 20. Mai mit Horrobildern auf Zigarettenschachteln und Feinschnittpackungen konfrontiert. Die Schockbilder müssen zusammen mit schriftlichen Warnhinweisen 65 Prozent der Verpackung bedecken. Das Tabakerzeugnisgesetz sieht zudem unter anderem ein Verbot für Zigaretten und Feinschnitt mit einem so genannten charakteristischen Aroma vor.

    Erstmals wird auch das Inverkehrbringen nikotinhaltiger elektronischer Zigaretten und Nachfüllbehälter sowie Anforderungen an ihre Sicherheit geregelt. Für diese Artikel gelten künftig weitgehend die gleichen Werbebeschränkungen, wie sie für Tabakprodukte bereits bestehen.

    In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich gegenüber der EU-Kommission für angemessene Übergangsfristen zur Produktionsumstellung einzusetzen. In der Branche ist man eher skeptisch, dass sich hier noch etwas zum Positiven wendet, auch wenn das dringend notwendig sei.

    Mit dem Tabakerzeugnisgesetz wird die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und soll weitestgehend am 20. Mai in Kraft treten.

    Parallel zum Tabakerzeugnisgesetz hat der Bundesrat die Tabakerzeugnisverordnung verabschiedet.
    red

    (DTZ 12/16)

  • Bundesrat stimmt für Bildwarnhinweise

    BERLIN // Künftig sind auf Zigarettenschachteln Schockbilder neben den schriftlichen gesundheitsbezogenen Warnhinweisen abzubilden – sie müssen zusammen 65 Prozent der Verpackung bedecken. Dem entsprechenden Tabakerzeugnisgesetz stimmte der Bundesrat heute zu.

    Das Gesetz sieht zudem ein Verbot für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen mit einem so genannten charakteristischen Aroma vor. Davon erfasst werden Aromastoffe oder technische Merkmale, die Geruch, Geschmack oder Rauchintensität überdecken oder verändern. Die Stoffe stehen im Verdacht, den Einstieg in den Tabakkonsum zu erleichtern.

    Zulassungsverfahren für neue Produkte
    Neuartige Tabakprodukte müssen künftig ein Zulassungsverfahren durchlaufen – davor gilt für sie ein Verkaufsverbot. Erstmals wird auch das Inverkehrbringen nikotinhaltiger elektronischer Zigaretten und Nachfüllbehälter sowie Anforderungen an ihre Sicherheit geregelt. Für sie gelten künftig weitgehend die gleichen Werbebeschränkungen, wie sie für andere Tabakerzeugnisse bereits bestehen.

    Angemessene Umsetzungsfristen gefordert
    Der Bundesrat fordert die Bundesregierung darüber hinaus in einer begleitenden Entschließung auf, sich gegenüber der europäischen Kommission für angemessene Übergangsfristen zur Produktionsumstellungen der Hersteller einzusetzen.
    Mit dem Gesetz wird die EU-Tabakproduktrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und soll weitestgehend am 20. Mai in Kraft treten.

    Mit der begleitenden Entschließung wird sich die Bundesregierung in den nächsten Wochen befassen. red

    (DTZ 11/16)

  • DZV: Verbraucherschutzpolitik muss zurück zum mündigen Bürger

    BERLIN // Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) hat anlässlich des morgigen Verbraucherschutztages die Koalition aus CDU/CSU und SPD aufgefordert, den mündigen Bürger wieder in den Mittelpunkt der Verbraucherschutzpolitik zu stellen. Künftig müsse wieder das Prinzip „Informieren statt Schockieren“ gelten.

    Ende Februar hatten CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag die Einführung von Schockbildern auf Zigarettenschachteln und anderen Tabakverpackungen ab 20. Mai beschlossen. Das neue Tabakerzeugnisgesetz sieht außerdem ein Verbot des Abdrucks der Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidwerte vor.

    Diese sogenannten TNCO-Werte sind seit 2002 gesetzlich vorgeschrieben und werden seitdem auf jeder Zigarettenschachtel seitlich aufgedruckt. Rauchern ermöglicht diese Information bisher, eine vergleichbare Rangfolge der einzelnen Produkte im Hinblick auf deren geschmackliche Stärke aufzustellen. Begründet wurde die Verpflichtung zum Abdruck der Schadstoffwerte damals mit der Pflicht der Hersteller zur besseren Information der Verbraucher von Tabakerzeugnissen. Die auf den Packungen aufgedruckten Werte werden durch DIN ISO Normen ermittelt.

    Keine verlässliche Kennzeichnung
    „Jeder Joghurtbecher und jedes Frühstücksei werden ab 20. Mai für den Verbraucher besser gekennzeichnet sein als Tabakerzeugnisse“, kritisierte DZV-Geschäftsführer Jan Mücke. „Es ist ein unerklärlicher Widerspruch der Verbraucherschutzpolitik, wenn Raucher über die Abrauchwerte von Tabakerzeugnissen nun nicht mehr informiert werden dürfen. Was bisher zwingend gesetzlich vorgeschrieben war, wird künftig verboten sein. Das hat mit logischer Politik und verlässlicher Kennzeichnung von Produkten nichts zu tun. Das Leitmotiv einer Verbraucherschutzpolitik mit Augenmaß muss das Informieren und nicht das Schockieren sein“, sagte Mücke heute in Berlin.

    „Verbraucher sollen selbstbestimmt entscheiden können.“ Dieser Satz leitet die Vereinbarungen zwischen CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag von 2013 zum Verbraucherschutz ein. Grundvoraussetzung für selbstbestimmte Entscheidungen ist die Verfügbarkeit aller erforderlichen Informationen. Aus diesem Grund werden in den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen, sei es im Lebensmittelsektor, im Finanzbereich oder in der digitalen Welt, verbesserte Produktkennzeichnungen und verbraucherfreundlichere Begleitinformationen gefordert. Das genaue Gegenteil wird gegenwärtig im Tabakbereich vollzogen.

    Stattdessen Schockbilder
    Künftig ist es zudem verboten, ökologische Tabakanbaumethoden, besonders umweltfreundliches Verpackungsmaterial oder die Verwendung zusatzstofffreien Tabaks durch Hinweise auf der Zigarettenschachtel auszuloben. Statt informierte Kaufentscheidungen treffen zu können, soll der erwachsene Konsument ab Mai mit großen Schockbildern abgeschreckt werden. Der DZV lehnt staatliche Konsumlenkung und Entmündigung des Verbrauchers strikt ab und erinnert an den Ursprungsgedanken des Weltverbrauchertags. vi

    (DTZ 11/16)

  • Ausgezeichnete Verpackung

    FRANKFURT // Faltschachtelhersteller Metsä Board, der unter anderem für die Zigarettenindustrie produziert, ist für seine neue Verpackung des "Schweizer Messers" mit dem iF Design Award in der Sparte Verbraucher-Produkte ausgezeichnet worden. Die innovative Schachtel, die beim Öffnen den Klappmechanismus des Victorinox-Werkzeugs simuliert, bietet dem Konsumenten ein neuartiges Erlebnis.

    Die Packung hat ein konturiertes Erscheinungsbild mit präzise ausgeführten Kanten ohne Überlappungen in den Ecken und setzt sich damit von herkömmlichen biegesteifen Faltschachteln ab. Die Seitenteile können ausgetauscht und somit unabhängig vom Rest der Verpackung umgestaltet beziehungsweise in ihrem werblichen Aufdruck an den jeweiligen Zielmarkt angepasst werden. Die Box ist klebstofffrei und verkörpert auch dadurch die Ziele und Werte der Marke Victorinox in Bezug auf Nachhaltigkeit.

    Metsä Board ist ein führender europäischer Hersteller von Faltschachtelkarton und weißem Liner aus Frischholzfasern. Die leichten Kartons des Unternehmens werden so entwickelt, dass sie sich ideal für Konsumgüter-, Verkaufs- und Foodservice-Verpackungen eignen. red

    (DTZ 11/16)