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  • Reemtsma: Mehr Inhalte

    HAMBURG // Das Unternehmen Reemtsma hat seinen Web-Auftritt [link|http://www.reemtsma.com ]www.reemtsma.com [/link]optimiert. Ab sofort wird der Content auf der Seite durch die Agentur „Territory“ gestaltet. Es geht dabei um Inhalte zum Unternehmen, nicht um Produktinformationen.

    Laut Territory ist Basis eine ganzheitliche digitale Content-Strategie, bei der die Agentur neben der Konzeption auch für die Kreation journalistischer Inhalte und Services verantwortlich ist. Wie es heißt, fiel die Entscheidung für Territory nach einem Pitch, also einer Art Wettbewerb um eine Ausschreibung.

    Um die Reichweite der digitalen Präsenz zu erhöhen und einen zeitgemäßen Dialog im Web zu ermöglichen, setzt Territory auf eine umfangreiche Kombination aus Content-Marketing-Maßnahmen. Das beginnt bei der Gestaltung und technischen Realisierung der neuen Content-Website und reicht über die Betreuung und Umsetzung des digitalen Magazins „Ree:Think“ bis zu Social-Media-Aktivitäten.

    „Für Reemtsma spielt Verantwortungsbewusstsein in der Kommunikation eine Schlüsselrolle. Entsprechend transparent und dialogorientiert sollte künftig die Online-Kommunikation gestaltet werden. In der Konzeption und Umsetzung erfordert das sehr viel journalistisches Fingerspitzengefühl, und genau diese redaktionelle Expertise kommt bei unserem neuen Kunden Reemtsma voll zum Tragen“, sagt Sandra Harzer-Kux, Vorstandsmitglied bei Territory. Die neue Website und das digitale Magazin sind ab sofort unter www.reemtsma.com zu erreichen.

    Die Agentur Territory ist nach eigenen Angaben spezialisiert auf Markeninhalte. Rund 1000 Mitarbeiter arbeiten daran, für Unternehmen und ihre Marken inhaltliche Territorien zu definieren, diese kontinuierlich mit Inhalten, Aktionen und Services zu beleben und so Relevanz und Aufmerksamkeit zu erzielen.


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    (DTZ 44/17)

  • E-Zigaretten an Bord erlaubt

    MAINZ // Karibik, Mittelmeer oder Skandinavien – Kreuzfahrten sind eine beliebte Art, Urlaub zu machen. Wer E-Zigaretten dampft, muss wissen: Nicht überall ist das auf dem Schiff erlaubt.

    Bislang gelten auf See nahezu die gleichen die Regelungen für den Konsum von Tabak- und E-Zigaretten – auch weil andere Gäste an Bord den Dampf als Rauch interpretieren könnten. Die Möglichkeiten zum Dampfen sind begrenzt, denn in den meisten öffentlichen Bereichen ist es nicht gestattet. Darauf verzichten muss aber niemand, denn auf vielen Schiffen gibt es gekennzeichnete Abschnitte auf dem Außendeck, wo der Griff zur E-Zigarette erlaubt ist. Posh Global, Hersteller der E-Zigarettenmarke „be posh“, hat sechs Reedereien befragt und zusammengestellt, wo gedampft werden darf und wo nicht.

    Wer mit TUI Cruises unterwegs ist, sollte ein Zimmer mit eigenem Balkon buchen – dort darf gedampft werden. Dabei gilt zu beachten: Das Dampfen ist nur auf dem Balkon, nicht in der Kabine selbst erlaubt. Einzig die Reederei Costa Kreuzfahrten gestattet E-Zigaretten innerhalb der Kabinen. In den exklusiven Garden Villen auf den Schiffen der Norwegian Cruise Line ist deren Nutzung im privaten Garten und auf den privaten Sonnendecks erlaubt.

    Bei MSC und Royal Caribbean ist der Genuss von E-Zigaretten im Bord-Kasino gestattet, bei Norwegian Cruise Line allerdings nur aktiven Spielern. Auf vielen Schiffen gibt es zudem Raucher-Lounges, in denen das Dampfen erlaubt ist. MSC, Royal Caribbean und TUI Cruises bieten zudem Bars und Lounges an, in denen gedampft werden darf. Die „Churchill‘s Cigar Lounges“ der Cunard-Schiffe ist übrigens Zigarren- und Pfeifenrauchern vorbehalten.

    Generell gilt: Gemäß den globalen Standards gibt es mehr Nichtraucher- als Raucherzonen. In vielen öffentlichen Bereichen ist weder Dampfen noch Rauchen erlaubt. Fast alle Schiffe verfügen aber über gekennzeichnete Orte, an denen Reisende ihre E-Zigarette in aller Ruhe genießen können. Wer also den nächsten Urlaub auf dem Meer plant, sollte bei der Buchung die jeweiligen Regelungen der Reederei beachten.

    red

    Den vollständigen Artikel inklusive Tabelle lesen Sie in der Printausgabe DTZ 44/17.

  • TJI Campus: „Industrie 4.0 verstehen“

    MAINZ // Die Industrie 4.0 stellt die Hersteller vor neue Herausforderungen. Auf dem TJI-Campus, der vom 2. bis 3. November in Mainz stattfindet, stellen Experten wie Christian Lorenscheit von Universal Robots ihre Lösungen hautnah vor.

    Lorenscheit, der als Business Development Manager (BDM) für die konstante Entwicklung und Umsetzung neuer Geschäftsideen bei dem dänischen Unternehmen verantwortlich ist, wird in seinem Vortrag den Teilnehmer diese Technik am Beispiel von Robotern vor Ort erläutern und vorführen.

    In seinem Vortrag zeigt Lorenscheit wie Roboter zur Automatisierung und Rationalisierung genutzt werden können.

    Weitere Informationen finden Sie im Internet unter [link|http://www.tji-campus.com]www.tji-campus.com[/link].

    red

    (DTZ 43/17)

  • Ausbau des digitalen Service

    FRECHEN // Das Großhandelsunternehmen Lekkerland will für seine Kunden die digitalen Dienstleistungen weiterentwickeln. Die Frechener haben sich dafür Jochen Großpietsch von McKinsey & Company geholt.

    Der 41-Jährige ist als Chief Supply Chain Officer (CSCO) neben der Digitalisierung noch für die Ressorts Logistik und Qualität sowie die Betreuung der Lekkerland-Liegenschaften verantwortlich. Großpietsch gehört neben Patrick Steppe und Edgar Lange dem Vorstand von Lekkerland an. Der studierte Betriebswirt stieg nach seinem Abschluss im Jahr 2000 bei McKinsey ein, wo er zuletzt Unternehmen beim Aufbau einer digitalisierten Logistik fit für die vielschichtigen Aufgaben im elektronischen Vertriebskanal-Betrieb machte.

    red

    (DTZ 43/17)

  • Arnold André wieder ganz in Familienhand

    BÜNDE // Die Arnold André GmbH & Co. KG, The Cigar Company, mit Hauptsitz im nordrhein-westfälischen Bünde, ist wieder zu 100 Prozent im Besitz der Familie André. Nach einer Minderheitsbeteiligung von 40 Prozent des schwedischen Tabakkonzerns Swedish Match im Jahre 1988 hat Axel-Georg André die Anteile zurück erworben.

    Mit dem Rückkauf hat André die Weichen für die Zukunft von Deutschlands größtem Zigarrenhersteller neu gestellt. „Und dass ich dies im Jubiläumsjahr unseres Unternehmens realisieren konnte“, so Axel-Georg André, „macht mich besonders glücklich. So schließt sich für mich ein Kreis in unserer 200-jährigen Geschichte. Ich konnte damit eine meiner Visionen verwirklichen: Die Pflege der Tradition und die Gestaltung der Zukunft als Familienunternehmen kann nun fortgesetzt werden.“

    Es sei, so Axel-Georg André weiter, 1988 die richtige Entscheidung seines Vaters gewesen, im Zuge der Internationalisierung die Verbindung mit dem schwedischen Konzern einzugehen. Für beide Seiten eine erfolgreiche Maßnahme: Für Arnold André habe sich dadurch die Expansion auf internationale Märkte wesentlich erleichtert, im Gegenzug unterstützten die Bünder Swedish Match bei der Erschließung des deutschen Marktes. Im Übrigen habe seine Familie nie beabsichtigt, das Unternehmen über eine Minderheitsbeteiligung hinaus in andere Hände zu geben. Seit seiner Übernahme der Verantwortung für das Unternehmen, so André, sei es aber sein größter Wunsch und sein Ziel gewesen, Arnold André wieder als hundertprozentiges Familienunternehmen in die Zukunft zu führen.

    Arnold André wurde 1817 gegründet. Das Unternehmen beschäftigt weltweit 850 Mitarbeiter. Die Produkte werden in über 80 Ländern vermarktet.

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    (DTZ 43/17)

  • BdZ nimmt Stellung

    BONN // Im Nachgang zur sogenannten Tabakproduktrichtlinie hat die EU-Kommission die Entwürfe für ein System der Rückverfolgbarkeit von Tabakwaren vorgelegt. Für die Zigarrenindustrie bedeuten diese Vorschläge nicht nur eine extreme finanzielle Belastung, sondern sie sind zudem vollkommen sinnlos. Darauf weist der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) in einer aktuellen Stellungnahme hin.

    Der BdZ erklärt, das Rückverfolgbarkeits-System solle Tabakschmuggel bekämpfen, aber dieser finde im Marktsegment der Zigarren und Zigarillos überhaupt nicht statt. Somit werde der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der die Basis für jedes Gesetz bilden sollte, mehr als verletzt.

    Die seit einigen Wochen veröffentlichten und in der Zwischenzeit leicht überarbeiteten Entwürfe der Durchführungsrechtsakte für ein System der Rückverfolgbarkeit bei Tabakwaren gingen weit über die Forderungen der verabschiedeten Tabakproduktrichtlinie hinaus. Besonders für die meist mittelständischen familiengeführten Zigarren- und Zigarillohersteller in Deutschland, aber auch in der restlichen EU und in Drittstaaten wie der Karibik, stellen die Vorschläge zur Bekämpfung des Tabakschmuggels eine massive Bedrohung dar.

    Obwohl es bei Zigarren und Zigarillos keinerlei Schmuggel gibt, werden diese Produkte einem sehr aufwendigen, kostenintensiven System der Rückverfolgbarkeit unterworfen. „Die EU-Kommission greift mit diesen Maßnahmen massiv in den Wettbewerb auf dem Tabakmarkt ein“, so Peter Wörmann, Zigarrenhersteller aus Ostwestfalen und BdZ-Vorsitzender. „Die Anwendung dieses Systems der Rückverfolgbarkeit in unseren Unternehmen ist weder wirtschaftlich noch technisch umzusetzen.“

    Der BdZ appelliert daher mit Nachdruck an die Entscheidungsträger in Deutschland und in der EU, die Durchführungsrechtsakte so zu gestalten, dass sie für die Zigarrenindustrie umsetzbar sind. „Es gibt durchaus Spielraum für Ausnahmen von den strengen Regeln für die Zigarrenindustrie. Selbstverständlich bejaht der BdZ die Pläne der Kommission, Tabakschmuggel zu bekämpfen. Aber es ist für unsere Mitgliedsfirmen nicht nachzuvollziehen, dass wir mit nicht bezahlbaren Anforderungen konfrontiert werden, obwohl es in unserem speziellen Bereich keinerlei Schmuggel gibt“, so Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des BdZ, „die EU-Kommission wird durch solche Maßnahmen die großen internationalen Konzerne weiter stärken, während die mittelständischen Unternehmen finanziell ruiniert werden.“

    Vor diesem Hintergrund setzt sich der BdZ weiter dafür ein, dass die Durchführungsrechtsakte an die besonderen Gegebenheiten der Zigarrenindustrie angepasst werden.

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    (DTZ 43/17)

  • Abschied von der Lotto-Familie

    MÜNCHEN // Gabriele Grasser beendet ihre Vorstandstätigkeit im Bayerischen Toto- und Lottoverband. Ihre Kollegen bedankten sich für ihre engagierte Arbeit mit einem festlichen Dinner im Bayerischen Hof in München.

    Fast 20 Jahre lang stand Gabriele Grasser an der Spitze des Bayerischen Toto- und Lottoverbands. Und als Zweite Vorsitzende lenkte sie zusammen mit Hubert Schmid die Geschicke der Lotto-Toto-Vertriebsgemeinschaft in Bayern. Jetzt hat Grasser beide Ämter abgegeben.

    Mit einem Abendessen im Münchner Grandhotel Bayerischer Hof wurde Gabriele Grasser von Freunden, Kollegen und Mitstreitern der bayerischen Lottobranche verabschiedet. Unter den Gästen waren auch Vertreter des Bundesverbands der Lotto-Toto-Verkaufsstellen, allen voran der Vorstandsvorsitzende Tobias Fraas sowie der bayerische Landtagsabgeordnete Ernst Weidenbusch.

    Gute und professionelle Zusammenarbeit
    Die Präsidentin der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern, Friederike Sturm, begrüßte die „Lotto-Familie“ und betonte Grassers hohes Verständnis für Annahmestellen und Kunden. In einem Grußwort überbrachte Judith Steiner, Ministerialdirigentin im bayerischen Finanzministerium und Leiterin der Abteilung Staatliche Beteiligungen, den Dank von Finanzminister Markus Söder für die gute und professionelle Zusammenarbeit.

    In seiner Rede griff Hubert Schmid, Erster Vorsitzender der Lotto-Toto-Vertriebsgemeinschaft in Bayern, das Wort von der „Lotto-Famile“ auf und wandte sich augenzwinkernd an „Mama Friederike“ (Sturm) und die anderen Familienmitglieder, die alle dafür sorgten, dass im Lotto-Geschäft auch „Papa Staat gut fährt“. Bei Gabriele Grasser bedankte sich Schmid für die umfangreiche Verbandsarbeit, die diese „immer in aller Ruhe“ erledigt habe, auch bei kurzfristigen Terminen und Verpflichtungen. Er hob Grassers stark ausgeprägten Gerechtigkeitssinn und ihr Engagement für die Annahmestellenleiter und Ladenbesitzer hervor.

    Eine Karikatur von Grasser im Dirndl auf einem Fahrrad, die Schmid seiner scheidenden Vorstandskollegin überreichte, stand sinnbildlich für das Abschiedsgeschenk: ein E-Bike. Die Staatliche Lotterieverwaltung steuerte passend dazu ein Navigationsgerät bei. Gabriele Grasser bedankte sich für die Geschenke, aber vor allem für die vielen Jahre guter Zusammenarbeit. Sie erinnerte ihre Verbandskollegen daran, auch in Zeiten der Veränderung das Bewährte nicht zu vergessen, darauf aufzubauen und immer zusammenzuhalten: „Nur so kann man erfolgreich sein.“

    Nachfolgerin kommissarisch im Amt
    Fast 37 Jahre lang betrieb Gabriele Grasser ihr Geschäft mit Lottoannahmestelle im Münchner Olympiaeinkaufszentrum. 1991 wurde sie in den Vorstand des Annahmestellenverbands gewählt, drei Jahre später übernahm sie den stellvertretenden Vorsitz. 1997 rückte sie nach dem überraschenden Rücktritt ihres Vorgängers an die Verbandsspitze. Weil ihr Mietvertrag nicht verlängert wurde, gab Grasser im Juni dieses Jahres ihr Geschäft auf. Damit endete satzungsgemäß ihre Vorstandstätigkeit im Toto-Lotto-Verband.

    Nachfolgerin von Gabriele Grasser ist Nicole Spatzl-Kalczyk. Sie hat das Amt kommissarisch bis zur nächsten Mitgliederversammlung 2018 übernommen. Dass sie sich dann auch zur Wahl stellt, ist mehr als wahrscheinlich. Spatzl-Kalczy betreibt eine Annahmestelle im oberbayerischen Traunstein, die sie 2003 von ihren Eltern übernommen hat.

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    (DTZ 42/17)

  • Churchills Nachlass

    BOSTON // Eine halbgerauchte Zigarre von Winston Churchill hat für mehr als 12.000 Dollar, umgerechnet rund 10.000 Euro, den Besitzer gewechselt.

    Ein stolzer Preis für einen kubanischen Longfiller, der bereits 1947, so die Angaben, vom britischen Politiker in Paris angeraucht, allerdings nie fertig geraucht wurde.

    Die Zigarre wurde bei einer Online-Versteigerung von einem anonymen Käufer ersteigert, informierte das Bostoner „RR Auction“-Auktionshaus.

    Der Zigarrenfan Churchill hatte sich, so das Auktionshaus, die Corona am 11. Mai 1947 auf dem Flughafen Le Bourget in Frankreich angezündet und einige Züge getan. Er war gemeinsam mit seiner Frau Clementine von England nach Paris und wieder zurück nach Northolt geflogen. Die halbgerauchte Zigarre wurde von Corporal William Alan Turner, einem britischer Flieger, aufbewahrt. Was sich im Nachhinein als Glücksfall erweisen sollte. Als er an Bord des Flugzeuges gekommen sei, habe Churchill die Zigarre in einen Aschenbecher gelegt, zitiert das Auktionshaus den Corporal. „Ich habe die Zigarre in meine Obhut genommen“, so Turner. Eine clevere Entscheidung, bescheinigt auch Bobby Livingston, von RR Auction. Die zehn Zentimeter lange Zigarre der Marke La Corona wurde von einem Sammler aus Palm Beach im Bundesstaat Florida gekauft. Quasi als Zugabe erhält der neue Besitzer auch eine, die Winston Churchill im Gespräch mit französischen Sicherheitsleuten auf dem Flughafen zeigt.

    Ähnlich kurios: Bereits 2015 wurde ein Zigarrenrest von Churchill für 2000 Pfund, rund 2250 Euro, von einem britischen Auktionshaus versteigert.

    red

    (DTZ 42/17)

  • Fiskus kassiert kräftig ab

    WIESBADEN // Ein starkes drittes Quartal und einen sehr guten September aus Sicht des Fiskus verbuchen die Statistiker für die Tabaksteuer.

    Mit 1,164 Milliarden Euro allein bei der Zigarette lagen die monatlichen Einnahmen höher als in allen anderen Monaten des laufenden Jahres. Im dritten Quartal kamen über alle Tabakarten hinweg 3,864 Milliarden Euro zusammen; aufs Jahr gerechnet sind es aktuell 10,127 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Im TPD 2-Jahr 2016 waren es trotz Vorzieheffekten zur gleichen Zeit knapp 9,866 Milliarden Euro.

    Eher unbeständig zeigte sich die Entwicklung bei Zigarren und Zigarillos, bei denen die Höhe des Steueraufkommens von Monat zu Monat stark schwankt. Feinschnitt zeigt bislang einen stabilen bis leicht steigenden Trend. Und deutliche Zuwächse gibt es beim Pfeifentabak, wobei insbesondere der Wasserpfeifentabak dafür gesorgt hat, dass das Steueraufkommen vom ersten Quartal (19,647 Millionen Euro) übers zweite Quartal mit 24,183 Millionen Euro auf 29,541 Millionen Euro im dritten Quartal geklettert ist.

    Der Netto-Bezug von Steuerzeichen über alle Produktgruppen hinweg lässt auf ein starkes Gesamtjahr hoffen: Insgesamt bestellten die Unternehmen bis einschließlich September Steuerzeichen im Wert von 10,913 Milliarden Euro, im Vorjahr waren es zu diesem Zeitpunkt 10,560 Milliarden Euro.


    max

    (DTZ 42/17)

  • NRW-Landtag lehnt Gesetzesänderung ab

    DÜSSELDORF // Im nordrhein-westfälischen Landtag ist vor wenigen Tagen ein Gesetzentwurf abgeschmettert worden, der das Rauchen in Gaststätten unter bestimmten Bedingungen wieder erlauben sollte.

    darin hieß es zum Beispiel, Rauchverbote sollten nicht gelten, falls Nebenräume vollständig abgetrennt und „in deutlich erkennbarer Weise als Raucherräume gekennzeichnet“ seien. Außerdem sollten Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche ausgenommen werden, falls „keine oder lediglich kalte Speisen einfacher Art zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht“ würden, Personen erst ab 18 Jahren Zutritt hätten und die Gaststätte am Eingang ausdrücklich als „Rauchergaststätte gekennzeichnet“ sei.

    Mit diesem Vorstoß hatte die Fraktion der AfD versucht, eine Änderung des Paragraphen 3 herbeizuführen, in den ein neuer Absatz 3 – eben mit den beschriebenen Vorschlägen – eingefügt werden sollte. Zur Begründung teilte die AfD mit, das Rauchverbot in der Gastronomie stelle „einen unverhältnismäßig schwerwiegenden Eingriff in das Eigentumsrecht der Gastwirte dar“. Eine große Mehrheit der anderen Bundesländer habe in vergleichbaren Gesetzen Ausnahmen für Kleinstgaststätten und Gastronomiebetriebe mit separaten Raucherräumen vorgesehen und machte damit gute Erfahrungen.

    Laut AfD hat dagegen das in Nordrhein-Westfalen geltende „Radikalverbot“ unerwünschte Begleiterscheinungen. So gebe es ein Kneipensterben, dass die Betriebe massive Umsatzverluste verbuchen müssten. In dem Antrag wird die Dehoga mit der Aussage zitiert, vier Fünftel der Schank- und Tanzbetriebe hätten seit Einführung des Totalverbots im Jahr 2013 Umsatzeinbußen verzeichnet, zwei Drittel der Unternehmen über zehn Prozent. Außerdem würden unbeteiligte Anwohner durch Raucher belästigt, die die Gaststätten zum Rauchen verlassen müssten.

    Mit der Ablehnung des Antrags wird es wohl vorerst keinen neuen Vorstoß in dieser Richtung geben. Nach Ansicht von Beobachtern hatte der neue Gesetzentwurf schon deshalb keine Aussicht auf Erfolg, da er von der AfD-Fraktion vorgelegt wurde.


    red

    (DTZ 42/17)