Kategorie: Uncategorized

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    tut mir leid: In dieser Ausgabe muss ich Sie wieder einmal mit Corona behelligen. Das Thema ist – trotz zunehmender Appelle, gelassener mit dem Virus umzugehen – ein wichtiges Diskussionsthema. Zum einen ist mir ein Beitrag über eine Studie aufgefallen. „Viele Covid-19-Genesene sind lange kraftlos“, war ein Medienbericht dazu überschrieben.

    Angst macht krank
    Nun wissen wir, dass das Virus vor allem vorgeschwächte Menschen befällt, Menschen, die unter oft mehreren Vorerkrankungen leiden. Und wir wissen, dass auch Angst krank und anfällig machen kann. Nach dieser Vorbemerkung der Blick auf die Studie: Ein Forscher-Team des Trinity College aus Dublin hat demnach 128 Patienten untersucht. Etwas mehr als die Hälfte fühlten sich nach der Genesung noch für Wochen abgeschlagen, hieß es. Und dann wird ausgeführt, häufig betroffen seien Menschen gewesen, bei denen früher Angstzustände oder Depressionen diagnostiziert worden waren.


    Neue Erkenntnis

    Von 61 Teilnehmern ohne andauernde Abgeschlagenheit hatte nur einer bereits eine solche psychische Störung. Von 67 Personen mit anhaltender Müdigkeit hatten neun zuvor Angstzustände oder Depressionen. Was ich bemerkenswert finde: Allgemeine Abgeschlagenheit gilt als eines der häufigsten Folgeerscheinungen jeder Grippe und der meisten grippalen Infekte. Um es klar zu sagen: Ich bezweifle nicht, dass einige Patienten schwer von Corona betroffen sind. Ich finde es nur problematisch, dass uns ständig Altbekanntes als neue Erkenntnis verkauft wird.

    Zweites Thema
    Kommen wir zu meinem zweiten Thema. Als ökonomisch denkende Menschen kennen Sie natürlich die Einkaufsmanagerindizes, die es für verschiedene Bereiche und Länder gibt. Diese Konjunktur-Barometer sind nahezu untrügliche Vorlaufindikatoren für die wie wirtschaftliche Situation von Branchen oder Nationen. Kein Wunder, denn die Einkaufsmanager müssen frühzeitig planen, den voraussichtlichen Absatz einkalkulieren und für eine entsprechende Vorratshaltung sorgen.

    Zweite Welle
    Vor diesem Hintergrund ist es erstaunlich, dass wir einerseits rasant auf die zweite Welle zusteuern, andererseits die Planer in den Krankenhäusern die Zahl der Intensivbetten für Covid-Patienten immer weiter zurückschrauben. Müsste gerade jetzt mit dem Beginn des Herbstes nicht das Gegenteil der Fall sein?! Die bisherigen Quoten von meist 35 Prozent sind jedenfalls in den meisten Bundesländern auf zehn Prozent heruntergeschraubt oder gar ganz gekippt worden. Schon mahnt Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, ganz abschaffen solle man die Quoten nicht.


    Deutsche Unternehmenslandschaft

    Alles halb so wild – zumindest mit Blick auf die deutsche Unternehmenslandschaft –, könnte man meinen, wenn man auf die Herbstprognosen der wichtigen Wirtschaftsforschungsinstitute blickt. Denn die sehen für 2020 mittlerweile zu einem Gutteil weniger dramatische Rezessionen als sie im Finanz-Crash-Jahr 2009 (-5,7 Prozent) bittere Realität wurde. Ich wiederhole mich: Der Absturz hat zwei Komponenten – eine gesamtwirtschaftliche und eine für die einzelnen Unternehmen. Und während viele größere Gesellschaften mit einem blauen Auge durch die Krise kommen dürften, befürchte ich für das vierte Quartal des laufenden und noch mehr für das erste Quartal des kommenden eine Pleitewelle bei den kleinen Unternehmen bis hin zum Mittelstand. Ich freue mich, wenn ich falsch liege.

    Ihnen wünsche ich ein spätsommerliches Herbstwochenende.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Erste Habanos Terrace in NRW eröffnet

    DÜSSELDORF // Am 17. September wurde die erste Habanos Terrace in Düsseldorf und damit gleichzeitig in Nordrhein-Westfalen eröffnet. Ausgezeichnet wurde das Restaurant „Schwarzes Meer“, das vom Fachgeschäft Linzbach in Sachen Zigarren betreut wird.

    Neues Konzept von Habanos S.A.
    Weltweite Nichtraucherschutzgesetze machen es der kleinen Minderheit der Zigarrenliebhaber zunehmend schwer, ihrem Genuss zu frönen. Deshalb hat der kubanische Zigarren-Exporteur Habanos S.A. ein Konzept entwickelt, das nun erstmals auch in NRW zum Tragen kommt. In Kooperation mit 5th Avenue, dem deutschen Habanos-‧Alleinimporteur, und in Partnerschaft mit dem Fachhandelsunternehmen Linzbach kann nun auf Nordrhein-Westfalens und somit auch Düsseldorfs erster Habanos Terrace der Genuss von Havannas zelebriert werden.

    Im Zentrum Düsseldorfs
    Ort ist die Außenterrasse des Restaurants „Schwarzes Meer“ in der Graf-Adolf Straße 60 im Zentrum Düsseldorfs. Nur einen Steinwurf davon entfernt befindet sich das von Christina Lüdtke-Willebrand und Werner Schmitz geführte Fachhandelsunternehmen Linzbach. Es gilt als Düsseldorfs ältestes Tabakwaren-Fachgeschäft.

    Voraussetzung
    Voraussetzung für die Auszeichnung war und ist Kompetenz durch geschulte Mitarbeiter und ein Habanos-Angebot, das sich sehen lassen kann. Dafür steht ein Kabinett-Humidor bereit, der das perfekte Klima für die kubanischen Zigarren schafft.

    Eröffnung
    Eröffnet wurde die Terrasse mit dem Durchschneiden des roten Bandes durch Habanos-Repräsentantin Bárbara Leyva vom deutschen Havanna-Importeur 5th Avenue. Sie überreichte auch dem Inhaber Sinan Terzioglu und dem Team des Restaurants die Habanos-Terrace–Plakette.

    25 Gäste
    Gemeinsam mit Bárbara Leyva waren der 5th-Avenue-Marketingleiter Christoph Puszkar und seine Assistentin Manuela Gassmann sowie NRW-Regionalrepäsentant Matthias Hümbs nach Düsseldorf angereist. Rund 25 Gäste nahmen an der Veranstaltung teil. Zum Auftakt des exklusiven Drei-Gänge-Menüs gab es die Zigarilloneuheit „Montecristo Short“, gefolgt von einer fein-aromatischen Hoyo de Monterrey Epicure No. 2 und einer kräftigen Partagás Serie D No. 5 zum Ausklang.

    Genuss-Konzept
    Ziel des weltweiten Konzepts Habanos Terrace und Habanos Lounge ist es, Genussoasen für Zigarrenliebhaber auszuweisen oder zu schaffen. Das sollen anspruchsvolle, schöne Orte sein, an denen man eine Habano rundum genießen kann. Dazu zählen zum Beispiel Restaurants, Bars oder Hotels. Der Titel einer Habanos Lounge wird dabei für Innenräume verliehen. Rauchgelegenheiten auf Flächen im Freien erhalten den Titel Habanos Terrace.

    pnf

  • Lage bessert sich

    NÜRNBERG // Während im Mai jeder dritte Betrieb mit starken negativen Auswirkungen der Corona-Krise konfrontiert war, trifft dies mittlerweile nur noch für jeden fünften Betrieb zu.

    Wirtschaftlich Situation
    Das geht aus einer repräsentativen Befragung von Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. „Die Ergebnisse zeigen, dass sich die wirtschaftliche Situation der Betriebe sehr deutlich gegenüber dem Höhepunkt der Krise im Frühjahr verbessert hat“, erklärt IAB-Forscher Jens Stegmaier.

    Negative Auswirkungen
    Für den Mai berichteten insgesamt 33 Prozent der Betriebe von starken negativen Auswirkungen, 23 Prozent von geringen negativen Auswirkungen, 37 Prozent von keinen oder ausgeglichenen Auswirkungen und sieben Prozent von überwiegend positiven Auswirkungen. Aktuell sprechen 21 Prozent der Betriebe von starken negativen Auswirkungen, 20 Prozent von geringen negativen Auswirkungen, 53 Prozent von keinen oder ausgeglichenen Auswirkungen und sieben Prozent von überwiegend positiven Auswirkungen der Corona-Krise auf ihre Geschäftstätigkeit.

    Betriebe
    Von den im Mai stark negativ durch die Corona-Krise betroffenen Betrieben sind 49 Prozent weiterhin stark betroffen. 25 Prozent der im Mai stark negativ betroffenen Betriebe geben aktuell geringe negative Auswirkungen an, 23 Prozent keine oder gleichermaßen positive wie negative Auswirkungen und drei Prozent überwiegend positive Auswirkungen.

    Gastgewerbe
    Am heftigsten wurde das Gastgewerbe von der Corona-Krise getroffen: Im Mai lag der Anteil der Betriebe mit starken negativen Auswirkungen bei 78 Prozent und der Anteil mit geringen negativen Auswirkungen bei 17 Prozent. Aktuell sind 45 Prozent stark negativ betroffen und 17 Prozent gering negativ betroffen.

    Informations- und Kommunikationssektor
    Auf dem Informations- und Kommunikationssektor waren im Mai dagegen nur drei Prozent der Betriebe stark negativ betroffen. Gering negativ betroffen waren 25 Prozent. Aktuell sind fünf Prozent stark negativ und 29 Prozent gering negativ betroffen.

    Verarbeitende Gewerbe
    Das Verarbeitende Gewerbe liegt dazwischen: Für den Mai berichteten 37 Prozent der Betriebe von starken negativen und 28 Prozent von geringen negativen Auswirkungen. Aktuell sind 29 Prozent mit starken negativen Auswirkungen und 24 Prozent mit geringen negativen Auswirkungen konfrontiert.

    pi

  • Werbeverbot beschlossen

    BERLIN // Tabakkonzerne dürfen künftig nur noch in begrenzten Ausnahmefällen für ihre Produkte werben. Der Bundesrat hat jetzt das Gesetz gebilligt, das die Außenwerbung für Tabakprodukte – etwa in Form von Plakaten – verbietet. Lediglich an Tabakfachgeschäften darf derartige Werbung angebracht werden.

    Im Kino dürfen Werbespots für Tabakprodukte nur noch in Filmen laufen, die ab 18 Jahren freigegeben sind.

    Widerstand der Unionsfraktion
    Das Bundeskabinett hatte ein solches Verbot bereits 2016 beschlossen. Der Bundestag konnte sich zum Umsetzen der Vorlage zum Werbeverbot dann aber jahrelang nicht einigen – vor allem wegen des Widerstands in der Unionsfraktion. Dort herrschten generelle Bedenken gegen einen derartigen Eingriff.

    Die neue Regelung für die Kinowerbung tritt zum Jahreswechsel in Kraft. Die Einschränkungen für Außenwerbung sollen stufenweise umgesetzt werden – sie gelten ab 1. Januar 2022 für Tabakwaren, ab 1. Januar 2023 für Tabakerhitzer und ab 1.  Januar 2024 für elektronische Zigaretten.

    Einnahmeverluste für Kommunen
    Schätzungen zufolge hat die Tabakindustrie für Kino- und Außenwerbung zuletzt 100 Millionen Euro im Jahr ausgegeben. Ein Teil dieser Einnahmen floss auch an die Kommunen – etwa für Plakatwerbung an Bushaltestellen. Diese Einnahmen gehen den Kommunen verloren.

    red

  • MUT tagt in Dortmund

    DORTMUND // Der Verband MUT Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft hält seine Mitgliederversammlung am 4. November im Raum London der Messe Dortmund (Eingang Nord) ab.

    Programm
    Auf dem Programm stehen unter anderem der Abschluss des abgelaufenen Geschäftsjahres mit Entlastungen, verschiedene Neuwahlen, ein Praxisbericht zum Thema „Track & Trace“ sowie ein Ausblick auf zukünftige Vorhaben.

    Schriftlich anmelden
    MUT weist darauf hin, dass aufgrund der geltenden Hygieneregeln wegen Covid-19 nur schriftlich angemeldete Mitglieder teilnehmen dürfen. Die Anmeldung muss bis spätestens 13. Oktober erfolgen. Weitere Informationen finden Sie online unter [link|http://www.tabak-mittelstand.de] www.tabak-mittelstand.de[/link].

    vi

  • Klarheit bei Nikotin-Pouches

    BERLIN // Nikotin-Pouches – auch bekannt als Nikotinbeutel, Nikotin-Pods oder All Whites – etablieren sich als Alternative für erwachsene Nikotin- und Tabakkonsumenten. Doch ist die Unsicherheit bei den Kunden und im Handel groß. DTZ sprach mit Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse ([link|http://www.bvte.de]BVTE[/link]).

    Herr Mücke, welches Potenzial sehen Sie in Nikotin-Pouches?
    Jan Mücke: Die Mehrheit der gesundheitlichen Risiken, die mit dem Rauchen in Verbindung gebracht werden, können auf die toxischen Stoffe im Tabakrauch, die beim Verbrennen von Tabak entstehen, zurückgeführt werden. Bei Nikotinprodukten, die keinen Tabak enthalten und bei deren Konsum somit kein Tabak verbrannt wird, werden im Vergleich zu herkömmlichen Tabakerzeugnissen weniger und geringere Mengen an Schadstoffen freigesetzt. Für Verbraucher steht somit neben E-Zigaretten und Tabakerhitzern mit den Nikotin-Pouches ein weiteres Produkt zur Auswahl, das einen potenziell risikoreduzierten Nikotinkonsum ermöglicht.

    Was enthalten die Beutel?
    Mücke: Neben dem Nikotin, das in unterschiedlichen Formen dem Produkt hinzugefügt werden kann, vor allem Pflanzenfasern, Feuchthaltemittel und Aromen.

    Wie werden Nikotin-Pouches konsumiert?
    Mücke: Der Beutel wird in den Mund unter die Oberlippe gelegt, das Nikotin so über die Mundschleimhaut aufgenommen. Der Beutel wird nicht gekaut. Nach der Verwendung wird das Produkt aus dem Mund genommen und entsorgt.

    Ist es eigentlich unschädlich, wenn ein Pouch verschluckt wird?
    Mücke: Die Pouches sind nicht zum Verzehr bestimmt. Hierauf weisen die BVTE-Mitgliedsunternehmen auf ihren Produkten mit „Nicht schlucken“ oder mit „Nicht zum Verzehr geeignet“ hin. Die Beutel sollten zudem wie Tabakprodukte oder E-Zigaretten außer Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Durch eine Nikotinobergrenze von 20 Milligramm pro Beutel stellen die Hersteller jedoch sicher, dass mögliche gesundheitliche Symptome wie Übelkeit im unwahrscheinlichen Fall eines Verschluckens minimiert werden.

    Händler waren zuletzt verunsichert, welche Ware verkauft werden darf und welche nicht. Warum?
    Mücke: Da Nikotin-Pouches keinen Tabak, sondern mit Nikotin versetzte Pflanzenfasern enthalten, unterliegen sie bis dato nicht der europäischen und deutschen Regulierung für Tabakerzeugnisse und verwandte Produkte. Sie sind weder ein orales Tabakerzeugnis noch ein Lebensmittel, sondern ein sonstiges nikotinhaltiges Verbraucherprodukt, das unter die allgemeinen Bestimmungen des Produktsicherheitsgesetzes fällt. Das hat für Verunsicherung gesorgt.

    Kann denn der Händler Nikotinbeutel sicher vermarkten?
    Mücke: Ja, genau aus diesem Grund verpflichten sich die BVTE-Mitgliedsunternehmen, in Abwesenheit produktspezifischer gesetzlicher Regelungen auf effektive Produkt- und Werbestandards zu achten.

    Was bedeutet das?
    Mücke: Die Unternehmen betreiben verantwortungsvolle, nicht irreführende Werbung und nehmen den Verbraucher- und Jugendschutz sehr ernst. Nikotin ist ein abhängig machender Stoff. Daher verharmlosen die BVTE-Unternehmen die Risiken nikotinhaltiger Produkte nicht. In der kommerziellen Kommunikation werden ausschließlich erwachsene Konsumenten nikotinhaltiger Produkte angesprochen.

    Und in Bezug auf die Produkte?

    Mücke: Hier verpflichten sich die BVTE-Unternehmen auf hohe Standards bei der Qualität der Inhaltsstoffe, eine transparente Kennzeichnung sowie das Anbringen eines gesundheitsbezogenen Warnhinweises.

    Was spricht für den Grenzwert von 20 Milligramm Nikotin?
    Mücke: Die Pouches sind in unterschiedlichen Stärken erhältlich. Der Nikotingehalt in den Produkten der BVTE-Mitgliedsunternehmen ist in etwa mit dem in Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten vergleichbar und entspricht dem, was Tabak- und Nikotinkonsumenten üblicherweise erwarten.

    Aktuell werden Produkte verkauft, die keinen „18+“-Hinweis tragen. Diese könnten ja auch an Jugendliche verkauft werden, oder?
    Mücke: Die Nikotin-Pouches dürfen nicht an unter 18-Jährige abgegeben werden. Das Jugendschutzgesetz schreibt ein Abgabeverbot für alle nikotinhaltigen Erzeugnisse an Minderjährige vor. Auf den Erzeugnissen unser Mitgliedsunternehmen wird deutlich sichtbar darauf hingewiesen, dass die Produkte ausschließlich für erwachsene Konsumenten bestimmt sind. Die BVTE-Unternehmen legen allergrößten Wert darauf, dass ihre Produkte nicht in die Hände von Minderjährigen geraten.

    Welche Vorteile hat es für den Händler, wenn er Produkte von Unternehmen vermarktet, die sich an die von Ihrem Verband gesetzten Standards halten?
    Mücke: Durch das Beachten dieser Regelungen wird gewährleistet, dass es sich um ausreichend sichere und angemessen gekennzeichnete Produkte handelt, die an erwachsene Nikotin- und/oder Tabakkonsumenten verkauft werden dürfen. Wir erkennen zudem unsere besondere Verantwortung für den Kinder- und Jugendschutz an. Mit den hohen Standards auf dem Gebiet der Werbung treten wir entschieden dem Eindruck entgegen, dass Nikotin-Pouches ein Einstiegsprodukt für Minderjährige in den Konsum von Tabakerzeugnissen darstellten.

    max

    Weitere Infos unter:[link|http://www.bvte.de] www.bvte.de[/link]

  • Tabakwaren deutlich teurer

    WIESBADEN // Im August lag die Inflationsrate laut Statistischem Bundesamt (Destatis) bei 0,0 Prozent. Deutlich billiger wurden vor allem Haushaltsenergie und Kraftstoffe. Mehr Geld hingegen mussten die Verbraucher für Tabakwaren ausgeben.

    Verbraucherpreise
    Ein Grund für die niedrige Inflationsrate ist die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer, die als eine Maßnahme des Konjunkturpakets der Bundesregierung zum 1. Juli umgesetzt wurde. Gegenüber dem Vormonat Juli sanken die Verbraucherpreise im August um 0,1 Prozent.

    Günstiger
    Günstiger als im August 2019 waren Haushaltsenergie und Kraftstoffe (minus 6,3 Prozent). Vor allem Heizöl wurde deutlich billiger (minus 32,7 Prozent). Für Kraftstoffe musste 11,3 Prozent weniger bezahlt werden als ein Jahr zuvor. Gegenüber dem Vorjahresmonat, hingegen verteuerte sich Strom um 2,1 Prozent.

    Nahrungsmittel verteuerten sich um 0,7 Prozent. Im Juli 2020 hatte die Teuerung für Nahrungsmittel noch bei 1,2 Prozent gelegen.

    Billiger wurden insbesondere Gemüse (minus 6,8 Prozent), teurer hingegen vor allem Obst (plus 5,8 Prozent) sowie Fleisch und Fleischwaren (plus 4,8 Prozent).

    Tabakwaren
    Merklich teurer wurden auch Tabakwaren. Im August mussten die Konsumenten 6,5 Prozent mehr zahlen als im Jahr davor. Günstiger hingegen war zum Beispiel die Anschaffung von Unterhaltungselektronik (minus 4,3 Prozent).

    Dienstleistungen
    Für bestimmte Dienstleistungen mussten Verbraucherinnen und Verbraucher mehr bezahlen, zum Beispiel für den Friseur und für Körperpflege (plus 4,8 Prozent). Der Besuch in Restaurants, Cafés und im Straßenverkauf verteuerte sich – trotz Mehrwertsteuersenkung – um 1,9 Prozent. Als Grund vermutet Destatis unter anderem die Hygieneauflagen in Zeiten der Corona-Pandemie. Kaltmieten, die nicht von den niedrigeren Steuersätzen betroffen waren, stiegen um 1,4 Prozent.

    Hintergrund
    Die Bundesregierung hatte die Mehrwertsteuer vom 1. Juli an für ein halbes Jahr gesenkt, um in der Corona-Krise den Konsum anzukurbeln. Händlern und Dienstleistern steht es frei, ob und wie sie die niedrigeren Steuersätze an die Verbraucher weitergeben. Der genaue Umfang ist nach Angaben des Bundesamtes schwer messbar. Viele andere Faktoren beeinflussten die Preisentwicklung ebenfalls.

    Inflationsrate
    Die Inflationsrate war in Deutschland in den vergangenen Jahren auf einem geringen Niveau. 2017 lag sie bei 1,5 Prozent, 2018 bei 1,8 und 2019 bei 1,4 Prozent. In den Jahren zuvor stiegen Preise sogar noch langsamer, bei Raten zwischen einem halben und einem Prozent. Für 2021 wird aktuell eine Preissteigerung von 0,6 Prozent vorhergesagt. Die Europäische Zentralbank strebt für den gesamten Euroraum mittelfristig eine Jahresteuerungsrate von knapp unter zwei Prozent an.

    red

  • Der Unterschied zwischen Einzelhandel und Kiosk

    MAINZ // Ein Einzelhandelsgeschäft unterliegt grundsätzlich dem Sonntagsverkaufsverbot. Die provisorische Abtrennung der nicht für den Sonntagsverkauf zugelassenen Räumlichkeiten und Produkte führt nicht dazu, dass das Ladengeschäft zum „Kiosk“ wird und nicht mehr dem Sonntagsverkaufsverbot unterliegt.

    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) bestätigte deshalb eine gegen einen Lebensmittelhändler verhängte Geldbuße in Höhe von 500 Euro.

    Sonntagsverkauf
    Der Betroffene meint hingegen, sein Einzelhandelsgeschäft könne am Sonntag als „Kiosk“ geöffnet sein, wenn er nur die entsprechenden für den Sonntagsverkauf zugelassenen Waren anbiete und die übrigen Räumlichkeiten mit den nicht für den Sonntagsverkauf erlaubten Produkten provisorisch abtrenne.

    Rechtsbeschwerde
    Die gegen das amtsgerichtliche Urteil eingelegte Rechtsbeschwerde hatte vor dem OLG keinen Erfolg. Nach Auffassung des OLG verstieß der Betroffene vielmehr vorsätzlich gegen das Sonntagsverkaufsverbot. Nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz sei die Öffnung eines Geschäfts am Sonntag grundsätzlich verboten, wenn sie nicht ausdrücklich erlaubt sei. Eine derartige Erlaubnis habe der Betroffene nicht.

    Vorgabe des Gesetzgebers
    Der Einzelhändler sei vielmehr bereits im September 2019 vom Gewerbeamt auf das allgemeine Sonntagsverkaufsverbot hingewiesen worden. Er könne die gesetzgeberische Vorgabe auch nicht dadurch unterlaufen, dass er einen Rechtsanwalt gefragt und von diesem eine entgegenstehende Antwort erhalten habe. Der Rechtsanwalt habe die gesetzliche Regelung nicht durch eigenständige Bewertungen ersetzen können. Die Vorgehensweise des Betroffenen führe allein dazu, dass von einem vorsätzlichen Verhalten auszugehen sei und eine Haftung des Rechtsanwalts für die unrichtige Auskunft im Raum stehe.

    Bauordnungsrechtliche Vorschriften
    Das Lebensmittelgeschäft des Betroffenen falle auch nicht unter den Begriff „Kiosk“, der zum Verkauf an Sonn- und Feiertagen berechtigt wäre. Die Bezeichnung „Kiosk“ sei in Anlehnung an bauordnungsrechtliche Vorschriften zu verstehen. Es handele sich um „eine kleine ortsfeste, meist aus einem einzigen Raum bestehende bauliche Anlage, die in der Regel von Kunden nicht betreten werden kann und bei der die Warenabgabe in Form des Schalterverkaufs stattfindet“. Diesem Begriffsverständnis entspreche das Lebensmittelgeschäft des Betroffenen – auch im Falle der provisorischen Abtrennung – nicht.

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az. 2 Ss-OWi 867/20) ist im Volltext [link|https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE200001417]hier [/link] abrufbar.

    pi

  • Frischer Wind beim Klassiker

    STUTTGART // Im Frühherbst sorgt Lotto 6 aus 49 für frischen Wind: Mit der Ziehung am 23. September tritt ein neuer Gewinnplan in Kraft.

    Damit werde dem Wunsch vieler Tipper entsprochen, weiß Georg Wacker, Geschäftsführer von Lotto Baden-Württemberg und zugleich Vorsitzender des DLTB-Produktausschusses Lotto 6 aus 49.

    Zuversichtlicher Ausblick
    Wacker blickt trotz Corona-Krise zuversichtlich auf die Neuerungen. „Bewährtes verändert man nicht alle Tage – und wenn, dann behutsam“, betont er. Lotto 6 aus 49 sei mit einem jährlichen Einsatz von zuletzt 3,54 Milliarden Euro schließlich das Hauptprodukt des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB), es mache fast die Hälfte aller Spieleinsätze aus. Ab 23. September kommt es zu einigen Neuerungen, vor allem mit dem Ziel, den sprichwörtlichen Sechser im Lotto noch attraktiver zu machen. Voraussetzung dafür ist eine Erhöhung des Spieleinsatzes. So kostet ein Lotto-Feld künftig 1,20 Euro. Die letzte Erhöhung hatte es im Mai 2013 gegeben. Der Einsatz stieg seinerzeit von 0,75 Euro auf 1 Euro. Zuvor war der Preis 14 Jahre lang stabil gewesen.

    Größere Jackpots
    Der höhere Einsatz bedeutet nicht nur größere Jackpots und attraktivere oberste Gewinnklassen, sondern gleichzeitig auch höhere Gewinne in den unteren Rängen. Beispielsweise gibt es statt der festen Summe von 5 Euro in Klasse 9 (2 Richtige + Superzahl) nun exakt 6 Euro. Auch für 4 Richtige, 5 Richtige und 5 Richtige mit Superzahl gilt eine Steigerung der theoretischen Gewinnquote um jeweils rund 20 Prozent. An den Gewinnchancen verändert sich nichts. Ebenso bleibt die Gewinnausschüttung der Spieleinsätze bei 50 Prozent. Der Traum, mit einem Sechser ohne Superzahl zum Millionär zu werden, erfülle sich künftig häufiger, heißt es. Denn der Ausschüttungsanteil im zweiten Rang steigt überproportional. Zusätzlich werden die Regeln zur Zwangsausschüttung geändert: Der Jackpot im Gewinnspiel wird, wenn er lange stehen geblieben ist, nicht mehr automatisch in der 13. Ziehung geleert, sondern unabhängig von der Laufzeit nach Erreichen der 45 Millionen Euro-Grenze.


    Annahmestellen profitieren

    „Der DLTB hat die Neuerungen im Dezember 2019 beschlossen. Damals waren die wirtschaftlichen Verwerfungen in keiner Weise vorauszusehen“, so Georg Wacker. Seither sei eine Vielzahl von Prozessen in Gang gekommen. Davon profitierten nicht zuletzt die Lotto-Annahmestellen.

    Lotto 6 aus 49 gibt es seit 1955. Die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg ist seit Anfang 2019 im DLTB verantwortlich für den Klassiker und die Zusatzlotterien Spiel 77 und Super 6. Kernaufgabe im Produktausschuss ist, die Marken strategisch wie operativ zu führen und neue Impulse zu setzen.

    fnf

  • Ein Lichtblick für die Community

    DORTMUND // In den aktuell schwierigen Zeiten geht die Messe Dortmund besonders verantwortungsvoll mit der derzeitigen Corona-Situation um. Ein erster Stresstest ist die Vapers Com am 10. und 11. Oktober.

    Perfektes Veranstaltungserlebnis
    Mit dem Hashtag #BeSafeHygienekonzept habe man überzeugende Maßnahmen getroffen, damit die Vapers Com wie geplant stattfinden kann, informieren die Dortmunder. Dadurch sei ein perfektes Veranstaltungserlebnis sowie die Einhaltung der Corona-Vorgaben gewährleistet. Nach langer Messepause bekomme die Dampfer-Community damit endlich wieder die Gelegenheit sich gemeinsam mit Gleichgesinnten über spannende Neuheiten der Branche zu informieren und auch Schnäppchen zu machen.

    Spezielle Probierzonen
    Dabei habe man an alles gedacht, so dass sowohl ein interessantes Gastronomieangebot als auch das Dampfen in speziellen Probierzonen ermöglicht werde, heißt es aus Dortmund. Effiziente Lüftungsanlagen würden durch permanenten Luftaustausch die Aerosole reduzieren und damit für den Schutz aller Teilnehmer an der Messe sorgen.

    Geregelter Ticketverkauf
    Der ausnahmslos online-geregelte Ticketverkauf ermögliche es, die Besucherströme optimal zu steuern und dadurch die Teilnehmerzahlen jederzeit im Blick zu behalten. Da wegen der Corona-Einschränkungen auf der Messe nur eine bestimmte Anzahl an Menschen gestattet sei, müssen sich Online-Besteller bereits festlegen, ob sie die Messe am Samstag, am Sonntag oder an beiden Tagen besuchen möchten, erklärt die Messeleitung. Zudem sei beim Ticketkauf die Registrierung vorgeschrieben. Die Auflagen, die sich am Konzept aus der Gastronomie orientieren, dienen dazu, gegebenenfalls Infektionsketten nachzuverfolgen.

    Neue Möglichkeiten durch Kooperation
    Darüber hinaus eröffnet sich für Besucher und Aussteller eine weitere Option: Die Organisatoren der Vapers Com und der Tattoo- und Lifestyle Messe Tattoo Con arbeiten erstmals auf dem Dortmunder Messegelände zusammen. Mit dem Kombi-Ticket ist der Besuch beider Messen möglich. Durch die Kooperation bekommen Aussteller auch die Möglichkeit, potenzielle Neukunden von ihren Produkten zu überzeugen. Die versetzten Öffnungszeiten seien dabei für alle Teilnehmer ein weiterer Vorteil.

    In Kürze

    [bul]Die Tattoo Con ist von Freitag, 9. Oktober bis Sonntag, 10. Oktober geöffnet.

    [bul]In den Hallen herrscht Rauchverbot.
    [bul]Ein Mindestalter der Messebesucher ist nicht vorgeschrieben.

    [bul]Die Vapers Com wiederum öffnet erst am Samstag, 10. Oktober, von 10 bis 19 Uhr, sowie am Sonntag, 11. Oktober, von 10 bis 18 Uhr, ihre Pforten.
    [bul]
    Der Zutritt ist für Messegäste ab 18 Jahren gestattet.

    [bul]Auch für Besucher, die nur an einem Tag nach Dortmund kommen, lohne sich das Kombi-Ticket aufgrund der unterschiedlichen Öffnungszeiten, so dass beide Veranstaltungen besucht werden können, heißt es.

    Online Buchen
    Unter [link|http://shop.messe-dortmund.de]shop.messe-dortmund.de[/link] gibt es Tages-Tickets für 12 Euro, ermäßigt für 10 Euro.
    Anschließend können die Karten zuhause ausgedruckt oder auf das Smartphone geladen werden.
    Damit ist es Besuchern möglich, vollkommen kontaktlos auf die ‧Vapers Com zu gelangen.
    Weitere Informationen online unter [link|http://www.vaperscom.de]www.vaperscom.de[/link].

    pnf