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  • Betriebe vor dem Aus

    NÜRNBERG // Etwa 23 Prozent aller Betriebe sind aktuell nach den Regelungen des Lockdowns in ihrer Geschäftstätigkeit eingeschränkt. Sie mussten ihre Geschäftstätigkeit vorübergehend ganz oder teilweise einstellen.

    Befragung
    Sechs Prozent der Firmen geben an, vollständig geschlossen zu haben. Im Januar berichteten die Betriebe noch zu 28 Prozent, ganz oder teilweise geschlossen zu haben. Das geht aus einer zwischen dem 22.  März und 8. April durchgeführten repräsentativen Befragung von Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

    Branchen
    Allerdings sind die einzelnen Branchen unterschiedlich betroffen: Im Groß- und Einzelhandel sind 27 Prozent der Betriebe nach den Regelungen des Lockdowns in ihrer Geschäftstätigkeit eingeschränkt. Bei den sonstigen Serviceleistungen – dazu zählen beispielsweise personennahe Dienstleistungen oder solche der Unterhaltung und Erholung – gilt dies für 20 Prozent. Von diesen berichten acht Prozent von vollständigen Schließungen, im Groß- und Einzelhandel sind es drei Prozent. Mit Abstand am stärksten ist das Gastgewerbe betroffen: 87 Prozent der Gastro-Unternehmen sind aktuell von den angeordneten Schließungen betroffen. Rund ein Drittel der Betriebe im Gastgewerbe gibt an, ihre Geschäftstätigkeit ganz eingestellt zu haben.

    Existenz bedroht
    Insgesamt sehen sich zwölf Prozent aller Unternehmen akut in ihrer Existenz bedroht. Dabei sind insbesondere kleinere Firmen mit zehn bis 49 Beschäftigten und Kleinstbetriebe mit einem bis neun Beschäftigten betroffen: Neun beziehungsweise 13 Prozent sehen sich aktuell existenzgefährdet. In der Gastronomie betrachten 41 Prozent der Unternehmen ihre Situation als existenzbedrohend, im Groß- und Einzelhandel sind es 13 Prozent.


    red

  • Fachleute warnen vor Online-Casinos

    MAINZ // Nach außen wirkt das Zocken im Internet meist ganz unauffällig. Das Umfeld, egal ob privat oder am Arbeitsplatz, bekommt davon oft gar nichts mit. Aber Online-Glücksspiele bergen große Risiken. „Während ich im Internet eine Wette platziere, kann ich so tun, als würde ich mein Smartphone checken oder eine Nachricht schreiben. Es ist sozial verträglich, quasi vor aller Augen zu zocken“, schildert Ilona Füchtenschnieder, Vorsitzende des Fachverbands Glücksspielsucht (FAGS) anlässlich der Veröffentlichung des DHS Jahrbuchs Sucht 2021.

    Suchtpräventiver Sicht
    Gefahren aus suchtpräventiver Sicht sehen Fachleute auch durch die geplante Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags. Online-Casinos sind in Deutschland bislang illegal. Das ändert sich voraussichtlich ab dem 1.  Juli 2021 mit dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags. „Der vorliegende Entwurf enthält trotz Verbesserungen beim Spielerschutz nach wie vor erhebliche Mängel. Diese fördern Suchtrisiken und erhöhen eine Gefährdung von Spielerinnen und Spielern“, betont Peter Raiser, stellvertretender Geschäftsführer der [link|https://t1p.de/nz9x]Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS)[/link]. In einer Stellungnahme spricht man sich bei der DHS daher gegen die Ratifizierung des Glücksspielstaatsvertrags bei gleichzeitiger Verlängerung des bisher gültigen dritten Staatsvertrags aus.

    Glücksspiel-Markt 2019: 44,2 Milliarden Euro
    Wie aus dem „DHS Jahrbuch Sucht 2021“ hervorgeht, wurde auf dem legalen deutschen Glücksspiel-Markt 2019 ein Umsatz – gleichbedeutend mit Spieleinsätzen – von 44,2 Milliarden Euro erzielt. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem Rückgang um 3,5 Prozent. Der Umsatz der gewerblichen Geldspielautomaten in Spielhallen und gastronomischen Betrieben ist um 11,9 Prozent auf 25,8 Milliarden Euro gesunken. „Nachdem sich im Jahr 2020 im Spielhallen-Sektor zunächst eine Stabilisierung der Umsätze auf dem Niveau des Vorjahres abzeichnete, wird für das Gesamtjahr nach dem Lockdown infolge der Corona-Pandemie mit einem Rückgang um 50 Prozent gerechnet“, sagt Glücksspielexperte Gerhard Meyer im DHS-Jahrbuch. Die Bruttospielerträge des regulierten Markts erreichten 2019 ein Volumen von knapp 11,5 Milliarden Euro (minus 5,8 Prozent). Auf dem nichtregulierten Markt wurde ein geschätzter Ertrag von 2,2 Milliarden Euro erzielt (minus 16,2 Prozent). Die glücksspielbezogenen Einnahmen des Staates aus erlaubten Angeboten lagen 2019 nahezu unverändert bei 5,4 Milliarden Euro.

    Neuer Glücksspielstaatsvertrag
    Im Rahmen der weitreichenden Marktöffnung durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag wird es für Anbieter von Online-Casinospielen auch darum gehen, potenzielle neue Spieler zu gewinnen, warnen Suchtexperten. „Das gleicht einer Kundenbeschaffungsmaßnahme in diesem gefährlichen Markt. Wie eine aktuelle Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zeigt, spielen auf die gesamte Bevölkerung bezogen in Deutschland bislang vergleichsweise sehr wenige Menschen Online-Glücksspiele“, erklärt Ilona Füchtenschnieder. Vermutungen, das Online-Glücksspiel könne durch die Corona-Pandemie einen regelrechten Boom erleben, sieht die Suchtexpertin aktuell noch nicht bestätigt: „Wir beobachten während der Corona-Krise auch positive Effekte auf das Suchtverhalten. Glücksspielende, die bisher in Spielhallen gespielt haben, wandern nicht zwangsläufig ins Internet ab.“

    vi

  • Änderungen beim BVTE

    BERLIN // In einer Briefwahl haben die Mitglieder des Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) Carsten Wehrmann einstimmig neu in ihren Vorstand gewählt. Wehrmann ist seit kurzem als Nachfolger von Michael Kaib Vorstandsvorsitzender der Reemtsma Cigarettenfabriken.

    Neuwahl
    Als Folge des Wechsels bei Reemtsma war zudem die Neuwahl des BVTE-Vorstandsvorsitzenden bis zur regulären nächsten Vorstandswahl im September erforderlich geworden. Die Mitglieder des Gremiums haben ebenfalls per Briefwahl BAT-Chef Oliver Engels einstimmig zum neuen Verbandsvorsitzenden gewählt.

    Abschied
    Die Wahl war notwendig geworden, nachdem Verbandschef Michael Kaib das Amt aufgrund seines Ausscheidens bei Reemtsma niederlegen musste. Der BVTE dankte Kaib, der 20 Jahre lang in verschiedenen Funktionen in der Verbandslandschaft der Tabakwirtschaft aktiv gewesen war. Er hatte die Gründung des BVTE wesentlich vorangetrieben. Kaib soll im September offiziell verabschiedet werden.

    Neues Mitglied Gizeh
    Der BVTE wies abschließend auf einen Neuzugang in der Mitgliedschaft des Verbandes hin. Das Gummersbacher Unternehmen Gizeh hat zum 1. April als neues Mitglied des BVTE die Mitgliedschaft der Firma Brinkmann Raucherbedarf übernommen.

    vi

  • Deutsche rauchen weniger

    HAMM // Der Anteil der Raucher ist in Deutschland seit einigen Jahren rückläufig. Im Jahr 2017 rauchten 26 Prozent der Männer und 19 Prozent der Frauen (ab 15 Jahre und älter). Das ist ein Fazit des neuen „Jahrbuchs Sucht“.

    Trend bei Jugendlichen
    Bei Jugendlichen zeichne sich seit rund 15 Jahren ein Trend zum Nichtrauchen ab. Dennoch sei das Rauchen in den Industrienationen das bedeutendste einzelne Gesundheitsrisiko und die führende Ursache vorzeitiger Sterblichkeit. Rund 127 000 Menschen seien im Jahr 2018 allein in Deutschland an den Folgen des Rauchens gestorben. Das wären 13,3 Prozent aller Todesfälle.

    Verbrauche bei Feinschnitt
    Deutlich gestiegen ist im Jahr 2020 der Verbrauch von Feinschnitt: Er lag bei 26 328 Tonnen (plus 10,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr). Das entspricht etwa 39,5 Milliarden selbstgedrehter Zigaretten. Möglicherweise ist dies auf die besonderen Handelsbedingungen und Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zurückzuführen: Da viele Urlaubsreisen in Nachbarländer pandemiebedingt ausfielen, habe ein Teil der Raucher auf der Suche nach Alternativen zu preisgünstigeren Zigaretten aus dem Ausland wohl vermehrt zum Feinschnitt gegriffen, um selbst Zigaretten zu drehen, so die Einschätzung der Experten im „DHS Jahrbuch Sucht 2021“.

    Bilanz
    Insgesamt rund 28,8 Milliarden Euro (plus 5,0 Prozent) hätten Konsumenten im Jahr 2020 für Tabakwaren ausgegeben. Die Nettoeinnahmen aus der Tabaksteuer stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 2,7 Prozent auf 14,6 Milliarden Euro.

    pi

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    Corona und kein Ende. Im Moment dreht sich alles um das geplante Infektionsschutzgesetz (Entscheidung bei Redaktionsschluss noch nicht gefallen). Damit bestimmt der Bund an den Ländern vorbei, schwarze Tage für Demokratie und Föderalismus. Erstaunlicherweise regt sich auf Seiten der Parlamentarier, deren Auftrag vom Souverän damit praktisch ausgehebelt wird, kaum Widerstand.


    Maßnahmen

    Dabei ist das meines Erachtens noch nicht einmal das Hauptproblem. Das liegt vielmehr darin, dass Betroffene bisher Maßnahmen gerichtlich überprüfen lassen können, wie es ja immer wieder vorkommt – und wobei die beanstandeten Maßnahmen ja oft auch aufgehoben werden. Werden jedoch die Maßnahmen per se in Gesetzesform gebracht, dann entfällt dieser „Rechtsschutz“. Lediglich der Weg zum Bundesverfassungsgericht stünde den Bürgern offen; allerdings hat Karlsruhe sich in der Pandemie bislang erstaunlich zurückgehalten und die Hürden vor einer Verfassungsbeschwerde sind hoch.

    Branche
    Erstaunlich gelassen gehen die Märkte und die Wirtschaft (noch) mit der Situation in Deutschland und in Europa um. „Folgt man den Einkaufmanager-Indizes, so befindet sich die Stimmung in der Wirtschaft auf einem Rekordhoch“, schreibt die Privatbank Ellwanger&Geiger in einem aktuellen Report. Andere Indikatoren liefern zwar ein pessimistischeres Stimmungsbild. Zumindest die europäischen Einzelhandelsumsätze lagen im Februar (+3,0 Prozent) noch deutlich unter denen des Vorjahres, allerdings hatten Beobachter mit Schlimmerem gerechnet. Dennoch liegt die Branche am Boden.

    Innenstädte und Einkaufszeiten
    Kein Wunder, dass sich eine Bewegung formiert, die einen großzügigeren Umgang mit den Ladenöffnungszeiten in der Zeit nach Corona anstrebt. Der ursprüngliche Vorschlag kam von Marcel Fratscher, Präsident des DIW. FDP, Handel und Kommunen sehen das ähnlich. Während Fratscher die Innenstädte attraktiver machen möchte, sieht die FDP in Entzerrungen der Einkaufszeiten einen Beitrag zum Infektionsschutz sowie eine Hilfe im Wettbewerb mit dem Online-Handel.

    Sonntagsöffnungen
    Und der HDE erklärte, mit Sonntagsöffnungen könne wenigstens etwas verlorener Umsatz wieder aufgeholt werden. Nur die Gewerkschaft Verdi möchte ihren Mitgliedern die Sonntagsarbeit ersparen. Ob eine solche Blockade-Haltung angesichts der verheerenden Daten aus der Branche vernünftig ist, mag dahingestellt bleiben.

    Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.


    Herzlich,


    Marc Reisner,

    Chefredakteur DTZ

  • „Für einen fairen Wettbewerb“

    BERLIN // Die Bundesregierung will die Tabaksteuer erhöhen. Einen entsprechenden Kabinettsentwurf hat sie Ende März vorgelegt. Dazu hat sich jetzt auch der Verband der Rauchtabakindustrie (VdR) geäußert.

    Steuerpläne
    Positiv an den Steuerplänen ist laut VdR das Festhalten am ausgewogenen, differenzierten Tabaksteuermodell. Dieses habe sich in der Krise bewährt, denn angesichts geschlossener Grenzen und fehlender Ausweichmöglichkeiten auf das grenznahe Ausland habe es keinen signifikanten Zuwachs auf dem Schwarzmarkt gegeben. Der VdR: „Stattdessen griffen preisbewusste Verbraucher zum versteuerten Feinschnitt, der damit einmal mehr seiner fiskalischen Pufferfunktion gerecht wurde.“

    Steuererhöhungen
    2020 flossen 14,8 Milliarden Euro in den Bundeshaushalt – diese Mittel können laut VdR mit dem Beschluss der Bundesregierung langfristig gesichert werden. Das sei angesichts der massiven Ausgaben in der Corona-Pandemie dringend geboten. Die geplanten, nach Tabakprodukten differenzierten Steuererhöhungen in den Jahren 2022 bis 2026 könnten für stetige Tabaksteuereinnahmen sorgen, auch wenn Feinschnitt im Vergleich zu Zigaretten überproportional hoch belastet wird. Ein weiterer Kritikpunkt: Während bei Zigaretten die Erhöhung in fünf Jahresschritten bis 2026 erfolgt, werden die Genussprodukte Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos bereits frühzeitig – nämlich 2024 – voll belastet. Hier sieht der VdR ebenso wie das Bundeswirtschaftsministerium Bedarf für Nachbesserungen.

    Steuerfreiheit
    Mehreinnahmen versprechen laut VdR die angestrebten Steuern auf Liquids für E-Zigaretten. Diese sind derzeit tabaksteuerfrei. Dies sei erstaunlich, da sie zum Teil Nikotin enthielten und aufgrund der sogenannten zytotoxischen Wirkung ein hohes Gesundheitsrisiko aufwiesen, schreibt der VdR. Die geltende Steuerfreiheit sei auch eine Folge fehlender Regelungen zu neuartigen Tabakprodukten in der EU-Tabaksteuerrichtlinie. Das führe zudem dazu, dass die Besteuerung von Tabakerhitzern EU-weit unterschiedlich gehandhabt werde. So werde sogenannter Heated Tobacco in Deutschland als Pfeifentabak klassifiziert und entsprechend gering besteuert.

    E-Zigarette
    EU-Kommission und Rat seien übereingekommen, für neuartige Produkte eine eindeutige Zuordnung zur Tabaksteuer anzustreben. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs fordert dies auch der VdR. Vor diesem Hintergrund sei es umso frappierender, dass einzelne Hersteller von E-Zigaretten-Systemen die Politik zu massiven Steuererhöhungen beim Tabak drängten. Das offensichtliche Kalkül: Solange die E-Zigarette in Deutschland nicht besteuert werde, verschaffe jede Tabaksteuererhöhung den Unternehmen einen weiteren Wettbewerbsvorteil.

    Gründe
    Ein für sämtliche Tabakprodukte geltender einheitlicher Steuersatz – wie von den Grünen gefordert – wäre für die größtenteils mittelständisch hergestellten Genussprodukte fatal. Denn für die seit Jahrzehnten erfolgreiche Differenzierung der Steuersätze zwischen Zigaretten, Feinschnitt, Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos spreche eine Vielzahl von Gründen:

    [bul]Produktunterschiede berücksichtigen: Nur Zigaretten sind Fertigprodukte. Im Gegensatz dazu sei das Herstellungsritual bei anderen Tabakprodukten Teil des Genusses. Ob Blättchen, Filter oder Pfeifen: Der Kunde sei beim Drehen und Stopfen gefordert.

    [bul]Tabaksteueraufkommen optimieren: Dank der fein austarierten Differenzierung habe die Tabaksteuer 2019 über 14,4 Milliarden Euro zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben im Bundeshaushalt beitragen können.

    [bul]Schmuggel bekämpfen: Die „fiskalische Pufferfunktion“ des Feinschnitts begrenze den illegalen Tabakhandel. Einkommensschwache Verbraucher fänden eine legale Alternative zu Fabrikzigaretten und würden nicht auf den Schwarzmarkt gedrängt – eine deutlich effektivere Maßnahme als Track & Trace.

    [bul]Zum Mittelstand bekennen: Die Tabakkultur werde in Deutschland primär von kleinen und mittleren Tabakunternehmen gelebt. Sie stünden für eine traditionelle Produktvielfalt von 300 Feinschnittmarken, 700 Pfeifentabaken und 100 Kau- und Schnupftabakprodukten.

    Moderate und planbare Anhebung
    Einzig eine moderate und planbare Anhebung der Tabaksteuersätze kann laut VdR das Steueraufkommen stabilisieren. Beim Zeitplan für die Erhöhungen sei eine zeitlich gestreckte Regelung auch für Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos erstrebenswert – insbesondere im Sinne der meist mittelständischen Hersteller. Mehreinnahmen könnten durch die Besteuerung von neuartigen Produkten generiert werden.

    vi

  • Händler und Gastronomen wehren sich gegen die Corona-Notbremse

    BERLIN // Eine Gruppe von Einzelhändlern und Gastronomen will sich gemeinsam auf juristischem Weg gegen die Einführung einer bundesweiten Corona-Notbremse zur Wehr setzen. Die Bundesregierung hat diese Woche beschlossen, die Federführung in der Corona-Pandemiebekämpfung in die Hand zu nehmen und das Infektionsschutzgesetz zu ergänzen.

    Bundesverfassungsgericht soll prüfen

    Die Gruppe der Unternehmer plant, die Ergänzung der gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf Lockdowns und weitere Einschränkungen vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüfen zu lassen. Die Kritik richtet sich vor allem dagegen, dass die verschiedenen Branchen unterschiedlich behandelt werden. Es sei nicht nachvollziehbar, warum eine Reihe von Betrieben von Zwangsschließungen betroffen sei. Die Gruppe, zu der die Unternehmen Intersport, Tom Tailor und L'Osteria zählen, fordert die Aufhebung der Shutdowns oder eine Entschädigung für die erlittenen Verluste.

    pnf

  • Corona: Wer testet

    NÜRNBERG // Aktuell bieten knapp zwei Drittel der Betriebe in Deutschland ihren Beschäftigten Corona-Tests an oder planen dies zu tun. Das zeigt eine repräsentative Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

    32 Prozent der Firmen bieten ihren Beschäftigten bereits Tests an. 30 Prozent planen das zu tun, überwiegend innerhalb der nächsten vier Wochen.


    Testangebot

    Das Testangebot für Beschäftigte unterscheidet sich dabei je nach Größe des Betriebs. 60 Prozent der Firmen mit 250 und mehr Beschäftigten bieten ihren Mitarbeitern bereits Corona-Tests an, 34 Prozent der Großbetriebe planen es. Mit abnehmender Größe sinkt der Anteil der testwilligen Unternehmen. Aber auch bei Kleinstfirmen mit weniger als zehn Beschäftigten bieten immer noch mehr als die Hälfte (insgesamt 59 Prozent) Tests an oder haben es vor.

    Deutliche Unterschiede
    Auch nach Branchen lassen sich deutliche Unterschiede erkennen: Am meisten verbreitet sind Corona-Tests im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen, wo bereits 58 Prozent der Firmen Tests anbieten und weitere 22 Prozent das planen. In den Feldern Verkehr und Lagerlogistik liegt das Testangebot mit 17 Prozent deutlich niedriger, weitere 28 Prozent planen aber das Angebot.

    „Es finden sich zudem Anzeichen auf ein mit der Zeit zunehmendes Testangebot der Unternehmen, da sich im Verlauf der Datenerhebung zwischen dem 22. März und dem 8.  April der Anteil der Firmen, die Tests anbieten, erhöht hat“, erläutert IAB-Forscher Jens Stegmaier.

    Mehrmals pro Woche
    Die IAB-Forscher haben auch gefragt, wem Tests bereits angeboten werden. 83 Prozent der Betriebe mit Testangebot wenden sich an alle Beschäftigte. 52 Prozent geben an, Tests mehrmals pro Woche anzubieten. Bei jeder dritten Firma sind sie zumindest für einen Teil der Beschäftigten sogar verpflichtend.

    vi

  • Nun übernimmt der Bund das Ruder

    BERLIN // Seit mehr als 13 Monaten werden in Deutschland die Grundrechte als Mittel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingeschränkt. Dazu zählen auch Zwangsschließungen zahlreicher Betriebe. Vor diesem Hintergrund und angesichts der Tatsache, dass die Länder die Corona-Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz unterschiedlich ausgelegt haben, will nun der Bund das Kommando in der Corona-Politik übernehmen. Das hat auch für den Einzelhandel weitreichende Konsequenzen.

    Notbremse
    „Die bundeseinheitliche Notbremse ist überfällig,“ sagt Kanzlerin Angela Merkel. Deshalb ergänzt die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz. Wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 pro 100 000 Einwohner überschreitet, sollen dort ab dem übernächsten Tag bundeinheitlich festgelegte, zusätzliche Maßnahmen das Infektionsgeschehen bremsen. Diese Maßnahmen werden im neu eingefügten Paragraf 28 b des Infektionsschutzgesetzes geregelt.

    Kontakbeschränkungen
    Unter anderem sieht der Bund weitere Kontaktbeschränkungen für private Treffen und nächtliche Ausgangssperren vor. Für den Einzelhandel gelten folgende Regelungen:
    Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs und existenziellen Dienstleistungen soll sichergestellt bleiben. Deshalb dürfen der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte offen bleiben. Das gilt ebenfalls unter anderem auch für Poststellen. Voraussetzung bleiben die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht.

    Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes
    Die am 13. April vom Bundeskabinett beschlossene Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes wird in den nächsten Tagen (nach Redaktionsschluss der DTZ-Prinzausgabe) im Bundestag beraten. Anschließend wird der Bundesrat beteiligt. Allerdings ist der Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

    Impfung
    Dass die Bundesregierung nun das Zepter vollends in die Hand nimmt, stößt längst nicht überall auf Zustimmung. Angesichts des von weiten Teilen der Bevölkerung als zu langsam empfundenen Tempos bei den Impfungen hat die Regierung Ansehen im Hinblick auf die Krisenbewältigung verloren.

    Skeptische Stimmen
    So gibt es auch im Einzelhandel einige skeptische Stimmen. Gewarnt wird vor allem vor anhaltenden Lockdowns und noch härteren Einschnitten. „Jede Verschärfung der Maßnahmen bedeutet auch eine Verschärfung der Existenznot im Handel“, gibt Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), zu bedenken. Sollte die Notbremse wie geplant umgesetzt werden, bedürfe es daher angemessener staatlicher Finanzhilfen, die über die aktuellen Wirtschaftshilfen hinausgingen. Im Übrigen gebe es keine plausible Begründung dafür, den Nicht-Lebensmittelhandel ab einer Inzidenz von 100 zu schließen, „Click & Collect“ zu verbieten und strengere Kundenbegrenzungen im Lebensmittelhandel einzuführen. „Der Ansatz der Bundesregierung ist nicht zielführend. Es braucht schnelle und wirksame Maßnahmen für Infektionsherde, keine symbolische Notbremse für den Handel“, so Genth weiter.

    Testpflicht für Unternehmen
    Kritik gibt es auch an der Testpflicht für Unternehmen. Diese wird nicht zuletzt wegen zu hoher Kosten und der damit einhergehenden Bürokratie kritisiert. Zudem seien die Corona-Tests nicht in ausreichend großer Zahl vorhanden.

    Wie die Testpflicht für den deutschen Einzelhandel aussehen könnte, lässt sich in Berlin und Sachsen beobachten, denn in diesen beiden Ländern besteht bereits seit Ende März eine Testpflicht für das Personal. Arbeitgeber des Einzelhandels sind dort verpflichtet, den Beschäftigten, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind zweimal pro Woche ein Testangebot zu machen. Mitarbeiter mit direktem Kontakt zu Kunden müssen das Angebot annehmen und das Ergebnis vier Wochen aufbewahren. Die Kosten für die Tests sind von den Händlern zu tragen, können aber bei Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen der Überbrückungshilfe III erstattet werden.

    Selbstständige, die direkten Kontakt zu Kunden haben, sind verpflichtet mindestens einmal pro Woche, eine Testung mittels eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests vornehmen zu lassen. Der Nachweis muss ebenfalls für die Dauer von vier Wochen aufgehoben werden.

    red

  • Muster für Protest-Mail an Bundestagsabgeordnete

    KÖLN // Der Deutsche Bundestag muss jetzt über die Änderungen im Infektionsschutzgesetz entscheiden. Aktuell sind für den Einzelhandel im Fall eines Falles massive Verschärfungen geplant. Weder Click & Collect noch Test & Meet sind im letzten Gesetzentwurf vorgesehen.

    Musterbrief
    Mit dem beigefügten [lpdf|107]Musterbrief [/lpdf]des HDE können sich Händler jetzt per E-Mail an ihre Bundestagsabgeordneten wenden, um die geplanten weiteren Einschränkungen ihrer Geschäftstätigkeit zu verhindern.

    Den Kontakt zu ihren Bundestagsabgeordneten finden Händler unter [link|https://www.bundestag.de/abgeordnete]https://www.bundestag.de/abgeordnete[/link].

    red