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  • Trendwende bei Jobs

    NÜRNBERG // Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist zum ersten Mal seit August 2021 wieder leicht gestiegen. Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) liegt 0,6 Zähler höher bei 102,3 Punkten und damit in der positiven Zone.

    „Die Omikron-Variante wächst sich zur bislang höchsten Corona-Welle aus, aber der Arbeitsmarkt könnte ohne große Schrammen durchkommen“, berichtet Enzo Weber vom IAB. Ein Grund für die etwas besseren Erwartungen sei die Hoffnung, dass trotz vieler Infektionen zusätzliche Eindämmungsmaßnahmen nicht notwendig sein werden. Dabei gebe es aber Unwägbarkeiten.

    Komponenten legen leicht zu
    Beide Komponenten des Barometers legen leicht zu. Die Komponente des Frühindikators für die Entwicklung der Arbeitslosigkeit stieg gegenüber Dezember um 0,5 auf 99,7 Punkte. Damit wird sich in den nächsten Monaten saisonbereinigt bei der Entwicklung der Arbeitslosigkeit wenig ändern.

    Die Beschäftigungskomponente liegt im Januar bei 104,8 Punkten und deutet auf weiter steigende Beschäftigung hin.

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  • Investments ins „braune Gold“

    MAINZ // Das Börsenjahr 2021 hat sich durchwachsen gezeigt. Der deutsche Blue-Chip-Index DAX brachte es auf ein Plus von 14 Prozent. Bei Altria, Philip Morris und Co. fiel die Bilanz durchwachsen aus – wenn auch lediglich BAT hauchdünn ins Minus rutschte.

    Immerhin: Die Reemtsma-Mutter Imperial Brands schaffte auf Jahressicht ein Kursplus von 4,4 Prozent, bei Japan Tobacco waren es 6,6 Prozent. Deutlich besser als der Dax schnitten dagegen Altria (22,9 Prozent) und Philip Morris (23,5 Prozent) ab. Ein Grund dürfte darin bestehen, dass die Börse den Wandel der Konzerne in Richtung E-Zigaretten und Tabakerhitzer trotz aller juristischen Probleme als zukunftsträchtig wahrnimmt.


    Tabakaktien im Vergleich

    Übrigens: Im Vergleich mit internationalen Indizes wie dem EuroStoxx 50 (2021: plus 20,5 Prozent) und den marktbreiten US-Index S & P 500 (plus 26,9 Prozent) schnitten die Tabakaktien nicht allzu rosig ab – zumindest auf den ersten Blick nicht. Aber: Die Unternehmen der Tabakbranche sind traditionell starke Dividendenzahler, schütten also einen vergleichsweise hohen Gewinnanteil an ihre Aktionäre aus. Die aktuell für 2022 erwartete Dividendenrendite beträgt denn auch deutlich mehr als die üblichen drei bis vier Prozent bei anderen Unternehmen (wobei stark wachsende Gesellschaften ihre Gewinne meist lieber in den Aufbau ihres Geschäfts stecken). Jedenfalls rechnen Analysten für Philip Morris mit einer Dividendenrendite von 5,0, für JTI von 6,7, Altria 7,3 und BAT sogar 7,4 Prozent.

    Und auch bei einem anderen Kriterium stehen die Tabakkonzerne recht gut da: beim Kurs-Gewinn-Verhältnis. Das KGV beschreibt anhand des Gewinns, wie hoch eine Aktie bewertet ist. Ein Hoffnungswert wie Tesla bringt es derzeit auf ein KGV von rund 105. Da liegen die entsprechenden Werte von PMI (16,0), Altria (10,6) und BAT (9,2) deutlich niedriger.

    Für Investoren heißt das: Geldanlagen in Tabakaktien sind durchaus attraktiv.

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  • Präsenz auf hohem Niveau

    KÖLN // Nach vier Messetagen intensiver Gespräche und Vorstellungen neuer Produkte geht die ISM 2022 inklusive der Hochrechnung des letzten Messetages mit rund 15.000 Fachbesucher aus 96 Ländern zu Ende.

    Positives Signal für die gesamte Messebranche
    „Wir freuen uns, dass uns der Restart der Weltleitmesse für Süßwaren und Snacks in diesen Zeiten gelungen ist“, erklärt Gerald Böse, Vorsitzender der Geschäftsführung der Koelnmesse.
    Natürlich habe man keine Messe der Superlative und neuen Rekorde erwartet, aber „das Stattfinden der ISM 2022 verdeutlicht einmal mehr, dass Messen mit klarem Businessfokus in Pandemiezeiten sicher durchführbar sind und ihren jeweiligen Branchen die dringend benötigte Bühne zum Auf- und Ausbau internationalen Geschäfts bieten. Die Weltleitmesse für Süßwaren und Snacks sendet damit auch ein wichtiges Signal an die Süßwaren und Snack-Branche, aber auch in puncto Zuversicht und Optimismus an die gesamte Messewirtschaft“, ergänzte Böse.

    Neuheiten und Trends
    In diesem Jahr setzten die ausstellenden Unternehmen vor allem auf gesunde, natürliche und nachhaltige Produkte. Ob pflanzenbasiert, mit gesundheitlichem Zusatznutzen oder energiefördernd, die Produktneuheiten berücksichtigen auf ganzer Linie die Bedürfnisse der Verbraucher.


    Neue digitale Möglichkeiten des Networking

    Mit dem hybriden Konzept und der neuen digitalen Plattform ISM & ProSweets @home bot die ISM ab dem dritten Messetag Ausstellern, Besuchern und Medienvertretern zahlreiche neue Möglichkeiten, mit Partnern, potenziellen Kunden und interessanten Unternehmen in Kontakt zu treten. Jeder physische Aussteller war gleichzeitig mit einem digitalen Showroom auf der Plattform vertreten.

    Bis zum 30. April haben allen Messeteilnehmer die Möglichkeit, sich dort zu vernetzen, neue Kontakte zu knüpfen und physisch verpasste Inhalte abzurufen. Auch die ISM-App, die parallel zur Messe im Einsatz war, integriert neue Networking-Funktionen zum digitalen Austausch zur, während und nach der Messe.

    Die nächste ISM findet findet vom 29. Januar bis 01. Februar 2023 statt.

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  • „Die Anforderungen an uns sind immens“

    MAINZ // Auch zu diesem Jahreswechsel hat DTZ wichtige Verbände der Tabakwirtschaft dazu befragt, wie sie das neue Jahr einschätzen. Diese Gastbeiträge druckt die Redaktion in diesen Wochen. Im sechsten und letzten Teil der Reihe äußert sich Bodo Mehrlein, Geschäftsführer beim Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ).

    Ausblick in das Jahr 2022
    Ein Ausblick in das Jahr 2022 wird sicherlich auch geprägt durch die Geschehnisse im vergangenen Jahr. Der Bundesverband der Zigarrenindustrie, als der Ansprechpartner und Vertreter für alle relevanten Fragen zu Zigarren und Zigarillos, blickt mit gemischten Gefühlen auf das vergangene Jahr zurück, denn die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Auswirkungen durch die Planungsunsicherheiten haben den Unternehmen sehr viel organisatorisches Geschick abverlangt. Auch die wichtigen Absatzkanäle im Tabakwaren-Fachhandel haben teilweise durch die geringere Frequentierung der Innenstädte gelitten. Weitere Auswirkungen durch die Pandemie betreffen sicherlich die Organisation der betrieblichen Abläufe, sei es in Deutschland aber auch in den anderen Werken in Europa oder in Drittstaaten; aber auch die Aufrechterhaltung der Lieferketten mit den damit verbundenen hohen Logistikkosten mussten von den Unternehmen gemeistert werden. Der Anfang des Jahres 2022 zeigt uns, dass sich die Gesellschaft und auch die Unternehmen der Zigarrenindustrie weiter mit der der Pandemie auseinandersetzen werden müssen.

    Ansonsten blicken die Mitglieder des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie auf ein stabiles bis positives Jahr 2021 zurück. Das Statistische Bundesamt hatte berichtet, dass im Kalenderjahr 2021 bei Zigarren und Zigarillos ein leichter Anstieg von 1,4 Prozent auf ein Volumen von 2,780 Milliarden Stück gegenüber 2,742 Milliarden Stück zu 2020 zu verzeichnen sei.

    2021 stabiler Absatz
    Der BdZ kann 2021 grundsätzlich einen stabilen Absatz bestätigen, möchte die Zahlen aber trotzdem einordnen. Grundsätzlich zeigt der traditionelle Markt klassischer Zigarren- und Zigarilloprodukte seit über fünf Jahren einen stabilen bis leicht rückläufigen Trend. Die Versteuerungsstatistik des Statistischen Bundesamts, die den Bezug von Steuerzeichen durch die Unternehmen abbildet, entspricht nie genau den Entwicklungen des Markts. Wir gehen davon aus, dass im Monat Dezember noch vermehrt Steuerzeichen bezogen wurden, da ab Januar 2022 eine nicht unerhebliche Steuererhöhung auf Zigarren und Zigarillos durch die Anhebung der Mindeststeuer erfolgt. Mittelfristig wird sich das in diesem Jahr ausgleichen. Durch die Erhöhung der Mindeststeuer zum Januar 2022 und Januar 2023 geht der Bundesverband der Zigarrenindustrie von einem weiteren Rückgang im niedrigpreisigen Segment aus.

    Wenn man einen Ausblick in die Zukunft wagen möchte, muss man im Tabakmarkt immer wieder das regulatorische Umfeld betrachten. Hierbei sind für die Mitglieder des BdZ nicht nur die Veränderungen in Deutschland sondern auch in der EU beziehungsweise in den einzelnen Mitgliedstaaten von Relevanz, da mehr als die Hälfte der in Deutschland hergestellten Zigarren und Zigarillos ins Ausland gehen.

    Ampelkoalition und Tabakregulierung
    Bezogen auf Deutschland bleibt abzuwarten, wie sich die neue Ampelkoalition bezüglich der Tabakregulierung aufstellt. Grundsätzlich ist allerdings anzumerken, dass der Tabakmarkt besonders gegen Ende der vergangenen Legislaturperiode durch das Außenwerbeverbot und das Tabaksteuermodernisierungsgesetz qua‧si „durchreguliert“ ist. Die Unternehmen benötigen die nächsten Jahre, um sich an das Werbeverbot anzupassen und die Erhöhungen der Tabaksteuer umzusetzen.

    Aus Brüssel wissen wir, dass wahrscheinlich im ersten Vierteljahr 2022 mit einem Entwurf zur Tabaksteuerrichtlinie von der EU-Kommission zu rechnen ist. Zudem hatte die EU-Kommission einen Bericht zur Tabakproduktrichtlinie erstellt und auch hier ist mittelfristig mit einem Überarbeiten der bestehenden Richtlinie entweder noch vor der Wahl zum Europaparlament 2024 oder nach der Wahl zu rechnen. Ebenfalls beobachten wir aufmerksam, welche Auswirkungen die von der EU vorgesehene Strategie zur Bekämpfung des Krebses für den Tabaksektor haben wird.

    Ein weiteres Themengebiet sind die Konsequenzen, die aus der Einwegplastik-Richtlinie für Tabakprodukte entstehen. Nachdem 2021 die Etikettierung bei Filterprodukten umgesetzt wurde, muss jetzt das Thema der Kostenübernahme durch die Hersteller für die Entsorgung der Filter, die Plastik enthalten, gelöst werden. Hier arbeitet der BdZ mit den anderen betroffenen Verbänden an einer sinnvollen und umsetzbaren Regelung für die Zukunft.

    Einführung eines Recycling-Labels
    In diesem Zusammenhang muss auch die im Koalitionsvertrag der neuen Regierung angesprochene Einführung eines Recycling-Labels gesehen werden. Auch wenn der BdZ aus umweltpolitischer Verantwortung ein möglichst optimales Recycling von Verpackungen unterstützt, sollte eine solches Label auch praktikabel umgesetzt werden und dabei berücksichtigen, dass die noch vorhandene Fläche auf kleinen Verpackungen bei Tabakprodukten solche Kennzeichnungen nicht zulässt. Der BdZ empfiehlt in diesem Zusammenhang eine einheitliche europäische Regelung, denn schon jetzt zeigt sich, dass einzelne Länder in der EU hier unterschiedliche Regelungen planen oder bereits umgesetzt haben.

    Ein „Dauerbrenner“ der Verbandsarbeit und vor allem für die Mitglieder des BdZ ist Track & Trace. Auch wenn die entsprechenden Regularien für Zigarren und Zigarillos erst zum Mai 2024 umzusetzen sind, drängt die Zeit, denn die Anforderungen für die mittelständische Zigarrenindustrie sind immens. Der BdZ hat gegenüber der Politik immer wieder auf die Unverhältnismäßigkeit der Regelung hingewiesen, denn die wirtschaftlichen Auswirkungen werden für die Unternehmen gravierend sein ohne dass sie dem eigentlichen Ziel der Verhinderung des Tabakschmuggels dienen, denn der liegt in dieser Produktgattung nicht vor. Der BdZ hat eine entsprechende Arbeitsgruppe eingerichtet, in der sich die Verbandsmitglieder mit der Materie beschäftigen. Zuletzt hatte man verschiede Lösungsanbieter zu den Arbeitsgruppen eingeladen beziehungsweise vor Ort einen Workshop durchgeführt, so dass die BdZ-Mitglieder sich mit den Herausforderungen auseinandersetzen können.

    Besondere Stellung von Zigarren und Zigarillos im Tabakmarkt
    Ein wesentlicher Aspekt der Verbandsarbeit des BdZ wird auch in der Zukunft sein, dass man sich für die besondere Stellung von Zigarren und Zigarillos im Tabakmarkt einsetzt. Sämtliche Statistiken belegen, dass es sich bei Zigarren und Zigarillos um ein wirkliches Genussgut handelt, das nur gelegentlich und meist von Männern gehobenen Alters geraucht wird. Ein Jugendschutzproblem, das immer wieder als Grundlage für strengere Regulierungen des Gesetzgebers zitiert wird, gibt es bei der Produktgattung nicht. Vor diesem Hintergrund und zur Unterstützung der Argumente hat der BdZ eine neue Informationsbroschüre herausgebracht.

    Zudem hatten wir 2021 eine Reihe an Veranstaltungen mit den Botschaften anderer Herstellerländer geplant, um die wirtschaftliche Bedeutung der Zigarrenproduktion aber auch des Tabakanbaus zu dokumentieren. Nach der Veranstaltung mit der Botschaft der Dominikanischen Republik mussten wir diese Veranstaltungsreihe wegen der Corona-Pandemie leider unterbrechen, wir planen aber eine neue Veranstaltungen Ende April 2022 mit der Botschaft von Honduras, in der Hoffnung, dass solche Events wieder ohne Risiko durchzuführen sind.


    Kultur- und Genussgut

    Für den BdZ ist es sehr erfreulich, dass Zigarren und Zigarillos auch durch die Öffentlichkeit als ein besonderes Kultur- und Genussgut wahrgenommen werden. Das gibt dem Verband und seinen Mitgliedern auch den Optimismus in einem immer schwierigeren regulatorischen Umfeld positiv in die Zukunft und in das Jahr 2022 zu blicken. Der BdZ würde sich freuen, wenn weitere Hersteller oder Importeure die Verbandsarbeit durch eine Mitgliedschaft unterstützen, um damit den mittelständischen Unternehmen der Tabakindustrie ein noch stärkeres Gewicht zu geben. Zuletzt konnte der BdZ drei weitere Firmen im Kreis seiner Mitglieder begrüßen.

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  • HDE und Lebensmittelketten fordern Ende der 2 G-Regel

    BERLIN // Der Ruf nach einem bundesweiten Abschaffen der 2 G-Regel im Einzelhandel wird immer lauter. Nach dem Handelsverband Deutschland (HDE) melden sich auch große Lebensmittelhändler zu Wort, obwohl sie selbst überhaupt nicht von der 2 G-Regel betroffen sind. Nachdem einzelne Bundesländer bereits zu 3 G zurückgekehrt sind, folgten jetzt auch Hessen und Schleswig-Holstein.

    In Hessen fällt die 2G-Regel im Einzelhandel künftig weg. Das sagte Ministerpräsident Volker Bouffier. Allerdings werde Hessen für den Besuch in Geschäften eine FFP2-Maske zwingend vorschreiben, so Bouffier.
    Zuvor hatte die Stadt Hanau ab sofort auf die Kontrolle von 2G im Groß- und Einzelhandel verzichtet, nachdem die Inhaberin eines Modegeschäftes erfolgreich geklagt hatte und kurzzeitig als einziges Bekleidungsgeschäft ohne Einschränkungen öffnen durfte.

    Nach dem Handelsverband Deutschland (HDE) forderten jetzt auch die vier großen Lebensmittelhändler – Edeka, Rewe, Aldi und die Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland) – in einem Brief an mehrere Spitzenpolitiker ein Ende der Zugangsbeschränkungen, die noch immer in großen Teilen des Handels gelten. Das ist auch deshalb bemerkenswert, da die Lebensmittelhändler selbst überhaupt nicht von der 2 G-Regel betroffen sind.

    Bund und Länder
    Bund und Länder hatten die 2 G-Regel für weite Teile des Einzelhandels angesichts der steigenden Corona-Inzidenzzahlen Anfang Dezember vergangenen Jahres beschlossen. Davon ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien oder Apotheken. Allerdings wurden die Regeln bereits in mehreren Bundesländern von Gerichten gekippt.

    Die Chefs von Edeka, Rewe, Aldi und der Schwarz-Gruppe erklären in einem gemeinsamen Schreiben an Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt und andere Spitzenpolitiker: „Auf Basis unserer nunmehr fast zweijährigen Erfahrungen mit der Corona-Pandemie können wir feststellen, dass der Einzelhandel mit den geeigneten Hygienekonzepten – maßgeblich der Maskenpflicht und dem Wahren des Abstands– kein Infektionsherd ist.“ Das gelte unabhängig von den gehandelten Sortimenten.

    Bei den betroffenen Händlern sorge die 2 G-Regel, die nur Geimpften und Genesenen den Zutritt erlaubt, dagegen für erhebliche Umsatz- und Ergebniseinbußen, heißt es in dem Schreiben weiter. Die Gefahr von tausenden Schließungen, besonders bei den inhabergeführten Geschäften, und die verheerenden Auswirkungen auf die Innenstädte sei offensichtlich. Die Topmanager drängen deshalb: „Den Unternehmen sollte es jetzt ermöglicht werden, unter Einsatz der hinlänglich bewährten Hygienekonzepte ihre Kunden ohne weitere Beschränkungen zu empfangen und zu bedienen.“

    Handel kein Infektions-Hotspot
    Diese Meinung vertritt auch der Handelsverband Deutschland: „Die Erfahrungen aus dem durchgängig ohne Einschränkungen geöffneten Lebensmittelhandel machten mehr als deutlich, dass der Handel kein Infektions-Hotspot ist“. Dafür sorge schon die Maskenpflicht. Es sei nicht logisch begründbar, warum täglich 40 Millionen Kundenkontakte im Lebensmittelsektor ohne größere Auswirkungen auf das Pandemiegeschehen stattfinden könnten, während die zehn Millionen Kundenkontakte des restlichen Einzelhandels problematisiert würden.

    Die Tatsache, dass 2 G beim Einkauf in Niedersachsen, Bayern und dem Saarland bereits durch Gerichte außer Kraft gesetzt wurde, ohne dass dort in der Folge die Infektionszahlen deutlicher als in den anderen Bundesländern gestiegen wären, mache die Lage für Kunden und Händler noch abstruser, so der HDE.

    Zudem beklagt der Handelsverband, dass die Händler mit den Folgen der Pandemie und der Corona-Maßnahmen allein gelassen würden. Der Staat könne und dürfe diese hoheitlichen Aufgaben nicht einfach an die Privatwirtschaft delegieren. 2 G im Handel führt außerdem teilweise zu massiven Umsatzeinbrüchen. Deshalb fordert der HDE ein Anpassen der staatlichen Corona-Hilfen.

    Nachdem die Staatsregierung Bayerns die 2 G-Regel für den Einzelhandel in Folge der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs gekippt hat, fordert der Handel das ebenfalls in Baden-Württemberg. Die Landesregierung will hingegen an 2 G festhalten. „Es ist unseren Kunden nicht zu erklären, warum im benachbarten Bayern der Einkauf ohne Nachweis möglich ist, bei uns jedoch nicht. Die Konsequenz wäre, dass die Kundschaft vor allem in grenznahen Gebieten zum Einkauf nach Bayern fährt. Der daraus entstehende wirtschaftliche Schaden wäre für viele Händler nicht mehr zu verkraften. Wir fordern die Landesregierung auf, hier unverzüglich dem Vorbild aus Bayern zu folgen“, sagt Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW).

    Im Gegensatz zu Bayern will Baden-Württemberg an der 2 G-Regel im Handel festhalten. „Einen entsprechenden Eilantrag hat der Verwaltungsgerichtshof erst am 12. Januar erneut zurückgewiesen und unsere Vorgaben für 2 G insofern bestätigt“, argumentierte Medienberichten zufolge eine Sprecherin des Staatsministeriums.

    Finanzminister zweifelt an Corona-Regeln
    Gleichzeitig signalisierte FDP-Chef und Finanzminister Christian Lindner Zweifel an der geltenden Corona-Regelung. „Ich stelle mir persönlich die Frage, ob wir wirklich auf Dauer die sehr scharfen Zutrittsbeschränkungen im Handel brauchen. Da entsteht ja ein wirtschaftlicher Schaden. Und da muss eben immer gefragt werden, ob der Schaden in einem richtigen Verhältnis steht zum zusätzlichen gesundheitlichen Nutzen“, so Lindner.

    red


    Der obige Beitrag stellt den Stand bei Redaktionsschluss dar. Die Entwicklung zu den 2 G-Regeln kann sich inzwischen geändert haben.

  • Vorhandene Stellen nutzen

    BERLIN // Die neue Ampelkoalition will in der laufenden Legislatur eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken erlauben. Der Bundesverband der Lotto-Toto-Verkaufsstellen (BLD) sieht seine Mitgliedsunternehmen optimal für die Lizenz zum Verkauf von Cannabis aufgestellt. Nur mit einem kontrollierten niederschwelligen Netz an legalen Verkaufsstellen ließen sich die Ziele des Vorhabens umsetzen.

    „Wichtig wird es sein, dafür Sorge zu tragen, dass der legale Markt funktioniert und keiner neuen übermäßigen Überwachung bedarf. Dies können wir sicherstellen, weil wir seit Jahren streng reguliert und kontrolliert Produkte verkaufen, die nur für Erwachsene erlaubt sind“, sagt BLD-Vorstandsmitglied Günther Kraus (DTZ berichtete).

    Bundesweites Netz an Verkaufsstellen
    Der Verband repräsentiert bundesweit ein Netz an Verkaufsstellen mit über 24 000 Mitgliedsbetrieben. „Unsere Verkäuferinnen und Verkäufer werden nicht nur regelmäßig kontrolliert. Durch den Staatsvertrag sind wir seit Jahren im Jugendschutz sowie im Verkauf von Produkten mit Suchtrisiken geschult – bei Lotto ebenso wie bei Tabak“, so Kraus. „Es wäre fahrlässig, wenn diese Infrastruktur nicht genutzt würde.“

    Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht eine Gefahr in der Legalisierung, vor allem, wenn die notwendige kontrollierte Abgabe durch beliebige Geschäfte erfolgt. Frank Buckenhofer, der in der GdP die Beschäftigten des Zolls vertritt, befürchtet, „dass die Legalisierung das Ziel der Eindämmung des Schwarzmarktes in das Gegenteil verkehrt. Schon jetzt fehlen uns bereits die Einsatzkräfte zur wirksamen Drogenschmuggelbekämpfung und zur Bekämpfung der illegalen Märkte mit grundsätzlich legalen Produkten, wie etwa beim Zigarettenschmuggel. Die Kontrollen reichen über die Einfuhr und Lagerung bis zum Vertrieb vom Hersteller zum Einzelhändler und letztendlich auch bis zum Verkauf an den erwachsenen Kunden.“

    Deshalb plädiert der BLD für ein funktionierendes Vertriebsnetz, das schnell aufgebaut werden kann. „Nur dann wird die Legalisierung von Cannabis eine Erfolgsgeschichte.“

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  • In Zukunft neu aufgestellt

    RELLINGEN // Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen unter den Gesellschaftern bezüglich der Neuausrichtung des Unternehmens Kohlhase, Kopp & Co. GmbH & Co. KG haben sich die Brüder Kohlhase im Jahr 2021 dazu entschlossen, ihre Gesellschaftsanteile zum 31. Dezember 2022 zu kündigen.

    Das geht aus einer Mitteilung des Unternehmens hervor. Der Ausstieg von Adam und Daniel Kohlhase aus dem operativen Geschäft erfolgt demnach im Laufe dieses Jahres.
    „Die Kopp-Brüder bedanken sich bei den langjährigen Mitgesellschaftern Kohlhase für ihren engagierten Einsatz und die erfolgreiche Führung des Unternehmens. Die Geschäftsjahre 2020 und 2021 sind die erfolgreichsten der Unternehmensgeschichte“, betont man in Rellingen.

    Ein neuer und eigener Firmensitz sei in Planung. Die logistischen Fähigkeiten und Kapazitäten in der Produktion sollen erweitert, der Workflow und der Automatisationsgrad erhöht werden. Entsprechende Investitionen seien bereits in Planung, informiert das Unternehmen.
    Auch für Track & Trace mit Umsetzung im Mai 2024 wurden den Angaben zufolge bereits Verträge mit namhaften Dienstleistern unterzeichnet. Man sei „sehr gut aufgestellt für alle künftigen Herausforderungen“.

    Zigarren und Pfeifentabak
    Rückblick: Die Firma „Kohlhase, Kopp wurde 1979 durch den Hamburger Tabakfachmann Michael Kohlhase und den Offenbacher Lederwarenproduzenten Bernd Kopp gegründet. Durch spätere Zukäufe gelang es der Firma, sich einen Namen für „exzellente Pfeifentabakmischungen aufzubauen“. Ein wichtiges Standbein war und ist dabei die Eigenmarkenproduktion für Fachhändler. Als in den 1990er-Jahren der Zigarrenboom in den USA begann, setzte Michael Kohlhase als einer der Ersten in Europa auf Zigarren nicht-kubanischer Herkunft. Nach seinem Tod übernahm dessen Sohn Adam im Jahr 2000 die operative Geschäftsführung. Er baute das Marken-Portfolio weiter aus. Ab 2003 erhielt Adam Unterstützung durch seinen Bruder Daniel. „Den Brüdern Kohlhase ist es gelungen, die Firma zum inzwischen führenden Importeur nicht-kubanischer Premiumzigarren in Deutschland zu etablieren“, informieren die Rellinger. Auch als Veredler von Pfeifentabaken genießt das Unternehmen den Angaben zufolge dank den Brüdern einen ausgezeichneten Ruf.

    Im Jahr 2012 übertrug Bernd Kopp seine Firmenanteile an seine Söhne Oliver und Thilo und übergab 2020 schließlich die Geschäftsführung an seinen Sohn Oliver. Gemeinsam mit seinem Bruder Thilo führen sie die größte Pfeifenimportfirma Europas.

    Vor knapp zwei Jahren wurde die Filter- und Reinigerproduktion Kopp Smoking Systems erworben. Von einer Beteiligung beim Filialunternehmen Dürninger hat sich die Firma Kopp im Herbst 2021 getrennt, um sich ganz auf das Großhandelsgeschäft zu konzentrieren.

    Im Dezember 2020 wurde die Führungsspitze von Kohlhase & Kopp durch Olaf Ruf verstärkt.

    red

  • Blick hinter Labortüren

    SOUTHAMPTON // British American Tobacco
    (BAT) lädt die Öffentlichkeit zu einem virtuellen Rundgang in sein globales Forschungs- und Entwicklungszentrums im britischen Southampton ein. Per Mausklick öffnen sich Labortüren, lassen sich 360-Grad-Rundgänge starten und kommen Wissenschaftler vor Ort zu Wort.

    Ein virtuelles Erlebnis
    Das Erlebnis baue auf dem offenen und transparenten Umgang von BAT mit der Forschung auf, die die Grundlage seines risikoreduzierten Produktportfolios sei, teilt der Zigarettenhersteller mit.

    Seit 2011 haben über 3500 Menschen die Einrichtung im Süden Englands besichtigt, informiert der Produzent. Angesichts der eingeschränkten Reisemöglichkeiten biete das virtuelle Erlebnis unter [link|https://www.bat-science.com/groupms/sites/BAT_C6ZJDE.nsf/vwPagesWebLive/DOC8ZAYZ?opendocument]www.bat-science.com[/link] die Gelegenheit, die Maßnahmen zur Risikoreduzierung von Tabakprodukten (Tobacco Harm Reduction, THR) zu verstehen.

    „Durch unseren Fokus auf Wissenschaft und Forschung konnten wir erhebliche Fortschritte bei der Entwicklung und Weiterentwicklung unserer Produkte der neuen Kategorien machen“, sagt Dr. David O’Reilly, Wissenschaftlicher Direktor bei BAT. Das Unternehmen biete eine große Auswahl „risikoreduzierter Alternativen zur Zigarette an“ und stelle sicher, dass „sehr hohe Sicherheits- und Qualitätsstandards eingehalten werden.“

    Mit 360-Grad-Labortouren, Animationen, Videos, Wissenschaftlerprofilen, Podcasts sei das virtuelle Besuchererlebnis eine zentrale Informationsquelle für alle, die mehr über Forschung bei BAT erfahren möchten.

    BAT investiert eigenen Angaben zufolge knapp 350 Millionen Britische Pfund, umgerechnet rund 420 Millionen Euro, jährlich in die Erforschung „alternativer nicht-brennbarer Produkte“.

    Rundgang in den Laboren
    Beim virtuellen Rundgang öffnen sich folgende Abteilungen:
    [bul]Sensorik-Labor: Dort versucht man das Produkterlebnis der Verbraucher besser zu verstehen und zu entschlüsseln. Auf diese Weise wollen die Forscher praktisch anwendbare Erkenntnisse zur Produkt- und Markenentwicklung ableiten.

    [bul]Biotechnologie-Labor: Dort führt das Team Genomsequenzierung, Metabolomik (die Erforschung sämtlicher Stoffwechselprodukte und -eigenschaften (Metabolom) von Zellen und Geweben) sowie der Bioinformatik durch und züchtet Pflanzen zu Forschungszwecken.
    [bul]Biologie-Labor: Hier testen die Mitarbeiter die Produkte der neuen Kategorien und ihre potenziellen Auswirkungen auf menschliche Zellen im Vergleich zu Zigarettenrauch.

    [bul]Akku-Labor: In dieser Einrichtung werden Akkuzellen auf Herz und Nieren geprüft, um sicherzustellen, dass sie höchsten Qualitätsstandards genügen.

    red

  • Gericht kippt 2G-Regel für Baden-Württemberg

    MANNHEIM // Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat vor kurzem die 2G-Regel für den Einzelhandel gekippt. Damit gilt seit dieser Woche wieder die 3G-Regelung.

    Das Einfrieren der „Alarmstufe II“ durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig, teilte der VGH in Mannheim mit. Damit gilt für den Handel, dass neben Geimpften und Genesenen auch wieder Menschen mit einem aktuellen Test in Läden einkaufen dürfen, meldet der SWR. Dies gelte mit sofortiger Wirkung, so ein Gerichtssprecher gegenüber dem Sender.

    Berufsfreiheit eingefordert
    Geklagt hatte eine Händlerin aus dem Ortenaukreis. Die Besitzerin eines Schreibwarengeschäfts hatte auf Berufsfreiheit sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz verwiesen. Schreibwarengeschäfte seien nicht weniger wichtig als Blumengeschäfte, die die Landesregierung zur Grundversorgung zählt und die daher keinen 2G-Beschränkungen unterliegen.

    Die Landesregierung hatte dem widersprochen und darauf verwiesen, dass es sich dabei um „eine vorübergehend zur Anwendung kommende Ausnahmeregelung" handele, mit der man „auf das aktuelle Infektionsgeschehen und den derzeit nur beschränkten wissenschaftlichen Erkenntnisstand reagiere“.


    Vorreiter Bayern

    Mit seiner Entscheidung gab der Verwaltungsgerichtshof der Händlerin Recht. Die Richter argumentieren wie bei der Entscheidung zu den Universitäten vom vergangenen Freitag: Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen könnten nicht abgekoppelt von der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz angeordnet werden.
    In Bayern hatte der dortige Verwaltungsgerichtshof ebenfalls die 2G-Regel außer Kraft gesetzt.

    Die Landesregierung hatte aus Sorge um die Omikron-Variante des Corona-Virus die „Alarmstufe II“ in der Corona-Verordnung seit 24. November 2021 beibehalten und damit die Grenzwerte für die Belastung der Krankenhäuser, die so genannte Hospitalisierungsrate, bis Ende Januar außer Kraft gesetzt.

    red

  • Die Zukunft des stationären Handels

    BAMBERG // Die jährliche Ladenbautagung findet dieses Jahr am 12. und 13. Mai statt.

    Das teilt der Deutsche Ladenbauverband [link|http://www.ladenbauverband.de]DLV[/link] mit und lädt dazu in die Weltkulturerbe-Stadt Bamberg ein, wo zwei der Verbandsmitglieder, Wieland Electric und RZB-TDX Lighting, ihren Sitz haben. Eine Besichtigung beider Betriebe ist Teil des Programms.

    Das Thema in Bamberg wird die Zukunft des stationären Handels sein, informiert der Verband. Von dieser hänge es ab, wie sich die Branche in den nächsten Jahren entwickeln werde.

    red