Autor: admin

  • „Meilenstein für Harm Reduction“

    BRÜSSEL / WIEN // In einer Abstimmung im Europäischen Parlament haben EU-Abgeordnete ein gemeinsames Vorgehen im Kampf gegen Krebs gefordert. Zudem legten sie einen Bericht mit klaren Forderungen gegenüber der EU-Kommission vor.


    EU-Sonderausschuss zur Krebsbekämpfung

    Allein im Jahr 2020 starben in den EU-Mitgliedstaaten 1,3 Millionen Personen an Krebs, bei 2,7 Millionen wurde Krebs diagnostiziert. Die EU-Kommission rechnet damit, dass es bis 2035 EU-weit rund 24 Prozent mehr Krebsfälle geben könnte. Laut dem EU-Sonderausschuss zur Krebsbekämpfung BECA ist Rauchen mit 15 bis 20 Prozent der verursachten Krebsfälle das häufigste Risiko. Ernest Groman, wissenschaftlicher Leiter des Nikotin Instituts Wien: „Die Zahlen sind erschreckend. Umso mehr freut es mich, dass die wissenschaftliche Evaluierung von Nikotin und alternativen Rauchprodukten inklusive deren Risikobeurteilung endlich auf eine neutrale Basis gestellt werden soll. Die gesamteuropäische Forderung nach einer wissenschaftsgetriebenen Herangehensweise an das Thema ist der Anfangspunkt vom Ende der Fehlinformationen, die im Zusammenhang mit Nikotin, E-Zigarette und Tabakerhitzer herumgeistern.“

    Unter anderem hält der BECA-Bericht fest, dass E-Zigaretten einigen Rauchern beim schrittweisen Aufhören helfen könnten. Groman: „Natürlich muss man hier zwischen geschlossenen und offenen Systemen der Nikotinaufnahme unterscheiden. Offene Systeme, bei denen der Konsument andere Stoffe beimischen kann, müssen anders bewertet werden als geschlossene Systeme, bei denen die lnhaltsstoffe klar sind.“ Groman stellte vier Forderungen auf: „Erstens: Jugendschutz muss höchste Priorität haben. Zweitens: Gar nicht erst anfangen. Drittens: Aufhören. Viertens: Wenn das nicht geht, dann wechseln.“

    pi

  • BVTE: Mentholverbot unsinnig

    BERLIN // Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte vor einigen Wochen eine Stellungnahme zu den Gesundheitsrisiken von Aromen in E-Zigaretten veröffentlicht. Nun hat der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) dazu Stellung genommen.

    Obwohl über die Aufnahme und Wirkung von Aromastoffen nur wenig bekannt sei, wurden bereits Erweiterungen der Liste der verbotenen Inhaltsstoffe vorgeschlagen, teilt der BVTE mit. „Wir waren sehr überrascht, dass dabei ausgerechnet Menthol verboten werden soll“, sagte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE. „Dieser Stoff wird seit Jahrzehnten in Lebensmitteln, Verbraucherprodukten oder Medikamenten sicher verwendet.“


    BfR-Empfehlung

    Das BfR begründete seine Empfehlung mit einer vermeintlichen Rolle von Menthol bei der Entstehung von Atemwegserkrankungen und dem Auftreten von schweren systemischen Symptomen bei Mäusen. Darunter versteht man Krankheitsmerkmale, die unabhängig vom Aufnahmeweg auftreten. Als Quelle wird ein Übersichtsartikel zitiert, der zwei Einzelfälle aus den 1990er-Jahren mit mentholhaltigen Hustenbonbons beziehungsweise einer Zahncreme in Verbindung bringt. Die eigentliche Bewertung von Menthol umfasst nur einen kurzen Absatz, der sonst keine Belege für Gesundheitsrisiken enthält. An einigen Stellen stimmen die Literaturhinweise nicht mit den inhaltlichen Aussagen überein. Mit der Hypothese einer erleichterten Inhalation von Nikotin und Aerosolen ändert das BfR seine frühere Einschätzung und zitiert dazu einen Bericht, der sich ausschließlich mit Tabak und Tabakrauch befasst.

    Fachliche Mängel
    „Das sind erhebliche fachliche Mängel, die die Kernaussagen der Stellungnahme infrage stellen“, erklärte Mücke weiter. „Auf dieser unzureichenden wissenschaftlichen Grundlage kann und darf kein Mentholverbot in E-Zigaretten verhängt werden.“ Mit der Bewertung und der Verbotsempfehlung für Menthol könne niemand zufrieden sein, auch nicht das federführende Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) oder der zuständige Agrarausschuss des Bundestags.

    Letztlich müsse nun Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90 / Die Grünen) abwägen, ob ein Mentholverbot in E-Zigaretten wirklich erforderlich ist. Durch die Veröffentlichung seiner Empfehlungen setzt das BfR die politischen Entscheidungsprozesse erheblich unter Druck.

    Der BVTE will nun verstärkt darauf achten, dass sich die Regularien von E-Zigaretten tatsächlich an wissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichtet. Der Verband mahnt dafür einen Dialog mit dem BfR an. Die öffent‧liche Diskussion zu den Aromenverboten sollte nun mit allen Stakeholdern geführt werden.

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  • Tabaksteuer stabil

    WIESBADEN // Die erste Tabaksteuerstatistik des laufenden Jahres liegt vor. Naturgemäß ist sie mit Blick auf lediglich einen Monat nicht sehr aussagekräftig. Doch eines fällt auf: Die Einnahmen des Fiskus aus der Steuer auf Pfeifentabak liegt bei einem Minus von rund 350 000 Euro. Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat ist das ein Rückgang um 102,2 Prozent. Die scheinbar abstrusen Zahlen sind schnell geklärt: Seit Jahresbeginn wird in der Statistik nur noch klassischer Pfeifentabak ausgewiesen.

    Wasserpfeifentabak und Sticks für Tabakerhitzer
    Wasserpfeifentabak und Sticks für Tabakerhitzer tauchen in einer gesonderten Übersicht auf. Allerdings: Dort findet sich bislang lediglich der Nettosteuerwert für Shisha-Tabak (gut 4,4 Millionen Euro). Für erhitzten Tabak sei die Bekanntgabe statistischer Angaben zum Bezug von Steuerzeichen bis auf Weiteres aus datenschutzrecht‧lichen Gründen nicht möglich, teilt das zuständige Hauptzollamt Bielefeld mit. Der Grund: Aktuell gibt es nur zwei Anbieter in Deutschland (Philip Morris mit Iqos und BAT mit Glo).

    Bei Zigaretten hat der Staat im Januar 2022 rund 436,4 Millionen Euro eingenommen – ein Wert ziemlich genau auf Vorjahresniveau. Die Einnahmen bei Feinschnitt fielen mit knapp 91,7 Millionen Euro ein Drittel schwächer aus als im Januar 2021. Bei Zigarren und Zigarillos gab es ein leichtes Minus auf nun acht Millionen Euro.

    max

  • Branche reguliert sich

    BERLIN // Der neu formierte Bundesverband Wasserpfeifentabak (bisher Verband Deutscher Wasserpfeifentabak-Manufakturen und Händler), zu dem mehr als 30 Hersteller, Importeure, Markeninhaber und Händler von Wasserpfeifentabak gehören, hat auf seiner Mitgliederversammlung ein umfangreiches Maßnahmenprogramm zur Selbstregulierung der Shisha-Branche beschlossen.

    Es wurde ein neuer Verhaltenskodex verabschiedet, mit dem sich die Mitgliedsunternehmen auf gemeinsame und verbindliche Standards in Bezug auf die Produktion und Abgabe von Wasserpfeifen- Tabak, den Jugendschutz sowie zur Bekämpfung von illegalem Handel verpflichten.


    Weg zur Selbstregulierung der Branche

    Folke Rega, Geschäftsführer des Verbands, kommentiert: „Als Interessenverband der deutschen Shisha-Branche setzen wir uns mit großem Nachdruck für einen gesetzeskonformen und transparenten Handel mit Wasserpfeifentabak ein. Unser neuer Verhaltenskodex ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Selbstregulierung der Branche und zu gemeinsamen legalen Geschäftsstandards.“ Rega weiter: „Wir setzen mit diesem Verhaltenskodex ein klares Signal: Wir machen uns stark für einen sauberen und verantwortungsbewussten Shisha-Markt und lehnen jede Form von Schwarzmarkt entschieden ab.“

    An die Politik gerichtet, formuliert Rega: „Unser Ziel ist es, die Branche durch konsequente Selbstregulierung zu reformieren und zugleich die öffentliche Wahrnehmung der Shisha-Branche positiv zu verändern. Umgekehrt erwarten wir aber von Politik und Behörden, dass die Shisha-Branche nicht länger kriminalisiert und vorverurteilt wird, sondern mit den gleichen Maßstäben gemessen wird, wie andere Geschäftsfelder in der Gastronomie und in der Genussmittelindustrie.“

    In Deutschland konsumieren mehrere Millionen Menschen gelegentlich Shisha, rund 15 Prozent der 18- bis 25-Jährigen geben an, in den vergangenen 30 Tagen mindestens einmal Wasserpfeife geraucht zu haben.

    Der Bundesverband Wasserpfeifentabak setzt sich dafür ein, in Öffentlichkeit und Politik das Bewusstsein für das Kulturgut Shisha und seinen Beitrag für das soziale Zusammenleben zu stärken.

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  • Vafa plant Tagung in Präsenz

    BOCHUM // Nach jetzt vier Pandemie-bedingten Verschiebungen plant der [link|http://www.vafa-ev.de ]Verband der Automaten-Fachaufsteller (Vafa)[/link] mit Sitz in Bochum in diesem Jahr wieder seine Jahreshauptversammlung in Präsenz abzuhalten.

    Die Veranstaltung findet am 26. März in Bad Salzschlirf statt. Auch in seinem aktuellen Newsletter lädt der Verband seine Mitglieder dazu ein. Neben der Versammlung gibt es in diesem Jahr wieder im Vorfeld eine Ausstellung und den traditionellen Dämmerschoppen.


    Umsätze im zweistelligen Prozentsatz

    In den Vafa-News hat der Verband ein Interview mit dem Vorstand Dirk Böhmer veröffentlicht, das von der Zeitschrift „Vending Report“ geführt wurde. „Im zweiten Pandemiejahr sind die Umsätze mit Beendigung des Lockdowns wieder im zweistelligen Prozentsatz angestiegen. Die Entscheidung, 2020 auf die Telemetrielösung Televend von Vendcult zu setzen hat uns Neukunden, Kostensenkungen und neue Bezahlmedien gebracht. Zudem konnten wir 2022 eine Auszubildende für uns gewinnen, die mit unserer Telemetrie unser Controlling optimiert“, antwortet Böhmer auf die Frage nach dem Verlauf des zweiten Pandemie-Jahres und r ergänzt: „Die Pandemie wird uns auch im Jahr 2022 sicher noch fest im Griff haben.“

    Auf die Frage, in welchen Segmenten Böhmer Chancen für die Vending-Branche sieht und wo investiert werden soll, erklärt der Vafa-Vorstand: „Investieren sollte man in Telemetrie und in kontaktloses Bezahlen. Wer das jetzt nicht macht, wird irgendwann vor gigantischen Investitionen stehen. Oder vom Kunden schon vorher ausgetauscht. Wichtig sollte es ebenfalls sein, eine Zertifizierung anzustreben, um eine Professionalität nach außen zu zeigen.“

    Und wie entwickelt sich 2022 die Vending-Branche in diesem Jahr? Dazu Böhmer: „Dieses Jahr wird uns wohl keinen Lockdown mehr bescheren, allerdings gehe ich von ähnlichen Umsätzen wie im vergangenen Jahr aus: zirka zehn Prozent plus. (…) Meine Empfehlung und auch die Bitte an die Industrie: Denken Sie bei Ihren Preiserhöhungen auch an das Überleben Ihrer Kunden.“

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  • Bündnis gegen ungesundes Essen

    BERLIN // In der öffentlichen Diskussion um gesündere Ernährung sprechen sich Mediziner und Verbraucherschützer für massive Einschränkungen bei Werbung in Online-und TV-Medien sowie Radio aus, die sich gezielt an Kinder richtet. Ein entsprechendes Werbeverbot soll zwischen 6 und 23 Uhr gelten.

    Dazu haben sich AOK-Bundesverband, der Bundesverband der Verbraucherzentrale und das Wissenschaftsbündnis Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) in einem Bündnis zusammengeschlossen.
    Mit ihrem Appell wollen sie vor allem eine umfassende Werbebeschränkung für Lebensmittel mit einem hohen Zucker-, Fett- und Salzgehalt erreichen. Die Ampelkoalition hatte sich im Koalitionsvertrag bereits darauf festgelegt, die an Kinder gerichtete Werbung einzuschränken.

    100-Meter-Bannmeile um Kitas
    Bei Plakatwerbung für solche Produkte solle eine 100-Meter-Bannmeile um Kitas, Schulen und Spielplätze gelten, heißt es. Gesunde Lebensmittel, die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erfüllten, sollen von Verboten nicht betroffen sei.

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  • „Wir bleiben verlässlicher Partner des Fachhandels“

    OFFENBACH // Die Nachricht schlug offenbar ein wie eine Bombe: Die Brüder Kohlhase verlassen zum Ende des Jahres das Unternehmen, dass sie gemeinsam mit der Familie Kopp führen. Und nachdem sich der Pulverrauch verzogen hatte, stand bei Oliver Kopp das Telefon nicht mehr still: Viele Fachhändler hatten viele Fragen.
    Um sie zu beantworten, gab der Firmenchef aus Offenbach DTZ ein Interview:

    Herr Kopp, die Nachricht der Änderung in der Firmenleitung von Kohlhase & Kopp hat besonders im Fachhandel für viel Aufregung gesorgt und die Vertragspartner bewegen viele Fragen. Zum Beispiel war Kohlhase & Kopp in der Vergangenheit verlässlicher Partner, wenn es um die Herstellung von Eigenmarken geht. Bleibt das so?
    Oliver Kopp: Die Eigenmarken bleiben auch zukünftig ein wichtiges Standbein für die Firma. Meines Wissens bietet keine andere Tabakfirma in Europa eine annähernd große Vielfalt. Wir sprechen hier derzeit von 650 aktiven Rezepturen.

    Es war sicherlich etwas unglücklich, dass mit der Verlautbarung des Ausstiegs der Kohlhases die Mindestmenge für die Abnahme von Eigenmarken einherging. Warum kam es zu dieser Anhebung?
    Kopp: Wir sind kaum noch in der Lage unseren Export zu bedienen. Wir haben hier Lieferrückstände von mehreren Monaten. Hier geht es um große Chargen und viele Tonnen jährlich, die uns schlichtweg verloren gehen. Wir dürfen uns daher nicht verzetteln. Es ist nicht so, dass wir 650 Blends vorbereitet im Regal liegen hätten. Der allergrößte Teil wird frisch gemischt und besteht aus vielen Einzeltabaken und Aromen. Das Mischen ist sehr individuell und zeitaufwändig. Parallel müssen auch Etiketten und Steuerzeichen bestellt werden. Insgesamt ist das also ein sehr aufwändiger und logistisch anspruchsvoller Prozess, der kaufmännisch Sinn ergeben muss. Hinzu kommt die bevorstehende Kennzeichnung für Track & Trace. Dennoch: Auch nach der Anhebung ist mir kein Lieferant bekannt, der in ähnlich geringer Zahl pro Kilogramm eine solche Breite an Eigenmarken anbietet.

    Wie steht es mit den Lieferanten? Sind hier Änderungen zu befürchten?
    Kopp: Soweit ich das derzeit beurteilen kann, wird es hier keine Veränderungen geben. Ich habe mit sicherlich zwanzig Lieferanten persönlich telefoniert und erklärt, dass es weitergehen wird wie bisher. Wir haben es hier größtenteils mit Familien zu tun, da zählt ein Wort und der persönliche Kontakt. Jede Verbindung ist langfristig angelegt. Es geht um Berechenbarkeit, Verlässlichkeit und Fairness. Man agiert miteinander auf Augenhöhe und versucht gemeinsam die Bedürfnisse des Marktes zu erkennen. Und jeder Inhaber steht mit seinem Marken für die Qualität seiner Produkte. Mein Bruder Thilo und ich sind die vierte Generation und unsere Firma Kopp in Offenbach ist inzwischen 103 Jahre alt. Ich denke das spricht für eine gewisse Solidität.


    Kohlhase & Kopp hält den Kontakt zu seinen Partnern im Fachhandel aktuell über einen gut funktionierenden Außendienst. Bleibt das auch künftig so?

    Kopp: Wir haben derzeit sechs Außendienstler mit denen wir uns auf den gehobenen Fachhandel konzentrieren. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Sie sind das Sprachrohr der Firma und kompetenter Ansprechpartner für unsere Produkte, für die Markteinführungen, die Aktionen und den Service. Sie sind aber auch unsere Ohren. Man kann sich jede Marktumfrage ersparen, wenn man den Händlern zuhört und gemeinsam mit dem Handel an Konzepten und Ideen feilt. Auch für die Markenbildung ist der Fachhandel unverzichtbar.

    In der Pressemitteilung war von einer Verlegung des Firmensitzes die Rede. Was ist hier geplant?
    Kopp: Unser Standort in Rellingen droht aus allen Nähten zu platzen. Zudem können wir nach 40 Jahren Miete keinen einzigen Ziegelstein unser Eigen nennen. Wir sind derzeit aktiv auf der Suche nach einem geeigneten Grundstück westlich von Hamburg und wollen dort nach unseren eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen bauen. Die Pläne des Architekturbüros liegen ebenso vor wie diverse Grundstückangebote. Es handelt sich um einen repräsentativen Bau in Backsteinoptik, der die Elemente der Alten Speicherstadt aufgreift und neu interpretiert. Neben einer 5000 Quadratmeter großen Halle mit einem gläsernen Produktionsbereich ist auch ein 1200 Quadratmeter großes Verwaltungsgebäude in Planung, dass Lounge, Dachterrasse und Factory Store beinhalten soll. Man darf das als klares Bekenntnis zur Tabakbranche deuten.

    Ein weiterer Begriff in der Pressemitteilung erscheint erklärungsbedürftig: Was genau ist mit der erwähnten Automatisation gemeint?
    Oliver Kopp: Ich mag das nun gern ein wenig niedriger aufhängen. Tatsächlich handelt es sich derzeit lediglich um eine Verpackungsmaschine, die sich kurz vor Fertigstellung befindet und zudem auch T&T kompatibel sein wird. Des Weiteren sind wir in Gesprächen für Misch- beziehungsweise Flavourtrommeln. Und mit etwas Glück gelingt es uns, eine kleine Produktionskette alte englischer Flakemaschinen zu erwerben.

    Kohlhase & Kopp stand und steht für Qualität und Vielfalt, die ja sicherlich beibehalten werden soll. Wie wollen Sie das garantieren?
    Kopp: Ich sehe uns nach wie vor als absoluten Spezialitätenanbieter. Bei Kopp Pfeifen bieten wir das mit Abstand größte und breiteste Portfolio aller Importeure Europas an. Wir relaunchen immer wieder alte und vergessenen Shapes und sehen uns der alten Tabak- und Pfeifentradition verpflichtet. Ohne Spezialitäten keine Kompetenz. Dennoch dürfen wir uns nicht verzetteln.

    Wenn die Gebrüder Kohlhase das Unternehmen verlassen, bleiben Sie dann als Alleineigentümer übrig und können Sie das dann zusätzlich zu Kopp Pipes in gleicher Intensität leiten?
    Kopp: Mein Bruder Thilo und ich übernehmen die Anteile und werden dann gleichberechtigte Eigentümer. Gemeinsam führen wir Geschäfte bei Kopp Pfeifen und Kopp Smoking Systems, zudem bin ich geschäftsführenden Gesellschafter bei Kohlhase & Kopp. Insgesamt durchaus intensiv, aber bisher funktioniert es. Das operative Geschäft in Rellingen wird derzeit durch die Brüder Kohlhase und Olaf Ruf geführt. Bis zum Ausscheiden der Brüder Kohlhase am Jahresende wird das neue Team stabil aufgestellt und eingespielt sein, damit das Schiff in der Spur bleibt.

    Bisher schätzte der Handel besonders auch den familiären Charakter des Unternehmens Kohlhase & Kopp. Werden Sie den beibehalten?
    Kopp: Selbstverständlich. In unserer kleinen Unternehmensgruppe arbeiten dann überschaubare 75 Mitarbeiter. Das reicht streng genommen noch nicht einmal für die Bezeichnung Mittelstand. Ich war selbst 25 Jahre im Außendienst in Deutschland, Schweiz & Österreich und kenne somit einen großen Teil unserer Kunden persönlich. Mit vielen Inhaber geführten Geschäften arbeiten wir schon seit Jahrzehnten vertrauensvoll zusammen und haben uns meiner Meinung nach einen verlässlichen Ruf als fairer Geschäftspartner erworben. Mein Bruder, meine Frau und mein Stiefsohn arbeiten in der Firma. Auch unser Senior schaut noch jeden Tag für ein paar Stündchen vorbei. Wenn das nicht Familie, was dann?

    Jan-Geert Wolff

  • Handel hofft auf Umsatzplus

    BERLIN // Die aktuelle Geschäftslage im Einzelhandel ist besonders bei kleineren Unternehmen und im innerstädtischen Bekleidungshandel weiter schlecht. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter 1300 Handelsunternehmen.

    Nach wie vor leiden viele Händler unter den durch die 2 G-Regelung ausgelösten Umsatzrückgängen. Aber: Unter der Voraussetzung, dass die Pandemie und die sie begleitenden Einschränkungen beim Einkauf zeitnah an Bedeutung verlieren, rechnet der HDE für das laufende Jahr mit einem Umsatzplus von nominal drei Prozent für die gesamte Branche.

    Ein von der Pandemie geprägtes Jahr
    „Nach einem schwierigen, von der Pandemie geprägten Jahr, hofft der Einzelhandel auf ein besseres 2022. Die Erwartungen werden sich aber nicht für alle Händler erfüllen können. 2 G macht es nach wie vor vielen Unternehmen unnötig schwer, wirtschaftlich erfolgreich zu arbeiten. Diese im Kampf gegen die Pandemie nutzlose Maßnahme muss endlich bundesweit fallen“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die aktuelle Verbandsumfrage zeigt: 46 Prozent der Händler, die unter 2 G arbeiten müssen, bewerten ihre Geschäftslage als schlecht. Ohne 2 G liegt der Wert bei 24 Prozent. Dazu kommen bei vielen Händlern große Probleme mit Lieferschwierigkeiten. Besonders die Segmente Sportartikel, Elektronik und Haushaltswaren sind massiv betroffen.

    Gros des Wachstums
    Wenn die Auswirkungen der Pandemie zeitnah nachlassen und Maßnahmen wie 2 G für den Handel zurückgenommen werden, rechnet der HDE für die Branche trotz aller Probleme insgesamt mit einem Umsatzplus von drei Prozent. Das Gros des Wachstums dürfte allerdings erneut aus dem Online-Handel kommen, der mit 13,5 Prozent Umsatzplus im Vergleich zum Vorjahr rechnen darf. Insgesamt werden sich die Umsätze im Einzelhandel inklusive des Online-Handels 2022 damit auf mehr als 600 Milliarden Euro belaufen. „Obwohl die Umsätze in der Gesamtbilanz wachsen werden, gibt es klare Verlierer. Besonders die innerstädtischen Einzelhändler werden auch in diesem Jahr noch unter Nachwirkungen der Corona-Krise leiden. Insgesamt könnten deshalb in diesem Jahr noch einmal knapp 16 000 Geschäfte verloren gehen“, so Genth.

    Seit dem Corona-Ausbruch waren viele Nicht-Lebensmittelhändler an 263 von 569 Verkaufstagen zwangsgeschlossen oder mit Einschränkungen wie der 2 G-Regel belegt. „In vielen Stadtzentren droht eine sich weiter verschärfende Situation. Der Handel ist das Rückgrat lebendiger Innenstädte. Die Politik muss endlich sicherstellen, dass die Corona-Hilfen rasch und zielgerichtet ankommen“, betont Genth. Dabei gehe es besonders um ein Absenken der Zugangshürden bei der Überbrückungshilfe. Bisher müssen die Unternehmen mindestens 30 Prozent Umsatzrückgang nachweisen, bei solch hohen Werten kommt in vielen Fällen aber jede Hilfe zu spät.

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  • Gutachten: Menthol ist unproblematisch

    BERLIN // Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat vor wenigen Wochen eine Stellungnahme zu Aromen in E-Zigaretten veröffentlicht. Darin empfiehlt die Behörde die Aufnahme etwa von Menthol in die Liste verbotener Inhaltsstoffe in elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern.

    Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) hat den Pharmakologen und Toxikologen Bernhard-Michael Mayer gebeten, ein Gutachten zur Stellungnahme des BfR und im Besonderen zum gesundheitlichen Risiko von Menthol zu erstellen. Fazit: „Menthol ist bei üblicher Anwendung in E-Zigaretten nicht toxisch. Dessen Verbot würde die Attraktivität des Dampfens mindern und keinesfalls zur Reduktion der Raucherquoten beitragen.“

    Bedeutung von Menthol
    In seinem Gutachten verdeutlicht Mayer die Bedeutung von Menthol für Dampfer: Menthol ist ein häufig verwendetes Aroma in Liquids, das nicht nur in Sorten mit Mentholgeschmack vorkommt, sondern in niedriger Konzentration auch in zahlreichen handelsüblichen Liquids enthalten ist, um deren Geschmack abzurunden. Eine eingeschränkte Verfügbarkeit von Menthol würde die Attraktivität von Fertig-Liquids vermindern und damit den nachhaltigen Umstieg von Rauchern auf das Dampfen erschweren.

    Dampfer könnten bei einem Verbot mentholhaltiger Liquids ihre Liquids mit dem adäquaten Aroma aus anderen Quellen versetzen und damit nicht nur das Verbot umgehen, sondern sich auch möglicherweise einer gesundheitsschädlichen Gefahr aussetzen. Liquid-Hersteller würden Menthol vermutlich durch alternative „Cooling Agents“-Zusätze ersetzen, deren Wirkungen auf den Organismus vergleichsweise wenig untersucht sind.

    Wirkung von Nikotin
    Der Grazer Experte Mayer weist darauf hin, dass Menthol die atemwegsreizende Wirkung von Nikotin verstärkt und dadurch die Reduktion der erforderlichen Nikotinkonzentration von Liquids erlaubt. Menthol sei in Arzneimitteln und zahlreichen anderen Produkten enthalten, die als gesundheitsfördernd gälten und deren vielfältige und langjährige Anwendungen keinen Hinweis auf Schädlichkeit erbrächten. Menthol ist als nicht-toxische Substanz in der Europäischen Union gelistet.

    Jugendliche könnten durch Menthol nicht leichter E-Zigaretten konsumieren, da der Stoff nicht wie in Tabakzigaretten die Atemwegsreizung maskiert, sondern im Dampf von E-Zigaretten verstärke.

    Dazu erklärt Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG: „Aromen sind ein äußerst wichtiges Argument für erwachsene Raucher, auf die E-Zigarette umzusteigen. Wie die aktuellen Zahlen zeigen, dampfen nur sehr wenige Jugendliche in Deutschland. Ein Verbot von Menthol macht vor dem Hintergrund keinen Sinn und das Gutachten von Professor Mayer zeigt, dass es keine Anhaltspunkte für eine gesundheitsschädliche Wirkung von Menthol gibt.“

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  • Ein Maßnahmen-Chaos

    MAINZ // Immer mehr Bundesländer passen die Zutrittsbeschränkungen im Einzelhandel an. DTZ gibt einen Überblick (Stand: 10. Februar, 11 Uhr):
    Baden-Württemberg Seit 9. Februar ist die 3 G-Zutrittsbeschränkung im Einzelhandel entfallen. Allerdings müssen nun durchgehend FFP2-Masken getragen werden.

    Eine Übersicht
    Bayern Die 2 G-Regel im Einzelhandel ist seit 9. Februar aufgehoben. Die Flächenregel (ein Kunde je angefangene zehn Quadratmeter) gilt weiter.
    Berlin Die 2 G-Regel im Einzelhandel bleibt vorerst bestehen. In Geschäften des Einzelhandels bis 200 Quadratmeter muss seit 12. Februar der 2 G-Nachweis unverzüglich nach Betreten kontrolliert werden. Es gilt eine durchgehende FFP2-Maskenpflicht.
    Brandenburg Die 2 G-Regelung im Einzelhandel wird abgeschafft. Dafür gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
    Bremen Die 2 G-Beschränkungen sind abgeschafft, das Tragen einer FFP2-Maske hingegen ist verpflichtend.
    Hamburg Die 2 G-Regel wurde durch eine FFP2-Maskenpflicht ersetzt.
    Hessen Bereits seit 7. Februar ist 2 G im Einzelhandel entfallen, FFP2-Masken sind nun Pflicht.
    Mecklenburg-Vorpommern Wo bisher 2 G galt, muss nun eine FFP2-Maske getragen werden. Im Einzelhandel des täglichen Bedarfs reicht eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung.
    Niedersachsen Die 2 G-Beschränkungen sind abgeschafft, das Tragen einer FFP2-Maske hingegen ist verpflichtend.
    Nordrhein-Westfalen 2 G gilt – vorläufig – weiter, es wird nur stichprobenartig kontrolliert.
    Rheinland-Pfalz Ende der 2 G-Regeln im Einzelhandel voraussichtlich am 18. Februar.
    Saarland Die 2 G-Regel wurde durch eine FFP2-Maskenpflicht ersetzt.
    Sachsen 3 G statt 2 G im Einzelhandel.
    Sachsen-Anhalt 2 G soll „zeitnah“ gestrichen werden.
    Schleswig-Holstein Keine Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel, FFP2- oder OP-Maske ist Pflicht.
    Thüringen Im Einzelhandel gilt die 3 G-Regel.

    red