Autor: admin

  • „Im Trend von Harm Reduction“

    BONN // Das Statistische Bundesamt hat kürzlich den Mikrozensus 2021 zum Rauchverhalten veröffentlicht. Dem Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) liegen die Daten der Gewohnheiten unterteilt nach den einzelnen Tabakprodukten und Altersklassen vor. Die Daten unterstreichen erneut, dass es sich bei Zigarren und Zigarillos um einen reinen Genussartikel für meist männliche Erwachsene gehobenen Alters handelt. Erfreulich ist, dass in der Hinsicht die Daten aus dem letzten Mikrozensus 2017 noch eindeutiger wurden.

    Der BdZ weiter: Schaue man sich die Daten im Detail an, könne man feststellen, dass nur zwei Prozent der Raucher Zigarren und Zigarillos konsumieren beziehungsweise nur 0,4 Prozent der Bevölkerung. Betrachte man die Altersgruppen, so könne man eindeutig konstatieren, dass laut Statistischem Bundesamt Zigarren und Zigarillos hauptsächlich in den Altersgruppen 45 bis 75 Jahre geraucht würden, wobei der Anteil der männlichen Konsumenten bei rund 80 Prozent liege.

    „Uns verwundert die Statistik nicht“
    Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie, interpretiert die Zahlen wie folgt: „Uns verwundert die Statistik nicht, denn wir kennen unsere Produkte und wissen, dass Zigarren und Zigarillos ein reines Genussmittel und Kulturgut sind. Auch die zurückliegenden Daten des Eurobarometers der EU-Kommission haben gezeigt, dass Zigarren und Zigarillos nur gelegentlich geraucht werden und keine Einstiegsprodukte darstellen.“

    Die statistisch belegten Fakten seien für die anstehenden Regulierungen im Tabaksektor – vor allem auf europäischer Ebene – äußerst wichtig, denn sie zeigten, dass Zigarren und Zigarillos als Nischenprodukte, die gelegentlich von älteren Rauchern konsumiert würden, anders reguliert werden müssten. Der Bundesverband der Zigarrenindustrie unterstütze jede verhältnismäßige Maßnahme, die Kinder und Jugendliche schütze, aber es müsse auch Platz bleiben für den erwachsenen, selbstbestimmten Verbraucher, auf ausgewählte Genussprodukte zurückgreifen zu können.

    In dem Zusammenhang betont man im BdZ als Sprachrohr der ganzen Zigarrenbranche stets, dass der bewusste Genuss das beste Konzept der Risikoreduzierung beim Rauchen darstelle. Somit lägen Zigarren und Zigarillos vollkommen im Trend der sogenannten Harm Reduction im Tabaksektor. vi

  • Wirrwarr in Bünde

    WIESBADEN // Erst haben die Steuerbehörden monatelang keine Beträge für ihre Tabaksteuereinnahmen nennen können (DTZ berichtete), nun gibt es Verwirrung aufgrund der aktuellen Daten für Februar 2023. Am 15. März verschickte das Statistische Bundesamt die Zahlen.

    Bereits eine Dreiviertelstunde folgte eine kommentarlose Korrektur. Diese wurde wiederum einen Tag später durch eine erneute Korrektur ersetzt. Und am 17. März wurde eine weitere Korrektur angekündigt. Grund: „Es gab weitere Nachmeldungen. Betroffen sind die Angaben zu den Zigaretten und zum Feinschnitt.“

    DTZ wird in der kommenden Ausgabe über die korrigierten Zahlen berichten.

    max

  • „Nichts ist süßer als die Freiheit“

    BERLIN // Tempolimit, Verbrennungsmotoren, Kurzstreckenflüge, Einfamilienhäuser, Öl- und Gasheizungen, Feuerwerk und jetzt auch noch Süßigkeiten-Werbung – die Liste der Verbote und Einschränkungen, die die grünen Sittenwächter immer wieder ins Gespräch bringen, ist lang und wird immer länger. Der grüne Angriff auf das Süße ist aktueller Ausdruck eines Kulturkampfs, in dessen Kern es um staatliche Bevormundung geht. Wie viel Paternalismus will die Gesellschaft akzeptieren? Antworten gibt Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer beim [link|https://www.verband-rauchtabak.de/]Verband der Rauchtabakindustrie[/link], in diesem Gastbeitrag.

    Freie Entschdungen
    In den vergangenen Tagen konnte man wieder einmal bestaunen, welches Menschenbild in der grünen Avantgarde vorherrscht. Den Bürger scheint man dort als unmündiges Wesen zu betrachten, den man vor sich selbst schützen muss, da er selbst nicht in der Lage ist, freie Entscheidungen zu treffen. Für die eigenen Kinder wohl auch nicht.

    So kommt es, dass der grüne Ernährungsminister Cem Özdemir nun Süßigkeiten-Werbung verbieten will, die sich an Kinder richtet. Der Staat weiß es wieder einmal besser – und der grüne Bundesminister sowieso. Die grüne Bevormundungspolitik treibt hier neue Blüten.

    Damit wird das Problem übergewichtiger Kinder, das Özdemir angehen will, jedoch nicht gelöst. Kindliches Übergewicht, das in der Tat ein Problem ist, hängt vor allem mit dem fehlenden Bewusstsein für gesunde Ernährung und Bewegung zusammen. Es ist nahezu naiv zu glauben, dass ein Werbeverbot für Schokolade, Chips und Eis das Problem der ungesunden Ernährung lösen könnte.


    Staatliche Werbeverbote

    Kinder an eine gesunde und vernünftige Ernährung heranzuführen, gehört vor allem in die Verantwortung der Eltern. Staatliche Werbeverbote mögen für Grüne schlüssig klingen, zeigen aber vor allem, dass man den Menschen im Land keinerlei Eigenverantwortung zutraut. Es muss jedoch genau andersherum laufen: Aus unmündigen Kindern müssen mündige Bürger werden.

    Auch an einer anderen Front zeigt sich, wie wenig Verantwortungsbewusstsein man den Deutschen zutraut. Das Dauerthema Tempolimit wabert bei jeder Gelegenheit durch die Meinungsspalten deutscher Medienerzeugnisse.

    Tempolimit-Fans ziehen im Wochenrhythmus einen neuen Vorwand aus dem Hut, um die freie Fahrt einzuschränken. In erster Linie wird damit hier der Wunsch einer Klientel nach einem Staat bedient, der sie alle an und alles in die Hand nimmt und sie sicher durch die Gefahren des Lebens leitet. Ein weiteres Puzzleteil auf dem Weg zur vollkommenen Entmündigung der Bürger, zu einem betreuten grünen Leben.

    Moralgetriebene Verbotspolitik
    Wo führt diese moralgetriebene Verbotspolitik hin? Zum Nanny-Staat, in dem Politiker den Menschen bis ins kleinste Detail vorschreiben, wie sie zu leben haben. Der Schutz endet aber nicht beim Tempolimit oder diversen Werbeverboten, denn man versucht uns unter anderem vor zuckerhaltigen Getränken, dem gelegentlichen Genuss von Tabakwaren, oder zu hohem Fleischkonsum zu schützen.

    Wer als Reaktion auf diesen exzessiven Verbotismus aber von Bevormundung spricht, ist mindestens ein Spielverderber oder direkt ein „Leugner“ der jeweiligen Gefahr. Mit Blick auf die Klimakrise wird man im Diskurs unter Umständen zum ökologischen Barbaren erklärt.

    Dabei gilt nach wie vor: Freiheitsrechte müssen ihr Dasein nicht rechtfertigen, sondern der Staat muss sehr genau begründen, weshalb er in die Freiheit eingreift. Aber die grün-moralische Gestaltungs‧instanz löst dieses freiheitliche Prinzip schleichend auf.

    Für einen Teil der Gesellschaft scheint es unverständlich, weshalb Werbeverbote oder ein Tempolimit so massive Einschnitte in die Freiheit sein sollen. Es geht hier um das Gesamtbild. Denn beide Beispiele zeigen, wie gefährlich das blinde Vertrauen in die Politik für unsere Freiheit ist. Der Staat eröffnet sich immer weitere Möglichkeiten, auf den Bürger, seine Werteurteile und damit auch auf seine Mündigkeit einzuwirken.

    Freiheit und Eigenverantwortung
    Das sich ausbreitende Misstrauen gegenüber Freiheit und Eigenverantwortung ist gefährlich. Es mag also bei einem kleinen, für viele nicht so entscheidenden Verbot wie dem Tempolimit anfangen, geht nun auf Essgewohnheiten über und wird sich weiter ausbreiten. Die Gesinnung dahinter ist brandgefährlich und muss im Keim bekämpft werden.

    Der Mensch ist ein Gewohnheitstier. Haben wir uns erst an die eigene Unmündigkeit gewöhnt, wird das Gefühl und die Vorzüge der Freiheit nur allzu schnell in Vergessenheit geraten. Am Ende bedient der Paternalismus eben unseren Wunsch nach Bequemlichkeit. Gegen diese Art der sozialen Erwünschtheit, also dem Wunsch, dass durch ein Verbot alles besser wird, müssen wir Bürger uns mit Vehemenz stemmen und uns nicht in unserem Tempo limitieren lassen. Denn nichts ist so süß wie die Freiheit – noch nicht einmal Zucker.

    vi

  • Aufruf des BdZ

    BONN // Der Bundesverband der Zigarrenindustrie, der die Interessen der Zigarrenhersteller und Importeure vertritt, wendet sich an die Zigarrenliebhaber aber auch an die Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Importeure sowie Fachhändler und ermuntert jeden, an der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zur Tabakregulierung teilzunehmen.

    Die Konsultation kann noch bis zum 16. Mai beantwortet werden und es ist wichtig, dass die Zigarrenliebhaber ihre Stimme erheben. Im Verband hält man es für äußerst bedenklich, dass bei der Befragung nur noch zwischen herkömmlichen und neuartigen Erzeugnissen unterschieden wer‧de. Es müsse der Kommission die klare Botschaft übermittelt werden, dass es sich bei Zigarren und Zigarillos um besondere Tabakprodukte handelt, die bis jetzt und auch in Zukunft einer anderen Regulierung bedürfen. Das sollte der Zigarrenraucher am Ende des Fragebogens klar formulieren.


    Weitreichende Regulierungsmaßnahmen

    In den nächsten Jahren stehen in Brüssel weitreichende Regulierungsmaßnahmen für Tabakwaren auf der Tagesordnung mit dem Ziel, eine rauchfreie Gesellschaft in der EU zu erreichen – es ist wichtig, dass Zigarren und Zigarillos als Genuss- und Kulturgut trotzdem erhalten bleiben. Die Zielsetzung der EU-Politik wird am Ende des Fragebogens für die Firmen sehr deutlich, wo gefragt wird, ob Unternehmen schon eine wirtschaftliche Ausstiegsstrategie haben, wenn ein rauchfreies Europa umgesetzt wurde. Hier werde deutlich, dass es um die Abschaffung eines ganzen Wirtschaftszweigs gehe und auch grundsätzlich um eine Bedrohung für den Genuss, so der BdZ. Bei der Teilnahme an der öffentlichen Konsultation wird zwischen verschiedenen Akteuren unterschieden. So haben Bürger – also Zigarrenraucher – einen anderen Fragebogen als Unternehmen.


    Bürger und Unternehmen

    Der Verband hat eine entsprechende Anleitung für eine Teilnahme an der öffentlichen Konsultation – unterteilt nach Bürgern und Unternehmen erarbeitet und auf seiner Homepage veröffentlicht. Wichtig ist, dass die Teilnehmer am Ende des Fragebogens in dem Freifeld kurz die Bedeutung von Zigarren und Zigarillos beziehungsweise deren Sonderstellung als Genussartikel betonen. Formulierungsvorschläge stehen auf der Homepage.

    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Verband und schreiben eine E-Mail an: info@zigarren-verband.de oder informieren sich auf der Homepage des Verbands unter [link|http://www.zigarren-verband.de ]www.zigarren-verband.de[/link]

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  • „Uns beschäftigen viele Gesetze“

    MÖNCHENGLADBACH // Seit 2011 lenken Michael Reisen-Hall und Paul Heinen als Vorsitzende die Geschicke des [link|https://www.bdta.de/]Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA)[/link]. DTZ sprach mit den Verbands-Managern über die Herausforderungen in der Branche.

    Herr Reisen-Hall, Herr Heinen, wir befinden uns in Ihrer neuen Geschäftsstelle in Mönchengladbach. Was ist denn aus dem traditionsreichen Standort Köln geworden?
    Michael Reisen-Hall: Seit 1948 war unser Verband in Köln ansässig und konnte dank seines Standorts schnell auf die bundespolitischen Aktionen aus Bonn reagieren. Die Zeiten haben sich nun geändert. Politik wird heute in Brüssel und Berlin gemacht. Während der Corona-Pandemie haben wir festgestellt, dass ein Festhalten am vergleichsweise teuren Sitz in Köln nicht mehr zeitgemäß und seriöse Lobbyarbeit digitaler und ortsflexibler geworden ist.

    Und warum dann nicht Berlin?
    Reisen-Hall: Wir haben den Standort unserer Geschäftsstelle intensiv überdacht und zeitgleich die Büroeinheit in Mönchengladbach gefunden. Neben der repräsentativen Lage bildet der Geschäftsstellensitz weiterhin den „Mittelpunkt“ zwischen Brüssel und Berlin. Auch von unserem neuen Büro können wir die wirtschaftlichen, politischen und sozialen Interessen des Tabakwaren-Großhandels sowie des Zigarettenautomaten aufstellenden Handels in Deutschland vertreten.

    Apropos Verbandsarbeit: 2023 richtet der BDTA traditionsgemäß die Unternehmertagung in Dresden aus. Was darf die Branche erwarten?
    Paul Heinen: Wie im vergangenen Jahr wird auch 2023 der Veranstaltungsort Dresden sein. Aufgrund von Umbauarbeiten im Hotel Taschenbergpalais Kempinski findet die Jahrestagung am 26. und 27. April ausnahmsweise im Hyperion Hotel Dresden am Schloss statt. Wir bleiben aber unserer letztjährigen abendlichen Lokalität treu und richten unsere Abendveranstaltung erneut im Restaurant „Elbegarten“ aus, wo unser traditioneller Begrüßungsabend stattfindet.
    Reisen-Hall: Auch die satzungspflichtigen Versammlungen wie die Vorstandswahlen für die Amtszeit 2023 bis 2025 stehen an. Ich stelle mich für eine Wiederwahl für den Vorsitz zur Verfügung. Allerdings scheidet mein Kollege Paul Heinen als Vorstandsmitglied und stellvertretender Vorsitzender aus. Er wird aber dem Verband weiter als Generalbevollmächtigter verbunden bleiben.

    Sie sprachen eingangs von neuen Entwicklungen auf europäischer und bundespolitischer Ebene. Worauf beziehen Sie sich?
    Heinen: Aktuell beschäftigen wir uns mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 hinsichtlich der Verpflichtung der Unternehmen, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Wir gehen davon aus, dass das BAG unter dem Eindruck, dass die Einschläge des Europäischen Gerichtshofs näherkommen, der bundesrepublikanischen Politik einen Impuls verleihen wollte, sich mit der Causa zu befassen und ein Gesetz zu machen, in dem die Sache klar und widerspruchsfrei geregelt ist. Aus diesem Urteil entspringt nun die Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, ein entsprechendes Gesetz zu entwickeln.
    Reisen-Hall: Das Thema ist aus BDTA Sicht heikel und es wird mit den bereits bestehenden Aufzeichnungspflichten noch komplizierter. Wir nehmen aber beruhigt zur Kenntnis, dass in den bereits formulierten Gutachten zur Entscheidung des BAG ausdrücklich erwähnt wird, dass der Gesetzgeber ganz erheblichen Spielraum bei der gesetzgeberischen Gestaltung des Arbeitszeitgesetzes hat, dabei von den geltenden europäischen Richtlinien im Grunde nicht eingeschränkt ist, solange der Gesetzgeber die Arbeitgeber verpflichtet.

    Was ist Ihnen dabei wichtig?
    Heinen: Dass im Gesetzgebungsprozess neben den branchenübergreifenden Petita die besonderen Anforderungen im Außendienst berücksichtigt werden. Ein praktisches Beispiel, das das alltägliche Geschäft im Außendienst widerspiegelt: Die Arbeitnehmer respektive Außendienstler bekommen von ihren Arbeitgebern Tagespläne, in denen steht, welche Kunden oder Automaten in einer gegebenen Woche anzufahren sind. Schon die Tagespläne sind mit dem Input des Außendienstlers erstellt und es erfolgen auf Wunsch des Außendienstlers regelmäßig Umstellungen der Tagespläne. Das führt – einvernehmlich – zu Tagen mit beispielsweise fünf Stunden Arbeitszeit und zu Tagen mit deutlich mehr als acht – aber weniger als zehn – Stunden Arbeitszeit, ohne dass bezahlte Überstunden zustande kommen. Darüber hinaus ist der Außendienstler frei in der Festsetzung seines Arbeitsbeginns. Sehr viele Automatenfahrer ziehen beispielsweise die frühen Morgenstunden aus verkehrstechnischen Gründen vor und beenden frühzeitig ihren Tagesdienst. Diese Flexibilität ist erhaltenswert im Sinne von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
    Reisen-Hall: Nicht zuletzt erhoffen wir uns eine konkrete Handhabe, die etwa besagt, dass die öffentlich-rechtliche Arbeitszeit …

    Das sind 48 Stunden an sechs Werktagen zu je acht Stunden.
    Reisen-Hall: … und die privatrechtliche Arbeitszeit – also das, was im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung steht beziehungsweise Usus ist, also in der Regel 40 Stunden an fünf Tagen – nebeneinander existieren. Das vermeidet zukünftige Diskussionen bei behördlichen Überprüfungen von Arbeitszeiten, die aus den nun bestehenden Rechtsunsicherheiten entstehen könnten.

    Welche Vorhaben auf europäischer Ebene beschäftigen Sie?
    Reisen-Hall: Die Europäische Kommission bewertet zurzeit die Tabakproduktrichtlinie und die Tabakwerberichtlinie und gibt allen Interessenten die Gelegenheit, im Rahmen einer öffentlichen Konsultation ihre Meinung kundzutun. Gegenstand der Bewertung sind Produktregulierung, Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring im weiteren Kontext anderer politischer Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs. Die von der Europäischen Kommission angefertigten Fragebögen unterscheiden sich je nach Zielgruppe – Unternehmen, Nichtregierungsorganisation, EU- oder Nicht-EU-Bürger, Behörde und so fort – in ihren Fragen und Schwerpunkten.
    Heinen: Für alle genannten Richtlinien gilt: Die neuen Richtlinien sollen in die Ziele von BECA, der europäischen Krebsbekämpfungsinitiative, und „Tobacco Free Generation“, den Europe‘s Beating Cancer Plan, – definiert als Raucherquote in Europa 2040 unter fünf Prozent – einzahlen. Infolge des von der EU-Kommission gesteckten politischen Ziels ist es durchaus denkbar, dass im Gesetzgebungsprozess der Richtlinien eine Versachlichung der Betroffenen, sprich: der Industrie und dem Handel, drohen könnte. Ebenso ist es vorstellbar, dass die EU-Kommission ihre eigenen Kompetenzen überschreiten wird. Das könnte in weitere repressive, prohibitive und paraprohibitive Tabakkontrollmechanismen münden, die Hersteller und Handel unverhältnismäßig belasten.

    Und damit die Konsumenten. Das würde ein Anschwellen des Schwarzmarkts bedeuten …
    Reisen-Hall: Ja, angesichts der derzeitigen Rechtslage und der vorherrschenden Preise für Tabakwaren gibt es bereits einen riesigen illegalen Markt. Die zunehmende Komplexität der globalen Handels- und Logistikstrukturen – etwa der elektronische Handel und die Verbreitung von Post- und Paketdiensten – führt logischerweise zu einer weiteren Zunahme von Schwarzmarktgütern, die nicht nur die besagten Gesundheitskampagnen zur Bekämpfung des Rauchens untergraben, sondern auch von den offiziellen Behörden zur Bekämpfung des illegalen Handels immer schwerer aufgespürt werden können.

    Ich nehme an, Sie sprechen zum Beispiel vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung, kurz Olaf?
    Reisen-Hall: Stimmt. Die Aufgabe der politischen Entscheidungsträger muss es sein, ihre Politik zu ändern, um die Zunahme illegaler Aktivitäten zu minimieren und die Nachfrage der rund 90 Millionen Verbraucher in Europa mit legalen Produkten abdecken zu können. Die legale Vertriebskette für Tabakerzeugnisse ist eine Geschäftsebene, die fiskalische Interessen befriedigt und gesundheitspolitischen Zielen gerecht wird. Sie ist somit die einzige Ebene, die transparent ist und durch Regulierung kontrolliert und beeinflusst werden kann.

    Einen ersten Aufschlag zur Überarbeitung der Europäischen Tabaksteuerrichtlinie sollte es ja bereits im vergangenen Jahr geben …

    Heinen: Richtig. Anders als angenommen aber hat die Europäische Kommission bisher keinen solchen Entwurf veröffentlicht. Die Hintergründe für den Aufschub sind uns nicht bekannt. Wir beteiligen uns aber auch nicht an Spekulationen.
    Reisen-Hall: Auch wenn es bis dato keinen offiziellen Entwurf von Seiten der Generaldirektion Steuern und Zollunion gibt, begrüßen wir eine Anpassung der Mindeststeuersätze innerhalb der Europäischen Union. Das ist nur eine der vielen Maßnahmen, die die Kommission unbedingt rechtzeitig ergreifen muss, um illegale Aktivitäten zu unterbinden, die dem legalen Handel und der Gesundheit der Verbraucher schaden.
    Heinen: Darüber hinaus müssen die neuartigen Erzeugnisse in der neuen EU-Steuerrichtlinie berücksichtigt werden, damit einige rechtshängige Produkte einen rechtlichen Rahmen erhalten und Planungssicherheit für Industrie und Großhandel gewährleistet ist. An der Stelle sei noch erwähnt, dass es Hinweise darauf gibt, dass neuartige Erzeugnisse weniger gesundheitsschädlich sind als klassische Tabakerzeugnisse. Aus gesundheitspolitischer Sicht wäre es daher sinnvoll, dass die Besteuerung von neuartigen Erzeugnissen ihre potenziell geringere Schädlichkeit widerspiegelt.

    Sprechen wir über das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Dieses ist zu Beginn 2023 in Kraft getreten, könnte aber infolge der kommenden Europäischen Lieferkettenrichtlinie nochmals überarbeitet werden. Was sagen Sie dazu?
    Heinen: Die Europäische Lieferkettenrichtlinie soll im Vergleich zum aktuellen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz noch einen Schritt weitergehen und sowohl die Gruppe der betroffenen Unternehmen als auch den Gegenstand deutlich ausweiten. Unter anderem will der europäische Gesetzgeber eine zivilrechtliche Haftung in die Richtlinie einbauen. Wir sind jedoch der Ansicht, dass die Haftungsbestimmungen dem Grundsatz Rechnung tragen müssen, dass die Sorgfaltspflicht in erster Linie eine Verpflichtung von Mitteln ist und dass Unternehmen nicht für Schäden haftbar gemacht werden können, die sie nicht verursacht oder zu denen sie nicht direkt beigetragen haben – sei es vorsätzlich oder fahrlässig. Dieser Grundsatz ist wohlgemerkt bereits in den nationalen Rechtssystemen vorgesehen. Auch gerade deshalb muss der Gesetzgeber eine Fragmentierung des europäischen Binnenmarktes vermeiden, da wir sonst Gefahr laufen, dass 27 verschiedene nationale Umsetzungen der Richtlinie koexistieren.

    Reisen-Hall: Verstehen Sie uns nicht falsch: Wir begrüßen den Schutz unseres Klimas und die Stärkung von Menschenrechten auf allen Wertschöpfungsebenen. Allerdings beißt sich die europäische Idee mit der unausgereiften praktischen Ausarbeitung der Richtlinie. Wir haben hier ein erneutes Beispiel für eine Regulierung, die besonders den Mittelstand benachteiligt und wieder einmal allein einen bürokratischen Mehraufwand begünstigt. Wir erhoffen uns hier vom Gesetzgeber Verhältnismäßigkeit, Praktikabilität und Rechtssicherheit, damit die Richtlinie den Unternehmen tatsächlich die notwendigen Schritte zu nachhaltigeren Lieferketten ermöglicht.

    Herr Reisen-Hall, Herr Heinen, vielen Dank für das Gespräch.

    max

  • Verband wirbt für mehr Infos

    BERLIN // Jährlich sterben etwa 700 000 Menschen in der EU an den Folgen des Rauchens. Das teilt die [link|https://www.eurovape.eu/]Independent European Vape Alliance (IEVA)[/link] in einer aktuellen Mitteilung mit. Der Umstieg auf die weniger schädliche E-Zigarette habe einer Vielzahl von Rauchern weltweit geholfen, ihre gesundheitlichen Belastungen deutlich zu reduzieren. Das Prinzip der Schadensminimierung funktioniere und Millionen weiterer Raucher könnten davon profitieren. Beschäftigte im Gesundheitswesen sollten die Fakten über das Dampfen kennen und die Rauchenden darüber aufklären.

    In einem Fachartikel hätten drei renommierte britische Experten des King‘s College London und der gemeinnützigen Gesundheitsorganisation Action on Smoking and Health (ASH) die Mythen und Fakten zur E-Zigarette in den Fokus genommen. Der Artikel wende sich an Mitarbeiter in Krankenhäusern.


    Alternative E-Zigaretten

    In dem Beitrag heiße es: „E-Zigaretten sind derzeit das beliebteste Hilfsmittel zur Raucherentwöhnung in Großbritannien und werden von rund 4,3 Millionen Erwachsenen genutzt, von denen die meisten ehemalige Raucher sind.“ Die Autoren betonten, dass „… das Dampfen nur einen kleinen Bruchteil der Gesundheitsrisiken des Rauchens darstellt und dass Raucher ermutigt werden sollten, E-Zigaretten zu verwenden, um einen Rauchstopp zu erzielen“. Die Experten befürchten demnach, dass Fehlwahrnehmungen zur E-Zigarette die Verwendung dieser Produkte als Mittel zum Tabakstopp verhindern könnten.

    IEVA-Präsident Dustin Dahlmann: „Die Fakten zur Schadensminderung liegen auf dem Tisch. Wenn viel mehr Raucher, die auf andere Weise nicht aufhören können, auf E-Zigaretten umsteigen würden, könnten Millionen von Menschen weltweit davon profitieren. Die Gesundheitspolitik in Großbritannien sollte allen politischen Entscheidungsträgern ein leuchtendes Beispiel sein.“

    Public Health England für E-Zigarette
    Public Health England habe das Schadenspotenzial des Dampfens um mindestens 95 Prozent geringer als das des Rauchens eingeschätzt. Doch viele Raucher wüssten zu wenig über das geringere Schadenspotenzial von E-Zigaretten. Nur 28 Prozent der Raucher in Europa seien sich bewusst, dass Dampfen weniger schädlich ist als Rauchen.

    Dahlmann: „Es ist sehr wichtig, dass Raucher die Fakten zur Schadensminderung kennen. Beschäftigte in Gesundheitsberufen haben hier eine besondere Verantwortung, da sie in direktem Kontakt mit Menschen stehen, die mit dem Rauchen aufhören wollen.”

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  • Von Spielschein bis Rubbellos

    LEIPZIG // Die Zahl der Sachsenlotto-Millionäre wuchs im vergangenen Jahr um sechs Millionengewinne auf 157. Neben diesen gab es weitere 28 Großgewinne mit sechsstelligen Beträgen. Sie stehen an der Spitze aller Gewinne bei Sachsenlotto, insgesamt wurden 165,8 Millionen Euro ausgeschüttet.

    Die Spieleinsätze lagen bei 331,7 Millionen Euro. Im Durchschnitt hat damit 2022 jeder Sachse 82,04 Euro in sein persönliches Glück und in das sächsische Gemeinwohl investiert. Der wöchentliche Pro-Kopf-Einsatz für die Teilnahme an den staatlichen Lotterien lag bei 1,58 Euro. Rund zehn Millionen Mal gab es einen Gewinn bei Sachsenlotto direkt. Indirekt haben die Sachsen ebenfalls gewonnen: Das Gemeinwohl im Freistaat hat 2022 mit 120 Millionen Euro von Abgaben des staatlichen Lotterieanbieters profitiert. Über das Lottoprinzip leitete die Gesellschaft rund 40 Prozent der Einsätze aller Spieler an den Landeshaushalt weiter, woraus Sport, Kultur, Wohlfahrt sowie Umwelt- und Denkmalschutz unterstützt werden.

    Vergangenes Jahr erfolgreich für Sachsen
    „Das ist das beste Unternehmensergebnis, das die Sächsische Lottogesellschaft je erzielt hat“, bilanziert Geschäftsführer Frank Schwarz. „Auch das vergangene Jahr war trotz der Einschränkungen durch die Corona-Maßnahmen im Handel und im öffentlichen Leben erfolgreich für Sachsen.“ Das Gemeinwohl in Sachsen hat 2022 mit rund 120 Millionen Euro von den Abgaben des staatlichen Lotterieanbieters profitiert. Der Gesamtbeitrag setzt sich zusammen aus rund 61,7 Millionen Euro an erwarteten Reinerträgen und 58,3 Millionen Euro Lotteriesteuer.

    Aus den Erträgen der Rentenlotterie Glücksspirale gehen rund 1,1 Millionen Euro zu gleichen Teilen an die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, den Deutschen Olympischen Sportbund, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz sowie an die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt. Die Reinerträge werden gemeinnützig in den Bereichen Suchtprävention, Sport, Kultur, Umwelt, Jugend und Wohlfahrtspflege verwendet.

    Jeder Sachse hat 2022 durchschnittlich – pro Kopf und Woche gerechnet – 1,58 Euro für die Teilnahme an Lotto 6 aus 49, bei Spiel 77, Super 6, Eurojackpot, Keno und plus 5, Toto, an der Glücksspirale oder an den Sofortlotterien (Rubbellose und Spielelose) investiert. Insgesamt wurden 50,8 Millionen Aufträge abgegeben, die Einsätze lagen mit rund 331,7 Millionen Euro 1,4 Prozent über dem Vorjahresniveau.

    Beliebtestes Spiel war der Klassiker Lotto 6 aus 49
    Beliebtestes Spiel war 2022 erneut der Klassiker: Die Spieleinsätze bei Lotto 6 aus 49 lagen bei 177,6 Millionen Euro und machten damit 53,5 Prozent der gesamten aus. Ein großes Plus bei den Spieleinsätzen gibt es bei Eurojackpot aufgrund der im März eingeführten zweiten Wochenziehung: Mit einem Spieleinsatzanteil von 17,5 Prozent liegt die europaweite Lotterie Eurojackpot auf Platz zwei in Sachsen. Der Spieleinsatz hat sich um 35,0 Prozent auf 58,2 Millionen Euro entwickelt. Auch die Rubbellose sind gefragt: Erneut lag ihr Spieleinsatz mit 33,5 Millionen Euro auf hohem Niveau. Ihr Umsatzanteil liegt bei 10,1 Prozent.

    „Die Sofortlotterien sind zeitgemäß. Wir beobachten den zunehmenden Trend, dass unsere Kunden verstärkt Lotterien mit sofortigem Gewinnentscheid nachfragen“, erklärt Frank Schwarz. Seit Ende 2017 können Rubbellose auch online auf www.sachsenlotto.de gespielt werden und erfreuen sich seither wachsender Beliebtheit bei den Lottospielern. Die Rubbellose tragen damit zur stetigen Gesamtsteigerung des Online-Spielanteils bei. Insgesamt lag der Anteil 2022 mit 33,9 Millionen Euro um 14,3 Prozent höher als im Vorjahr. „Hier erkennen wir deutlich, dass wir neben unserem Angebot in den rund 1248 Annahmestellen mit unserer Strategie für die digitale Spielteilnahme auf Sachsenlotto.de auf dem richtigen Weg sind“, verrät Schwarz. „Mit dem Ausbau und der Spezialisierung unserer Lotterien, beispielsweise bei der Entwicklung von exklusiven Rubbellos-Serien für die Annahmestellen oder die Einführung der Online-Spielangebote auf Sachsen‧lotto.de wollen wir für das beste Lotterieangebot in unserem Bundesland sorgen.“

    Annahmestellen leisten wertvollen Beitrag
    Auch in Zukunft ist es das Ziel, ein sicheres und attraktives Lotteriespiel anzubieten und die Annahmestellen zu unterstützen. Die Sachsenlotto-Annahmestellen spielen eine wichtige Rolle. Gerade im ländlichen Bereich leisten sie einen wertvollen Beitrag für die Infrastruktur und die Nahversorgung, da in ihnen auch weitere Produkte des täglichen Bedarfs angeboten werden. Zudem gewährleisten die Mitarbeiter in den Annahmestellen das sichere und seriöse Lotteriespiel in Sachsen – mit einer soliden und guten Beratung und der Sicherstellung des Spieler- und Jugendschutzes.

    „Die Sächsische Lotto-GmbH ist seit über 30 Jahren ein Garant für das sichere Lotteriespiel und für das Gemeinwohl. Sie hat in der Zeit ihres Bestehens mittlerweile dem Freistaat mehr als 3,3 Milliarden Euro für das Gemeinwohl zur Verfügung gestellt. Dies war und ist nur möglich durch Innovationen und zeitgemäßes Handeln“, beschreibt Frank Schwarz.

    Zu den Weichenstellungen für die Zukunft gehören die Anpassung des Spielangebots, die Weiterentwicklung der Vertriebskanäle, die Positionierung als attraktiver Arbeitgeber und auch Kooperationen mit Partnern aus Wissenschaft und Forschung – wie aktuell die neue Forschungszusammenarbeit mit Fraunhofer zur wirtschaftlichen Bedeutung des Glückspiels.

    vi

  • Müllabgabe im Schlussspurt

    BERLIN // Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat vor wenigen Tagen dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Schaffung eines Einwegkunststoff-Fonds (20 / 5164) zugestimmt. Hersteller bestimmter Produkte aus Einwegplastik sollen damit künftig die Kosten der Müllbeseitigung in Parks und Straßen mittragen müssen.

    Gesetzentwurf in geänderter Fassung
    Für den Gesetzentwurf, über den in geänderter Fassung abgestimmt wurde, votierten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP. Dagegen stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke. Ein Änderungsantrag der Union, der unter anderem die geplante Berechnung der Abgabenhöhe auch nach Volumen und Stückzahl kritisiert und eine gleichgestellte Vertretung der Hersteller in der Einwegkunststoffkommission gefordert hatte, fand keine Mehrheit.

    Unternehmen, die Einwegplastikprodukte wie To-Go-Becher, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons und Tabakfilter herstellen, sollen nun eine jährliche Abgabe in einen zentralen Einwegkunststoff-Fonds einzahlen, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Aus diesem Fonds sollen Kommunen erstmalig 2025 für das vorangegangene Jahr Ersatz für die Kosten bekommen, die ihnen durch Reinigung, Entsorgung oder Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema entstehen.

    Vertreter der Koalitionsfraktion lobten den Gesetzentwurf als eine gute Umsetzung des letzten Bausteins der europäischen Einwegkunststoffrichtlinie. Ziel sei es, die Vermüllung der Umwelt mit Einwegplastikprodukten wie etwa Verpackungen einzudämmen.

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  • EvoNxt überzeugt beim Debüt

    MÁLAGA // Das Businessfestival EvoNxt hat eine erfolgreiche Premiere im Palacio de Ferias y Congresos de Málaga gefeiert. Am 10. und 11. März kamen ein internationales Fachpublikum, renommierte Unternehmen und First Mover der NGP-Branche (Next Generation Products) zusammen, um sich über Innovationen, aktuelle Themen und neueste Techniken auszutauschen. Der spannende Mix aus Key Notes, Panels, Masterclasses und einem bunten Entertainment-Programm sorgte bei den Fachteilnehmern für Begeisterung. Die nächste Auflage des Business-Festivals ist bereits in Planung.

    Eine NGP-spezifische Veranstaltung
    Darauf hatten sich die Akteure der NGP-Branche monatelang gefreut: eine NGP-spezifische Veranstaltung, die alle relevanten Themen und Trends abdeckt, und im Festivalformat weit über eine normale Branchenmesse hinausgeht. Die EvoNxt überzeugte laut Messegesellschaft bei ihrer Premiere im spanischen Málaga. In vier themenspezifischen Zonen tauschten sich Aussteller und Besucher über Innovationen und neueste Techniken aus und ließen sich durch internationale Top-Speaker über aktuelle Entwicklungen innerhalb der NGP-Branche informieren.

    Ob E-Zone für E-Zigaretten und Liquids, Heat Zone für Heat-not-Burn-Produkte, Green Zone für Hanf-Produkte oder Like X-Zone für Produkte wie Pouches und weitere Alternatives – dem Fachpublikum wurde viel geboten. Renommierte Aussteller und Innovationsführer sorgten beim Auftakt des neuen Formats für die NGP-Branche für einen umfassenden, internationalen Überblick mit spezifischen Einblicken in die jeweiligen Themenbereiche.

    Mit dabei waren in der Heat Zone Branchengrößen wie „Neafs“ aus Großbritannien und das schwedische Unternehmen „Sting Free Snus“ in der Like X-Zone. In der Green Zone zeigte sich beispielsweise „Euphoria Trade“ aus Amsterdam; in der E-Zone war etwa „Kiwi“ aus Kroatien vertreten. Diese und zahlreiche weitere Aussteller sorgten dafür, dass das angereiste Fachpublikum Neuheiten ausprobieren und spannende Technikentwicklungen entdecken konnte.

    Ein erstklassiges Programm
    Unter dem Motto „Leading the change“ stand vor allem das erstklassige Programm auf den Stages und in den Masterclasses im Mittelpunkt. Internationale Top-Referenten wie Derek Yach, jahrelang tätig für die WHO und einer der wichtigsten Experten im Bereich der globalen öffentlichen Gesundheit, oder Ciprian Boboi, Founder and Board Member Independent European Vape Alliance (IEVA), informierten über aufkommende Innovationen oder Regulierungen in der EU.

    Abgerundet wurde die Premiere des Business-Festivals von einem tollen Entertainment-Programm. „Networking to the Next Level“ stand beim Get-together-Abend im Club Náutico am Candado Beach am ersten Festivalabend im Vordergrund.

    „Die positive Resonanz aus der Branche zeigt, dass unser Business-Festival als genau die moderne Plattform wahrgenommen wurde, wie wir sie geplant hatten. Die NGP-Branche wird auch in den kommenden Jahren einen spannenden Weg mit vielfältigen Innovationen und Neuerungen beschreiten. Das EvoNxt-Festival wird diese Impulse aufnehmen und sich nach der gelungenen Premiere in den kommenden Jahren stetig weiterentwickeln“, fasst Angelika Bauer, Bereichsleiterin Messen der Messe Dortmund, die Aufbruchstimmung innerhalb der Branche zusammen.

    Positiv Resonanz der Aussteller
    Positiv war auch die Resonanz der Aussteller. So sagte Dominik Sperling, Geschäftsführer Healthygarden GmbH: „Die EvoNxt bot zahlreiche Gelegenheiten, um intensive Gespräche zu führen. Der Standort war fantastisch, die familiäre Atmosphäre absolut stimmig. Mit diesem Format zeigt die Branche, dass sie nicht in altmodischen Strukturen denkt, sondern an die Zukunft.“

    Und Stéphane Nérot von Liquideo ergänzte: „Wir haben hier für die kommende Zeit wichtige Kontakte schließen können. Darüber hinaus glänzte die Evo mit einem großartigen, sympathischen und gut erreichbaren Team vor Ort.“

    pi / red

  • Bund soll handeln

    BERLIN // Nachdem das Bundesland Bayern vor kurzem den Antrag gestellt hatte, Einweg-E-Zigaretten, sogenannte Disposables zu verbieten (DTZ berichtete), hat der Bundesrat nun mehrheitlich – lediglich Sachsen enthielt sich der Stimme – beschlossen, diesem Antrag zuzustimmen. Die Bundesregierung soll sich demnach „für ein wirkungsvolles Verbot des Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten auf EU-Ebene“ einsetzen. Einen nationalen Alleingang, wie von Bayern angeregt, wird es nicht geben.

    Weitere Maßnahmen prüfen
    Außerdem hat die Länderkammer die Bundesregierung aufgefordert, „weitere Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls zu ergreifen, um einer nicht sachgerechten Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten wirkungsvoll entgegenzutreten“. Im Klartext: Die Entschließung bezieht sich ausschließlich auf den Umweltaspekt. Die derzeit immer häufiger geführte öffentliche Debatte zu den Punkten Jugendschutz oder ein mögliches Aromenverbot wird von der Aufforderung nicht erfasst. Ansatzpunkt für den Vorstoß ist die Einwegkunststoffrichtlinie. Bislang gibt es keine Frist.

    Zur Begründung hieß es, Branchenbeobachter gingen davon aus, dass Einweg-E-Zigaretten überwiegend achtlos über den Hausmüll oder durch Littering entsorgt würden. Diese Vermutung werde durch eine nichtrepräsentative Umfrage bei den Recycling-Höfen in Bayern unterstrichen. Nach nicht bestätigten Angaben würden darüber hinaus in erheblichem Umfang Fälschungen in Verkehr gebracht, die keine Entsorgungshinweise enthielten.

    red