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  • Neue Kennzeichnungsverordnung

    ZELL (DTZ/fnf). „Neue Kennzeichnungsverordnung – auch für Feuerzeugbenzin. Nur wenige Hersteller sind vorbereitet“, teilt Fessmann & Hecker in einer Meldung mit.

    [bul]Was ist GHS? Weltweit bestehen unterschiedliche Systeme zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Derselbe Stoff kann in verschiedenen Staaten unterschiedliche Einstufungen und Kennzeichnungen haben. Dies führt nicht nur im Transport und im Handel, sondern auch bei Verbrauchern und im Arbeitsschutz zu Problemen. Im Jahr 2003 wurde das „Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals“ (GHS) erstmals vorgelegt. Es handelt sich um ein einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Kennzeichnungssymbole, Sicherheitsdatenblätter).

    [bul]Wie wird GHS in Europa umgesetzt? Die GHS-Verordnung führt ein neues System zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen ein. Die Richtlinien 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) und 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie) werden schrittweise durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 abgelöst. Diese Verordnung – auch GHS- oder CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packing) genannt – trat am 20. Januar 2009 in Kraft. Fristen der Umsetzung gemäß GHS nach der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) (siehe obere Tabelle).

    [bul]Was ändert sich konkret? Die GHS-Verordnung führt im Wesentlichen folgende Neuerungen ein: EG-Richtlinien GHS-Verordnung (siehe untere Tabelle).

    [bul]Wie reagieren Hersteller und Vertreiber (von Feuerzeugbenzin)? Nur wenige Produkte sind bereits gemäß der neuen Verordnung umgestellt. Fessmann & Hecker teilt mit, dass es die Kennzeichnung auf seinen Produkten innerhalb der vorgegebenen Fristen auf die neuen gesetzlichen Vorgaben schon geändert hat beziehungsweise ändern wird. Das Unternehmen hat Vorsorge getroffen, dass ab dem 1. Dezember 2010 die „Komet“ Premium Benzinkännchen mit der gesetzlich geforderten neuen GHS-Kennzeichnung ausgeliefert werden. Weitergehende Informationen zur neuen Gesetzeslage stehen auf der Homepage des Umweltbundesamtes unter „www.reach-info.de/dokumente/Leitfadenbroschuere_GHS-Verordnung.pdf“.

    (DTZ 46/10)

  • Schockbilder auf Zigarettenschachteln

    ROCKVILLE (DTZ/red). Die Arznei- und Lebensmittelbehörde der USA (FDA) stellt 36 Bilder und Schriftzüge bis 9. Januar 2011 öffentlich zur Abstimmung.

    Aus Abbildungen über Raucherlungen, Krebspatienten, schreienden Kindern und Toten im Sarg (Bild), will die US-Gesundheitsbehörde nach Ablauf der Frist insgesamt neun Abbildungen auswählen, die ab Oktober 2012 auf allen Zigarettenpackungen in den USA zu sehen sein werden.

    Dazu nimmt die Behörde laut Medienberichten Hinweise aus der Öffentlichkeit entgegen, die als Entscheidungshilfe dienen sollen. Die Warnungen sollen die obere Hälfte der Schachtel bedecken, damit sie auch in den Regalen der Geschäfte sichtbar sind.

    Weiterhin favorisiert die FDA Schriftzüge wie „Rauchen kann tödlich sein“ oder „Rauchen kann Ihre Kinder schädigen“, die ebenfalls gut sichtbar auf der oberen Packungshälfte stehen sollen, während die Markenbezeichnung in der unteren Hälfte steht.

    Drastische Veränderungen
    Die Verantwortlichen versprechen sich davon eine drastische Veränderung im optischen Auftreten der Packungen. Der Eingriff werde alle US-Tabakunternehmen treffen, so die Medienberichte, einschließlich die Altria Group, Reynolds American und Lorillard.

    Die FDA folgt damit den Vorhaben eines Gesetzes aus dem Jahr 2009, sichtbare Hinweise auf den Schachteln zu platzieren. Bisher gibt es in den USA dort nur einen verglichen mit Deutschland kleinen Warnhinweis. Ein FDA Bild-Vorschlag: „Rauchen kann tödlich sein“.

    (DTZ 46/10)

  • Hotels für Inter-tabac 2011 rasch buchen

    DORTMUND (DTZ/fok). Zimmerbuchungen für die Dortmunder Tabakwarenfachmesse Inter-tabac 2011 sollten Aussteller und Besucher möglichst frühzeitig vornehmen.

    Da zum Messetermin (23. – 25. September 2011) parallel eine Chor-Messe mit hoher Besucherfrequenz stattfindet, dürfte es vorteilhaft sein, sich möglichst rasch Zimmer reservieren zu lassen.

    Dies ist direkt bei den Hotels oder bei der Informationsstelle Dortmundtourismus möglich. Auf der Internetseite der Inter-tabac (www.westfalenhallen.de/messen/intertabac/66.php) ist unter der Rubrik Aufenthalt ein Link zu Dortmundtourismus installiert, mit der Zimmersuche und -buchung direkt möglich gemacht wird.

    Bei der Suche nach preiswerteren Übernachtungsmöglichkeiten macht es auch Sinn, in den benachbarten Städten nach Hotels zu suchen, z.B. im Internet über HRS mit Entfernungs- und gestaffelten Preisangaben.

    (DTZ 46/10)

  • BAT Forum in Berlin

    BERLIN (DTZ/fok). Handel und Hersteller im Dialog über die gemeinsame Zukunft: Das BAT Forum, das in der vergangenen Woche in Berlin stattfand, bot Gelegenheit, sich nicht nur über Zukunftstrends in der Gesellschaft, im Marketing und im Tabakwarenmarkt zu informieren, sondern auch den offenen Meinungsaustausch zu intensivieren und gemeinsam nach Lösungen für anstehende Fragen zu suchen.

    Eine ausführliche Berichterstattung hierzu finden Sie auf Seite 5 der aktuellen Printausgabe der DTZ 46/10.

    (DTZ 46/10)

  • Tabaksteuererhöhung: Bundestag entscheidet im Dezember

    BERLIN (DTZ/fok). Das Bundeskabinett hat, wie bereits gemeldet, eine Erhöhung der Tabaksteuer in fünf jährlichen Schritten, beginnend 2011 und endend 2015, beschlossen. Die Änderung soll im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für das Fünfte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen erfolgen.

    Der Zeitplan sieht eine Anhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages am Vormittag des 30. November 2010 vor. Am 1. Dezember 2010 wird der Finanzausschuss seine abschließenden Empfehlungen vorlegen. Am 3. Dezember 2010 ist die zweite und dritte Lesung und damit die endgültige Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag vorgesehen.

    Die Änderung ist, da die Tabaksteuer eine reine Bundessteuer ist, nicht durch den Bundesrat zustimmungspflichtig. Noch offen ist, ob das gesamte Gesetzespaket verabschiedet wird, da andere Teile, wie die Änderungen des Biersteuergesetzes, der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Mit Blick auf mögliche zeitliche Verzögerungen wird daher erwogen, die Verabschiedung der Biersteueränderungen aus dem Paket auszugliedern.

    Nach dem derzeitigen Stand des Entwurfs wird der erste Schritt der Tabaksteuererhöhung zum 1. Mai 2011 wirksam werden. Allerdings sieht der Gesetzentwurf bereits für den Zeitraum 1. Januar bis 30. April 2011 eine betragliche Fixierung der Mindeststeuer für Zigaretten auf 17,586 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarette, höchstens jedoch 14,370 Cent je Stück vor.

    Diese Regelung hat den Sinn, dass eine rückläufige Entwicklung der für die Mindeststeuerberechnung maßgeblichen Bemessungsgrundlage (bisher meistverkaufte Preislage, künftig gewichteter Durchschnitt der KVPs des Vorjahres) nicht zu Steuermindereinnahmen führt. Die Steuersätze für die Zigarette werden dem Entwurf zufolge bis 30. April 2011 auf dem bisherigen Niveau (8,27 Cent je Stück und 24,66 Prozent des KVP) verharren; zum 1. Mai 2011 steigen sie dann auf 9,08 Cent je Stück und 21,94 Prozent des KVP, mindestens 18,156 Cent je Stück abzüglich Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarette.

    Danach folgen jährliche Anhebungen bis zur Endstufe im Jahr 2015 mit dann 9,82 Cent je Stück und 21,69 Prozent des KVP, mindestens 19,636 Cent je Stück abzüglich Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarette. Insgesamt zeigen die neuen Tabaksteuerregelungen bei der Zigarette eine stärkere Spezifität. Das bedeutet eine stärkere Anhebung der Steuerbelastung für die niedrigpreisigen Produkte mit dem Ziel höherer Steuereinnahmen.

    Um wieviel steigt die Belastung durch Tabak- und Mehrwertsteuer?

    Schaut man sich die steuerliche Mehrbelastung per 1. Mai 2011 an (Tabaksteuer und MwSt. unter der Voraussetzung einer exakten Überwälzung der Steuererhöhung), steigt diese z.B. bei der niedrigsten Preislage von 3,70 Euro/19 Stück (Handelsmarken) um 12,9 Cent pro Packung. Bei der Preislage 5,00 Euro/23 Stück steigt die Steuerbelastung um 13 Cent pro Packung.

    Und bei der Premiumpreislage von 4,70 Euro/19 Stück erhöht sich die Steuerbelastung um 4,2 Cent. Wie die tatsächliche Preisgestaltung nach diesem ersten Steuerschritt aussehen wird, ist noch offen. Handelsseitig fordert man Anhebungen, die sich positiv auf die Marge auswirken, um die Effekte von Steuermehrbelastung, steigenden Kosten, Marktverschiebung in die Niedrigpreisklassen und Volumenverluste auszugleichen. Beim Feinschnitt sieht der Entwurf zur Änderung der Tabaksteuer ebenfalls eine Veränderung der Steuerstrukturen hin zu einer erhöhten Spezifität (Mengenabhängigkeit der Steuer) vor, darüber hinaus auch eine kräftige Anhebung der Mindeststeuer.

    Derzeit beträgt der Steuertarif für Feinschnitt 34,06 Euro pro Kilogramm und 18,57 Prozent des KVP, mindestens jedoch 53,28 Euro je Kilogramm. Zum 1. Mai 2011 (bis 31. Dezember 2011) wird der neue Feinschnittsteuertarif lauten: 41,65 Euro je Kilogramm und 14,30 Prozent des KVP abzüglich der Umsatzsteuer des KVP des zu versteuernden Feinschnitts. Hieraus resultiert beispielsweise für die (niedrigpreisige) meistverkaufte Preislage 3,40 Euro / 40 Gramm eine Steuermehrbelastung von 59,1 Cent pro Packung.

    Die ebenfalls stark verkaufte Preislage von 14,50 Euro / 140 Gramm wird steuerlich um 1,66 Euro pro Dose höher belastet und die Preislage 4,00 Euro / 40 Gramm wird um 44 Cent mehr belastet. Die Steuerbelastung der Premiumpreislage von 5,20 Euro / 40 Gramm steigt um knapp 12 Cent pro Pouch. In der letzten Stufe der fünf Steuererhöhungen beim Feinschnitt, also im Jahr 2015, wird der Steuersatz bei 48,49 Euro je Kilogramm und 14,76 Prozent des KVP, mindestens bei 95,04 Euro je Kilogramm abzüglich der Umsatzsteuer des KVP des zu versteuernden Feinschnitts liegen.

    Beim Pfeifentabak sieht der Entwurf keine Veränderung der Steuersätze vor, zieht aber eine Mindeststeuer von 22 Euro je Kilogramm ein. Bei dem hohen Preisgefüge in Deutschland dürfte dies derzeit keine steuerlichen Mehrbelastungen für das Marktangebot zur Folge haben. Unveränderte Steuersätze von 1,4 Cent je Stück und 1,47 Prozent vom KVP gelten für Zigarren und Zigarillos, wobei hier eine Mindeststeuer neu eingeführt wird. Und zwar ab 1. Mai 2011 mit einem Betrag von 4,888 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarre/Zigarillo bzw. ab 1. Januar 2012 mit einem Betrag von 5,760 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarre/Zigarillo.

    Eine Steuermehrbelastung durch die Mindeststeuer entsteht ab 1. Mai 2011 bei Preislagen bis zu einer Höhe von 20 Cent pro Stück, ab 1. Januar 2012 bis zu einer Höhe von 25 Cent pro Stück. Deutlich betroffen hiervon sind die Ecofiltercigarillos, bei klassischen Zigarillos nur die untersten Preislagen.

    (DTZ 46/10)

  • Tabakbranche informiert

    BERLIN (DTZ/vi). Im Rahmen ihrer Aktionskampagne „Dürfen wir nicht mehr selbst entscheiden?“, mit der die Tabakwirtschaft gegen die von der EU geplanten drastischen Regulierungsmaßnahmen Stellung bezieht, veranstalteten die beteiligten Verbände, Organisationen und Unternehmen am Mittwoch letzter Woche eine Pressekonferenz in Berlin.

    Vor bedauerlicherweise nur in geringer Zahl erschienenen Medienvertretern erklärte BTWE-Präsident Rainer von Bötticher: „Mit ihren Plänen bevormundet die EU-Kommission Handel und Verbraucher in beispielsloser Weise. Die vorgesehenen Maßnahmen vernichten zudem tausende Arbeitsplätze in Tabakfachhandel, Kiosken und Tankstellen.“

    Arbeitsplatzverluste befürchtet auch die Gewerkschaft NGG. Entschieden sprachen sich die Teilnehmer gegen Einheitspackungen und große Bildwarnhinweise aus. DZV-Geschäftsführerin Marianne Tritz: „Eine Vergrößerung der Warnhinweise auf den Zigarettenpackungen wäre die Einführung von Plain Packaging durch die Hintertür, beides führt im Ergebnis zu einem markenfreien Produkt.“

    (DTZ 46/10)

  • Rege Beteiligung an Aktionskampagne

    BERLIN (DTZ/fok). Die Aktionskampagne der Tabakbranche gegen Überregulierungen und für eine aktive Teilnahme am EU-Konsultationsverfahren im Rahmen der Überarbeitung der EU-Tabak-Produkt-Richtlinie zeigt erste Früchte.

    Die zur Information und zur Unterstützung beim Ausfüllen des Konsultationsformulars dienende Internetseite www.entscheiden-sie-selbst.de wurden in den beiden ersten Wochen von mehr als 10 500 Besuchern aufgesucht, die Zahl der Seitenaufrufe lag bei über 26 000. Auch die kostenlose Telefon-Hotline unter der Rufnummer 0800-2883637, die weitere Fragen kompetent beantwortet, meldet zahlreiche Anrufer.

    180 Interessierte hatten sich in den ersten zehn Tagen dort zusätzlich informiert, davon 145 aus dem Handel. Sehr positiv angelaufen ist auch die Verteilung von Informationsflyern, um den drohenden massiven Regulierungen ein Nein entgegen zu halten und zur Beteiligung am Konsultationsverfahren zu motivieren. Mehrere zehntausend Flyer wurden von den Handelsverbänden an ihre Mitglieder und von Herstellern an ihre Handelskunden verteilt. Die Zahl der Stellungnahmen bei der EU-Online-Konsultation liegt derzeit bei etwa 7 800 EU-weit.

    Um den Anliegen der Tabakbranche und ihrer Kunden Nachdruck zu verleihen, ist es aber unverändert wichtig, dass möglichst viele aus der Branche sich aktiv an der bis 17. Dezember 2010 laufenden Konsultation beteiligen.

    Mit Aktionstagen am 19. und 20. November, die vom Bündnis für Toleranz (BFT) koordiniert werden, zeigen Tabakwarenhändler in Deutschland und Österreich ihren Kunden, was ihnen blüht, wenn die von der EU vorgeschlagenen Einheitspackungen und ein Verbot der offenen Präsentation von Tabakwaren in den Geschäften Wirklichkeit würde. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf Seite 2 der aktuellen Printausgabe.

    (DTZ 46/10)

  • Handelsprotest gegen EU-Pläne

    MÜNCHEN (DTZ/red). Mit einer großangelegten Aktion am 19. und 20. November will Bodo Meinsen, Koordinator des Bündnisses für Freiheit und Toleranz (BFT), im deutschen und österreichischen Fachhandel auf die Pläne der EU-Kommission zur Verschärfung der Tabakproduktrichtlinie aufmerksam machen.

    Sollte sich der zuständige EU-Kommissar John Dalli mit diesen Vorschlägen durchsetzen, würde dies neben anderen Einschnitten die Einführung genormter Einheitspackungen mit strengeren Warnhinweisen, der erschwerten Zugang zu Tabakwaren im Verkaufsraum sowie das Verbot aller rauchlosen Tabakprodukte bedeuten. Dagegen will das BFT – nach eigenen Angaben eine kurzfristig geschlossene Allianz aus Vertretern und Organisationen der Tabakbranche – gezielt vorgehen und mit Unterstützung des Fachhandels den Konsumenten für das Thema sensibilisieren.

    Infomaterial für den Handel
    „Tausende von Paketen“ mit Materialien für die Umsetzung der Protestaktion würden in den Fachhandel zur Umsetzung der Aktion geschickt. Ziel sei es in vielen deutschen Fachgeschäften und rund 7.000 österreichischen Trafikanten am 19. Und 20. November sämtliche Tabakwaren im Verkaufsraum abzudecken oder zu verhängen. „Wir hoffen auf sehr viele teilnehmende Fachhändler in ganz Deutschland. Die Kunden müssen mit eigenen Augen sehen, was die EU-Richtlinie bedeuten kann“, erläutert Meinsen.

    Konzept für den Verkaufsraum
    Das Bündnis setzt dabei auch auf die Eigeninitiative der teilnehmenden Händler.
    Nur mit ihrer Unterstützung und kreativen Umsetzung des BFT-Konzepts könnten die Aktionstage Erfolg haben und würden die EU-Pläne zur Tabakproduktrichtlinie transparent und öffentlich. Gleichzeitig ruft das BFT zur Teilnahme an einer Online-Abstimmung zur Tabakproduktrichtlinie auf. Einen diesbezüglichen Fragebogen zum Thema hat die EU-Kommission ins Internet gestellt. Die deutsche Version finden Interessierte unter www.entscheiden-sie-selbst.de/ im Netz. Wer bis zum 16. November kein Paket erhalten hat, kann die Materialien unter info@freiheit-toleranz.de beim BFT anfordern.

    (DTZ 45/10)

  • Jahrestagung des BDTA 2011 in Köln

    KÖLN (DTZ/vi). Die Unternehmertagung des Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) wird 2011 am 25. und 26. Mai im Kölner Maritim-Hotel durchgeführt.

    (DTZ 45/10)

  • Bundeskabinett beschließt höhere Tabaksteuer

    BERLIN (DTZ/pnf). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine schrittweise Anhebung der Tabaksteuer beschlossen. In insgesamt fünf Stufen, beginnend per 1. Mai 2011 und endend 2015, werden die bereits genannten Erhöhungen greifen. Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen.

    Eine Zigarettenschachtel verteuert sich dann um 4 bis 8 Cent. Insgesamt wird der Preis bis 2015 auf bis zu 40 Cent angehoben.

    Für eine Packung Feinschnitt (40 g) muss der Verbraucher durchschnittlich 12 bis 14 Cent pro Jahr mehr zahlen.

    Die Regierung rechnet, laut Pressemeldungen, mit Zusatzeinnahmen von rund 1 Mrd. Euro.

    (DTZ 45/10)