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  • Warnstreik vor den Werkstoren von Arnold André in Königslutter

    BÜNDE // Am 24. Mai 2023 hat innerhalb von zwei Jahren wieder eine Protestaktion einiger Mitarbeiter vor den Werkstoren des Unternehmens [link|https://www.arnold-andre.info/]Arnold André[/link] in Königslutter stattgefunden. Die Unternehmensleitung zeigt sich darüber erstaunt, dass dieser Warnstreik stattfindet, bevor die seitens der NGG in der ersten Verhandlungsrunde am 17. April unbegründet vertagten Gespräche fortgeführt werden.

    Die neue Verhandlungsrunde findet erst am 1. Juni statt, da der NGG erst dann wieder der neue Verhandlungsführer zur Verfügung steht, der vorher in Elternzeit war. Dadurch werden sich zum Leidwesen der Arbeitnehmer alle Lohnverbesserungen deutlich verzögern.

    Forderungen angemessen gestalten
    Das mittelständische, familiengeführte Unternehmen Arnold André unterstreicht den Appell des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie an die Gewerkschaft, die Forderungen angemessen zu gestalten.

    Das erste Angebot der Arbeitgeberseite von 150,-€ entspricht in den unteren Lohngruppen einer prozentualen Steigerung von 7,2% auf den Bruttolohn. Da 100,-€ netto über die Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt worden wären, ist die tatsächliche Lohnsteigerung noch deutlich höher. Hinzu kommt die Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie von 500 Euro netto, die bereits zum 1. Mai erfolgt wäre.

    Überzogene Forderung
    In Summe wären in den ersten 12 Monaten 1.700 Euro netto ausgezahlt worden. Die Forderung der NGG geht je nach Lohngruppe weit über 20 Prozent hinaus und übersteigt die aktuelle Inflationsrate um ein Vielfaches. Das Unternehmen sieht sowohl den Streik als auch die überzogene Forderung wenig zielführend.

    Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die bevorstehenden massiven Herausforderungen, die das Unternehmen mit der Lösung gravierender Probleme konfrontiert. Seien es die hohen Energiekosten, die Lieferkettenproblematik und die für Arnold André negative Entwicklung des Dollarkurses. Hinzu kommen die anstehenden strengen Regulierungsmaßnahmen wie zum Beispiel die Umsetzung von Track & Trace mit einem enorm hohen finanziellen Einsatz oder die drohende Erhöhung der Mindeststeuer auf EU-Ebene.

    pi

  • „Unmündige Konsumenten“

    BERLIN // Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer beim [link|https://www.verband-rauchtabak.de/]Verband der Rauchtabakindustrie (VdR)[/link], hat sich Gedanken zu Werbeverboten und individueller Freiheit gemacht. Lesen Sie hier seinen Gastbeitrag.

    Werbeverbote sind immer ein Angriff auf die Freiheit. Ob es um Zucker oder Tabak geht – die Idee, dass der Staat entscheidet, welche Produkte beworben werden dürfen und welche nicht, ist unvereinbar mit den Prinzipien der freien Marktwirtschaft und den Prinzipien des mündigen Bürgers.

    Aufgabe des Staates
    Es ist nicht Aufgabe des Staates, das Konsumverhalten seiner Bürger zu lenken oder einzuschränken. Es ist Aufgabe der Verbraucher, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen und die Konsequenzen dieser Entscheidungen zu tragen. Besonders, wenn es sich um alltägliche Genussprodukte handelt.

    Doch der staatliche Paternalismus ist auch hier auf dem Vormarsch. Das Tabakwerbeverbot war nur der Anfang, das geplante Zuckerwerbeverbot ist der nächste logische Schritt staatlicher Übergriffigkeit. Es geht vorgeblich um den Schutz von Kindern und den Kampf gegen das Übergewicht. Hehre Ziele – wie könnte man dagegen sein? Doch die Problematik reicht tiefer, schafft sie doch erneut einen Präzedenzfall für staatlichen Verbotismus.

    Unmündiger Konsument
    Der Bürger wird hierbei einmal mehr zum unmündigen Konsumenten degradiert, der ohne Bürokraten, die ihm unter die Arme greifen, nicht in der Lage ist, sich gegen süße Versuchungen oder den ein oder anderen Zug an einer Zigarette zu erwehren. Selbst die Kindererziehung traut man den Eltern im Land anscheinend nicht mehr zu, dafür braucht man neuerdings die tatkräftige Unterstützung von Bundesministern.

    Und dennoch gibt es auch in unserer Branche Industrievertreter, die dem grünen Regulierungs- und Verbotswahn etwas Positives abgewinnen können. Eine vordergründig „smarte Regulierung“ wird sogar öffentlich gefordert. Die Forderung nach derartiger Regulierung hat mit fairem Wettbewerb nichts mehr zu tun. Dass der Mittelstand ein „Level playing Field“ benötigt, welches sich gerade durch faire Marktchancen und die unternehmerische Freiheit auszeichnet, wird hier bewusst vergessen.

    So werden vor allem die deutschen Mittelständler die Leidtragenden dieser Verbotsvorhaben sein. Wie so oft. Eine Gruppe, die es mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen am Standort Deutschland ohnehin schwer genug hat. Eine solche Regulierung schadet aber nicht nur den Unternehmen, sondern auch den Verbrauchern. In einer Welt mit weniger sichtbaren Marken können große Konzerne ihre Dominanz ausbauen. Dies führt zu einer eingeschränkten Wahlmöglichkeit für Verbraucher und einem Mangel an Wettbewerb auf dem Markt. Schlechte Qualität und hohe Preise sind das Ergebnis.

    Befürwortern von Werbeverboten
    Daran sieht man auch, dass es den Befürwortern von Werbeverboten in der Industrie keineswegs um den Schutz von Konsumenten geht. Stattdessen entsteht der Eindruck, es könnte hier einzig und allein um Marktdominanz gehen. Man sollte es dann allerdings auch so klar benennen und sich nicht hinter politischer Opportunität verstecken.

    Es geht hierbei um alles – nämlich um unser Selbstbewusstsein und unser Selbstverständnis als Branche. Wir brauchen keine moralisierenden Ratgeber oder oberlehrerhafte Attitüden, sondern mehr Freiheit und Wettbewerb auf dem Markt. Das sind wir uns und unseren Kunden schuldig. Und das ist unsere Pflicht als freiheitlich gesinnte Bürger dieses Landes.

    Michael von Foerster

  • „Zigaretten gehören in Museen“

    LONDON // Jacek Olczak, Chef von [link|https://www.pmi.com/]Philip Morris International (PMI)[/link], fordert die Regierungen weltweit auf, das Ende der Zigaretten zu beschleunigen.

    In einer Rede, die er vor kurzem im Londoner UnHerd-Club hielt, betonte er vor Medienvertretern und Politikern, dass „Zigaretten in Museen gehören“. Außerdem, so Olczak, wirken die derzeitigen Maßnahmen zur Reduzierung der Raucherquote nicht schnell genug, so dass sich das Rauchen möglicherweise in die Länge ziehe, wird auf der PMI-Homepage aus dem Vortrag zitiert. Der PMI-Chef stütze sich bei seinen Ausführungen auf ein aktuelles hypothetisches Modell, das auf Daten, Schätzungen und Methoden der Weltgesundheitsorganisation sowie Daten Dritter basiere.

    Zigaretten-Alternativen
    Man könne davon ausgehen, dass rauchfreie Produkte etwa 80 Prozent weniger schädlich sind als Zigaretten. Wenn aktive Raucher komplett auf Zigaretten-Alternativen umsteigen, dann bestehe die Möglichkeit für sie, dass das Risiko raucherbedingter Todesfälle um das Zehnfache zurückgehe. Die herkömmlichen Maßnahmen der Tabakkontrolle allein reichen dafür nicht aus. Olczak verwies auf das „absurde Paradox“, dass rauchfreie Produkte in einigen Ländern verboten seien, Zigaretten aber – trotz ihres weitaus größeren Schadensrisikos – weiterhin verkauft werden dürfen.

    Verzicht auf Zigaretten
    Im Jahr 2016 verpflichtete sich PMI zum Verzicht auf Zigaretten. Das Unternehmen habe seit 2008 über 10,5 Milliarden US-Dollar, umgerechnet rund 9,7 Milliarden Euro (Stand 31. März 2023), in die Entwicklung und Vermarktung rauchfreier Produkte investiert – was heute fast 35 Prozent des gesamten Nettoumsatzes des Unternehmens ausmache. Die Mission, so Olczak, bestehe darin, das Rauchen von Zigaretten durch weniger schädliche Alternativen zu reduzieren und Zigaretten obsolet zu machen. Das werde jedoch durch die Aktivitäten von Anti-Tabak-Organisationen und das Vertrauen der Regierungen in das sogenannte Vorsorgeprinzip, wie der Annahme „es ist besser, nichts zu tun, bis wir alles wissen“ (Olczak), beeinträchtigt.

    Er forderte Regierungen weltweit auf, dem Beispiel von Ländern wie Schweden und Japan sowie dem Vereinigten Königreich zu folgen und Richtlinien einzuführen, die erwachsenen Rauchern, die nicht aufhören wollen, eine Auswahl an Alternativen zum Weiterrauchen zu bieten. Darüber hinaus appelliert der PMI-Chef an Anti-Tabak-Organisationen, Innovationen nicht zu blockieren, und auf ein gemeinsames Ziel hinzuarbeiten, um schneller eine rauchfreie Zukunft zu erreichen.

    pi

  • Neue Zollbehörde

    BRÜSSEL // Bislang musste, wer außerhalb der EU Waren für weniger als 150 Euro bestellt, keine Einfuhrgebühren zahlen. Laut einem Entwurf der EU-Kommission zur geplanten Zollreform könnte sich das ändern.

    Die EU plant, bei Waren aus Drittstaaten auch bei geringem Wert Zölle zu erheben. Das könne zu zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 750 Millionen Euro jährlich führen, berichtet die „Süddeutsche Zeitung” (SZ). Die Pläne der EU sind Teil einer Reform, die auch eine neue EU-Zollbehörde vorsieht, die bis 2028 entstehen soll.

    Neues „Datendrehkreuz“
    Die künftige Behörde solle ein neues „Datendrehkreuz“ aufbauen, damit die Informationen zwischen den Mitgliedstaaten besser fließen und Zollverfahren erleichtert werden, schreibt die „SZ“. Damit sollten die 27 unterschiedlichen IT-Systeme der Mitgliedstaaten schrittweise durch ein zentralisiertes System ersetzt werden. Ziel sei „ein EU-weiter Überblick über die gesamte Lieferkette in Echtzeit“, heißt es. „Dem bestehenden Verwaltungsrahmen der Zollunion fehlt eine klare Struktur und er spiegelt nicht die Entwicklung des Zolls seit 1968 wider.“

    red

  • British American Tobacco tauscht die Führung aus

    LONDON // Mit Wirkung zum 15. Mai übernimmt der bisher für Finanzen zuständige Tadeu Marroco die Aufgaben von Jack Bowles, der als Geschäftsführer für British American Tobacco (BAT) tätig war. Das teilte das Unternehmen Anfang der Woche mit.

    Bowles führte den Konzern seit 2019. Marroco arbeitet den Angaben zufolge seit 1992 für BAT und übernahm 2019 die Konzernfinanzen.

    Medienberichten zufolge ist ein Grund für die Entscheidung, die Millionenstrafe, die vor kurzem wegen Sanktionsverstößen gegen BAT verhängt worden war. So muss der Hersteller wegen des illegalen Verkaufs von Tabakprodukten an Nordkorea mehr als 629 Millionen Dollar (rund 570 Millionen Euro) Strafe zahlen, wie Ende April bekannt geworden war.


    red

  • Zigarren-Know-how

    WALDSHUT-TIENGEN // Der neue „Handmade Cigar Guide“ ist wieder am Start.

    Der Anbieter Villiger Söhne stellt als Herausgeber dem Handel kostenfreie Exemplare zur Verfügung.

    Informationen zu den wichtigsten Villiger-Marken
    Das Büchlein enthält Informationen zu den wichtigsten Villiger-Marken: die speziellen Eigenschaften der Herkunftsländer (Brasilien, Dominikanische Republik, Nicaragua und Honduras), eine Kurzbeschreibung der Marken, die verfügbaren Formate, Informationen zum Unternehmen oder Tipps für die richtige Lagerung. Weiter eigne es sich auch zur Schulung von Mitarbeitern, informiert Villiger. Den Ratgeber gibt es bei Villiger direkt oder im Rahmen der aktuellen „Villiger Brand Ambassador“-Tour.

    red

  • Fehlende Sichtbarkeit von Schockbildern

    KARLSRUHE // Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs soll darüber entscheiden, ob Zigarettenpackungen in Warenausgabe-Automaten an Supermarktkassen angeboten werden dürfen, ohne dass die von Kunden zu bedienenden Auswahltasten oder der Automat selbst Warnhinweise oder Schockbilder zeigt. Der Verhandlungstermin ist für den 27. Juli anberaumt.

    Zigarettenschachteln an der Kasse
    Der Kläger ist ein eingetragener Verbraucherverein. Der Beklagte betreibt in München zwei Supermärkte. An deren Kassen werden Zigarettenschachteln in Warenausgabe-Automaten zum Kauf bereitgehalten. Die Päckchen sind mit den vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Warnhinweisen versehen. Kunden, die eine Packung kaufen wollen, müssen durch Drücken einer entsprechenden Taste am Automaten das gewünschte Produkt auswählen. Die für den Kunden zuvor nicht sichtbare Schachtel wird dann von einer Ausgabevorrichtung auf das Kassenband befördert und vom Kunden an der Kasse bezahlt, falls er sich nicht anders entscheidet.

    Die Auswahltasten des Zigarettenautomaten sind mit Abbildungen versehen, die zwar keine naturgetreuen Zigarettenpackungen zeigen, aber hinsichtlich Markenlogo, Proportion, Farbgebung und Dimensionierung wie solche gestaltet sind. Die Abbildungen zeigen keine gesundheitsbezogenen Warnhinweise.

    Bisherige Prozessverlauf
    Der bisherige Prozessverlauf: Der Kläger hat den Beklagten wegen Verstoßes gegen Paragraf 11, Absatz 1, Satz 1, Nummer 4, Absatz 2 TabakerzV nach Paragraf 8, Absatz 1, Satz 1, Paragrafen 3a und 5a, Absatz 2, Satz 1 UWG auf Unterlassung in Anspruch genommen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die eingelegte Berufung ist ohne Erfolg geblieben. Das Berufungsgericht hat angenommen, der Beklagte habe nicht gegen das in Paragraf 11, Absatz 1, Satz 1, Nummer 4 TabakerzV geregelte Verdeckungsverbot verstoßen.

    Der Wortlaut der Vorschrift erfasse nur ein Verdecken der Warnhinweise auf der Schachtel und nicht ein Verdecken der Packung insgesamt. Etwas Anderes ergebe sich auch nicht unter Berücksichtigung von Artikel 8, Absätze 1 und 3 der Richtlinie 2014 / 40 / EU zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Produktion, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakwaren und verwandten Erzeugnissen. Nationale Vorschriften über die heimischen Verkaufsmodalitäten oder heimische Werbung seien nicht Gegenstand der Richtlinie. Das Bereithalten der Packungen sei für sich genommen weder als Inverkehrbringen im Sinne von Artikel 8, Absatz 3, Satz 1 der Richtlinie 2014 / 40 / EU noch als Anbieten im Sinne von Paragraf 11 Absatz 1, Satz 1, Nummer 4 TabakerzV anzusehen. Es sei ausreichend, wenn Kunden die Schachtel mit den gesundheitsbezogenen Warnhinweisen vor dem Einkauf wahrnehmen könne. Hierzu haben Kunden ausreichend Gelegenheit, wenn sich der Tabakartikel auf dem Kassenband befinde. Verbrauchern werde daher auch keine wesentliche Information vorenthalten. Es liege ferner kein Verstoß des Beklagten gegen Paragraf 11, Absatz 2 TabakerzV vor, da die Vorschrift unter Berücksichtigung von Artikel 8, Absatz 8 der Richtlinie 2014 / 40 / EU dahin auszulegen sei, dass sie für reine Verkaufsmodalitäten nicht gelte. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt der Kläger seine Klage weiter.

    red

  • EU-Kommission plant Zölle für Einfuhren aus Drittländern

    BRÜSSEL // Bislang musste, wer außerhalb der EU Waren für weniger als 150 Euro bestellt, keine Einfuhrgebühren zahlen. Laut einem Entwurf der EU-Kommission zur geplanten Zollreform könnte sich das bald ändern.

    Einnahmen von 750 Millionen Euro pro Jahr
    Die EU plant, bei Waren aus Drittstaaten auch bei geringem Wert Zölle zu erheben. Das könne zu zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 750 Millionen Euro jährlich führen, berichtet die “Süddeutsche Zeitung” (SZ).
    Die Pläne der EU sind Teil einer Reform, die auch eine neue EU-Zollbehörde vorsieht, die bis 2028 entstehen soll.

    Gemeinsame IT-System der EU-Staaten
    Die künftige Behörde solle ein neues "Datendrehkreuz" aufbauen, damit die Informationen zwischen den Mitgliedstaaten besser fließen und Zollverfahren erleichtert werden, schreibt die "SZ" und beruft sich auf das Gesetzesvorhaben. Damit sollten die 27 unterschiedlichen IT-Systeme der Mitgliedstaaten schrittweise durch ein zentralisiertes System ersetzt werden.

    Ziel sei "ein EU-weiter Überblick über die gesamte Lieferkette in Echtzeit", heißt es. "Dem bestehenden Verwaltungsrahmen der Zollunion fehlt eine klare Struktur und er spiegelt nicht die Entwicklung des Zolls seit 1968 wider."

    Über verdächtige Warensendungen und illegale Importe sind aber bislang nicht alle Behörden gleichzeitig informiert, und das europäische Zollsystem ist sehr uneinheitlich. Mit der Reform will die Kommission das beheben.

    red

  • „Glüxfest“ in Koblenz

    KOBLENZ // Lotto Rheinland-Pfalz wird in diesem Jahr 75 Jahre alt. Aus diesem Grund lädt das Glücksspielunternehmen alle Freunde und Interessenten zu einem Tag der offenen Tür ein, der am 8. Juli von 12 bis 19 Uhr unter dem Motto „Lotto-Glüxfest“ rund um die Zentrale des Unternehmens in der Ferdinand-Sauerbruch-Straße 2 in Koblenz stattfindet.

    Rahmenprogramm mit zahlreichen Aktionen
    Wer Lust hat, hinter die Kulissen von Lotto Rheinland-Pfalz zu schauen und mitzufeiern, ist dazu eingeladen. Das Sommerfest in Koblenz bietet eine große Showbühne mit RPR 1-Moderatorin Laura Nowak und ein buntes Rahmenprogramm mit Musik, unter anderem mit den Mainzer Hofsängern, „Mael & Jonas“ und „Sahnemixx“, sowie mit stündlichen Verlosungen mit den Lottofeen Franziska Reichenbacher und Miriam Hannah. Es gibt zahlreiche Aktionsstände von Lotto Rheinland-Pfalz und vielen Partnern, zum Beispiel „Raufen nach Regeln” mit dem amtierenden Deutschen Vereinsmeister im Ringen, dem ASV Mainz 88. Außerdem bietet der Gastgeber Führungen durchs Haus ebenso an wie ein Kinder-Spielmobil und Kinderschminken. An verschiedenen Ständen erwarten Hungrige Pizza, Burger, Eis, kalte Getränke, Kaffee und Kuchen.

    Informationen zum Programm finden sich in der Kundenzeitung „Glüxmagazin“ und [link|http://www.lotto-rlp.de]hier[/link].

    pi

  • Starke Steuerwerte

    WIESBADEN // Rund 2,66 Milliarden Euro hat der Fiskus im ersten Quartal 2023 aus der Tabaksteuer erzielt, gegenüber dem Vorjahresquartal mit 2,34 Milliarden Euro ist das ein Plus von 13,4 Prozent.

    Besonders deutlich wurde der Zuwachs bei Zigaretten, die um gut 12,9 Prozent auf 2,16 Milliarden Euro zulegten. Auch beim Feinschnitttabak gab es einen Zuwachs um fast 4,5 Prozent auf 429,80 Millionen Euro.

    Wasserpfeifen gesondert ausgewiesen
    Pfeifentabak wies mit einem Steuerertrag von gut drei Millionen Euro wieder auf einen besseren Geschäftsverlauf hin – vor einem Jahr hatte die Produktgattung das Quartal mit einem negativen Wert abgeschlossen. Allerdings muss dabei berücksichtigt werden, dass Wasserpfeifentabak mittlerweile gesondert ausgewiesen wird (Januar bis März 2023: 7,37 Millionen Euro).

    Erstmals werden in der Gesamtübersicht auch die sogenannten Substitute, gemeint sind damit Liquids für E-Zigaretten, ausgewiesen, die 39,34 Millionen Euro zum Steueraufkommen beigetragen haben.

    Erfreuliches lässt der Nettobezug von Steuerzeichen erwarten: Er liegt bei Feinschnitttabak mit 18,7 Prozent, bei Zigarren und Zigarillos mit 21,1 Prozent und bei Zigaretten mit 27,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum im Plus. Rechnerisch würde das einen sehr starken April bedeuten.

    red