Autor: admin

  • E-Zigaretten-Händler klagen vor dem Verfassungsgerichtshof

    WIEN // Österreichs E-Zigaretten-Fachhändler sind sauer. Grund: Ab Oktober dürfen die Liquids nur noch im Tabakfachhandel verkauft werden.

    Mit der Verlagerung der Produkte in die Trafiken breche den rund 70 E-Zigaretten-Händlern rund 75 Prozent ihres Umsatzes und damit ihre Haupteinnahmequelle weg, berichtet der „Kurier“. Sie fühlen sich vom Gesetzgeber enteignet und ziehen vor den Verfassungsgerichtshof.

    Thomas Baburek, Vereinsobmann und Shop-Inhaber in Hirtenberg hat stellvertretend für 26 Händler an einem Individualantrag gearbeitet, den er in den nächsten Tagen bei Gericht einreichen will, heißt es. Grund ist das überarbeitete Tabakmonopolgesetz, das seit Anfang des Jahres in Kraft ist. Darin heißt es, dass in Österreich ab 1. Oktober Flüssigkeiten, sogenannte Liquids, die für das Verdampfen in E-Zigaretten vorgesehen sind, nur noch von Trafiken verkauft werden. Den E-Händlern bleibt demnach nur noch der Verkauf der Nachfüllgeräte.

    Die Händler werfen dem Gesetzgeber in ihre Eigentumsrechte einzugreifen und ihre freie Erwerbstätigkeit zu beschränken. Der Gesundheits- und Jugendschutz sei nur vorgeschoben. „Warum kann ein Trafikant dafür eher bürgen als wie Händler?“, wird Baburek in den österreichischen Medien zitiert. Er sieht den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Er glaubt, dass die E-Zigaretten unter das Tabakmonopolgesetz gestellt werden sollen.

    Die EU-Kommission erörtert zurzeit, ob E-Zigaretten steuerlich wie Tabakprodukte zu behandeln sind.
    red

    (DTZ 09/15)

  • Telekom bietet Sportwetten an

    BONN // Die Deutsche Telekom will ab März Sportwetten anbieten, obwohl sie dafür noch keine nationale Wett-Konzession erhalten hat.

    Möglich wird das Geschäft, durch den Einstieg des Konzerns bei der Deutschen Sportwetten GmbH (DSW), berichtet die „Welt“. Telekom hält 64 Prozent des Unternehmens. Über den Kaufpreis ist nichts bekannt. Wetten werden künftig über die Internetadresse www.tipp3.de entgegengenommen.

    Die DSW wurde von der Österreichischen Sportwetten GmbH (ÖSW) gegründet. Demzufolge wird die Telekom künftig mit einer österreichischen Wettlizenz arbeiten.
    Der deutsche Sportwetten-Markt bewegt sich Medienangaben zufolge in einer rechtlichen Grauzone. Die Anbieter berufen sich auf teilweise auf alte DDR-Lizenzen oder wie die Telekom auf die Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union. So ist es möglich auch mit Konzessionen beispielsweise aus Malta, Gibraltar oder eben Österreich in Deutschland zu arbeiten.

    Die Telekom hat sich in Deutschland für die Zusammenarbeit mit der ÖSW entschieden, weil das Unternehmen in Österreich seit mehr als zehn Jahren Erfahrungen mit Sportwetten gemacht hat, berichtet die „Welt“.
    red

    (DTZ 09/15)

  • Nach Urteil: BAT legt nach

    HAMBURG // Die Marke Lucky Strike ist seit ihrer Einführung in Deutschland im Jahr 1989 für ihre satirisch-ironische Werbung bekannt. Sie kommentierte in Hunderten von Plakaten und Anzeigen Themen aus Zeitgeschehen und Politik. Stets mit Augenzwinkern und dem bekannten Mechanismus Headline plus Lucky Strike Packung. So auch in zwei Kampagnen aus den Jahren 2000 und 2003.

    Sowohl Prinz Ernst August von Hannover als auch Dieter Bohlen sahen ihre Persönlichkeitsrechte durch diese ironische Werbung verletzt und klagten sich durch verschiedene Instanzen wie das Oberlandesgericht Hamburg über den Bundesgerichtshof, der 2008 ihre Klagen abgewiesen hatte, zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der vor wenigen Tagen sein Urteil fällte.


    Klagen unbegründet

    Der EGMR hat die Klagen von Dieter Bohlen und Prinz Ernst August von Hannover als nicht begründet zurückgewiesen. Das Gericht ist der Auffassung, dass der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen in fairer Weise zwischen den Persönlichkeitsrechten einerseits und dem Recht auf Meinungsfreiheit anderseits abgewogen habe. Die Werbung sei satirisch und nicht herabsetzend gewesen. Zudem hatten die Kläger selbst die Anlässe geliefert, die zu einer ausführlichen Presseberichterstattung und zu öffentlichen Diskussion führten. Ihr Schutz auf „Privatheit“ hatte sich damit durch eigenes Zutun eingeschränkt.

    Meinungs- und Werbefreiheit
    „Bekanntlich sollten ja diejenigen, die austeilen, auch einstecken können … Vor allem dann, wenn Deutschlands Werbe-Superstar Lucky Strike mit ironischen Anspielungen Bekanntes aus gesellschaftlichem Leben und Presse kommentiert. Wir teilen die Auffassung des EGMR, dass wir mit unseren damaligen Werbemotiven für die Marke 'Lucky Strike´ über Dieter Bohlen und Prinz Ernst August von Hannover öffentliche Themen aufgegriffen und ironisch verarbeitet haben, ohne ihre Privatsphäre verletzt zu haben. Denn Satire bedeutet ja nicht immanent Herabsetzung. Wir begrüßen diese Entscheidung für Meinungs- und Werbefreiheit“, kommentiert Stephan Rack, Corporate Affairs Manager bei British American Tobacco Germany.
    red

    (DTZ 09/15)

  • Reporter mit Zigarette

    HAMBURG // Als im ARD-Brennpunkt zum Krisengipfel in Minsk zum Korrespondenten Udo Lielischkies geschaltet wird, ist dieser noch dabei seine Zigarette zu rauchen.

    Die Schalte kam laut ARD-Angaben etwas zu früh für den Leiter des WDR-Studios in Moskau. Doch der reagierte lässig: Er blies den Rauch aus und widmete sich dann den Ergebnissen des Verhandlungsmarathons von Minsk.

    Der vermeintliche Fauxpas wurde in den sozialen Netzwerken gefeiert. Auf Facebook und Twitter erntet Lielischkies viele Aufmerksamkeit, vor allem nachdem die NDR-Satiresendung Extra3 auf ihrer Facebook-Seite den passenden Kommentar postete, der auch als Hashtag die Runde auf Twitter machte: „Was ich noch zu sagen hätte, dauert eine Zigarette“ – ein Zitat aus dem Reinhard-Mey-Lied „Gute Nacht, Freunde“.
    red

    (DTZ 08/15)

  • Zwei Messen unter einem Dach

    FRANKFURT // Die zehn Jahre lang parallel zur Ambiente stattfindende Hotelmesse im benachbarten Marriott ist Geschichte. Grund zu klagen gibt es dennoch nicht.

    Im Gegenteil: Die seinerzeit abgewanderten Aussteller und die auf der Ambiente verbliebenen Unternehmen haben gemeinsam mit der Messeleitung ein Konzept entwickelt, das attraktiver kaum sein kann: Drei Tage lang präsentiert sich die RBA-Branche im Congress Center der Messe – und damit in direkter räumlicher Nachbarschaft zu den Ambiente-Ausstellern. Die in einem DTZ-Bericht vorab gebrauchte Formulierung „Klein-Dortmund“ in Frankfurt traf auch rückblickend zu.

    Die RBA-Branche präsentiert gemeinsam ihr komplettes Angebot und dabei attraktive Neuheiten vom Feuerzeug über die Pfeife bis hin zu Tabak und Zigarre. Wichtiges Thema ist bei den betreffenden Anbietern weiterhin die E-Zigarette: Wachsende Nachfrage nach dem Alternativprodukt lässt neue Arten der Präsentation entstehen. Nach wie vor auch ein Renner bleibt die Wasserpfeife. Die Nachfrage nach Pfeifen steigt, so die erfreuliche Bilanz der Anbieter von edlem Bruyère in allen Preisstufen; besonders junge Leute würde das vormals als angestaubt angesehene Rauchgerät für sich entdecken, was positive Akzente setze, so die einhellige Meinung der Aussteller.

    Zwar zog die „Pipe & Cigar-Show“ in ihrem ersten Durchlauf noch nicht so viele Fachhändler an wie erhofft, doch ist das Konzept intelligent, ansprechend und dadurch hoffentlich auch tragfähig. Die Stände für nächstes Jahr sind gebucht, das Interesse aber muss noch geweckt werden. Doch bis Februar 2016 ist genug Zeit, um den Handel vom Sinn eines Messebesuchs zu überzeugen, denn keine andere Präsentation ist so nah am immer wichtiger werdenden Sommergeschäft dran wie die Frankfurter Frühjahresmesse.
    jgw

    (DTZ 08/15)

  • Philip Morris International ist Top Arbeitgeber Europa 2015

    LAUSANNE // Philip Morris International (PMI) ist als „Top Arbeitgeber Europa 2015“ ausgezeichnet worden.

    Der Hersteller gewann jetzt das dritte Jahr infolge die Auszeichnung.

    Nationale Auszeichnungen gingen an die PMI-Teams in Belgien, in der Tschechische Republik, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Litauen, Polen, Portugal, Slowakei, Spanien, Schweiz, Großbritannien. Ebenso erhielt PMI die Auszeichnung, die jährlich durch das unabhängige niederländische Top Employer Institute vergeben wird, in Russland und in der Ukraine.

    Der Zigarettenhersteller wird für die hohen beruflichen Qualifikationen in seinem Arbeitsumfeld ausgezeichnet.
    red

    (DTZ 08/15)

  • Geldbörse für den Automaten

    FRANKFURT // Die deutsche Kreditwirtschaft ist zufrieden: Die Verbraucher in Deutschland zahlen gern mit der Geldkarte.

    Die Stabilisierung der Jahreszahlen der Geldkarte, die bereits im Vorjahr zu beobachten war, setzt sich auch 2014 weiter fort, heißt es. Wie die Statistik der Deutschen Kreditwirtschaft zeigt, zahlten die Nutzer der Guthaben-Geldkarte auch im letzten Jahr rund 118 Millionen Euro mit dem Chip.

    Der durchschnittliche Transaktionsbetrag lag bei 3,26 Euro. Beim Laden lag der Durchschnittsbetrag bei 29,53 Euro.

    Sowohl Geldkarte als auch Girogo verzeichneten im vergangenen Jahr den Angaben zufolge Zuwachs im Akzeptanzstellennetz.

    Bei Girogo handelt es ich um die Weiterentwicklung der Geldkarte – so heißt die EC-Karte, die seit 18 Jahren das Zahlen kleiner Beträge über einen auf einem Chip aufgeladenes Guthaben von höchstens 200 Euro erlaubt.
    Vor allem für Fahrkarten, Parkscheine und zur Altersüberprüfung an Zigarettenautomaten wird die Geldkarte genutzt. Seit Anfang 2014 konnte das Akzeptanzstellennetz von Girogo deutschlandweit von rund 5500 auf 11 500 mehr als verdoppelt werden, heißt es.
    pi

    (DTZ 08/15)

  • „Immer mehr Aufgaben für die Annahmestellen zum Nulltarif“

    MÜNSTER // Während die Aufgaben für die über 3600 nordrhein-westfälischen Lottoverkaufsstellen in den zurückliegenden Jahren deutlich gewachsen sind, lässt deren adäquate Honorierung aus Sicht von Tobias Buller seit langem auf sich warten.

    Im DTZ-Interview macht der Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbands der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen (LTV) deutlich, warum eine Provisionserhöhung nicht nur dringend erforderlich, sondern auch absolut berechtigt wäre.

    Die Provisionen der rund 3600 nordrhein-westfälischen Lottoverkaufsstellen wurde seit Jahren nicht mehr angehoben. Das muss Ihnen doch ein Dorn im Auge sein.

    Tobias Buller: Das ist es auch. Die Vergütung wurde 1997 von sieben auf 6,55 Prozent abgesenkt. Dieses Niveau besteht immer noch, während für die Verkaufsstellen nicht nur die Kosten gestiegen, sondern auch die Aufgaben mehr geworden sind. Die Annahmestelleninhaber verlangen schließlich nicht ohne Grund eine Erhöhung ihrer Provisionen, sie tun auch etwas für das Land Nordrhein-Westfalen – seit einigen Jahren sogar mehr als früher. Und das bei gleichbleibender Honorierung.

    Welche Aufgaben sind dazu gekommen?
    Buller: Seit dem 1. Januar 2008 sind die Annahmestellen am Point of Sale mit zum Teil hoheitlichen Aufgaben „betraut“ worden, welche einzig und allein der Erfüllung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrages dienen. Bei einigen Lotteriearten sind die Verkaufsstellenleiter verpflichtet, den Tipper bei jedem Spielvorgang vollumfänglich zu identifizieren, selbst bei Spieleinsätzen von nur 1,50 Euro. Dazu zählen die Erfassung der Personalien und die Kontrolle der hinterlegten Daten inklusive Lichtbild. Das sind Tätigkeiten, die sonst nur von der Polizei beziehungsweise von den Ordnungsämtern durchgeführt werden. Hier werden die Annahmestellen zu Erfüllungsgehilfen des Landes Nordrhein-Westfalen gemacht.

    Und diese Aufgaben werden in keinster Weise vergütet?
    Buller: Bis zum heutigen Tage werden sie von den Lottoverkaufsstellen vollkommen gratis erbracht. Mit anderen Worten: Diese übernehmen immer mehr Aufgaben zum Nulltarif. Auf der anderen Seite ist für die Fachhändler die Erfüllung der Auflagen des Glücksspielstaatsvertrags, um etwa den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten, mit erheblichen Kosten verbunden ist. Deshalb erwarten sie zu Recht einen finanziellen Ausgleich und vertrauen darauf, dass der Haushalts- und Finanzausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags das genauso sieht.

    Der Haushaltsausschuss tagt am 5. März. Steht dann das Thema „Grundvergütung der Lottoverkaufsstellen“ auf der Agenda?
    Buller: Am 22. Januar hatte sich der Haushaltsausschuss bereits mit der Problematik beschäftigt, die Sache jedoch vertagt. Möglicherweise werden sich die Ausschuss-Mitglieder am 5. März näher mit der Thematik auseinandersetzen. Wir sind einigermaßen zuversichtlich, dass die Landtagsabgeordneten die Sorgen und Nöten der Annahmestellenleiter ernst nehmen und ihre berechtigten Forderungen nach einer Verbesserung der Vergütung befürworten.
    da

    (DTZ 08/15)

  • BAT hebt die Preise an

    HAMBURG // Nach Reemtsma kündigt auch die British American Tobacco (Germany) GmbH in einer der DTZ vorliegenden Information für den Handel eine Preisanpassung ab März für ausgewählte Marken an.

    Das Unternehmen erhöht die Kleinverkaufspreise (KVP) um zehn Cent pro Packung oder passt den Packungsinhalt entsprechend an. Die BAT reagiert damit auf die zum Jahresbeginn 2015 in Kraft getretene fünfte Stufe der Tabaksteuer-Erhöhung. Laut Preisliste gelten die neuen KVP unter anderen für die Marken „HB“, „Lord Blue“, „Lord Extra“ und „Rothmans King Size“. Ihre beiden absatzstärksten Markenfamilien, „Pall Mall“ und „Lucky Strike“, hat die BAT gänzlich beziehungsweise nahezu komplett von dem Preisschritt ausgenommen.
    da

    (DTZ 08/15)

  • Absatzplus im Fachhandel

    WALDSHUT-TIENGEN // Nach jahrelangem Wachstum war der Absatz von Habanos in Deutschland im Gesamtjahr 2014 erstmals leicht rückläufig. Der Verkauf sank im Inlandsmarkt um 1,2 Prozent.

    Wichtigster Grund dafür war die Erhöhung des Importzolls für Waren aus Kuba von 9,1 auf 26 Prozent zum 1. Januar 2014. Trotz einer Verteilung der höheren Kosten auf die kubanischen Tabakmanufakturen, den Importeur und die Tabakhändler musste dieser massive Wettbewerbsnachteil auch durch durchschnittlich vier Prozent höhere Konsumentenpreise kompensiert werden. Dies führte letztlich zu einem etwas geringeren Absatz von Habanos und dem Ausweichen auf günstigere Produkte der Mitbewerber. Weitere Gründe für das Minus im deutschen Inlandsmarkt war das Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen, das zu einer Kaufzurückhaltung im Tabakwarenhandel führte.

    Deutlich zugelegt hat dagegen der Absatz im Kanal Duty Free mit einem Wachstum von 19,7 Prozent. Im österreichischen Markt, der seit Mai 2012 zum Vertriebsgebiet von 5th Avenue gehört, stieg der Absatz von Habanos auf ein neues Allzeithoch. Die Einführung des Habanos-Specialist-Konzepts gab hier neue Impulse und zusätzliche Umsätze für den Handel. Das Plus lag bei 4,8 Prozent. Positiv zum Ergebnis trugen auch die Verkäufe in Polen bei. Seit Oktober 2014 beliefert 5th Avenue auch diesen Markt mit Habanos.

    Insgesamt steigerte das Unternehmen die Verkäufe von Habanos um 5,9 Prozent, der Umsatz wuchs um 5,3 Prozent.
    Wichtigster Absatzkanal von Habanos in Deutschland war auch 2014 der gehobene Tabakwarenfachhandel. Besonders positiv entwickelten sich die Händler mit einem Schwerpunkt im Onlineverkauf. Unter den von 5th Avenue geführten Fachhandelskonzepten ragten besonders die Habanos-Point-Händler mit einem Plus von 6,9 Prozent heraus. Überdurchschnittlich wuchsen auch die Verkäufe an die Habanos-Specialist-Geschäfte. Bei den La Casas del Habano machte sich das weitgehende Fehlen von Neuheiten und Spezialitäten bemerkbar.
    red

    (DTZ 07/15)