Autor: admin

  • „Existenzielle Probleme“

    BREMEN // Rainer von Bötticher, Inhaber der Firma Niemeyer Cigarren und Präsident des Bundesverbandes Tabakfacheinzelhandel (BTWE) hat sich jetzt in einem offenen Brief an Landwirtschaftsminister Christian Schmidt gewendet. Von Bötticher will den Sopitzenpolitiker damit auf die Nöte seiner Branche aufmerksam machen.

    Im Einzelnen führt von Bötticher in dem Schreiben, das DTZ vorliegt, folgende Punkte auf: Unzureichende Umstellungsfristen für die Wirtschaft: Die Zeit, in der insbesondere die Hersteller von Tabakwaren die Produkte an die TPD 2-Vorschriften anpassen müssten, sei zu knapp bemessen. NAch dem Stichtag am 20. Mai 2016 könne der Einzelhandel daher womöglich nicht in ausreichender Menge mit entsprechender Ware beliefert werden, empfindliche Umsatzeinbußen und Verluste wären die Folge.

    [bul]Verbot von Marketing am Verkaufsort:Von Bötticher fordert, es müsse möglich bleiben, volljährige, rauchende Konsumenten im Geschäft anzusprechen und ihn über Qualität und Eigenschaften der Produkte aufzuklären. Sonst würde jegliche Differenzierung der Produkte am Markt unmöglich. Von Bötticher: „Nur so wird gewährleistet, dass der Endverbraucher sich objektiv sachlich über die Produkteigenschaften informieren kann.“

    [bul]Verbot der Außen- und Kinowerbung: Ein solches Werbeverbot für legale Tabakerzeugnisse würde nach Auffassung des BTWE-Präsidenten die Grundlagen der freien Marktwirtschaft außer Kraft setzen und den Wettbewerb der Tabakhersteller massiv beeinträchtigen. Es bleibe letztlich nur noch der Preis als Marketinginstrument, Margenverluste für den Fachhandel wären die Folge.

    [bul]Einführung von Schockbildern auf Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabak: Diese Produkte würden ganz überwiegend von älteren Menschen maßvoll genossen und nicht inhaliert. Daher könnten Jugendschutz- und Gesundheitsargumente auf diese Produktgruppen nicht angewendet werden. Zudem seien wahre Gruselkabinette die Folgen. „Diese Schockbilder würden an den Grundfesten des Anspruchs eines Tabakwarenfachgeschäftes als Genussoase rütteln und die Existenz tausender Fachhändler akut gefährden“, so von Bötticher.

    [bul]Abverkaufsfristen für den Handel: Eine Übergangsfrist von einem Jahr für den Abverkauf nicht TPD-konformer Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabak sei zu knapp bemessen. Bei diesen Produkten handele es sich um Langsamdreher, für die es einen unbefristeten Übergang geben müsse.

    Von Bötticher appelliert an den Minister, die neue Tabakproduktrichtlinie maßvoll, verhältnismäßig und verantwortungsvoll gegenüber der Tabakwirtschaft umzusetzen. Der vorgelegte Referentenentwurf stelle den Fachhandel dagegen vor existenzielle Probleme. Und der Staat greife damit in die Sortimentsstruktur zum Nachteil der Verbraucher ein.
    red

    (DTZ 30/15)

  • Tabaksteuer fließt stabil

    MAINZ // Um nur 0,4 Prozent sanken die Netto-Tabaksteuereinnahmen im zweiten Vierteljahr 2015 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Das größte Minus gab es – nach dem Wegfall der fiskalischen Vorteile für „Ecos“ – bei Zigarren und Zigarillos.

    Dabei wurden mehr Zigaretten als von April bis Juni 2014 geraucht: Das Statistische Bundesamt meldet eine Stückzahl von 20,394 Milliarden und somit einen Zuwachs um 1,1 Prozent. Die Kleinverkaufswerte legten insgesamt um 4,1 Prozent auf 6,5 Milliarden Euro zu. Spitzenreiter war der Pfeifentabak mit einem Plus von 24,9 Prozent, gefolgt von Zigaretten (plus 5,0 Prozent) und Feinschnitt (4,5 Prozent).

    Bei der Zigarette sank zudem der Tabaksteueranteil leicht unter die Marke von 60 Prozent je Zigarette. Der Durchschnittspreis lag im zweiten Quartal bei 26,43 Cent je Zigarette, die durchschnittliche Steuer bei 15,82 Cent.

    Das Bundesfinanzministerium darf sich also freuen, macht doch die Tabaksteuer im Gesamtjahr einen großen Anteil im Haushalt aus.
    red

    (DTZ 30/15)

  • Genussvolle Sinnlichkeit

    BASEL / DÜSSELDORF // Unter dem Motto „Genießen mit allen Sinnen“ führte die Davidoff Tour Gastronomique in Düsseldorf zu einer wahren Genussexplosion für Gaumen und Ohren.

    Der TV- und Sterne-Koch Ali Güngörmüs und das Musik-Highlight AZA’s Lounge verwöhnten die Gäste mit orientalischem Menü und entspannten Klängen in der Pardo Bar, gestaltet von dem kubanischen Künstler Jorge Pardo im K21 Ständehaus der Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen und einem der Hotspots in Düsseldorf.

    Hier luden bereits am Nachmittag Sam Reuter, Senior Manager Global Product Innovation Cigars & Cigarillos der Oettinger Davidoff AG, und das Team des Davidoff Flagship Stores Düsseldorf die Aficionados zu einem Zigarren-Tasting ein, um sie so auf den genussvollen Abend mit den exquisiten Premium Zigarren einzustimmen.

    Im Anschluss verwöhnte Ali Güngörmüs seine Gäste mit einem orientalisch angehauchten Menü, bestehend aus lauwarmem Thunfisch, einer kalten Tomaten-Melonensuppe, rosa Kalbsrücken mit Pinienkernpüree, gefülltem Spitzpaprika und Bulgur. Zum Abschluss gab es für die Gäste gebrannte Creme von der Madagaskar-Vanille mit Davidoff Tabak-Eis.
    pi

    (DTZ 29/15)

  • Franzosen rauchen mehr

    SAINT-DENIS // Die Tabakbranche in Frankreich kennt keine Krise. Oder doch? Auf alle Fälle haben die Franzosen im März mehr geraucht als sonst.

    Im letzten Jahr ist der Zigarettenkonsum um sieben Prozent angestiegen, schreibt die französische Organisation für Drogen und Suchtprävention, die „Oberservatoire français des drogues et toxicomanies“ und bezieht sich auf den Beobachtungszeitraum von März 2014 bis März 2015. Demnach verzeichnet die nationale Branche zum ersten Mal seit 2009 wieder Konsumzuwächse.

    Die Bilanz ist durchweg positiv für Produzenten und Fachhändler, so die Erhebung. Auch beim Feinschnitt dreht sich der Absatz weiter nach oben auf eine Rekordhoch: Knapp zwölf Prozent wurden in diesem Zeitraum mehr gekauft und konsumiert.

    Die Zahlen könne man nicht verallgemeinern, widerspricht die Vereinigung der französischen Fachhändler, die "Confédération des buralistes de France". Die Steigerung beziehe sich lediglich auf einen Monat und könne ausschließlich für März festgehalten werden. Ansonsten stagniere der Markt.
    red

    (DTZ 29/15)

  • Neuer Director Corporate Affairs Germany bei Philip Morris

    GRÄFELFING // Die Philip Morris GmbH ernennt Jörg Waldeck mit Wirkung zum 1. August zum Director Corporate Affairs und Mitglied der Geschäftsleitung. Er folgt auf Lars-Olaf Brendel, der das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt.

    Waldeck hat mehr als zwanzig Jahre in führenden Positionen deutscher Großunternehmen gearbeitet. Er leitete unter anderem als Bevollmächtigter des Vorstands die Konzernrepräsentanz der BMW Group in Berlin und war im Anschluss Leiter der Konzern-Außenbeziehungen und Mitglied des Top-Managements der Volkswagen AG.

    In den letzten Jahren betreute er als geschäftsführender Gesellschafter der Moventus Corporate und Public Affairs GmbH nationale und internationale Unternehmen sowie Verbände. Bei der Philip Morris GmbH verantwortet Jörg Waldeck zukünftig den gesamten Bereich Corporate Affairs.

    Lars-Olaf Brendel war seit dem Jahr 2001 in verschiedenen Funktionen im Bereich Corporate Affairs im In- und Ausland für Philip Morris tätig. In diesem Zeitraum gab es für das Unternehmen und die gesamte Branche viele Veränderungen in einem zunehmend herausfordernden Umfeld. Lars-Olaf Brendel hat mit sehr großem persönlichem Engagement erfolgreich für Philip Morris gearbeitet, den Wandel aktiv und kreativ mitgestaltet und im Rahmen seiner Führungsaufgaben viele neue Impulse gesetzt. Stacey Kennedy, Vorsitzende der Geschäftsführung, zu den Personalveränderungen: „Wir bedauern diesen Entschluss sehr, respektieren aber seinen Wunsch und danken Lars-Olaf Brendel sehr herzlich für die geleistete erfolgreiche Arbeit.“
    pi

    (DTZ 29/15)

  • „Der Marktführer wird auf Dauer Federn lassen“

    HANNOVER // Oliver Harmsen hat Mitte April die Nachfolge von Hermann Teckenburg als Vorsitzender des Bundesverbandes der Lotto-Toto-Verkaufsstellen in Deutschland (BLD) angetreten. DTZ sprach mit ihm über Entwicklungen auf dem Glücksspiel-Markt, die großen Herausforderungen für die Lotto-Annahmestellen und darüber, wo er als BLD-Vorsitzender Akzente setzen will.

    Die 24.000 Lottoverkaufsstellen in Deutschland beschäftigen über 100.000 Arbeitnehmer. Das ist eine beeindruckende Zahl, die nur wenige der größten Arbeitgeber Deutschlands erreichen. Trotzdem werden die Lottoverkaufsstellen kaum von der Politik und der Öffentlichkeit wahrgenommen. Was läuft da falsch?
    Oliver Harmsen: Lotto hat heute nicht mehr den Stellenwert in der Gesellschaft und in den Medien wie noch vor Jahren. Ein Jackpot von 15 oder 20 Millionen Euro war früher ein Thema für die Titelseite der „Bild“. Heute gelingt das selbst bei 30 oder 40 Millionen Euro kaum noch. Hinzu kommen die vielen Einschränkungen für die staatlichen Lotteriegesellschaften und für die Annahmestellen. Das staatliche Glücksspiel hat eine hohe Verantwortung gegenüber der Bevölkerung. Denn der Spieltrieb der Menschen soll ja in geordneten Bahnen verlaufen. Eigentlich müssten gleiche Spielregeln für alle Marktteilnehmer gelten, also auch für die privaten beziehungsweise illegalen Anbieter. Das ist leider nicht der Fall. Und genau an dieser Stelle läuft es schief.

    Die Annahmestellen sind zurzeit der dominierende Vertriebsweg für Lotto und Co. in Deutschland. Wird das auf Sicht so bleiben?

    Harmsen: Die Lotteriegesellschaften betonen, dass die Verkaufsstellen ihr wichtigster Vertriebsweg sind. Und das ist ja derzeit tatsächlich so. Es ist aber nicht gesagt, dass dies noch lange so bleibt. Die Lotteriegesellschaften sind bestrebt, die Umsätze zu halten beziehungsweise zu steigern. Da ist das Internet ein Zukunftsweg. Sicherlich werden die Annahmestellen in den nächsten Jahren der führende Vertriebsweg bleiben. Der Abstand des Internet-Lottos zum terrestrischen Lottovertrieb wird allerdings mit der Zeit immer kleiner. Mit anderen Worten: Der stationäre Vertrieb als Marktführer wird auf Dauer Federn lassen. Und nur die beweglichen Verkaufsstellenleiter werden sich längerfristig behaupten.

    Die Geschäftsführer der Lotteriegesellschaften werden nicht müde, zu betonen, dass durch das Spielangebot im Internet neue Zielgruppen angesprochen werden, die nicht in den Annahmestellen spielen. Trifft das nach Ihren Beobachtungen zu?

    Harmsen: Ja, das sehen wir im BLD genauso, und das wird auch in Zukunft so sein. Das bedeutet für die Verkaufsstellen: Der klassische Lotto-Spieler stirbt sozusagen mit der Zeit weg und es kommen keine neuen nach. Denn die jüngere Generation hat ein anderes Einkaufsverhalten, für sie spielt der Online-Handel eine viel größere Rolle. Das World Wide Web hat schon viele Bereiche erobert. Warum sollte es ausgerechnet vor Lotto Halt machen?


    Die Erteilung der Konzessionen für Sportwetten hat sich in einem Dickicht von Klagen verstrickt. Trotzdem halten die Bundesländer an einem Glücksspiel-Staatsvertrag fest, der maximal 20 Lizenzen bundesweit zulässt. Sollte jetzt nicht endlich die Reißleine gezogen werden?

    Harmsen: Die Reißleine können nur die politisch Verantwortlichen ziehen. Die Begrenzung auf maximal 20 Konzessionen war ein Geburtsfehler des Staatsvertrags. Wer die Sachlage kannte, musste kein Hellseher sein, um vorherzusagen, dass die abgelehnten Bewerber klagen würden. Meines Erachtens wird auch noch der 1001. Interessent vor Gericht ziehen. Das Ganze kann sich über Jahre hinweg in die Länge ziehen. In dieser Zeit machen die privaten Sportwettenanbieter weiter wie gehabt und die staatlichen Lottoverkaufsstellen sind die Dummen dabei.
    da

    Lesen Sie das vollständige Interview in unserer aktuellen Printausgabe DTZ 25/19.

  • Mittelstandsfeindliche Regulierungswut

    BERLIN // Das Bundeslandwirtschaftsministeriums plant mit der Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD), den Verkauf von Mentholzigaretten in Deutschland bereits ab Mai 2016 komplett zu untersagen.

    Die EU-Richtlinie sieht hingegen für das Verbot von Mentholzigaretten eine Übergangsfrist bis 2020 vor. Das Fehlen dieser Frist im Referentenentwurf des Ministeriums stellt laut DZV einen Bruch des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD dar, der eine 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben vorschreibt. „Ein aus nicht nachvollziehbaren Gründen vorzeitig erfolgendes Verbot von Mentholzigaretten wäre gesundheitspolitisch unsinnig, gefährdet die deutschen Produktionsstandorte und kostet den Finanzminister hunderte Millionen Euro“, so DZV-Geschäftsführer Jan Mücke.

    Altbundeskanzler Helmut Schmidt, Deutschlands berühmtester Raucher, soll nach Plänen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gezwungen werden, bereits ab dem kommenden Jahr auf seine bevorzugten Mentholzigaretten zu verzichten.

    Während in der EU-Tabakproduktrichtlinie ein Verfahren aufgezeichnet wird, um die Verwendung von Zusatzstoffen einheitlich zu regulieren, greift Deutschland vorweg und führt damit zu Verzerrungen innerhalb des EU-Binnenmarktes.


    Mittelständische Hersteller besonders betroffen

    Da auch die Ausfuhr von Mentholzigaretten in die übrigen EU-Mitgliedstaaten ab Mai 2016 nicht länger zulässig wäre, wird mit dem vorzeitigen Verbot den exportstarken Herstellungsstandorten in diesem Land und den dortigen Beschäftigten massiv geschadet. Die Produktion würde zwangsläufig in andere EU-Mitgliedstaaten verlagert werden. „Mittelständische Hersteller, die ihren Produktionsstandort nicht verlagern können und wollen, werden von diesem Verbot ganz besonders getroffen. Das Landwirtschaftsministerium zeichnet sich einmal mehr durch wirtschaftsunfreundliche Regulierungswut aus“, kritisiert Mücke: „Die Begründung des sofortigen Verbots des Zusatzstoffes Menthol ist nicht nachvollziehbar und trägt neoprohibitionistische Züge.“

    Für Konsumenten wie Altkanzler Schmidt bliebe die Möglichkeit, ihren Bedarf an Mentholzigaretten bis 2020 im benachbarten Ausland zu decken. Damit liefe auch eine vermeintlich gesundheitspolitische Zielsetzung des sofortigen Verbots weitgehend ins Leere.
    pi

    (DTZ 29/15)

  • Zippo einigt sich mit Lorillard

    BRADFORD // Im Rechtsstreit um einen Markennamen haben die US-Firmen, der Feuerzeugproduzent Zippo und der Zigarettenhersteller Lorillard, eine Einigung erzielt.

    Über den genauen Wortlaut gibt es keine Angaben, heißt es in der Online-Ausgabe des „Bradford Era“. Im Gespräch mit der US-Tageszeitung sagte Greg Booth, CEO bei Zippo, dass „beide Parteien den Rechtsstreit mit einer für beide Seiten zufriedenstellenden Lösung beigelegt haben.“

    Hintergrund: Zippo hatte in der Verwendung der Bezeichnung „blu“ für die elektronische Zigarette von Lorillard eine Verletzung seiner Markenrechte an der gleichlautenden Feuerzeug-Serie „BLU“ gesehen.

    Das Bradforder Unternehmen führte in seiner Klage an, dass die fast identische Markenbezeichnung zu Verwechslungen beim Endverbraucher führen könnte.
    Demgegenüber reklamierte Lorillard für seine elektronische Zigarette, dass beide Produkte in keinerlei Wettbewerb zueinander stehen und auch optisch keine Gemeinsamkeit aufweisen. Lediglich im Namen und in der blauen Farbe der Markenbezeichnung gebe es gewisse Übereinstimmungen.

    Das Abkommen wurde bereits im Mai fixiert und von Zippo erst vergangene Woche veröffentlicht. Über die Details gibt es keine Angaben, berichtet die Tageszeitung.
    red

    (DTZ 28/15)

  • Habanos-Point-Konzept stößt auf wachsendes Interesse

    WALDSHUT-TIENGEN // Bereits 84 Fachhändler in Deutschland führen aktuell den Titel „Habanos Point“. Am 3. Juli endete ein Workshop in Waldshut-Tiengen, dem Firmensitz des Habanos-Importeurs 5th Avenue Products Trading-GmbH, mit der Übergabe der Urkunden an sieben neue Teilnehmer aus verschiedenen Teilen der Bundesrepublik.

    Habanos Point ist ein Fachhandelskonzept für Tabakwarenfachgeschäfte in Deutschland, das im Jahr 2011 ins Leben gerufen wurde und seitdem vom kubanischen Zigarrenexporteur Habano S. A., Havanna, weltweit umgesetzt wird. Neben den „La Casa del Habano“ und den „Habano Specialist“ werden mit dem Titel „Habanos Point“ bestimmte Geschäfte ausgezeichnet, die durch ihr Sortiment, ihre Kompetenz und ihr Engagement für die Habanos überzeugen. Alle „Habanos Points“ halten ein sorgfältig ausgewähltes Habanos-Sortiment dauerhaft bereit und präsentieren es in ansprechender Form.

    Fachgerechte Lagerung in einem Klimaschrank oder einem begehbaren Humidor bei optimaler Befeuchtung ist dabei selbstverständlich. Diese Geschäfte werden außerdem vorrangig mit neuen Produkten und Spezialitäten beliefert. Bei „Habanos Points“ werden ausschließlich von Habanos S. A. autorisierte Importe angeboten. 5th Avenue veranstaltet außerdem spezielle Schulungen, an denen Inhaber und Angestellte der Fachgeschäfte teilnehmen und vertieftes Produktwissen erwerben. Erkennbar sind die „Habanos Point“ am entsprechenden Logo und an der von 5th Avenue ausgestellten Urkunde.
    pnf

    (DTZ 28/15)

  • TPD 2 schießt am Ziel vorbei

    KÖLN // Die geplante Verschärfung der EU-Tabakproduktrichtlinie sorgt für absolutes Unverständnis in der Branche. Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) fordert eine Nachbesserung des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

    Obwohl die Tabakproduktrichtlinie den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit gebe Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabake von Bildwarnhinweisen auszunehmen, setzte der vorgelegte Gesetzestext den Artikel 11 der Richtlinie nicht um, so der BTWE.
    Darin regle die Tabakproduktrichtlinie die Warnhinweise für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak und verzichte bei diesen Produkten auf Bildwarnhinweise. Für diese Regulierungsmöglichkeit gebe es in Erwägungsgrund 26 der Richtlinie einen eindeutigen Beleg, schreibt der BTWE in seinem Kommentar.

    „Es sollte weiterhin möglich sein, Rauchtabakerzeugnisse, mit Ausnahme von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen, die hauptsächlich von älteren Verbrauchern und kleinen Bevölkerungsgruppen konsumiert werden, von bestimmten Kennzeichnungsbestimmungen auszunehmen, solange es keine wesentliche Änderung der Umstände bezüglich der Verkaufsmengen oder der Konsumgewohnheiten bei jungen Menschen gibt. Für die Kennzeichnung dieser anderen Tabakerzeugnisse sollten eigene Regeln gelten“, zitiert der Verband aus der Richtlinie.

    Aus Sicht des tabakführenden Facheinzelhandels ist eine extensive Ausweitung von Warnhinweisen weder gesundheits- noch wirtschaftspolitisch zielführend. Eine derartige Maßnahme würde einen staatlichen Eingriff in bestehende Marktstrukturen darstellen. Im Ergebnis würde dies zu einer Sortimentsverarmung im Handel zulasten des Endverbrauchers führen.
    Deshalb fordert der BTWE die Möglichkeiten des Artikels 11 anzupassen. Eine solche Regelung ist vor dem Hintergrund der Vielzahl an Verpackungsformaten in der mittelständischen Zigarrenindustrie wirtschaftlich nicht umzusetzen. Sie verletzte das Gebot der Verhältnismäßigkeit.

    Die Ausweitung der Warnhinweise sei nicht zielführend und stelle einen staatlichen Eingriff in bestehende Marktstrukturen dar.

    Hinzukomme, dass die Abverkaufsfrist von nur einem Jahr für Produkte wie zum Beispiel „langsamdrehenden“ Zigarren, Pfeifentabak etc. nicht umsetzbar sei. Der BTWE fordert daher eine Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
    pi

    (DTZ 28/15)