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  • WestLotto trägt Gebühren

    MÜNSTER // „Wir freuen uns, dass wir im Dialog mit WestLotto eine Lösung gefunden haben, gemeinsam den Herausforderungen der Zukunft begegnen zu können.“ So kommentiert Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbandes der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen (LTV), den Durchbruch in einem Streit, der seit 2016 auch gerichtlich zwischen dem Verband und WestLotto ausgetragen wird.

    Auslöser für die Auseinandersetzung war die Erhöhung der amtlichen Genehmigungsgebühren zum Betrieb einer Lotto-Annahmestelle im Oktober 2014 von ursprünglich 100 Euro auf 1250 Euro. Unmut und Diskussionen bei Lotto-Annahmestellen in ganz Nordrhein-Westfalen riefen den LTV auf den Plan. In vielen Gesprächen mit der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, Politikern, Annahmestellenbetreibern sowie Vertretern von WestLotto wurde gemeinsam erörtert, wie man gemeinsam das staatliche Lotteriemonopol und die Lotto-Annahmestellen stärken und zukunftssicher gestalten könne.

    Vereinbart wurde in einem ersten Schritt, dass WestLotto rückwirkend ab Oktober 2014 die Genehmigungsgebühren zum Betrieb von Lotto-Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen vollständig übernehmen wird. Andreas Kötter, Sprecher der Geschäftsführung von WestLotto, bewertet das Ergebnis der Gespräche: „Wir möchten das Lotto-Annahmestellennetz zukunftssicherer machen. Mit dieser Entscheidung senden wir ein nachhaltiges Signal an die Annahmestellen, gemeinsam sind wir starke Partner auf Augenhöhe. Gerne möchten wir zukünftig in weiteren Gesprächen erörtern, welche Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung möglich sind.“

    Buller-Langhorst, der die Mitglieder im Rahmen der jährlichen LTV-Mitgliederversammlung am 27. Mai in Essen über das Ergebnis informierte, nahm dann auch den Auftrag der Mitgliederversammlung entgegen, den Rechtsstreit mit WestLotto für erledigt zu erklären. Der für den 18. Juni anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Münster erübrigt sich somit.

    pi

    (DTZ 22/18)

  • Ungewisse Zukunft für Pfälzer Bio-Tabakbauern

    SPEYER // Der weitere Anbau von biologisch erzeugtem Tabak in der Südpfalz steht auf der Kippe. Wie der Südwestrundfunk (SWR) berichtet, will der bisherige Abnehmer, Santa Fe Natural Tobacco, keinen Bio-Tabak aus der Südpfalz mehr abnehmen.

    Der Rückzug des US-amerikanischen Herstellers bedeutet einen harten Einschnitt für die rheinland-pfälzischen Pflanzer. Etwa 15 Prozent der 1.200 Tonnen Tabak sind laut SWR davon betroffen.

    Dem SWR-Bericht zufolge, versuchen die Erzeuger andere Abnehmer zu finden. Das gestaltet sich nach Angaben des Erzeugergemeinde EZG Südwest-Tabak schwierig.

    Im vergangenen Jahr konnten 150 Tonnen Bio-Tabak verkauft werden. In diesem Jahr werde voraussichtlich nur die Hälfte der Menge verkauft, heißt es. EZG-Geschäftsführer Jörg Bähr rechnet damit, dass es in der Pfalz wieder mehr konventionellen Tabakanbau geben wird.

    red

    (DTZ 21/18)

  • Strafzölle auf US-Tabak

    BRÜSSEL // Die EU-Kommission hat bei der Welthandelsorganisation eine Liste von US-Produkten eingereicht, die mit Strafzöllen belegt werden könnten. Der Schritt ist eine Reaktion auf die Importzölle der Vereinigten Staaten auf Stahl und Aluminium.

    Der Umfang der Vergeltungszölle beläuft sich auf etwa 1,6 Milliarden Dollar. Rund 100 Millionen könnten auf die US-Tabakexporteure entfallen – in der Liste stehen unter anderem Zigaretten, Feinschnitt, Zigarren und Wasserpfeifentabak.

    red

    (DTZ 21/18)

  • Maßvoll regulieren

    BRÜSSEL // Rückenwind für die E-Zigarette aus dem europäischen Parlament: Mehrere italienische EU-Abgeordnete (Christ- und Sozialdemokraten) haben in einer schriftlichen Anfrage an die EU-Kommission deutlich gemacht, welche Bedeutung die elektronischen Verdampfer bei der Rauchentwöhnung haben.

    Sie sprechen von 7,5 Millionen Rauchern, die auf die weniger schädliche Alternative umgestiegen seien.

    Im Zusammenhang mit der anstehenden Regulierung dieser Produktgruppe fordern die Parlamentarier mittelbar, die geringere Belastung mit Schadstoffen beim Aufstellen neuer Vorschriften zu berücksichtigen. Außerdem sollten klassische Zigaretten, E-Zigaretten und Tabakprodukte der nächsten Generation gemäß ihrer Schädlichkeit und im Einklang mit der TPD 2 reguliert werden.

    red

    (DTZ 21/18)

  • Bei E-Zigaretten knallt‘s mächtig

    HAMBURG / DÜSSELDORF // Hinter den Kulissen der jungen E-Zigarettenbranche wird heftig gestritten. Nicht selten treffen sich die Kontrahenten vor Gericht. Eine Auseinandersetzung bewegt derzeit die Gemüter besonders: Das Hamburger Unternehmen Innocigs hat eine Einstweilige Verfügung gegen Posh Global erwirkt.

    Vor kurzem hatte Dustin Dahlmann, Geschäftsführer von Innocigs und zugleich Vorsitzender des Bündnisses für Tabakfreien Genuss (BfTG), die Verbandsmitglieder vor den Produkten von Posh gewarnt (DTZ 19/2018, Seite 1, „Umfangreiches Register“). Nun hat sich auch Antje Hersch, Chefin der Posh Global GmbH, zu Wort gemeldet.


    „Alle Produkte registriert"

    Hersch wendet sich insbesondere gegen Dahlmanns Aussage, ihr Unternehmen habe praktisch keine Produkte – wie von der TPD 2 vorgeschrieben – registriert: „Unser Unternehmen vertritt die Rechtsauffassung, dass eine erneute Registrierung durch jeden einzelnen deutschen Importeur nicht erforderlich ist, wenn die Produkte des jeweiligen Herstellers bereits registriert sind und die sechsmonatige Wartefrist eingehalten wurde.“ Das sieht Dahlmann anders. Auf Nachfrage erklärt er, es gebe seiner Einschätzung nach keine Möglichkeit, die sechs Monate durch ein „Ranhängen“ an Registrierung von Dritten zu verkürzen. Und Dahlmann ergänzt: „Es handelt sich offenbar um eine Schutzbehauptung, wenn Be Posh angibt, sie habe ihre eigene Hardware registriert.“

    Daher habe Innocigs die Einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg beantragt. Hersch sieht das gelassen. Sie macht deutlich, dass die Vollstreckung dieser Verfügung gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 10 000 Euro einstweilen eingestellt wurde. Hersch weiter: „Das Gericht hat anerkannt, dass wir unseren Mitteilungspflichten hinsichtlich der Registrierung nachgekommen sind.“ Konkret bedeute das, dass Posh Global ihre Produkte weiterhin ohne jede Einschränkung in den Handel bringen und diese verkaufen könne.

    Tatsächlich heißt es in dem Beschluss der Hamburger Richter, „die Antragstellerin hat glaubhaft gemacht, dass sie ihrer Mitteilungspflicht inzwischen nachgekommen ist. Von daher erscheint es gerechtfertigt, die Vollziehung aus der Beschlussverfügung zumindest gegen Sicherheitsleistung einzustellen“. Weiter heißt es: „Für eine Einstellung ohne Sicherheitsleistung war kein Raum, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Prognose über den voraussichtlichen Ausgang des Rechtsstreits gegeben werden kann.“

    Fakt ist, dass das Landgericht für den 29. Mai eine mündliche Verhandlung zum Widerspruchsverfahren angesetzt hat. Allerdings halten manche die Auseinandersetzung schon für beendet. Das Online-Portal „Vapers.guru“ berichtete am 17. Mai über eine Mail des chinesischen Händlers Heavensgift an deutsche Einzelhändler, in der es heißt: „Innocigs lose the case with Be Posh.“ Das Unternehmen greift weiter die Argumentation von Posh Global auf, wonach „deutsche Einzelhändler Podukte ohne Einschränkungen verkaufen dürfen, wenn der Hersteller oder Heavensgift es registriert haben. Aber wir werden sechs Monate nach der Registrierung abwarten“.

    Für den Handel ist es allerdings schwierig nachzuvollziehen, ob ein Produkt wirklich registriert wurde. Posh-Global-Chefin Hersch sagt: „Alle Produkte, die die Posh Global GmbH vertreibt, sind durch den jeweiligen Hersteller in Deutschland registriert. Die sechsmonatige Wartefrist ist bei allen vertriebenen Produkten bereits verstrichen. Des Weiteren hat die Posh Global GmbH rein vorsorglich alle von ihr importierten Produkte auch selbst registriert.“

    BVL-Liste unvollständig?
    Alle Produkte der Marke Be Posh aus den Jahren 2016 und 2017 seien registriert worden, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zur Verfügung gestellte Liste unvollständig.

    Dagegen meint Dahlmann, es gebe „keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Liste nicht vollständig sein“ solle. Das BVL teilt auf DTZ-Anfrage mit: „Die Europäische Kommission hat eine ,Extract list‘ für die EU-Mitgliedstaaten bereitgestellt, die alle für einen Mitgliedstaat notifizierten Produkte aufführt“. Und weiter: „Wenn ein Produkt nicht für Deutschland in EU-CEG notifiziert wurde, ist das Produkt nicht an die zuständige Überwachungsbehörden mitgeteilt worden.“

    Darum wird gestritten:
    Paragraph 24 der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) beschreibt die Mitteilungspflichten, die vor dem Marktstart beachtet werden müssen. Demnach sind „Hersteller und Importeure von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern verpflichtet, der zuständigen Behörde in einer nach Markennamen und Art der Erzeugnisse gegliederten Liste“ verschiedene Details zu ihren Produkten zu nennen. „Der Hersteller oder der Importeur“ müssen die Verantwortung für die Produkte übernehmen.

    DTZ wird weiter berichten.

    max

    (DTZ 21/18)

  • Flagge zeigen

    MAINZ // Nicht nur Fußball-Fans freuen sich auf die Weltmeisterschaft in Russland. Auch Tabakwarenfachhändler blicken gespannt auf die Großveranstaltung, bei der neben Sonder-Editionen (wie in den Bildern dargestellt) auch Zusatzsortimente in schwarz-rot-gold-farbener Optik für reichlich Umsatz sorgen dürften.

    Für den Einzelhandel gilt: Je weiter die deutsche Nationalmannschaft im Turnier kommt und je besser das Wetter ist, desto ertragreicher verläuft das Geschäft. Und erfahrene Händler wissen: Fans kaufen ihre Knabbereien, Getränke und Sieger-Zigarren erst kurz vor Beginn einer Fußball-Übertragung. Zudem verstärkt sich der Kauf von Fan-Artikeln erst unmittelbar vor dem Eröffnungsspiel. Dabei schaffen Sonderangebote bei internationalen Sportwettbewerben neue Kaufanreize.

    Die zeitlich begrenzt verfügbaren Markenartikel liefern Neukunden einen Anlass, von einem Niedrigpreis-Produkt zu wechseln. So gönnen sich sparsame Verbraucher nicht nur etwas Besonderes, sondern sorgen mit einem außergewöhnlichen Artikel auch für Gesprächsstoff in ihrem Bekanntenkreis. Umsichtige Händler sorgen im Laden mit einer gut sichtbaren Verbundplatzierung von WM-Produkten bei Kunden für Aufmerksamkeit und fördern so den Impulskauf.

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    Lesen Sie dazu auch das Special „Fußball WM“ auf den Seiten sechs und sieben in der DTZ-Printausgabe 20/18.

  • „Von der Wertschätzung zur Wertschöpfung“

    RÖSRATH // „Von der Wertschätzung zur Wertschöpfung“ – unter diesem Motto steht der diesjährige „BTWE-Branchendialog“. Dazu lädt der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) im Rahmen seiner Jahrestagung ein, die am 3. und 4. Juni stattfindet. Veranstaltungsort ist wieder das Geno-Hotel in Rösrath.

    Jährlich nehmen rund 150 Entscheider aus der Tabakwirtschaft am Branchendialog teil. Auch in diesem Jahr erwartet BTWE-Präsident Rainer von Bötticher zahlreiche Repräsentanten aus der Branche in dem in der Nähe von Köln und Bergisch Gladbach gelegenen Ort. Die Tagungsleitung liegt in den Händen der beiden BTWE-Geschäftsführer Willy Fischel und Dieter C. Rangol, die Organisation übernimmt BTWE-Mitarbeiterin Friederike Gerke.

    Der Branchendialog startet am 3. Juni um 14.30 Uhr im Anschluss an die Delegiertenversammlung. Nachdem von Bötticher die Gäste begrüßt hat, referieren Guido Bündgen und Dirk Falke über die Problematik Rückverfolgung (Track & Trace) im Zusammenhang mit der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2). Lekkerland-Manager Bündgen ist Vorsitzender des Track & Trace-Arbeitskreises Handel, Falke Justiziar des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV).

    Im Anschluss daran informiert Torsten Löffler, Geschäftsführer Unternehmensgruppe Dr. Eckert, über den Ausgang und die Hintergründe des Musterprozesses in Sachen Produktkarten. Das Landgericht Berlin hat im März entschieden, dass Produktkarten, die vor Zigarettenpackungen mit Schockfotos stecken, rechtskonform sind.

    Mit dem Thema „Das Gesicht der Marke“ setzen sich Reemtsma Market Managerin Stefanie Birtel, Philip Morris-Verkaufsdirektor André Sorge sowie BAT-Marketing- und Vertriebsleiter Andreas Thoma auseinander.

    Den Abschluss des Vortrags-Reigens an diesem Tag bildet Peter Dersche, Geschäftsführer John Aylesbury. Sein Thema: „Erlesene Qualität.“

    Danach treffen sich die Teilnehmer ab 17.15 Uhr im Innenhof des Geno Hotels, ehe es um 18.15 mit dem Bus zum „BTWE-Treff Handel / Industrie“ geht.

    Der zweite Tag des Branchendialogs beginnt um 9.30 Uhr mit der Grundsatzrede von BTWE-Präsident Rainer von Bötticher. Unter der Überschrift „Welche Produkte machen den Markt 2023?“ wagen danach Branchenkenner einen Blick in die Zukunft. Dazu äußern sich Tobias Fraas, Vorsitzender des Bundesverbands der Lotto-Toto-Verkaufsstellen in Deutschland (BLD), Tobias Mai, Geschäftsführer Strategische Vertriebssteuerung bei Hubert Burda Media, Patrick Engels, Geschäftsführender Gesellschafter von Pöschl Tabak, Julia Kerl, National Managerin Convenience Philip Morris, und Bernd Kleinpeter, Geschäftsführer Niko Liquids.

    Informationen aus erster Hand über die InterTabac 2018 erhalten die Teilnehmer von Sabine Loos, Hauptgeschäftsführerin Messe Westfalenhallen Dortmund.

    Das Motto des diesjährigen Branchendialogs „Von der Wertschätzung zur Wertschöpfung“ greift Torsten Löffler auf, ehe BTWE-Präsident Rainer von Bötticher mit seinem Schlusswort um zirka 13 Uhr die Veranstaltung beendet.

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    (DTZ 20/18)

  • Presse-Grosso tagte

    KÖLN // Der Bundesverband Presse-Grosso hat seinen Jahresbericht 2017 vorgelegt. Der Erste Vorsitzende des Verbandes, Frank Nolte, unterstreicht in einem Interview in dem Bericht die Initiativen des Berufsstandes für die aktive Vermarktung von Presse am Point of Sale.

    „Wir haben 2017 richtig Gas gegeben“, so sein Resümee. Nolte zeigt ferner, wie der Pressegroßhandel den Medien- und Strukturwandel vor dem Hintergrund einer herausfordernden Marktentwicklung und eines wachsenden Margendrucks aktiv gestalten will. Im Fokus des Marketing-Mix des Presse-Grosso als Manager der Kategorie Presse stehen die Partner im Einzelhandel – vom Lebensmitteleinzelhandel über den Pressefachhandel bis hin zu den klassischen Kiosken.

    Auf der Hauptversammlung des Verbandes wurde zudem der Unternehmer Vincent Nolte neuer zweiter Vorsitzender des Bundesverbandes Presse-Grosso. Er tritt die Nachfolge von Robert Herpold an, der sein Mandat nach neun Jahren abtritt. Frank Nolte und Jan Carlsen führen ihre Mandate als Erster Vorsitzender beziehungsweise Vorstand Betriebswirtschaft fort.

    Herpold bedankte sich bei den Mitgliedern für das Vertrauen sowie bei seinen Vorstandskollegen für die erfolgreiche Zusammenarbeit und die stets gute Unterstützung. „Ich gehe mit einem weinenden und einem lachenden Auge von Bord“, so Herpold. Die Verbandsarbeit habe ihn geprägt. Er freue sich, einen geschätzten Kollegen als Nachfolger gewonnen zu haben.

    Vincent Nolte ist geschäftsführender Gesellschafter der Presseservice Nord GmbH & Co. KG in Bremen. Der gelernte Verlagskaufmann und Diplom-Betriebswirt ist seit 2007 in der Branche tätig und engagiert sich seit vielen Jahren in verschiedenen Funktionen im Bundesverband Presse-Grosso: seit 2013 als Vorstand der Regionalgruppe Nord und seit 2015 als Bereichsleiter Regulierung.

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    (DTZ 20/18)

  • AMV ruft Kartellamt an

    MAINZ // Die Mitgliedsverlage des Arbeitskreises Mittelständischer Verlage (AMV) sind der Ansicht, dass die Handelsspannenvereinbarung zwischen Verlagsallianz und Grosso kleine und mittlere Verlage diskriminiert. Verbesserungen für kleine Titel hat der Grosso-Vorstand bislang abgelehnt.

    Daher hat der AMV nach eigenen Angaben eine Kartellamtsanfrage wegen diskriminierenden Verhaltens auf den Weg gebracht. Die Unterlagen seien der Behörde am 11. Mai zugestellt worden.

    Der AMV will es dem Kartellamt überlassen, die Sachlage zu beurteilen.

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    (DTZ 20/18)

  • WHO gegen Tabakgenuss

    GENF // Am 31. Mai ist es wieder so weit: Rund um den Globus finden zahlreiche Aktionen zum Weltnichtrauchertag statt. Händler müssen sich auf schleppende Geschäfte einstellen.

    „Der große deutsche Politiker Herbert Wehner hat gesagt: ‚Die Raucher sind immer toleranter als Nichtraucher! Uns stört das nicht, dass sie nicht rauchen!‘ Aber im Ernst: Tabak ist ein legales Produkt. Daher muss es auch eine legitime Art geben, ihn zu konsumieren. Grundlage ist bewusster Genuss bei rücksichtsvollem Verhalten. Angesichts des gegenwärtigen Trends zu Egoismus und Ich-Bezogenheit droht Rücksichtnahme als wichtiger Wert zunehmend in Vergessenheit zu geraten.“ So nimmt Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer beim Verband der Rauchtabakindustrie, Stellung zu der Initiative. Sein Fazit: „Seit 2014 Jahren streitet man sich alljährlich um das Motto, welches den Nichtraucher-Tag schmücken soll, da die Protagonisten untereinander nicht einig sind. Das ist bezeichnend.“

    In diesem Jahr legt die Weltgesundheitsorganisation WHO den Fokus auf das Thema „Tabak und Herzkrankheiten“. Auch die Plakate, mit denen der Aktionstag beworben wird, bilden ein menschliches Herz ab, aus deren (abgeschnittenen) Adern es qualmt. Laut WHO sind Tabakgenuss und Passivrauchen verantwortlich für zwölf Prozent aller Herztoten und damit Todesursache Nummer 2 hinter zu hohem Blutdruck.

    Die Organisation schreibt, mehr als sieben Millionen Menschen würden jedes Jahr an der „globalen Tabak-Epidemie“ sterben, darunter fast 900 000 Nichtraucher. Unter den etwa eine Milliarde Rauchern lebten knapp 80 Prozent in Ländern mit mittleren und niedrigen Einkommen. Dort seien die gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Tabaks am stärksten.

    Die WHO schlägt zudem verschiedene Maßnahmen vor, mit denen Regierungen den Tabakgenuss innerhalb der eigenen Grenzen bekämpfen könnten: das Schaffen völlig rauchfreier Zonen, das Bereitstellen verschiedener Angebote zum Ausstieg aus der Tabak- beziehungsweise Nikotinabhängigkeit, Warnungen vor den Folgen des Tabakgenusses durch Einheitspackungen oder große Bildwarnhinweise, das Fördern effektiver Kampagnen in Massenmedien, mit denen die Öffentlichkeit vor Tabak gewarnt werden könne, umfassende Verbote für Tabakwerbung und Sponsoring sowie deutliche Anhebungen von Steuern auf Tabakwaren, um diese weniger erschwinglich zu machen.

    red

    (DTZ 20/18)