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  • Track & Trace hat belastet

    BERLIN // Welche Erwartungen hat die Branche? Und was kommt auf den Handel im neuen Jahr zu? Mit diesen Fragen setzen sich Branchenexperten auseinander und wagen den berühmten Blick in die Glaskugel. Im dritten Teil der DTZ-Serie kommt Andreas Landwehr, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA), zu Wort.

    Die Einführung des europaweiten Tabakkontrollsystems zur Rückverfolgbarkeit von Tabakprodukten (kurz: Track & Trace) gemäß der TPD II im Mai 2019, dem sich nicht nur die Hersteller der Tabakbranche, sondern auch die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) sowie alle weiteren Tabakwarengroßhändler unterziehen mussten, stellte den unbequemen Höhepunkt des Jahres 2019 dar. Über die Sinnhaftigkeit des Modells lässt sich bis heute trefflich streiten.

    Illegaler Zigaretten- und Tabakschmuggel
    Nicht nur die unverhältnismäßig kurze Frist, die den Branchenvertretern für die Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen zur Verfügung gestellt wurde, brachte große Unruhe. Auch schien die von der EU gesetzte Frist ihr selbst zu kurzfristig gewesen zu sein. In der Folge war zu Beginn ein reibungsloses Funktionieren des Systems nicht möglich.

    Der eigentliche Dorn im Auge ist allerdings das Verfehlen des hauptsächlichen Ziels: das Bekämpfen des illegalen Zigaretten- und Tabakschmuggels. Die völlige überzogene Kontrolle der legalen Lieferkette vom Hersteller bis zum Einzelhändler kontrolliert nur legale Produkte und löst nicht einmal ansatzweise das Problem des illegalen Handels.

    Trotz der unangenehmen Umstände, die ihn dank des Track & Trace-Systems ständig begleitet haben, ist der BDTA mehr als zuversichtlich, dass seine Mitglieder bis zum einjährigen Geburtstag von Track & Trace am 20. Mai 2020 auf ruhigeren Gewässern fahren werden.

    Lob für beteiligte Verbände
    An dieser Stelle muss ausdrücklich die Zusammenarbeit der Verbände (DZV, BTWE und andere) gelobt werden, die sich geschlossen für die Anliegen ihrer Mitglieder im Bereich Track & Trace eingesetzt haben und auch weiterhin einsetzen werden. Daher hoffen wir, auch mit dem neugegründeten BVTE eine intensive Zusammenarbeit zu pflegen.

    Wenn Brüssel oder Berlin neue Hindernisse in den Weg stellen, weiß die Branche stets verlässlich den politischen Anforderungen gerecht zu werden. Auf das Konstrukt von Verlässlichkeit und Vertrauen müssen und werden wir auch in den nächsten Jahren bauen.

    Betrachtet man die Innovationen speziell der Automatenaufsteller, so werden permanent Fortschritte in der kontaktlosen Bezahlmethode an Zigarettenautomaten verzeichnet. Nach dem Pilotprojekt (Girocard Kontaktlos Terminal ohne Pin-Pad Topp) der Deutschen Kreditwirtschaft in Kassel und Dortmund, das unserer Branche wertvolle Informationen einbrachte, wird die Marktreife dieser Technologie aller Voraussicht nach 2020 erreicht werden, sodass kontaktloses Zahlen bundesweit an immer mehr Automaten verfügbar sein wird.

    Bezahlen per Smartphone
    Auch die Entwicklung der kontaktlosen Bezahlfunktion per Mobiltelefon treibt der Technische Automatenausschuss TAA unermüdlich voran. Im Zeitalter des Smartphones, das im Alltag der mündigen Bürger nicht mehr wegzudenken ist, ist es folgerichtig, die Bezahlmethode auch auf dieses Medium zu erweitern, um den Kunden ein einfaches, schnelles und sicheres Zahlen mit vorheriger Altersprüfung am Automaten zu garantieren.

    Die im BDTA organisierten überwiegend mittelständisch geprägten Unternehmen lassen sich auch im laufenden Jahr 2020 nicht von den regulatorischen Irrungen und Wirrungen der Politik unterkriegen und vermögen dank stetiger technologischer Entwicklungen, die Kundenbedürfnisse nach modernen Bezahlmethoden zu befriedigen. Mögen wir gemeinsam auf ein erfolgreiches Jahr 2020 blicken!

    vi

    (DTZ 04/20)

  • Lotto & Co.: Spieleinsätze bleiben auf einem hohen Niveau

    MAINZ // Zum Jahresbeginn haben die Landeslotteriegesellschaften Bilanz für 2019 gezogen. DTZ berichtet über die Geschäftsentwicklung mehrerer Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks.

    Lotto Baden-Württemberg
    Erneut nur knapp unter der Milliardenmarke lagen die Spieleinsätze bei Lotto Baden-Württemberg. Das Glücksspielunternehmen erzielte im vergangenen Jahr einen Umsatz von 977,9 Millionen Euro. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem leichten Rückgang von 9,7 Millionen Euro oder rund einem Prozent. „Wir behaupten uns auf einem Markt, dessen Rahmenbedingungen für uns staatliche Anbieter so herausfordernd wie selten sind“, hob Geschäftsführer Georg Wacker hervor. „Kommerzielle Glücksspielunternehmen zielen mit hohem Werbeaufwand auf die Kunden und halten sich dabei nicht immer an die Regeln.“

    Die Gesamteinsätze sanken vor allem wegen des Eurojackpots. Die europäische Lotterie hatte 2018 durch außergewöhnlich viele große Jackpots geglänzt und entsprechend starke Zuwächse verzeichnet, während sich der Verlauf 2019 normalisierte. Dagegen legte sich der Klassiker Lotto 6aus49 ins Zeug. Die Einsätze für das Flaggschiff, das es im Südwesten seit 1958 gibt, wuchsen gegenüber dem Vorjahr um 3,5 Prozent. „Mit diesem Plus belegen wir im Deutschen Lotto- und Totoblock einen Spitzenplatz“, so Wacker.

    Rückgrat des Unternehmens sind die 3150 lizenzierten Annahmestellen mit etwa 12 000 Mitarbeitern. Sie erwirtschaften auch im Zeitalter boomenden Online-Handels rund 85 Prozent der Einsätze.

    Deutlich im Aufwind befanden sich die Online-Einsätze: Über die offizielle Lotto-App und lotto-bw.de wurden im zurückliegenden Jahr fast 92 Millionen Euro eingesetzt; gegenüber 2018 war dies ein Zuwachs von 13,5 Prozent.

    Hauptumsatzträger blieb mit einem Anteil von 47 Prozent an den gesamten Spieleinsätzen das Lotto 6aus49. Der Eurojackpot landete mit 18 Prozent Anteil auf dem zweiten Rang. Von niedrigerem Niveau deutlich zulegen konnten die Lotterie Silvester-Millionen dank 250 000 mehr verkauften Losen, der traditionsreiche Fußball-Toto durch höhere Jackpots und erneut die Rubbellose, die immer beliebter werden. Die Lose erzielten 2019 Rekordeinsätze von 72 Millionen Euro.

    Für das Land erzielte Lotto Baden-Württemberg 373,1 Millionen Euro. An die Spielteilnehmer wurden insgesamt 483,5 Millionen Euro ausgeschüttet. Im letzten Jahr glückten den Baden-Württemberger 23 millionenschwere Volltreffer und damit bundesweit die meisten Millionengewinne im Lotto, Eurojackpot und den übrigen Spielarten des Deutschen Lotto- und Totoblocks.

    Lotto Niedersachsen
    Die Niedersachsen gaben für staatliche Lotterien und Sportwetten rund 722 Millionen Euro aus. 14 Spielteilnehmer wurden zu Millionären. Aus Sicht von Axel Holthaus und Sven Osthoff, den Geschäftsführern des staatlichen Unternehmens, hat sich die aktuelle deutsche Glücksspielregulierung – auch in der schnelllebigen digitalen Welt – bewährt und ist weiterhin zukunftsfähig.

    Nach wie vor setzen die Niedersachsen am liebsten auf das 1956 im Land eingeführte Lotto 6aus49. Fast jeder zweite Euro wurde 2019 hierfür ausgegeben – insgesamt rund 340 Millionen Euro. Mehr als 16 Prozent der Spieleinsätze entfielen auf die Lotterie Eurojackpot, die 2019 allerdings auch in Niedersachsen etwas verlor, weil es deutlich weniger hohe Jackpots gab als 2018.

    Sehr beliebt bei den Niedersachsen ist die Umweltlotterie Bingo. Hier wurde das zweitbeste Ergebnis in der nun schon seit über 22 Jahren angebotenen Lotterie verbucht.

    Seit Jahresbeginn 2020 befindet sich die Sportwette Oddset nicht mehr im Portfolio von Lotto Niedersachsen, weil die Erlaubnis des Glücksspielunternehmens zum Veranstalten dieser Sportwette am 31. Dezember 2019 endete. Durch die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Land dürfen seit 2020 Sportwetten nur noch in Wettvermittlungsstellen angeboten werden, die ausschließlich oder überwiegend Sportwetten vermitteln, so dass die niedersächsischen Annahmestellen den Vertrieb von Oddset zum 31. Dezember 2019 einstellten.

    Westlotto

    Mit knapp 1,6 Milliarden Euro hat Westlotto sein sehr erfolgreiches Vorjahresergebnis von gut 1,6 Milliarden Euro knapp gehalten. Dafür sorgten mehr als 600 000 Spielaufträge pro Tag, die die Tipper in Nordrhein-Westfalen beim staatlichen Lotterieunternehmen abgegeben haben.

    Andreas Kötter, Sprecher der Geschäftsführung von Westlotto, betonte die erfolgreiche Spieleinsatzsteigerung bei den seit 2019 auch digital spielbaren Rubbellosen. Hier konnte Westlotto Zuwachsraten von mehr als 15 Prozent verzeichnen.

    Aber auch bei den anderen Spielarten zeige die Digitalisierungsstrategie Erfolg: Im Jahr 2019 wurden 10,2 Prozent aller direkten Einsätze beim Unternehmen online abgegeben (Vorjahr: 8,9 Prozent). Mit anderen Worten: Jeder zehnte Tipp wird bereits online abgegeben. Beim stationären Vertrieb kann Westlotto auf rund 3200 Lotto-Annahmestellen in NRW zählen.

    21 Millionäre und 170 weitere Großgewinner freuten sich im zurückliegenden Jahr über ihr Glück beim Spielangebot von Westlotto. Insgesamt wurden rund 790 Millionen Euro an etwa 51,3 Millionen Gewinner ausgezahlt. Das bedeutet, dass im statistischen Schnitt jeder Bürger in Nordrhein-Westfalen rund drei Mal pro Jahr bei Westlotto einen Gewinn erzielte.

    Gewinner ist aber auch das Gemeinwohl: Rund 40 Prozent der Spieleinsätze werden nach dem Lotto-Prinzip an das Land ausgeschüttet. „Neben ihren Gewinnen haben die NRW-Lottospieler somit jeden Monat mehr als 50 Millionen Euro für das Gemeinwohl erspielt. Dafür möchte ich mich, auch stellvertretend für alle gesellschaftlichen Träger in unserem Land, bedanken,“ so Andreas Kötter, Chef der umsatzstärksten deutschen Lotteriegesellschaft.

    Lotto Schleswig-Holstein
    Mit einem Jahresumsatz in Höhe von 275,8 Millionen Euro hat Nordwestlotto Schleswig-Holstein 2019 nahezu das gute Vorjahresergebnis von 276,5 Millionen Euro erreicht. Pro Kopf haben die Schleswig-Holsteiner statistisch gesehen im Durchschnitt 95,11 Euro (2018: 95,63) für die von der Landesgesellschaft veranstalteten Glücksspiele ausgegeben.

    Im nördlichsten Bundesland wurden 2019 über 32 Millionen Spielaufträge in den Lottoverkaufsstellen, über die Lotto-App sowie über die Internetseite www.lotto-sh.de abgegeben.

    Rund 109 Millionen Euro an Gewinnen wurden an Spielteilnehmer aus Schleswig-Holstein ausgeschüttet, teilt das staatliche Glücksspielunternehmen mit. Darunter befanden sich drei Millionengewinne.

    Neben den vielen kleinen und großen Gewinnern profitierte auch das Gemeinwohl: Lotto Schleswig-Holstein führte rund 106 Millionen Euro an Zweckabgaben (60,9 Millionen Euro) und Lotteriesteuern (45,3 Millionen Euro) an das Land ab.

    Lotto Brandenburg
    „Für viele Menschen in Brandenburg ist das Lottospiel einfach ein Ritual“, sagt Anja Bohms, Geschäftsführerin der Land Brandenburg Lotto GmbH. Wie die Statistik zeigt, hat es in Brandenburg seit der Jahrtausendwende nicht mehr so viele Millionäre gegeben wie 2019 – acht waren es. Insgesamt gingen acht siebenstellige, 13 sechsstellige und 611 vier- und fünfstellige Eurobeträge ab 5000 Euro mit einer Gesamtgewinnsumme von 34,9 Millionen Euro nach Brandenburg.

    Anja Bohms und Co-Geschäftsführerin Kerstin Kosanke bezeichnen das Lottospiel in Brandenburg auch in Zeiten des digitalen Wandels als eine feste Größe bei den Spielenden – sowohl in den rund 670 Lotto-Shops als auch online.

    red

    (DTZ 04/20)

  • „Es liegt noch viel Arbeit vor uns“

    MÖNCHENGLADBACH // Das Thema Track & Trace (T & T) beeinflusst weiter die gesamte Branche. DTZ hat ein Stimmungsbild eingeholt und sprach dafür mit Uwe Dobewall, Geschäftsführer Tabacos, Werner Syndikus, IT-Leiter bei Tobaccoland, Johannes Kayenburg, Assistent der Geschäftsführung bei Hall Tabakwaren und beim BDTA Referent für T & T, sowie Stefan Schöner, Gesellschafter von TabakSysteme und Mitglied im Vorstand des BDTA.

    Herr Dobewall, die gesamte Branche und insbesondere der Tabakwarengroßhandel werden immer noch stark durch das seit dem 20. Mai 2019 gültige T & T-Verfahren beeinflusst …
    Uwe Dobewall: Ja, wobei Track & Trace, das System zur Rückverfolgbarkeit, bislang für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gilt. Für alle übrige Tabakerzeugnisse tritt T & T fünf Jahre später, am 20. Mai 2024, in Kraft.

    Wer ist besonders betroffen?
    Dobewall: Dazu zitiere ich aus der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates: Das System betrifft „alle am Handel mit Tabakerzeugnissen beteiligten Wirtschaftsteilnehmer, vom Hersteller bis zum letzten Wirtschaftsteilnehmer vor der Ersten Verkaufsstelle“. Das bedeutet, dass Einzelhändler und Automaten von der Rückverfolgungspflicht ausgenommen sind. Dieses T & T-System ist somit ein nach unten geöffnetes Rückverfolgungssystem.

    Was geschieht mit den Tabakprodukten, die vor dem 20. Mai 2019 hergestellt wurden und dementsprechend keine ID-Nummer für das T & T-System aufweisen?
    Dobewall: Ware ohne ID-Nummer, dass heißt Ware, die vor dem 20. Mai 2019 produziert worden ist, darf in einer Übergangsfrist von einem Jahr – genauer gesagt: bis einschließlich 19. Mai 2020 – in Verkehr gebracht werden. Ab dem 20. Mai 2020 darf diese Ware nicht mehr im Markt sein.

    In welchem Stadium der Implementierung befinden sich der Tabakwarengroß- und der Tabakwareneinzelhandel?
    Dobewall: Da kann ich vor allem für die Mitglieder des BDTA und des BWTE sprechen, die sich in einem sehr weit fortgeschrittenen Stadium der Implementierung befinden. Dies ist besonders auf die inzwischen langjährige und sehr gute Zusammenarbeit beider Verbände, besonders beim Thema Track & Trace, zurückzuführen. Es liegen noch weitere Herausforderungen vor der Branche, dennoch werden schon jetzt die Anforderungen des Systems erfüllt.

    Herr Syndikus, das System scheint ein hochkomplexes Gebilde zu sein. Wie verlief die Implementierung und welche Komplikationen traten auf?
    Werner Syndikus: Es gab unterschiedliche Herausforderungen, wobei zwei im Vordergrund standen. Zum einen die von Ihnen erwähnte Komplexität des Systems, verbunden mit einem sehr kurzen Realisierungszeitraum, und zum anderen die Kommunikation zwischen den verschiedenen Parteien, also der EU, der Industrie, dem Handel und den zuständigen Software-Unternehmen. Auch wenn die Kommunikation sehr intensiv war, ist diese natürlich nicht reibungslos verlaufen.

    Können Sie da ein Beispiel nennen?
    Syndikus: Noch wenige Wochen vor dem Start des Systems waren hinreichende und bestimmte Vorgaben im technischen und im verfahrenstechnischen Bereich nicht geklärt, zum Beispiel wurde die endgültige Code-Struktur erst kurz vor dem 20. Mai beschlossen und bekannt gegeben. Das betrifft nicht nur die Hersteller, die die Codes auf die einzelnen Packungen und den weiteren Aggregationsstufen aufbringen müssen, sondern auch die Tabakwarengroßhändler, die diese Codes lesen und verarbeiten müssen. Außerdem gab es – wie beim Start eines solch komplexen Systems mit so vielen unterschiedlichen Marktteilnehmern nicht anders zu erwarten – zu Beginn diverse Kommunikationsprobleme und Ausfälle bei den verschiedenen Systemen …

    Können Sie diese Ausfälle näher benennen?
    Syndikus: Da die Einführungsphase einer Testphase gleichkam, hatte anfangs unter anderem Dentsu Aegis …

    … das ist das Unternehmen, das von der EU für die Funktion des Secondary Repository und des Routers ausgewählt wurde …
    Syndikus: Genau. Dentsu Aegis hat nicht mit der schieren Menge an Daten gerechnet, so dass eine ununterbrochene Erreichbarkeit nicht gewährleistet werden konnte. Nichtsdestotrotz wurden durch eine intensivierte Zusammenarbeit mit den verschiedenen Systemteilnehmern die Kinderkrankheiten ausgemerzt. Notwendige Verbesserungen und Anpassungen müssen allerdings auch weiterhin durchgeführt werden. Es liegt noch viel Arbeit vor uns.

    Herr Kayenburg was war die größte Herausforderung bei der Implementierung von T & T?
    Johannes Kayenburg: Die Einführung eines so großen Rückverfolgbarkeitssystems bedarf einer präzisen Abstimmung zwischen dem Regulierer – hier also der EU –, der Industrie, dem Handel und den zuständigen Software-Unternehmen. Und die Kommunikation zwischen den handelnden Parteien verlief nicht reibungslos.

    Haben auch Sie hier ein Beispiel?
    Kayenburg: Nehmen wir beispielsweise die Code-Struktur der Unique Identifier. Diese Struktur ist erst wenige Wochen vor dem 20. Mai durch die Bundesdruckerei bekannt gegeben worden. Dadurch sind jedoch nicht nur die Hersteller unter starken zeitlichen Druck geraten, sondern auch alle weiteren Teilnehmer in der Supply Chain, die diese Codes lesen, also scannen, und verarbeiten müssen. Außerdem gab es Startschwierigkeiten bis hin zu Systemausfällen.

    Was waren das für Startschwierigkeiten und sind diese zwischenzeitlich gänzlich behoben?
    Kayenburg: Da die Einführungsphase einer Testphase gleichkam, kam es zum Beispiel zu Lastproblemen, die unter anderem dazu führten, dass Systeme nicht mehr dauerhaft erreichbar waren beziehungsweise ganz abgeschaltet werden mussten. Es ist anzunehmen, dass die enorme Datenmenge zwar nicht überraschend kam, jedoch in der Folgezeit einiges an Nachjustieren nötig war. Das gilt unter anderem für Dentsu Aegis, aber auch für die Bundesdruckerei, die für die Vergabe von Codes verantwortlich ist.

    Und jetzt arbeiten die Systeme einwandfrei?
    Kayenburg: Nein, das heißt nicht, dass die Probleme jetzt alle gelöst wären. Wie auch Herr Syndikus bereits sagte, sind weitere Verbesserungen und Anpassungen notwendig.

    Aber so, wie es jetzt läuft, ist alles den Bestimmungen entsprechend?
    Kayenburg: Ich bin der Meinung, dass alle Produkte die von Mitgliedern des BDTA zur Abwicklung von T & T genutzt werden, die EU-Richtlinien erfüllen und alle Mitglieder des BDTA die aktuellen T & T-Bestimmungen so umsetzen, wie es zur Zeit möglich ist.

    Herr Schöner, inwiefern hat der BDTA seine Mitglieder bei der Implementierung des T & T-Systems unterstützt?
    Stefan Schöner: Neben dem Arbeitskreis von Unternehmen des deutschen Groß- und Einzelhandels gemeinsam mit der Industrie, in dem auch der BDTA vertreten ist, hat unser Verband selbst einen gesonderten Arbeitskreis zu den mit dem System verbundenen Fragen der Informationstechnologie gebildet. Bei diesen IT-Meetings waren durch die rege Teilnahme der verschiedenen Software-Häuser nahezu 100 Prozent der BDTA-Mitglieder eingebunden. Dadurch garantieren wir, dass unsere Mitglieder flächendeckend T & T umsetzen konnten.


    Was waren die zusätzlichen Ziele des BDTA-Arbeitskreises?

    Schöner: Die beteiligten Unternehmen haben daran gearbeitet, T & T mit den vielen verschiedenen Anbietern von T&T-Lösungen einheitlich umzusetzen. Wir haben damit dem Wunsch nach einer für alle Seiten zufriedenstellenden Branchenlösung Rechnung getragen.

    Und das hat funktioniert.
    Schöner: Da ich selbst Teilnehmer dieses IT-Kreises bin, kann ich Ihnen versichern, dass die Software-Lösungen unserer Mitglieder, die zur Abwicklung von T & T genutzt werden, die EU-Richtlinien erfüllen.

    red

    (DTZ 04/20)

  • Stabiler Arbeitsmarkt

    NÜRNBERG // Das IAB-Arbeitsmarktbarometer hat sich im Dezember auf seinem Vormonatswert behauptet. Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) liegt bei 102,0 Punkten und signalisiert damit weiterhin eine gute Arbeitsmarktentwicklung.

    Die Einschätzungen der Arbeitsagenturen im Hinblick auf die Entwicklung der Arbeitslosigkeit haben sich noch einmal leicht um 0,1 auf 99,4 Punkte verbessert. Bereits im Vormonat hatte sich die Arbeitslosigkeitskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers deutlich erholt. Zwar steht der aktuelle Wert noch für eine tendenziell eher ungünstige Entwicklung, es sind aber in den nächsten Monaten allenfalls leichte Zunahmen der saisonbereinigten Arbeitslosigkeit zu erwarten. „Die Industrie leidet unter der abgeschwächten Exportnachfrage. Angesichts der Arbeitskräfteknappheit bleiben gravierende Konsequenzen bei der Arbeitslosigkeit aber aus“, sagt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“.

    Die Beschäftigungskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers verliert im Dezember leicht um 0,1 auf 104,6 Punkte. Damit bleibt der Beschäftigungsausblick trotz der konjunkturellen Schwäche deutlich positiv. „Der Arbeitsmarkt ist ein Stabilitätsanker für die Binnenkonjunktur. Wenn sich die Weltkonjunktur erholt, wird es 2020 in Deutschland wirtschaftlich auch wieder bergauf gehen“, erklärt Weber.

    Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert.

    pi

    (DTZ 03/20)

  • LKA warnt vor Drogen

    DÜSSELDORF // Das Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen warnt vor dem Konsum illegaler E-Liquids, die mit synthetischen Cannabinoiden oder sogenannten K.o.-Tropfen versetzt seien. In Nordrhein-Westfalen seien mehrere Fälle bekannt geworden, in denen Konsumenten dieser Substanzen notärztliche Hilfe benötigt hätten. Eine exakte chemische Zusammensetzung der Drogen sei für den Konsumenten nicht zu erkennen und die Wirkung auf den Organismus nicht einschätzbar.

    Die Verpackungen der illegalen Liquids ließen meist keine Rückschlüsse auf die Gefährlichkeit der hochgefährlichen Inhaltsstoffe zu. Häufig seien die Produkte sogar mit dem Hinweis versehen: „Not For Human Consumption“ („nicht für den menschlichen Konsum bestimmt“). Die Wirkung der künstlichen „Cannabinoide“ ähneln denen von THC, dem berauschenden Wirkstoff von Cannabis. Sie hätten jedoch häufig eine wesentlich höhere Wirkstärke.

    In Nordrhein-Westfalen bestehe bei einigen Fällen der Verdacht, dass es sich bei der zugeführten Substanz um Gamma-Butyrolacton (GBL) handeln könnte. Ein Nachweis im Blut wurde bislang nicht erbracht, da GBL im Körper schnell abgebaut werde. Ein Nachweis der Substanz gelinge nur, wenn E-Zigarette oder E-Liquid untersucht werden könne.

    Das Landeskriminalamt rät, worauf Konsumenten von Liquids in E-Zigaretten achten sollten:
    Informieren Sie sich vor dem Konsum von E-Zigaretten über Qualität und Herkunft des Liquids.
    Lehnen Sie das Angebot ab, an fremden E-Zigaretten zu ziehen.

    pi

    (DTZ 03/20)

  • Kautabak: Rechtsstreit geht weiter

    ANSBACH // Günter Hartmann Tabakvertrieb hat beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Kautabak-Verfahren (DTZ berichtete) eingelegt. Der Bayrischen Verwaltungsgerichtshof hatte in seinem Urteil vom 10. Oktober 2019 die Revision nicht zugelassen. Die Klägerin hatte nach Vorliegen der Urteilsbegründung einen Monat Zeit, gegen diese Entscheidung anzugehen. Die Nichtzulassungsbeschwerde wird in Kürze dem BVerwG vorgelegt.

    Es geht um die Klage des Importeurs gegen Vertriebsverbote auf dem deutschen Markt für die Erzeugnisse „Thunder Frosted Chewing Bags“ und „Thunder Chewing Tobacco“ des dänischen Herstellers V Tobacco. Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte die Klage abgewiesen. Beide Produkte stufte der Senat als „Tabakerzeugnis zum oralen Gebrauch“ ein, das nicht zum Kauen im Sinne der europäischen Tabakrichtlinie bestimmt sei. Nach dem Tabakerzeugnisgesetz sind solche Produkte in Deutschland nicht erlaubt.

    Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hatte dazu mitgeteilt, dass diese Produkte nur zum Kauen bestimmt seien, wenn dadurch tatsächlich wesentliche Inhaltsstoffe freigesetzt würden. Der Kläger vertrat die Ansicht, es komme für die Einstufung „zum Kauen bestimmt“ (und damit erlaubt) darauf an, dass durch Kauen erheblich mehr der wesentlichen Inhaltsstoffe gelöst würden, als beim bloßen „im Mund Halten“ des Erzeugnisses. Dieser Argumentation folgten die Richter nicht.

    Bis zur endgültigen Klärung sind Ein- und Verkauf dieser Produkte für Handel und Hersteller zulässig.

    kdp

    (DTZ 03/20)

  • „Positiver Blick in die Zukunft“

    BERLIN // Welche Erwartungen hat die Branche? Und was kommt auf den Handel im neuen Jahr zu? Mit diesen Fragen setzen sich Branchenexperten auseinander und wagen den berühmten Blick in die Glaskugel. Im zweiten Teil der DTZ-Serie kommt Michal Dobrajc vom Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) zu Wort.

    Die E-Zigarette ist im Jahr 2019 unverschuldet in ein Sperrfeuer der Kritik geraten. Verantwortlich waren dafür maßgeblich die Vorfälle in den USA, bei denen illegale, verunreinigte und gestreckte E-Joints zu mehreren Todesfällen und zahlreichen Erkrankungen geführt haben. Obwohl es sich dabei um regional und zeitlich begrenzte Vorfälle in den USA gehandelt hat, deren Auftreten in Europa aufgrund strenger Regulierungen und Gesetze höchst unwahrscheinlich ist, hat die teils reißerische Berichterstattung die Bevölkerung massiv und nachhaltig verunsichert. Nahezu die gesamte Branche hat die Auswirkungen gespürt. Umsatzeinbrüche von 20 bis 50 Prozent sind leider keine Seltenheit geblieben.

    Dennoch blickt der VdeH positiv in die Zukunft. Bereits nach den ersten Vorfällen ist der Verband den Fehlinformationen mit mehreren Maßnahmen entgegengetreten. Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Dampfen haben wir unter anderem eine Kampagne unter dem Motto „EZIGA-RETTEN-LEBEN“ gestartet, begleitet von Flyer-Aktionen, Infoständen und einer deutschlandweiten Plakataktion.

    Das Potenzial der E-Zigarette wird inzwischen erkannt, die geringere Schädlichkeit ist wissenschaftlicher Konsens geworden. Es ist jedoch wichtig, dass diese gesundheitspolitische Chance von allen Seiten offen kommuniziert wird. Dass dies in der Vergangenheit nicht geschehen ist, zeigen die Ergebnisse unserer im Herbst 2019 beauftragten Forsa-Umfrage. Wissenschaftliche Fakten sind der breiten Bevölkerung nicht bekannt, es herrscht eine zunehmende Verunsicherung beim Thema E-Zigarette. 57 Prozent der Befragten gaben an, dass sie E-Zigaretten für genauso schädlich oder sogar noch schädlicher halten als herkömmliche Tabakzigaretten. Lediglich fünf Prozent der Raucher können sich vorstellen, die E-Zigarette auszuprobieren, und rund zwei Drittel der Raucher planen, das Rauchen fortzusetzen, obwohl die Mehrheit der Raucher Tabakprodukte für sehr gesundheitsschädlich hält.

    Neben den Gesprächen mit Entscheidungsträgern und Experten gehört daher vor allem auch die Aufklärung der Bevölkerung zu den dringlichsten Punkten auf der Agenda des VdeH.

    Der VdeH ist zuversichtlich, fordert aber auch gleichzeitig, dass Gesundheitsbehörden und Politik in Deutschland ihrer Pflicht zur Aufklärung der Bevölkerung deutlicher und schneller nachkommen müssen. Nur so kann die gesellschaftliche Akzeptanz gesteigert werden. Wenn dies gelingt, wird man mittel- und langfristig mit einer weiteren, erheblichen Steigerung der Umsätze rechnen können. Dass dies funktionieren kann, hat Großbritannien eindrucksvoll bewiesen. Die Raucherquote sinkt dort stetig weiter, und die E-Zigarette wird als das gesehen, was sie ist: Eine riesige Chance für die öffentliche Gesundheit.

    vi

    (DTZ 03/20)

  • „Dampfen statt Rauchen“

    BERLIN // Der Branchenverband Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) war bis Ende des Jahres mit der bundesweiten Aufklärungskampagne „Dampfen statt Rauchen“ auf Plakaten, Flyern und in den Social-Media-Kanälen präsent. Im neuen Jahr startet das BfTG die zweite Phase.

    Während der erste Teil der Kampagne von Mitte bis Ende Dezember angesetzt war, ist die zweite Phase vom 10. bis zum 23. Januar geplant, teilt das BfTG auf DTZ-Anfrage mit.

    „E-Zigaretten sind bis zu 95 Prozent weniger schädlich als Tabak“, erklärt der Verband in einer Mitteilung. Eine Information, die bei zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland nicht präsent sei. „Es wird dringend Zeit, dass sich das ändert“, so das BfTG.

    Plakatwerbung in über 100 Städten
    Mit der Kampagne „Dampfen statt Rauchen“ soll das Harm Reduction-Potential von E-Zigaretten größeren Teilen der Bevölkerung bekannt machen, betont ein BfTG-Sprecher. Ein wesentliches Ziel sei die Aufklärung über die Ursachen für die Krankheits- und Todesfälle in den USA. „Mit den E-Zigaretten und Liquids, so wie sie in Deutschland erhältlich sind, haben diese Vorfälle nichts zu tun“, so das BfTG.

    Dazu ist der Berliner Verband
    [bul]mit der Website [link|https://www.tabakfreiergenuss.org]„Dampfen-statt-rauchen.de“[/link],
    [bul]einer bundesweiten Plakatwerbung in über 100 Städten,
    [bul]mit Flyern und Plakaten für Unterstützer,
    [bul]Videos zur Aufklärung

    [bul]sowie einer Social Media-Kampagne an den Start gegangen.

    „Wir starten diese Kampagne, damit möglichst viele Menschen vom Potenzial der E-Zigarette erfahren. Die elektrische Zigarette gibt es seit 12 Jahren in Deutschland und die Wissenschaft ist sich einig, dass sie deutlich weniger schädlich ist als die Tabakzigarette. Es ist alarmierend, dass nur ein Drittel der Bevölkerung diese Fakten kennt. Das muss endlich geändert werden und dafür arbeiten wir“, erklärt Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG.

    pi

    (DTZ 01/02/20)

  • Illegale Zigaretten

    BERLIN // Geht es um das Thema „Organisierte Kriminalität“, deckt sich die Meinung der Deutschen weitgehend mit der anderer EU-Bürger.

    Für 50 Prozent der Deutschen, die an einer Umfrage des Euro-Barometers teilgenommen haben, sind illegale Drogen die wichtigste Einnahmequelle zur Finanzierung der organisierten Kriminalität. Lediglich sechs Prozent (EU-weit sieben Prozent) nehmen an, dass dies bei Schwarzmarktzigaretten der Fall sei. Darauf hat der Bundesverband Tabakwaren und neuartige Erzeugnisse (BVTE) jetzt hingewiesen.

    Fest steht: Wer Zigaretten auf dem Schwarzmarkt kauft, leistet damit einen großen Beitrag zur Finanzierung der organisierten Kriminalität. Als Gründe für den Kauf von geschmuggelten oder gefälschten Zigaretten nennen 75 Prozent der Befragten, dass diese deutlich günstiger seien als legale Zigaretten.

    vi

    (DTZ 01/02/20)

  • „Liquids kindersicher aufbewahren“

    BERLIN // Wie gefährlich sind E-Liquids? Dieser Frage ging das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nach und befragte die deutschen Giftinformationszentren.

    Ergebnis: Die meisten Anfragen betrafen das Verschlucken der meist nikotinhaltigen Nachfülllösungen, häufig durch Kinder. Darunter fanden sich zwei als lebensbedrohlich eingestufte Fälle.

    Das BfR rät daher zur kindersicheren Aufbewahrung von E-Zigaretten und Liquids. Anhaltende Atembeschwerden und Lungenschäden nach Inhalieren wurden nicht festgestellt.

    Bei den in Deutschland im Rahmen der „PiMont“-Studie („Pilotprojekt Monitoring von Vergiftungen“) registrierten 851 Vergiftungen und Vergiftungsverdachtsfällen nach Kontakt mit E-Zigaretten oder Liquids wurde in acht Prozent ein bestimmungsgemäßer Gebrauch (Einatmen, Inhalation) angegeben. Das versehentliche Verschlucken von Liquids stellt mit 82 Prozent der Fälle den häufigsten Grund für Anfragen zu E-Zigaretten bei den Giftinformationszentren dar. Häufig sind Kleinkinder betroffen. Das in Liquids meist enthaltene Nikotin kann beim Verschlucken schon in geringen Mengen zu deutlichen Gesundheitsbeschwerden führen, etwa starkem Erbrechen.


    Mai 2018 bis Februar 2019

    Von Mai 2018 bis Februar 2019 wurden insgesamt 167 Vergiftungsfälle und Fälle mit Vergiftungsverdacht genauer erfasst: Nach Einatmen des Dampfes hatten die Patienten in über 90 Prozent der Fälle keine oder nur leichte Symptome. Sieben Fällen wurde ein mittlerer Schweregrad zugeordnet, davon sechs Fälle nach Verschlucken und ein Fall mit wiederholtem Erbrechen nach Einatmen. Bei zwei Patienten kam es zu schwerer Vergiftung; in diesen beiden Fällen hatten die Betroffenen starke Bewusstseinsstörungen und weitere Symptome, nachdem sie ein Liquid verschluckt hatten.

    Die Fallsammlung zu E-Zigaretten ist eines von acht Teilvorhaben in der PiMont-Untersuchung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Beteiligt sind neben dem BfR die Gesellschaft für Klinische Toxikologie und alle acht deutschen Giftinformationszentren.


    pi

    (DTZ 01/02/20)