Autor: admin

  • Leipziger Bahnhofsbuchhandlung wieder offen

    BERLIN / LEIPZIG // Knapp 24 Stunden nach der Schließung durch das Ordnungsamt darf die Bahnhofsbuchhandlung Ludwig am Leipziger Hauptbahnhof heute in der Mittagszeit wieder öffnen. Zeitungen und Zeitschriften – die Bahnhofsbuchhandlung hält mehr als 7000 Präsenztitel vor – dürfen nach dem heutigen Bescheid des Ordnungsamtes dann wieder verkauft werden. Die Buchabteilung bleibt geschlossen.

    Präsenz an Bahnhöfen
    Die Bahnhofsbuchhandlung Ludwig gehört zur Unternehmensgruppe Dr. Eckert mit rund 350 Standorten, darunter mehr als 250 eigengeführte Geschäfte in den Bereichen Presse, Buch, Tabak und Convenience: Bahnhofsbuchhandlungen der Marke Ludwig, Pressefachgeschäfte der Marke Eckert, Tabakwarenfachgeschäfte der Marke Barbarino und T.H.Kleen sowie Convenience Stores unter den Labels Adam’s und ServiceStore DB. Die meisten Geschäfte der Unternehmensgruppe Dr. Eckert befinden sich an Bahnhöfen.

    pi

    (DTZ 14/20)

  • Heintz van Landewyck übernimmt Deutschland-Vertrieb für AG Snus-Produkte

    TRIER // Die AG Snus, einer der führenden Hersteller von Smokefree-Produkten aus Assens in Dänemark, übergibt seinen Deutschland-Vertrieb zum 1. April an die Heintz van Landewyck GmbH in Trier.

    Damit verantworten die Moselstädter die Distribution und Vermarktung der AG Snus Marken Ink, Sirius sowie der Nikotin-Pouches der Shiro-Reihe. Die Landewycker übernehmen in diesem Zusammenhang den Vertrieb von Arnold André aus Bünde. „Das gesamte Smokefree-Segment, nicht nur in Deutschland, haben wir immer im Blick gehabt. Besonders die Nikotin-Pouches liegen aktuell, nicht nur in Deutschland, im Trend“, sagt Stefan Morandini, Marketingleiter bei Heintz van Landewyck.

    Positiver Ausblick
    „Wir sehen der Zusammenarbeit mit unserem Partner AG Snus, trotz der aktuellen Allgemein-Lage, absolut positiv entgegen“, so Morandini. „Sirius und Shiro sind junge Produkte am deutschen Markt. Wir kennen Landewyck seit vielen Jahren und sind froh, dass wir einen kompetenten und erfahrenen Partner für unsere Produkte gefunden haben. Gemeinsam werden wir den Distributionsausbau unserer Produkte in Deutschland vorantreiben“, ergänzt Henrik Kramer Sales Export Manager bei AG Snus.

    Trier ist erreichbar
    Ab dem 1. April nehmen die Mitarbeiter des Trierer Kunden-Service ([link|mailto:bestellung@landewyck.de]bestellung@landewyck.de[/link], Tel. 0651 8265-127) Aufträge entgegen und können auch bei Fragen rund um das Produkt-Segment weiterhelfen. In diesem Zusammenhang weist Stefan Morandini darauf hin, dass trotz der momentanen Allgemein-Lage alle Bereiche von Heintz van Landewyck in Trier ohne Einschränkungen arbeiten. Auch bleiben die Bürozeiten hinsichtlich Erreichbarkeit unverändert.

    pi

    (DTZ 14/20)

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser

    Das renommierte ifo-Institut hat seine Prognose für Deutschland für das laufende und das kommende Jahr neu berechnet. Wenig überraschend kommen die Wissenschaftler zu dem Schluss: „Die deutsche Wirtschaft schrumpft in diesem Jahr.“ Allerdings fällt das Szenario im Gegensatz zu anderen Visionen weniger dramatisch aus: Aufs Gesamtjahr betrachtet könnte, so das ifo, das Bruttoinlandsprodukt um 1,5 Prozent sinken, 2021 dann um 3,7 Prozent nach oben schießen. Klingt gut, hilft aber nicht dabei, dass Unternehmen und Bürger 2020 erst einmal überstehen müssen.

    Exponentieller Zuwachs
    Eine der großen Ungewissheiten ist derzeit der exponentielle Zuwachs der Corona-Erkrankten. Sie alle kennen das Märchen vom Bauern, dem Reis und dem indischen Kaiser Sessa. Der Monarch wollte einen Höfling belohnen. Dieser erbat sich ein Reiskorn für das erste Feld eines Schachspiels, danach jeweils die immer wieder verdoppelte Anzahl. Da Sessa keine exponentiellen Funktionen kannte, willigte er ein – und musste feststellen, dass aller Reis seines Reichs nicht ausreichte, um die Ehrenschuld zu begleichen. Und so ähnlich, fürchten manche Auguren, könnte es auch bei Corona zugehen. So erklärte WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus jüngst, es habe 67 Tage gedauert, bis die ersten 100.000 Fälle bestätigt waren, elf Tage für die zweiten 100.000 und nur vier Tage für die dritten 100.000 Fälle. Dramatisch? Klingt so, ja. Nun hat jedoch ein Mediziner aus Mainz – nicht irgendeiner, sondern ein Professor mit zwei Doktortiteln von der Johannes-Gutenberg-Universität – sich zu Wort gemeldet. Kernaussage: „Es liegt in der Natur der Exponentialrechnungen, dass diese Rechnungen mit exponentiellen Fehlern behaftet sind. Wenn man sich bei den Eingangsbedingungen, mit denen die Formeln gespeist werden, ein bisschen irrt, enthält die Rechnung einen sich exponentiell fortpflanzenden Fehler.“ Er geht davon aus, dass die Situation – zumindest in Deutschland – handhabbar bleibt. Hoffen wir, dass er recht behält.

    Branche braucht klarere und eindeutige Vorgaben
    Für unsere Branche sind jedoch zeitnah andere Fragen entscheidend. Viele Händler wissen nicht, ob sie öffnen dürfen oder nicht. Über Hessen und Mecklenburg-Vorpommern haben wir bereits gestern berichtet. In Nordrhein-Westfalen und Thüringen ist der Tabakwaren-Einzelhandel zwar nicht ausdrücklich in den Ausnahmen genannt, laut BTWE haben jedoch Ordnungsämter einzelnen Händlern ausdrücklich erlaubt, Tabak und Lotto anzubieten. Da wäre es wünschenswert, wenn aus den Fachabteilungen klarere und eindeutige Vorgaben kämen.

    Kommen Sie gesund durch diese Wochen!

    Herzlich
    Marc Reisner
    Chefredakteur DTZ

    (DTZ 14/20)

  • Branche im steten Wandel

    MAINZ // Seit diesem Jahr müssen Kassensysteme über eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen (DTZ berichtete).

    Dieses Sicherheitsmodul schließt Manipulationen aus. Weiterhin neu ist die Meldepflicht für jede verwendete Kasse beim zuständigen Finanzamt. Darüber hinaus besteht die Belegausgabepflicht. All dies führt zu Umstellungen, derer die Anbieter von Kassensystemen rechtzeitig Herr werden müssen. DTZ hat sich umgehört, wie die Reaktionen und Vorgehensweisen der Firmen sind.
    Lesen Sie mehr im DTZ-Special "Kassensysteme" in der Printausgabe DTZ 13/20.

    kh

    (DTZ 14/20)

  • Corona-Virus: Acht-Punkte-Programm für den Einzelhandel

    BERLIN // Die Corona-Epidemie stellt den Einzelhandel vor sehr große Herausforderungen. Viele Handelsunternehmen müssen schließen – die verlorenen Umsätze liegen pro Tag bei rund 1,15 Milliarden Euro. Gleichzeitig sehen sich die Lebensmittelhändler mit ungewöhnlich großem Kundenaufkommen und logistischen Herausforderungen konfrontiert. Der Handelsverband Deutschland (HDE) zählt in einem Acht-Punkte-Programm auf, was der Handel braucht, um die Coronavirus-Krise meistern zu können?

    Bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen setzen (1)
    Der Föderalismus kommt an seine Grenzen, wo er eine einheitliche Krisenbewältigung behindert. Die national tätigen Unternehmen benötigen einen einheitlichen Rechtsrahmen, um die Vorgaben zur Bekämpfung der Corona-Krise in ihren Unternehmen umsetzen zu können. Unterschiedliche gesetzliche Vorgaben in den Bundesländern und unterschiedliche Umsetzungen in Städten, Landkreisen und Kommunen insbesondere bei Zugangsregelungen zu offenen Geschäften und Hygienebestimmungen führen zu einem Chaos in der Umsetzung und sind für die Unternehmen nicht mehr überschaubar.

    Liquidität durch Soforthilfen sicherstellen (2)
    Der Staat muss dem mittelständischen Fachhandel Soforthilfen in Form von Direktzuschüssen gewähren, damit die Liquidität bei den von den Geschäftsschließungen betroffenen mittelständischen Betrieben gewahrt bleibt. Diese Direktzuschüsse sollten von den Finanzämtern ausgezahlt werden. Denn diese verfügen über alle nötigen Daten wie Unternehmensdaten und Bankverbindungen.

    Steuern, Gebühren und Sozialversicherungsbeiträge stunden (3)
    Fällige Steuern, Gebühren und Sozialversicherungsbeiträge sollten für mindestens sechs Monate zinslos gestundet werden.

    Unternehmen für Vermögensschäden entschädigen (4)
    Die von den staatlich verfügten Geschäftsschließungen betroffenen Unternehmen müssen für die erlittenen Vermögensschäden entschädigt werden. Eine gesetzliche Grundlage könnte das Infektionsschutzgesetz sein.

    Gewerbemieten des Handels aussetzen (5)
    Die Händler brauchen während der Schließungen ihrer Betriebe eine Aussetzung der Gewerbemieten und Reduzierung der Miete auf die laufenden Betriebskosten.
    Außerdem sollte den Handelsmietern zusätzlich die Stundung dieser Kosten ermöglicht werden. Die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten des Mieters, eine Anpassung des Mietvertrags wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB durchzusetzen, dürfen dadurch in keiner Weise beeinträchtigt werden.

    Unbürokratische Arbeitnehmerüberlassung (6)
    Unbürokratische Arbeitnehmerüberlassung ermöglichen, Arbeitszeitgesetz liberalisieren und Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte anheben
    Arbeitnehmer, die wegen Geschäftsschließungen zurzeit ohne Tätigkeit sind, sollen unbürokratisch an Handelsunternehmen ausgeliehen werden können, die dringenden Bedarf an weiteren Arbeitnehmern haben.
    Zudem muss die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz umgehend bundesweit aufgehoben und die Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte von aktuell 450 € befristet auf 1000 € angehoben werden, damit in dieser Krisensituation der erhöhte Arbeitsaufwand in der Logistik sowie den geöffneten Geschäften bewältigt und die Bevölkerung insbesondere mit Lebensmitteln versorgt werden kann.

    Flächendeckende Logistik erleichtern (7)
    Die Umsetzung von Sondergenehmigungen für Lastkraftwagen für Fahrten und Belieferungen am Sonntag muss einheitlich für Deutschland geregelt werden. Derzeit existieren in den Bundesländern unterschiedliche Regeln, die Lastkraftwagen müssen aber meist durch mehrere Bundesländer fahren. Die Post- und Paketzustellung sollte in diese Sondergenehmigungen einbezogen werden, um das Transportvolumen gleichmäßiger zu verteilen.

    Grenzüberschreitende Arbeitnehmerfreizügigkeit und freien Warenverkehr gewährleisten (8)
    Auswirkungen auf Berufspendler müssen so gering wie möglich gehalten werden. Arbeitnehmer aus europäischen Nachbarländern müssen zur Arbeit kommen können, da sie für die Aufrechterhaltung der Betriebstätigkeit vieler Handelsunternehmen und Logistiker unabdingbar sind.

    Der freie Warenverkehr in Europa ist ein zentraler Bestandteil der Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Lebens. Derzeit verhindern infolge von Grenzkontrollen kilometerlange Staus die schnelle Abwicklung von Transporten. Die Staats- und Regierungschefs müssen sich unmittelbar auf Wege für eine funktionierende Schnellabfertigung einigen.

    pi

    (DTZ 14/20)

  • Schließungen bei John Aylesbury

    MÜNCHEN // Von den dramatischen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus ist auch die John-Aylesbury-Gruppe betroffen. Deshalb hat von den 47 Mitgliedern die Hälfte ihre Fachgeschäfte vorübergehend geschlossen (Stand 20. März).

    „Ob man noch öffnen darf oder nicht, wird in den Regionen unterschiedlich gehandhabt und ist nicht selten Auslegungssache der Behörden vor Ort“, berichtet Peter Dersche, Geschäftsführer der John Aylesbury GmbH. Einige Fachhändler hätten auch von sich aus ihre Ladenlokale dicht gemacht, um nicht zur Verbreitung des Virus beizutragen.

    Bei jenen Mitgliedern, die noch offen haben, handelt es sich überwiegend um Geschäfte, die größere Zeitschriften-Sortimente führen (die ausdrücklich noch verkauft werden dürfen) und beziehungsweise oder Produkte des täglichen Bedarfs.

    Frequenz rückläufig
    Generell ist zu beobachten, dass die Frequenz in den noch geöffneten stationären Läden spürbar zurückgegangen ist. Davon profitiert aber der Online-Handel nicht in dem vielleicht erwarteten Maß. „Das Online-Geschäft steigt nicht exorbitant, sondern bewegt sich weitgehend auf dem vorherigen Niveau“, sagt Dersche.

    Als erfreulich bezeichnet er es, dass verschiedenen John-Aylesbury-Mitgliedern Entgegenkommen bei der Ladenmiete seitens ihrer Vermieter signalisiert wurde. Niedrigere Mieten oder sogar das Ladenlokal in eigenen Räumen helfen, die Krise zu überstehen.

    da

    (DTZ 14/20)

  • Zeitschriftenverkauf bleibt erlaubt

    KÖLN // Von den aufgrund der Corona-Epidemie seitens der Behörden verhängten Ladenschließungen bleiben Geschäfte, die Zeitschriften verkaufen, ausgenommen. Eine entsprechende Mitteilung gab die Bundesregierung am 19. März heraus.

    In den ursprünglichen Leitlinien zur Bekämpfung der Epidemie vom 16. März war – neben einigen anderen Branchen – ausdrücklich lediglich der Zeitungsverkauf, nicht aber der Zeitschriftenverkauf von den Ladenschließungen ausgenommen worden. Das hatte teils zu Irritationen in der Pressevertriebsbranche geführt.


    Aktuelle Ausnahmesituation

    Die nun erfolgte Präzisierung begrüßte der Gesamtverband Pressegroßhandel in Köln. "Wir danken der Bundespolitik für die Klarstellung", erklärte Hauptgeschäftsführer Kai-Christian Albrecht. Die Presse und der Pressevertrieb erfüllten gerade in der aktuellen Ausnahmesituation eine für die Allgemeinheit wichtige Aufgabe, um die Versorgung vor Ort mit verlässlichen Nachrichten, Hintergründen und Kommentierungen zu gewährleisten.

    Die Versorgung der Bevölkerung mit Zeitungen und Zeitschriften über den Pressegroß- und Einzelhandel erfordere außerordentliche Anstrengungen von allen Beteiligten, laufe aber insgesamt vergleichsweise störungsfrei, teilte Albrecht zudem mit. Die Lieferketten seien stabil.

    vi

    (DTZ 14/20)

  • Philip Morris: Warenversorgung hat Vorrang

    GRÄFELFING // Angesichts der aktuellen Situation betont Philip Morris Deutschland seine Verantwortung gegenüber seinen Handels-und Geschäftspartnern: Die Gesundheit und Sicherheit aller habe in Zeiten der Corona-Krise oberste Priorität, teilt das Unternehmen mit.

    Über konkrete Sicherheitsvorkehrungen hinaus tue Philip Morris alles dafür, dass die Versorgung mit Zigaretten, Feinschnitt und den Iqos-Tabaksticks Heets weiterhin gewährleistet sei. Man arbeite mit Hochdruck daran, die Warenversorgung aufrecht zu erhalten – auch, um auf eine erhöhte Konsumenten-Bevorratung reagieren zu können und so Engpässe in der Versorgung mit Tabakwaren zu vermeiden. Im Fokus stünden alle relevanten Kanäle wie Lebensmittelhandel, Tankstellen, Automaten und Fachhandel. Aktuell funktioniere die Versorgung von der Produktion bis zur Logistik durchgehend reibungslos.

    Schließung aller Iqos-Stores bundesweit
    Philip Morris Deutschland hat seine Iqos-Stores bereits am 17. März bis auf weiteres geschlossen. Man entspreche damit auch der zwischenzeitlich getroffenen Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Bundesländern zum Schutz der Bevölkerung, die die Schließung weiter Teile des Einzelhandels vorsieht.

    Der Online-Shop www.iqos.com [link|http://www.iqos.com] www.iqos.com[/link] bleibt demnach geöffnet.

    pi

  • Mieten und Ladenschließungen

    BERLIN // Der Handelsverband Deutschland (HDE) appelliert an die Vermieter von Ladenlokalen, Mieten auszusetzen und Mietstundungen zu ermöglichen. Andernfalls könnten viele Geschäfte in Deutschland den Zeitraum der Ladenschließungen in der Coronavirus-Krise nicht überstehen.

    Liquiditätsprobleme
    „Von den Schließungen betroffene Händler haben kurz- und langfristig erhebliche Liquiditätsprobleme. Ohne Einnahmemöglichkeiten sind die laufenden Kosten nicht zu stemmen. Die Mietkosten machen dabei einen Großteil aus“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die vielerorts ohnehin schon hohen Mieten drohten nun zu einer kompletten, finanziellen Überforderung vieler Händler zu führen.

    Appell an Vermieter
    Der HDE richtet deshalb einen eindringlichen Appell an alle Vermieter von Ladenlokalen, deren Mieter betroffen sind, die Mieten für die Zeit der Schließungen auszusetzen und die Miete auf die laufenden Betriebskosten zu reduzieren. Außerdem sollte den Handelsmietern zusätzlich die Stundung dieser Kosten ermöglicht werden. „Stabile Mieter sind auch im Interesse der Immobilieneigentümer. Der Handel braucht jetzt dringend Hilfe“, so Genth weiter. Schon seit jeher sei der Handel die Wirtschaftsbranche, die in der Lage ist, jeweils die höchsten Mieten am Standort zu zahlen. Ohne den stationären Handel werden diese hohen Mietzahlungen in Zukunft ausfallen.

    pi

    (DTZ 14/20)

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    Tag 1 der bundesweit verschärften Ausgangsbeschränkungen. Das Land kommt nicht nur gesundheitlich und wirtschaftlich, sondern auch in sozialen Belangen in Grenzbereiche. Gegenseitige Unterstützung und freiwillige Hilfen tun da gut. Ein Beispiel: Die Mainzer Schausteller, die seit Jahresbeginn praktisch keine Umsätze machen und auch keine in Aussicht haben, bieten an, Toilettenwagen, Kühlfahrzeuge und andere Vehikel zur Verfügung zu stellen – unentgeltlich!

    Ehrenamtliche Engagements
    Neben ehrenamtlichen Engagements dürfen aber diejenigen nicht vergessen werden, die jeden Tag der unsichtbaren Bedrohung trotzen: medizinisches Personal, Polizei, Bus- und Bahnfahrer und viele mehr. Und natürlich die Menschen im Einzelhandel. Sie verkaufen mit meist unzureichendem Schutz. Falls sie denn verkaufen dürfen. Immerhin: Das Land Hessen, eigentlich Verfechter härterer Gangarten, hat noch am vergangenen Freitag die „Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus“ auf den Weg gebracht. Darin heißt es, dass Verkaufsbeschränkungen nicht gälten für „Lebensmitteleinzelhandel … Tabak- und E-Zigarettenläden …“. Auch für die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern gehören Tabakwaren zu den Lebensmitteln. Daher, so heißt es aus Schwerin, „sind Tabakläden von den Geschäftsschließungen nicht betroffen“.

    Ein Hoffnungsschimmer
    Ein Hoffnungsschimmer. Allerdings sind in den Regelungen auch noch Frisöre und Blumenläden genannt. „Wir sind sehr froh darüber, dass die Fachgeschäfte in Hessen offen bleiben und damit sicherstellen können, dass ehemalige Raucher sich weiterhin mit Ersatzteilen und Nachfüllflüssigkeiten versorgen können und nicht in Gefahr geraten, zum Tabakrauchen zurückkehren zu müssen," sagt Michal Dobrajc, Vorsitzender im Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH), „die übrigen Länder sollten dem Beispiel folgen, der bestehende Flickenteppich ist ein unerträglicher Zustand." Schauen wir mal, was sich heute ändert…

    Milliarden-Pakete
    In den Startlöchern stecken auch die Milliarden-Pakete, mit denen die Bundesregierung das Überleben vor allem kleinerer und mittelständischer Unternehmen sichern will. Allzu viel ist über die konkrete Vorgehensweise nicht bekannt. Fest steht jedoch, dass erste Ansprechpartner die Hausbanken sein müssen. Im Laufe dieser Woche wird es hoffentlich konkreter.

    Ohne die düsteren Seiten der Krise außer Acht zu lassen – es gibt auch Meldungen, die ein wenig Hoffnung machen. So scheint sich die Kurve der Neuinfizierten in Südkorea und Österreich abzuflachen. Scharfe Maßnahmen und möglichst flächendeckende Tests wirken offenbar. Das „Zukunftsinstitut“ von Matthias Horx hat bereits vier Szenarien entwickelt, wie es nach Corona weitergeht. Die Forscher gehen davon aus, dass die Welt sich auf jeden Fall verändern wird. Das White Paper finden Sie [link|https://www.zukunftsinstitut.de/artikel/der-corona-effekt-4-zukunftsszenarien/]hier[/link].

    Ich wünsche Ihnen und uns allen Gesundheit und Erfolg beim Bewältigen der Krise.

    Herzlich

    Marc Reisner

    Chefredakteur DTZ

    (DTZ 14/20)