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  • E-Zigarette: Geeignet zum Rauchausstieg

    BERLIN // Der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) hat in einer bundesweiten Umfrage unter Lungen- und Hausärzten festgestellt, dass Fragen zum Dampfen zwar in den Arztpraxen angekommen sind, Patienten und Ärzte aber vielfach noch nicht die jüngsten Forschungsergebnisse zur möglichen Rolle der E-Zigarette beim Rauchausstieg kennen.

    Ergebnisse
    Michal Dobrajc, Vorsitzender des VdeH, wertet die Ergebnisse der Umfrage als Beleg dafür, dass über die E-Zigarette weiter informiert werden müsse. Er sagte: „Die E-Zigarette ist nicht der Einstieg in eine Raucherkarriere, sondern das Gegenteil. Die E-Zigarette kann eine wichtige Rolle bei der Zurückdrängung der klassischen Zigarette spielen. Aber dafür muss die Aufklärung in den Arztpraxen intensiviert werden. Wir fordern, dass die E-Zigarette als Rauchausstiegsprodukt in die AWMF-Richtlinie aufgenommen wird.“

    Entscheidungsfindung
    Die „AWMF-Leitlinien“ der wissenschaftlichen, medizinischen Fachgesellschaften sind systematisch entwickelte Hilfen für Ärzte zur Entscheidungsfindung und sollen die Mediziner in spezifischen Situationen unterstützen. Die entsprechende Leitlinie wird derzeit überarbeitet.

    Rauchausstieg
    66 Prozent der befragten Ärzte gaben an, dass sie regelmäßig zum Rauchausstieg befragt würden. Damit ist die Beratung zum Rauchausstieg eine besonders häufig nachgefragte Tätigkeit von niedergelassenen Ärzten in Deutschland. Die Mediziner, die sich regelmäßig mit Fragen ihrer Patienten zum Thema Rauchausstieg auseinandersetzen, werden auch überdurchschnittlich häufig zur E-Zigarette als Rauchausstiegsprodukt befragt. So gaben 61 Prozent dieser Ärzte an, dass sie von ihren Patienten über die Geeignetheit der E-Zigarette als Rauchausstiegsprodukt befragt werden. Bundesweit erhält nahezu jeder zweite Arzt (48 Prozent) regelmäßig Fragen zur E-Zigarette als Rauchausstiegsprodukt.

    Umfrage
    Die bundesweiten Umfrageergebnisse offenbaren, dass 46 Prozent der Ärzte, die regelmäßig zum Rauchausstieg beraten, regelmäßig auf die AWMF-Leitlinie zurückgreifen, um einen passenden Behandlungsansatz für ihre Patienten zu wählen.

    vi

  • Schwacher Steuereffekt

    MAINZ // Verbraucher profitieren kaum von der niedrigeren Mehrwertsteuer: Im Vergleich zum Juni sanken die Preise für die Mehrheit der Produkte zwar – im Schnitt aber nur um 1,13 Prozent. Das zeigt eine Studie des Verbraucherforums Mydealz.de:

    Vorfeld
    Die Senkung der Mehrwertsteuer hatte bereits im Vorfeld nur bei wenigen Verbrauchern Vorfreude ausgelöst. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erwartete allenfalls eine „Teil-Entlastung auf der Nachfrageseite“. 64 Prozent einer repräsentativen Gruppe befragter Verbraucher waren sich sicher, nicht von der Mehrwertsteuerreform zu profitieren.

    Marktpreise
    Zu recht, wie eine Studie des Verbraucherforums Mydealz zeigt. Mydealz hatte Mitte Juni und Anfang Juli händlerübergreifend die durchschnittlichen Marktpreise von insgesamt 1000 Produkten aus zehn verschiedenen Warengruppen ermittelt. Verbraucher profitierten demnach kaum von der niedrigeren Mehrwertsteuer. Zwar waren 56 Prozent der Produkte günstiger als Mitte Juni. Nur bei 29,8 Prozent der analysierten Produkte war der Preis jedoch um mehr als 2,5 Prozent gesunken. Jedes vierte Produkt (25,45 Prozent) war sogar teurer als im Juni.


    Preisvorteil

    Eine um drei Prozent niedrigere Mehrwertsteuer bringt für Verbraucher rein rechnerisch einen Preisvorteil von 2,5 Prozent – wenn Händler den Steuervorteil an ihre Kunden weiterreichen. Tatsächlich kosteten die 1000 von Mydealz für die Stichprobe zufällig ausgewählten Produkte Mitte Juni durchschnittlich 144,77 Euro. Anfang Juli betrug ihr Preis 143,13 Euro, also 1,13 Prozent (1,63 Euro) weniger.

    pi

  • ITS Hub: Messe in Corona-Zeiten

    DORTMUND // Anlässlich der Verschiebung der diesjährigen InterTabac und InterSupply präsentieren die Messe Dortmund GmbH als Veranstalter und die Partnerverbände des Tabakwarenhandels den „ITS Hub“, der am 3. und 4. November 2020 stattfindet. Die Veranstaltung bietet einerseits ein zweitägiges „Konzentrat“ von InterTabac und InterSupply und andererseits einen neuartigen Mix aus Präsenzveranstaltung und virtueller Plattform. Damit ist der „ITS Hub“ die perfekte Zwischenlösung, bis die beiden Messen wieder in bisheriger Form in den Dortmunder Messehallen stattfinden können. Die nächste „normale“ Ausgabe von InterTabac und InterSupply ist für den 16. bis 18. September 2021 geplant.

    Wunsch der Tabakbranche
    Der Wunsch der Tabakbranche nach fachlichem und vor allem persönlichem Austausch, der Möglichkeit zur Präsentation von Neuheiten und Gesprächen mit dem Fachhandel besteht trotz des Corona-Virus. Der „ITS Hub“ bietet diese Chance. Dabei handelt es sich um einen modernen Mix aus Präsenzveranstaltung und Digitalplattform, wie Sabine Loos erläutert: „Unsere Veranstaltung bringt das Beste aus allen Welten zusammen: Die Vielfältigkeit der Tabakbranche und der Tabakproduktion sowie die Vorteile einer analogen Messe in Kombination mit einer digitalen Veranstaltung. Dazu haben wir einerseits einen Präsenzbereich geplant, auf dem ‚Präsenzspots‘ an die Stelle der klassischen Messestände treten. Hier haben jeweils ein bis vier Unternehmen die Möglichkeit, ihre Produkte zu präsentieren und dann für weiterführende Gespräche oder Produktproben an separate Kommunikationsinseln zu wechseln – beides ganz im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, da sowohl Zwischenwände als auch ausreichend Platz zwischen den einzelnen Spots sowie breite Flure die Einhaltung der Abstandsregeln sicherstellen“, erklärt die Hauptgeschäftsführerin der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH. „Zusätzlich gibt es einen Bühnenbereich und einen ‚Videospot‘, die die reale mit der digitalen Welt verbinden. Denn das Bühnenprogramm wird 1 : 1 ins Internet übertragen – genauso wie die Inhalte des ‚Videospots‘, den Unternehmen und Medienpartner für Interviews und Produktpräsentationen nutzen können“, führt Loos weiter aus.

    Innovative Technik
    Damit die Gespräche vor Ort und die Live-Streams störungsfrei ablaufen können, setzen die Veranstalter auch vor Ort auf innovative Technik: Alle Teilnehmer haben die Möglichkeit, verschiedene Audioquellen auf ihr Smartphone zu übertragen und dem Programm mit eigenen Kopfhörern zu folgen. In der Messehalle gibt es natürlich auch die Option, sich Kopfhörer zu leihen.

    Digitale Plattform
    Zentraler Anlaufpunkt im Internet ist eine digitale Plattform, auf der sich Fachbesucher registrieren und das Programm vor Ort verfolgen, Messerundgänge anschauen oder an interaktiven Tastings teilnehmen können. „Der Abruf der digitalen Inhalte ist übrigens kostenfrei“, erläutert Steffen Kahnt, Geschäftsführer des Handelsverband Tabak (BTWE). „Damit alle Teilnehmer ein möglichst ‚normales‘ Messeerlebnis haben, setzen wir bei den Live-Streams des Bühnenprogramms und den individuellen Produktpräsentationen – die übrigens simultan übersetzt werden – auf Tools, die eine direkte Interaktion möglich machen. So können sowohl Online-Teilnehmer als auch Besucher vor Ort Fragen zu Vorträgen oder Produktpräsentationen stellen. Darüber hinaus bereiten wir derzeit Angebote wie Tabakwaren-Produktproben vor, die unsere Aussteller und Partner zu verifizierten Nutzern nach Hause schicken. So bleibt einer der Kerne von InterTabac und InterSupply – das Riechen, Schmecken und Erleben der verschiedenen Produkte – auch während der Pandemie weiter erhalten“, ergänzt Loos.

    Das innovative Format trifft bei Branchenvertretern auf großes Interesse: „Die ersten Plätze sind bereits gebucht“, erklärt Loos.

    Mehr Informationen unter:[link|http://www.its-hub-dortmund.de/startseite/] http://www.its-hub-dortmund.de[/link]

    red

  • Investition in die Zukunft

    WALDSHUT-TIENGEN // Heinz Albiez, Einkaufsleiter der Villiger Gruppe, ging am 30. Juni in den wohlverdienten Ruhestand. Seine Nachfolgerin ist gut vorbereitet.

    Albiez startete seine Karriere vor über 44 Jahren bei der Firma Villiger Söhne GmbH und setzte sich im Bereich der Beschaffung stetig für einen kostenbewussten Zentraleinkauf ein. Mit seiner Kenntnis und Erfahrung hat er zudem in zahlreichen Projekten zur Optimierung der Betriebsabläufe und Umsetzung von einer Vielzahl an gesetzlichen Auflagen bei der Kennzeichnung von Tabakprodukten beigetragen. Nun verabschiedete er sich aus dem Tagesgeschäft und Villiger sagt danke für über 44 Jahre Vertrauen, Engagement und erfolgreiche Tätigkeit, verbunden mit den besten Wünschen für seinen neuen Lebensabschnitt.


    Know-how bei Villiger

    Sein Know-how wird bei Villiger nicht verloren gehen, denn Sabine Sklenar wurde mit Wirkung zum 1. Juni zur Einkaufsleiterin der Gruppe befördert und trat nahtlos die Nachfolge von Heinz Albiez an.
    Sabine Sklenar hat über zwölf Jahre mit Heinz Albiez im Zentraleinkauf bei Villiger zusammen gearbeitet und ist mit den vielfältigen Aufgaben bestens vertraut. Sie wird für Villiger die beschrittenen Wege weiter gehen, um die kommenden Herausforderungen zu meistern.

    red

  • Jugendliche Raucher

    BERLIN // Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Daniela Ludwig, die Ergebnisse der Repräsentativbefragung „Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2019“ vorgestellt.

    Nieraucherquote
    Laut der Studie geben 85,1 Prozent der Jugendlichen an, in ihrem Leben noch nie geraucht zu haben. Die sogenannte Nieraucherquote bei 18– bis 25-Jährigen liegt demnach mit 45,9 Prozent auf dem höchsten Stand seit Start der Befragung im Jahr 1973.

    Präventionsarbeit
    Ludwig erklärte: „Die Zahlen beim Rauchen sind mehr als erfreulich und ein Ergebnis jahrzehntelanger, gut gemachter Präventionsarbeit. Das belegt die aktuelle Studie eindeutig.“ Diesen Effekt wolle man auch beim Cannabis erreichen. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, betonte: „Die Daten zum Substanzkonsum junger Menschen zeigen positive Entwicklungen.“ Genau beobachten müsse man weiterhin die Entwicklung des Konsums von E-Produkten und Wasserpfeife, wo aktuell jedoch keine weiteren Konsumanstiege zu verzeichnen seien.

    pi

  • Politik unterscheidet Zigaretten von Tabakerhitzern und E-Zigaretten

    GRÄFELFING// Vor kurzem, hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes verabschiedet. Die benötigte Zustimmung des Bundesrats für den Gesetzentwurf steht noch aus.

    Alternative zur Zigarette
    Dazu Claudia Oeking, Geschäftsführerin bei der Philip Morris GmbH: „Seit einigen Jahren vollzieht sich im Tabakmarkt ein grundlegender Wandel: E-Zigaretten und Tabakerhitzer bieten dem erwachsenen Raucher eine schadstoffreduzierte Alternative zur konventionellen Zigarette. Mit dem vorliegenden Gesetz hat die Politik nun einen, wenn aus unserer Sicht auch zu vorsichtigen, ersten Schritt getan, um dieser neuen Entwicklung Rechnung zu tragen. Erstmals wird anhand des unterschiedlichen Risikos zwischen konventionellen Zigaretten einerseits und weniger schädlichen Tabakerhitzern und E-Zigaretten andererseits unterschieden. Das spiegelt die Entwicklung im Markt wider.“

    Drei zentrale Prinzipien
    Und führt weiter fort: „Leider sieht die Gesetzesänderung aktuell Stichtage für Informationsverbote für Tabakerhitzer und E-Zigaretten vor. Damit wir aber mehr erwachsene Raucher, die nicht aufhören, zum Umstieg auf schadstoffärmere Produkte bewegen können, muss Aufklärung zu verschiedenen Alternativen von Zigaretten auch weiter möglich sein. Momentan ist hierüber schlichtweg noch nicht genug Wissen bei erwachsenen Rauchern vorhanden. Die Regulierung darf nicht dazu führen, erste positive gesundheitspolitische Entwicklungen durch den Umstieg von Rauchern auf schadstoffärmere Alternativen zu gefährden. Vielmehr sollte es das Ziel der Gesetzesänderung sein, den Rechtsrahmen so weiterzuentwickeln, dass erstmals die drei zentralen Prinzipien der Tabakkontrolle miteinander verbunden werden:

    [bul]1. Einstieg ins Rauchen verhindern.

    [bul]2. Rauchstopp fördern.
    [bul]3. Umsteigen auf risikoärmere Alternativen für diejenigen erleichtern, die nicht aufhören.“

    pi

  • Fakten für den Handel

    KÖLN // Marktzahlen, Statistiken sowie Kontaktdaten der Branche gesucht? Die BTWE-Fakten 2020 liefern die wesentlichen Kennziffern und Koordinaten aus den Bereichen Zigarette, Feinschnitt, Zigarre/Zigarillo, Pfeife, PRRP, Lotto und Presse.

    Übersichtlich, handlich und hilfreich
    Das Ganze übersichtlich, handlich, hilfreich und kompakt. In diesem Jahr natürlich auch mit den aktuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die BTWE-Fakten 2020 können Sie direkt beim[link|http://www.tabakwelt.de/] BTWE[/link] bestellen. Schicken Sie einfach eine E-Mail an [link|mailto:btwe@einzelhandel-ev.de]btwe@einzelhandel-ev.de[/link].

    Versand gegen Schutzgebühr
    Die Schutzgebühr für das Printexemplar beträgt für BTWE-Mitglieder 25 Euro und für Nichtmitglieder 55 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten. Für die Zusendung der Pdf-Datei beträgt die Schutzgebühr für Mitglieder der Einzelhandelsorganisation 15 Euro und für Nichtmitglieder 35 Euro.

    pi

  • 5th Avenue gibt Ersparnis an den Handel weiter

    WALDSHUT-TIENGEN // Der Deutsche Bundestag hat am 29. Juni zur Stärkung der Binnennachfrage eine auf sechs Monate befristete Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent beschlossen.

    Umsetzung
    Diese gilt auch für sämtliche Tabakwaren. Da Tabakwaren in Deutschland jedoch der Preisbindung unterliegen und außerdem jedes Produkt mit einem Steuerzeichen versehen sein muss, lässt sich eine Preissenkung für banderolierte Ware wie etwa Zigarren und Zigarillos nicht kurzfristig umsetzen.

    Weitergabe
    5th Avenue hat deshalb beschlossen, den in der Corona-Pandemie betroffenen Tabakwarenfachhandel durch die volle Weitergabe der gesenkten Mehrwertsteuer zu unterstützen. Das Unternehmen hofft, dass diese Maßnahme dazu beiträgt, die wirtschaftliche Situation des Handels zu verbessern und dabei hilft, die Auswirkungen der Corona-Epidemie möglichst schnell zu überwinden.

    pi

  • Vorgaben für Ladenöffnungen bleiben

    LEIPZIG // Regelungen, mit denen eine Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen erlaubt wird, müssen das verfassungsrechtlich geforderte Mindestniveau des Sonntagsschutzes wahren.

    Voraussetzungen
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bekräftigt und seine Rechtsprechung zu Vorschriften konkretisiert, die eine Sonntagsöffnung im öffentlichen Interesse zulassen und bestimmen, dass die Öffnung rechtfertigende Umstände unter bestimmten Voraussetzungen zu vermuten sind.

    Ausnahmen
    Die Antragstellerin wendet sich im Verfahren BVerwG 8 CN 1.19 gegen eine Satzung der Großen Kreisstadt Herrenberg, die eine sonntägliche Öffnung von Verkaufsstellen im gesamten Stadtgebiet aus Anlass des Historischen Handwerkermarkts und der Herrenberger Herbstschau im April und im Oktober 2017 und 2018 erlaubte. Der Verwaltungsgerichtshof hat den dagegen gerichteten Normenkontrollantrag abgewiesen und zur Begründung unter anderem ausgeführt, der verfassungsrechtliche Sonntagsschutz sei gewahrt. Dazu genüge, dass Sonntagsöffnungen seltene Ausnahmen blieben und die anlassgebenden Märkte und Ausstellungen keine bloßen Alibiveranstaltungen seien.

    pnf

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    für mich steht das Unwort des Jahres jetzt schon fest: Maskenpflicht. Es ist schon spannend, wie in anderen Ländern mit der „Mund-Nasen-Bedeckung“ umgegangen wird. Und wie sich in Deutschland Spitzenpolitiker vehement für ein Fortführen der Maskenpflicht stark machen, wenn irgendwo ein Amtsinhaber – zum Beispiel der Wirtschaftsminister eines Bundeslandes – laut darüber nachdenkt, ob diese Pflicht noch sinnvoll ist.

    Maske im Hochsommer
    Der Handel barmt unterdessen – zu recht, denn wer möchte schon mit einem Stofflappen im Gesicht mitten im Hochsommer durch Geschäfte und Passagen schlendern, hier an einer Zigarre schnuppern, dort ein Gläschen probieren… Nein, mit Genuss hat das nichts zu tun.

    Sinn und Unsinn
    Über den Sinn und Unsinn musste ich auch nachdenken, als ich gestern – zum ersten Mal nach fast vier Monaten – wieder beim Sport war. Beim Badminton sind wir auf eine Schulsporthalle angewiesen. Und so funktioniert das: Anmelden über eine spezielle App, ankommen mit Maske, Hände desinfizieren, Name und Adresse in einer Liste erfassen. Zehn Sportler dürfen gleichzeitig in die Halle. Wird diese Vorgabe eingehalten, darf auch Doppel gespielt werden, weil die Abstandsregeln nicht gelten. Kommt noch ein Zuschauer dazu, der dann auf der Bank sitzt, sind Doppel nicht mehr gestattet – dann darf nur noch Einzel gespielt werden. Und zum Abbauen sind nur vorab bestimmte Hygienebeauftragte zugelassen, die dann mit Maske und Gummihandschuhen arbeiten. Herrje!

    Steuersenkung
    In meinem letzten Kommentar hatte ich – eher rhetorisch – gefragt, wie es Ihnen mit Corona-Regeln und Staatshilfen geht. Die nicht repräsentative Umfrage führte, oh Wunder!, zu einem klaren Ergebnis: Die Befragten halten insbesondere die Steuersenkung für politischen Aktionismus und einen ziemlichen Quatsch. Dabei hat es der reine Tabakwarenhandel aufgrund der Preisbindung eigentlich noch gut getroffen. Denn in den meisten Fällen ist es mit einer Änderung der Mehrwertsteuersätze in den Kassensystemen getan.

    Dass deswegen mehr Menschen in die Geschäfte strömen, ist mehr als unwahrscheinlich.

    Ich wünsche Ihnen gute Umsätze und einen Optimismus, wie er derzeit an den Börsen vorherrscht…

    Herzlich,

    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ