Schlagwort: Wettbewerbsbeschränkung

  • Regulierung schafft Trottel

    HAMBURG // Die Hamburger Gesundheits- und Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks, Alexander Neubacher, Redakteur „Der Spiegel“, und Alexander Dröge, Leiter Recht/Verbraucherpolitik des Markenverbandes, stellten beim Innovations Campus der Handelskammer Hamburg ihre Positionen zu aktuellen Entwicklungen im Verbraucherschutz und die Auswirkungen staatlicher Regulierung auf die verschiedenen Branchen dar.

    Prüfer-Storcks setzte sich für Regulierung ein. Verbraucherschutz müsse den mündigen Bürger informieren. Für sie ermöglicht Verbraucherschutz Kontrollen, Transparenz und Information. Besonderes Augenmerk legte sie auf die Regulierung von Tabakprodukten, wobei sie ihre Thesen mit Zahlen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) untermauerte.

    Alexander Neubacher steht überbordender, staatlicher Regulierung kritisch gegenüber. Er zeichnete das Bild vom „Trottelbürger“, dem eigenständiges Denken und Eigenverantwortung durch Überregulierung abgenommen werden sollten. Zudem, bezog der Nichtraucher Neubacher eindeutig Stellung gegen die Tabakproduktdirektive.

    Alexander Dröge vom Markenverband widmete sich den drei übergeordneten Themenfeldern Warnhinweise, Werbeverbot und zunehmenden Regulierungsbestrebungen der Weltgesundheitsorganisation WHO. Er stellte die Regulierungsfrage vor allem aus Sicht von Markenartiklern und juristischer Sicht in Frage. Die Tabakproduktdirektive sei eine erhebliche Wettbewerbsbeschränkung und eine Einschränkung der Kommunikation zwischen Herstellern und Konsumenten. Das betreffe Tabakprodukte ebenso wie weitere, von der WHO als kritisch eingestufte Güter wie Alkohol oder Zucker.
    red

    (DTZ 30/15)

  • Minister plant komplettes Tabak-Werbeverbot

    BERLIN // Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt (CSU), will Werbung für Tabakprodukte in Deutschland komplett verbieten.

    Der „Bild“-Zeitung sagte er, künftig solle auch nicht mehr im Kino und auf Plakaten für Zigaretten und Zigarren geworben werden dürfen. Das Werbeverbot solle auch für elektronische Zigaretten gelten.

    Der Deutsche Zigarettenverband kritisierte das Vorhaben. „Erstmals dürfte damit in Deutschland für ein legales Produkt nicht mehr geworben werden“, sagte Geschäftsführer Jan Mücke. „Damit würde für eine ganze Branche künftig eine beispiellose Wettbewerbsbeschränkung in Kraft treten, die in absehbarer Zeit auch auf andere kritisierte Konsumgüter wie Alkohol oder zucker- und fettreiche Lebensmittel ausgeweitet werden dürfte.“

    Vor dem vollständigen Werbeverbot muss Schmidt zunächst seine Kabinettskollegen überzeugen. Der Gesetzentwurf befindet sich seit Ende vergangener Woche in der Ressortabstimmung.
    red

    (DTZ 27/15)