Schlagwort: Übergangsfristen

  • Übergangsregel für E-Liquid-Steuer

    BERLIN // Allmählich wird deutlich, wie die Besteuerung von Liquids für E-Zigaretten umgesetzt werden soll. Ab 1. Juli 2022 wird eine neue Abgabe auf die Produkte fällig (DTZ berichtete).

    Steuer trifft nicht nur fertige Liquids
    Tatsächlich wird – wie von der Branche befürchtet – die Steuer auf sämtliche Produkte erhoben, die dazu gedacht sind, in E-Zigaretten verdampft zu werden. Das betrifft nicht nur fertige Liquids, sondern auch sogenannte Shortfills und Shots, Aromen und Basen. Besonders der Markt für Basen (nikotinfreie Trägerflüssigkeiten für Aromen und Nikotin) dürfte nach Ansicht von Marktbeobachtern zusammenbrechen. Denn in der letzten Stufe des Steuermodells würde ein Liter Base (übliche Verkaufseinheit) statt rund zehn Euro wie bisher dann 390 Euro kosten. Liquids werden sich von ungefähr 3,90 Euro auf dann knapp 7,80 Euro verteuern – fast eine Verdoppelung des Preises.

    Zusätzliche Kosten in der Logistik
    Aus den Unternehmen wird zudem die Befürchtung hörbar, dass die Produktion von Liquids teurer wird. Der Grund: Die Steuerbanderole muss auf einem Umkarton, der nur auf einer Seite geöffnet werden kann, angebracht werden. Die Steuermarke muss beim Öffnen der Verpackung reißen und darf sich nicht lösen. Die zusätzlichen Kosten für diesen logistischen Mehraufwand wird die Branche vermutlich ebenfalls zumindest zu einem Teil an die Konsumenten weitergeben.

    Wie ist es mit Übergangsfristen?
    Eine Frage, die sich die Anbieter ebenfalls gestellt haben, ist nun – dem Anschein nach – geklärt worden: Wie ist es mit Übergangsfristen? Das Gesetz sieht diesbezüglich nämlich keine Vorgaben vor. Fest steht: Die Hersteller können bis einschließlich 30. Juni 2022 unbegrenzt produzieren. Diese Ware kann ohne Steuerbanderole verkauft werden. Ab dem 1. Juli 2022 dürfen Liquids nur noch vom Band laufen, wenn sie eine entsprechende Steuermarke aufweisen.

    Theoretisch könnten die „Altprodukte“ unbegrenzt im Handel bleiben. Aber: Dem Vernehmen nach will das Bundesfinanzministerium diesem Vorgehen einen Riegel vorschieben.

    Dazu soll offenbar ein Gesetz oder – noch wahrscheinlicher – eine Verordnung erlassen werden, die den Verkauf steuerfreier Ware nur für eine bestimmte Übergangszeit zulässt. Im Gespräch ist demnach der 13. Februar 2023. Spätestens ab 14. Februar 2023 wird das Dampfen dann für alle deutschen Nutzer von E-Zigaretten deutlich teurer.

    red

  • EuGH soll klären

    BERLIN // Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) soll nach einem Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin klären, ob einzelne Bestimmungen der Richtlinie 2014/40/EU (Tabakrichtlinie) mit höherrangigem EU-Recht vereinbar sind.

    Die Klägerin ist ein in Berlin ansässiges Familienunternehmen, das Tabakprodukte herstellt und vertreibt. Seit vielen Jahren lag ihr Produktionsschwerpunkt in der Herstellung von aromatisierten Tabaken zum Selbstdrehen (sogenannter Feinschnitt) sowie aromatisierten Pfeifentabaken und Zigaretten.

    Das Unternehmen will erreichen, dass einzelne Vorschriften des Gesetzes und der darauf basierenden Tabakerzeugnisverordnung auf sie keine Anwendung finden. Insbesondere verstoße das Fehlen von Übergangsfristen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Klägerin habe nicht genügend Zeit gehabt, um ihre Produktionsanlagen auf die neuen Verpackungsvorgaben umzustellen. Insbesondere geht es um das „Aromaverbot“ und das „Aromawerbeverbot“.

    Das Gericht hat ebenfalls Zweifel an der Vereinbarkeit der den deutschen Regelungen zugrunde liegenden Bestimmungen der Tabakrichtlinie mit primärem EU-Recht. Ferner will es wissen, wie einzelne Bestimmungen der Tabakrichtlinie auszulegen sind.

    red

    (DTZ 18/17)

  • Kabinett des Schreckens

    BERLIN // Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) grundsätzlich 1 : 1 in deutsches Recht umsetzen. So sieht es der jetzt vorgelegte offizielle Referenten-Entwurf für ein neues Tabakgesetz vor.

    Der Teufel steckt bei den vorgesehenen Regelungen allerdings im Detail. So wurden einzelne Punkte gegenüber der Erstvorlage zwar angepasst, in zahlreichen anderen geht der Entwurf jedoch weiterhin über eine 1 : 1-Umsetzung der EU-Richtlinie hinaus. Ein ganz wichtiger Aspekt, die Problematik einer Fristverlängerung für die Produktionsumstellung, wurde gar nicht berücksichtigt.

    Experten warnen allerdings, dass das Umsetzen der Vorschriften bis Mai 2016 ohnehin nicht mehr zu schaffen sei. Denn für das Umstellen auf die neuen Warnhinweise benötigt die Industrie gemäß Gutachten der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK), je nach Produkt, zwischen 15 und 20 Monaten.
    Ebenfalls wichtig: Das ursprünglich vom BMEL beabsichtigte Verbot für Außenwerbung- ist im Rahmen der TPD-Umsetzung nicht mehr geplant. Doch hier droht das berüchtigte „dicke Ende“. Stattdessen nämlich soll die Außenwerbung durch ein Änderungsgesetz ab Juli 2020 verboten werden. Die Einschränkung der Kinowerbung soll aber bereits ab Inkrafttreten des neuen Tabakgesetzes gelten. Werbespots für Tabakerzeugnisse sollen dann nur noch in Filmen für Erwachsene gezeigt werden dürfen. Ebenso sollen Samplings für Zigaretten und Feinschnitt zu Werbezwecke ab Mai 2016 untersagt werden; für andere Tabakerzeugnisse – zum Beispiel für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak – soll das Verbot ab 2020 gelten.

    Nicht komplett gestrichen wurde in dem jetzt präsentierten Referentenentwurf die Übergangsfrist für Men-tholprodukte bis Mai 2020. Allerdings wurde dieser Punkt nur unzureichend geregelt. Denn er betrifft in der jetzigen Fassung lediglich Menthol auf Tabaksträngen, bei vielen Mentholerzeugnissen erfolgt die Anwendung jedoch in anderer Form, zum Beispiel über Packungs-Inlays, was bereits ab Mai 2016 untersagt werden soll.

    Harsche Kritik durch Verbände
    Bei Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak soll Artikel 11 der EU-Tabakproduktrichtlinie übernommen werden. Demnach würde es keine kombinierten Bild- und Textwarnhinweise außen auf den Packungen geben, jedoch größere Textwarnhinweise. Auch innen sieht die TPD 2 Textwarnhinweise vor.
    Kein Wunder, dass auch die Verbände auf die Barrikaden gehen. „Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft an die betroffenen Verbände versandten Referentenentwürfe für ein Tabakerzeugnisgesetz und eine Tabakerzeugnisverordnung gehen erneut deutlich über die seitens der EU zur nationalen Umsetzung vorgegebenen Regelungen hinaus“, wettern die Branchenverbände, der Verband der Rauchtabakindustrie (VdR) und der Deutsche Zigarettenverband (DZV).
    Beide Verbände äußern harsche Kritik an den jetzt vorgelegten Regelungen und fordern „eine schnelle 1 : 1-Umsetzung der EU-Tabakprodukt-Richtlinie und angemessene Fristenverlängerung für die Anpassung der Produktion“.

    Gutachten wird ignoriert
    Vor allem der DZV kritisiert die bis heute fehlende Planungs- und Rechtssicherheit für alle Unternehmen aufs Schärfste und fordert eine Regulierung mit Augenmaß. „Ziel muss eine 1 : 1-Umsetzung der EU-Richtlinie sein, um nationale Alleingänge zu Lasten der Wirtschaft, der Verbraucher und des Bundeshaushaltes zu verhindern“, sagt DZV-Geschäftsführer Jan Mücke. Die durch das Gesetz notwendig werdenden Umstellungen in der Produktion und bei der Verpackung seien in der Kürze der Zeit nicht zu leisten. Die Umstellungsfrist zum 20. Mai des kommenden Jahres sei für die deutschen Tabakhersteller nicht zu halten. Aufgrund der knappen Termine drohe ein Stillstand der Produktion.
    Auch Hauptgeschäftsführer Michael von Foerster vom VdR ist extrem besorgt: „Ich weiß nicht mehr, was unsere Mitgliedsfirmen ihren Mitarbeitern in der Produktion sagen sollen. Ohne praktikable Übergangsfristen muss ein Produktionsstopp ab Mai 2016 in Erwägung gezogen werden.“

    Dass das Gutachten einer anerkannten Technischen Hochschule ignoriert und die Umstellungsfristen nicht angepasst würden, mache die Ignoranz der Ministerien gegenüber der gesamten Branche deutlich. Verschärft werde diese unhaltbare Situation durch angestrebte willkürliche Verbote bestimmter Inhaltsstoffe ohne wissenschaftlichen Nachweis und ohne eine ausreichend lange Frist zur Rezepturanpassung auf Seiten der Hersteller. Diese intransparenten Verbote einer Vielzahl von Zusatzstoffen in Pfeifentabaken, Zigarren und Zigarillos sowie Kau- und Schnupftabaken sowie der Verzicht auf wissenschaftliche Kriterien bei einem Verbot von Tabakerzeugnissen seien nicht nachvollziehbar.
    Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Fuchs sowie der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der Fraktion Joachim Pfeiffer hatten erst jüngst erklärt, dass Europäische Richtlinien nur „1 : 1“ umgesetzt werden dürften. Ein „zusätzliches Draufsatteln“ würde die deutsche Wettbewerbsfähigkeit beschädigen. Genau das mache die Bundesregierung nun. Sowohl VdR als auch DZV halten zudem die geplanten Verbote der Außenwerbung sowie des sogenannten Samplings, der kostenlosen Abgabe von Tabakprodukten zu werblichen Zwecken an erwachsene Konsumenten für inakzeptabel. Hersteller legaler Produkte müssten mit ihren Kunden kommunizieren können, sonst würden Grundregeln der sozialen Marktwirtschaft verletzt.
    red

    (DTZ 47/15)

  • Überzogene Regulierungswut wird zum Sargnagel für den Mittelstand

    BERLIN // Die vergangene Woche vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) an die betroffenen Verbände versandten Referentenentwürfe für ein Tabakerzeugnisgesetz und eine Tabakerzeugnisverordnung gehen nach Ansicht der Branchenverbände deutlich über die seitens der EU zur nationalen Umsetzung vorgegebenen Regelungen (TPD 2) hinaus.

    Sie stoßen auf harsche Kritik von VdR (Verband der deutschen Rauchtabakindustrie) und DZV (Deutscher Zigarettenverband). Beide fordern eine schnelle 1:1-Umsetzung der EU-Tabakprodukt-Richtlinie und angemessene Fristenverlängerung für die Anpassung der Produktion.

    Fehlende Planungs- und Rechtssicherheit
    Der DZV kritisiert die bis heute fehlende Planungs- und Rechtssicherheit für alle Unternehmen auf das Schärfste und fordert eine Regulierung mit Augenmaß. „Ziel muss eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie sein, um nationale Alleingänge zu Lasten der Wirtschaft, der Verbraucher und des Bundeshaushaltes zu verhindern“, so DZV-Geschäftsführer Jan Mücke.

    Die durch das Gesetz notwendig werdenden Umstellungen in der Produktion und bei der Verpackung sind in der Kürze der Zeit nicht zu leisten. Die Umstellungsfrist zum 20. Mai 2016 ist für die deutschen Tabakhersteller nicht zu halten. Ein Gutachten der Technischen Hochschule Leipzig (HTWK) attestiert für Zigaretten eine Umsetzungsfrist von 15 Monaten, bei Feinschnitttabak sind es mindestens 18 Monate. Es droht ein Stillstand der Produktion.

    Produktion in Gefahr
    Hauptgeschäftsführer Michael von Foerster vom VdR ist daher extrem besorgt: „Ich weiß nicht mehr, was unsere Mitgliedsfirmen ihren Mitarbeitern in der Produktion sagen sollen. Ohne praktikable Übergangsfristen muss ein Produktionsstopp ab Mai 2016 in Erwägung gezogen werden."

    Die Nichtbeachtung des vorgelegten Gutachtens einer anerkannten Technischen Hochschule und fehlende Anpassung der Umstellungsfristen mache die Ignoranz der Ministerien gegenüber einer gesamten Branche deutlich. Verschärft wird diese unhaltbare Situation durch angestrebte willkürliche Verbote bestimmter Inhaltsstoffe ohne wissenschaftlichen Nachweis und ohne eine ausreichend lange Frist zur Rezepturanpassung auf Seiten der Hersteller. Diese intransparenten Verbote einer Vielzahl von Zusatzstoffen in Pfeifentabaken, Zigarren, Zigarillos sowie Kau- und Schnupftabaken sowie der Verzicht auf wissenschaftliche Kriterien bei einem Verbot von Tabakerzeugnissen sind für die betroffene Industrie nicht nachvollziehbar.

    Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Fuchs sowie der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der Fraktion Joachim Pfeiffer erklärten erst jüngst, dass Europäische Richtlinien nur 1 : 1 umgesetzt werden dürfen. Ein „zusätzliches Draufsatteln“ würde die deutsche Wettbewerbsfähigkeit schädigen.

    Genau das macht die Bundesregierung hier. Sowohl VdR als auch DZV halten zudem die geplanten Verbote der Außenwerbung sowie des sogenannten Samplings, der kostenlosen Abgabe von Tabakprodukten zu werblichen Zwecken an erwachsene Konsumenten, für inakzeptabel. Hersteller legaler Produkte müssten mit ihren Kunden kommunizieren können, sonst würden Grundregeln der sozialen Marktwirtschaft verletzt.
    pi

    (DTZ 47/15)

  • Wenig Verständnis für raucherfreundliche Basis

    MÜNSTER (DTZ/fok). Die Chancen für eine moderate Lösung bei der Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen stehen schlecht.

    Auf dem SPD-Parteitag in Münster am vergangenen Wochenende gab es zwar etliche Anträge von einzelnen Ortsvereinen z.B. aus Dortmund, Essen und Köln, den vom Koalitionspartner Die Grünen initiierten und vom Kabinett beschlossenen rigiden Gesetzentwurf wieder etwas zu entschärfen.

    Doch die Parteitagsmehrheit hörte nicht auf die murrende Basis, sondern schloss sich dem Votum von Hannelore Kraft, Ministerpräsidentin und auf dem Parteitag mit 99 Prozent der Stimmen wiedergewählte SPD-Landsvorsitzende, an, die frühzeitig auf den von der grünen Gesundheitsministerin Barbara Steffens vorgegebenen Kurs eines generellen Rauchverbots in der Gastronomie eingebogen war.

    All die Argumente, dass hier eine gewachsene Kneipenkultur ohne Not zerstört wird und viele Eckkneipen durch Rauchverbote zur Schließung gezwungen sein werden, verhallten. Künftig wird es voraussichtlich weder Wahlfreiheit für die Betreiber kleinflächiger Eckkneipen noch getrennte Raucherräume mehr geben.

    Auch von Übergangsfristen für Gastronomen, die für die Raumtrennung investiert hatten, war nicht mehr die Rede. Ob „private geschlossene Gesellschaften“ vom Rauchverbot in Kneipen ausgeschlossen werden, soll die Fraktion nochmals rechtlich prüfen lassen, doch dürfte sicher sein, dass es sich dabei nicht um die bereits gerichtlich untersagten Raucherclubs handeln wird.

    Ausnahmen für Brauchtumsveranstaltungen in Festzelten, die von Schützen und Karnevalsvereinen gefordert worden waren, werden lediglich dann eine Chance eingeräumt, wenn nicht gegen baurechtliche oder jugendschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen wird. Nach der jetzt von der SPD mitgetragenen „grünen Linie“ kann als ausgeschlossen gelten, dass von dieser Seite der Vorschlag eines Volksentscheids in der strittigen Frage des Gastrorauchverbots unterstützt wird.

    (DTZ 40/12)