Schlagwort: Tabaksteuerrichtlinie

  • Stabil bis leicht rückläufig

    BERLIN // Das Statistische Bundesamt berichtet in einer aktuellen Pressemitteilung über den Absatz von Tabakwaren in Deutschland im Kalenderjahr 2022. Demnach ist bei Zigarren und Zigarillos ein Rückgang von 8,9 Prozent auf ein Volumen von 2,533 Milliarden Stück gegenüber 2,780 Milliarden Stück im Jahr 2021 zu verzeichnen.

    BdZ ordnet Zahlen ein
    Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie (BdZ), der die Interessen der mittelständisch strukturierten Hersteller und Importeure von Zigarren und Zigarillos in Deutschland vertritt, ordnet die Zahlen der Versteuerungsstatistik für den Nischenmarkt ein: „Grundsätzlich zeigt der traditionelle Markt klassischer Zigarren- und Zigarilloprodukte seit vielen Jahren einen stabilen bis leicht rückläufigen Trend. Die Versteuerungsstatistik des Statistischen Bundesamtes, die den Bezug von Steuerzeichen durch die Unternehmen abbildet, entspricht nie genau den Entwicklungen des Marktes beziehungsweise des tatsächlichen Abverkaufs.

    Erhöhungen der Mindeststeuer
    Auch ist zu berücksichtigen, dass Steuerzeichenbezüge oft vor Steuererhöhungen vorgezogen werden, so dass das Vergleichsjahr 2021 mit einem Anstieg der Versteuerungszahlen nicht wirklich aussagefähig war. Durch die Erhöhungen der Mindeststeuer zum Januar 2022 und Januar 2023 geht der Bundesverband der Zigarrenindustrie von einem weiteren Rückgang im niedrigpreisigen Segment aus, während sich das Segment der klassischen Zigarren und Zigarillos relativ stabil zeigt. Wesentlich aussagekräftiger ist der langfristige Trend der Statistik, der zeigt, dass diverse fiskalpolitische Instrumente, insbesondere zwei Änderungen bei der steuerrechtlichen Definition und die Einführung einer Mindeststeuer, dazu geführt haben, dass sich der Markt seit dem Jahr 2007 mehr als halbiert hat. Dieser Trend wird sich durch die erneute Anhebung der Mindeststeuer fortsetzen. Seither behaupten sich Zigarren und Zigarillos in der Nische für anspruchsvolle Genießer.“

    Gelegentlicher Genuss
    Peter Wörmann, Vorsitzender des BdZ und Zigarrenhersteller, beschreibt, dass klassische Zigarren und Zigarillos überwiegend von männlichen Konsumenten gehobenen Alters und nur gelegentlich zum Genuss geraucht werden. Weder gebe es bei diesem Produkt ein Problem mit dem Jugendschutz noch mit dem Schmuggel.

    Im Hinblick auf die strengen Regulierungen des gesamten Tabakmarktes fordert Wörmann Ausnahmen von weiteren Maßnahmen für das Kulturgut Zigarre / Zigarillo, da solche nur zu erheblichen Belastungen der mittelständisch geprägten deutschen Zigarrenindustrie führten, ohne dem eigentlichen Ziel gerecht zu werden.

    Beratungen in Brüssel
    Vor dem Hintergrund der bekanntgewordenen Beratungen in Brüssel zur Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie, die Mindeststeuer auf Zigarren und Zigarillos um 900 Prozent zu erhöhen, zeigten diese Daten eindeutig, dass es sich hierbei um absolut realitätsferne Ideen handele. Bei Zigarren und Zigarillos handelt es sich um ein reines Genussgut in einer Nische–– eine mögliche Substitution mit der Zigarette ist nicht zu erkennen.

    So hat auch zuletzt des Bundesfinanzministerium in der Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur möglichen Substitution festgestellt: „Ein Vergleich mit Zigarren / Zigarillos ist demgegenüber nicht sachgerecht, da Konsumform, -frequenz und -anlass in aller Regel nicht vergleichbar sind.“

    Der Bundesverband der Zigarrenindustrie drängt vor diesem Hintergrund bei der Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie auf eine sachgerechte Betrachtung der einzelnen Tabakprodukte. Prinzipien wie steuerliche Belastbarkeit und Jugendschutz sollten dabei im Fokus stehen.

    vi

  • Abgeordnete fragen

    BERLIN // Um den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts (TabStMoG) geht es in einer Kleinen Anfrage (19/29547) der FDP-Fraktion. Die Fragesteller wollen wissen, ob die Bundesregierung die Kritik des Bundeswirtschaftsministeriums am Referentenentwurf zum TabStMoG sowie die Kritik der Gewerkschaft der Polizei aufgegriffen und in den Regierungsentwurf überführt hat.

    Empfehlung zur Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie
    Außerdem fragen die Abgeordneten, inwiefern die Bundesregierung die Empfehlung einer EU-Studie zur Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie und die Erfahrungen aus den europäischen Nachbarländern bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs berücksichtigt hat.

    Auch die Fraktion Die Linke hatte eine Kleine Anfrage (19/29098) zu diesem Thema gestellt (DTZ berichtete). Darin war es allerdings um die Frage gegangen, inwieweit Lobbyisten Einfluss auf den Entwurf des TabStMoG genommen hätten. Zehn Fragen hatten die Parlamentarier formuliert, die sich zum Beispiel darum drehten, welche Vorschläge Verbände und andere Dritte eingebracht hätten, die dann auch übernommen wurden. Und: „Welche Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte oder ähnliches von welchen externen Dritten wurden gegebenenfalls dem Gesetzentwurf als Erkenntnisquelle zugrunde gelegt?“ Antworten liegen noch nicht vor.

    red

  • „Gefahrenpotenzial beachten“

    BERLIN // Ein Vorstoß der Grünen, die EU-Tabaksteuerrichtlinie schnellstmöglich zu einer Richtlinie für Rauch- und Dampfprodukte weiterzuentwickeln, war kürzlich Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses. DTZ fasst die Ergebnisse zusammen.

    Neue Steuerkategorien
    In ihrem Antrag schreibt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, mit der neuen Richtlinie solle sichergestellt werden, dass auch tabakfreie sowie nikotinhaltige und nikotinfreie Rauch- und Dampferzeugnisse wie Liquids für E-Zigaretten oder künftige Rauch- und Dampfproduktentwicklungen durch Schaffung neuer Steuerkategorien mit einer Steuer jenseits der Umsatzsteuer belegt werden könnten. Außerdem sollten in einer Langzeitstudie die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen neuer Tabak- und Rauchprodukte untersucht werden.

    Wirksame Präventionsinstrumente
    Nach Ansicht der Antragsteller sind die neuen Dampfgeräte nicht harmlos. Tabakerhitzer und E-Zigaretten seien nach dem aktuellen Forschungsstand nicht so schädlich wie Zigaretten, trotzdem sei die gesundheitsschädliche und potenziell krebserregende Wirkung dieser Waren bereits festgestellt worden. Zu den Wirkungen von Steuern heißt es, die Tabaksteuererhöhungen der Vergangenheit hätten gezeigt, dass Steueranpassungen besonders bei den preissensiblen Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu den wirksamsten Präventionsinstrumenten gehörten. Bisher würden die neuartigen Dampfprodukte nicht adäquat besteuert.


    Kritik am Konzept

    Das Aktionsbündnis Nichtrauchen begrüßte in seiner Stellungnahme den Vorstoß der Grünen, wollte aber deren Vorschlag einer differenzierten Besteuerung von herkömmlichen Tabakwaren und Erzeugnissen wie E-Zigaretten und Tabakerhitzern nicht mittragen. Studien deuteten auf gravierende Gesundheitsfolgen auch bei den neuen Produkten hin, hieß es. So enthalte der Dampf krebserregendes Formaldehyd, auch Auswirkungen auf das Lungengewebe und die Fruchtbarkeit zeigten sich in Studien. Daher sollten diese Angebote genauso hoch besteuert werden wie Rauchprodukte.

    DKFZ unterstützt Antrag
    Dagegen unterstützte Professor Ute Mons vom Deutschen Krebsforschungszentrum den differenzierten Ansatz im Antrag der Grünen. Einerseits erzeugten die neuen Erzeugnisse Schadstoffe, andererseits wisse man aber, dass deren Mengen bei all diesen Produkten deutlich niedriger seien als beim Rauchen.

    Der Gefäßchirurg Professor Martin Storck vom Städtischen Klinikum Karlsruhe führte aus, eine steuerliche Gleichbehandlung sei nicht gerecht, denn „eine deutliche Risikoreduktion ist besser als Rauchen“.

    VdeH warnt
    Der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) betonte in seiner Stellungnahme, E-Zigaretten seien nachweislich ein probates Mittel, um das wesentlich gesundheitsschädlichere Tabakrauchen aufzugeben. Der VdeH-Vorsitzende Michal Dobrajc verwies vor dem Ausschuss auf Erfahrungen in anderen Ländern, die zeigten, dass nach der Einführung von Steuern auf E-Zigaretten wieder mehr geraucht werde. So seien in den USA für jedes Fläschchen Flüssigkeit, das weniger verkauft wurde, sechs Packungen Zigaretten mehr verkauft worden.

    Schwarzmarkt im Auge behalten
    Auf einen anderen Aspekt wies Berthold Wigger vom Karlsruher Institut für Technologie hin: Die Besteuerung sollte den Konsumenten Anreize geben, von den schädlichsten zu den am wenigsten schädlichen Produkten zu wechseln. Legal verkaufte Dampfartikel könne man auf ihre Inhaltsstoffe hin kontrollieren. Auf keinen Fall sollte die Besteuerung Anreize geben, auf unkontrollierte Erzeugnisse vom Schwarzmarkt auszuweichen, wie dies in Griechenland geschehen sei.

    Fiskalische Belastung
    Auch Professor Wolf-Dieter Heller vom Institut für Tabakforschung wies auf unerwünschte Folgen hoher fiskalischer Belastungen hin. So habe etwa Italien eine hohe Steuer auf E-Zigaretten eingeführt, worauf deren Verkauf auf nahezu Null zurückgegangen sei. Nachdem die Steuer dann wieder abgeschafft worden sei, sei der Verkauf deutlich gestiegen. In Deutschland hätten massive Steuererhöhungen auf Zigaretten in den Jahren 2002 und 2005 dazu geführt, dass wesentlich mehr Zigaretten im Ausland und auf dem Schwarzmarkt gekauft wurden.

    red

  • VdeH begrüßt Äußerung der Grünen zur E-Zigarette

    BERLIN // Der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) begrüßt es, dass Bündnis 90/Die Grünen die geringere Schädlichkeit von E-Zigaretten gegenüber Tabakzigaretten anerkennen.

    EU-Tabaksteuerrichtlinie
    Die Bundestagsfraktion hatte vor kurzem in ihrem Antrag „EU-Tabaksteuerrichtlinie zu einer Steuerrichtlinie für Rauch- und Dampfprodukte weiterentwickeln und an gesundheitlichen Auswirkungen ausrichten“ (Drucksache 19/18978mv. 6.5.2020) angeführt, dass Tabakerhitzer und E-Zigaretten „nach aktuellem Forschungsstand nicht so schädlich wie Zigaretten“ seien, „weil die Tabaksticks in Tabakerhitzern und das Liquid in E-Zigaretten nicht verbrannt, sondern nur erhitzt werden und der dabei entstehende Dampf weniger Schadstoffe als Zigarettenrauch enthält“. Die Fraktion plädiert darin auch für die Schaffung neuer „Steuerkategorien“ für Rauch- und Dampfprodukte sowie Heat-not-Burn-Produkte innerhalb der Tabaksteuerrichtlinie. Der Antrag liegt zur Beratung im Gesundheitsausschuß des Bundestags vor.

    Politik gefordert
    „Bei der Besteuerung hat die Politik die Chance, den Umstieg von Rauchern auf die E-Zigarette zu fördern. Je weniger E-Zigaretten mit Steuern belastet sind, desto attraktiver werden sie für Raucher. E-Zigaretten enthalten keinen Tabak und haben daher auch nichts in einer „Tabaksteuer“ zu suchen. Vor diesem Hintergrund wären ein Verzicht auf eine solche Verbrauchsteuer und eine ermäßigte Mehrwertsteuer ein großer Schritt nach vorne im Sinne der Harm Reduction“, erklärt Michal Dobrajc, Vorsitzender des Verbands des eZigarettenhandels (VdeH).

    pi

  • Bundeskabinett hat Umsetzung der EU-Tabaksteuerrichtlinie beschlossen

    Definitionsänderungen bei Zigarillos und Zigaretten

    BERLIN (DTZ/fok). Die Bundesregierung hat am 14. Juli 2010 den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen beschlossen und damit die Umsetzung geänderter EU-Verbrauchsteuerrichtlinien in Angriff genommen, darunter auch die Änderung der Tabaksteuerrichtlinie. Das parlamentarische Abstimmungsverfahren über den Gesetzentwurf wir im Herbst beginnen.

    Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, ist Deutschland von den in der Tabaksteuerrichtlinie vorgesehenen Änderungen hinsichtlich der EU-weiten Mindestkriterien zu den Steuersatzstrukturen und den EU-weiten Mindeststeuern nicht betroffen, weil die bestehenden Regelungen diesen Anforderungen bereits genügen; auch einer Änderung der nationalen Steuersätze bedürfe es im Rahmen des Gesetzes nicht.

    Bei der Umstellung den Unternehmen entgegen kommen
    Änderungen sieht der Entwurf jedoch bei einigen Definitionen vor: So sollen Zigarren und Zigarillos, die von ihrer Form und Aufmachung her Zigaretten ähneln (sogenannte Eco-Cigarillos) künftig wie Zigaretten besteuert werden. Allerdings sieht der Entwurf hier eine Übergangsfrist bis Ende 2014 vor, um bei den betroffenen Unternehmen wirtschaftliche Probleme zu vermeiden. Weiter beinhaltet der Entwurf eine erweiterte Definition für Feinschnitt vor: Rauchtabak gilt künftig bis zu einer Schnittbreite von 1,5 mm (bisher 1,0 mm) als Feinschnitt.

    Eine Definitionsänderung für Zigaretten soll den heute bestehenden Steuervorteil für überlange Zigaretten mit einer Länge von knapp 180 mm entfallen lassen.

    Da über die Normallänge von 8 cm hinaus künftig jede weitere 3 cm Tabakstrang als zu versteuernde Zigarette gilt, ist damit ein Verschwinden der langen Tabakstränge, die der Raucher individuell in Teilstücken konsumiert, vorprogrammiert.

    Jedermann-Einfuhren
    Schließlich greift die Gesetzesänderung auch die im Rahmen der Tabaksteuerrichtlinie ermöglichte Begrenzung der Jedermann-Einfuhren aus EU-Ländern mit niedrigem Preisniveau auf. Allerdings erst ab 1.Januar 2014 sollen danach Zigaretten, die Privatpersonen in Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen oder Rumänien für den Eigenbedarf erwerben und steuerfrei nach Deutschland einführen, auf eine Menge von 300 Stück begrenzt werden.

    Neben etlichen kleineren redaktionellen Änderungen sieht der Entwurf auch vor, dass zur Verwaltungsvereinfachung ein Mindestbetrag vorgeschrieben werden kann, ab dem der Erlass oder die Erstattung für Tabakwaren oder Steuerzeichen beantragt werden kann.

    (DTZ 32/10)