Schlagwort: Tabaksteuerrecht

  • Zoll kontrolliert Fachgeschäfte

    POTSDAM // Das Hauptzollamt Potsdam führte kürzlich Kontrollen in der Potsdamer Innenstadt durch. Die Zöllner prüften das Umsetzen der neuen Regularien des Tabaksteuerrechts, wonach seit dem 1. Juli 2022 auch Substitute für Tabakwaren, sogenannte Liquids, versteuert werden müssen, meldet „Zoll.de“. Eine Übergangsfrist, die den Ausverkauf von Altbeständen erlaubte, endete zum 12. Februar 2023.

    Insgesamt prüften die Zöllner zehn Einzelhandelsgeschäfte in der Innenstadt. In sieben Fällen führten die Kontrollen zu Beanstandungen, was ein Einleiten entsprechender Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung nach sich zog. Insgesamt wurden bei dem Einsatz fast 4400 Milliliter Liquids, über 9300 Gramm nicht verkehrsfähige Tabakwaren, 1800 Gramm Wasserpfeifentabak und 1000 Gramm Kautabak sichergestellt. red

  • Abgeordnete fragen

    BERLIN // Um den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts (TabStMoG) geht es in einer Kleinen Anfrage (19/29547) der FDP-Fraktion. Die Fragesteller wollen wissen, ob die Bundesregierung die Kritik des Bundeswirtschaftsministeriums am Referentenentwurf zum TabStMoG sowie die Kritik der Gewerkschaft der Polizei aufgegriffen und in den Regierungsentwurf überführt hat.

    Empfehlung zur Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie
    Außerdem fragen die Abgeordneten, inwiefern die Bundesregierung die Empfehlung einer EU-Studie zur Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie und die Erfahrungen aus den europäischen Nachbarländern bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs berücksichtigt hat.

    Auch die Fraktion Die Linke hatte eine Kleine Anfrage (19/29098) zu diesem Thema gestellt (DTZ berichtete). Darin war es allerdings um die Frage gegangen, inwieweit Lobbyisten Einfluss auf den Entwurf des TabStMoG genommen hätten. Zehn Fragen hatten die Parlamentarier formuliert, die sich zum Beispiel darum drehten, welche Vorschläge Verbände und andere Dritte eingebracht hätten, die dann auch übernommen wurden. Und: „Welche Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte oder ähnliches von welchen externen Dritten wurden gegebenenfalls dem Gesetzentwurf als Erkenntnisquelle zugrunde gelegt?“ Antworten liegen noch nicht vor.

    red

  • Praktisch kein Schmuggel

    BERLIN // Die Bundesregierung hat jetzt auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion geantwortet. Darin hatten die Abgeordneten unter anderem nach den Mengen vom Zoll beschlagnahmter Tabakwaren in Deutschland gefragt.

    Spannend waren dabei insbesondere die Angaben zu Zigarillos und Zigarren. Im „Erfolgsjahr“ 2018 stellten die Behörden demnach 6360 Zigarillos sicher. Zum Vergleich: Im gleichen Jahr wurden in der Bundesrepublik rund 62 Millionen Zigaretten einkassiert. Bei Zigarren kam der Zoll im vergangenen Jahr auf 97 Stück.

    Schnupf- und Kautabak seien „kein Steuergegenstand nach dem deutschen Tabaksteuerrecht“ und würden daher nicht erfasst.

    Dennoch hält die Bundesregierung an der Pflicht zum Einführen eines Rückverfolgbarkeitssystems (Track & Trace) fest, denn es sei „international im WHO-Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen als eine von mehreren Maßnahmen für alle Kategorien von Tabakerzeugnissen verpflichtend vorgesehen“.

    Weiter heißt es: „Die Regelungen sollen für die übrigen Tabakerzeugnisse ab dem 20. Mai 2024 gelten.“ Änderungen sind demnach nicht vorgesehen.

    max

    (DTZ 30/19)

  • Keine Ausnahme

    BERLIN // Weil Sisha-Bars Kleinverkaufspackungen mit Wasserpfeifentabak an ihre Kunden abgeben und damit beim Betrieb der Bars das geltende Tabaksteuerrecht einhalten könnten, lehnt die Bundesregierung eine Ausnahmeregelung ab.

    Die Regierung widersprach in ihrer Antwort (19/1152) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/865) der Einschätzung, Wasserpfeifentabak könne in den Bars oft nur in loser Form abgegeben werden und werde häufig auch mit anderen Stoffen zur Erzeugung unterschiedlicher Geschmacksrichtungen gemischt.

    Eine Änderung des Gebots, wonach Tabak nur in Verpackungen mit Steuerzeichen abgegeben werden darf, weist die Regierung zurück. „Es sind zahlreiche bereits verbrauchsfertig aufbereitete Wasserpfeifentabake mit den unterschiedlichsten Geschmacksnoten verfügbar. Eine Notwendigkeit zur Vornahme einer nachträglichen Aromatisierung oder Befeuchtung, welche eine tabaksteuerrechtlich relevante Herstellungshandlung begründen würde, besteht für den Betrieb einer Sisha-Bar nicht“, heißt es in der Antwort.

    pi

    (DTZ 14/18)