Schlagwort: Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG)

  • Klage gegen Rohstoff-Steuern

    SAARBRÜCKEN // Klage gegen Regeln des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes (TabStMoG): Zwei Betroffene haben sich jetzt dagegen verwehrt, dass Rohstoffe wie Propylenglykol, pflanzliches Glycerin, destilliertes Wasser und Aromen als „Substitute für Tabakwaren“ besteuert werden.

    Am 4. Oktober wurde die Klage gegen das Hauptzollamt Saarbrücken beim Finanzgericht des Saarlands eingereicht. Darauf weist der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) hin. In der Klage geht es demnach um die Besteuerung von Rohstoffen und die damit einhergehenden Interpretationen der Zollbehörden. Kläger sind ein Konsument, der regelmäßig Rohstoffe zum Selbstmischen von Liquids erwirbt, sowie ein großer Online-Händler für E-Zigaretten, Rohstoffe, Liquids und Zubehör aus Saarbrücken.

    Anrufen des Bundesverfassungsgerichts
    Gegenstand der Klage sind insbesondere die Folgen der Auslegungshinweise zur Rohstoffbesteuerung der GZD an die Zollbehörden, die den Steuergegenstand sowie den Steuerschuldner beschreiben. Ziel ist eine gerichtliche Feststellung dahingehend, dass die Vorschriften des Tabaksteuergesetzes und seiner Durchführungsbestimmungen und die danach sinngemäß anwendbaren Regelungen für Rohstoffe für ungültig erklärt werden. Zudem regt die Klage an, das Verfahren auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor dem Hintergrund des Gleichheits- und Eigentumsrechts zur Klärung vorzulegen.

    Der Zoll geht dabei davon aus, dass Rohstoffe bei entsprechender Zweckbestimmung eben auch Substitute, die zum Anmischen verwendet werden, seien – und daher besteuert werden müssten.

    Keine Steuer auf einzelne Rohstoff-Bestandteile
    Die Auffassung, dass diese Auslegung des TabStMoG unzutreffend ist, teilt der VdeH: „Der Gesetzgeber macht durch das Gesetz ganz klar deutlich, dass Erzeugnisse, also fertige Liquids, und nicht einzelne Rohstoffbestandteile einer Besteuerung unterliegen. Dieser objektiven Bewertung des Steuergegenstandes schließen wir uns an und halten die subjektive Beschreibung der Steuerpflicht über die Zweckbestimmung weiterhin für völlig interpretationsoffen, schädlich für den Fachhandel und auch für die Behörden nicht kontrollierbar“, sagt VdeH-Geschäftsführer Oliver Pohland. Auch sei die Steuer grundsätzlich zu hoch.

    Zudem macht die Klage deutlich, dass steuerfreien Bezugsquellen aufgrund der aktuellen Auslegungen Tor und Tür geöffnet werden und der Staat nicht in der Lage ist, die für den Endverbraucher bestehende Steuerpflicht auch effektiv durchzusetzen und zu vollziehen. vi

  • „Inneren Optimismus bewahrt“

    MAINZ // Auch in diesem Jahr hat DTZ wichtige Verbände der Tabakwirtschaft dazu befragt, wie sie das Jahr 2022 einschätzen. Diese Gastbeiträge druckt die Redaktion in den kommenden Wochen. Den Auftakt macht der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA).

    Zweijähriger Abstinenz
    „Der BDTA ist froh darüber, dass die Mitglieder ihren inneren Optimismus behalten haben und in Dortmund nach zweijähriger Abstinenz ihre Jahrestagung austragen konnten, auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Politik mit der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) einen vernünftigen Ansatz zur Eindämmung der Pandemie gefunden hat, ohne den gesamten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Apparat weiter nachhaltig zu hemmen. Wir können nur hoffen, dass ein Anstieg der nationalen Impfquote uns von neuen Restriktionen befreit.

    Andauernden Corona-Krise
    Trotz dieser guten Nachricht müssen wir konstatieren, dass unsere Branche von den Folgen der andauernden Corona-Krise nicht verschont geblieben ist. Durch die monatelang geschlossenen Gaststätten und Restaurants ist der Gesamtumsatz an Innenautomaten merklich gesunken. Mit den aus unserer Sicht vernünftigen Alternativen zur Eindämmung der Pandemie, wie sie eingangs erwähnt wurden, und den damit einhergehenden Lockerungen, bieten sich unseren Mitgliedsunternehmen wieder Möglichkeiten zu gesunden.

    Trotz empfindlicher Umsatzeinbußen an einigen Automaten hat sich in dieser Krise der Automat gesamtheitlich, besonders der Außenautomat, in der Pandemie als beständiges Warenversorgungssystem herauskristallisiert, das Menschen ohne Infektionsrisiko nutzen konnten. Der Warenautomat beweist einmal mehr – nicht nur in der Versorgung von Tabakwaren – seine Daseinsberechtigung.

    Wirtschaftlicher Ebene
    Wie die Krise auf wirtschaftlicher Ebene zu überwinden ist, vermögen wir in Folge ihrer Komplexität nicht zu beantworten. In erster Linie muss aber die neue Regierung wegen der Auswirkungen der Pandemie auf das sensible Gefüge unserer Wirtschaft den Mittelstand entlasten. Obskure Ideen, die eine finanzielle Mehrbelastung für den Mittelstand bedeuten könnten, wirken nicht förderlich auf eine zu reaktivierende Wirtschaft in Deutschland. Gerade in Zeiten, in denen unsere mittelständischen Unternehmen keinen garantierten Gewinn erzielen, werden unterstützende politische Mechanismen zu implementieren sein, um vermehrte Firmenpleiten zu vermeiden. Ökonomische Vernunft und politische Klugheit müssen hier ineinandergreifen.

    Planungssicherheit und Vorhersehbarkeit
    Das Jahr 2022 markiert auch die Inkraftsetzung des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes (TabStMoG). Das TabStMoG stellt im Hinblick auf die klassischen Tabakprodukte eine Fortsetzung des erfolgreichen Modells aus dem Zeitraum von 2011 bis 2016 dar, das seine Vorteile für alle Stakeholder bereits unter Beweis gestellt hat. Mit der Fortführung eines solchen Steuermodells bleibt der Markt auch zukünftig von Verwerfungen verschont und Planungssicherheit und Vorhersehbarkeit bleiben bestehen. Der Aspekt der Planungssicherheit betrifft aber nicht nur Industrie und Handel, sondern gilt auch und insbesondere für die Verwaltung.


    Wirkungslosen Steuerpolitik

    Im Hinblick auf die sogenannten „neuen“ Produkte, Heat-not-Burn und E-Zigaretten, sind wir jedoch der Auffassung, dass eine Besteuerung dieser Produktkategorien zwar grundsätzlich sinnvoll ist, aber eine solche Besteuerung moderat sein und erst im Zeitverlauf entwickelt werden sollte, um diesen Produktkategorien zu ermöglichen, ihre Marktfähigkeit zu erlangen. Die in den Jahren 2002 bis 2005 ambitioniert formulierten Ziele der Tabaksteuereinnahmen wurden aufgrund der unverhältnismäßigen Tabaksteuererhöhungen schon damals deutlich verfehlt und gelten als Mahnmal einer wirkungslosen Steuerpolitik. Gerade an diesem negativen Beispiel hätte sich die Politik im Segment der neuen Produkte orientieren sollen. Es besteht nun die Gefahr, dass diese Produktkategorien mit Blick auf eine ‚Tobacco Harm Reduction‘ im Umgang mit dem Rauchen als sinnvolle Ergänzungen wegfallen könnten.

    Keine Bedenken hat der automatenaufstellende Handel hinsichtlich seines ständig wachsenden technischen Fortschritts: So haben unsere Mitglieder frühzeitig damit begonnen, in die Umrüstung der Automaten auf Terminal ohne Pin Pad (Topp)-Technik zu investieren. Diese Technik ermöglicht das kontaktlose Bezahlen am Automaten.

    Bereits vor Corona konnten wir feststellen, dass sich das Bezahlverhalten an Automaten mit Topp innerhalb kurzer Zeit stark in Richtung kontaktloses Bezahlen verschiebt. Durch die Pandemie hat diese Entwicklung nochmals einen Schub erhalten, sodass wir mittlerweile eine Nutzungsquote zum Teil von mehr als 40 Prozent feststellen können. Im Zuge der Digitalisierung des Zahlungsverkehrs erwarten wir, dass sich dieser Trend fortsetzt. Daher hat unsere Branche großes Interesse daran, diesen Weg der weiteren Modernisierung am Automaten konsequent weiterzuverfolgen, auch in Richtung Mobile Payment.

    Technische Weiterentwicklung
    In diesem Zusammenhang steht auch eine technische Weiterentwicklung der bisher offline erfolgenden Altersverifikation. Tabakwaren gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Der BDTA und seine Mitglieder nehmen den Jugendschutz sehr ernst. Daher arbeiten wir derzeit in Zusammenarbeit mit der Deutschen Kreditwirtschaft am Rollout der nächsten Generation, die Altersverifikation und Zahlung anhand der kontogebundenen Bankkarte in einem Online-Verfahren wahrnimmt.

    Trotz altbekannter und neuer Herausforderungen blicken die BDTA Mitglieder positiv auf das neue Jahr. Die Corona-Krise stellt den Tabakwaren-Großhandel vor unerwartete Aufgaben, zwingt ihn aber nie in die Knie. Unsere Mitglieder beweisen Belastbarkeit, Ausdauer und Vertrauen auf ihre eigenen Stärken. Daher sind wir mehr als zuversichtlich, dass auch das Jahr 2022 ein erfolgreiches sein wird.“

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  • E-Branche in Schwierigkeiten

    BERLIN // Gut zwei Drittel der E-Zigarettenbranche (68 Prozent) bewerten die Chancen für die E-Zigarette als mittelmäßig, gut oder sehr gut. 31 Prozent meinen, die Prognose für die elektrische Zigarette sei schlecht oder sehr schlecht. Dies sind Ergebnisse einer Branchenumfrage mit mehr als 500 Teilnehmern, die das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) im August durchgeführt hat.

    Negative Stimmung
    Eine politische Maßnahme sorgt für äußerst negative Stimmung: Aufgrund der geplanten Einführung einer Liquidsteuer im Juli 2022 erwarten viele der Händler und Hersteller von E-Zigaretten in Deutschland teilweise drastische Konsequenzen für das eigene Geschäft.

    Die im Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) festgesetzte Liquidsteuer bedeutet für viele kleine und mittelständische Unternehmen der Branche eine unüberwindliche Hürde. Jeder zehnte Teilnehmer der Umfrage ist sicher, dass er sein Geschäft nach Einführung der Steuer 2022 schließen muss. Für weitere 37 Prozent ist eine Geschäftsschließung zumindest wahrscheinlich.

    Direkte Auswirkung der Steuer auf das Geschäft
    Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG: „Die Bundesregierung hat unter der Federführung des Bundesfinanzministeriums eine so hohe Steuer auf E-Zigaretten-Liquids festgesetzt, dass dadurch die Nutzung von E-Zigaretten deutlich teurer würde als Tabakkonsum und sich das Geschäft sehr wahrscheinlich ins Ausland oder auf den Schwarzmarkt verlagert. Angesichts der deutlich geringeren Schädlichkeit des Dampfens gegenüber dem Rauchen ist dies aus gesundheitspolitischer Sicht ein klarer Fehlgriff.”

    Eine direkte Auswirkung der Steuer auf das eigene Geschäft befürchten nahezu alle Befragten (96 Prozent). Damit verbunden fallen auch die Prognosen für den Gesamtumsatz des Marktes geringer aus als in den Vorjahren. Ging die Branche für 2020 trotz der Folgen des Corona-Lockdowns noch von einem gesamten Umsatz von 450 Millionen Euro aus, liegen die Schätzungen für 2021 bei 410 Millionen, für 2022 – das Jahr der Steuereinführung – bei 390 Millionen Euro.

    Dahlmann: „Nach vielen Jahren der positiven Entwicklung des E-Zigaretten-Marktes ist ein Rückgang um 13 Prozent von 2020 bis 2022 natürlich ein schlechtes Ergebnis. Angesichts der negativen Branchenstimmung aufgrund der Steuer hatten wir einen noch schlechteren Wert erwartet. Die Politik ist gefordert, diesen Trend zu stoppen und die durch die Pandemie-Maßnahmen gebeutelte Branche nicht weiter zu belasten. Sonst bleiben am Ende nur die großen Konzerne übrig, die Erfahrungen mit der Tabaksteuer haben und finanziell besser gerüstet sind als der Mittelstand.”

    Ein weiteres Ergebnis der Umfrage: Nur acht Prozent des Gesamtumsatzes erzielt die E-Zigarettenbranche aktuell mit Produkten der Tabakindustrie. Dazu zählen vor allem geschlossene Cap-Systeme. Den Großteil des Umsatzes machen offene Systeme (67 Prozent) und E-Zigarettenliquids aus.

    Und: Zehn Prozent der E-Zigaretten-Händler gaben an, ihre Produkte ausschließlich online zu vertreiben.

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  • Schlechte Nachricht für E-Branche

    BERLIN // Die größten Befürchtungen der E-Zigarettenbranche werden Realität: Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) wurde praktisch unverändert vom Bundeskabinett als Eilsache durchgewunken (DTZ berichtete). Die Zustimmung des Parlaments dürfte nur noch Formsache sein. Damit werden sich ab 2024 Liquids um bis zu 8,00 Euro pro Zehn-Milliliter-Fläschchen verteuern.

    Schwarzmarkt
    Michal Dobrajc, Vorsitzender des Verbandes des E-Zigarettenhandels (VdeH), kommentierte: „Viele wollen und können sich diesen Luxus nicht leisten. Der Staat macht das Nutzen von weniger schädlichen Alternativen zum Rauchen mit der Steuererhöhung damit nicht zu einer Frage des Wollens, sondern zu einer des finanziellen Könnens. In der Konsequenz werden wir sehr bald einen boomenden Schwarzmarkt bei E-Zigaretten und Liquids sehen.“

    Entwurf
    Optimistisch gibt sich das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG), das in den sozialen Medien darauf hinwies, dass der Beschluss des Bundeskabinetts zwar den Entwurf des Bundesfinanzministers zum TabStMoG beschlossen habe. Aber: „Es gibt noch viele weitere Stationen auf dem Weg eines Entwurfs zu einem Gesetz. Das BfTG kämpft an allen Fronten dagegen.“

    Aus den Unternehmen der E-Zigarettenbranche war außerdem zu hören, dass auch das Handling der Steuerzeichen einerseits zu einem starken Ausdünnen des Angebots führen werde. Einige Unternehmen dürften sich gänzlich aus dem Geschäftsfeld zurückziehen.

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  • „Entwurf ist verfassungswidrig“

    BERLIN // Der Entwurf für das Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) wird erhebliche Konsequenzen haben. Jedoch nicht für die Tabakindustrie. Das von Minister Olaf Scholz geführte Bundesministerium der Finanzen (BMF) plant eine minimale Anhebung der Steuern auf Tabakprodukte. Die wesentlich weniger schädliche Alternative, die E-Zigarette, soll hingegen massiv besteuert werden. Sollte das Gesetz so wie vorgeschlagen verabschiedet werden, plant das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) eine Verfassungsbeschwerde.

    Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
    Das BfTG bewertet den Entwurf zur E-Zigarettensteuer als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. In einer Stellungnahme berechnet das BfTG, dass eine geplante Besteuerung von 0,02 Euro/mg Nikotin und ab 2024 von 0,04 Euro/mg Nikotin Liquids bis zu 160 Prozent teurer machen würden. Der Preisnachteil von E-Zigaretten gegenüber Rauchtabak würde erheblich verstärkt, denn nach der geplanten Steuereinführung wäre Tabak-Feinschnitt um bis zu 85 Prozent – derzeit bis zu 60 Prozent – günstiger als E-Zigarettenliquids.

    Die Höhe des Steuertarifs müsste, um mit Blick auf die angestrebte Lenkungswirkung nicht gegen das Grundgesetz zu verstoßen, so gewählt sein, dass sie keine Lenkungswirkung zu Lasten von Liquids und zu Gunsten von Rauchtabak erzeugt. Diesen Grundsatz beachtet der vorliegende Gesetzesentwurf jedoch nicht. Er verstärkt den Preisnachteil von E-Zigaretten gegenüber Rauchtabak erheblich und ist daher verfassungswidrig.


    E-Zigaretten sind Alternativen zum Tabakkonsum

    Der Referentenentwurf begründet eine Besteuerung von Liquids unter anderem mit einem bestehenden Gefährdungspotenzial durch E-Zigaretten. Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG: „E-Zigaretten sind Alternativen zum Tabakkonsum für erwachsene Raucher. Daher muss das Schadenspotenzial von E-Zigaretten in Relation zur Schädlichkeit von Tabakzigaretten bewertet werden. Es wäre absurd, wenn die deutlich weniger schädliche Alternative teurer wäre als die Tabakzigarette.”

    Auch das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) stellt klar, dass der Umstieg von der Tabakzigarette auf die E-Zigarette das Erkrankungsrisiko für Raucher senke. Das DKFZ, auf das sich der Gesetzesentwurf direkt bezieht, fordert eine Regulierung, die „Raucher nicht davon abhält, vollständig von Tabak- auf E-Zigaretten umzusteigen“.


    E-Zigaretten-Fachhandel

    Eine zu hohe Steuerbelastung und in Folge deutlich steigende Liquidpreise würden zu mehr Rauchtabakkonsum führen. Dies zeigten die Erfahrungen in anderen europäischen Mitgliedsstaaten, die eine Steuer auf Liquid eingeführt und teilweise bereits wieder deutlich reduziert haben. Dem E-Zigaretten-Fachhandel würden die Umsätze wegbrechen, weil die E-Zigarette stark an Attraktivität verlieren würde, denn für viele Dampfer ist der finanzielle Aspekt entscheidend. Diese erdrosselnde Wirkung wäre mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

    Dahlmann: „Wir fordern, diesen Plan fallen zu lassen und stattdessen die E-Zigarette zu fördern und für eine Senkung der noch immer hohen Raucherquote in Deutschland zu nutzen.”

    Auch der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) wettert gegen die Steuerpläne. Die Regierungskoalition plane, maßgeblich getrieben durch Hardliner in der SPD, die Einführung einer E-Zigarettensteuer unter Verkennung wissenschaftlicher Fakten. Die realitätsfremden Pläne führten in ein finanz- und gesundheitspolitisches Fiasko: Diese Erfahrung hätten auch andere EU Länder bereits gemacht, die ihre Besteuerung revidieren mussten.

    Verdreifachung des Verkaufspreises
    Die neue Steuer bedeute eine Verdreifachung des Verkaufspreises. „Diese Steuerpläne machen fassungslos und man vermutet zunächst einen Rechenfehler. Eine derartige Verteuerung kann nur mit der Absicht erfolgen, den Konsum eines Produktes vollständig abzuwürgen“, kommentiert Michal Dobrajc, geschäftsführender Vorsitzender des VdeH, das Gesetzesvorhaben. Der VdeH versperre sich nicht grundsätzlich einer Besteuerung von E-Zigaretten; sie müsse sich aber am zum Tabakrauch relativen Risikopotenzial orientieren. Entsprechend der wissenschaftlichen Erkenntnisse sollte sie daher nicht mehr als fünf Prozent der Steuerlast bei Tabak betragen. Geplant ist jedoch eine Steuerlast von 75 Prozent der Tabaksteuer.

    Es sei in der Wissenschaft mittlerweile herrschende Meinung, dass E-Zigaretten – wenn auch nicht harmlos – im Vergleich zu Tabakrauch erheblich weniger schädlich sind. Die geplante Nikotinsteuer würde aber faktisch zu einer Luxussteuer und resultiere darin, dass Tabakwaren günstiger werden als E-Liquids.

    Steuereinnahmen
    Gleichwohl rechne das Finanzministerium mit Steuereinnahmen von hunderten Millionen Euro pro Jahr, bei einer Steuerlast, die dem Fünffachen des EU-Durchschnitts entspreche. „Die Erwartungen der Einnahmen entbehren jeder Realität, zumal durch die massive Verteuerung und die hohe Kreuzpreiselastizität das Steuersubstrat vernichtet wird, bevor es überhaupt zu Steuereinnahmen kommt. Es ist unverständlich, weshalb wertvolle Erfahrungen aus anderen Ländern ignoriert werden und Deutschland einen Alleingang bei der Besteuerung anstrebt, während auf EU-Ebene zeitgleich Gespräche für eine harmonisierte Besteuerung stattfinden“, gibt Dobrajc zu bedenken.

    Während Fraktionsmitglieder der CDU sich vereinzelt kritisch zu den Plänen äußern, begrüßt die SPD die Pläne ausdrücklich und hält „eine noch deutlichere Erhöhung für vernünftig“ (Lothar Binding). Verlierer sind unter anderem die aktuellen Raucher, die angesichts der massiven Verteuerung den Umstieg nicht mehr wagen werden. Vor einem zwangsweise entstehenden Schwarzmarkt warnt zudem die Gewerkschaft der Polizei in ihrer eigenen Stellungnahme und bezeichnet die Steuerpläne als „Startup für Schmuggler“.

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