Schlagwort: Tabakmonopolgesetz

  • Neue Regeln in China

    PEKING // Werden E-Zigaretten aus chinesischer Produktion bald teurer? Das zumindest lässt ein Dekret des Staatsrates vermuten. Denn im November ist ein Gesetz in Kraft getreten, dass E-Zigaretten den Vorschriften des sogenannten Tabakmonopolgesetzes unterwirft.

    Verbraucherschutz
    Vordergründig soll damit der Verbraucherschutz betont werden; tatsächlich aber gehen Beobachter davon aus, dass es der Staat nicht zuletzt auf hohe zusätzliche Steuereinnahmen abgesehen hat.

    Bislang haben sich Produzenten, Groß- und Einzelhändler in diesem Segment in einer Art Grauzone bewegt. Chinesische Medien begrüßten den Schritt. Mit den nun geltenden Regularien werde die Branche entlang der gesamten Wertschöpfungskette standardisiert, hieß es.

    Volumen von rund 8,38 Milliarden Yuan
    Chinas E-Zigaretten-Markt hat ein Volumen von rund 8,38 Milliarden Yuan (knapp 1,2 Milliarden Euro). In dem Land werden Dampfgeräte und Liquids hergestellt und verkauft, sowie exportiert. Wie das Dekret im Markt ankam zeigt der Blick auf die Aktie des chinesischen E-Zigaretten-Giganten RELX Technology, die nach der Ankündigung um 15 Prozent abstürzte.

    red

  • E-Zigaretten-Händler klagen vor dem Verfassungsgerichtshof

    WIEN // Österreichs E-Zigaretten-Fachhändler sind sauer. Grund: Ab Oktober dürfen die Liquids nur noch im Tabakfachhandel verkauft werden.

    Mit der Verlagerung der Produkte in die Trafiken breche den rund 70 E-Zigaretten-Händlern rund 75 Prozent ihres Umsatzes und damit ihre Haupteinnahmequelle weg, berichtet der „Kurier“. Sie fühlen sich vom Gesetzgeber enteignet und ziehen vor den Verfassungsgerichtshof.

    Thomas Baburek, Vereinsobmann und Shop-Inhaber in Hirtenberg hat stellvertretend für 26 Händler an einem Individualantrag gearbeitet, den er in den nächsten Tagen bei Gericht einreichen will, heißt es. Grund ist das überarbeitete Tabakmonopolgesetz, das seit Anfang des Jahres in Kraft ist. Darin heißt es, dass in Österreich ab 1. Oktober Flüssigkeiten, sogenannte Liquids, die für das Verdampfen in E-Zigaretten vorgesehen sind, nur noch von Trafiken verkauft werden. Den E-Händlern bleibt demnach nur noch der Verkauf der Nachfüllgeräte.

    Die Händler werfen dem Gesetzgeber in ihre Eigentumsrechte einzugreifen und ihre freie Erwerbstätigkeit zu beschränken. Der Gesundheits- und Jugendschutz sei nur vorgeschoben. „Warum kann ein Trafikant dafür eher bürgen als wie Händler?“, wird Baburek in den österreichischen Medien zitiert. Er sieht den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Er glaubt, dass die E-Zigaretten unter das Tabakmonopolgesetz gestellt werden sollen.

    Die EU-Kommission erörtert zurzeit, ob E-Zigaretten steuerlich wie Tabakprodukte zu behandeln sind.
    red

    (DTZ 09/15)

  • Österreich: E-Zigaretten ab 2015 nur im Fachhandel

    WIEN // Der Verkauf von elektronischen Zigaretten in Österreich soll ab April 2015 nur noch im Fachhandel erlaubt sein.

    E-Produkte, wie E-Zigaretten und E-Shishas, sollen in das Tabakmonopolgesetz aufgenommen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der dem österreichischen Nationalrat vorliegt und vom Finanzministerium eingebracht wurde. Das Ministerium begründet seinen Schritt unter anderem mit dem Jugendschutz, der seiner Ansicht bei den Trafikanten besser aufgehoben sei, schreibt die österreichische Tageszeitung „Der Standard“.

    Die etwa 75 E-Zigarettenhändler in Österreich befürchten laut "Standard" dadurch ihre wirtschaftliche Grundlage zu verlieren und wollen dagegen protestieren.
    red

    (DTZ 45/14)

  • Billigzigaretten in Österreich werden teurer

    WIEN (DTZ/cs). Billigzigaretten und Schmuggel haben Österreichs Trafikanten in der Vergangenheit hart zugesetzt. Durch die geplante Änderung des Tabakmonopolgesetzes in Österreich werden Billigzigaretten im Jahr 2013 teurer. Darüber soll heute im Nationalrat abgestimmt werden. [p][/p]
    Das bedeutet dann im Einzelnen: Billigzigarettenproduzenten müssen den Packungspreis auf mindestens 3,81 Euro pro Packung anheben oder aber in einen Solidaritätsfond (3 Euro je 1000 Zigaretten) für Trafikanten einzahlen. Es ist davon auszugehen, dass die Preise dann auf 3,85 Euro pro Packung aufgerundet werden. Ob diese Maßnahme den Trafikanten zugute kommt, wird sich in Zukunft zeigen.[p][/p]
    DTZ 46/12

  • Österreich will Mindeststeuer anheben

    WIEN (DTZ/pnf). Das österreichische Finanzministerium plant eine Änderung des Tabakmonopolgesetzes, wodurch Anhebungsdruck auf die Kleinverkaufspreise in der untersten Preisklasse ausgeübt werden soll. Einem Bericht des „Kurier“ zufolge sieht die derzeit im Abstimmungsprozess befindliche Gesetzesvorlage vor, dass Zigarettenhersteller, die künftig 20er-Packungen zu einem Preis von weniger als 3,81 Euro anbieten, einen Beitrag für den Solidaritätsfonds der Trafikanten leisten müssen. Dieser soll bei 3,00 Euro pro 1 000 Zigaretten liegen. [p][/p]Entsprechend würde sich die Gewinnspanne des Herstellers verringern, so dass er nur über eine Preiserhöhung dieser Zusatzbelastung aus dem Weg gehen kann. Damit würde die unterste Preislage sich dann wohl bei 3,85 Euro wiederfinden.[p][/p]
    Peter Trinkl, Obmann des Bundesgremiums der Trafikanten, rechnet mit einer Preisanhebung von 10 bis 15 Cent pro Packung und einem parallelen Preisanstieg auch der teureren Sorten, um den Preisabstand zu halten.
    Außerdem sieht die Novelle des Gesetzes eine Anhebung der Mindesthandelsspanne vor, die laut „Kurier“ mit Bezug auf Trinkl bei maximal drei Prozent liegen wird. Die Geschäftsführerin der Monopolverwaltung, Tina Reisenbichler, rechnet mit einem Plus von 0,5 Prozent. [p][/p]
    Kritik kommt vor allem aus dem Kreis der kleineren Hersteller, da diese ihre Marken oft in der unteren Preisschiene platziert haben und jetzt entweder die Preise anheben oder in den Solidaritätsfonds zahlen müssen.[p][/p]

    DTZ 31/12