Schlagwort: Tabakgesetzgebung

  • Fehlende Sichtbarkeit von Schockbildern

    KARLSRUHE // Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs soll darüber entscheiden, ob Zigarettenpackungen in Warenausgabe-Automaten an Supermarktkassen angeboten werden dürfen, ohne dass die von Kunden zu bedienenden Auswahltasten oder der Automat selbst Warnhinweise oder Schockbilder zeigt. Der Verhandlungstermin ist für den 27. Juli anberaumt.

    Zigarettenschachteln an der Kasse
    Der Kläger ist ein eingetragener Verbraucherverein. Der Beklagte betreibt in München zwei Supermärkte. An deren Kassen werden Zigarettenschachteln in Warenausgabe-Automaten zum Kauf bereitgehalten. Die Päckchen sind mit den vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Warnhinweisen versehen. Kunden, die eine Packung kaufen wollen, müssen durch Drücken einer entsprechenden Taste am Automaten das gewünschte Produkt auswählen. Die für den Kunden zuvor nicht sichtbare Schachtel wird dann von einer Ausgabevorrichtung auf das Kassenband befördert und vom Kunden an der Kasse bezahlt, falls er sich nicht anders entscheidet.

    Die Auswahltasten des Zigarettenautomaten sind mit Abbildungen versehen, die zwar keine naturgetreuen Zigarettenpackungen zeigen, aber hinsichtlich Markenlogo, Proportion, Farbgebung und Dimensionierung wie solche gestaltet sind. Die Abbildungen zeigen keine gesundheitsbezogenen Warnhinweise.

    Bisherige Prozessverlauf
    Der bisherige Prozessverlauf: Der Kläger hat den Beklagten wegen Verstoßes gegen Paragraf 11, Absatz 1, Satz 1, Nummer 4, Absatz 2 TabakerzV nach Paragraf 8, Absatz 1, Satz 1, Paragrafen 3a und 5a, Absatz 2, Satz 1 UWG auf Unterlassung in Anspruch genommen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die eingelegte Berufung ist ohne Erfolg geblieben. Das Berufungsgericht hat angenommen, der Beklagte habe nicht gegen das in Paragraf 11, Absatz 1, Satz 1, Nummer 4 TabakerzV geregelte Verdeckungsverbot verstoßen.

    Der Wortlaut der Vorschrift erfasse nur ein Verdecken der Warnhinweise auf der Schachtel und nicht ein Verdecken der Packung insgesamt. Etwas Anderes ergebe sich auch nicht unter Berücksichtigung von Artikel 8, Absätze 1 und 3 der Richtlinie 2014 / 40 / EU zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Produktion, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakwaren und verwandten Erzeugnissen. Nationale Vorschriften über die heimischen Verkaufsmodalitäten oder heimische Werbung seien nicht Gegenstand der Richtlinie. Das Bereithalten der Packungen sei für sich genommen weder als Inverkehrbringen im Sinne von Artikel 8, Absatz 3, Satz 1 der Richtlinie 2014 / 40 / EU noch als Anbieten im Sinne von Paragraf 11 Absatz 1, Satz 1, Nummer 4 TabakerzV anzusehen. Es sei ausreichend, wenn Kunden die Schachtel mit den gesundheitsbezogenen Warnhinweisen vor dem Einkauf wahrnehmen könne. Hierzu haben Kunden ausreichend Gelegenheit, wenn sich der Tabakartikel auf dem Kassenband befinde. Verbrauchern werde daher auch keine wesentliche Information vorenthalten. Es liege ferner kein Verstoß des Beklagten gegen Paragraf 11, Absatz 2 TabakerzV vor, da die Vorschrift unter Berücksichtigung von Artikel 8, Absatz 8 der Richtlinie 2014 / 40 / EU dahin auszulegen sei, dass sie für reine Verkaufsmodalitäten nicht gelte. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt der Kläger seine Klage weiter.

    red

  • Macht EU das Geschäft kaputt?

    BERLIN / BRÜSSEL // Mit der öffentlichen Konsultation zur Überprüfung der Tabak-Gesetzgebung unterstreicht die EU-Kommission nachdrücklich ihr politisches Ziel eines „tabakfreien Europas“: Händler von Tabak- und Nikotinprodukten werden befragt, ob sie bereits Vorbereitungen für einen „Ausstieg aus dem Markt“ getroffen hätten.

    Ein Bündnis der Verbände des Tabakwaren-Groß- und Einzelhandels, des Tankstellengewerbes und der Industrie ruft alle Beteiligten auf, sich gemeinsam deutlich zu den EU-Plänen zu Wort zu melden, und verteilt zur Unterstützung aktuell Anleitungen zur Beteiligung an der bis zum 16. Mai laufenden EU-Befragung.

    Verschärfte Verbotspolitik
    Die EU-Kommission will mit einer verschärften Verbotspolitik den legalen Verkauf von Tabak- und Nikotinprodukten immer stärker einschränken und erschweren. Einheitsverpackungen für Tabakprodukte, Aromaverbote für E-Zigaretten oder Werbeverbote und Beschränkungen der Warenpräsentation in den Geschäften – es droht ein massiver Angriff auf Umsatz und Ertrag des Handels.

    Die EU-Kommission ist jedoch verpflichtet, vor einer Änderung des EU-Regelwerkes die Meinung von Bürgern und Betroffenen einzuholen und führt deswegen eine öffentliche Befragung auf ihrer Internetseite durch.

    Kleinunternehmer unmittelbar wirtschaftlich betroffen
    „Händler sind als Kleinunternehmer von den Plänen der EU-Kommission zur Verschärfung der Tabakregeln unmittelbar wirtschaftlich betroffen. Deswegen hat ihre Meinung in dieser Befragung ein besonderes Gewicht und muss berücksichtigt werden“, erklärt Steffen Kahnt, Geschäftsführer des Bundesverbands des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE), die Bedeutung einer zahlenmäßig starken Beteiligung der Händler an der EU-Befragung. Claus Obholzer, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA), ergänzt: „Egal ob Fachgeschäft, Kiosk, Tankstelle oder Supermarkt – nur wenn Sie sich gemeinsam mit den tausenden Händlern in Deutschland und Europa deutlich zu Wort melden, können wir die EU-Pläne noch stoppen. Bitte nehmen Sie an der Befragung teil und sagen Sie der EU-Kommission Ihre Meinung!“

    Teilnahme an der Befragung
    Das Bündnis aus Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE), Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA), Zentralverband des Tankstellengewerbes (ZTG) und Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) ruft unter dem Motto „Lass Dir nicht von der EU das Geschäft kaputt machen!“ zur [link|https://t.ly/rp0t ]Teilnahme an der Befragung[/link] auf.

    Protest per Post
    Per Post und als Lieferbeilage des Großhandels werden Anleitungen mit hilfreichen Tipps und Hinweisen zur Beteiligung in den deutschen Verkaufsstellen verteilt. Darin wird der Anmeldevorgang zur Befragung erklärt, auf Schlüsselfragen hingewiesen und gezeigt, wie der EU-Kommission mit eigenen Worten die Meinung gesagt werden kann. Die Teilnahme an der nicht sehr nutzerfreundlichen EU-Befragung wird damit für den einzelnen Händler so einfach wie möglich gemacht und zugleich der erforderliche Zeitaufwand gering gehalten.

    vi

  • Einheitsverpackung für Zigarren in Singapur

    SINGAPUR // Seit erstem Juli ist Plain Packaging, die Einheitsverpackung, auch für Zigarren in Singapur vorgeschrieben. Eine Herausforderung, die Anbieter annehmen.

    Der Staat in Südostasien hat strenge Vorschriften für Einheitsverpackungen erlassen. Das Gesetz schreibt vor, dass die Zigarren bereits entsprechend verpackt sein müssen, bevor sie ins Land kommen.

    Unternehmen wie Davidoff of Geneva Singapur haben sich entsprechend vorbereitet, informiert ein Sprecher. Man sei zuversichtlich, dass es nur minimale Auswirkungen auf den Verkauf geben werde, erklärt der Anbieter gegenüber dem “Cigar Journal”.

    Seit Juli 2020 ist die Einheitspackung für Zigaretten und andere Tabakprodukte im Insel- und Stadtstaat gesetzlich verpflichtend.

    red

  • Neuseeland verbietet künftigen Generationen das Rauchen

    WELLINGTON // Neuseelands Regierung will künftigen Generationen das Rauchen per Gesetz verbieten. Bis 2025 sollen weniger als fünf Prozent der Menschen rauchen, damit würde das Land faktisch als rauchfrei gelten.

    Handel eingeschränkt
    Das Parlament in der Hauptstadt Wellington verabschiedete vor kurzem ein entsprechendes Gesetzespaket. Danach darf an Menschen, die am oder nach dem 1. Januar 2009 geboren wurden, kein Tabak mehr verkauft werden. Die neuen Gesetze sollen 2023 in Kraft treten.

    Dazu gehört, dass die Zahl der lizenzierten Tabakverkaufsstellen bis Ende 2023 von 6000 auf 600 reduziert werden soll. Außerdem soll der Nikotinanteil in tabakhaltigen Produkten von bisher 15 Milligramm pro Gramm Tabak auf 0,8 Milligramm pro Gramm Tabak sinken.

    Die Maßnahmen zählen zu den strengsten der Welt: Verstöße können Bußgelder in Höhe von umgerechnet rund 91.000 Euro zur Folge haben.

    red

  • Vorerst keine „E-Steuer“

    BERLIN // Das nach eigenen Angaben unabhängige Informationsportal zur E-Zigarette „eGarage“ hatte vor wenigen Tagen zu einer hochkarätig besetzten Diskussionsrunde mit Experten und Parlamentariern eingeladen. DTZ war vor Ort.

    Dabei äußerten sich alle Podiumsgäste grundsätzlich positiv über die E-Zigarette. Sie sei deutlich weniger schädlich als die klassische Tabakzigarette, hieß es. Allerdings waren die Diskutanten nicht einig über die Form der Regulierung. Während etwa die Europa-Abgeordnete Renate Sommer (EVP) von einer Überregulierung, getrieben durch sogenannte Nicht-Regierungs-Organisationen (NGO), sprach, forderte Rainer Spiering, agrarpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, die E-Zigarette der Tabakzigarette gleichzustellen. Er sei unter anderem für ein komplettes Werbeverbot, führte Spiering weiter aus und machte deutlich, dass seiner Ansicht nach die „Tabakgesetzgebung hierzulande krachend gescheitert“ sei.

    Dustin Dahlmann, Geschäftsführer von Innocigs und Vorsitzender beim Bündnis für Tabakfreien Genuss, sieht Regulierung dagegen durchaus positiv. Die recht junge Branche könne so Rechtssicherheit gewinnen.

    Die Vielzahl von Playern im E-Markt sprachen sowohl Wolf-Dieter Heller von der International Organization for Standardization (ISO) als auch Frank Henkler-Stephani vom Bundesinstitut für Risikobewertung an. Laut Heller sei aufgrund der großen Zahl von Anbietern eine Normung wohl nur für Produktgruppen, nicht für einzelne Erzeugnisse möglich. Und Henkler-Stephani gab zu, dass sein Institut mit der rasanten Produktentwicklung nur schwer Schritt halten könne.

    Markus Herbrand (FDP) aus dem Bundestags-Finanzausschuss stellte fest, es gebe derzeit keine Pläne für eine zusätzliche Besteuerung der E-Zigarette. Und Renate Sommer kündigte an, aus Brüssel werde „in absehbarer Zeit“ in dieser Richtung ebenfalls nichts kommen.

    max

    (DTZ 47/18)