Schlagwort: Steuer

  • Tabakwaren in Tschechien bald teurer

    PRAG // Für Deutsche dürfte sich der Zigarettenkauf im östlichen Nachbarland Tschechien bald nicht mehr lohnen. Der grenznahe Tabakwaren-Einzelhandel kann mit einer Normalisierung rechnen.

    Die tschechische Regierung unter Ministerpräsident Petr Fiala plant höhere Steuern, um die Neuverschuldung zu verringern. Wer bisher aus Deutschland zum Zigarettenkauf zu einem der tschechischen Grenzmärkten gefahren ist, wird sich auf Mehrkosten einstellen müssen und daher verstärkt wieder im heimischen Handel einkaufen.


    Steuererhöhung in vier Schritten

    Die Verbrauchssteuer auf Tabakwaren soll nach Steuerfahrplan vom 2024 an um zehn Prozent steigen – und in den folgenden Jahren bis 2027 um jeweils weitere fünf Prozent. Auch auf Liquids in E-Zigaretten wird künftig eine Steuer fällig.

    Vom nächsten Jahr an werden im Schnitt acht Kronen (33 Cent) Steueraufschlag je Schachtel fällig, wie Japan Tobacco International berechnet hat, danach jährlich 21 Cent. Damit gleichen sich die Preise in Deutschland und in Tschechien schnell an. red

  • Leichter Rückgang

    WIESBADEN // Noch immer liegen aufgrund eines Computerproblems beim Hauptzollamt keine Daten zu den Steuereinnahmen vor. Mit Blick auf den Nettobezug von Steuerzeichen zeichnet sich allerdings ab, dass die zweite Halbzeit etwas stärker verläuft als die erste.

    Summe der Steuerwerte
    Dennoch: Die Summe der Steuerwerte lag zu Ende Oktober für Zigaretten bei knapp 9,8 Milliarden Euro – vor einem Jahr waren es gut 10,2 Milliarden. Bei Feinschnitt lag der Betrag mit mehr als 1,7 Milliarden Euro rund 4,8 Prozent höher als in den ersten zehn Monaten des Jahres 2021.

    Bei „Substituten für Tabakwaren“, also besonders E-Liquids, gab es erstmals seit Einführung der Besteuerung zum 1. Juli einen Dämpfer auf gut 6,9 Millionen Euro.

    max

  • Cannabis: Legalisierung kommt

    BERLIN // Cannabis soll – auch außerhalb des medizinischen Gebrauchs – legalisiert werden. Da sind sich die Regierungsparteien einig. Wie jedoch der neue rechtliche Status aussehen soll, ist bislang völlig unklar. Nun hat der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) einen Plan vorgelegt.

    30 Gramm legal
    Ein Punkt dieses Plans, der DTZ vorliegt, sieht vor, dass Volljährige in Deutschland künftig bis zu 30 Gramm legal erwerben können. Dazu könnte es eine Altersgrenze geben: Bis zum Alter von 21 Jahren soll demnach der Gehalt an THC (das berauschende Tetrahydrocannabinol) in Cannabis noch zu definierende Höchstwerte nicht überschreiten dürfen.

    Außerdem soll jeder Erwachsene drei Cannabis-Pflanzen selbst ziehen dürfen und so den Eigenbedarf decken. Für den Verkauf soll ein Werbeverbot gelten.

    Weil Cannabis mit der Legalisierung nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft wird, können Verstöße kaum noch strafrechtlich verfolgt werden. Das dürfte insbesondere für ein Überschreiten des THC-Gehalts sowie für ein Unterschreiten der Altersgrenze gelten. Allerdings könne das Cannabis beschlagnahmt werden, hieß es.

    Keine Information
    Der Verkauf soll „lizensierten Geschäften“ möglich sein, wobei zur Lizenz noch keine Informationen vorliegen. Ziel ist es, so den Schwarzmarkt vor allem im ländlichen Raum zu bekämpfen. Erwogen wird laut den Eckpunkten, den Verkauf nicht nur in lizenzierten Geschäften zu erlauben, sondern auch in Apotheken.

    Vorgesehen ist dem Papier zufolge außerdem, eine sogenannte Cannabis-Steuer auf die Produkte zu erheben.

    red

  • Zuwachs im Neukundengeschäft

    MAINZ // Auch in diesem Jahr hat DTZ wichtige Verbände der Tabakwirtschaft dazu befragt, wie sie das Jahr 2022 einschätzen. Diese Gastbeiträge druckt die Redaktion in diesen Wochen. Im dritten Teil der Reihe äußert sich Dustin Dahlmann, Vorsitzender des Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG).

    Optimistischer Blick in die Zukunft
    Gut zwei Drittel der deutschen E-Zigarettenbranche blicken optimistisch in die Zukunft. Das ist eines der Ergebnisse einer großen Umfrage mit mehr als 600 Teilnehmern, die das Bündnis für Tabakfreien Genuss im August 2021 durchgeführt hat. Eine gute Aussicht, besonders da die Branche – wie viele andere Wirtschaftszweige auch – Umsatzeinbußen aufgrund der Pandemie-Maßnahmen hinnehmen musste.

    Starke Wachstum der Vorjahre
    In den Jahren 2020 und 2021 konnte das starke Wachstum der Vorjahre zwar nicht erreicht werden. Angesichts der Schließungen des Einzelhandels, Stichwort: Corona-Lockdown, und der angekündigten Einführung einer Liquid-Steuer fallen die geschätzten Umsatzeinbußen für 2022 mit einem Minus von 13 Prozent jedoch insgesamt moderat aus. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Stimmung in der Branche weiterentwickelt, doch es gibt aktuell bereits positive Rückmeldungen.

    Innovative Branche
    Zurzeit befindet sich die innovative E-Zigarettenbranche wieder eindeutig im Aufwind. Der Fachhandel meldet die Rückkehr der Stammkunden und Zuwächse im Neukundengeschäft.

    Wir rechnen damit, dass sich dieser positive Trend in den kommenden Jahren weiter verstärkt. Ein Hauptfaktor dafür ist das wachsende Bewusstsein der Raucher, mit einem Umstieg auf die E-Zigarette eine deutlich risikoärmere Alternative zur Tabakzigarette zu erhalten. Dies ist bereits heute wissenschaftlich unbestritten und es werden weitere große Studien erwartet, die das schadensminimierende Potenzial der E-Zigarette für den Tabakstopp bestätigen.

    Ein weiteres Ergebnis der Umfrage: Den Großteil des Umsatzes machen offene Systeme zur eigenen Befüllung (67 Prozent) und E-ZigarettenLiquids aus. Die Befragten gaben an, nur rund acht Prozent des Gesamtumsatzes mit Produkten der Tabakindustrie zu erzielen. Dazu zählen vor allem geschlossene Kapselsysteme.

    Online-Handel
    Aufgrund von sehr starken Preissteigerungen bei größeren Volumen (Basen, Longfills, Shake & Vape) durch die Einführung der Steuer erwarten wir, dass die Zehn-Milliliter-Fertig-Liquids deutlich an Bedeutung gewinnen werden.

    Ein Trend der vergangenen Jahre hat sich verstärkt. Gaben 2019 noch 15 Prozent der E-Zigarettenhändler an, ihre Produkte ausschließlich online zu vertreiben, sind das aktuell lediglich zehn Prozent. Eine Vielzahl der Händler vertreiben E-Zigaretten und Liquids über den stationären Fachhandel (44 Prozent), oder bieten beide Vertriebswege an (46 Prozent).


    Schwere Zeiten

    Die Branche hat sich in schweren Zeiten behauptet. Die Einführung der Liquid-Steuer im Juli 2022 ist eine Herausforderung für Hersteller und Händler. Doch angesichts der sehr professionellen Strukturen in den Unternehmen sind wir optimistisch, dass diese Anpassung gelingen wird.

    Das BfTG setzt sich gemeinsam mit dem europäischen Verband (IEVA) auch 2022 mit voller Kraft für bessere politische Rahmenbedingungen ein, damit das E-Zigarettengeschäft in Zukunft noch deutlich stärker wachsen kann.

    Wir hoffen für 2022 auch auf eine Rückkehr der Branchen-Events. Aus Sicht der E-Zigarettenbranche ist hier besonders die InterTabac zu nennen. Für uns ist diese Messe die ideale Veranstaltung zum Austausch unter allen Branchenteilnehmern, eine Intensivierung des Kundengeschäfts und eine Informationsquelle für neue Entwicklungen.

    vi

  • Verbände kämpfen in Brüssel

    BRÜSSEL // Auf politischer Ebene versuchen Verbände, die Besteuerung von Liquids für E-Zigaretten möglichst im Rahmen zu halten. Dabei preschen derzeit einige Länder – allen voran Deutschland – vor und erlassen nationale Regelungen. Gleichzeitig strebt die Verwaltung der Europäischen Union eine Harmonisierung des Binnenmarktes an, möchte also gleiche Voraussetzungen für Marktteilnehmer in verschiedenen Ländern schaffen.


    Europäisches Niveau

    Auf dem Portal „egarage.de“ ist jetzt ein Interview mit Sonya Herrmann erschienen, die im europäischen Branchenverband Independent European Vape Alliance (IEVA) für die Kommunikation zuständig ist. Auf die Frage, warum Berlin in Sachen Besteuerung nicht auf Vorgaben der EU gewartet habe, meint Herrmann, ihr falle es schwer, den deutschen Vorstoß nachzuvollziehen: „Wir haben jetzt in 14 europäischen Staaten eine E-Liquid-Steuer, sie liegt zwischen einem Cent und 30 Cent pro Milliliter, teils bezogen auf Nikotin, teils nicht. 15 Cent pro Milliliter sind es im Durchschnitt. Deutschland kommt nach allen bereits beschlossenen Erhöhungen auf 32 Cent.“ Dies passe kaum zum europäischen Niveau und gebe einen unnötigen Anreiz für illegale Umgehungen, bei denen im Ausland gekauft werde. Ein Gesetz auf europäischer Ebene werde wohl erst frühestens Ende 2022 erlassen, die nationale Umsetzung dürfte laut Herrmann bis 2024 dauern.

    Tabakproduktrichtlinie (TPD 3)
    Mit Blick auf die anstehende Tabakproduktrichtlinie (TPD 3) sagte Herrmann, es gebe in Brüssel einen Trilog von Kommission, Parlament und Rat. Nach ihrer Einschätzung gehe es bei allen neuen Erlassen um die Frage, ob das Dampfen als risikoreduzierte Rauchalternative anerkannt werde oder ob die Gateway-These dominieren werde, derzufolge das Dampfen den Einstieg ins Rauchen erleichtere. Je nachdem, wie sich die Beteiligten verständigten, „könnten dann Aromenverbote, Maximalmengen und Verpackungsvorgaben, also Einheitsverpackungen, diskutiert werden“. Die Sorge, die die Branche umtreibe, sei die Furcht vor einem vollständigen oder teilweisen Aromen-Verbot. Sie hoffe aber, dass man sich darauf verständige, etwa bestimmte Stoffgruppen oder Süßstoffe als Liquidzutat auszuschließen.

    red

  • Vapers Com verleiht Award

    DORTMUND // Mit der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes wurde es nahezu unmöglich, die Werbetrommel für E-Zigaretten und Liquids zu rühren. Das Gesetz schränkt die Möglichkeiten der Branche drastisch ein. So ist unter anderem die Werbung im Internet beziehungsweise in den sozialen Medien größtenteils verboten. Auch die Außenwerbung, beispielsweise auf Plakaten, ist nur noch bis Ende 2023 erlaubt. Seitdem fragt sich die gesamte E-Branche, wie man zukünftig noch sinnvoll auf neue Produkte, Innovationen und Trends aufmerksam machen kann. Messeformate wie die [link|http://www.vaperscom.de]Vapers Com[/link], zählen folglich zu den wichtigsten Werbeplattformen.


    Technische Highlights

    Mit der Vapers Com, die an den beiden Tagen 6. und 7. November in den Dortmunder Messehallen stattfindet, bietet sich eine Gelegenheit, um Kunden sämtliche Neuigkeiten zu präsentieren, Produkte ausgiebig testen zu lassen und technische Highlights in Szene zu setzen.

    Dabei sind der Gestaltung der Messestände kaum Grenzen gesetzt. Zahlreiche namhafte Händler und Hersteller haben bereits einen exklusiven Stand gebucht, um ihren Kunden alles aus erster Hand zu präsentieren. Zu den Ausstellern gehören in diesem Jahr Unternehmen wie Vape Hansa, Elda, Feal, Dreamlike Liquids, Black Dog Vape, Fana Vape und Bang Juice. Vapers Com-Premiere feiert der Aussteller Dampfdidas, der zum ersten Mal mit einem eigenen Stand teilnimmt. Ergänzt wird die Veranstaltung durch ein abwechslungsreiches Bühnenprogramm, das von der Firma Dampfbossi präsentiert wird: mit zahlreichen Produktvorstellungen, Interviews und erstmals auch eine Vapers Com-Preisverleihung.

    Infov-Event
    Gleichermaßen interessant für Händler, Hersteller wie auch für Konsumenten dürfte das geplante Infov-Event zur Liquid-Steuer sein, bei der es vorrangig um die Auswirkungen und die Herausforderungen des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes gehen wird. Darüber hinaus bietet die Vapers Com auf der Standparty am Samstagabend die Möglichkeit, sich nach einem anstrengenden Messetag in lockerer Atmosphäre zu treffen und sich über die neuesten Liquids und Geräte auszutauschen.

    Die Vapers Com wird auch in diesem Jahr ein wichtiger Treffpunkt für die gesamte Dampferszene. Interessenten können ihr Ticket vorab auf der Website sichern.

    pi

  • Übergangsregel für E-Liquid-Steuer

    BERLIN // Allmählich wird deutlich, wie die Besteuerung von Liquids für E-Zigaretten umgesetzt werden soll. Ab 1. Juli 2022 wird eine neue Abgabe auf die Produkte fällig (DTZ berichtete).

    Steuer trifft nicht nur fertige Liquids
    Tatsächlich wird – wie von der Branche befürchtet – die Steuer auf sämtliche Produkte erhoben, die dazu gedacht sind, in E-Zigaretten verdampft zu werden. Das betrifft nicht nur fertige Liquids, sondern auch sogenannte Shortfills und Shots, Aromen und Basen. Besonders der Markt für Basen (nikotinfreie Trägerflüssigkeiten für Aromen und Nikotin) dürfte nach Ansicht von Marktbeobachtern zusammenbrechen. Denn in der letzten Stufe des Steuermodells würde ein Liter Base (übliche Verkaufseinheit) statt rund zehn Euro wie bisher dann 390 Euro kosten. Liquids werden sich von ungefähr 3,90 Euro auf dann knapp 7,80 Euro verteuern – fast eine Verdoppelung des Preises.

    Zusätzliche Kosten in der Logistik
    Aus den Unternehmen wird zudem die Befürchtung hörbar, dass die Produktion von Liquids teurer wird. Der Grund: Die Steuerbanderole muss auf einem Umkarton, der nur auf einer Seite geöffnet werden kann, angebracht werden. Die Steuermarke muss beim Öffnen der Verpackung reißen und darf sich nicht lösen. Die zusätzlichen Kosten für diesen logistischen Mehraufwand wird die Branche vermutlich ebenfalls zumindest zu einem Teil an die Konsumenten weitergeben.

    Wie ist es mit Übergangsfristen?
    Eine Frage, die sich die Anbieter ebenfalls gestellt haben, ist nun – dem Anschein nach – geklärt worden: Wie ist es mit Übergangsfristen? Das Gesetz sieht diesbezüglich nämlich keine Vorgaben vor. Fest steht: Die Hersteller können bis einschließlich 30. Juni 2022 unbegrenzt produzieren. Diese Ware kann ohne Steuerbanderole verkauft werden. Ab dem 1. Juli 2022 dürfen Liquids nur noch vom Band laufen, wenn sie eine entsprechende Steuermarke aufweisen.

    Theoretisch könnten die „Altprodukte“ unbegrenzt im Handel bleiben. Aber: Dem Vernehmen nach will das Bundesfinanzministerium diesem Vorgehen einen Riegel vorschieben.

    Dazu soll offenbar ein Gesetz oder – noch wahrscheinlicher – eine Verordnung erlassen werden, die den Verkauf steuerfreier Ware nur für eine bestimmte Übergangszeit zulässt. Im Gespräch ist demnach der 13. Februar 2023. Spätestens ab 14. Februar 2023 wird das Dampfen dann für alle deutschen Nutzer von E-Zigaretten deutlich teurer.

    red

  • Treffpunkt für Vaper-Szene

    DORTMUND // Mit der Verabschiedung des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes durch die Koalition von CDU / CSU und SPD wird die E-Zigarettenbranche erneut vor eine große Herausforderung gestellt. Die Reform führt dazu, dass künftig nicht nur herkömmliche Zigaretten höher besteuert werden, sondern bald auch auf E-Zigaretten-Liquids Steuern erhoben werden.

    Ideale Plattform
    Für die Branche bedeutet dies eine neue wirtschaftliche und logistische Herausforderung. Die [link|https://www.vaperscom.de/startseite/]Vapers Com[/link] bietet die ideale Plattform, um die Konsumenten und potenzielle Neukunden frühzeitig über die Auswirkungen der Steuer auf die Produktvielfalt und Sortimentsveränderungen zu informieren.

    Steigenden Preisen bei Liquids
    Durch die Steuererhebung müssen Dampfer zwangsläufig mit steigenden Preisen bei Liquids rechnen. Es ist außerdem davon auszugehen, dass einzelne Produktkategorien, beispielsweise sogenannte Shortfills, vom Markt verschwinden und stattdessen gebrauchsfertige Zehn-Milliliter-Liquids stärker in den Fokus geraten.

    Als eine der wenigen Messen in der Dampferbranche findet die Vapers Com 2021 noch vor der Einführung der ersten Steuerstufe am 1. Juli 2022 statt. Die beliebte Konsumentenmesse bietet den Besuchern dadurch die Möglichkeit, sich direkt bei den Herstellern über kommende Auswirkungen auf vorhandene und zukünftige Produkte ausgiebig zu informieren.

    Weiterentwickeltes Hygienekonzept
    Ein weiterentwickeltes Hygienekonzept der Messe Dortmund wird trotz pandemiebedingter Einschränkungen auch 2021 einen verantwortungsvollen Umgang mit den geltenden Corona-Vorgaben ermöglichen.

    Zahlreiche Händler freuen sich bereits heute darauf, nach einer langen Durststrecke wieder in den direkten Kontakt mit ihren Kunden treten zu können, und dadurch ein klares Signal zu setzen.
    Die Vapers Com findet vom 6. bis zum 7. November in den Hallen der Messe Dortmund statt.

    red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    in der E-Zigaretten-Branche herrscht – vorsichtig ausgedrückt – helle Aufregung. Das liegt an den Steuerplänen der Bundesregierung, die die Verdampfer-Flüssigkeiten üppig belasten könnten: Bis zu vier Cent je Milligramm Nikotin könnten fällig werden. Das klingt zunächst nicht viel, macht aber ein handelsübliches Zehn-Milliliter-Fläschchen um satte acht Euro teurer. Welcher Raucher steigt zu diesen Preisen noch um auf die – wie die einschlägigen Verbände nicht müde werden zu betonen – deutlich weniger risikoreiche Alternative zur Tabakzigarette?! Und falls doch: Werden die Dampfer sich nicht im Ausland mit Billigprodukten und damit am deutschen Fiskus vorbei eindecken? Das entsprechende Gesetz wirkt wie derzeit so vieles aus Berlin: mit heißer Nadel gestrickt.

    Jedenfalls dürfte eine deutliche Marktbereinigung einsetzen. Längst wird eine ganze Reihe von Unternehmen angeboten. Und manche Hersteller verschleudern bereits Liquids zu Preisen, die unter dem Produktionsaufwand liegen dürften. Hinzu kommt, dass einige Rohstoffe sich am Weltmarkt erheblich verteuert haben und nur noch schwierig zu bekommen sind. Ganz ehrlich: es gibt aktuell viel attraktivere Geschäftsfelder …

    Doch nicht nur der E-Branche geht es schlecht. Sehr gut ist es hier zusammengefasst: „Schon um die Autorität des Grundgesetzes wiederherzustellen, wird die Kompensation der Schäden in der Nachcorona-Zeit kommen müssen. Finanzierbar sein wird sie nur durch ein allgemeines Lastenausgleichsgesetz, welches Zwangshypotheken und andere Vermögensabgaben beinhalten könnte. Das bedeutet: Wer sich jetzt als Empfänger eines scheinbar sicheren Gehalts entspannt zurücklehnt und immer weitere Verlängerungen des Lockdowns gutheißt, könnte nach der Bundestagswahl ein böses Erwachen erleben.“ Geschrieben hat das im Hamburger Abendblatt der bekannte Jurist Gerhard Strate, der im langen Lockdown den Todesstoß für den Mittelstand sieht.

    Aber wem kann man in diesen Zeiten überhaupt noch Glauben schenken? Das entscheidet jeder für sich selbst.

    Ich wünsche Ihnen wunderbare Feiertage. Gehen Sie, wo möglich, an die frische Luft und in die Sonne.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Die Kosten des Rauchens für die Gesellschaft

    DORTMUND // Das Rauchen belastet nicht, sondern entlastet eher die Sozialversicherten und Steuerzahler. Das sagt Florian Steidl, der an der Hochschule Rhein Main lehrt. Steidl referierte zu diesem Thema auf der diesjährigen MUT-Mitgliederversammlung, zu der der Vorsitzende und Geschäftsführer Horst Goetschel gemeinsam mit seinen Vorstandskollegen Cay Uwe Vinke und Marco Schum nach Dortmund eingeladen hatte. DTZ druckt nachfolgend eine Zusammenfassung des Vortrags von Steidl ab.

    Mithilfe einer Längsschnittbetrachtung von Querschnittsdaten werden bei der Untersuchung erstmals die extern anfallenden Nettokosten des Rauchens in Deutschland saldiert. Die Berechnung ist ausgabenorientiert und berücksichtigt die gegebenen institutionellen Rahmenbedingungen. Sie basiert weitgehend auf Datenmaterial für Deutschland. Im Ergebnis führt Rauchen netto eher zu einer Entlastung als zu einer Belastung von Sozialversicherten und Steuerzahlern.

    Funktion einer Pigou-Steuer
    Weitere Tabaksteuererhöhungen lassen sich daher aus bloßer Kostenperspektive schwer rechtfertigen. In Deutschland hat die Tabaksteuer aufgrund ihrer Aufkommensstärke von zuletzt etwa 14 Milliarden Euro im Jahr große fiskalische Bedeutung. Die Tabaksteuer wird freilich nicht nur zu Einnahmezwecken erhoben, sie soll daneben eine gesundheitspolitische Lenkungsfunktion übernehmen. Tabakrauchen führt nicht nur zu Krankheiten, sondern auch zu einem vorzeitigen Tod. Beide Effekte lösen sowohl Kosten als auch Ersparnisse in den Systemen der sozialen Sicherung und der Beamtenversorgung aus, die im Allgemeinen nicht den Rauchern individuell angelastet werden, sondern der Gemeinschaft der Versicherten und den Steuerzahlern. Die Tabaksteuer übernimmt daher auch die Funktion einer Pigou-Steuer. Sie preist die externen Kosten des Tabakkonsums ein, sprich: jene Kosten, die nicht von den Rauchern selbst getragen werden.

    Raucher wälzen über die Sozialversicherung und die Beamtenversorgung die fiskalischen Folgekosten erhöhter Sterblichkeit auf die Nie-Raucher ab. Allerdings entstehen durch die durchschnittlich kürzere Lebenserwartung von Rauchern auch Ersparnisse in der Sozialversicherung und der Beamtenversorgung. Die Saldierung dieser Kosten und Ersparnisse ergibt die externen Nettokosten des Rauchens. Die bisherige Forschung berücksichtigt nicht die verkürzte Lebenszeit der Raucher und überschätzt mithin die Kosten des Rauchens.

    Welche Effekte des Tabakkonsums sind unter Beachtung der institutionellen Gegebenheiten in Deutschland extern? Wie hoch ist das externe Kosteninkrement bei Berücksichtigung der Frühsterblichkeit von Rauchern? Welche Schlüsse ergeben sich daraus für die Ausgestaltung einer Tabaksteuer?

    Lebenserwartung von Rauchern
    Eingebettet in einen wohlfahrtsökonomischen Referenzrahmen werden die Bestandteile einer Externalitätenrechnung unter Beachtung der institutionellen Ausgestaltung des Sozialversicherungssystems und der Beamtenversorgung in Deutschland identifiziert. Die Berechnung der tabakkonsumbedingten Sterblichkeit ergibt 99 000 Todesfälle pro Jahr. Rauchen verkürzt die Lebenserwartung der Männer um durchschnittlich 5,6 Jahre. Bei Frauen sind es 4,4 Jahre.

    Der gewählte Modellansatz simuliert aufgrund der schwierigen Datenlage einen Lebenszyklus, bei dem der Bevölkerungsquerschnitt des Basisjahres 2011 auf einen Längsschnitt umgelegt wird. Für jedes Altersjahr der gegebenen Realbevölkerung aus Aktiv-, Ex- und Nie-Rauchern (Status-quo-Bevölkerung) sowie der strukturell identischen Modellpopulation aus Nie-Rauchern werden Einzelbarwerte der jeweils über den Restlebenszyklus anfallenden Ausgaben für medizinische Leistungen, gesetzliche Renten und Beamtenpensionen ermittelt und über alle Alter kumuliert. Die Differenz der Gesamtbarwerte der Status-quo-Bevölkerung und der Nie-Raucher-Bevölkerung ergibt die abgezinsten externen Nettokosten des Rauchens. Die Ergebnisse sind indikativ und gelten unter den im Jahr 2011 herrschenden institutionellen Rahmenbedingungen, den getroffenen Modellannahmen sowie den verfügbaren Daten. Der kumulierte Barwert der externen Nettokosten des Rauchens beider Geschlechter beläuft sich auf -36,4 Milliarden Euro.

    Zusätzliche Aufwendungen
    Rauchen führt demnach zu negativen externen Nettokosten, das heißt Einsparungen aus der Perspektive der Steuer- und Beitragszahler. Darin enthalten sind auf der Kostenseite insbesondere medizinische Mehrkosten in Höhe von 65,2 Milliarden Euro, 18,5 Milliarden Euro Zusatzaufwendungen an Erwerbsminderungsrente sowie 53,0 Milliarden Euro an Witwenrenten.

    Die Nettoersparnisse an Altersrenten und Ruhegehältern belaufen sich auf 158,4 beziehungsweise 35,5 Milliarden Euro. Dieser auch als „Death benefit“ bezeichnete Effekt überkompensiert die Summe aller Kostenkomponenten. Männliche Raucher verursachen unter dem Strich knapp acht Mal höhere Einsparungen als weibliche Raucher. Der Barwert aller Tabaksteuereinnahmen beträgt 375,7 Milliarden Euro und übersteigt die Summe der aggregierten externen Nettokosten des Rauchens bei weitem. Tabaksteuern lassen sich demnach aus einer an den externen Nettokosten des Rauchens orientierten Perspektive nur schwer motivieren.

    Das ist auch dann der Fall, wenn statt rationalen Rauchern ein Verhalten unterstellt wird, das keinem zeitkonsistenten Konsumplan unterliegt. Raucher rauchen dann stets mehr als geplant. Abhilfe schafft eine Tabaksteuer, die neben den externen Nettokosten auch einen Teil der privaten Kosten internalisiert. Der absolute Unterschied zwischen den externen Nettokosten und den Tabaksteuereinnahmen ist jedoch so groß, dass die Einnahmen die Summe aus externen Kosten und den individuellen Schäden, die der zeitinkonsistente Teil der Raucherschaft nicht ins Kalkül zieht, übersteigen dürften. Die Variation der gewählten Parameter in einer Sensitivitätsanalyse bestätigen die Ergebnisse. red

    (DTZ 18/19)