Schlagwort: Selbstverpflichtung

  • Verband geht Selbstverpflichtungen ein

    BERLIN // Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) hat auf seiner außerordentlichen Mitgliederversammlung vor wenigen Tagen Produkt- und Werbestandards beschlossen, die sich auf tabakfreie Nikotinbeutel einerseits und auf E-Zigaretten andererseits beziehen. Damit kommt die Branchenvereinigung ihrem Anspruch nach, Dachverband über verschiedene Sparten zu sein.

    Bevor die selbst gemachten Vorgaben jedoch in Kraft treten, muss das Bundeskartellamt sie genehmigen. Dieser Vorgang dürfte sich noch einige Wochen hinziehen.

    Kinder- und Jugendschutz
    Im Fokus der Regeln für E-Zigaretten steht der Kinder- und Jugendschutz. Demnach wollen die BVTE-Mitgliedsunternehmen darauf verzichten, sich konkret an junge Menschen zu richten – beim Sponsoring ebenso wie in der werblichen Darstellung, in der Ansprache oder auch räumlich, etwa im Umfeld von Schulen. Ein weiterer wichtiger Aspekt: Die unterzeichnenden Unternehmen verpflichten sich, die Risiken des Konsums von E-Zigaretten und Liquids transparent darzustellen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 150 000 Euro.

    Bei den tabakfreien Nikotinbeuteln liegt der Schwerpunkt auf der Produktgestaltung und -qualität. Daneben spielen vor allem der Kinder- und Jugendschutz sowie die Darstellung potenzieller Gesundheitsrisiken wichtigen Rollen. Auch hier wird das Einhalten der Regeln durch eine freiwillige Selbstkontrolle überwacht. In Streitfällen tritt ein Schiedsgericht zusammen, das die Verstöße wiederum mit Bußgeldern bis zu 150 000 Euro belegen kann.

    Der BVTE geht damit umfangreiche Selbstverpflichtungen ein.

    red

    (DTZ 11/20)

  • Kompromiss zur Werbung?

    BERLIN // Laut einer Meldung der „Saarbrücker Zeitung“ wollen CDU und CSU einen Kompromiss in Sachen Tabakwerbeverbot eingehen. Bislang hatte sich der gesundheitspolitische Flügel der Union für ein umfassendes Außenwerbeverbot stark gemacht, Wirtschaftspolitiker blockieren den Vorstoß allerdings.

    Nun jedoch liegt offenbar ein geänderter Entwurf des geplanten Gesetzes vor. Demnach dürfen die Tabakkonzerne nicht mehr vor Schulen und Jugendzentren werben, konkrete Entfernungen werden jedoch nicht genannt. Die Unternehmen der Branche haben sich ohnehin vor Jahren eine Selbstverpflichtung auferlegt, zu der auch der Verzicht auf Werbung vor solchen Einrichtungen gehört. An Außenwänden von Fachhandelsgeschäften soll weiter geworben werden dürfen.

    Die Unionspolitiker schlagen laut „Saarbrücker Zeitung“ offenbar weiter vor, dass die Werbung beibehalten dürfe, wenn die Verträge darüber vor dem 20. Mai 2017 geschlossen worden seien. Damit sollen Belastungen für Städte, Kommunen und Verkehrsbetriebe im Rahmen gehalten werden.

    red

    (DTZ 21/17)